Inhalt. IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Inhalt. IAS 24: Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen"

Transkript

1 Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick Definitionen Anwendungsbereich Negativabgrenzung Wesentliche Inhalte März /8

2 1. Ziele des Standards im Überblick Offenlegung von möglichen Einflüssen auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch diesem Unternehmen nahestehende Unternehmen und Personen sowie durch Geschäftsbeziehungen zu ihnen. März /8

3 2. Definitionen Nahestehende - eine vereinfachte Definition: Als nahestehende Unternehmen oder Personen gelten Unternehmen und natürliche Personen, die vom Berichtsunternehmen beeinflusst werden können, die (umgekehrt) einen Einfluss auf das Berichtsunternehmen ausüben können oder die unter dem Einfluss einer anderen nahestehenden Partei des Berichtsunternehmens stehen. Nahestehendes Unternehmen - wesentliche Fälle: Unternehmen, die das Berichtsunternehmen direkt oder indirekt beherrschen oder (umgekehrt) von diesem beherrscht werden Beispiel: Mutterunternehmen, Tochterunternehmen oder Schwestergesellschaft des Berichtsunternehmens Unternehmen, die die gemeinschaftliche Führung über das Berichtsunternehmen ausüben sowie (umgekehrt) Gemeinschaftsunternehmen, an denen das Berichtsunternehmen als Partner beteiligt ist Unternehmen, die einen maßgeblichen Einfluss auf das Berichtsunternehmen ausüben sowie (umgekehrt) assoziierte Unternehmen des Berichtsunternehmens Unternehmen, das als externer Versorgungsträger der betrieblichen Altersversorgung des Berichtsunternehmens oder eines diesem nahestehenden Unternehmens fungiert Ist das Berichtsunternehmen selbst ein externer Versorgungsträger, sind die Arbeitgeber, die diesen externen Versorgungsträger beauftragen, dem Berichtsunternehmen nahestehend Nahestehende Person wesentliche Fälle: Personen, die das Berichtsunternehmen beherrschen oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt sind oder einen maßgeblichen Einfluss haben Personen, die als Mitglieder des Managements des Berichtsunternehmens oder eines Mutterunternehmens des Berichtsunternehmens eine Schlüsselposition innehaben März /8

4 Zu den nahestehenden Personen gehören auch die nahen Familienangehörigen dieser Personen: Kinder und Ehegatte oder Lebenspartner Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners Abhängige Angehörige der nahestehenden Person oder des Ehegatten oder Lebenspartners dieser Person Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen: Personen, die für die Planung, Leitung und Überwachung der Aktivitäten eines Unternehmens verantwortlich sind, insbesondere Mitglieder der Geschäftsführung und der Aufsichtsorgane März /8

5 3. Anwendungsbereich IAS 24 ist anzuwenden bei der Ermittlung von Beziehungen zu sowie Geschäftsbeziehungen mit nahe stehenden. Darüber hinaus ist er anzuwenden bei der Bestimmung der daraus resultierenden ausstehenden Salden sowie der daraus entstehenden Angabepflichten. Der Standard ist auf den Einzel- und Konzernabschluss anzuwenden. Im Falle des Konzernabschlusses sind konzerninterne Geschäfte und ausstehende Salden zu nahestehenden zu eliminieren. März /8

6 4. Negativabgrenzung Nicht anwendbar von Unternehmen, deren Abschlüsse bereits früher auf die IFRS umgestellt wurden Bestimmte werden grundsätzlich nicht als nahestehend angesehen: Beispiele: Kapitalgeber (insb. Kreditinstitute) Gewerkschaften, öffentliche Versorgungsunternehmen, Behörden und Institutionen einer öffentlichen Stelle, auch wenn die Vorgenannten den Handlungsspielraum des Berichtsunternehmen einengen oder an Entscheidungen mitwirken können; Großkunden sowie Hauptlieferanten, auch wenn das Berichtsunternehmen von ihnen wirtschaftlich abhängig ist. März /8

7 5. Wesentliche Inhalte Umfang der Offenlegung Beziehungen Beispiel: Beziehungen zwischen einem Mutterunternehmen und einem Tochterunternehmen sind anzugeben, unabhängig davon, ob Geschäftsvorfälle stattgefunden haben Geschäftsvorfälle und ausstehende Salden Beispiele für Geschäftsvorfälle: Käufe oder Verkäufe von Fertigerzeugnissen, Waren oder Anlagegütern Leasingverhältnisse Finanzierungsverhältnisse Schwebende, noch von keiner Seite erfüllte Verträge Gewährung von Bürgschaften oder Sicherheiten Wenn Geschäftsvorfälle stattgefunden haben, muss das Berichtsunternehmen - angeben, welcher Art seine Beziehung zu dem nahestehenden Unternehmen oder der nahestehenden Person ist; - Angaben machen zu den Geschäftsvorfällen und den ausstehenden Salden, und zwar in einem solchen Umfang, dass die Abschlussadressaten in die Lage versetzt werden, die möglichen Auswirkungen dieser Beziehung auf den Abschluss nachzuvollziehen. Diese Angaben sind für jede der folgenden Kategorien gesondert zu machen: Mutterunternehmen Tochterunternehmen Gemeinschaftsunternehmen Assoziierte Unternehmen Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Sonstige nahestehende Eine Zusammenfassung von Angabepflichten zu unterschiedlichen Posten ist nur dann zulässig, wenn Einzelangaben pro Posten für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftsvorfälle auf den Abschluss des Berichtsunternehmens nicht erforderlich ist. Dies ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Offenlegung von Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen Kurzfristig fällige Leistungen März /8

8 Beispiele: Gehälter, geldwerte Leistungen; Erfolgsbeteiligungen, Langfristig fällige Leistungen Beispiele: Sabbaticals, Jubiläumsgelder, Erwerbsunfähigkeitsrente Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Beispiel: Abfindungen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Beispiele: Renten, medizinische Leistungen Anteilsbasierte Vergütungen; Beispiel: Gewährung von Aktienoptionen Anmerkung: Auf eine einzelne Person bezogene Angaben sind nicht erforderlich. März /8

International Accounting Standard 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

International Accounting Standard 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen International Accounting Standard 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen Zielsetzung 1 Dieser Standard soll sicherstellen, dass die Abschlüsse eines Unternehmens alle Angaben

Mehr

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS)

Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de September 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Der Konzernabschluss nach Handelsgesetzbuch (HGB) und International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 3 Abgrenzung des Konsolidierungskreises

Mehr

02l10. Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. I. Überblick. III. Voraussetzungen. II. Betroffene Abschlüsse

02l10. Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen. I. Überblick. III. Voraussetzungen. II. Betroffene Abschlüsse Angaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Erstmals in Abschlüssen für ein nach dem 31.12.2008 beginnendes Wirtschaftsjahr bei kalenderjahrgleichem Wirtschaftsjahr also ab dem Abschluss

Mehr

Düsseldorf, 12. September /520. E-DRS 13 Angaben zu nahestehenden Personen. Sehr geehrter Herr Präsident,

Düsseldorf, 12. September /520. E-DRS 13 Angaben zu nahestehenden Personen. Sehr geehrter Herr Präsident, An den Präsidenten des Deutschen Standardisierungsrats Herrn Prof. Dr. Dr. h. c. Hans Havermann Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. Charlottenstraße 59 10117 Berlin Düsseldorf, 12. September

Mehr

IFRS für die Investitionsgüter-Industrie

IFRS für die Investitionsgüter-Industrie Betriebswirtschaft ff ^ VDMA Jörg D. Scholtka IFRS für die Investitionsgüter-Industrie Internationale Rechnungslegung: globaler Maßstab für globales Geschäft Allert Breh Bussjäger-Martin von Heynitz Hummel

Mehr

Vollmacht Die große Unbekannte

Vollmacht Die große Unbekannte Vollmacht Die große Unbekannte Betreuungsgerichtstag Mitte Kassel 14. Juli 2016 Überblick Vorsorgevollmacht und Vorsorgeverhältnis Vorsorgevollmacht und Betreuung Vorsorgevollmacht als Vertrauensakt Vergütung,

Mehr

Inhalt. IFRS 10: Konzernabschlüsse

Inhalt. IFRS 10: Konzernabschlüsse Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 I. Wesentliche Inhalte im Hinblick auf die Grundsätze

Mehr

Zweck des Konzernabschlusses

Zweck des Konzernabschlusses Buchhaltung und Bilanzierung Konzernabschluss Inhalte dieser Einheit Zweck des Konzernabschlusses Begriffsdefinitionen Konsolidierungsformen Vollkonsolidierung Quotenkonsolidierung 1 Zweck des Konzernabschlusses

Mehr

IAS. Übung 9. Seite 1

IAS. Übung 9. Seite 1 IAS Übung 9 Seite 1 In IAS 22 bzw. IAS 27 sind die Regelungen zu Aufstellungspflicht, Konsolidierungskreis, Einbeziehungszeitpunkt sowie zu Konsolidierungsverfahren enthalten. Erklären Sie die Begriffe

Mehr

Inhalt. IAS 19 (2011): Leistungen an Arbeitnehmer

Inhalt. IAS 19 (2011): Leistungen an Arbeitnehmer Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 5 4. Negativabgrenzung... 6 5. Wesentliche Inhalte... 7 I. Klassifizierung der Leistungen an Arbeitnehmer...

Mehr

Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) Stand Januar 2016

Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen Rechnungslegung (IAS, IFRS, SIC, IFRIC) Stand Januar 2016 TAGS: IAS / IFRS / SIC / IFRIC / INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS / INTERNATIONAL ACCOUNTING STANDARD / FAS / FAS AG / IFRS 15 / IASB Zusammenfassung der Standards und Interpretationen zur internationalen

Mehr

Inhalt. IAS 17: Leasingverhältnisse

Inhalt. IAS 17: Leasingverhältnisse Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Negativabgrenzung... 5 5. Wesentliche Inhalte... 6 6. Beispiel... 9 www.boeckler.de August 2014 1/10 1.

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) 25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß

Mehr

Kapitel 7 Rechenwerke Einleitung 168 Bilanz 170 Gesamtergebnisrechnung 174 Eigenkapitalveränderungsrechnung

Kapitel 7 Rechenwerke Einleitung 168 Bilanz 170 Gesamtergebnisrechnung 174 Eigenkapitalveränderungsrechnung IX Inhaltsübersicht Kapitel 1 Theorie der Rechnungslegung...1 Kapitel 2 Internationalisierung der deutschen Rechnungslegung...35 Kapitel 3 Kapitel 4 Institutionen und System der US-amerikanischen Rechnungslegung...59

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999

Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 Bundesministerium der Finanzen Bonn, 11. November 1999 - Dienstsitz Bonn - IV C 2 - S 2176-102/99 ( Geschäftszeichen bei Antwort bitte angeben ) Telefon: (0 18 88) 6 82-15 23 (02 28) 6 82-15 23 oder über

Mehr

Konzernrechnung Modul 3

Konzernrechnung Modul 3 Konzernrechnung Modul 3 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern HS 2007 Mittwoch 12-14 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch 1 Agenda > Übungen zu Modul 1 und 2 2 Aufgabe 1 Ausgangslage Die Elektro Holding AG

Mehr

AFRAC-Stellungnahme 10. Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB)

AFRAC-Stellungnahme 10. Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB) Dezember 2015 Nahe stehende Unternehmen und Personen (UGB) Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß 238 Abs. 1 Z 12 und 266 Z 5 UGB Das Austrian Financial

Mehr

Tarifverträge. 1. Allgemeines

Tarifverträge. 1. Allgemeines Tarifverträge Ihr Ansprechpartner: Ass. Eva Maria-Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 1. Allgemeines Der Grundsatz der Tarifautonomie ist in Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz festgelegt. Vergütungen und die sonstigen

Mehr

Inhalt. IAS 2: Vorräte

Inhalt. IAS 2: Vorräte Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definition... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Erstbewertung (bei Zugang des Vermögenswertes)... 5 II. Folgebewertung... 6 III.

Mehr

Bilanzierungsvielfalt vor und nach dem BilMoG

Bilanzierungsvielfalt vor und nach dem BilMoG Bilanzierungsvielfalt vor und nach dem BilMoG Die Sichtweise eines internationalen Konzerns Dr. Christoph Hütten Chief Accounting Officer SAP AG 1 Rechnungslegungsvielfalt und ausgewählte Schmerzpunkte

Mehr

Inhalt. IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen

Inhalt. IAS 21: Auswirkungen von Wechselkursänderungen Inhalt 1. Ziele des Standards im Überblick... 2 2. Definitionen... 3 3. Anwendungsbereich... 4 4. Wesentliche Inhalte... 5 I. Bedeutung der funktionalen Währung für den Konzernabschluss... 5 II. Bedeutung

Mehr

Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB

Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen gemäß 237 Z 8b und 266 Z 2b UGB September 2009 Stellungnahme Anhangangaben zu Geschäften mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Vorsitzender der Arbeitsgruppe: Erich Kandler (ekandler@deloitte.at) Mitglieder der Arbeitsgruppe: Angelika

Mehr

Rechnungslegung von Bau unternehmen nach HGB und IFRS im Vergleich

Rechnungslegung von Bau unternehmen nach HGB und IFRS im Vergleich Schriftenreihe des Lehrstuhls für Baubetrieb und Projektmanagement ibb - Institut für Baumaschinen und Baubetrieb Nicole Pähz Rechnungslegung von Bau unternehmen nach HGB und IFRS im Vergleich Shaker Verlag

Mehr

Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 IFRS 9 Finanzinstrumente Kapitel 2 IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Inhaltsverzeichnis Kapitel 1 IFRS 9 Finanzinstrumente Kapitel 2 IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen XI Inhaltsverzeichnis Vorwort.................................................................. V Einleitung................................................................ VII Inhaltsübersicht...........................................................

Mehr

Grundlagen der Konsolidierung (1)

Grundlagen der Konsolidierung (1) Advanced Financial Accounting Grundlagen der Konsolidierung (1) Inhaltsübersicht Einleitung Grundlagen Wesen und Zweck der Konsolidierung Laufende Projekte IASB Copyright: beim Autor. Jedes Veräussern,

Mehr

IFRS aktuell. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.) 4., aktualisierte Auflage Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart

IFRS aktuell. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.) 4., aktualisierte Auflage Schäffer-Poeschel Verlag Stuttgart KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Hrsg.) IFRS aktuell Neuerungen bis 2010: IFRS 9, Änderungen in IFRS 1, 2 und 7 sowie IAS 24, 32 und 39, Annual Improvements 2009 und 2010, IFRIC 15 bis 19 sowie

Mehr

Notes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel. 3., neu bearbeitete Auflage

Notes. Handbuch für den IFRS-Anhang. Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel. 3., neu bearbeitete Auflage Notes Handbuch für den IFRS-Anhang Von Prof. Dr. Peter Leibfried Ingo Weber und Benjamin Rummel 3., neu bearbeitete Auflage 1. Auflage 2006 2. Auflage 2009 3. Auflage 2015 Alle Rechte vorbehalten Erich

Mehr

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung

Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller

Mehr

Kapitel 2 Änderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben... 7. Kapitel 3 Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente... 21

Kapitel 2 Änderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben... 7. Kapitel 3 Änderungen zu IFRS 9 Finanzinstrumente... 21 IX Inhaltsübersicht Kapitel 1 Änderungen zu IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards............ 1 Kapitel 2 Änderungen zu IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben..................................................

Mehr

Nachtrag zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 Frank Wetzel

Nachtrag zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 Frank Wetzel Seminar 07.12.2015 Bochum Nachtrag zur Kapitalflussrechnung nach DRS 21 Frank Wetzel www.e-b-z.de 2015 Prof. Dr. Volker Eichener Konzernabschluss 2015 1. Neuregelung zur Kapitalflussrechnung 1.1 Aufstellung

Mehr

Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4)

Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4) Aktuelle Überlegungen zur Reform der nationalen Konzernrechnungslegung (DRS 4) WP/StB Prof. Dr. Bernd Stibi IFRS-Forum 2013 Ruhr-Universität Bochum Agenda Aktuelle Rechtslage und Motive des HGB-FA des

Mehr

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Gem. 248 Abs. 2 S. 1 besteht ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Mehr

Konzernabschluss nach IFRS

Konzernabschluss nach IFRS Vahlens IFRS Praxis onzernabschluss nach IFRS onsolidierung und Bilanzierung von Prof Dr Sven Hayn, Dr Michael Grüne 1 Auflage onzernabschluss nach IFRS Hayn / Grüne schnell und portofrei erhältlich bei

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 12. November 2010 BETREFF Betriebliche

Mehr

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks

A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks A R B E I T S V E R T R A G für Innungsbetriebe des Landesinnungsverbandes des Niedersächsischen Friseurhandwerks Zwischen der Firma...... (Arbeitgeber) und Herrn / Frau...... (Arbeitnehmer) wird folgender

Mehr

6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung

6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung 6 Tarifvertrag zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung TARIFVERTRAG ZUR FÖRDERUNG DER BETRIEBLICHEN ALTERSVERSORGUNG IN DER DRUCKINDUSTRIE 1 vom 26. November 2001 in der Neufassung vom 19. Juni

Mehr

Unterschriftenrichtlinie

Unterschriftenrichtlinie Unterschriftenrichtlinie - Regelung der Unterschriftskompetenzen - Hinweis: Die Richtlinie wurde mit größter Sorgfalt erstellt, erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Das Muster

Mehr

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu)

Vorschlag für eine Richtlinie (KOM(2002) 443 C5-0420/ /0222(COD)) Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) 15. April 2004 A5-0224/176 ÄNRUNGSANTRAG 176 Änderungsantrag 176 Artikel 2 Buchstabe pa (neu) pa) verbundener Vertrag : ein mit einem Kreditvertrag verbundener Vertrag über die Lieferung einer Ware oder

Mehr

Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v.

Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v. Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v. Köln, 30. April 2008 1 Standesregeln für Aktuare in der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) e.v. Inhalt Vorbemerkung... 3 Art. 1 -

Mehr

Konzernrechnungslegung und IFRS (Group Accounting and IFRS) Prof. Dr. Bernd Grottel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Sommersemester 2015

Konzernrechnungslegung und IFRS (Group Accounting and IFRS) Prof. Dr. Bernd Grottel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Sommersemester 2015 Konzernrechnungslegung und IFRS (Group Accounting and IFRS) Prof. Dr. Bernd Grottel Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Sommersemester 2015 Ihr Team Bayerische Treuhandgesellschaft AG Diplom-Kaufmann Prof.

Mehr

Analyse des Sachverhalts:

Analyse des Sachverhalts: Fall 11 (Marco Donatsch, 5./6. Dezember 2011) Analyse des Sachverhalts: befristetes Anstellungsverhältnis bei einem Bundesamt «ungenaue» Arbeitszeiterfassung durch Angestellten Vertrauensverlust des Vorgesetzten

Mehr

Ihre externen Datenschutzbeauftragten

Ihre externen Datenschutzbeauftragten netvocat Externer Datenschutz und Seminare Ihre externen Datenschutzbeauftragten WANN benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten (DSB) nach 4f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)? In Ihrem Unternehmen sind

Mehr

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts

Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts Herzlich Willkommen zur Vorlesung Grundzüge des Arbeits- und Insolvenzrechts 4. Semester Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Ludwigshafen am Rhein Einführung

Mehr

Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de

Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Weitere Informationen unter www.otto-schmidt.de Leseprobe zu Heuser/Theile (Hrsg.) IFRS-Handbuch Einzel und Konzernabschluss 5. neu bearbeitete Auflage, 2012, 1520 Seiten, gebunden, 16 x 24cm ISBN 978

Mehr

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt

zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 1BGeheimhaltungsvereinbarung (NDA, non-disclosure agreement) zwischen COSYNUS GmbH Heidelberger Straße 44 64285 Darmstadt im folgenden COSYNUS genannt und im folgenden Partner genannt 0BPräambel Die Parteien

Mehr

Gesellschaftsvertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Gesellschaftsvertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1 Gesellschaftsvertrag über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts Herr/Frau,... wohnhaft... Herr/Frau,... wohnhaft... und Herr/Frau,... wohnhaft... schließen folgenden Gesellschaftsvertrag: 1 Errichtung

Mehr

Konzernrechnungslegung nach EU-IFRS 2015

Konzernrechnungslegung nach EU-IFRS 2015 Konzernrechnungslegung nach EU-IFRS 2015 Fallstudie zur Erstellung eines IFRS-Konzernabschlusses (Teil 9: Konzernbilanzanalyse und Organisation der Konzernabschlusserstellung) Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche

Mehr

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS)

Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) www.boeckler.de Mai 2011 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) Kapitel 6 Fertigungsaufträge Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse:

Mehr

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage Vorwort zur ersten Auflage Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Vorwort zur zweiten Auflage... 5 Vorwort zur ersten Auflage... 7 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 19 1. Herkunft und Grundlagen der IFRS... 21 1.1. Woher kommen die IFRS?... 21 1.2. Das

Mehr

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG

IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG IAS 7 KAPITALFLUSSRECHNUNG Zielsetzung Grundlage zur Beurteilung der Fähigkeit liquide Mittel zu erwirtschaften Informationen über Bewegungen der liquiden Mittel durch eine Kapitalflussrechnung 2 Anwendungsbereich

Mehr

Jahresabschluss 31. Dezember 201. Larry II Targetco (Berlin) GmbH, Berlin

Jahresabschluss 31. Dezember 201. Larry II Targetco (Berlin) GmbH, Berlin Jahresabschluss 31. Dezember 201 Larry II Targetco (Berlin) GmbH, Berlin Larry II Targetco (Berlin} GmbH, Berlin Bilanz zum 31. Deze ber 2014 AKTIVA 31.12.2014 31.12.2013 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Pflegezeitgesetz PflegeZG 816 Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2424) 1 Ziel

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 9.1.2015 L 5/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2015/28 R KOMMISSION vom 17. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler

Mehr

Jahresabschluss 31. Dezember 201. Larry I Targetco (Berlin) GmbH, Berlin

Jahresabschluss 31. Dezember 201. Larry I Targetco (Berlin) GmbH, Berlin Jahresabschluss 31. Dezember 201 Larry I Targetco (Berlin) GmbH, Berlin Larry I Targetco (Berlin) GmbH, Berlin Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTlVA 31.12.2014 31.12.2013 EUR EUR EUR EUR A. ANLAGEVERMÖGEN

Mehr

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre

Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Einführung in die Betriebswirtschaftslehre Dipl. Betriebswirtin (FH) Nicole Kalina-Klensch www.fh-kl.de 21.10.2011 Überblick Produktionsfaktoren Volkswirtschaftliche PF Betriebswirtschaftliche PF Ökonomisches

Mehr

Konzernrechnungslegung

Konzernrechnungslegung Konzernrechnungslegung 1 Notwendigkeit und Funktion des Konzernabschlusses 1.1 Unzulänglichkeit der Einzelabschlüsse zusammengeschlossener Unternehmen 1.2 Funktion des Konzernabschlusses: Information 2

Mehr

3. Kurze Ehezeit Grobe Unbilligkeit a) Voraussetzungen b) Fallgruppen c) Rechtsfolgen V. Ausgleich nach der

3. Kurze Ehezeit Grobe Unbilligkeit a) Voraussetzungen b) Fallgruppen c) Rechtsfolgen V. Ausgleich nach der Inhaltsverzeichnis A. Grundlagen... 11 I. Zweck des Versorgungsausgleichs... 11 II. Verhältnis zum Unterhalt... 11 III. Verhältnis zum Güterrecht... 12 IV. Grundzüge des Versorgungsausgleichs... 13 B.

Mehr

IFRS: Konzernabschluss

IFRS: Konzernabschluss IFRS: Konzernabschluss Konsolidierung und Konzernspezifika Von Dr. Frank Peter Peffekoven Thomas Chrismann ERICH SCHMIDT VERLAG Geleitwort des Herausgebers Die Konzernbilanzierung nach IFRS hat in Deutschland

Mehr

Internationale Bilanzierung Teil 13

Internationale Bilanzierung Teil 13 Internationale Bilanzierung Teil 13 Dr. Aldo C. Schellenberg Universität Bern SS 2007 Mittwoch 14-18 Uhr schellenberg@iuc.unibe.ch Agenda Konzernrechnung > IAS 21: Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich)

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE. für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Überlassungen von gewerblichen Arbeitnehmern in die Papier erzeugenden Industrie (TV BZ PE - gewerblich) INHALT Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Überlassungen

Mehr

Erstkonsolidierung des Konzerns Stadtwerke Münster GmbH. Themenworkshop Gesamtabschluss Arnim Schneidereit 19.06.2008 Detmold

Erstkonsolidierung des Konzerns Stadtwerke Münster GmbH. Themenworkshop Gesamtabschluss Arnim Schneidereit 19.06.2008 Detmold Erstkonsolidierung des Konzerns Stadtwerke Münster GmbH Themenworkshop Gesamtabschluss Arnim Schneidereit 19.06.2008 Detmold Erstkonsolidierung des Konzerns Themenübersicht: Entstehen des Konzerns Erstkonsolidierung

Mehr

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung

Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung 1 Was ist ein Versorgungsausgleich?... 2 2 Welche Rentenanwartschaften werden in den Versorgungsausgleich einbezogen?... 2 3 Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?...

Mehr

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV)

Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) Rechtsgrundlagen 449 Kraftfahrzeughilfe-Verordnung (KfzHV) Vom 28. September 1987 (BGBl. I S. 2251), zuletzt geändert durch Artikel 117 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848) INHALTSÜBERSICHT

Mehr

BILANZ zum 31.Dezember 2013

BILANZ zum 31.Dezember 2013 BILANZ zum 31.Dezember 2013 DHK - Management Gesellschaft m.b.h. AKTIVA 31.12.2013 31.12.2012 A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. übrige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

ARBEITSBLATT 2.1. Skala zur Zufriedenheit mit der Beziehung

ARBEITSBLATT 2.1. Skala zur Zufriedenheit mit der Beziehung ARBEITSBLATT 2.1 Skala zur Zufriedenheit mit der Beziehung Die Skala soll Ihre aktuelle Zufriedenheit mit Ihrer Beziehung zu dem Ihnen nahe stehenden Abhängigen in jedem der 10 unten aufgelisteten Bereiche

Mehr

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen

Günter Carduck. Betriebliche Altersversorgung. Typische Fragestellungen Günter Carduck Betriebliche Altersversorgung im Vertrieb Typische Fragestellungen Inhaltsverzeichnis Vorwort VII 1 Grundlagen 1 1.1 Die betriebliche Altersversorgung im deutschen System der Alterssicherung.

Mehr

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit

Mittagsinfo am zum Thema Teilzeitarbeit Mittagsinfo am 09.02.2016 zum Thema Teilzeitarbeit Überblick über Rechtliche Grundlagen Voraussetzungen Reduzierung und Verteilung der Arbeitszeit Ablehnungsgründe für den Arbeitgeber Seite 1 Definition

Mehr

IDW Prüfungsstandard: Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 250)

IDW Prüfungsstandard: Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 250) IDW Prüfungsstandard: Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PS 250) (Stand: 09.09.2010) 1 1. Vorbemerkungen...1 2. Art und Umfang des Begriffs der Wesentlichkeit in der Abschlussprüfung...2

Mehr

4. Änderungen in Ausweis und Darstellung

4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 40 4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 4. Änderungen in Ausweis und Darstellung 4.1 Angabe der eigenen Aktien von KGaA in der Größenklasse einer Kleinstkapitalgesellschaft Die bisherige Fassung des

Mehr

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI

1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung Litauen 1.3 Ausübung der Tätigkeit in Litauen HI7679140 Grundsätzlich wird der Arbeitslohn nur im Wohnsitzstaat Deutschland besteuert. [ 11 ] Wenn der Arbeitnehmer

Mehr

Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien

Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien 1 Dr. Leopold Fischl Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Renngasse 1/Freyung 1010 Wien Folgende Anmerkungen möchte ich zum Entwurf einer Stellungnahme IAS 12 Ertragsteuern Auswirkungen des österreichischen

Mehr

Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Muster Gesellschaftsvertrag Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Stand: 30.10.2014 Quelle: IHK Lüneburg Hinweis: Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen

Mehr

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); Pensionsfonds im Sinne des Artikels 10 Absatz 11 DBA-USA Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) Hinweis: Der Mustervertrag ist grundsätzlich nur als Orientierungs- und Formulierungshilfe zu verstehen. Er ist auf den Regelfall zugeschnitten, besondere Umstände

Mehr

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen

Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen HGB und IFRS dargestellt anhand von Fallbeispielen www.boeckler.de Juli 2014 Copyright Hans-Böckler-Stiftung Christiane Kohs Wesentliche Bilanzierungsunterschiede zwischen und dargestellt anhand von Fallbeispielen Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung

Mehr

50% oder weniger ja 1%-Methode darf nicht angewendet werden

50% oder weniger ja 1%-Methode darf nicht angewendet werden Prüfungsschema: Private PKW-Nutzung PKW im Betriebsvermögen Umfang der betrieblichen Nutzung mehr als 50% Aufzeichnung der Fahrten oder Glaubhaftmachung nein ja Fahrtenbuch oder 1%-Methode 50% oder weniger

Mehr

Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts

Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Wirtschaft Frank Hoffmann Wesentliche praxisrelevante Auswirkungen auf den Jahresabschluss aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts Basierend auf dem Referentenentwurf vom November 2007

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I

Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag. Teil I Newsletter Arbeitsrecht 09/2008 Schwerpunkt Arbeitsvertrag Teil I Lieber Leserin, lieber Leser, nahezu jeden Tag sehe ich neue Arbeitsverträge. Je nach Branche sind die Verträge unterschiedlich und müssen

Mehr

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung

Allianz Pensionskasse AG Vertragsgesellschaft der Presse-Versorgung Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

Regionalwirtschaftliche Profile Nordrhein-Westfalen im Vergleich 2016

Regionalwirtschaftliche Profile Nordrhein-Westfalen im Vergleich 2016 NRW.BANK.Research Regionalwirtschaftliche Profile Nordrhein-Westfalen im Vergleich 2016 Ausgewählte Indikatoren Inhalt Einführung 1. Demografie 2. Bruttoinlandsprodukt 3. Bruttowertschöpfung 4. Erwerbstätige

Mehr

Personalleiterkreis Chemnitz

Personalleiterkreis Chemnitz Personalleiterkreis Chemnitz Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf PFLEGEZEIT und FAMILIENPFLEGEZEIT Ass. Daniel Hupka Verbandsjurist, SACHSENMETALL Neumark, 05.03.2015 Personalleiterkreis

Mehr

Jährliche Prüfungsschwerpunkte 2014 gemäß 1 Abs. 2 RL-KG

Jährliche Prüfungsschwerpunkte 2014 gemäß 1 Abs. 2 RL-KG Jährliche Prüfungsschwerpunkte 2014 gemäß 1 Abs. 2 RL-KG Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat gemäß 1 Abs. 2 RL-KG die jährlichen Prüfungsschwerpunkte für das Enforcement festzulegen und zu veröffentlichen.

Mehr

Jahre. abschluss Konzernabschluss. Der. 5., aktualisierte Auflage. Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards.

Jahre. abschluss Konzernabschluss. Der. 5., aktualisierte Auflage. Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards. Der Jahre abschluss Konzernabschluss Mit Hinweisen auf die International Financial Reporting Standards 5., aktualisierte Auflage von WP/StB Dr. Peter Bitzyk Univ.-Prof. Dr. Rudolf Steckel {^ LexisNexis

Mehr

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten

Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Richtlinie für Zuwendungen/Geschenke von Dritten Definition Geschenk Geschenke sind unentgeltliche Zuwendungen, die aus Sicht beider Beteiligter nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung des

Mehr

CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin)

CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) CCH Verwaltungs GmbH, Hamburg (vormals: Kronen tausend907 GmbH, Berlin) Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA PASSIVA Stand am Eröffnungsbilanz Stand am Eröffnungsbilanz 31. Dezember 2013 30. April 2013

Mehr

Schuldrechtlicher Ausgleich - Höchstbetrag

Schuldrechtlicher Ausgleich - Höchstbetrag Schuldrechtlicher Ausgleich - Höchstbetrag In Heft 6, 2006, der FamRZ (Seite 422 ff), wurde eine bedeutsame Entscheidung des OLG Celle mit Anmerkung Kemnade zur Berechnung einer schuldrechtlichen Ausgleichsrente

Mehr

QIAGEN N.V. KONZERN - GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (ungeprüft)

QIAGEN N.V. KONZERN - GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (ungeprüft) KONZERN - GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (In Tausend $, ausgenommen je Aktie) Drei Monate zum 31. Dezember 2011 2010 334.420 286.032 Umsatzkosten 132.701 97.008 vom Umsatz 201.719 189.024 Betriebsaufwand:

Mehr

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE

TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE TARIFVERTRAG ÜBER BRANCHENZUSCHLÄGE für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau TV BZ KS Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in den Kali- und Steinsalzbergbau

Mehr

Anhang und Lagebericht nach IFRS

Anhang und Lagebericht nach IFRS Vahlens IFRS Praxis Anhang und Lagebericht nach IFRS Prinzipien, Anforderungen, Strukturierung von Prof. Dr. Norbert rawitz, Christina Hartmann, Jens albitzer, Carolin arthaus, Dietmar Lange, Vera Wermers

Mehr

Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann

Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann Richttafeln 2005 G Dr. Richard Herrmann qx-club Köln, 6. September 2005 Gliederung Grundgesamtheit in der betrieblichen Altersversorgung Ausscheideursachen und biometrische Maßzahlen in der betrieblichen

Mehr

Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote 1

Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote 1 Notlagenregelung 530-2013-1 Arbeitsrechtsregelung zur Abwendung einer wirtschaftlichen Notlage und zur Sicherung der Leistungsangebote 1 Vom 16. Januar 2013 (ABl. 2013 S. 110) 1 Geltungsbereich (1) Diese

Mehr

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei

Welche Ansprüche hat ein Arbeitnehmer nach dem PflegeZG? Nach dem PflegeZG hat ein Mitarbeiter Anspruch auf Freistellung bei 2. Änderung des Pflegezeitgesetzes und Einführung des Gesetzes über die Familienpflegezeit Familienpflegezeitgesetz zum 01. Januar 2015 Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege

Mehr

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas (im Folgenden die Vertragsparteien ),

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas (im Folgenden die Vertragsparteien ), Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung der Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa Die Österreichische

Mehr

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. L 139/6 Amtsblatt der Europäischen Union 5.6.2009 VERORDNUNG (EG) Nr. 460/2009 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).

Sofern der Ausgleichswert weniger als EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6). Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.05.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung

Mehr

WOLF & TRÜCK S T E U E R B E R A T E R C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N Mdt.-Nr.:

WOLF & TRÜCK S T E U E R B E R A T E R C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N Mdt.-Nr.: C H E C K L I S T E K A P I T A L V E R M Ö G E N 2 0 1 6 Name: Mdt.-Nr.: Vorname: I. ERLÄUTERUNG Seit dem 01.01.2009 wurde die sogenannte Abgeltungssteuer eingeführt. Leider kann aber in einer Vielzahl

Mehr

Reverse Acquisitions

Reverse Acquisitions 1 Begriff: - Unternehmen A erlangt Eigentum an den Anteilen des Unternehmens B - A Emittiert im Rahmen des Tausches Stimmrechtsaktien - Die ehemaligen Anteilseigner von B erhalten so die Stimmrechtsmehrheit

Mehr

Brüll Kallmus Bank AG Burgring Graz. Austria T F

Brüll Kallmus Bank AG Burgring Graz. Austria T F Brüll Kallmus Bank AG Bilanz zum 31.12.27 Brüll Kallmus Bank AG Burgring 16. 81 Graz. Austria T +43 316 9313. F +43 316 9313 279 office@bkbank.at www.bkbank.at 2 Umstrukturierungen der GRAWE Bankengruppe

Mehr

Aktuelle Entwicklungen zur europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie

Aktuelle Entwicklungen zur europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie Aktuelle Entwicklungen zur europäischen Aktionärsrechte-Richtlinie Stocks & Standards-Workshop Jan Bremer Leiter des EU-Verbindungsbüros Deutsches Aktieninstitut e.v. 1 Vorgeschichte: EU-Kommissionsvorschlag

Mehr