Swiss GAAP FER 15. Swiss GAAP FER 15 Transaktionen mit nahe stehenden Personen. Prof. Dr. Reto Eberle. Einführung. Personen und Organisationen

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1 15 Transaktionen mit nahe stehenden Personen Prof. Dr. Reto Eberle 15 2 Klausur

2 Einführung De quoi s agit-il? mit nahe stehenden Personen können nicht mit denjenigen unabhängiger Dritten verglichen werden Es fehlt allenfalls an Marktüblichkeit aufgrund der speziellen Beziehung Lösung: Transparenz schaffen durch Offenlegung wesentlicher Sachverhalte Definition Nahe stehende Personen können «direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen» des Unternehmens ausüben (FER 15.2) Klausur

3 Nahe stehende Personen (FER 15.7) Verwaltungsräte Mitglieder der Geschäftsleitung Organisationen, an denen das Unternehmen massgeblich beteiligt ist Anteilshaber (Aktionäre) des Unternehmens, welche einen bedeutenden Einfluss ausüben können (Stimmrechtsanteil > 20 %) Organisationen, welche von nahe stehenden Personen kontrolliert werden Vorsorgeeinrichtungen 5 Nicht als nahe stehend gelten (FER 15.8), sofern keine weiteren Gründe für einen massgeblichen Einfluss sprechen: Zwei Organisationen, nur weil sie gemeinsame Verwaltungsrats- und/oder Geschäftsleitungsmitglieder haben Gewerkschaften, Behörden, öffentliche Monopolbetriebe einzelne Kunden oder Lieferanten mit enger resp. dominierender Beziehung Versicherungen und Banken im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit Organisationen, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften beherrscht werden (nur aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Beherrschung) (FER 15.7) 6 Klausur

4 Geltungsbereich Fragen a) Spielt es eine Rolle, ob der Aktionär mit einem Anteil von 30% eine juristische Person oder ein natürliche Person ist? b) Dem Verwaltungsratspräsidenten gehört ein Unternehmen, das die von ihm präsidierte Unternehmung beliefert. Zählt der Lieferant zu den nahe stehenden Personen? c) Ändert sich an b) etwas, wenn das Unternehmen (Lieferant) nicht dem Verwaltungsratspräsident, sondern seiner Frau gehört? 7 Geltungsbereich Antworten a) Nein, das spielt keine Rolle. Nahe stehende Personen können natürlich oder juristische Personen sein (FER 15.2). b) Der Verwaltungsrat ist zweifelsohne eine nahe stehende Person. Da der Lieferant von ihm kontrolliert wird, zählt auch dieses Unternehmen zum Kreis der nahe stehenden Personen. c) Ja, weil FER 15 keine Regelung für Familienmitglieder von nahe stehenden Personen kennt (im Gegensatz zu IFRS). 8 Klausur

5 15 9 Transaktionen (FER 15.1 und FER 15.5) Unter «Transaktionen» zu verstehen sind: Transfer von Aktiven oder Verbindlichkeiten Erbringen von Leistungen Eingehen von Verpflichtungen Eingehen von Eventualverpflichtungen ohne Preis (z.b. Bereitstellung von Know how oder Transfer von Forschungsresultaten) Nicht offenzulegen sind hingegen ordentliche Bezüge nahe stehender Personen aus ihrer Tätigkeit als Angestellte oder Organe und ordentliche Beiträge an Vorsorgeeinrichtungen (FER 15.10). 10 Klausur

6 15 11 Offenlegung (FER 15.3) Grundsatz Offen zu legen sind, «alle wesentlichen Transaktionen sowie daraus resultierende Guthaben oder Verbindlichkeiten» mit/gegenüber nahe stehenden Personen (FER 15.3) Angaben im Anhang Beschreibung der Transaktion Volumen der Transaktion Wesentliche übrige Konditionen Identität der nahe stehenden Person nur, wenn es für das Verständnis der Transaktion notwendig ist 12 Klausur

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