Inhalt. IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
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- Gottlob Baumgartner
- vor 6 Jahren
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1 Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick Definitionen Anwendungsbereich Negativabgrenzung Wesentliche Inhalte März /8
2 1. Ziele des Standards im Überblick Offenlegung von möglichen Einflüssen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch diesem Unternehmen nahestehende Unternehmen und Personen sowie durch Geschäftsbeziehungen zu ihnen. März /8
3 2. Definitionen Nahestehende - eine vereinfachte Definition: Als nahestehende Unternehmen oder Personen gelten Unternehmen und natürliche Personen, die vom Berichtsunternehmen beeinflusst werden können, die (umgekehrt) einen Einfluss auf das Berichtsunternehmen ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei des Berichtsunternehmens stehen. Nahestehendes Unternehmen - wesentliche Fälle: Unternehmen, die das Berichtsunternehmen direkt oder indirekt beherrschen oder (umgekehrt) von diesem beherrscht werden Beispiel: Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder Schwestergesellschaft des Berichtsunternehmens Unternehmen, die die gemeinschaftliche Führung über das Berichtsunternehmen ausüben sowie (umgekehrt) Gemeinschaftsunternehmen, an denen das Berichtsunternehmen als Partner beteiligt ist Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf das Berichtsunternehmen ausüben sowie (umgekehrt) assoziierte Unternehmen des Berichtsunternehmens Unternehmen, das als externer Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung des Berichtsunternehmens oder eines diesem nahestehenden Unternehmens fungiert Ist das Berichtsunternehmen selbst ein externer Versorgungsträger, sind die Arbeitgeber, die diesen externen Versorgungsträger beauftragen, dem Berichtsunternehmen nahestehend Nahestehende Person wesentliche Fälle: Personen, die das Berichtsunternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind oder einen maßgeblichen Einfluss haben Personen, die als Mitglieder des Managements des Berichtsunternehmens oder eines Mutterunternehmens des Berichtsunternehmens eine Schlüsselposition innehaben März /8
4 Zu den nahestehenden Personen gehören auch die nahen Familienangehörigen dieser Personen: Kinder und Ehegatte oder Lebenspartner Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners Abhängige Angehörige der nahestehenden Person oder des Ehegatten oder Lebenspartners dieser Person Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen: Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Aktivitäten eines Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane März /8
5 3. Anwendungsbereich IAS 24 ist anzuwenden bei der Ermittlung von Beziehungen zu sowie Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden. Darüber hinaus ist er anzuwenden bei der Bestimmung der daraus resultierenden ausstehenden Salden sowie der daraus entstehenden Angabepflichten. Der Standard ist auf den Einzel- und Konzernabschluss anzuwenden. Im Falle des Konzernabschlusses sind konzerninterne Geschäfte und ausstehende Salden zu nahestehenden zu eliminieren. März /8
6 4. Negativabgrenzung Nicht anwendbar von Unternehmen, deren Abschlüsse bereits früher auf die IFRS umgestellt wurden Bestimmte werden grundsätzlich nicht als nahestehend angesehen: Beispiele: Kapitalgeber (insb. Kreditinstitute) Gewerkschaften, öffentliche Versorgungsunternehmen, Behörden und Institutionen einer öffentlichen Stelle, auch wenn die Vorgenannten den Handlungsspielraum des Berichtsunternehmen einengen oder an Entscheidungen mitwirken können; Großkunden sowie Hauptlieferanten, auch wenn das Berichtsunternehmen von ihnen wirtschaftlich abhängig ist. März /8
7 5. Wesentliche Inhalte Umfang der Offenlegung Beziehungen Beispiel: Beziehungen zwischen einem Mutterunternehmen und einem Tochterunternehmen sind anzugeben, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle stattgefunden haben Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden Beispiele für Geschäftsvorfälle: Käufe oder Verkäufe von Fertigerzeugnissen, Waren oder Anlagegütern Leasingverhältnisse Finanzierungsverhältnisse Schwebende, noch von keiner Seite erfüllte Verträge Gewährung von Bürgschaften oder Sicherheiten Wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben, muss das Berichtsunternehmen - angeben, welcher Art seine Beziehung zu dem nahestehenden Unternehmen oder der nahestehenden Person ist; - Angaben machen zu den Geschäftsvorfällen und den ausstehenden Salden, und zwar in einem solchen Umfang, dass die Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, die möglichen Auswirkungen dieser Beziehung auf den Abschluss nachzuvollziehen. Diese Angaben sind für jede der folgenden Kategorien gesondert zu machen: Mutterunternehmen Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Sonstige nahestehende Eine Zusammenfassung von Angabepflichten zu unterschiedlichen Posten ist nur dann zulässig, wenn Einzelangaben pro Posten für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftsvorfälle auf den Abschluss des Berichtsunternehmens nicht erforderlich ist. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Offenlegung von Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Kurzfristig fällige Leistungen März /8
8 Beispiele: Gehälter, geldwerte Leistungen; Erfolgsbeteiligungen, Langfristig fällige Leistungen Beispiele: Sabbaticals, Jubiläumsgelder, Erwerbsunfähigkeitsrente Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beispiel: Abfindungen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beispiele: Renten, medizinische Leistungen Anteilsbasierte Vergütungen; Beispiel: Gewährung von Aktienoptionen Anmerkung: Auf eine einzelne Person bezogene Angaben sind nicht erforderlich. März /8
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