1. Neue Autobahngebühren für schwere Nutzfahrzeuge ab 1. April 2001

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1 Landesfachgruppe Straßen- u.tiefbau An die Mitgliedsbetriebe sowie an alle Mitgliedsbetriebe der Landesfachgruppe Straßen- und Tiefbau Str. 01/ Wo-ni- Kts.: an die Geschäftsführungen der Innungen (KHS) 1. Neue Autobahngebühren für schwere Nutzfahrzeuge ab 1. April Straßenbaubericht Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) 4. Einführung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2000 (ZVB/E-Stb 2000) 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG, ZTV-TKNetz 9, Abrechnung von Bauleistungen 6. Neuerschienene Normen des Normenausschusses Wasserwesen im DIN 7. Veranstaltungen 1. Neue Autobahngebühren für schwere Nutzfahrzeuge ab 1. April 2001 Ab 1. April 2001 gelten erstmals Gebührensätze mit emissionsbezogener Staffelung für die LKW-Eurovignette. Die seit 1995 erhobenen Autobahngebühren für Lastwagen werden vom 1. April an zum ersten Mal emissionsbezogen gestaffelt. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium mit.

2 2 Für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro II und besser gelten hiernach ab sofort die bisherigen Gebührensätze weiter. Sie betragen pro Jahr 750 Euro oder 1466,87 DM für maximal 3-achsige Fahrzeuge. Das Bundesverkehrsministerium hat zur näheren Information eine zwölfseitige Info- Broschüre erarbeitet, die von der Homepage des Ministeriums ( Rubrik Verkehr ) heruntergeladen werden kann. Eine Übersicht über die neuen Gebührensätze in DM sowie in Euro ist darüber hinaus diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt. 2. Straßenbaubericht 2000 Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat dem Deutschen Bundestag den jährlichen Bericht über den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus vorgelegt. Der Straßenbaubericht fasst jährlich den Fortgang des Bundesfernstraßenbaus nach dem Stand vom 31. Dezember des Vorjahres zusammen. Der Berichtszeitraum des vorliegenden Berichtes erstreckt sich für die Kapitel Grundlagen und Aktuelles bis zum 31. Juli 2000 sowie für das Kapitel Straßenbauleistungen im Jahr 1999 bis zum 31. Dezember Einleitend enthält der Bericht eine Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen bei den Rahmenbedingungen für den Fernstraßenbau, hier insbesondere - das Investitionsprogramm für den Ausbau der Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen in den Jahren 1999 bis 2002, - das Anti-Stau-Programm, - das Zukunftsinvestitionsprogramm mit eingeschlossenem Ortsumgehungsprogramm. Hinsichtlich der im Berichtsjahr festgestellten durchschnittlichen täglichen Verkehrsmengen (DTV) wird festgestellt, dass die Verkehrsmengen wiederum deutlich gestiegen sind. So stieg die tägliche Verkehrsmenge auf Autobahnen in den alten Bundesländern um 2,7 %, in den neuen Bundesländern um 3,4 %, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet um 3,1 %. Die entsprechenden DTV-Werte auf Bundesstraßen außerorts stiegen in den alten Bundesländern um 1,9 %, in den neuen Bundesländern um 1,3 %, bezogen auf das gesamte Bundesgebiet um 2,1 %. Die vorgenannten Zahlen belegen, dass sich der langjährige Trend der Konzentration des Straßenverkehrs auf den Bundesfernstraßen, d.h. Autobahnen und Bundesstraßen außerorts fortsetzt. Insgesamt wurden im Berichtsjahr für den Bereich der Bundesfernstraßen ,6 Mio. DM verausgabt. Die Ausgaben verteilen sich wie folgt auf die alten und neuen Bundesländer:

3 3 - alte Bundesländer: 5.826,7 Mio. DM Investitionen 4.548,3 Mio. DM Nichtinvestitionen 1.278,4 Mio. DM - neue Bundesländer (einschl. DEGES) 4.281,4 Mio. DM Investitionen 3.909,9 Mio. DM Nichtinvestitionen 371,5 Mio. DM - Sonstige 66,5 Mio. DM 3. Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99) Hinsichtlich der Frage der nachzuweisenden Qualifikation zur Durchführung der Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen hat sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen erneut geäußert. Zusammenfassend werden vom BMVBW folgende Punkte hervorgehoben: - Der gemäß den RSA namentlich genannte Verantwortliche eines Unternehmens hat den Nachweis der Qualifikation mit der Bescheinigung über die Teilnahme an einer Seminarveranstaltung gemäß dem MVAS vorzulegen. Der im Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/1997 alternativ genannte Nachweis über Erfahrungen auf Grund ausgeführter Verkehrssicherungsarbeiten bei Bauarbeiten unter Verkehr ist nicht mehr ausreichend. - Die im ARS Nr. 34/1997 genannte Seminardauer von mindestens einem Tag stellt eine Mindestanforderung dar, die nicht für alle Zielgruppen gilt. Eine eintägige Schulung ist demnach nur dann ausreichend, wenn sich die Tätigkeit auf kurzfristige Arbeitsstellen oder auf Arbeitsgruppen von längerer Dauer entweder auf innerörtlichen Straßen/Landstraßen oder auf Autobahnen beschränkt. - Bedingt durch die große Anzahl von berechtigten Einwänden gegen die Konzeption des MWAS soll dieses im Jahr 2002 in überarbeiteter Fassung neu aufgelegt werden. Die detaillierten Ausführungen des BMVBW hierzu bitten wir der Anlage zu entnehmen. Sollte darüber hinaus von Ihrer Seite noch weiterer grundlegender Klärungsbedarf bestehen, so bitten wir um entsprechende Mitteilung. 4. Einführung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2000 (ZVB/E-Stb 2000) Mit Rundschreiben vom 14. Februar 2001 hat das BMVBW die ZVB/E-StB 2000 für die Bundesfernstraßen eingeführt. Der Baugewerbe-Verband Niedersachsen und der ZDB hatten bereits im Dezember 2000 eine kritische Stellungnahme zu dem Entwurf der ZVB/E-StB 2000 abgegeben. Der ZDB konnte mit Vertretern des BMVBW die einzelnen Punkte noch einmal

4 eingehend erörtern und zumindest die Zusicherung des Ministeriums erzielen, dass verschiedene geplante Änderungen nochmals überdacht werden. Auf folgende nunmehr vorgenommene Änderungen ist besonders hinzuweisen: 4 a) Änderung des Mengensatzes bei Stundenlohnarbeiten. Auch die Ausgabe 2000 der ZVB/E-StB enthält eine Regelung, dass bei Stundenlohnarbeiten die vereinbarten Verrechnungssätze unabhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden gelten. Trotz bestehender AGB-rechtlicher Bedenken hält das BMVBW an dieser Regelung fest. b) Wettbewerbsbeschränkungen Die Ausgabe 2000 sieht eine Erhöhung des pauschalen Schadensersatzes für den Fall wettbewerbsbeschränkender Abreden der Auftragnehmer von 3 v.h. auf 15 v.h. der Auftragssumme vor. c) Abnahme Ab einer Auftragssumme von Euro ist die Leistung förmlich abzunehmen. d) Ergänzungen für Straßen- und Brückenbau Ankündigung von Mehrkosten Diese zuvor in Teil A enthaltene Regelung sieht vor, dass der Auftragnehmer für ihn erkennbare Massenmehrungen dem Auftraggeber unverzüglich und schriftlich mitzuteilen hat, wenn die Überschreitung des Mengenansatzes ausnahmsweise zu einem höheren Einheitspreis führen kann. Unterlässt er schuldhaft diese Mitteilung, hat er dem Auftaggeber den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Das Ministerium will trotz erheblicher durch den ZDB auch vorgebrachter AGB-rechtlicher Bedenken diese von der VOB abweichende Regelung weiter verwenden. Nachweis des Gewichts Ziffer sieht vor, dass bei der Feststellung von Unterschreitungen des Gewichts durch Kontrollwägungen von mehr als 1 % ein entsprechender Abzug bei den letzten zehn Wiegescheinen erfolgt. Hier konnte zumindest erreicht werden, dass der Auftragnehmer gegebenenfalls eine insgesamt geringere Abweichung nachweisen kann, so dass ein Abzug in diesem Falle unterbleibt. Die ZVB-E/StB 2000 werden auch in das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB) aufgenommen. Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/2001, welches die ZVB/E-StB 2000 enthält, ist diesem Rundschreiben als Anlage beigefügt. 5. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG, ZTV-TKNetz 9, Abrechnung von Bauleistungen Die Deutsche Telekom AG hat die ZTV-TKNetz 9 zur Abrechnung von Bauleistungen eingeführt sowie mehrere ZTV-FLN mit technischem Inhalt überarbeitet. Eine Kalkulationshilfe zur Transformation der alten Ordnungszahlen der Leistungspositionen

5 5 in die neue Systematik ist nun erhältlich. Die von der Deutschen Telekom AG erstellte CD-ROM enthält als Vertragsunterlage für zukünftige Verträge alle Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (ZTV-TKNetz) sowie die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Deutsche Telekom AG für die Ausführung von Bauleistungen am Telekommunikationsnetz (ZVB-TKNetz). Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Bauleistungen am Telekommunikationsnetz 9, (ZTV-TKNetz 9), Abrechnung von Bauleistungen, enthalten die abrechnungstechnischen Vorschriften aller Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen der Deutschen Bundespost für Bauleistungen am Fernmeldeleitungsnetz (ZTV-FLN) sowie die vorgenannten ZTV-TKNetz. Die Bezeichnung Fernmeldeleitungsnetz ( FLN ) ist gleichbedeutend mit dem Begriff Telekommunikationsnetz ( TKNetz ). Für die im Kabelleitungstiefbau tätigen Unternehmen bringen die ZTV-TKNetz 9 in kalkulatorischer Hinsicht gravierende Änderungen mit sich, da die bisherige Systematik der Ordnungszahlen der Leistungspositionen überarbeitet wurde. Die Unternehmen sind gezwungen, die bisherige Kalkulation auf Basis der alten Ordnungszahlen (OZ) auf die neue Systematik zu übertragen. Zur Vereinfachung dieses für jeden einzelnen Betrieb sehr zeitaufwendigen Kalkulationsprozesses hat die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau eine Kalkulationsbasis für die ZTV-TKNetz 9 im MS Excel-Format erstellen lassen. Dieses Angebot wird unseren baugewerblichen Mitgliedsbetrieben zum Sonderpreis von DM 150,- zzgl. MwSt. zur Verfügung gestellt. Für die Anforderung des Angebotes bitten wir den beigefügten Rückmeldebogen zu verwenden. 6. Neuerschienene Normen des Normenausschusses Wasserwesen im DIN Der Normenausschuss Wasserwesen (NAW) und sachverwandte Normenausschüsse im DIN Deutsches Institut für Normung haben zahlreiche Normen und Norm-Entwürfe veröffentlicht. Interessierten Betrieben schicken wir auf Wunsch gern eine Übersicht nebst Bestell- Adresse. 7. Veranstaltungen DIN-Tagung Neue Festlegungen in der Betontechnik Auswirkungen auf die Praxis Am 24. und 25. April 2001 findet im Kongress- und Ausstellungszentrum (KKA) Karlsruhe die DIN-Tagung Neue Festlegungen in der Betontechnik Auswirkungen auf

6 6 die Praxis statt. Im Zuge der Harmonisierung der technischen Regeln in der europäischen Union in dem Bereich der Betontechnik werden schon in diesem Jahr grundlegende Anwendungsregeln und DIN-Normen durch europäische Normen ersetzt. Interessierten Betrieben senden wir auf Wunsch ein Tagungsprogramm gern zu. Mit freundlichen Grüßen Baugewerbe-Verband Niedersachsen gez. Werner Dutkowski Landesfachgruppenleiter Woll Rechtsanwalt Anlagen

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