R+V-Spezialkonzept für die Maschinenversicherung von landwirtschaftlichen Maschinen

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1 R+V-Spezialkonzept für die Maschinenversicherung von landwirtschaftlichen Maschinen Alter: max. 8 Jahre Die Spezialdeckung für fahrbare Maschinen mit/ohne Eigenantrieb sowie für stationäre Maschinen Schadenbeispiel: Ein Steinbrocken geriet beim Dreschen in das Schneidwerk eines Mähdreschers. Hierbei wurden Mähbalken, Dreschkorb und Dreschtrommel stark beschädigt. Objekt: Mähdrescher Sachschaden: Jahresnettoprämie für dieses Objekt: - Versicherungssumme: Prämiensatz: 8 * - Prämie p.a.: 1.200,00, zzgl. Versicherungssteuer (*Selbstbehalt: 2.500, inkl. 20% schadenabhängiger Rabatt, ohne Feuerrisiken) Zur Sicherung der Leistungsfähigkeit eines Betriebes sollte außer der notwendigen Wartung und Pflege die Maschinenversicherung für die technischen Anlagen und Geräte zur Absicherung gegen Schäden nicht fehlen. Stand 01/2008

2 Maschinenversicherung für landwirtschaftliche Maschinen - maximales Alter: 8 Jahre bei Antragsstellung - Schutz vor unvorhergesehenen Schäden an Maschinen Die technische Ausstattung eines landwirtschaftlichen Betriebes wächst von Jahr zu Jahr und stellt einen immer größeren Teil des Betriebsvermögens dar. Um unvorhergesehen eintretende Sachschäden abfangen zu können, ist es erforderlich, finanzielle Rücklagen zu bilden. Diese sind nur schwer zu kalkulieren, binden wichtiges Kapital und müssen zudem versteuert werden. Durch den Abschluss der Maschinenversicherung wird die unsichere Rücklage in eine feste Größe - in Form der Versicherungsprämie - umgewandelt. Ohne zusätzliche Kapitalbindung wird so das Unternehmen vor unvorhergesehenen Risiken geschützt. Das R+V Spezialkonzept für landwirtschaftliche Maschinen ist eine Deckung, die speziell auf die Bedürfnisse von landwirtschaftlichen Betrieben abgestellt ist. So kann z.b. für fahrbare Maschinen die Deckung individuell angepasst werden, wenn das Feuerrisiko nicht über eine andere Versicherung abgedeckt ist. Beispiele für versicherte Gefahren - Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, - Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler, - Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub (nur bei fahrbaren Maschinen), - Brand, Blitzschlag, Explosion (nur bei fahrbaren Maschinen optional gegen Prämienzuschlag versicherbar), - Versagen von Sicherheitseinrichtungen, - Kurzschluss, Überstrom, Überspannung. Ausschlüsse - Betriebsbedingte normale und vorzeitige Abnutzung (Verschleiß), - Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser (nur bei stationären Maschinen), - Krieg, innere Unruhen, Beschlagnahme, Kernenergie, - Brand, Blitzschlag, Explosion (nur bei stationären Maschinen). Versicherte Sachen Gruppe I Maschinen mit und ohne Eigenantrieb im ganzjährigen Einsatz z.b.: Schlepper, Traktoren, Zugmaschinen, Futtermischwagen, Miststreuer. Gruppe II Maschinen mit und ohne Eigenantrieb im saisonalen Einsatz z.b.: Mähdrescher, Häcksler, Vollerntemaschinen wie Kartoffel-, Rüben-, Gemüse-, Traubenvollernter, Bodenbearbeitungsmaschinen wie Eggen, Pflüge, Fräsen, Großraumladewagen, Strohpressen, Saatund Drillmaschinen, Pflanzenschutztechnik. Gruppe III Stationäre Maschinen z.b.: Tanks, Silos, Pressen, Melkanlagen, Fütterungsanlagen, Band- und Saugförderanlagen, Kessel, Pumpen, Stromaggregate

3 Besonderheiten Erst-Risiko-Positionen Folgende Kosten sind mit einer Versicherungssumme von auf Erstes Risiko mitversichert: - Aufräumungs- und Entsorgungskosten (Klausel 0015/0054), - Dekontaminations- und Entsorgungskosten für Erdreich (Klausel 0016/0055), - Bewegungs- und Schutzkosten (Klausel 0017/0056). Fundamente (Klausel 6003) Abweichend von Abschnitt A 1 Nr. 2a R+V AMB sind die Fundamente der versicherten Sachen bis zu auf Erstes Risiko mitversichert. Auf eine besondere Bezeichnung im Maschinenverzeichnis wird verzichtet. Reparaturwerkstätten (Klausel 6004) Abweichend von Abschnitt A 4 R+V AMB leistet der Versicherer Entschädigung für Sachen, die sich anlässlich einer Reparatur in Werkstätten befinden und dort vom Schadenereignis betroffen werden. Besondere Vereinbarung für den Betrieb von Verbrennungsmotoren mit Pflanzenöl (Klausel 4431) 1. Im Interesse der Schadenverhütung müssen vom Versicherungsnehmer folgende Voraussetzungen für den Betrieb mit Pflanzenöl erfüllt werden: 1.1. Der eingesetzte Kraftstoff entspricht dem aktuellen Qualitätsstandard nach den Empfehlungen der Hersteller bzw. der Umrüster Sämtliche Wartungen am Verbrennungsmotor, die dem letzten Stand der Empfehlungen des Herstellers des Verbrennungsmotors und des Herstellers des Umrüstsatzes entsprechen, werden eingehalten Verletzt der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten, ist der Versicherer nach Maßgabe des 28 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach Zugang wirksam. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn die Verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruht. Führt die Verletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die 23 bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. 2. Verstopfungen im Kraftstoffsystem sind keine Schäden im Sinne der R+V AMB bzw. der R+V ABMG. 3. Abweichend von Abschnitt A 7, Nr. 2 b), cc) R+V ABMG wird bei Schäden an Verbrennungsmotoren die Entschädigung wie folgt gekürzt: 3.1 bei Schleppern: um 0,02% je Betriebsstunde, 3.2 bei Mähdreschern, Feldhäckslern oder sonstigen landwirtschaftlichen Maschinen: um 0,04% je Betriebsstunde, mindestens jedoch die Regelung gemäß Abschnitt A 7, Nr.2 b), cc) R+V ABMG. Zur Entschädigungsberechnung wird die Gesamtlaufzeit des Verbrennungsmotors zugrunde gelegt, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Umrüstung erfolgte.

4 Antrag zur Maschinenversicherung von landwirtschaftlichen Maschinen (max. Alter 8 Jahre!) FD Kdn-Nr. / VS-Nr. Agt-Nr. MA-Nr. Stellen-Nr. Produkt-Nr. Angaben des Antragstellers Name, Vorname, Firma: PLZ: Ort: TV 6220/6230 Strasse: Hausnr.: Telefon-Nr.: Vers.-Beginn: Vers.-Ablauf: Versicherungsort Für Maschinen gemäß Gruppe 1 und 2 (fahrbare Maschinen) Für Maschinen gemäß Gruppe 3 (stationäre Maschinen) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (Straße, Hausnr.; PLZ; Ort) falls von Anschrift abweichend Risikofragen Hinweis: Wenn die Beantwortung an den mit * versehenen Kästchen erfolgt, ist eine Anfrage beim zuständigen Direktionsbeauftragten bzw. Fachabteilung erforderlich! 1. Handelt es sich bei den zu versichernden Anlagen und Maschinen um Prototypen? nein ja* 2. Werden die zu versichernden Anlagen und Maschinen nach den Vorschriften der (des) Hersteller(s) regelmäßig gewartet? nein* ja 3. Sind für die zu versichernden Anlagen und Maschinen serienmäßig hergestellte Ersatzteile lieferbar? nein* ja 4. Sollen Zusatzausrüstungen mitversichert werden? Wenn ja, bitte Angaben eintragen und in der Vers.-Summe berücksichtigen nein ja 5. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? nein ja Wenn nein, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Versicherungssumme zu berücksichtigen. 6. Bestand bereits eine Versicherung für die zu versichernden Anlagen und Maschinen? nein ja Wenn Frage 6 mit ja beantwortet wurde, bitte nachstehende Übersicht ausfüllen. Jahr Versicherungsgesellschaften (Name und Anschrift) Versicherungsschein- / Kunden-Nr: Ablauf Gekündigt durch: Versicherer Kunde Schadenbelastung im laufenden Jahr und innerhalb der vergangenen drei Jahre Jahr Schadenanzahl Schadenhöhe ( ) Informationen zu besonderen Ereignissen, Großschäden, Regressen etc. Vertragsgrundlagen / Maschinenverzeichnis / Prämienermittlung Es gelten für Maschinen mit/ohne Eigenantrieb die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren und transportablen Geräten (R+V ABMG) sowie die Klauseln 0051, 0054, 0055, 0056 und Für stationäre Maschinen gelten die Allgemeinen Maschinen-Versicherungsbedingungen (R+V AMB) sowie die Klauseln 0007, 0015, 0016, 0017, 6003 und Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Prämiensätze (ohne Feuer) 21 / / / 500 und Selbstbehalte Pos. Art der Maschine 15 / / / bei Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub beträgt der Selbstbehalt: 10%, mind. der vereinbarte Selbstbehalt 3 / Hersteller / Typ / Fabrik-Nr. Baujahr Versicherungssumme (Listenpreis einschl. Fracht-/Montagekosten) X Prämiensatz im 1. Vers.- jahr 1 X = Wird die Maschine vermietet? nein ja Wenn ja, gilt ein Zuschlag von 20% auf den o.g. Prämiensatz vereinbart. Mitversicherung des Feuerrisikos? nein ja Wenn ja, wird der jeweilige Prämiensatz der Gruppe 1 oder 2 um 3 erhöht 2 X = = Prämie im 1. Vers.-jahr Wird die Maschine vermietet? nein ja Wenn ja, gilt ein Zuschlag von 20% auf den o.g. Prämiensatz vereinbart. Mitversicherung des Feuerrisikos? nein ja Wenn ja, wird der jeweilige Prämiensatz der Gruppe 1 oder 2 um 3 erhöht Summe der Einzelprämien: Mehrjährigkeitsrabatt: (Vertragslaufzeit 3 Jahre = 3%) Rabatt: 3% Schadenabhängiger Sonderrabatt: (gekoppelt an eine Schadenquote von 60%) Rabatt: 20% Jahresnettoprämie im 1. Versicherungsjahr (Mindestprämie 250 ), zzgl. gesetzl. Vers.-Steuer Hinweis: Auf diesen Sondertarif darf kein weiterer Nachlass (z.b. Außendienst-Nachlass) gewährt werden! Einzugsermächtigung / Unterschriften Ich bin damit einverstanden, dass die R+V Versicherung die Prämie zu dieser Versicherung bis auf Widerruf von dem angegebenen Konto abbuchen lässt. Bankleitzahl Konto-Nummer Bank, Filiale, Ort, Unterschrift bei abweichendem Kontoinhaber

5 Ich habe die Verbraucherinformationen und die Hinweise auf die Rechtsfolgen gelesen. Empfangsbestätigung (Quittung) zur Übergabe relevanter Dokumente Hiermit bestätige ich durch meine Unterschrift, dass mir die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen, einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, sowie die Verbraucherinformationen nach der aufgrund des 7 Abs. 2 VVG erlassenen Rechtsverordnung in Textform vor Unterzeichnung des Antrages in folgender Weise übergeben wurden: Bedingungsheft oder Ich bin damit einverstanden, dass ich die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden CD-ROM Vertragbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Nummer(n) der übergebenen Bedingung(en) Verbraucherinformationen aufgrund des 7 Abs.2 VVG erlassenen Rechtsverordnung PDF- Ausdruck (oder CODE) in Textform erst mit dem Versicherungsschein erhalte. Maklervollmacht liegt vor Dieses Einverständnis bekunde ich auf der von mir zu unterschreibenden separaten Zustimmungserklärung. Vermittler Datum Antragsteller, zu versichernde Person Hinweis auf die Rechtsfolgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung Bestandteil des Antrags sind einige Fragen an den Versicherungsnehmer. Sie sind als Versicherungsnehmer für die korrekte Beantwortung verantwortlich. Die Antworten sind Grundlage für die weitere Bearbeitung des Antrags und werden Bestandteil des Versicherungsvertrags. Wichtig für uns ist die Angabe aller Ihnen bekannten Gefahrumstände, die Einfluss auf den Eintritt des versicherten Risikos haben könnten. Anzugeben sind auch Umstände, die möglicherweise für Sie keine oder nur eine geringe Bedeutung haben. Bitte lesen Sie die Fragen sorgfältig und beantworten Sie diese vollständig und ausführlich. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet (vorvertragliche Anzeigepflicht). Sie verletzen die vorvertragliche Anzeigepflicht, wenn Sie z. B. die gestellten Fragen unvollständig oder falsch beantworten. Verletzen Sie Ihre oben beschriebene Anzeigepflicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, können wir vom Vertrag zurücktreten. Für den Fall eines fahrlässigen Verstoßes können wir den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Rücktritts- und Kündigungsrecht sind ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Die anderen Bedingungen werden auf unser Verlangen hin rückwirkend, bei einer von Ihnen nicht zu vertretenen Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Sämtliche oben genannten Rechte können wir nicht geltend machen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Deshalb kontrollieren Sie nochmals, ob alle Fragen vollständig und korrekt beantwortet sind, bevor Sie den Antrag unterschreiben. Dies gilt insbesondere, wenn Ihnen eine andere Person beim Ausfüllen des Antrags geholfen hat. Wichtige Information zu Rechtsfolgen falls Sie vertragliche Obliegenheiten nicht erfüllen. Nach Eintritt des Versicherungsfalls haben Sie die in Abschnitt B 8 der R+V AMB/ R+V ABMG genannten Obliegenheiten zu erfüllen. Eine Nichtbeachtung dieser Verhaltenspflichten hat für Sie die folgenden Konsequenzen: Verletzen Sie eine der Obliegenheiten vorsätzlich sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Verletzen Sie eine der Obliegenheiten grob fahrlässig sind wir berechtigt unsere Leistungen in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ist im Falle der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheiten diese weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflichten ursächlich, bleiben wir zur Leistung verpflichtet. Letzteres gilt jedoch nicht für den Fall, dass Sie arglistig gehandelt haben. Einfach fahrlässige Verletzungen einer Obliegenheit haben keinen Einfluss auf unsere Leistungspflicht Wichtiger Hinweis zu Ihrem Versicherungsschutz: Haben Sie die erste oder einmalige Prämie bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Verbraucherinformationen nach 7 VVG gemäß 1 der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) 1. Risikoträger Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG, Taunusstraße 1, Wiesbaden vertreten durch den Vorstand, Vorstandsvorsitzender: Bernhard Meyer Handelsregister Nr. HRB 2188 Amtsgericht Wiesbaden, Umsatzsteuer-ID-Nr. DE Die R+V Allgemeine Versicherung AG betreibt alle Zweige der Schadens-, Unfall- und Rückversicherung sowie die Vermittlung von Versicherungen aller Art. Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, Bonn. 2. Wesentliche Merkmale der Versicherung Die für die von Ihnen beantragte Versicherung wesentlichen Merkmale entnehmen Sie bitte diesem Antrag, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie diesen Verbraucherinformationen. Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Maschinenversicherungsbedingungen (R+V AMB) in der jeweils aktuellen Fassung- sowie soweit vereinbart die Allgemeinen Bedingungen für die Maschinen und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (R+V ABMG) in der jeweils aktuellen Fassung-. Das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht (Vgl. Abschnitt B 20 R+V AMB / R+V ABMG). Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung des Versicherers entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und zwar Abschnitt A 7 ff R+V AMB / R+V ABMG. 3. Prämie Die Höhe der Prämie (einschl. der derzeit geltenden Versicherungssteuer und sonstiger Preisbestandteile) entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Versicherungsschein. 4. Zahlung und Erfüllung Die Bestimmungen zur Zahlung und Erfüllung sowie der Zahlweise der Versicherungsprämien entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag, dem Versicherungsschein und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, vgl. Abschnitt B 2, 4 ff R+V AMB / R+V ABMG. 5. Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrages erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines Versicherungsvertrages dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie nicht ihr Widerrufsrecht (siehe Ziff. 6) ausüben. Den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Bitte beachten Sie, dass der Beginn des Versicherungsschutzes abhängig von der rechtzeitigen Zahlung der Prämie ist. Soweit für Sie eine Antragsbindungsfrist besteht, können Sie dies dem Antrag entnehmen. 6. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen gegenüber der R+V Allgemeine Versicherung AG Taunusstr. 1, Wiesbaden, Fax-Nr.: , adresse, ruv@ruv.de ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1, 2 VVG in Textform vollständig mitgeteilt worden sind und er in deutlicher Form über das Widerrufsrecht, den Fristbeginn, die Dauer und die Rechtsfolgen des Widerrufs belehrt worden ist. Widerrufsfolgen Der Versicherer hat die für das erste Jahr des Versicherungsschutzes gezahlten Prämien nicht zu erstatten, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. Sie haben, sofern Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt, im Falle eines rechtzeitigen Widerrufs nur Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Prämien für die Zeit nach Zugang des Widerrufs beim Versicherer. Ihr Einverständnis, wonach der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, liegt spätestens vor, wenn Sie Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erheben. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Versicherungsverträgen, die von beiden Vertragsparteien auf ausdrücklichen Wunsch des Versicherungsnehmers vollständig erfüllt sind, bevor der Versicherungsnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. 7. Laufzeit des Vertrages Die Laufzeit des Vertrags entnehmen Sie bitte dem Antrag und dem Versicherungsschein sowie den Verlängerungsbestimmungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, vgl. Abschnitt B 2 und 3 R+V AMB und R+V ABMG. 8. Kündigungsrecht Die Bestimmungen zum Kündigungsrecht entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, Abschnitt B 1, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11, 14 R+V AMB / R+V ABMG. 9. Anwendbares Recht / Sprache Auf den Versicherungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, vgl. Abschnitt B 20 R+V AMB / R+V ABMG. Die Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen werden in deutscher Sprache mitgeteilt, die Kommunikation während der Laufzeit wird in deutscher Sprache geführt. 10. Außergerichtliche Beschwerdestelle Bei Beschwerden können Sie das außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfverfahren bei dem Verein Versicherungsombudsmann e.v. in Anspruch nehmen Die Anschrift lautet: Versicherungsombudsmann e.v. Postfach , Berlin Tel.: , Telefax: (0,20 EUR pro Anruf aus dem Festnetz der Deutsche Telekom AG. Abweichende Preise aus anderen Fest- oder Mobilfunknetzen sind möglich.) beschwerde@versicherungsombudsmann.de Weitere Informationen finden Sie im Internet unter Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmann bis zum Beschwerdewert von 5.000,- sind für uns bindend. Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit den Rechtsweg zu beschreiten. 11. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Sie können sich mit einer Beschwerde auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, Bonn wenden. 12. Mahngebühren Im Falle einer Beitragsanmahnung berechnen wir eine Mahngebühr von zurzeit 4,50. Im Finanzverbund der Volksbanken Raiffeisenbanken

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