Abwicklungsdokument Transportrichtlinie Rohwaren
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- Alke Huber
- vor 6 Jahren
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1 Seite 1 von 7 Zum Verbleib beim Lieferanten Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung 1. Grundsätzliches Verpackung Kennzeichnung Charge Gebindekennzeichnung Palettenkennzeichnung Muster Warenbegleitpapiere / Lieferschein Warenbegleitpapiere Dokumente für Importe aus Nicht-EU Ländern Bestätigung Grundsätzliches Die nachstehenden Transportrichtlinien bilden eine produktspezifische Ergänzung zur Transportrichtlinie Allgemein. Es ist sicherzustellen, dass es zu keiner negativen Beeinflussung der Bio-Qualität der Rohware kommt (z.b. Vermischung oder Kontamination der ökologischen Rohware durch andere, konventionelle oder aber genmodifizierte Materialien sowie Lagerschutzmittel). Eine absichtliche Manipulation oder Kontamination der Waren muss ausgeschlossen werden. Bei Demeter zertifizierten Produkten ist zudem die Demeterrichtlinie für den Transport zu beachten ( 2. Verpackung Das eingesetzte Verpackungsmaterial muss den Anforderungen der EG 1935/2004 entsprechen. Empfehlung: neue, mehrlagige Papiersäcke, Polyethylensäcke oder Big Bags. Für besonders empfindliche Kräuter können auch neue Pappkartons mit der Grundfläche 40 x 60 cm verwendet werden. Jutesäcke sind nur als Umverpackung erlaubt. Der Einsatz von Big Bags ist vorab mit dem Einkauf der abzustimmen. Bei Papiersäcken, Kartons oder anderen Umverpackungen sind zusätzlich PE-Inliner zu verwenden. Wasserdampfdichte Säcke (PE-Folie) dürfen nur für absolut trockene Produkte verwendet werden. Das Maximalgewicht eines Gebindes (Sack, Karton) darf 25 kg nicht überschreiten. Die Teilgebinde müssen einheitliche Gewichte haben.
2 3. Kennzeichnung Abwicklungsdokument Seite 2 von Charge Für die eindeutige Rückverfolgbarkeit sind sämtliche Gebinde und Verpackungen mit einer Chargennummer zu kennzeichnen (bis zu 12 Zeichen). Über diese Chargennummer muss eine Rückverfolgung zu Verarbeitungscharge, Anbaucharge und ggf. Schlagkartei gewährleistet werden. Für jeden einzelnen Artikel und jede Charge ist eine eigene Chargennummer zu vergeben. Jede Chargennummer darf nur einmal vergeben werden. Die Chargennummer auf den Gebinden, Paletten und Lieferscheinen muss immer identisch sein Gebindekennzeichnung Auf jedem einzelnen Gebinde müssen in deutlich lesbarer Form (z.b. auf dem Boden oder der Seite bei Säcken bzw. an der Stirnseite von Kartons und Big Bags) folgende Angaben ersichtlich sein: Information Material-Nr. der siehe Bestellung Materialbezeichnung der UW GmbH siehe Bestellung Zusatz aus ökologischem Landbau (falls nicht im Artikelnamen Bio oder Öko steht). Bestellnummer siehe Bestellung Name des Empfängers Information Lieferant D Diepholz Lieferantenname Name des Lieferanten Nummer der Öko-Kontrollstelle Lieferant Ihre Kontrollstellen-Nummer (XX-OEKO-XX) Organic certified by Name der Kontrollstelle Lieferanten-Chargennummer Ihre Chargennummer Nettogewicht des Gebindes [Gewicht] kg Landwirtschaftliche Herkunft Zusatz: je nach Zertifizierungsform Mono-Produkte: Land Produktmischungen: Region Zertifizierung: NOP-, BIO SUISSE-, oder z.b. according to NOP final rules / Verbandsware approved by BIO SUISSE / Demeter Fairtrade Zertifizierung Fairtrade,Flo-ID U.Walter (1700) und
3 Seite 3 von 7 Flo-ID des Lieferanten. Falls Metallcheck / CO2 Behandlung / Behandlung und Datum [TT.MM.JJJJ] Keimreduktion durchgeführt Allergenhinweis Enthält ein allergenes Produkt Enthält der Rohstoff eine Zutat, die zu den in der EU Verordnung 1169/2011 aufgeführten Allergenen zählt, ist auf allen Gebinden ein Allergenhinweis zu vermerken Palettenkennzeichnung Auf jeder Palette müssen folgende Angaben auf einem Palettenetikett deutlich lesbar ersichtlich sein: Information Material-Nr. der siehe Bestellung Materialbezeichnung der UW GmbH siehe Bestellung Bestellnummer siehe Bestellung Name des Empfängers D Diepholz Öko-Kontrollstelle Empfänger DE-OEKO-001 Paletten Information Nettogewicht der Palette [Gewicht] kg Inhalt pro Palette [Stück] x [Gewicht] kg Säcke Information Lieferant Lieferantenname Name des Lieferanten Öko-Kontrollstelle Lieferant Ihre Kontrollstellen-Nummer (XX-OEKO-XX) Lieferanten-Chargennummer ihre Chargennummer Landwirtschaftliche Herkunft Mono-Produkte: Land Produktmischungen: Region Zusatz: je nach Zertifizierungsform: Zertifizierung: NOP-, BIO SUISSE-, oder Verbandsware z.b. according to NOP final rules / approved by BIO SUISSE, Demeter, Naturland Fairtrade Zertifizierung Fairtrade,Flo-ID U.Walter (1700) und Flo-ID des Lieferanten Muster Warenbegleitpapiere / Lieferschein Benötigte Information Name, Adresse und Telefonnummer des Lieferanten Öko-Kontrollstelle des Lieferanten Ihre Adresse Ihre Kontrollstellen-Nummer (XX-OEKO-XX)
4 Seite 4 von 7 Lieferanten-Nr. Datum Lieferscheinerstellung Empfänger (vollständiger Empfangsanschrift) Eindeutige Lieferscheinnummer Lieferanschrift Name des Spediteurs Versandart (Incoterms 2010) siehe Bestellung Datum [TT.MM.JJJJ] Dr.-Jürgen-Ulderup-Str Diepholz Ihre Lieferscheinnummer siehe Bestellung [Name] Frachtkonditionen siehe Bestellung Pro Lieferposition Bestell-Nr. der siehe Bestellung Material-Nr. der siehe Bestellung Materialbezeichnung siehe Bestellung Zusatz aus ökologischem Landbau (falls nicht im Artikelnamen Bio oder öko steht). Landwirtschaftliche Herkunft Land Lieferanten-Chargennummer Ihre Chargennummer Anzahl Gebinde und Paletten [Stück] x [Gewicht] kg Säcke ([Anzahl] Paletten) Gesamtmenge pro Lieferposition [Gewicht] kg (chargenrein) Nettogewicht pro Palette [Gewicht] kg Zusatz: je nach Zertifizierungsform Erntejahr NOP- und Bio Suisse Zertifizierung Angaben zu Verbandszertifizierung (Bioland, Naturland, Demeter) Fair Trade Zertifizierung Jahr [JJJJ] z.b. approved by BIO SUISSE z.b. Demeter Flo-ID U.Walter (1700) und Flo-ID des Lieferanten. Optional: Fairtrade 3.5. Warenbegleitpapiere Auf allen Lieferdokumenten (z.b. Lieferscheinen) wie auch Rechnungen müssen je nach Zertifizierungsform folgende Angaben auf den Dokumenten enthalten sein. Für Produkte die nach der EU-Öko-Verordnung 834/2007 zertifiziert sind, muss folgendes auf den Lieferdokumenten stehen: Ein Hinweis auf die Öko-Konformität entweder durch den Zusatz bio in der Artikelbezeichnung oder durch einen zusätzlichen Wortlaut wie z.b. aus ökologischem Landbau
5 Seite 5 von 7 Name der Öko-Kontrollstelle: z.b. durch Angabe der Kontrollstelle oder durch den Wortlaut zertifiziert durch Name der Kontrollstelle. Nummer der Kontrollstelle: z.b. DE-ÖKO-001 für die BCS. Landwirtschaftliche Herkunft (bei Mono-Produkten: Land & bei Produktmischungen: Region Bei allen Produkten, die zusätzlich auch nach NOP zertifiziert sind, bitte folgendes auf den Dokumenten ergänzen: Den Wortlaut According to NOP final rules Eventuell Hinweis auf die NOP-Konformität z.b. durch die Angabe NOP in der Artikelbezeichnung Bei allen Artikeln, die auch nach den BIO SUISSE Regularien zertifiziert sind muss folgendes auf den Dokumenten stehen: Der Wortlaut: approved by BIO SUISSE. Wichtig dabei ist auch die korrekte Schreibweise BIO SUISSE (Verwendung von Großbuchstaben). Bei allen Artikeln, die auch eine Verbandszertifizierung wie z.b. Bioland, Naturland oder Demeter haben, muss auch die entsprechende Zertifizierung auf den Dokumenten angegeben werden. Bei allen Artikeln, die auch nach den Fairtrade Regularien zertifiziert sind muss folgendes auf den Dokumenten stehen: Der Wortlaut: Fairtrade (ein Wort) auf den Dokumenten Lieferschein und Rechnung sowie auf den Gebindeetiketten Die Flo ID sowohl der (1700) als auch die Flo ID des Lieferanten müssen auf der Rechnung und den Gebindeetiketten vermerkt sein. Der Vermerk der Flo ID auf dem Lieferschein ist optional Dokumente für Importe aus Nicht-EU Ländern Sofern im Kontrakt nicht anders vereinbart lautet die Lieferkondition: CIF Bremerhaven oder Hamburg gem. Inco Terms 2010 Bei Luftfracht lautet die Lieferkondition: CIP Muenster (FMO) or CIP Bremen (BRE) gem. Inco Terms 2010 Bei Container Rückgaben bevorzugen wir die Möglichkeit der Rückgabe in Bremen. Außer bei LCL-Sendungen darf kein NVOCC vereinbart werden (Non Vessel Operator Common Carrier)
6 Seite 6 von 7 Sofern möglich bitten wir zur einfacheren Abwicklung um die Ausstellung eines Sea Way Bill/ Express b/l. Im Falle eines Standard b/l bitten wir darum, ein Original sicher zu verwahren und lediglich zwei Originale an uns zu senden (Verringerung des Verlustes eines b/l). Bitte senden Sie den kompletten Satz an Dokumenten an: Einkauf Rohstoffe Dr.-Juergen-Ulderup-Strasse Diepholz Zur rechtzeitigen Abwicklung in der Demurrage-Freien Zeit müssen die Dokumente 1 Woche vor dem voraussichtlichen ETA bei uns eintreffen! Bitte senden Sie eine Kopie der Dokumente (inkl. COI) per vorab an den Einkauf Rohstoffe der. In der Regel bieten Reedereien lediglich 3 Kalendertage als Demurrage-Freie Zeit an. Diese Zeit ist für uns ausreichend, sofern die Schiffsankunft nicht auf einen Freitag oder ein langes Wochenende (z.b. Pfingsten, Ostern, Weihnachten) fällt. Sollte die Schiffsankunft auf solch einen Zeitpunkt fallen, bitten wir um vorherige Abstimmung mit unseren Einkauf oder um entsprechende Vereinbarung mit der Reederei hinsichtlich einer Verlängerung der kostenfreien Lagerung im Hafen.
7 Seite 7 von 7 4. Bestätigung Bitte schicken sie diese Bestätigung an folgende Adresse: Abteilung Einkauf Rohwaren Dr-Jürgen-Ulderup-Str Diepholz Fax: +49 (0) Mail: info@lebensbaum.de Hiermit bestätige ich den Erhalt und die Kenntnisnahme der der. Die davon betroffenen Dienstleister und Bereiche in unserem Unternehmen sind über die Inhalte informiert und achten auf deren Umsetzung. Die Transportrichtlinie ist zum Verbleib beim Lieferanten bestimmt. Ort, Datum Ansprechpartner/in Unterschrift Firmenstempel
Abwicklungsdokument Transportrichtlinie Handels- und Fertigwaren
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