Gegen Postzustellungsurkunde BRK-Kreisverband Schwandorf Geschäftsführer Herrn Alfred Braun Kopernikusstr. 5a Schwandorf

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gegen Postzustellungsurkunde BRK-Kreisverband Schwandorf Geschäftsführer Herrn Alfred Braun Kopernikusstr. 5a Schwandorf"

Transkript

1 Landratsamt Schwandorf, Postfach 15 49, Schwandorf Gegen Postzustellungsurkunde BRK-Kreisverband Schwandorf Geschäftsführer Herrn Alfred Braun Kopernikusstr. 5a Schwandorf Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: 2.0 FQA Unsere Nachricht vom: Name: Zimmer-Nummer: Telefon: 09431/471- Telefax: 09431/471- Datum: Unsere Homepage im Internet: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung: BRK- Kreisverband Schwandorf Kopernikusstr Schwandorf Geschäftsführer: Herr Alfred Braun Geprüfte Einrichtung: BRK Senioren Wohn- und Pflegeheim Dr. Kurt-Schumacher-Str Burglengenfeld Anlage: Liste der überprüften Bewohnerinnen/Bewohner In der Einrichtung wurde am von 9.00 Uhr bis Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Pflege und Dokumentation Soziale Betreuung und Lebensbegleitung Arzneimittel Wohnqualität Freiheit einschränkende Maßnahmen Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Personal Dienstgebäude: Öffnungszeiten: Bankverbindung: Wackersdorfer Straße 80 Montag - Donnerstag: von 08:00-15:30 Uhr Sparkasse Schwandorf Schwandorf Freitag: von 08:00-12:00 Uhr Kontonummer Telefon / BLZ Telefax / IBAN: DE poststelle@landkreis-schwandorf.de SWIFT-BIC: BYLADEM1SAD Sie erreichen das Landratsamt mit Citybus 102 oder mit Linienbus 105 und 106, halbstündlich ab Zentralem Omnibusbahnhof (am Bahnhof).

2 - 2 - Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise z.b. Bewohner, Angehöriger, Mitarbeiter usw. gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung für alte Menschen (eingestreut) Angebotene Plätze: 137 davon beschützende Plätze: keine Belegte Plätze: 137 Einzelzimmerquote: 83 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 47,21 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung: 9 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Hinweis: Die Feststellungen im Bereich Arzneimittel und Hygiene sind nicht Inhalt des Prüfberichtes. Die jahreszeitliche Dekoration und die verschiedenen althergebrachten Dekorationsmöbel in den Wohnbereichen lassen die gesamte Einrichtung in einer freundlich warmen Atmosphäre erscheinen. Auch die besuchten Bewohnerzimmer hinterließen einen gemütlichen und wohnlichen Eindruck. Die Tische im Speisesaal sind mit Tischdecken, Kerzen und Blumen durchgehend sehr ansprechend dekoriert und die Bewohner nehmen dort gerne ihr Essen ein. Durch die hauseigene Küche werden neue Gerichte ausprobiert, die nach entsprechender Rückmeldung durch die Bewohner im Speiseplan aufgenommen werden. Für die Betreuung dementer Bewohner stehen ausreichend Gerontofachkräfte zur Verfügung. Informationen über den gewählten Heimbeirat hängen in übersichtlicher Art und Weise in der Einrichtung aus. Die befragten Heimbeiräte fühlen sich von der Einrichtungsleitung vollständig anerkannt. Für die kath. Bewohner findet regelmäßig ein Gottesdienst statt; für die evang. Bewohner wird eine eigene Feier abgehalten.

3 - 3 - Das Personal wird durch zahlreiche Fortbildungsangebote ständig weitergebildet. Alle Bereiche der Pflege sind abgedeckt. Die vorgeschriebenen Brandschutzübungen sowie -begehungen werden regelmäßig durchgeführt. In zwei Situationen zwischen Bewohner und Pflegekraft konnte eine sehr gute Beziehungsqualität beobachtet werden. Sehr positiv wurde das große Aquarium im Aufenthaltsraum wahrgenommen. Ein gepflegtes schön gestaltetes Aquarium bietet neben dem dekorativen Moment, den Bewohnern oftmals eine willkommene Abwechslung zum Fernsehprogramm. Fische sind das ideale Entspannungs- und Beruhigungstraining. Es lässt die Bewohner ruhiger werden, der Blutdruck kann gesenkt werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass Allergiefaktoren nicht vorhanden sind. Die Fütterungs- und Reinigungsrituale zusammen mit Bewohnern stärken das Gefühl des Gebrauchtwerdens und bieten Möglichkeit der Ablenkung. Während des Hausrundgangs wurde ein Bewohner zusammen mit seinem Sohn in der Kapelle angetroffen. Der Angehörige berichtete, dass er als Sohn zufrieden mit dem Heim und den Pflegekräften sei. Er besuche seine Mutter regelmäßig. Die Qualitätsindikatoren im Bereich Helfender Umgang wurden beim besuchten Bewohner erfüllt. Es wurden fünf Bewohnerinnen und Bewohner pflegefachlich begutachtet bezüglich der Qualitätsindikatoren Mobilität, Sturz- und Dekubitusprophylaxe, Wundmanagement und Alltagsaktivität Ausscheidung sowie deren Dokumentation. Die Bewohner waren augenscheinlich in einem gut gepflegten Zustand. Sie äußerten sich lobend über die stets freundlichen Pflegekräfte. Nach dem Sturz eines Bewohners in der Eingangshalle des Pflegeheimes wurden die darauf folgende Reaktion des Pflegepersonals sowie die Sturzprophylaxe des Bewohners überprüft. Die Pflegekräfte haben richtig reagiert, die Vitalwerte gemessen und den Bewohner ins Bett gebracht. Im Laufe des Tages sollte noch der Hausarzt informiert werden. Die Sichtung der Pflegedokumentation ergab, dass ein Sturzrisiko ermittelt wurde aufgrund der Diagnose Epilepsie. Als Maßnahme zur Sturzvermeidung war das Hilfsmittel Rollator eingesetzt mittels dessen sich der Bewohner sicher bewegt. Bei einem Bewohner, der mit einem Dekubitus an der Ferse aus dem Krankenhaus kam, wurde das Wundmanagement begutachtet. Die Wunde wird konsequent gemäß der ärztlichen Anordnung versorgt und ist augenscheinlich fast abgeheilt. Die Wunddokumentation ist lückenlos. Eine Wundversorgungsfirma unterstützt die Pflegekräfte bei der Wundversorgung in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt. Die Prüfung fand in einer angenehmen Atmosphäre statt. Die Einrichtung ist offen für Beratung und Qualitätsempfehlungen.

4 - 4 - II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Der bisher hohe Betreuungsstandard gegenüber den Bewohnern konnte aufrechterhalten werden. Trotz des genehmigten Ausbaus der Einzelzimmer im Dachgeschoß konnten die restlichen 4 Mehrbettzimmer noch nicht aufgelöst werden. II.3. Qualitätsempfehlungen [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] In den Obergeschossen steht für die Bewohner nur in einer Wohngruppe ein Speisesaal zur Verfügung. Soweit das Mittagessen nicht im großen Speisesaal eingenommen werden kann, muss das Mittagessen in Nischen oder im Seitenflur im Wohnbereich eingenommen werden. Eine Renovierung bzw. ein Neubau ist bereits angedacht. Es wird empfohlen, in der restlichen Übergangszeit bis Alternativen für die Einnahme der Mittagsverpflegung zu überlegen. Auch gestalterische Maßnahmen sind dabei zu bedenken. Nach Ablauf der eingeräumten Übergangsfrist wären die fehlenden oder zu kleinen Gemeinschaftsräume ein Mangel und dieser unverzüglich abzustellen. Der Führungsstil und die fürsorgliche Betreuung in der begutachteten Einrichtung ist dafür maßgeblich, dass trotz der nicht mehr zeitgemäßen Sanitären Anlagen (Größe, Abstände, Dusche, etc.) das BRK Senioren Wohnund Pflegeheim von allen Bewohnern gelobt und angenommen wird. Es wird trotzdem empfohlen, die geforderten baulichen Mindestanforderungen gem. der AVPfleWoqG zu erfüllen, damit in den nächsten Jahren auch die zu erwartenden geänderten Ansprüche der Bewohner erfüllt werden können. Die Vorgaben des barrierefreien Bauens sowie der AVPfleWoqG sollten bei künftigen Investitionen für Renovierung oder Neubau berücksichtigt und die FQA bereits bei der Planung beteiligt werden. Hinweis: Die gemäß 10 AVPfleWoqG mögliche Verlängerung der Angleichungsfrist ist keine Regelung, die jedem Einrichtungsträger ohne weitreichender Begründung gewährt werden kann. Die AVPfleWoqG wurde zum in Kraft gesetzt und sieht in 10 Abs. 1 Satz 1 AVPfleWoqG eine Angleichungsfrist von 5 Jahren für die 2 bis 9 AVPfleWoqG vor. Hiermit war eine Übergangsregelung von 5 Jahren geschaffen. Mit der Möglichkeit der Verlängerung der Angleichungsfrist sollte insbesondere den Trägern, die erst in den letzten Jahren vor der Gesetzesänderung 2008 in neue Einrichtungen investiert haben, ohne die Vorschriften der neuen AVPfleWoqG zu kennen, entgegengekommen werden können. Hiervon sind zu unterscheiden die Träger, die Ihre Einrichtung schon länger als 20 Jahre wirtschaftlich betrieben haben. Eine Verlängerung der Angleichungsfrist kann nur in begründeten Fällen gewährt werden. Eine komplette und lückenlose Planung ohne schuldhafte Verzögerung ist das Mindestmaß um evtl. eine Zustimmung für eine Verlängerung der Angleichungsfrist zu bekommen. Diese Voraussetzungen

5 - 5 - müssten auch bei einer privatrechtlichen Vereinbarung vorliegen. An die frühzeitige Beteiligung der FQA in Form der Beratung wird erinnert. Die personelle Besetzung im Nachtdienst ist mit 2 ½ Mitarbeitern gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit Fachkräften ausreichend abgedeckt. Es wird aufgrund der Bewohnerzahl(137BW), von denen 83,21% (114BW) eine Pflegestufe zuerkannt worden ist, empfohlen, den personellen Bedarf für den Nachtdienst regelmäßig zu evaluieren. Die große Uhr im Flur des 1. OG zeigte am Tag der Heimüberprüfung eine total falsche Uhrzeit an. Damit sich die Bewohner für den Tagesablauf zeitlich richtig orientieren können, wird empfohlen, die Uhr zu reparieren oder auszutauschen. Die Ausführungen der Sozialen Betreuung und die Erstellung des Plans der Sozialen Betreuung werden nicht unter Einbezug einer gerontopsychiatrischen Fachkraft gemacht. Hier wird empfohlen, dass eine gerontopsychiatrische Fachkraft koordinierend und anleitend mitwirkt und sich verantwortlich zeigt. Bei der Befragung eines jungen Bewohners im Kernqualitätsbereich Erhalt und Förderung der eigenständigen Lebensführung berichtet dieser, dass er mit seinem Zimmer ganz zufrieden sei und dass er genügend Freiraum habe seinen Tagesablauf zu gestalten. Er sei heute erst um 6.00 Uhr von einem Freund nach Hause gekommen. Er habe mit seinem Freund am PC gespielt. Besuch könne er auch im Heim empfangen. Er wolle unbedingt in Burglengenfeld wohnen bleiben. Er würde gerne in der Werkstatt für behinderte Menschen(WfbM) arbeiten gehen und sich etwas Geld dazuverdienen. Hier wird empfohlen den Bewohner für ein geeignetes Wohnheim zu motivieren, wo er besser gefördert werden kann. Es wird empfohlen, den Integrationsfachdienst(IFD) einzuschalten, damit der Bewohner beraten werden kann, ggf. in die WfbM zu gehen. Der Qualitätsindikator Alltagsaktivität Ausscheidung wurde bei einem Bewohner mit einem suprapubischen Katheter genauer betrachtet. In einem Gespräch erklärte dieser, dass er den Katheter selbst jeweils morgens abstöpsle und abends zum Bett gehen wieder anlege. Mit der Pflegekraft wurde anschließend überlegt, ob der Bewohner, der erst kürzlich ins Heim eingezogen war, den SPK überhaupt bräuchte. Zumal da ein Infektionsrisiko durch das ständige Ab- und Anstöpseln des Katheterbeutels bestünde. Auch die Einstichstelle war des Öfteren gerötet. Die Pflegekraft wollte sich mit dem Urologen in Verbindung setzen und die Notwendigkeit des Katheters besprechen. Beim Besuch eines Bewohners in seinem Zimmer wurde festgestellt, dass keine Notrufglocke vorhanden war. Lt. Auskunft der Pflegekraft wäre der Anschluss defekt und es wurde vergessen, dies dem Hausmeister zu melden. Während des Gesprächs mit dem Bewohner wurde deutlich, dass dieser mit einer Glocke nicht umgehen könne. Dennoch wird empfohlen, den Hausmeister zu informieren und den Anschluss reparieren zu lassen. Während der Durchführung einer Pflegekontrolle bei einem vollständig immobilen Bewohner aufgrund eines Apoplexes wurde die Dekubitusprophylaxe überprüft. Eine Risikoeinschätzung ergab ein hohes Dekubitusrisiko. Die Gefahr wurde richtig erkannt und daraufhin verschiedene Maßnahmen geplant und durchgeführt. Der Bewohner liegt auf einer speziellen Weichlagerungsmatratze,

6 - 6 - weiterhin werden die geplanten Lagerungen in einem Bewegungsplan dokumentiert. Dabei fiel jedoch auf, dass dieser nicht konsequent geführt wird und Lücken aufweist. Eine Befragung des Pflegepersonals ergab, dass manche Pflegekräfte erst nach Schichtende die gesamten Lagerungen eintragen. Empfohlen wird stets eine zeitnahe Dokumentation nach Beendigung der durchgeführten Maßnahmen. Bei einem in seinem Zimmer besuchten Bewohner, der lt. Aussage der Pflegekraft schon des Öfteren aus dem Bett gefallen ist, wurde der Qualitätsindikator Mobilität kontrolliert. Die Pflegekräfte haben nach diesen Stürzen richtig reagiert und für ihn ein Niedrigflurbett angeschafft. Da der Bewohner weiterhin aus dem Bett rollt wird empfohlen, eine Matratze vor das Bett zu legen. Dadurch wird eine Verletzungsgefahr minimiert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personaleinsatzplanung III.1.1. Sachverhalt: Bei der turnusgemäßen Überprüfung in der BRK-Senioren Wohnund Pflegeeinrichtung am wurde bei der Personalüberprüfung festgestellt, dass drei erkrankte Mitarbeiter aus der Lohnfortzahlung herausgefallen sind und somit nicht mehr bei der Fachraftquotenberechnung berücksichtigt werden können. Die Einrichtung hat am Tag der Heimüberprüfung die geforderte Fachkraftquote von mind. 50% nicht erfüllt. Bezüglich des Personalschlüssels liegt die FK-Quote bei 45%, sodass die gesetzliche Mindestgrenze von 50% als einzusetzendes Fachpersonal nicht erfüllt ist. Die aktuell fehlenden 2,49 Mitarbeiter verursachen auch in einer großen Einrichtung mit 137 Bewohnern über einen längeren Zeitraum Probleme, die kurzfristig nicht behoben werden können. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3.Die geforderte Fachkraftquote kann derzeit nur durch die Einstellung von neuen Fachkräften oder durch die Übernahme des eigenen Fachkräftenachwuchses nach der Ausbildung erreicht werden. Die vorübergehende Unterstützung durch Leiharbeiter wird als Positiv bewertet, sollte jedoch die Unterbesetzung vollständig ausgleichen. Gemäß Art. 3 Abs. 3 Nr. 1 PfleWoqG hat der Träger sicherzustellen, dass immer ausreichend Pflegefachkräfte zur Verfügung stehen. Die Sicherstellung verlangt nicht nur eine Einsatzplanung, die den Einsatz ausreichender und entsprechend qualifizierter Betreuungskräfte regelt, sondern die auch den Ausgleich kurzfristiger Ausfälle von Betreuungskräften ermöglicht. Das Engagement der Trägers, selbst Fachkräfte auszubilden zeigt, dass er die Betreuung seiner Bewohner durch

7 - 7 - Fachkräfte sicherstellen will und auf Qualität Wert legt. Die Heimleitung beachtet schon, dass die weichen Faktoren einer Einrichtung für die Zufriedenheit der Mitarbeiter nicht unwesentlich sind. Sie fördern damit insbesondere in der Zeit des Fachkräftemangels die Chance, das erforderliche Fachpersonal bei Bedarf gefunden werden kann. III.2. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Pflege und angemessene Hilfsmittel III Sachverhalt: Der Bewohner wurde im Rollstuhl sitzend im Aufenthaltsraum angetroffen. Er war mit einem einfachen Bauchgurt ohne Schrittfixierung an seinen Rollstuhl fixiert. Bei der Funktionsüberprüfung wurde eine unsachgemäße Anwendung des Bauchgurtes festgestellt. Der Gurt war sehr locker. Zwischen Gurt und Körper passten gut zwei Hände. Der Bewohner war nicht in der Lage, den Gurt eigenständig zu öffnen bzw. sich der Pflegekraft mitzuteilen. Somit bestand eine Gefahr für die Gesundheit des Bewohners. III.2.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III Haltegurte müssen körpernah anliegen. Auf die Sitzgenauigkeit der Gurte ist zu achten. Lose sitzende Gurte können Unfälle wie beispielsweise Strangulationen hervorrufen. Es gilt zu überprüfen, ob der Bewohner den Bauchgurt überhaupt zur Stabilisierung der Sitzposition im Rollstuhl benötigt bzw. in welchen Situationen (z. B. Transport) der Bauchgurt eine notwendige Sicherheitsmaßnahme darstellt. Der Träger einer Einrichtung übernimmt im Rahmen der Pflege- und Betreuungsaufgaben die Verpflichtung, für das Wohl der Bewohner in der Weise Sorge zu tragen, dass er sich bemüht, körperliche und /oder psychische Schäden abzuwenden und mögliche Gefahren zu begrenzen. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 PfleWoqG

8 - 8 - Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird: Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schwandorf Wackersdorfer Str Schwandorf einzulegen. Er kann auch elektronisch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen unter der Adresse poststelle@landkreis-schwandorf.d .de eingelegt werden. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Haidplatz 1, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Haidplatz Regensburg schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22. Juni 2007 (GVBl S. 390) wurde im Bereich des Heimrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Ein elektronisch eingelegter Widerspruch muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen sein. Eine elektronische Widerspruchseinlegung ohne qualifizierte elektronische Signatur ist unzulässig. Eine Klageerhebung in elektronischer Form ist unzulässig. [Sofern kein Fall des 188 VwGO:] Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 1. Juli 2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. FQA - Heimaufsicht Landratsamt Schwandorf

51-PfleWoqG

51-PfleWoqG Landratsamt Landshut Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Landratsamt Landshut Veldener Str. 15 Per Postzustellungsurkunde BRK Kreisverband gesetzlich

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrung

Rechtsbehelfsbelehrung Anhang smuster 1a Variante 1 (neutraler Stil): Fakultatives Widerspruchsverfahren in Fällen, in denen sich der Verwaltungsakt an einen Betroffenen richtet (Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 6 AGVwGO) Gegen

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 7 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de

Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Herr Bernd Hudetz www.haus-regnitztal.de Landratsamt Hof Soziale Angelegenheiten FQA Schaumbergstraße 14 95032 Hof Seniorenheim Haus Regnitztal GmbH Weidenweg 11 95183 Feilitzsch-Zedtwitz Betreff: Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes

Mehr

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster

Rechtsbehelfsbelehrungsmuster Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr smuster Anlage 1: smuster 1a Fakultatives Widerspruchsverfahren bei einem Betroffenen des Verwaltungsakts Zugang für die Übermittlung elektronischer

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] Zimmer-Nr. Bad Tölz, FQA Telefax [08041] BT, Josefistift Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz Josefi-Spitalstiftung verwaltet d. d. Stadtverwaltung Bad Tölz Frau Furmanek Am Schlossplatz 1 83646 Bad Tölz Aktenzeichen Ihr Schreiben

Mehr

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts

Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. 85072 Eichstätt. Anlagen. 1 Erklärung zur Veröffentlichung des Prüfberichts Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 5 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Social Care Services Europe GmbH Herrn Dr. Beyer Heckenstr.

Mehr

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen...

Pflegestation Henlestraße Henlestraße 2 a, 97074 Würzburg. Anlagen... Fachbereich Soziales FQA (Heimaufsicht) B r i e f a n s c h r i f t : S t a d t W ü r z b u r g 97067 W ü r z b u r g Bayerisches Rotes Kreuz - Kreisverband Würzburg - Herrn Reinhold Weißenseel Zeppelinstraße

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Dr. Loew Soziale Dienstleistungen GmbH & Co KG Gewerbering Süd 12 92533 Wernberg-Köblitz Fachstelle für Pflege- und

Mehr

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt. Bahnhofplatz 3.

Träger der Einrichtung: Eyb`sche Heilig-Geist-Stiftung. Marktplatz 11. 85072 Eichstätt.  Bahnhofplatz 3. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

Seestraße Wurmannsquick

Seestraße Wurmannsquick Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG); Träger der Einrichtung:

Mehr

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg BRK Kreisverband Amberg-Sulzbach Amselweg 30 92224 Amberg Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim dem 1. nuar 2014 gültigen Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Pflege im Keltenhof Senioren- und Pflegeheim Hauptstr. 16, 94351 Feldkirchen Tel.: 09420 1308 Fax: 09420 1464 pflege-im-keltenhof@t-online.de

Mehr

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau

Prüfbericht 2. Rottauer Str. 1 83224 Grassau. Rottauer Str. 1 83224 Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 17.10.2013 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München

Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee München Stadt Ingolstadt - 85047 Ingolstadt Elisa Seniorenstift Ingolstadt GmbH Lilienthalallee 25 80939 München Amt für Soziales FQA / Heimaufsicht Telefon (0841) 3 05-0 Telefax (0841) 3 05-16 29 E-Mail fqa@ingolstadt.de

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 9 München Kreisverwaltungsreferat Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Gegen Zustellungsurkunde AWO München gemeinnützige Betriebs-GmbH

Mehr

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v.

Investitionsförderung zum Kauf eines Eigentumsanteils für ein neues Bürogebäude des KBM e.v. LfL, Abt. Förderwesen, Menzinger Straße 54, 80638 München Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e. V. Amalienstr. 21/22 Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft Abteilung Förderwesen

Mehr

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013

A. Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes. Vom 22. Mai 2013 2170-5-A Gesetz zur Änderung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes Vom 22. Mai 2013 Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird: 1 Das Gesetz

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf

Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Amtsblatt für den Landkreis Schwandorf Nr. 17 vom 07.10.2011 Inhaltsverzeichnis Seite Änderung der Bekanntmachung über vermögensrechtliche Übereinkunft der Gemeinde Wackersdorf und des Marktes Schwarzenfeld

Mehr

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012

Ihre Nachricht Bitte in der Antwort angeben Haus Zimmer Miesbach, - 43.1-4821-8-La H 1.06 19. Juni 2012 . Landratsamt * Postfach 303 * 83711 Fischbachau Pflege- und Therapiezentrum GmbH z. Hd. Herrn Alfred Pohl Hauptstr. 16 22 83730 Fischbachau Landratsamt www.landratsamt-miesbach.de Fachbereich Gesundheit,

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr. 12 14.05.2014 2014. Inhaltsverzeichnis. Teil I: Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

Bosch BKK. in Pflegefragen. Kompetenz in Pflegefragen. Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim

Bosch BKK. in Pflegefragen. Kompetenz in Pflegefragen. Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim Bosch BKK Gesetzliche Krankenund Pflegeversicherung Kompetenz in Pflegefragen Wie Sie das richtige Seniorenpflegeheim finden Wer auf der Suche nach dem richtigen Seniorenheim ist, hat die Wahl zwischen

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 3-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 15.03.2016 GER, Schwaigwall Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Senioren- und Pflegeheim Schwaigwall GmbH z.hd. Frau Barbara Fuchs, Herrn Franz X. Fuchs Schwaigwall 4 82538 Geretsried Aktenzeichen

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Tonbachstr. 59, 72270 Baiersbronn Tel: 07442/84100 Fax: 07442/841099 raible@waldheim-tonbach.de http://www.waldheim-tonbach.de Erläuterungen

Mehr

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzner Straße 37, 01877 Bischofswerda Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung Bitte beachten Sie,

Mehr

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Bautzener Straße 37, 01877 Bischofswerda Tel: 03594-75 60 Fax: 03594-75 61 31 zurheimat@diako-bautzen.de http://www.diako-bautzen.de Erläuterungen

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4821 Telefax [08041] 505-519 B 1.083 31.01.2013 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D-83633 Bad Tölz St. Ursula Pflegeheim GmbH Herr Gahren Sudetenstr. 5 82538 Geretsried Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-393 Zimmer-Nr.

Mehr

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen!

In Betrieben mit Betriebs-/Personalrat/MAV sollte eine Kopie jeder Überlastungsanzeige unbedingt auch an die Interessenvertretung gehen! Einleitung Was ist eine Überlastungsanzeige bzw. eine Entlastungsanzeige? Sie ist eine schriftliche Information an den/die Vorgesetzten und den Arbeitgeber über unhaltbare Arbeitsbedingungen. Nach 15 und

Mehr

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim

Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Informationen zu den Heimkosten und Leistungen im Heim Wir begleiten Menschen. Wir ermöglichen mit unseren vielfältigen Angeboten älteren Menschen einen individuellen und selbstbestimmten Lebensweg, den

Mehr

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof

Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Vitanas Senioren Centrum Kastanienhof Bruno-Walter-Str. 4-6, 12247 Berlin Tel: 030 / 766 84-0 Fax: 030 / 766 84-499 kastanienhof@vitanas.de http://www.vitanas.de

Mehr

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg

Ansbacher Straße 5, 63743 Aschaffenburg Stadt Aschaffenburg Postfach 10 01 63 63701 Aschaffenburg St. Josefs-Stift ggmbh z.h. Herrn Götz Pfarrer-Robert-Kümmert-Straße 1 97249 Eisingen Amt für soziale Leistungen Sachgebiet Fachstelle für Pflege-

Mehr

Seite 1 von 5 ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung AWO Soziale Dienste Sachsen-Anhalt ggmbh Seniorencentrum Soltauer Straße 15, 06126 Halle Tel: 0345 684780 Fax: 0345 6847820

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Internationales Bildungs- und Sozialwerk e. V. Haus Kugelsburg Walderberge 1, 34471 Volkmarsen Tel: 05693 918820 Fax: 05693 9188211 volkmarsen@int-bsw.de

Mehr

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim

Landratsamt Kelheim. Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Landratsamt Kelheim Landratsamt Kelheim Postfach 14 62 93303 Kelheim Sachbearbeiter: Magdalenum Seniorenheime GmbH Am Schulberg 4 84094 Margarethenthann Bitte bei Antwort angeben Ihre Zeichen, Ihre Nachricht

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Oberdorfstraße 1, 69253 Heiligkreuzsteinach Tel: 06220-8352 Fax: 06220-303 Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar der stationären Pflegeeinrichtung

Mehr

sehr gut 1.0

sehr gut 1.0 Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Christiansreuther Str. 29, 95032 Hof Tel: 09281 / 786414 Fax: 09281 / 786413 manuela.koppmeier@hospitalstiftung-hof.de http://www.hospitalstiftung-hof.de

Mehr

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12

AMTSBLATT. Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 AMTSBLATT DES LANDKREISES AICHACH-FRIEDBERG Datum 11.08.2014 69. Jahrgang Nr. 12 Herausgeber: Landratsamt Aichach-Friedberg Münchener Str. 9 86551 Aichach und Dienststelle Friedberg Halbjährlicher Bezugspreis

Mehr

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt.

In der Einrichtung wurde am von 08:30 Uhr bis ca. 16:15 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung nach Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung:

Mehr

Die Lage Verkehrsanbindung Einrichtungen im Umkreis

Die Lage Verkehrsanbindung Einrichtungen im Umkreis Die Checkliste für Ihre Besichtigungen Nutzen Sie diese Checkliste als Leitfaden für die Besichtigung eines Alten- oder Pflegeheims. Sammeln Sie Informationen über den Standort, die Einrichtung sowie die

Mehr

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis

Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Verordnung über personelle Anforderungen für stationäre Einrichtungen (LPersVO) 3. Heimkonferenz Landratsamt Bodenseekreis Achim Lange, Sachgebietsleiter der Heimaufsicht 1 Übersicht und Schwerpunkte I.

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT. Bekanntmachungen des Landratsamtes. Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012 A M T S B L A T T FÜR DEN LANDKREIS UND DIE STADT EICHSTÄTT Gemeinsam herausgegeben vom Landkreis und der Stadt Eichstätt 85071 Eichstätt Druck: Hausdruck Landratsamt Freitag, 07. Dezember Nr. 49 2012

Mehr

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO

Ergebnisbericht CMS Pflegewohnstift Rodenbergtor. nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4,5 WTG-DVO Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23,

Mehr

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau

Prüfbericht 2. Altweg Marquartstein. Rottauer Str Grassau Sachgebiet Soziales und Senioren Fachstelle Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) Traunstein, 22.04.2016 Landratsamt Traunstein Postfach 83276 Traunstein Per Zustellungsurkunde Seniorenheim Grassau GmbH

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung Seite 1 von 5 Pflegekarte drucken ab dem 1. nuar 2014 Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Peter-Dörfler-Str. 9, 87616 Marktoberdorf Tel: 08342 / 9166320 Fax: 08342 / 9166359 info@ahgulielminetti.brk.de

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth

Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth B 11744 Amtsblatt des Landkreises tirschenreuth mit Veröffentlichungen von Behörden, Gerichten und Gemeinden des Landkreises Nr. 37/38 Tirschenreuth, den 14.09.2015 71. Jahrgang Inhaltsverzeichnis Seite

Mehr

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat

Seite Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Seite Landeshauptstadt 1 von 6 München Kreisverwaltungsreferat I. Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat Ruppertstr. 19, 80466 München Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Waffen,

Mehr

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen

Ihre Zeichen Sachbearbeiter Tel.Nr Fax.Nr Zi.Nr. Datum Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Stadt Amberg Postfach 21 55 92211 Amberg Palatia Seniorenpflege GmbH Junkerstraße 52 06847 Dessau Amt für soziale Angelegenheiten Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering.

Immissionsschutz; Anlage zum Brennen keramischer Erzeugnisse der Fa. Ziegelwerk Peter Kormann GmbH, Zur Ziegelei 2, Laimering. Landratsamt Aichach-Friedberg Postfach 13 40 86544 Aichach Gegen Postzustellungsurkunde Ziegelwerk Peter Kormann GmbH Herrn Geschäftsführer Peter Kormann Zur Ziegelei 2 86453 Laimering Immissionsschutz/

Mehr

Checkliste Pflegeheim

Checkliste Pflegeheim Die Checkliste beinhaltet eine Reihe von Kriterien, die für die Beurteilung und den Vergleich von Pflegeheimen von Bedeutung seien können. Bitte bedenken Sie: Ein Pflegeheim, dass all die aufgeführten

Mehr

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht)

Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Verbindung zum Bayerischen Pflegeund Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) aus Sicht der FQA (Heimaufsicht) Referent: Herr Dipl. Sozialpädagoge Richard Binzer Fachstelle

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis

A m t s b l a t t. des Landkreises Ebersberg. Inhaltsverzeichnis A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1Nummer 16 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet:

Mehr

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014

Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr. Bad Tölz, 5-4810 FQA Telefax [08041] 505-525 B 1.082 10.03.2014 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen Postfach 1360 D- 83633 Bad Tölz Stiftung Marienstift München Herrn Dr. Dr. Hölzel Klugstr. 144 80637 München Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Telefon [08041] 505-0 Zimmer-Nr.

Mehr

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting

2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2. I n h a l t. Kreistagssitzung. Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting 6 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2013 Freitag, 08. Februar 2013 Nummer 2 I n h a l t Kreistagssitzung Haushaltssatzung 2013 des Landkreises Altötting Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG);

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015

Amtsblatt für den Landkreis Günzburg Nr. 22 vom 29. Mai 2015 Landratsamt Günzburg Dienstgebäude: Landratsamt Günzburg Dienststelle Krumbach Herausgeber und Druck An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg Telefon (0 82 21) 95-0, Telefax (0 82 21) 95-240 E-Mail: info@landkreis-guenzburg.de

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst "Arche Noah" Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax:

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Hartmann Dietmar Pflegedienst Arche Noah Leipzigerstr. 10, Bous Tel: Fax: Qualität des ambulanten Pflegedienstes Leipzigerstr. 10, 66359 Bous Tel: 06834922772 Fax: 06834922773 Pflegerische Leistungen Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen Dienstleistung und Organisation

Mehr

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung

Qualitätsbereich 1 Pflege und medizinische Versorgung Qualität der stationären Pflegeeinrichtung Körtingsdorf 1, 30455 Hannover Tel: 0511 / 49604-0 Fax: 0511 / 49604-140 info-e311@awo-wup.de http://www.awo-wup.de/ Erläuterungen zum Bewertungssystem Kommentar

Mehr

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg

Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Anlage 1 gemäß 17 Abs. 3 des Rahmenvertrags für vollstationäre Pflege nach 75 Abs. 1 SGB XI für das Land Baden-Württemberg Präambel 1 Versorgungsvertrag 2 Personenkreis und persönliche Zugangsvoraussetzungen

Mehr

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe

Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe Informationsveranstaltung für Führungskräfte in der Altenhilfe 19. August 2014, Münster Concunia GmbH WPG StBG Folie 1 Dr. Ulbrich & Kaminski Rechtsanwälte arbeiten bundesweit und vertreten stationäre

Mehr

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB

Allgemeinverfügung zur. Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach. 35 Abs. 3 GGVSEB Stand: 01.07.2016 Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach 35 Abs. 3 GGVSEB im Bereich der Stadt Leverkusen Gemäß 35 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung

Mehr

franzundfrida.de Wie finde ich ein gutes Heim? Checkliste beim Besuch des Heims

franzundfrida.de Wie finde ich ein gutes Heim? Checkliste beim Besuch des Heims franzundfrida.de Wie finde ich ein gutes Heim? Checkliste beim Besuch des Heims Am Besten vereinbarst Du einen Besichtigungstermin im Heim. Sei ein bisschen früher da. Schau Dir das Haus von außen an und

Mehr

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO

Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Beck-Texte im dtv 5526 Verwaltungsgerichtsordnung, Verwaltungsverfahrensgesetz: VwGO Textausgabe von Prof. Dr. Ulrich Ramsauer 39., neu bearbeitete Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Verlag C.H. Beck

Mehr

WIDERSPRUCHSBESCHEID

WIDERSPRUCHSBESCHEID Hinweis: Mit anliegenden Mustern soll den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren eine Hilfestellung hinsichtlich des formalen Aufbaus eines Widerspruchsbescheides im Saarland gegeben werden. Über

Mehr

III/OA/O 19. Mai 2006

III/OA/O 19. Mai 2006 Stadt Fürth - 90744 Fürth 32 Ordnungsamt Amt/Dienststelle Schwabacher Str. 170 Dienstgebäude Frau Friedrich 307 Auskunft erteilt Zimmer-Nr. 974-1470 974-1463 Telefon (0911) Telefax (0911) oa@fuerth.de

Mehr

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung

Anlage 1 Kriterien der Veröffentlichung Vereinbarung nach 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI über die Kriterien der Veröffentlichung sowie die Bewertungssystematik der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung sowie gleichwertiger

Mehr

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskenn-zeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat

Mehr

Qualität des ambulanten Pflegedienstes

Qualität des ambulanten Pflegedienstes Qualität des ambulanten Pflegedienstes Krankenpflegeverein Huchenfeld Würmstr. 10, 75181 Pforzheim Tel.: 07231 788220 Fax: 07231 7899777 berg@krankenpflegeverein.net www.krankenpflegeverein.net Gesamtergebnis

Mehr

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V

Anlage 3. Antrag zur Anerkennung von Praxisnetzen nach 87b Abs. 4 SGB V Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein E-Mail: praxisnetze@kvno.de Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze- Tel.: (02 11) 59 70-8952 Tersteegenstraße 9 Fax: (02 11) 59 70-9952 40474 Düsseldorf Hiermit beantragt

Mehr

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO. Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot / Hospiz / Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen

Mehr

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO

Ergebnisbericht [WG im Speicher, Lemgo] Prüfung am Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Anlage 2 zu 4, 5 WTG DVO Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Anbieterverantwortete Wohngemeinschaft Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete Wohngemeinschaften regelmäßig

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HANNOVER IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 64 R 1165/11 In dem Rechtsstreit A. IM NAMEN DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B. g e g e n C. Beklagte, hat das Sozialgericht Hannover - 64.

Mehr

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V

Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Kooperationsvertrag gemäß 119b Abs. 1 SGB V Pflegeeinrichtung Vertragsärztin/Vertragsarzt Adresse Praxisanschrift Institutskennzeichen (IK) LANR BSNR 1 Gegenstand und Ziele des Kooperationsvertrages (1)

Mehr

Vollstationäre Pflegeeinrichtung Tagespflege Betreutes Wohnen Diakoniestation

Vollstationäre Pflegeeinrichtung Tagespflege Betreutes Wohnen Diakoniestation SENIORENZENTRUM KL RE WEIST Vollstationäre Pflegeeinrichtung Tagespflege Betreutes Wohnen Diakoniestation Vollstationäre Pflegeeinrichtung Das Seniorenpflegeheim Kläre Weist bietet ein gemütliches Zuhause

Mehr

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn

KWA Kuratorium Wohnen im Alter gemeinnützige AG Biberger Str. 50 82008 Unterhaching. KWA Hanns-Seidel-Haus Ottostr. 44 85521 Ottobrunn Heimaufsicht, Gesundheitsförderung und Prävention München, 08.10.2014 Landratsamt München Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) Prüfbericht gemäß PfleWoqG; Träger der Einrichtung:

Mehr

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.

Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf. Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500. I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02. Wasserrecht; Trinkwasserversorgung der Gemeinde Antdorf Anlage: 1 Lageplan M 1 : 2.500 I. Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 11.02.2013 Die Allgemeinverfügung zur Sicherung der öffentlichen Trinkwasserversorgung

Mehr

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung

Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Selbstauskunftsbogen stationäre Pflegeeinrichtung Daten zur Einrichtung: Strasse PLZ/Ort Institutionskennzeichen (IK) 1. 2. Telefon Fax E-Mail Internet-Adresse Träger/Inhaber Adresse Trägerart privat freigemeinnützig

Mehr

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung

Prüfordnung. für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung Prüfordnung für die Güteprüfungen bei Dienstleistern für die betriebsärztliche Betreuung 1. Grundlagen 1.1 Die Gesellschaft GQB überprüft durch fachlich besonders qualifizierte und weisungsfreie Auditoren

Mehr

Kinderkrippe Westerham

Kinderkrippe Westerham Kinderkrippe Westerham Ich benötige für mein Kind einen Platz in der Kinderkrippe Westerham ab (Datum) Name, Vorname: m w Geburtstag und -ort: Straße, HsNr., Wohnort: Nationalität: Mit den Aufnahmebedingungen,

Mehr

Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus

Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus Ergebnisbericht 2016 für das Elisabeth-Haus Prüfung von anbieterverantworteten Wohngemeinschaften durch die Kommunale Qualitätssicherung Pflege und Teilhabe (Heimaufsicht) Nach 30 WTG werden anbieterverantwortete

Mehr

Pflege-TÜV. TÜV MED und Ablauf des Pflege-TÜV Auditverfahrens

Pflege-TÜV. TÜV MED und Ablauf des Pflege-TÜV Auditverfahrens Pflege-TÜV TÜV MED und Ablauf des Pflege-TÜV Auditverfahrens TÜV MED warum? Ihre Vorteile unsere Auditoren kommen als Partner unsere Auditoren sprechen und verstehen Ihre Sprache unsere Auditoren kennen

Mehr

Fragen zu den Rahmenbedingungen

Fragen zu den Rahmenbedingungen Fragen zu den Rahmenbedingungen trifft gar zu Öffnungszeit/ Bring-Abholzeit/ Ferienordnung Entsprechen unsere Öffnungszeiten Ihren Wünschen? Sind die Bring-und Abholzeiten flexibel genug? Benötigen Sie

Mehr

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)

Z u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung) Muster 2 a 8 zu Pos. 6.1 des Kinder- und Jugendförderplans öffentliche Träger (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers) Z u

Mehr

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016

Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang. Haushaltssatzung. Haushaltssatzung des Landkreises Main-Spessart, Karlstadt, für das Haushaltsjahr 2016 A M T S B L A T T 1Z 20 532 B Amtliches Organ des Landratsamtes und Landkreises Main-Spessart Nr.09 19.05.2016 43. Jahrgang Inhaltsverzeichnis des amtlichen Teils Kreisangelegenheiten Haushaltssatzung

Mehr

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen

2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43. I n h a l t. Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen 169 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2015 Freitag, 11. Dezember 2015 Nr. 43 I n h a l t Jahresabschluss 2014 des Kommunalunternehmens Kreiskliniken Altötting-Burghausen Bekanntmachung der Feststellung

Mehr

Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten

Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten Checkliste Betreutes Wohnen Die eigene Wohnung mit Betreuungs- und Pflegemöglichkeiten Viele ältere Menschen möchten noch in ihrer Selbstständigkeit leben in ihren eigenen vier Wänden. Doch wird das mit

Mehr

Registrierungsbescheid

Registrierungsbescheid Registrierungsbescheid Hauptansprechpartner: Amsterdamerstr. 18 Frau Manuela Leiting 97424 Schweinfurt Ettore-Bugatti-Straße 6-14 51149 Köln Telefon: +49 02203 8987 411 Fax: +49 02203 8987 976 E-Mail-Adresse:

Mehr

9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV)

9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV) 9.1 Bericht über die praktischen Leistungen zur Vorlage bei der Fachschule ( 3 Abs. 1 AltPflAPrV) für Auszubildende in der Altenpflege im 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr Zeitraum

Mehr

für den Landkreis Freyung-Grafenau

für den Landkreis Freyung-Grafenau Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 5 Freyung, 30.04.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2013 Haushaltssatzung 2013 des (Mittel-)Schulverbandes Schönberg 16 15.04.2013 Haushaltssatzung

Mehr

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach

Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Pflegeheim Am Nollen Gengenbach Geplante Revision: 01.06.2018 beachten!!! Seite 1 von 7 Unsere Gedanken zur Pflege sind... Jeder Mensch ist einzigartig und individuell. In seiner Ganzheit strebt er nach

Mehr

Elke Flister. Häusliche Krankenpflege. Seniorenhaus \\Am Schwanenteich" Tel.: / {,8J>~7-0. Tel.: /

Elke Flister. Häusliche Krankenpflege. Seniorenhaus \\Am Schwanenteich Tel.: / {,8J>~7-0. Tel.: / Kranken- u. Altenpflege Elke Flister Häusliche Krankenpflege Seniorenhaus \\Am Schwanenteich" Alten- und Krankenpflege Elke Flister Hainichener Dorfstraße 30 06712 Zeitz Tel.: 03 44 1/27 35 14 Funk: 01

Mehr

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt

Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im

Mehr

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung

Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Handreichung zum FQA-Prüfbericht für stationäre Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung Vorbemerkung Zur Prüfung: Die Veröffentlichung der Prüfberichte in geeigneter ( standardisierter

Mehr

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler

ENNA Selbst- und Fremdgefährdung. Wolfgang Jansen, MA, Dipl. Pflegewissenschaftler ENNA 2009 Selbst- und Fremdgefährdung 1 Selbstgefährdung des Patienten / Bewohners ( 1906 BGB) Selbst- und Fremdgefährdung von Patienten (PsychKG). Selbst- und Fremdgefährdung durch das Pflegepersonal

Mehr

Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl. weisse-liste.de

Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl. weisse-liste.de Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl Ihre Checkliste für die Pflegeheimauswahl Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer der Weissen Liste, Sie haben sich bei Ihrer Pflegeheimsuche für das Informationsangebot

Mehr

Amtsblatt gegründet 1746

Amtsblatt gegründet 1746 Amtsblatt gegründet 1746 Stadt Augsburg Nummer 31, 03. August 2012, Seite 186 Einzelpreis 0,50 Inhaltsverzeichnis Bebauungsplan (BP) Nr. 278, Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther

Mehr