Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlicher Tätigkeit. Einkommensalternativen Art. 53 VO (EG) Nr. 1698/2005
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- Krista Becker
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1 Maßnahmen zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten Einkommensalternativen Art. 53 VO (EG) Nr. 1698/2005 I Tabellarische Kurzbeschreibung 1) Einkommensalternativen (gemäß NRR) Ziel A Gegenstand B Zuwendungsempfänger C Art, Höhe und Umfang der Zuwendung D Zuwendungsvoraussetzungen E Zusätzliche Informationen Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes Sicherung der Multifunktionalität der Landwirtschaft durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung durch Impulswirkung der Investitionstätigkeit Gemäß Nr der Nationalen Rahmenrichtlinie (NRR) mit folgender Einschränkung: Die Förderung von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes begünstigte Energiegewinnung wird nicht angeboten. Gemäß Nr der NRR Gemäß Nr der NRR mit folgenden Einschränkungen: 20 % Zuwendung für bauliche Maßnahmen einschl. Technik Zuwendungsobergrenze (Deckelung) bei Zuwendungsfähiges Mindestinvestitionsvolumen: netto Gemäß Nr der NRR --- 2) Bergbauernprogramm (außerhalb NRR) Ziel A Gegenstand B Zuwendungsempfänger Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes Sicherung der Multifunktionalität der Landwirtschaft durch Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung durch Impulswirkung der Investitionstätigkeit Gemäß Nr der Nationalen Rahmenrichtlinie (NRR) Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) selbst bewirtschaften, unterhalb dieser Grenze jedes Un- Seite 633
2 C Art, Höhe und Umfang der Zuwendung D Zuwendungsvoraussetzungen E Zusätzliche Informationen ternehmen (Mindestfläche 1ha), das mindestens in den fünf Kalenderjahren vor der Antragstellung im Rahmen des Mehrfachantrages Fördermittel aus der 1. und/oder 2. Fördersäule der GAP erhalten hat sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmer (z.b. Alm-, Alp-und Weidegenossenschaften), deren überbetriebliche Zusammenarbeit in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist; die Mindestgröße der gemeinschaftlich bewirtschafteten Fläche muss dabei 10 ha Lichtweidefläche gemeinschaftlich genutzter Almen/Alpen bzw. 5 ha gemeinschaftlich genutzter Weiden betragen. 25 % Zuwendung (gemäß NRR) Mindestinvestitionsvolumen: Zuschussobergrenze maximal Mindestens 50 % der Flächen des Unternehmens müssen im Berggebiet oder in Gemeinden bzw. Gemarkungen des Kerngebietes der benachteiligten Agrarzone liegen, die im Durchschnitt über 800 m liegen oder für mindestens 50 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Höhenlage zwischen 600 und 800 m und eine Hangneigung über 18 % aufweisen. Der Zuwendungsempfänger hat berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung diese Voraussetzungen erfüllen. --- Seite 634
3 II Maßnahmenspezifischer Rückblick auf die vorausgegangene Förderperiode Agrarstrukturelle Ausgangslage Die Zahl landwirtschaftlicher Betriebe schrumpft im längerfristigen Vergleich um jährlich 2 bis 3 %, in erster Linie durch Aufgabe kleinerer Betriebe. Laut SWOT-Analyse ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der hauptberuflichen Bewirtschafterfamilien über mehrere Einkommensquellen verfügen. Sozioökonomische Situation in ländlichen Räumen In Bayern waren ,8% Menschen arbeitslos gemeldet. Besonders junge und besser qualifizierte Menschen, hierbei überproportional viele Frauen wandern aus den strukturschwachen Gebieten ab, was die Entwicklungschancen der jeweiligen Region schwächt. Andererseits nimmt der Anteil älterer und hochbetagter Menschen zu, was die ökonomische Tragfähigkeit und die tägliche Daseinsvorsorge ländlicher Siedlungsbereiche stark gefährdet. Die Schaffung von zusätzlichen Arbeitsplätzen insbesondere auch für Jugendliche und Frauen hat eine hohe Bedeutung für die Entwicklung der Gebiete. Dadurch kann auch der Strukturwandel in der Landwirtschaft abgefedert werden. Für den Tourismus spielt die landschaftliche Attraktivität sowie umfassende Freizeitangebote verbunden mit hervorragenden Infrastrukturen und einer positiven Dienstleistungskultur eine große Rolle. Markt- und Absatzpotentiale Im Bereich der Nutzung nachwachsender Rohstoffe und erneuerbarer Energiequellen gibt es noch Potentiale. Aber auch die Bereiche Direktvermarktung und Weiterentwicklung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, handwerkliche Lebensmittelverarbeitung, Umnutzung und Vermietung von Betriebsgebäuden, Pensionspferdehaltung, Bauernhofcafes, Vermarktung der Erlebniswelt Bauernhof, die Kinder- und Seniorenbetreuung sowie Seite 635
4 land- und hauswirtschaftliche Dienstleistungen bieten vielerlei Entwicklungsmöglichkeiten. Ziele Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung in Bayern dient folgenden Zielen: - Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit - Erhaltung der Wirtschaftskraft des ländlichen Raums - Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit - Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Einkommen - Stärkung der Marktposition durch Kooperation mit Wirtschafts- und Sozialpartnern - Erhaltung bzw. Herstellung der Mindestversorgung mit Gütern und Dienstleistungen - Verbesserung der Produktqualität - Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und Zukunftsperspektiven im ländlichen Raum - Erhaltung und ggf. Wiederherstellung des ländlichen Natur- und Kulturerbes - Erhaltung und Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes ländlicher Räume Förderfälle, Förderumfang und Investitionsbereiche Bei rd. 5 % aller EIF-Förderfälle handelte es sich um Diversifizierungsmaßnahmen, die rd. 6 % des Fördervolumens in Anspruch nahmen. Die Zahl der Förderfälle nahm im Betrachtungszeitraum stetig zu. Den Hauptanteil nahmen Maßnahmen der Energieeinsparung und Emissionsminderung (v. a. Biogasanlagen) ein. Das durchschnittliche Investitionsvolumen lag im Jahr 2004 aufgrund des Sondereffektes Biogasanlagen bei rd Eine Fortschreibung der durchschnittlichen Investitionsvolumina aus weist auf ein Investitionsvolumen bei sonstigen Diversifizierungsmaßnahmen von geschätzt hin. Seite 636
5 Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit wurden im AFP im Betrachtungszeitraum 2000 bis 2005 rd. 19 Mio. Fördermittel bereitgestellt, die ein Gesamt-Investitionsvolumen von rd. 97 Mio. auslösten. Förderfälle, Förderumfang : Jahr Gesamt Bewilligungen Geldbedarf 1 0 1,0 1,4 3,5 12,8 15,8 18,7 I-Volumen 1 0 5,1 7,2 15,8 68,5 82,0 96,6 Durchschnittliches Investitionsvolumen je Förderfall und Jahr in T Bewilligungen in einzelnen Investitionsbereichen Biogas : Mio. ; 2: je Betrieb in (Zuschüsse und Subventionswert der Zinsverbilligung) Wirkungen der Diversifizierungsförderung laut Evaluation In der großen Mehrzahl realisierten die Betriebe zusätzliche Einkommensquellen, wobei geförderte Diversifizierungsmaßnahmen vor allem von Haupterwerbslandwirten durchgeführt wurden. Die Evaluierungsergebnisse und empfehlungen der verbesserten Halbzeitbewertung zeigen, dass im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof die Investitionsvolumina stark angestiegen sind. Allgemein ist die Bereitschaft der Unternehmerfamilien zur Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten in den vergangenen Jahren auf Grund des Strukturwandels gestiegen. Daher ist mit einer Zunahme der Förderanträge zu rechnen. Empfehlungen der Evaluation Die Evaluierungsempfehlungen decken sich mit den in den Strategischen Leitlinien der EU dargelegten Zielen u. a. der Ankurbelung der Wirtschaft und Steigerung der Beschäftigungsraten in der ländlichen Wirtschaft. Die Förderung des Fremdenverkehrs wie auch von Mikrounternehmen und Handwerksbetrieben sind dabei wesentliche Elemente. Aktivitäten im Bereich des Fremdenverkehrs und ländlich-hauswirtschaftlicher Dienstleistungen erbringen im Wesentlichen Frauen, so dass dem EU-Ziel der Förderung Seite 637
6 des Zugangs von Frauen zum Arbeitsmarkt besonders Rechnung getragen wird. Die in der deutschen Nationalen Strategie festgelegten Ziele wie zum Beispiel der Erhaltung und Verbesserung des Freizeit- und Erholungswertes ländlicher Räume wie auch der Sicherung und Verbesserung von Lebensqualität und Zukunftsperspektiven werden berücksichtigt. III Probleme, Ziele und Strategien sowie erwartete Wirkungen 1) Einkommensalternativen (gemäß NRR) Notwendigkeit Laut SWOT-Analyse weisen strukturschwache Gebiete in Bayern u. a. wegen fehlender beruflicher Möglichkeiten bereits einen negativen Bevölkerungssaldo auf. Die Prognosen für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung weisen für die Mehrzahl der ländlichen Kreistypen die Gefahr einer demographischen Umstrukturierung auf. Überalterung und Abwanderung führen demnach zu einer weiteren Ausdünnung der Besiedelungsdichte in peripheren Räumen. In Anbetracht des offensichtlich intensiven, nach Regionen jedoch differenzierten Strukturwandels bildet die Suche nach neuen Wirtschaftsaktivitäten und Beschäftigungsfeldern eine Herausforderung für zahlreiche Gebiete in bayerischen Teilräumen. Gerade der Rückgang der Beschäftigten im primären und sekundären Sektor in den ländlichen Kreistypen zeigt nach den Ergebnissen der SWOT-Analyse Handlungsbedarf auf, wobei die enge Koordination strukturpolitischer Maßnahmen zwischen E- LER-Maßnahmen und den Möglichkeiten regionaler Wirtschaftsförderung ein wichtiger Ansatzpunkt ist. Die hohe berufliche Qualifikation in der Landwirtschaft, aber auch im handwerklich-kaufmännischen Bereich, schafft günstige Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung von Fördermaßnahmen im Bereich der Erwerbskombination. Im Bereich des Urlaubs auf dem Bauernhof bietet die Seite 638
7 Inwertsetzung des hohen landschaftlichen Attraktivitätspotentials ein großes Chancenpotential. Ziele Die Entwicklung des ländlichen Raumes in Bayern muss durch die gezielte Förderung von Diversifizierungsmaßnahmen nachhaltig unterstützt werden. Im Interesse eines Erhalts einer möglichst großen Zahl von landwirtschaftlichen Betrieben zur Sicherung der Multifunktionalität der Landwirtschaft bedarf es der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit. Durch die Impulswirkung der Investitionstätigkeit der geförderten landwirtschaftlichen Betriebe wie auch im Grundsätzlichen durch die Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung kommt es zu der gewünschten Stärkung des ländlichen Raums. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Förderung der Diversifizierung gleichzeitig verschiedenartige Ziele zur Entwicklung des ländlichen Raumes unterstützt. Sie verfolgt wirtschaftliche, ökologische und soziale Ziele. Strategien Nachdem Produktionsfaktoren wie Boden oder Lieferrechte begrenzt sind, werden nicht alle Inhaber landwirtschaftlicher Unternehmen auch in Zukunft ein ausreichendes Einkommen aus der landwirtschaftlichen Produktion erwirtschaften können. Die Förderung zielt darauf ab, die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit zu unterstützen. Die Fördermaßnahmen unterstützen die allgemeinen strategischen Ziele der Förderung des Unternehmertums. Durch die Ankurbelung der Wirtschaft im ländlichen Raum kommt es zu Multiplikatoreffekten, die den ländlichen Raum insgesamt stärken. Die bei den Investitionsmaßnahmen erworbenen Qualifikationen führen zu einer gewünschten Wissensallokation im Ländlichen Raum. Seite 639
8 Erwartete Wirkungen Der zunehmende Wettbewerb im landwirtschaftlichen Bereich wird den Strukturwandel verstärken, so dass beim Kreis der potentiellen Zuwendungsempfänger mit einer steigenden Inanspruchnahme der Diversifizierungsförderung zu rechnen ist. 2)Bergbauernprogramm (außerhalb NRR) Die Berglandwirtschaft erbringt neben der Erzeugung hochwertiger Lebensmittel vielfältige Leistungen für die Gesellschaft wie die Offenhaltung der Landschaft, die Sicherung der Artenvielfalt, den Schutz der natürlichen Ressourcen, die Aufrechterhaltung einer Mindestbesiedelung in diesen besonderen ländlichen Gebieten, die Sicherung der Infrastruktur sowie den Erhalt von Kultur und Brauchtum. In vielen Teilen der Berggebiete besteht mittlerweile jedoch in mehr oder weniger großem Umfang die Gefahr der Aufgabe der landwirtschaftlichen Aktivitäten. Aufgrund der strukturellen Voraussetzungen bzw. der natürlichen Produktionsbedingungen sind die Bergbauern nämlich nicht in der Lage, dem sich verschärfenden Wettbewerb durch entsprechende Investitionen in betriebliches Wachstum und Rationalisierung zu begegnen. Die Bergbauernfamilien können das notwendige Betriebseinkommen deshalb vielfach nicht ausschließlich mit der landwirtschaftlichen Urproduktion erzielen und sind daher zum Teil auf die Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit angewiesen. Dabei kommen insbesondere Einkommensmöglichkeiten in Frage, die sich mit den landwirtschaftlichen Betriebsabläufen kombinieren lassen. Hier bestehen beispielweise in den Bereichen Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung und Weiterentwicklung land- und forstwirtschaftlicher Produkte, handwerkliche Lebensmittelverarbeitung oder Vermarktung der Erlebniswelt Bergbauernhof noch vielerlei Entwicklungsmöglichkeiten. Häufig müssen von Bergbauernbetrieben auch mehrere verschiedene zusätzliche betriebliche Standbeine miteinander kombiniert werden (z.b. Urlaub auf dem Bauernhof und Direktvermarktung von Produkten der handwerklichen Lebensmittelverarbeitung). Dabei können die einzelnen Einkommensmöglichkeiten viel- Seite 640
9 fach nur mit kleineren Investitionsschritten und nacheinander umgesetzt bzw. weiterentwickelt werden. Die Investitionskosten sind bei kleinen Entwicklungsschritten überproportional hoch und bereits geringfügige Investitionen führen vielfach zu einer hohen finanziellen Belastung der kleinen Bergbauernbetriebe. Deshalb sind eigenständige und hinsichtlich der Intensität höhere Unterstützungen für Berggebiete im Rahmen von kleineren Investitionen in Diversifizierungsmaßnahmen notwendig. IV Beschreibung der Maßnahme 1) Einkommensalternativen (gemäß NRR) A) Gegenstand der Förderung Gemäß Nr der Nationalen Rahmenregelung (NRR) Investitionen in - Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, - Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes, - allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt bis zu 12 % der genannten förderfähigen Ausgaben. Ausgeschlossen sind Investitionen, die die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen betreffen, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, sowie Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen. Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof können nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden.... Bei Brennereien sind nur Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien (mit einer jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl) förderbar, soweit es sich nicht um Brennereigeräte handelt. mit folgenden Einschränkungen: Die Förderung - von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen - des Erwerbs von unbeweglichem Vermögen, - von Maschinen der Innenwirtschaft, Seite 641
10 - des Erwerbs von Produktions- und Lieferrechten sowie Gesellschaftsanteilen, - von Investitionen im Wohnhaus und Verwaltungsgebäuden wird in Bayern nicht angeboten. B) Zuwendungsempfänger Gemäß Nr der NRR: - Unternehmen, unbeschadet der gewählten Rechtsform, = deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen und = die die in 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) genannte Mindestgröße erreichen oder überschreiten, - Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, - Inhaber landwirtschaftlicher Einzelunternehmen, oder deren Ehegatten oder mitarbeitende Familienangehörige gem. 1 Abs. 8 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) **, soweit sie in räumlicher Nähe zum landwirtschaftlichen Betrieb erstmalig eine selbständige Existenz gründen oder entwickeln. Als Tierhaltung gelten auch die Imkerei, die Aquakultur, die Binnenfischerei sowie die Wanderschäferei. Nicht gefördert werden Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt. C) Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Im Rahmen der NRR mit folgenden Abweichungen: Folgende Zuwendungssätze bzw. Zuschussvolumina sind vorgesehen: - Investitionszuschuss: 20 % der Bemessungsgrundlage - Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt max je Einzelprojekt Das ALG regelt die landwirtschaftliche Alterssicherung von versicherten Unternehmern. In 1 wird ausgeführt, wer genau als Zuwendungsempfänger in Frage kommt. 1, Abs. 2 regelt, dass das vom Landwirt betriebene Unternehmen der Landwirtschaft eine spezielle Mindestgröße erreichen muss, um als Unternehmen der Landwirtschaft zu gelten. Diese Mindestgröße wird von den regionalen Trägern festgelegt und gilt ebenfalls für die einzelbetriebliche Investitionsförderung; sie liegt etwa zwischen 3 und 8 ha LF. ** mitarbeitende Familienangehörige sind hauptberuflich tätige Verwandte bis zum 3. Grad, Verschwägerte bis zum 2. Grad und Pflegekinder des Landwirts oder seines Ehegatten. Seite 642
11 D) Zuwendungsvoraussetzungen Gemäß Nr der NRR: Der Zuwendungsempfänger hat in Form eines Investitionskonzeptes einen Nachweis über die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens und der durchzuführenden Maßnahmen zu erbringen. Die Zweckbindungsfrist beträgt bei geförderten Bauten und baulichen Anlagen 12 Jahre ab Fertigstellung, bei technischen Einrichtungen 5 Jahre ab Lieferung. E) Zusätzliche Informationen Die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung wird sowohl flächendeckend in Bayern angeboten als auch in den Leader-Ansatz eingebunden. 2) Bergbauernprogramm (außerhalb NRR) A) Gegenstand der Förderung Gemäß Nr der Nationalen Rahmenregelung (NRR) Investitionen in - Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen, - Kauf von neuen Maschinen und Anlagen der Innenwirtschaft, einschließlich Computersoftware, bis zum marktüblichen Wert des Wirtschaftsgutes, - allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen, bis zu einem Höchstsatz von insgesamt bis zu 12 % der genannten förderfähigen Ausgaben. Ausgeschlossen sind Investitionen, die die Erzeugung von Anhang-I-Erzeugnissen betreffen, laufende Betriebsausgaben, Ablösung von Verbindlichkeiten, Erbabfindungen, Kreditbeschaffungskosten und Gebühren für eine Beratung in Rechtssachen, sowie Umsatzsteuer und unbare Eigenleistungen. Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof können nur bis zur Gesamtkapazität von 25 Gästebetten gefördert werden.... Bei Brennereien sind nur Investitionen im Bereich der Direktvermarktung von Abfindungs- sowie Verschlusskleinbrennereien (mit einer jährlichen Alkoholproduktion bis zu 10 hl) förderbar, soweit es sich nicht um Brennereigeräte handelt. mit folgenden Einschränkungen: Die Förderung Seite 643
12 - von Biogasanlagen und anderen durch die Novelle von 2004 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) begünstigte Energiegewinnungsanlagen - des Erwerbs von unbeweglichem Vermögen, - von Maschinen der Innenwirtschaft, - des Erwerbs von Produktions- und Lieferrechten sowie Gesellschaftsanteilen, - von Investitionen im Wohnhaus und Verwaltungsgebäuden wird in Bayern nicht angeboten. B) Zuwendungsempfänger Gefördert werden Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, die mindestens 3 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) selbst bewirtschaften, unterhalb dieser Grenze jedes Unternehmen (Mindestfläche 1 ha), das mindestens in den fünf Kalenderjahren vor der Antragstellung im Rahmen des Mehrfachantrages Fördermittel aus der 1. und/oder 2. Fördersäule der GAP erhalten hat sowie Kooperationen landwirtschaftlicher Unternehmer (z.b. Alm-, Alp-und Weidegenossenschaften), deren überbetriebliche Zusammenarbeit in einem schriftlichen Vertrag geregelt ist; die Mindestgröße der gemeinschaftlich bewirtschafteten Fläche muss dabei 10 ha Lichtweidefläche gemeinschaftlich genutzter Almen/Alpen bzw. 5 ha gemeinschaftlich genutzter Weiden betragen. Nicht gefördert werden Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 % des Eigenkapitals des Unternehmens beträgt oder die sich im Sinne der Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in Schwierigkeiten befinden. C) Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Folgende Zuwendungssätze bzw. Zuschussvolumina sind vorgesehen: - Investitionszuschuss: 25 % der Bemessungsgrundlage - Mindestinvestitionsvolumen Seite 644
13 - Zuschussobergrenze maximal D) Zuwendungsvoraussetzungen Mindestens 50 % der Flächen des Unternehmens müssen im Berggebiet o- der in Gemeinden bzw. Gemarkungen des Kerngebietes der benachteiligten Agrarzone liegen, die im Durchschnitt über 800 m liegen oder für mindestens 50 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche eine Höhenlage zwischen 600 und 800 m und eine Hangneigung über 18 % aufweisen. Der Zuwendungsempfänger hat berufliche Fähigkeiten für eine ordnungsgemäße Führung des Betriebes nachzuweisen. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften muss mindestens ein Mitglied der Unternehmensleitung diese Voraussetzungen erfüllen. Der Nachweis einer ernsthaften dauerhaften Bewirtschaftung bei Unternehmen unter 3 ha ist über eine bereits erfolgte Antragstellung im Rahmen des Mehrfachantrages (1. Fördersäule und/oder 2. Fördersäule) über 5 Jahre zu führen. V Begleitung und Bewertung Indikatoren siehe Kapitel 5.4. VI Altverpflichtungen und Übergangsregelungen Es bestehen keine Altverpflichtungen, weil die Einzelbetriebliche Investitionsförderung in der Förderperiode nicht durch die EU kofinanziert wurde. Seite 645
14 VII Sonstiges/Besonderheiten Die Maßnahme Diversifizierung (Code 311) kann auch den Bereich der Direktvermarktung enthalten. Sofern nicht-anhang I Produkte enthalten sind, ist eine Zuordnung zu Maßnahmencode 121 (Einzelbetriebliche Investitionsförderung) nicht möglich. Aufgrund der für einzelne innovative Projekte auf einzelbetrieblicher Ebene großen Bedeutung, auch nicht-anhang I Produkte im Rahmen der Direktvermarktung anzubieten, wird das gesamte Projekt dem Code 311 zugeordnet. Es wird von Art. 70 (7) der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 Gebrauch gemacht. Hier handelt es sich um ein integriertes Projekt zusammen mit Art. 26 bzw. Art. 28 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005. Der Schwerpunkt der Zielsetzung liegt jedoch im Art. 53 der genannten Verordnung Unterstützung der Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen (Maßnahme wird nicht angeboten) Förderung des Fremdenverkehrs (Maßnahme wird nicht angeboten) Seite 646
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