Elektronischer Gesundheitskarte droht Schieflage

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1 8/ PKV PUBLIK Informationen des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.v. Brief aus Berlin und Köln Deutschland hat mit 4,3 Mio. Arbeitslosen, dem wiederholten Verfehlen der Stabilitätskriterien und einem dringend überholungsbedürftigen Bildungswesen größere und wichtigere Baustellen als die Totalreform des Gesundheitswesens. Der jüngste Beschluss des Bundestages, den Zahnersatz in der GKV mit einem einkommensabhängigen Beitrag zu belassen, zeigt, dass politisches Wahlkalkül Vorrang vor Problemlösungen hat. > Seite 86 Zahlenbericht 2003/2004: Reformgesetze zeigen ihre Wirkung Vor allem aufgrund der außerordent- 1 lichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum wechselten 2003 von der GKV in die PKV-Vollversicherung weniger als im Jahr Dagegen profitierte die private Zusatzversicherung von den Gesundheitsreformen. Im Jahr 2003 verbesserten rund 7,9 Mio. Personen ihren gesetzlichen Versicherungsschutz durch ein privates Angebot. Die Beitragseinnahmen stiegen im Jahr 2003 insgesamt um 7,19 % auf 24,741 Mrd. Euro. > Seite 89 Bürgerversicherung verletzt fundamentale Gerechtigkeitsprinzipien Anders als von ihren Anhängern proklamiert, ist die Bürgerversicherung unsolidarisch: So werden auch künftig Haushalte mit gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit unterschiedlich hohe Beiträge zahlen, weil Einkommensarten in der Bürgerversicherung unterschiedlich behandelt werden. Kinder und nachwachsende Generationen werden sehenden Auges belastet. > Seite 91 PKV-Herbstfest 2004 in Berlin Am 29. September fand im Hamburger Bahnhof in Berlin das zweite PKV-Herbstfest statt. Über zweihundert Gäste aus Politik, den Verbänden des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und aus den Vorständen der Mitgliedsunternehmen waren der Einladung gefolgt. An ihrer Elektronischer Gesundheitskarte droht Schieflage Das GKV-Modernisierungsgesetz schreibt die Einführung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte zum vor. Sie soll den Einstieg in die Telematik im Gesundheitswesen auf breiter Front ermöglichen. Doch das Projekt ist derzeit durch Institutionenstarrsinn und drittbeste Lösungsversuche gefährdet. > Seite 93 Spitze konnte der Verbandsvorsitzende Generaldirektor Reinhold Schulte die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ulla Schmidt begrüßen. Des Weiteren waren zahlreiche Abgeordnete aus allen Fraktionen gekommen. > Seite 87 Enquête-Kommission: PKV unterstützt Organspende und Sterbebegleitung Um die Organspendebereitschaft zu erhöhen, soll der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Organspender grundsätzlich nicht erschwert werden. Die PKV identifiziert sich ebenfalls mit den Zielen der Palliativmedizin und Hospize. > Seite 95

2 AUS DER PKV Brief aus Berlin und Köln Deutschland hat wichtigere Baustellen als das Gesundheitssystem Ausländische Beobachter des politischen Betriebs in Deutschland verstehen immer weniger, welche Politikbereiche die Verantwortlichen in Regierung und Opposition als prioritär einstufen und welche Konzepte zur Lösung der identifizierten Probleme diskutiert werden. Da steuert Deutschland auf 5 Millionen Arbeitslose zu, verfehlt wiederholt die selbst durchgesetzten Stabilitätskriterien der EU, erhält regelmäßig katastrophale Noten bei internationalen Vergleichen für sein Bildungssystem und was machen Regierung und Opposition? Sie richten sich darauf ein, den Wahlkampf mit untauglichen Konzepten zur angeblich überfälligen Radikalreform des deutschen Gesundheitswesens zu führen. Deutsches Gesundheitssystem international leistungsfähig Da wundert sich nicht nur der ausländische Beobachter, werden wir doch weltweit um die Leistungsfähigkeit unseres Gesundheitswesens beneidet. Kaum ein anderes Gesundheitssystem der Welt kennt eine Breitenversorgung auf qualitativ derart hohem Niveau wie Deutschland. Kein anderes Land der Welt kennt den unmittelbaren Zugang zu Ärzten, Krankenhäusern, Heil- und Hilfsmitteln ohne unvertretbar lange Wartezeiten und ohne ethisch unvertretbare Rationierungen. Solange der Erstreflex von im Ausland erkrankten Menschen ist, zur Behandlung sofort nach Deutschland zurückzukehren, kann unser Gesundheitssystem so schlecht nicht sein. Finanzierungsseite nicht Kernproblem der GKV Dennoch soll unser Gesundheitswesen von Grund auf umstrukturiert werden: Entweder durch Einführung der sog. Bürgerversicherung oder durch das Pauschalprämienmodell. Beide Modelle setzen an der Finanzierungsseite der GKV an. Allerdings ist die Finanzierungsseite der gesetzlichen Krankenversicherung nicht das Kernproblem im deutschen Gesundheitswesen. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sind auch in den letzten Jahren stärker gestiegen als die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts pro Kopf. Bürgerversicherung und Pauschalprämie lösen nicht die Probleme Dennoch werden mit der sog. Bürgerversicherung seitens der Regierung und der Pauschalprämie seitens der CDU Konzepte für den Wahlkampf vorbereitet, die zum einen nicht das behauptete Problem der erodie- renden Einnahmebasis der GKV lösen, die zum anderen aber radikale Strukturbrüche mit sich bringen, die unser Gesundheitswesen zum Schlechteren verändern werden. Darüber ist an dieser Stelle bereits vielfach geschrieben worden. Offenkundig haben die Anhänger der beiden Modelle das eigentliche Ziel aus den Augen verloren: Eine für alle Bevölkerungsgruppen dauerhaft finanzierbare und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung für alle zu gewährleisten. Um das zu erreichen, besteht in unserem Gesundheitswesen, in das jährlich knapp 11 Prozent unseres BIP fließen, und in dem über 4 Mio. Beschäftigte arbeiten, selbstverständlich immer wieder Anpassungsund Reformbedarf. Doch für eine notwendige Weiterentwicklung bieten die Strukturen unseres gegenwärtigen Gesundheitssystems genügend Ansatzpunkte. Immer mehr Befürworter für Reformen im System Die PKV hat für diese notwendige Weiterentwicklung im Juni in Berlin ihre Konzeption vorgestellt (vgl. dazu PKV Publik 5/2004) Sie hat dabei deutlich gemacht, dass Anpassungsbedarf in allen Bereichen vor allem im Bereich der GKV und der 86

3 AUS DER PKV Leistungserbringer notwendig sei. Diese Einschätzung findet zunehmend Unterstützung. Die Befürworter von Reformen im System werden zahlreicher: Neben der PKV sprechen sich auch maßgebliche Stimmen aus GKV, Ärzteschaft und auch aus der Politik für Reformen im System aus. Dabei muss das Ziel auf der Finanzierungsseite mehr Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sein. Dies ist nur durch ein Mehr an Kapitaldeckung zu erreichen. Damit scheiden Bürgerversicherung und Pauschalprämie aus, da sie die Umlagefinanzierung zu Lasten der Kapitaldeckung trotz der unabweisbaren negativen demographischen Entwicklung ausweiten. Die einzige Partei in Deutschland, die Radikalreformen ablehnt und die sich für Reformen im System ausspricht, ist die CSU. Sie hat nicht nur erkannt, dass es für Reformen, die mit bewährten Systemstrukturen brechen, nicht nur keine Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat gibt, sondern auch keine Mehrheit in der Bevölkerung. Und: Die Radikalreformen führen nicht zu einer nachhaltigen Finanzierung unseres Gesundheitswesens. Wahltaktik hat Vorrang vor Problemlösung Doch offensichtlich geht es in der Gesundheitspolitik nicht nur um Problemlösungen, sondern vor allem auch um (Wahl)taktik. Wie anders ist es zu erklären, dass der Bundestag jetzt beschlossen hat, den Zahnersatz in der GKV mit einem einkommensabhängigen Beitrag zu belassen, nachdem er zuvor mit über 90 % der Stimmen aller Abgeordneten eine andere Regelung verabschiedet hatte. Alles spricht dafür, den Zahnersatz in die private Verantwortung zu überführen. Die ursprünglich vorgesehene Regelung einer Option zwischen einem privaten und einem gesetzlichen Schutz war bereits wenig überzeugend gegenüber einer rein privaten Absicherung. Diesen kleinen Schritt zur Liberalisierung jetzt zurückzugehen, ist ein echter Rückschritt und politischer Vertrauensbruch. L PKV-Herbstfest 2004 im Hamburger Bahnhof in Berlin Der Erfolg des vergangenen Jahres hatte ermutigt. Den Auftrag, den Vorstand und Geschäftsführung des PKV-Verbandes dort mitgenommen hatten, lautete Weitermachen.Und so fand am 29.September das zweite PKV-Herbstfest im Hamburger Bahnhof in Berlin statt. Waren es im vergangenen Jahr die überdimensionalen Haifischrachen, mit denen die Eingangstüren drapiert waren, die für ein effektvolles Entree sorgten, so bot in diesem Jahr die Möglichkeit zum Besuch der eben eröffneten Ausstellung der vieldiskutierten Flick-Sammlung einen zusätzlichen Anreiz. Staatssekretärin Marion Caspers-Merk, Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt, Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte Über zweihundert Gäste aus Politik, den Verbänden des Gesundheitswesens, der Wissenschaft und aus den Vorständen der Mitgliedsunternehmen waren der Einladung gefolgt. An ihrer Spitze konnte der Verbandsvorsitzende Generaldirektor Reinhold Schulte die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung Ulla Schmidt begrüßen. Die parlamentarischen Staatssekretäre Marion Caspers-Merk und Hans-Georg Wagner sowie Staatssekretär Klaus-Theo Schröder sorgten für eine erfreulich starke Vertretung der Bundesregierung. Des Weiteren waren zahlreiche Abgeordnete aus allen Fraktionen gekomm- 87

4 AUS DER PKV nen.an der Spitze der SPD-Abgeordneten stand die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gudrun Schaich-Walch, für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die gesundheitspolitische Sprecherin Annette Widmann-Mauz, für die FDP- Fraktion Bundestagsvizepräsident Hermann-Otto Solms und für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen Frau Abgeordnete Petra Selg. Brigitte Rürup, Prof. Dr. Bert Rürup, Generaldirektor Josef Beutelmann, Annette Widmann-Mauz (CDU/ CSU-Bundestagsfraktion) Hildegard Müller (Präsidium der CDU), Verbandsdirektor Dr. Volker Leienbach, Annette Widmann-Mauz (CDU/ CSU-Bundestagsfraktion) mit scharfer Zunge dem Bildungsstand deutscher Zeitungsredakteure an und kam dabei zu erstaunlichen Ergebnissen. Seine Erläuterungen zum Zusammenhang von Mathematik und Musik begleitet von seinem perfekten Klavierspiel fand nicht nur bei den anwesenden Versicherungsmathematikern großen Anklang. Der anschließende Beifall und das positive Feedback vieler Gäste zeigten: Es war ein gelungener Abend und das PKV-Herbstfest ein großer Erfolg. Kein Wunder also, dass noch am gleichen Abend bei den Verantwortlichen des Verbandes der Entschluss reifte, dem zweiten Herbstfest im Jahr 2005 das dritte folgen zu lassen. DD Natürlich waren die so genannte Bürgerversicherung und das Pauschalprämienmodell die Hauptthemen der Ansprachen und der anschließenden Diskussionen im kleinen Kreis. Auch wenn die Ministerin in ihrem Grußwort wenig Erfreuliches für die PKV in der Zeit nach 2006 verkündete, blieb immerhin eine Erkenntnis: Bevor die Zeit nach 2006 anbricht, kommt erst einmal Und da könnte das eine oder andere auf diesem Herbstfest Verkündete an Aktualität verloren haben. Für viel Vergnügen bei den Anwesenden sorgte der Auftritt des Münchener Kabarettisten Dr. Dietrich Piano Paul. Der studierte Mathematiker nahm sich 88 Verbandsvorsitzender Reinhold Schulte, Bundestagsvizepräsident Hermann-Otto Solms

5 AUS DER PKV Zahlenbericht 2003/2004: Reformgesetze zeigen ihre Wirkung Der Zahlenbericht enthält das endgültige Geschäftsergebnis 2003 der 49 Mitgliedsunternehmen des PKV-Verbandes. Für das Jahr 2004 werden erste Daten veröffentlicht sowie die Prognose für die zweite Jahreshälfte erstellt. Vollversicherungen In den Bestandsveränderungen der privaten Krankenversicherung schlägt sich deutlich die Gesundheitspolitik der Bundesregierung nieder. Wechselten 2002 noch Personen in die Krankheitsvollversicherung, sank der Nettozugang 2003 auf Personen. Für 2004 dürfte sich der Bestandszuwachs weiter verringern: Bis zum verzeichnete die Krankheitsvollversicherung einen Zugang von Personen ( : Personen). Insgesamt waren damit Ende ,110 Mio. und Ende Juni ,187 Mio. Personen privat vollversichert. Diese Entwicklung ist die Folge der außerordentlichen Anhebung der Versicherungspflichtgrenze zum In der privaten Pflegepflichtversicherung waren zum ,999 Mio. Personen Beitragsrückerstattung* Barausschüttung interne Beitragsverrechnung Insgesamt in Mio. * ohne Beträge nach 12 a VAG 898, , , , ,6 456,4 324,9 729,9 358,5 441, ,4 648, ,2 816, , Zusatz- Bestand Ende Zuwachs Zuwachs Bestand Ende versicherungsart 2002 in Mio. absolut in % 2003 in Mio. Wahlleistungen im Krankenhaus 4, ,41 4,715 Ambulante Ergänzungsversicherung (unter Einschluss von Zahnersatz) 4, ,29 5,094 Krankenhaustagegeld 8, ,35 8,997 Pflegezusatzversicherung 0, ,64 0,750 versichert. Der Neuzugang von Personen lag unter dem der Krankheitsvollversicherung, da in der Pflegepflichtversicherung auch die Versicherten der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten mitgezählt werden. Bei diesen Personengruppen handelt es sich um geschlossene Versichertenkollektive, d.h. es gibt nur noch Abgänge, aber keine Neuzugänge mehr. Zusatzversicherungen Anders als die Vollversicherung profitierte die private Zusatzversicherung von den Gesundheitsreformen. Im Jahr 2003 verbesserten rund 7,9 Mio. Personen (2002: 7,7 Mio. Personen) ihren gesetzlichen Versicherungsschutz durch ein privates Angebot. Durch das GKV-Modernisierungsgesetz und die damit verbundenen Einschnitte in den GKV-Leistungskatalog seit Januar 2004 sehen viele die Notwendigkeit einer privaten Zusatzversicherung: Bis zum Jahresende 2004 ist mit einem Versicherungsbestand von etwa 8,3 Mio. Personen zu rechnen. Allerdings handelt es sich oft um Zusatzversicherungen mit einem nur niedrigen Beitragsaufkommen, denn der Anteil der Zusatzversicherung an den gesamten Beitragseinnahmen sank ein weiteres Mal von 12,95 % (2002) auf 12,43 % (2003). Das große Interesse an einer Zusatzversicherung war bei allen Versicherungsarten zu beobachten (siehe Tabelle oben). Eine Sonderform ist die Auslandsreisekrankenversicherung, bei der es sich nicht um eine Zusatzversicherung im klassischen Sinne handelt. Hier war ein Rückgang von 26,824 Mio. (2002) auf 26,603 Mio. Versicherte (2003) zu verzeichnen. Um das Risiko eines Einkommensausfalls im Krankheitsfall zu vermeiden, können privat Versicherte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Anders als das Krankengeld der GKV kann das Krankentagegeld frei vereinbart werden, und zwar bis zur Höhe des Nettoeinkommens plus PKV- und Rentenversicherungsbeitrag. Am wurden in dieser Versicherung 1,953 Mio. versicherte Personen gezählt. Das waren Personen bzw. 2,88 % mehr als im Vorjahr (1,898 Mio. Personen). Das Krankentagegeld ist auch als Zu- 89

6 AUS DER PKV Im Krankenhausbereich zeigt sich, dass die Kostensteigerungen erfolgreich eingedämmt werden können, wenn der PKV die Möglichkeiten dazu gegeben werden. Durch das BGH-Urteil vom August 2000 und der darauf aufbauenden Gemeinsamen Empfehlung der Deutschen Krankensatzversicherung zum gesetzlichen Schutz möglich. Es deckt dann die Differenz zwischen dem Krankengeld der GKV und dem Nettoeinkommen des Versicherten ab. Für eine solche Versicherung entschieden sich ,174 Mio. Personen (2002: 1,044 Mio. Personen). Der Bestand wuchs damit um Personen bzw. 12,45 %. Der Standardtarif ist ein Tarif, der von allen PKV-Unternehmen angeboten wird. Die Leistungen sind einheitlich und die Beiträge variieren nur leicht, bedingt durch unterschiedliche Verwaltungskosten. Die Besonderheit des Standardtarifs liegt vor allem darin, dass der Beitrag auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt ist und die Leistungen an den GKV-Katalog angelehnt sind. Bis zum waren Privatversicherte in den Standardtarif gewechselt (2002: Personen). Bei Personen lag der Beitrag unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstbeitrag. Entwicklung der Alterungsrückstellung Angaben in Mrd. Index 1991 = ,21 28,38 52,14 85,14 100,0 164,9 303,0 494, Beitragseinnahmen Die Beitragseinnahmen insgesamt stiegen im Jahr 2003 um 1,659 Mrd. Euro bzw. 7,19 % auf 24,741 Mrd. Euro. Im ersten Halbjahr 2004 lagen die Beitragseinnahmen bei rund 13,21 Mrd. Euro, so dass bis zum Jahresende mit Einnahmen in Höhe von ca. 26,5 Mrd. Euro gerechnet werden kann. Die Erhöhung in 2003 ist allein auf die Krankenversicherung zurückzuführen. Hier verzeichnete die Branche mit 22,893 Mrd. Euro einen Anstieg der Beitragseinnahmen um 1,796 Mrd. Euro bzw. 8,51 % gegenüber dem Vorjahr (21,097 Mrd. Euro). Die Krankheitsvollversicherung macht mit 17,523 Mrd. Euro den größten Anteil (70,83 % der gesamten Beitragseinnahmen) aus. In der Pflegepflichtversicherung verminderten sich die Beitragseinnahmen im Jahr 2003 trotz des Bestandszuwachses um 137,3 Mio. Euro bzw. 6,92 % auf 1,848 Mrd. Euro. Diese Entwicklung ist eine Folge von Beitragssenkungen zum Bis zum Jahresende 2004 wird für die Pflegepflichtversicherung wieder mit einem leichten Anstieg von 0,9 % auf ca. 1,9 Mrd. Euro gerechnet. Leistungsausgaben Die Versicherungsleistungen in der Pflegepflichtversicherung stiegen in 2003 um 21,0 Mio. Euro bzw. 4,2 % auf 517,9 Mio. Euro. Die große Differenz zwischen Versicherungsleistungen und Beitragseinnahmen zeigt auf, dass in diesem Versicherungsbereich noch in erheblichem Maße Alterungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Die Leistungsausgaben in der Krankenversicherung stiegen im Vergleich zu den Vorjahren in 2003 in einem geringeren Umfang, nämlich um 569,5 Mio. Euro bzw. 3,87 % (2002: 5,66 %) auf 15,292 Mrd. Euro (2002: 14,723 Mrd. Euro). Die Leistungsausgaben je Versicherten erhöhte sich 2003 um 2,3 %.Damit wurde das Vorjahresniveau von 3,6 % (2000/2001: 4,5 %) erneut unterschritten. Im Einzelnen stellte sich die Kostenentwicklung in 2003 wie folgt dar: Arztkosten ambulant + 4,0 % Zahnbehandlung und -ersatz + 1,0 % Krankenhaus insgesamt 1,0 % davon allg. Krankenhausleistungen + 2,1 % Wahlleistung Unterbringung 22,6 % Wahlleistung Arzt + 0,4 % Arzneien und Verbandmittel + 6,7 % Heil- und Hilfsmittel + 4,1 % GOÄ/GOZ-Multiplikatoren bei Arztund Zahnarztrechnungen 2002 Honorarvolumen bei Abrechnung genau zum unter dem über dem Regelhöchstsatz 38,36 % 5,01 % 7,39 % stationäre Behandlung 4,86 % 27,23 % 2,72 % 87,60 % 56,78 % ambulante Behandlung 70,05 % ambulante Zahnbehandlung Quelle: PKV-Auswertungen von Arzt- und Zahnarztrechnungen im Jahr 2002 Die höchsten Kostensteigerungen waren - wie bereits in den vergangenen Jahren bei der ambulanten Arztbehandlung, bei Arznei- und Verbandmitteln sowie bei Heil- und Hilfsmitteln zu verzeichnen. Die Gründe hierfür sind bekannt: Ärzte versuchen GKV-bedingte Einkommensdefizite mit Hilfe von höheren Abrechnungen für Privatpatienten auszugleichen. Für eine bessere Steuerung der Arzneimittelausgaben ist für die PKV die Kenntnis der Pharmazentralnummern erforderlich. Der Ausweis der Pharmazentralnummer auf PKV-Rezepten ist für die Apotheken jedoch erst seit dem verpflichtend. 90

7 PKV UND POLITIK hausgesellschaft und des PKV-Verbandes konnten die Ausgaben für Wahlleistungen in den letzten drei Jahren deutlich gesenkt werden. Das Ziel der PKV war in diesem Zusammenhang nicht, Preisdumping zu betreiben. Vielmehr sollen für Komfortleistungen angemessene Preise bezahlt werden. Es gilt deshalb auch weiterhin, dass Krankenhäuser für bessere Leistungen mehr Geld verlangen können und erhalten. Gesamtaufwendungen und Zukunftsvorsorge in der PKV Die Position Gesamtaufwendungen beinhaltet alle Leistungen, die innerhalb eines Jahres zugunsten der Versicherten aufgewendet werden. Im Berichtsjahr lag dieser Betrag bei 27,246 Mrd. Euro und damit über dem Vorjahreswert von 25,191 Mrd. Euro. Die Aufwendungen für Versicherungsfälle (einschließlich der Zuführung zur Schadenrückstellung) erhöhten sich von 15,449 Mrd. Euro auf 16,041 Mrd. Euro. Den Alterungsrückstellungen wurden 8,824 Mrd. Euro zugeführt, davon 1,978 Mrd. Euro für die Pflegepflichtver-sicherung. Insgesamt verfügt die PKV damit über Alterungsrückstellungen in Höhe von 85,14 Mrd. Euro (vgl.abb. auf S. 90). Die PKV bildet für ihre Versicherten Reserven, damit deren Beitrag im Alter möglichst stabilisiert wird. Zugleich wird die PKV durch diese Maßnahmen vom demographischen Wandel unabhängig. Zur Veranschaulichung des Aufwandes der PKV werden in der Vorsorgequote die Zuführung zur Alterungsrückstellung, die Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (2003: 1,736 Mrd. Euro) sowie zusätzliche Mittel für Beitragsermäßigungen im Alter (gem. 12 a Abs. 3 VAG; 2003: 363,5 Mio. Euro) den verdienten Bruttobeiträgen gegenübergestellt. Berücksichtigt wird hier auch der 10%-Zuschlag auf den Beitrag, der zum eingeführt wurde, um Beitragssteigerungen im Alter zu verringern. Im Jahr 2003 betrug die Vorsorgequote 37,47 % (2002: 34,51 %). ER Gerechtigkeit und Solidarität in der Bürgerversicherung? Drei aufschlussreiche Fakten Die SPD will die Bürgerversicherung einführen. Grundsätzlich favorisiert die SPD ein Modell, das Krankenversicherungsbeiträge nicht nur auf Löhne und Renten erhebt, sondern auch Einkünfte aus Kapitalerträgen belastet. Das sei gerecht und solidarisch so die Meinung der SPD. Die Wirklichkeit sieht indessen anders aus. Die Bürgerversicherung verletzt fundamentale Gerechtigkeitsprinzipen. Sie ist schlicht unsolidarisch. Im August 2004 hat die sog. Nahles-Gruppe des SPD-Vorstands in einem Eckpunktepapier die Vorstellungen zur Bürgerversicherung konkretisiert. Die von der Projektgruppe bevorzugte Modell-Variante sieht vor, dass Lohneinkünfte und Einkünfte aus Kapitalvermögen jeweils in einer eigenen Säule erfasst und verbeitragt werden. Beide Säulen erhalten eine eigene jährliche Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von Euro. Das darüber hinaus gehende Einkommen unterliegt nicht mehr der Beitragspflicht. Ferner wird es Zinsfreibeträge geben. Analog zum Steuerrecht ist ein Freibetrag von Euro pro zahlendes Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung im Gespräch. Durch die Einführung der Bürgerversi- cherung erwartet die SPD Projektgruppe eine Beitragssenkung von heute 14,1% auf zukünftig 12,3%. Realisieren ließe sich diese Beitragsentlastung, so die SPD, nur durch den Einbezug aller heute privat versicherten Personen. Soweit die bisher bekannten Rahmenbedingungen, Vorstellungen und Erwartungen. Fakt 1: Weiterhin Einkommensumverteilung von unten nach oben Schon heute praktiziert die GKV eine Einkommensumverteilung von unten nach oben. Sie lässt zu, dass bei einem gleich hohen Gesamteinkommen die Beitragsbelastung für einen Zweiverdiener- Haushalt erheblich höher ausfällt als bei einem Alleinverdiener-Haushalt. Eine Verteilungspolitik, die von der Bürgerversicherung beibehalten wird. Auch Gutverdiener mit beispielsweise einem Jahreseinkommen von Euro können ihre Familienmitglieder beitragsfrei mitversichern. Sie unterliegen einer im Vergleich zu einem Haushalt mit 2 x Euro Jahreseinkommen um Euro niedrigeren Beitragspflicht (s. Abbildung 1). Fakt 2: Unterschiedliche Beiträge trotz gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit In der Bürgerversicherung sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von der Beitragspflicht befreit. Beiträge auf Löhne und Gehälter gehen paritätisch zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Lediglich die Beiträge auf Einkünfte aus Kapitalvermögen werden ausschließlich vom 91

8 PKV UND POLITIK Versicherungsnehmer getragen. Das führt unweigerlich zur Ungleichbehandlung unterschiedlicher Einkunftsarten. Haushalte oder versicherte Personen zahlen trotz gleicher ökonomischer Leistungsfähigkeit sehr unterschiedliche Beiträge zur Bürgerversicherung. Bei einem Gesamteinkommen von beispielsweise Euro sind Beitragsunterschiede von jährlich bis zu 204 Euro zu erwarten je nachdem, ob die darin enthaltenen Einkünfte in Höhe von Euro aus Mieten oder Kapitalvermögen stammen (s. Abbildung 2). Abbildung 1 Jährlicher ArbN-Beitrag zur Bürgerversicherung [Annahme: erwartete Beitragssenkung von 1,8 Prozentpunkten] Euro Ein-Verdienerhaushalt mit 1 x Euro Bruttolohneinkommen Euro Zwei-Verdienerhaushalt mit 2 x Euro Bruttolohneinkommen Fakt 3: Nur Selbständige und Gewerbetreibende haben Gestaltungsprivileg Die Beitragsbemessungsgrundlage der von der SPD konkretisierten Bürgerversicherung setzt sich bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit aus der Summe der Einnahmen ohne Abzug von Werbungskosten (= Bruttoprinzip), bei Einkünften aus Kapitalvermögen aus den Einnahmen abzüglich der Werbungskosten (= Nettoprinzip) und bei Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit aus dem Gewinn (= Nettoprinzip) zusammen. Es ergeben sich damit zwei Dimensionen der Ungerechtigkeit: 1.) Allen Arbeitnehmern wird in der Bürgerversicherung die im Steuerrecht ohnehin eingeschränkte, aber mögliche Abzugsfähigkeit von Werbungskosten vollständig aberkannt. 2.) Selbständige und Gewerbetreibende erhalten in der Bürgerversicherung ein Gestaltungsprivileg. Alle Betriebsausgaben (u.a. Abschreibungen) lassen sich gewinnmindernd von den Betriebseinnahmen abziehen. Sogar ein Verlustvortrag und ein im Ergebnis negativer Gewinn wäre denkbar. Die Versicherungsbeiträge der Selbständigen und Gewerbetreibenden zur Bürgerversicherung fallen dann auch bei Berücksichtigung der heute schon geltenden Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung entsprechend niedrig aus. Fazit: Bürgerversicherung ist unsolidarisch Die Bürgerversicherung, so das Fazit, wird dem eigenen Anspruch nicht gerecht. Sie wird das Gesundheitssystem weder solidarischer, gerechter noch vernünftiger machen. Fundamentale Ungerechtigkeiten des Status Quo bleiben erhalten, andere kommen hinzu: (1) Bei gleichem Gesamteinkommen werden Zweiverdiener-Haushalte im Vergleich zu Einverdiener-Haushalten bis zum Doppelten belastet.(2) Einkünfte aus Kapitalvermögen werden gegenüber Mieteinnahmen und Löhnen systematisch diskriminiert. (3) Selbständige werden nach dem Nettoprinzip verbeitragt. Anders als Arbeitnehmer, denen noch nicht einmal der Abzug von Werbungskosten gestattet ist, haben sie damit die Möglichkeit, ihre Beitragsbelastung durch steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu vermindern. Abbildung 2 Jährlicher ArbN-Beitrag zur Bürgerversicherung bei einem Gesamteinkommen von Euro [Annahme: erwartete Beitragssenkung von 1,8 Prozentpunkten] Euro Euro Euro Einkommen aus Lohn Euro und Euro aus Kapitalvermögen Einkommen aus Lohn Euro Einkommen aus Lohn Euro und Euro aus Vermietung und Verpachtung Es bleibt schlussendlich die Vermutung, dass bei einer Bürgerversicherung nicht der Solidaritäts- und Gerechtigkeitsgedanke, sondern die realisierbaren zusätzlichen Beitragseinnahmen im Mittelpunkt der Interessen stehen. Nur so lässt sich erklären, dass die SPD auf die Verbeitragung von Miet- und Pachteinnahmen verzichten will: Weil befürchtet wird, dass die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung im Saldo negativ sind, würde ihre Verbeitragung folglich auch nichts zur Finanzierung der GKV und damit zu einer Beitragssatzsenkung beitragen. SE 92

9 PKV UND GESUNDHEIT Elektronische Gesundheitskarte Quo vadis? Die elektronische Gesundheitskarte, Europas wahrscheinlich größtes IT-Projekt, droht auf die schiefe Bahn zu geraten. Drittbeste Lösungsversuche statt zukunftsträchtiger Technologien sowie Institutionenstarrsinn statt Flexibilität: Die Selbstverwaltung ist drauf und dran ihr Ansehen zu beschädigen und ihre Handlungsfähigkeit zu gefährden. Bereits seit mehreren Jahren beschäftigt sich vor allem das Aktionsforum Telematik im Gesundheitswesen der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und gestaltung (GVG) mit den Möglichkeiten und Chancen moderner Informationstechnologien für das Gesundheitswesen. Untersucht wurden dabei unterschiedlichste Anwendungsmöglichkeiten: vor allem das elektronische Rezept, der elektronische Arztbrief und die elektronische Patientenakte. Dabei war relativ schnell klar, dass die Einführung des elektronischen Rezeptes das geeignetste Einstiegsinstrument in ein umfassendes Projekt Telematik sein würde: Es ist klar abgrenzbar, relativ unkompliziert, lässt informationstechnologisch mehrere Möglichkeiten zu vor allem aber hat es Vorbild- und Öffnungsfunktion für weitere Anwendungsbereiche. Einseitiges Telematikverständnis der Politik Die mittlerweile von politischer Seite unabhängig von diesen Vorbereitungsarbeiten begonnene Diskussion um die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte erweckte bedauerlicherweise den falschen Eindruck, dass diese Karte schlechthin das Schlüsselmedium für das Telematikprojekt im Gesundheitswesen sei. Der Dreiklang der Abfolge lautete Telematik = elektronische Gesundheitskarte = elektronisches Rezept. Dieser Dreiklang aber ist fatal, weil er die Möglichkeiten von Telematik auf nur eine Anwendungsweise einengt. Denn die Benutzung von elektronischen Gesundheitskarten ist nur eine von mehreren Möglichkeiten, im Gesundheitswesen zu kommunizieren oder Daten und Informationen auszutauschen oder zu sammeln. Reine Online-Verfahren sind zum Beispiel eine andere. Elektronische Gesundheitskarte bis zum fraglich Mit dem zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) wurde in 291 a SGB V die Einführung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte zum vorgeschrieben. Sie soll nicht nur an die Stelle der alten Krankenversicherungskarte treten, sondern sie soll auch den Einstieg in die Telematik im Gesundheitswesen auf breiter Front ermöglichen. Die von der Karte zu erfüllenden Funktionen sollen nach Pflichtfunktionen und freiwilligen Funktionen, über die der einzelne Patient selbst entscheidet, differenziert werden. Damit soll vor allem den Anforderungen des Datenschutzes und dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung Rechnung getragen werden. Das Gesetz lässt offen, ob die wahrzunehmenden Funktionen durch Applizierung der dazu benötigten Daten auf der Karte selbst erfüllt oder Online über eine Serverinfrastruktur gewährleistet werden. Bei der Onlinevariante hätte die Karte lediglich die Funktion eines Schlüssels. Die ursprünglich zu befürchtende einseitige Festlegung auf eine reine Kartenlösung ist somit vermieden worden; der Dreiklang der Abfolge gilt also ausdrücklich nicht. Unrealistischer Termin gefährdet Projekt Die entgegen vielen Warnungen terminierte Einführung der Karte zum 1. Januar 2006 hat eine für die Beteiligten unheilvolle Wirkung entfaltet. Dieser Termin, der sich mit sachlichen Erfordernissen nicht begründen lässt, ist rein politischer Natur. Er hat seine ursprünglich als heilsam gedachte Wirkung längst verloren. Vielmehr gefährdet die terminliche koste-es-wases-wolle-logik inzwischen das Gesamtprojekt. Zudem zeigt sich, dass keiner der Beteiligten für die Nichteinhaltung eines unhaltbaren Termins öffentlich verantwortlich gemacht werden will. Deswegen laufen die weiteren Planungsarbeiten immer auch unter dem Gesichtspunkt ab, wem im Zweifelsfall die Verantwortung für die Nichteinhaltung dieses Termins zugeschoben werden könnte. Eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre konnte so nie entstehen. Online- oder Kartenlösung: Einigung steht immer noch aus Es ist deshalb schon ein großer Erfolg, dass die vom Gesetzgeber mit der Vorbereitung und Einführung der Gesundheitskarte beauftragten Körperschaften und Einrichtungen der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Krankenhäusern überhaupt den derzeitigen Vorbereitungsstand erreicht haben: Die Einrichtung eines Projektbüros unter dem Namen protego.net, der erste Entwurf einer Grundsatzvereinbarung, die Eckpunkte einer Finanzierungsvereinbarung sowie die Grundzüge einer Lösungs- 93

10 PKV UND GESUNDHEIT architektur. Doch mittlerweile hakt es. Die im Gesetz offen gebliebene Antwort auf die Frage, ob eine reine Kartenlösung oder eine Online-Lösung realisiert werden soll, begleitete die bisherige Arbeit als verdeckter Dissens der Beteiligten. Sie droht die gemeinsame Selbstverwaltung zu spalten: Die Kostenträger setzen auf eine Online- Lösung ein Teil der Leistungserbringer auf die reine Kartenlösung. Eine endgültige Klärung des Dissenses ist derzeit offen und ohne politische Hilfe wird sie wohl kaum erreicht werden können. Dabei muss klar bleiben: Die Vorentscheidung für die Online-Lösung ist bereits gefallen. PKV ist eingebunden, muss Spezifika aber vertraglich regeln können Die private Krankenversicherung ist in die Arbeits- und Finanzierungsstruktur dieses Projektes eingebunden. Zwar gehört sie nicht zu den im Gesetz genannten Teilnehmern, sie hat sich jedoch auf freiwilliger, also vertraglicher Basis zur Mitarbeit bereit erklärt. Denn eines ist schlechterdings kaum vorstellbar: Dass die PKV mit ihrem zehnprozentigen Anteil am Gesundheitsmarkt nicht am Einstieg einer neuen Informations- und Kommunikationsstruktur im Gesundheitswesen teilnimmt.auf vertraglichem Weg das zu regeln,was für die anderen Teilnehmer gesetzlich geregelt ist das bietet für die PKV jene notwendige Flexibilität des Verfahrens, um den eigenen Spezifika Rechnung tragen zu können. Denn die PKV-Spezifika erfordern komplexere Lösungen als sie für die GKV erforderlich sind. So muss etwa beim elektronischen Rezept immer auch der Versicherte in den Ablauf einbezogen werden, damit er möglichen Beitragsrückgewähr- oder Selbstbehaltregelungen Rechnung tragen kann. Auch für Versicherte mit Beihilfeanspruch benötigt die PKV spezielle Abläufe. Gemeinsames System für alle Beteiligten erforderlich Wenn also eine schematische Übertragung der Abläufe der GKV auf die PKV nicht in Frage kommen kann, so bleibt doch eines klar: Eine gesonderte technische Infrastruktur bzw. eine andere Lösungs- oder Rahmenarchitektur für Privatversicherte scheidet aus. Wir brauchen ein im Grundsatz gemeinsames System für alle Beteiligten des Gesundheitswesens. Die PKV hat dies stets deutlich gemacht und war von Anfang an an der Erarbeitung der konzeptionellen Grundlagen beteiligt. Sie gehört zu den Gründungsmitgliedern des Projektbüros protego.net der Selbstverwaltung und hatte bereits den vorangehenden Planungsauftrag inhaltlich mitgestaltet. Sie besitzt Stimmrecht in den zum Projektbüro gehörenden Gremien Fachausschuss und Lenkungsausschuss und sie beteiligt sich anteilig an seiner Finanzierung. Nur Online-Lösung sichert weitere Entwicklungsfähigkeit Die mehrheitliche Festlegung der Teilnehmer auf eine Online-Lösung die übrigens von der Politik gestützt wird vermeidet eine technologische Sackgasse, in die uns die reine Kartenlösung führen würde. Wenn dem elektronischen Rezept demnächst weitere Anwendungen folgen werden, wird sich die Entwicklungsfähigkeit der Online-Lösung herausstellen. Die großen Datenmengen, die etwa beim elektronischen Arztbrief mit Röntgenaufnahmen, CT s, EKG s oder Magnetresonanztomographien übertragen werden müssen, lassen sich nicht per Karte mit Speicherchip ja noch nicht einmal per Karte mit Mini-DVD übertragen. Hierzu ist eine Online-Lösung mit Server-Infrastruktur zwingend. Auch alle freiwillig, nur mit Erlaubnis des Versicherten zu speichernden Daten sind online mit Serverlösung mindestens so gut zu schützen, wie bei Speicherung auf Karte. Erstaunen muss die in diesem Zusammenhang von einigen Leistungserbringern verlangte Wahlfreiheit der Versicherten zwischen Online-Lösung und Kartenlösung. Wer den Versicherten einredet, sie könnten wählen, wo sie ihre Gesundheitsdaten am sichersten aufzubewah- ren wünschen also auf Server oder auf Karte führt das Projekt insgesamt ad absurdum. Denn er erweckt den Eindruck, dass Sicherheit ein Auswahlkriterium sein könnte. Einen Weg minderer oder zweitrangiger Sicherheit kann und darf es aber nicht geben dies muss ausgeschlossen bleiben. Und da weder PKV noch GKV ihre internen elektronischen Verwaltungsabläufe zur Disposition von Wahlrechten stellen können, kann es auch unter diesem Gesichtspunkt kein Wahlrecht geben. Telematik-Cent zur Finanzierung Die Feststellung, dass es sich bei dem Einstieg in die Telematik via elektronischer Gesundheitskarte um Europas wahrscheinlich größtes IT-Projekt handelt, provoziert zwangsläufig die Frage nach dessen Kosten. Vorsichtige Schätzungen bewegen sich zwischen 1,4 und 1,8 Mrd. Euro. Endgültiges wird man erst nach Festlegung aller Einzelheiten des Gesamtkonzeptes, nach ersten Laborversuchen und nach Modellversuchen in der Fläche feststellen können. Diese müssen nun vorbereitet werden. Gleichwohl gilt: Die Verbesserung von Qualität, Wirtschaftlichkeit und Transparenz rechtfertigen den Einsatz eines erheblichen Betrags. Die noch nicht gegengerechneten Einspareffekte tun es ebenfalls. Die Beteiligten, GKV und PKV, Ärzteschaft, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser sind sich im Grundsatz einig, die Kosten über einen transaktionsbezogenen Zuschlag auf das Rechnungsgeschehen, eine Art Telematik-Cent aufzubringen. Dies trifft auch auf Zustimmung der Politik. Die näheren Einzelheiten dieser Finanzierungslösung werden noch festzulegen sein. Hier werden auch für die PKV schwierige Details zu klären sein. Ob dabei die Hilfe des Verordnungsgebers erforderlich sein wird etwa bei möglicherweise notwendigen Änderungen von GOÄ und GOZ ist noch offen. Eines ist bei allem klar, Telematik im Gesundheitswesen wird in den nächsten Jahren eine große Baustelle im System werden. DD 94

11 PKV UND GESUNDHEIT PKV teilt ethische Anliegen der Enquête-Kommission Die Enquête-Kommission Ethik & Recht der modernen Medizin des Bundestages hat sich in letzter Zeit in Anhörungen u.a. mit Fragen der Organlebendspende sowie der Palliativmedizin und Sterbebegleitung in Hospizen befasst. PKV wird Spendebereitschaft unterstützen Die private Krankenversicherung teilt angesichts des fortbestehenden Mangels an Spenderorganen die Sorge der Enquête- Kommission. Die PKV wird deshalb Ihre Anstrengungen, die Spendebereitschaft zu erhöhen, verstärken. Der Regelfall sollte die postmortale Organspende bleiben. Gleichzeitig sollen aber im Einzelfall Lebendspender nicht benachteiligt werden. Der Abschluß einer privaten Krankenversicherung nach Nieren- oder Leberteilspende wird deshalb nicht behindert, sofern diese nicht mit unmittelbaren Komplikationen verbunden war und eine medizinisch plausible Frist danach frei von Komplikationen geblieben ist. Immer noch zu wenige Organspenden Eines der Kernziele des Transplantationsgesetzes (1997) war, die Organspendebereitschaft zu erhöhen. Das ist bisher nur ansatzweise gelungen. Unverändert sterben ungefähr 30% der Betroffenen, weil sich Deutschland Aktive Warteliste und Nierentransplantation Anzahl Nierentransplantationen Aktive Warteliste Quelle: DSQ 32 nicht rechtzeitig ein Spenderorgan findet. Entsprechend ist der Anteil an Lebendspenden gestiegen und hat für die Niere 20% und für die Leber 12% erreicht. Diese Raten liegen im internationalen Vergleich noch relativ niedrig (zum Vgl. USA 50%). Zu einer weiteren Steigerung kann auch beitragen, dass die Organlebendspende höhere Erfolgsraten als die Transplantation von Leichenorganen erzielt. Nach heutigem Kenntnisstand geringe Risiken durch Spätfolgen Theoretisch ist denkbar, dass PKV-Unternehmen die Tatsache einer früheren Lebendspende als Risiko für künftige Folgekrankheiten ansehen. Die Sterblichkeit im zeitlichen Zusammenhang mit einer Nierenlebendspende liegt bei 0,03%. Nach einer Nierenspende sind Spätfolgen jedoch kaum zu erwarten. So wird die angeborene Anlage nur einer Niere nicht als Krankheit gewertet. Nach einer Nierenspende ist die Entwicklung einer erhöhten Proteinausscheidung im Harn bekannt, wobei nach derzeitiger Kenntnis diesem Laborbefund keine klinische Bedeutung zukommt. Wahrscheinlich ist auch das Risiko, nach Nierenlebendspende einen Bluthochdruck (als Risikofaktor für Folgekrankheiten wie Schlaganfall) zu entwickeln, im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung nicht erhöht. Die Sterblichkeit im zeitlichen Zusammenhang mit der Leberteilspende liegt bei 0,2%. Nach einer Leberteilspende regeneriert die Restleber sich innerhalb von rund 14 Tagen zur ursprünglichen Größe. Eine Leberinsuffizienz ist also nicht zu erwarten. Jedoch sind Spätschäden, insbesondere Behinderung des Abflusses der Galle (ca. bei 1%) nicht vollkommen auszuschließen. Kein erschwerter PKV-Abschluss bei derzeitiger Risikoerfassung Es ist plausibel, dass das Risiko von Spätkomplikation desto geringer wird, je mehr Zeit seit der Organspende verstrichen ist. Entsprechende belastbare epidemiologische Daten stehen allerdings kaum zur Verfügung, so dass sich das Risiko nicht verlässlich quantifizieren lässt. Dennoch werden die privaten Krankenversicherer dazu beitragen, hieran den Abschluß einer privaten Krankenversicherung nicht scheitern zu lassen oder dem Antragsteller nicht zu erschweren. Das kann sich wenn künftig genauere Daten verfügbar sein werden differenzierter darstellen. Deshalb wäre es nicht sinnvoll, wie von der Enquête- Kommission diskutiert, einen Kontrahierungszwang ohne Risikozuschlag festzuschreiben. Entlastung privatversicherter Spender bei Kostenübernahme Nach geltender Rechtslage übernimmt der Kostenträger des Organempfängers die Kosten der Organentnahme und ggf. der Behandlung unmittelbarer Komplikationen. Bei späteren Erkrankungen kann sich die Frage stellen, ob sie mit der Organentnahme in ursächlichem Zusammenhang stehen. Hier ist der Spender theoretisch mit dem Problem konfrontiert, dass sich kein Kostenträger zuständig fühlt. Die pri- 95

12 PKV UND GESUNDHEIT vate Krankenversicherung ist Überlegungen grundsätzlich aufgeschlossen, den privatversicherten Spender hiervon zu entlasten, ggf. in Vorleistung zu treten und die gutachterliche Klärung abzuwarten. Deutschland Neuanmeldungen und Lebertransplantationen Transplantationen Neuanmeldungen 722 Palliativmedizin und Hospizbetreuung für Sterbende Durch Zeitgeist und Hochleistungsmedizin erfährt das Sterben eine neue Ausgrenzung. Allerdings hat eine solche Ausgrenzung eine jahrhundertelange Tradition. Als Gegenbewegung hat sich im Interesse der Autonomie,Würde und Lebensqualität am Lebensende international die Hospizbewegung entwickelt. Diese wurzelt wesentlich im Engagement der Krankenschwester und Ärztin Cicely Saunders in den 60er Jahren in London. Parallel hat sich die Palliativmedizin im ärztlichen Bereich etabliert; sie fokussiert im Gegensatz zur kurativen Medizin auf die Symptomlinderung, wenn kurative Ziele nicht mehr erreichbar sind. Schmerztherapie und Unterstützung bei psychischen, sozialen und spirituellen Problemen stehen im Vordergrund. Palliativmedizin findet ambulant und in der stationären Regelversorgung, aber auch in Hospizen statt. In Deutschland gab es im Jahr Palliativstationen sowie 123 stationäre und 981 ambulante Hospize. Ziel ist die Betreuung im eigenen häuslichen Umfeld. Dennoch sterben rund 20% der Menschen im Krankenhaus. PKV unterstützt Hospizbetreuung und Palliativmedizin Die private Krankenversicherung identifiziert sich mit den Zielen der Palliativmedizin und Hospize. Die Finanzierung von Hospizen wurde 1997 für gesetzlich Krankenversicherte gesetzlich ( 39a SGB V) verankert. Diese Spezialregelung hat für Privatversicherte zu Mißverständnissen geführt, die auszuräumen bereits ein Beitrag in PKV Publik 8/2000 versuchte. Die privaten Krankenversicherungsverträge wurden zeitlich mehrheitlich vor der gesetzlichen Verankerung der Hospize geschlossen, so dass sie einen entsprechenden Versicherungsschutz nicht vorsehen konnten. Dennoch beteiligen sich private Krankenversicherer regelmäßig an den Kosten mit einem Zuschuß gemäß 39a SGB V. Einige private Krankenversicherer haben inzwischen Hospize als Regelleistung auch formal in ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Sofern ein Hospiz als Pflegeeinrichtung gemäß 72 SGB XI zugelassen und Pflegebedürftigkeit festgestellt ist, besteht darüber hinaus ein Rechtsanspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung. Palliativmedizinische Behandlung wird als medizinisch notwendige Heilbehandlung ohnehin vom Schutz der privaten Krankenversicherung erfasst. Quelle: DSQ 49 JF Impressum Herausgeber: Verband der privaten Krankenversicherung e. V. Postfach , Köln Bayenthalgürtel 26, Köln Telefon: (0221) Telefax: (0221) Internet: postmaster@pkv.de Verantwortlich: Dr. Volker Leienbach Redaktion: Ulrike Pott Produktion: Karin Held Mitarbeiter dieser Ausgabe: Klaus-Detlef Dietz, Frank Schulze Ehring, Sabine Erbar, Prof. Dr. Jürgen Fritze Karikaturen: Dirk Meissner, Köln Fotos: Georg J. Lopata, Berlin Verlag: Versicherungswirtschaft GmbH Klosestr , Karlsruhe Telefon (0721) Herstellung: LUTHE Druck und Medienservice KG, Köln Erscheinungsweise: Neunmal jährlich Abonnementpreis: Jährlich 6,50 inkl. Versand und Mehrwertsteuer ISSN Nachdruck der Texte honorarfrei. Belegexemplar erbeten. Die nächste Ausgabe erscheint am

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