AKTUELLE INFORMATIONEN AUS DEM AGRARBEREICH 08/2014
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- Leonard Rothbauer
- vor 6 Jahren
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1 Bundesminister Schmidt: "Die Agrarreform stärkt Bauern und Umwelt" BMELV, Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Durchführung der Direktzahlungen Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zur Durchführung der Direktzahlungen für landwirtschaftliche Betriebe beschlossen. Mit dem Gesetz soll das neue System der EU-Direktzahlungen in der Landwirtschaft ab dem Jahr 2015 für Deutschland umgesetzt werden. Grundlage ist die 2013 beschlossene Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt sagte am Mittwoch in Berlin: "Unsere Bäuerinnen und Bauern können sich auf uns verlassen. Die Bundesregierung steht an der Seite der landwirtschaftlichen Betriebe und ihrer Familien. Deutschland hat in der Vergangenheit hart und erfolgreich in Brüssel verhandelt. Mit der nationalen Umsetzung der Reform der europäischen Agrarpolitik schaffen wir für unsere bäuerliche Landwirtschaft Zukunftsperspektiven. Wir sorgen für eine nachhaltigere Bewirtschaftung auf unseren Flächen mit deutlich mehr Umweltleistungen. Das neue Gesetz für die Direktzahlungen schafft praktikable Regelungen und ist damit ein echter Mehrwert für die Umwelt. Wir stärken zudem die vielfältigen Agrarstrukturen in unserem Land und geben unseren landwirtschaftlichen Betrieben Rückendeckung im internationalen Wettbewerb." Die Direktzahlungen sind ein wichtiger Beitrag zur Einkommenssicherung und zur Risikovorsorge der Landwirte. Sie schaffen außerdem einen Ausgleich für gesellschaftliche Leistungen, die über den Preis für landwirtschaftliche Erzeugnisse nicht geltend gemacht werden können. Gerade für die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe ist das von großer Bedeutung. "Unsere bäuerlichen Unternehmen gewährleisten den Erhalt der Kulturlandschaften, sie produzieren Nahrungsmittel und sind wichtige Arbeitgeber im ländlichen Raum", unterstrich Schmidt. Das neue System der Direktzahlungen ab dem Jahr 2015 ist ein wesentlicher Teil der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Rat und Europäisches Parlament hatten im Dezember 2013 die Basisrechtsakte der Reform verabschiedet. Nun erfolgt die nationale Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Dabei müssen die Mitgliedstaaten bestimmte Entscheidungen zur Ausgestaltung der Direktzahlungen treffen "Deutschland setzt bei der nationalen Umsetzung der Direktzahlungen auf Regelungen, die sowohl den gesellschaftlichen Ansprüchen als auch den Anforderungen der Landwirtschaft gerecht werden. Die neuen Maßnahmen werden einen echten Mehrwert für die Umwelt haben. Sie müssen aber auch von den Landwirten umgesetzt werden können", betonte Schmidt. Grundlage für den Gesetzentwurf zur nationalen Umsetzung der GAP ist der einstimmige Beschluss der Länderagrarministerkonferenz vom 4. November Allerdings werden mit dem Gesetz nicht alle neuen Regelungen für die Direktzahlungen abschließend umgesetzt. Die EU-Kommission arbeitet derzeit an einer ergänzenden Rechtsverordnung. Darin sollen bestimmte Details noch ausgestaltet werden, darunter auch wichtige Elemente des so genannten Greening. Nach der Kabinettsbefassung wird der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Die Regelungen müssen am 1. August 2014 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf im Überblick: Für die Jahre 2015 bis 2019 sollen 4,5 Prozent der jährlichen nationalen Obergrenze für die Direktzahlungen als zusätzliche Mittel für die Förderung der ländlichen Entwicklung (ELER) bereitgestellt werden. Das jährliche Mittelvolumen dieser Umschichtung beträgt knapp 229 Millionen Euro. Insgesamt stehen den Ländern so 1,1 Milliarden Euro zusätzlich für Maßnahmen für eine nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung. Die Bundesländer wollen diese Mittel landwirtschaftsnah verwenden, unter anderem für Grünlandstandorte, Raufutterfresser, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, eine besonders tiergerechte Haltung und das Tierwohl. Die Mittel werden außerdem eingesetzt für eine Stärkung des ökologischen
2 Landbaus und die Ausgleichszulage in von der Natur benachteiligten Gebieten. "Durch diese Umschichtung wird die Kürzung der ELER-Mittel aufgrund der allgemeinen Mitteleinsparungen auf EU-Ebene um fast neun Prozent nicht nur ausgeglichen, sondern sogar überkompensiert. In der kommenden Förderperiode stehen für Maßnahmen der ländliche Entwicklung vier Prozent mehr Fördermittel zur Verfügung als bisher. Damit werden die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich substantiell verbessert", betonte Bundesminister Schmidt. Die Begrenzung der Umschichtung auf 4,5 Prozent berücksichtigt, dass die Landwirte im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems weiterhin eine angemessene Einkommensstützung erhalten sollen. Der Prozentsatz der Umschichtung wird 2016/2017 allerdings ergebnisoffen überprüft werden. Die noch bestehenden regionalen Unterschiede beim Wert der Direktzahlungen werden bis 2019 abgebaut. Im Rahmen der neuen Basisprämienregelung soll in drei Schritten von 2017 bis 2019 eine Angleichung zu einem bundesweit einheitlichen Wert je Hektar erfolgen. Alle anderen ab 2015 neu eingeführten Direktzahlungen sollen von Anfang an in bundeseinheitlicher Höhe gewährt werden. 30 Prozent der Gelder für Direktzahlungen entfallen auf Landbewirtschaftungsmethoden, die den Klima- und Umweltschutz fördern, das so genannte Greening. Dazu müssen die Landwirte zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen wie Wiesen und Weiden, eine größere Vielfalt beim Anbau von Feldfrüchten sowie die Bereitstellung von "ökologischen Vorrangflächen" auf Ackerland. In dem Gesetz sollen Regelungen für einen wirksamen Schutz von besonders umweltsensiblem Dauergrünland getroffen werden. So wird vorgeschlagen, bei Dauergrünland in Natura2000-Gebieten zukünftig ein umfassendes Umwandlungs- und Pflugverbot anzuwenden. Detaillierte Regelungen zum Erhalt von Dauergrünland außerhalb dieser Gebiete werden noch durch eine Verordnung geregelt. Dazu enthält der Gesetzentwurf die erforderlichen Verordnungsermächtigungen. Das EU-Recht verlangt, dass landwirtschaftliche Betriebe ab dem Jahr 2015 grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen müssen. Diese Flächen müssen im Interesse des Umweltschutzes genutzt werden, zum Beispiel zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt eine landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Dazu gehört zum Beispiel der Anbau von Eiweißpflanzen, die den Stickstoff im Boden binden, oder der Anbau von Zwischenfrüchten. Bei den ökologischen Vorrangflächen soll mit dem Gesetz den Landwirten ein möglichst hohes Maß an Flexibilität bei der Auswahl geeigneter Elemente gewährt werden. Der Gesetzentwurf sieht daher die Anwendung aller EU-rechtlich zulässigen Flächenkategorien in Deutschland vor. Die unterschiedliche ökologische Wertigkeit der verschiedenen Arten von ökologischen Vorrangflächen wird über Gewichtungsfaktoren berücksichtigt, die noch von der Europäischen Kommission in einem delegierten Rechtsakt festgelegt werden. Das heißt zum Beispiel, dass eine deutlich höhere Fläche mit Zwischenfrüchten bebaut werden sollte, um diese als äquivalent zu einem Hektar nicht genutzter ökologischer Vorrangflächen anzuerkennen. Dabei ist im Gesetzesentwurf der Gewichtungsfaktor für Zwischenfrüchte mit 0,3 angesetzt. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt erklärt zu den ökologischen Vorrangflächen: "Deutschland ist mit seinen guten Ackerflächen und geeigneten klimatischen Bedingungen in der Pflicht, seinen Beitrag zur Ernährung der Menschen zu leisten. Pauschale Flächenstilllegung passen nicht dazu, sie erscheinen angesichts der globalen Ernährungslage überhaupt nicht sachgerecht." Die im EU-Recht vorgesehene Kürzung oder Kappung der Zahlungen für sehr große Betriebe soll in Deutschland nicht zur Anwendung kommen. Stattdessen soll die in Deutschland bereits für dieses Jahr eingeführte Umverteilungsprämie für die ersten Hektare fortgeführt werden. Im Rahmen des neuen Direktzahlungssystems werden damit kleinere und mittlere Betriebe gestärkt. Sie erhalten einen Zuschlag von etwa 50 Euro für die ersten 30 Hektar und von etwa 30 Euro für die nächsten 16 Hektar. Auch zur besonderen Förderung der Junglandwirte wird es eine zusätzliche Prämie geben. Der Gesetzentwurf sieht dazu ein Modell
3 vor, das einen Zusatzbetrag von etwa 44 Euro ermöglicht. Dabei soll die EU-rechtlich vorgesehene Förderobergrenze von 90 Hektar ausgeschöpft werden. Schließlich ist zur Begrenzung des Verwaltungsaufwandes eine Regelung für Kleinlandwirte mit einem maximalen Förderbetrag von Euro je Betriebsinhaber vorgesehen. EU: Kommentare zu staatlichen Beihilfen im Agrarsektor erwünscht Entwurf online einsehbar aiz.info, 24. Februar 2014 Die EU-Kommission stellt ihren Entwurf für staatliche Beihilfen in der Land- und Forstwirtschaft und der Entwicklung des ländlichen Raumes ins Internet. Unter können Behörden, Verbände, Unternehmen und Bürger bis dazu Stellung beziehen. Staatliche Beihilfen sind in der EU mit Auflagen verbunden, damit sie nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen. Die Vorschriften sollen überarbeitet werden, vor allem um die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen. Das bedeutet, dass die potenziellen Begünstigten auch schneller an ihr Geld kommen sollen. Im Einzelnen geht es um die Gruppenfreistellungsverordnung, nach der staatliche Beihilfen ohne vorherige Anmeldung bei der EU-Kommission möglich sind. Die Texte sollen im Juni 2014 von der Kommission angenommen werden. Eine neue De-minimis-Verordnung, die Obergrenzen für die Beihilfen regelt, wurde von der Kommission am angenommen und trat am in Kraft. Zahl der Woche BMELV, meldepflichtige Mühlen vermahlen in Deutschland Getreide. Im vergangenen Wirtschaftsjahr (2012/2013) wurden insgesamt rund 8,45 Millionen Tonnen Getreide vermahlen. Zum Vergleich: Für ein Kilogramm Brot werden je nach Sorte zwischen 500 Gramm und 800 Gramm Mehl benötigt. Der Großteil der Getreidemenge entfällt auf die Brotgetreidearten Weichweizen (7,2 Mio. t) und Roggen (0,8 Mio. t), gefolgt von Hartweizen (0,4 Mio. t). Neben Weizen und Roggen wurden im Wirtschaftsjahr 2012/2013 außerdem insgesamt Tonnen Mais, Gerste, Hafer, Reis, Sorghum und Hirse in Mühlen vermahlen. Die meisten Mühlen sind in Bayern und Baden-Württemberg angesiedelt. In der Wertschöpfungskette der Nahrungsmittelproduktion haben Mühlen eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der Lebensmittel. Die unterschiedlichen Mehlsorten und andere Mehlerzeugnisse wie Grieß oder Schrot sind Grundlage für zahlreiche verarbeitete Lebensmittel. In Getreide sind viele wertvolle Mineralstoffe und Spurenelemente enthalten, unter anderem Kalium, Eisen, Magnesium und Zink.
4 Europäischer Rat beschließt EU-Saisonarbeiterregelung Mitgliedstaaten bestimmen Anzahl der Saisonniers weiterhin selbst aiz.info, 27. Februar 2014 Der EU-Rat gab für die europäische Saisonarbeiterregelung kürzlich grünes Licht und segnete einen Kompromiss mit dem EU-Parlament ab. Danach erhalten unter anderem Arbeiter aus Drittstaaten künftig Anspruch auf angemessene Unterkünfte und eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit. Die Mitgliedstaaten können weiter selbst entscheiden, wie viele Drittstaatenangehörige sie zum Zwecke der Saisonarbeit einreisen lassen. Jede Regierung wird jedoch eine maximale Aufenthaltsdauer für Saisonarbeiter festlegen müssen, die zwischen fünf und neun Monaten ü! ber einen Zeitraum von zwölf Monaten liegt. Jeder Bewerbung für die Einreise in die EU als Saisonarbeiter muss ein gültiger Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot beigefügt sein, in dem Löhne und Arbeitszeiten festgelegt sind. Wird die Unterkunft durch oder über den Arbeitgeber vermittelt, darf die Miete nicht übermäßig hoch sein oder automatisch vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen werden. Ferner erhalten Saisonarbeiter aus Drittstaaten in gewissem Umfang einen Anspruch auf Gleichbehandlung mit EU-Bürgern, nämlich im Hinblick auf Mindestbeschäftigungsalter, Arbeitsentgelt und Entlassung, Arbeitszeiten, Urlaub und Feiertage sowie die Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie haben darüber hinaus das Recht, einer Gewerkschaft beizutreten sowie soziale Sicherheit, Renten, Ausbildungen und Hilfe durch Arbeitsämter sowie andere öffentliche Dienstleistungen zu erhalten - mit Ausnahme von Sozialwohnungen. Arbeitgeber und Subunternehmer, die ihre Pflichten verletzen, müssen mit Strafen rechnen und die betroffenen Saisonarbeiter zudem entschädigen. Nach der Veröffentlichung der Regeln im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zweieinhalb Jahre Zeit zur Umsetzung, berichtet Agra- Europe. Entschädigungsgrundsätze beim Netzausbau gehören auf den Prüfstand DBV, DBV begrüßt Ankündigung von Bundesminister Schmidt Im Koalitionsvertrag sind die Überprüfung der bestehenden Entschädigungspraxis und das Ziel fairer Entschädigungen für Grundstückseigentümer und -nutzer beim anstehenden Netzausbau verankert. Vor diesem Hintergrund begrüßt der Deutsche Bauernverband (DBV) die Ankündigung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, in dieser Richtung aktiv zu werden. Wer Grund und Boden, der seine Erwerbsgrundlage ist, hergibt, damit eine Hochspannungsleitung gebaut werden kann, muss anständig behandelt werden, so die Aussage des Bundesagrarministers. Der DBV bekräftigt erneut, dass er zum erforderlichen Netzausbau als Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende steht. Jedoch müssen die agrarstrukturellen Belange und die Eigentums- und Nutzungsrechte der Eigentümer sowie Land- und Forstwirte bei der Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für den Leitungsbau stärker Berücksichtigung finden. Zusätzliche Flächenverluste beim Netzausbau durch naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen müssen grundsätzlich vermieden werden. Der Deutsche Bauernverband erwartet von der Bundesregierung im Ergebnis der vereinbarten Überprüfung der Entschädigungsgrundsätze eine Abkehr von der alleinigen einmaligen, nach Aufopferungsgrundsätzen bemessenen Dienstbarkeitsentschädigung in Höhe von lediglich 10 bis 20 Prozent des Verkehrswertes. Durch eine gesetzliche Neujustierung dieser Entschädigungsgrundsätze und die Einführung wiederkehrender Entschädigungszahlungen würden Akzeptanz und Vertrauen der Eigentümer und Nutzer der beanspruchten Flächen gestärkt.
5 Winterfest mit Bor IVA, Wenn ein Mangel sichtbar wird, sind Ertragsverluste bereits vorprogrammiert. Bor gehört zu den sogenannten Spuren- oder Mikronährstoffen. Pflanzen benötigen davon wesentlich weniger als von Hauptnährstoffen wie Stickstoff, Kalium oder Phosphor. Aber ohne geht es nicht. Ob Gewebe- und Blütenbildung, Energiestoffwechsel, Wasserhaushalt, Krankheitsabwehr oder Winterhärte Bor ist an vielen Vorgängen in der Pflanze beteiligt. Raue und rissige Wurzeln sind anfällig gegenüber stärkeren Frösten. Eine Ursache dafür ist Bormangel im Herbst, eine andere die verringerte Boraufnahme der Pflanze aus dem Boden bei Minusgraden. Besonders Raps kann davon betroffen sein. Im Extremfall sterben die Pflanzen ab. Aber auch eine schwache Blüte bei Kartoffeln oder Obstbäumen, ein schlechter Schotenansatz beim Raps, Fäule bei Zuckerrüben und schlecht gefüllte Maiskolben deuten auf einen Mangel hin. Wenn die Folgen des Bormangels sichtbar werden, ist es schon zu spät Mindererträge sind auch dann nicht mehr zu vermeiden, wenn man sofort reagiert. Bodenproben bringen Klarheit Es lohnt sich also, rechtzeitig die Borgehalte im Boden zu ermitteln. Mangelsituationen treten häufig auf sandigen Böden, bei Trockenheit und hohen ph-werten auf. Falls eine Düngung erforderlich ist, sollte der Spurennährstoff vor Kulturen wie Lupinen, Raps oder Zuckerrüben ausgebracht werden, die relativ viel Bor benötigen. Getreide oder Wiesengräser sind weniger anspruchsvoll. Bordünger gibt es in fester und flüssiger Form. Die Dosis macht es Pflanzen nehmen den Nährstoff sehr gut über die Blätter auf, deswegen bringen ihn Landwirte und Gärtner gezielt und optimal verteilt mit dem Pfanzenschutzgerät aus. Der optimale Zeitpunkt bei Kartoffeln und Zuckerrüben ist zum Schließen der Reihen Mitte bis Ende Juni erreicht. Die Düngermenge beträgt rund 20 bis 50 Milligramm pro Quadratmeter, sie ist also sehr gering. Deutlich höhere Gaben sind nicht zu empfehlen, denn die Grenzen zwischen optimaler Versorgung und toxischer Überdüngung liegen sehr eng beieinander. Pauschale Veränderungssperre für Grünland in Natura-2000-Gebieten nicht akzeptabel DBV, DBV kritisiert nationale Verschärfung von EU-Vorgaben Für die deutschen Bauern ist die Absicht der Bundesregierung völlig inakzeptabel, das gesamte Dauergrünland in Natura-2000-Gebieten unabhängig von seiner Schutzwürdigkeit einer strikten Veränderungssperre zu unterwerfen. Dies sagte der Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Bernhard Krüsken, anlässlich der Verabschiedung des Entwurfes des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes durch das Bundeskabinett am 26. Februar Während das EU-Recht die Mitgliedsstaaten verpflichtet, in den Natura-2000-Gebieten besonders umweltsensibles Dauergrünland zu identifizieren, beinhalte die von der Bundesregierung beabsichtigte Regelung eine pauschale Einstufung des gesamten Grünlandes als umweltsensibel. Eine naturschutzfachlich gebotene Differenzierung unterbleibt. Selbst ein für den Erhalt des Grünlandes notwendiger Pflegeumbruch würde unmöglich, so Krüsken. Bleibt es bei einer solchen pauschalen Blockade, würde dies eine erneute erhebliche Benachteiligung der Landwirte in Natura-2000-Gebieten bedeuten und den Weg des kooperativen Naturschutzes verlassen. Durch diese rein aus Verwaltungssicht begründete Verschärfung des EU-Rechts würden die Entwicklungsmöglichkeiten der Betriebe in diesen Gebieten erheblich eingeschränkt, bekräftigte der DBV- Generalsekretär seine Kritik. Für die ökologischen Vorrangflächen müsste sowohl bei den anstehenden Entscheidungen auf EU-Ebene als auch national sichergestellt werden, dass eine produktive nachhaltige Nutzung der Flächen möglich bleibt,
6 forderte Krüsken. Die Bundesregierung stehe darüber hinaus in der Verantwortung, das Direktzahlungen- Durchführungsgesetz und die entsprechenden Durchführungsverordnungen zu verabschieden, damit die Landwirte ihre Anbauplanung für 2014/2015 rechtzeitig daran ausrichten können. Gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungen in den Bundesländern müssen für die deutschen Bauern flexible, einfache und praxisnahe Lösungen gefunden werden, forderte Krüsken. Greening-Maßnahmen in Produktion integrieren DBV, DBV-Präsident Rukwied im Gespräch mit EU-Kommissar Cioloş Die Landwirte müssen die Greening-Maßnahmen in ihre Produktion integrieren können. Deshalb muss die Europäische Kommission praktikable Lösungen für die Landwirte in den Delegierten Rechtsakten zur Umsetzung der Direktzahlungsverordnung anbieten. Dies bekräftigte der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, in einem Gespräch mit EU-Agrarkommissar Dacian Cioloş in Berlin. Cioloş habe Verständnis für die deutschen Anliegen bei der Umsetzung der GAP-Reform gezeigt, berichtet der DBV, insbesondere bei der Frage des Aktiven Landwirts und der Junglandwirte-Förderung. Die Generaldirektion Landwirtschaft werde Klarstellungen in den Delegierten Rechtsakten einfügen, damit Betriebszusammenschlüsse wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts ebenfalls den Junglandwirte-Zuschlag erhalten können. Zudem werde die Generaldirektion Leitlinien vorbereiten, die eine praxisgerechte Handhabung der Anforderungen zum Aktiven Landwirt ermöglichen. Ferner habe Cioloş zugesagt, den Einsatz von Pflanzenschutz- und Düngemitteln bei den ökologischen Vorrangflächen im Grundsatz zu ermöglichen, berichtet der DBV weiter. Die EU-Kommission plane, am 10. März 2014 die Delegierten Rechtsakten zur Umsetzung der GAP-Reform zu verabschieden. Mit Bezug auf die Vorschläge zur Neufassung der EU-Öko-Verordnung hat Präsident Rukwied die vorgesehene Verschärfung der bestehenden Vorschriften kritisiert und statt dessen für eine schrittweise Fortentwicklung des Ökolandbaus plädiert. EU-Agrarkommissar Cioloş habe zugesichert, dass die EU- Kommission weiterhin Ausnahmeregelungen für Saatgut oder Eiweißfutter vorsehen werde.
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