Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) im Freilandgemüsebau
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- Inge Schumacher
- vor 6 Jahren
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1 Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau Informationen zur Umsetzung der Düngeverordnung (DüV) im Freilandgemüsebau Hinweise: Die neue Düngeverordnung ist am 2. Juni 2017 in Kraft getreten. Deren wesentlichen Inhalte werden nachfolgend dargestellt. Mögliche Änderungen können sich nach der Veröffentlichung der Muster-Vollzugshinweise der Düngeverordnung auf Länderebene ergeben. In diesem Fall werden diese Hinweise aktualisiert. Einen Auszug der Düngeverordnung inclusive Tabellen und allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite der LfL Bayern. ( I. Düngebedarfsermittlung für Stickstoff Betriebe mit mehr als insgesamt 2 Hektar Gemüse und Erdbeeren sind zu einer schriftlichen N-Düngebedarfsermittlung und dem Nährstoffvergleich verpflichtet. Flächen in Gewächshäusern oder unter stationären Folientunneln: Für geschlossene oder bodenunabhängige Kulturverfahren gilt die DüV nicht. Bei Gewächshauskulturen im gewachsenen Boden gilt sie ebenfalls nicht, wenn durch eine gesteuerte Wasserzufuhr auf Basis von Bodenfeuchte- oder Einstrahlungsmessungen eine Auswaschung von Nährstoffen verhindert wird. 1. Zeitpunkte für die N-Düngebedarfsermittlung Vor dem Aufbringen wesentlicher N-Mengen (> 50 kg N/ha/Jahr) ist für jeden Schlag oder jede Bewirtschaftungseinheit eine schriftliche N-Bedarfsermittlung durchzuführen. Im Regelfall vor Kulturbeginn, davon abweichend: in der 4. Kulturwoche bei: Chicoreerüben, Bundmöhren, Pastinaken, Bundzwiebeln in der 6. Kulturwoche bei: Industrie-Möhren, Waschmöhren, Wurzelpetersilie, Schnittlauch gesät, Schnittlauchanbau für Treiberei, Schwarzwurzeln, Zwiebeln (Trocken) Bei satzweisem Anbau sind bis zu drei N-Düngebedarfsermittlungen im Abstand von max. 6 Wochen durchzuführen, auf zusammengefassten Flächen mindestens für eine der satzweise angebauten Gemüsekulturen. Bei mehrschnittigen Kulturen ist nach einem Schnitt der folgende Schnitt nicht als neue Kultur zu bewerten und somit ist eine N min -Probenahme nicht zwingend erforderlich. 2. Faktoren für die Düngebedarfsermittlung 2.1 Kultur 2.2 Stickstoffbedarfswert in kg N/ha 2.3 Ertragsniveau 2.4 Im Boden verfügbare Stickstoffmenge (Nmin) 2.5 Stickstoffnachlieferung aus dem Bodenvorrat Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau An der Steige Veitshöchheim Telefon Fax poststelle@lwg.bayern.de Internet Öffnungszeiten Mo Do: 7:30-16:00 Uhr Fr: 7:30-12:00 Uhr und nach Vereinbarung 1
2 2.6 Stickstoffnachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre 2.7 Vorfrucht bzw. Vorkultur 2.8 Zuschlag bei Abdeckung mit Folie oder Vlies zur Ernteverfrühung 2.9 Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände Eine Anwendung in Excel zur einfachen und schnellen Stickstoff-Düngebedarfsermittlung können Sie von der homepage der LWG herunterladen Ein ertragsabhängiger und kulturspezifischer N-Bedarfswert wird reduziert durch - die verfügbare N-Menge (N min -Gehalt) im Boden - hohe Humusgehalte im Boden (> 4 %) - die N-Nachlieferung aus organischer Düngung der Vorjahre, aus Ernteresten der Vorfrucht und aus Ernteresten der Gemüse-Vorkultur erhöht bei Ernteverfrühung 2.1 siehe Tabelle 1 im Anhang 2.2 siehe Tabelle 1 im Anhang zu 2.3 Ertragsniveau (siehe Tabelle 2 im Anhang) Vergleich des betrieblichen Ertragsniveaus (3-jähriges Mittel) mit dem DüV-Ertragsniveau (Berechnung der Ertragsdifferenz) bei erstmaligem Anbau oder gewichtsmäßig nicht erfassten Kulturen ist das DüV-Ertragsniveau anzugeben (dann keine Zu-/Abschläge) Missernten und nicht abgeerntete Flächen sind bei der Berechnung des Jahresmittels zur Berechnung des 3-jährigen Mittels auszuschließen Weicht das tatsächliche Ertragsniveau in einem der letzten drei Jahre um mehr als 20 % vom Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres ab, kann statt des tatsächlichen Ertragsniveaus, das im Jahr der Abweichung erreicht wurde, das Ertragsniveau des jeweils vorangegangenen Jahres für die Ermittlung der Ertragsdifferenz herangezogen werden. 2.4 N min -Gehalte im Boden und Probenahme Verpflichtung zur N min -Probenahme und -Untersuchung vor der Düngung der 2. Kultur Gemüse (bei Vorkultur Gemüse im gleichen Jahr) sonst Schätzung nach Empfehlung der Erzeugerringe oder zuständigen Landesbehörde möglich ( die zu berücksichtigende Tiefe richtet sich nach der Kultur, dabei sind die Werte der einzelnen Beprobungsschichten (0-30, 30-60, cm) zu addieren: 0 bis 15 cm: Feldsalat 0 bis 30 cm: Dill, Erdbeeren, Einlegegurken, Radies, Rucola, Baby Leaf, Bunte Salate, Eissalat, Kopfsalat, Romana, Salatherzen, Bundsellerie, Stangensellerie, Mairüben, Spinat, Bundzwiebel, Kohlrabi, Rettich (Bund-), Rhabarber (1. und 2. Standjahr) 0 bis bis 60 cm: alle übrigen Kulturen 0 bis bis bis 90 cm: Rosenkohl, Schwarzwurzel, Zuckermais, Spargel ab 2.Standjahr, Rhabarber ab 3. Standjahr, Möhren (Industrie), Weißkohl (Industrie) 2
3 bei satzweisem Anbau der 2. Kultur Gemüse (wenn im gleichen Jahr die Vorkultur Gemüse war) sind für die N-Bedarfsermittlungen im Abstand von max. 6 Wochen auch N min -Probenahmen durchzuführen Wichtige Hinweise zur Probenahme: o die letzte Düngung muss mindestens 3 Wochen zurückliegen, sonst können noch nicht oder nicht vollständig gelöste Düngerkörner in die Probe gelangen und unrealistisch hohe N min - Werte erzeugen! o ebenso sollte die Probenahme nicht unmittelbar nach einer Bodenbearbeitung erfolgen, diese kann zu einer verstärkten N-Mineralisierung und damit zu erhöhten N min -Gehalten führen! o die Proben sind gekühlt zu transportieren und am besten sofort zur Analyse zu bringen. Falls dies nicht möglich ist, können die Proben im Kühlschrank (max. + 4 C) bis zu drei Tage zwischengelagert werden. Eine Erwärmung der Proben oder Lagerung bei Raumtemperatur führt zu höheren N min -Gehalten aufgrund verstärkter N-Mineralisierung! 2.5 N-Nachlieferung aus dem Bodenvorrat (Humusgehalt) nur wenn Humusgehalt > 4,0 % erfolgt ein Abschlag von 20 kg N/ha die N-Nachlieferung aus dem Bodenhumus ist nur einmal innerhalb des Düngejahres anzurechnen (für Erst-, Zweit- oder Drittkultur) und kann auch innerhalb des Jahres auf mehrere Kulturen aufgeteilt werden 2.6 N-Nachlieferung aus der organischen Düngung der Vorjahre Abschlag in Höhe von 10 % des aufgebrachten Gesamt-N aus den im Vorjahr ausgebrachten organischen Düngern Ausnahme bei Komposten: für 3 Folgejahre nach der Ausbringung ist ein jährlicher Abschlag von 4 % (1. Folgejahr) bzw. 3 % (2. und 3. Folgejahr) der mit dem Kompost aufgebrachten Menge an Gesamt-N anzurechnen die N-Nachlieferung ist nur einmal innerhalb des Düngejahres anzurechnen (für Erst-, Zweit- oder Drittkultur) bei mehr als einer Kultur (Kulturfolge innerhalb eines Jahres) auf dem Schlag oder Bewirtschaftungseinheit kann der Abschlag auch auf alle Kulturen verteilt werden N-Nachlieferung der Vorfrucht (Hauptfrucht des Vorjahres) Tab 1 die anzurechnende Vorfrucht ist die Kultur, die als letzte im Vorjahr Pflanzenrückstände hinterlassen hat die N-Nachlieferung ist nur einmal innerhalb des Düngejahres anzurechnen (für Erst-, Zweitoder Drittkultur) und kann auch innerhalb des Jahres auf mehrere Kulturen aufgeteilt werden N-Nachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur wird die Vorkultur (Gemüse) als ganze Pflanze abgefahren, erfolgt keine N-Nachlieferung über Erntereste, und somit kein Abschlag sind die Erntereste 4 Wochen oder länger vor der N min -Probenahme eingearbeitet worden, dann können Abschläge der Vorkultur um bis zu 2/3 verringert werden. In diesem Fall ist ein Großteil des Stickstoffs in den Ernteresten bereits mineralisiert und wird vom N min -Gehalt erfasst. 3
4 2.8 Ernteverfrühung bei Abdeckung mit Folie/Vlies erfolgt ein Zuschlag von 20 kg N/ha der Zuschlag für Ernteverfrühung gilt nicht für Spargeldammfolien 2.9 Nachträglich eintretende Umstände (z. B. Starkregen) die nachträglich eingetretenen Umstände sind nachzuweisen Berücksichtigung nur nach erneuter N-Bedarfsermittlung (N min -Probenahme) auf Basis der aktuell verfügbaren Stickstoffmenge nach den Werten des KNS-Systems oder N-Expert im Bedarfsfall in Kontakt mit dem Erzeugerring oder der zuständigen Behörde treten 3. Zwei Möglichkeiten der Zusammenfassung von Schlägen/Bewirtschaftungseinheiten für die N-Düngebedarfsermittlung Schlag: einheitlich bewirtschaftet, räumlich zusammenhängend, und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen zur Bestellung vorgesehene Fläche Bewirtschaftungseinheit: zwei oder mehr Schläge, einheitlich bewirtschaftet, mit vergleichbaren Standortverhältnissen (v. a. Böden), und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen zur Bestellung vorgesehene Fläche 3.1 Zusammenfassung von Schlägen/Bewirtschaftungseinheiten, die kleiner sind als 0,5 ha Hierbei gilt: bis max. 2 ha Gesamtfläche möglich die Anzahl der auf diese Art zusammengefassten Schläge/Bewirtschaftungseinheiten ist nicht begrenzt, nur deren Gesamtfläche bei Anbau verschiedener Kulturen auf zusammengefassten Flächen kann ein durchschnittlicher N-Bedarfswert gebildet werden, oder die Ermittlung für 3 Gemüsekulturen mit unterschiedlichen N-Bedarfswerten erfolgen für die zusammengefassten Flächen (jeweils kleiner als 0,5 ha) gibt es keine Bedingungen hinsichtlich z. B. Vorfrucht, organische Düngung im Vorjahr, Bewirtschaftung oder Bodenverhältnisse Somit ist nur eine Düngebedarfsermittlung für alle zusammengefassten Schläge mit einer Gesamtfläche von 2 ha notwendig. 3.2 Mehrere Schläge können zu einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden Hierbei gilt: Schläge müssen vergleichbare Standortverhältnisse (v. a. vergleichbare Bodenart und Humusgehalt) aufweisen und mit der gleichen Pflanzenart oder Arten mit vergleichbaren Nährstoffansprüchen bestellt sowie einheitlich bewirtschaftet werden (z. B. Hauptfrucht des Vorjahres, organische Düngung im Vorjahr, Ernteverfrühung) Es gibt keine Größenbegrenzung der Bewirtschaftungseinheit 4
5 II. Nährstoffvergleich Stickstoff: max. 60 kg (ab : 50 kg) N-Überschuss/ha im 3-Jahres-Betriebsdurchschnitt sind zulässig bei Gemüse sind zusätzlich 60 kg N/ha und Jahr erlaubt (unvermeidbare N-Verluste) mit Ausnahme von Flächen, auf denen Chicoreerüben, Kürbis, Möhren, Pastinaken, Schwarzwurzeln, Speiserüben, Stangenbohnen, Wurzelpetersilie und Trockenspeisezwiebeln angebaut wurden Phosphat: Es gibt 2 Arten der Beschränkung bei Phosphat: A) schlagspezifische Begrenzung: bei hoch mit Phosphat versorgten Böden (> 20 mg CAL-löslichem P 2 O 5 /100g Boden, Gehaltsklasse D und E) gilt über eine dreijährige Fruchtfolge: maximale Phosphat-Düngung = kulturspezifische Abfuhr über Ernte (Saldo = 0 P 2 O 5 kg/ha und Jahr) B) betriebliche Begrenzung im 6-Jahres-Durchschnitt: zulässiger Überschuss im Nährstoffvergleich ab 2018: max. 10 kg P 2 O 5 kg/ha/j unabhängig von der Bodenversorgung ein schriftlicher Nährstoffvergleich für Betriebe ist nicht nötig, die auf keinem Schlag mehr als 30 kg P 2 O 5 /ha/j aufbringen Untersuchungspflicht alle 6 Jahre (wie bisher) für die Phosphatgehalte im Boden bei jedem Schlag > 1 ha Pflicht zur Durchführung einer schriftlichen Düngebedarfsermittlung für Schläge größer 1 ha, wenn mehr als 30 kg P 2 O 5 /ha und Jahr gedüngt werden Vorgehensweise: 1. Schritt: den durchschnittlichen Phosphat-Düngebedarf (Summe der Phosphat-Entzüge aller Kulturen geteilt durch die Anzahl der Kulturen) für die betriebliche Fruchtfolge berechnen 2. Schritt: vom durchschnittlichen Phosphat-Düngebedarf alle P-Düngemaßnahmen (organisch und mineralisch) abziehen Je nach Ergebnis sind die Phosphat-Düngemaßnahmen der darauffolgenden 2 Jahre anzupassen. Ist zum Beispiel die Phosphat-Düngung größer als der durchschnittliche Entzug ist eine Reduktion der Phosphat-Düngung in den Folgejahren notwendig. Eine wichtige Grundlage für einen korrekten Nährstoffvergleich ist eine korrekte Ermittlung der Erträge und damit der Phosphat-Entzüge. Wichtiger Hinweis zum Einsatz organischer Dünger: Organische Wirtschaftsdünger (z. B. Mist, Kompost, Champost) decken zu einem großen Teil den Phosphat-Entzug der Kulturen ab. Werden diese ausgebracht, ist bei phosphathaltigen mineralischen Düngemitteln Vorsicht geboten und der Austausch von Volldüngern durch Einzeldüngern zu empfehlen. 5
6 Weitere inhaltliche Änderungen beim Nährstoffvergleich betreffen zunächst nur viehhaltende Betriebe. III. Weitere wichtige Regelungen Für Gemüse gilt: die Ausbringung von organischen oder mineralischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff (mehr als 1,5 % Gesamt-N in der Trockenmasse) ist nach guter fachlicher Praxis nur bis zum 1. Dezember zulässig, wenn ein Düngebedarf besteht. Eine Brachfläche ist keine Gemüsekultur. Es gilt eine Höchstmenge von 170 kg N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt bei der Ausbringung von organischen und organisch-mineralischen Wirtschaftsdüngern (Bezugszeitraum wie bei Nährstoffvergleich). Für Kompost gibt es eine Ausnahmeregelung: 510 kg N/ha dürfen innerhalb von 3 Jahren ausgebracht werden, dabei ist die Einhaltung des N-Saldos im Nährstoffvergleich zu beachten. Zu weiteren allgemeinen Regelungen z. B. über organische Wirtschaftsdünger (Ausbringung, Sperrfristen, Einarbeitung, Lagerung) sowie Abstandsregelungen zu Gewässern finden Sie Informationen bei den zuständigen Behörden, LfL: 6
7 Tabelle 1: N-Bedarfswerte für Gemüsekulturen in Abhängigkeit vom Ertragsniveau, N-Nachlieferung aus Ernteresten der Vorkultur für die Folgekultur im gleichen Jahr sowie Probenahmetiefe Abschläge auf Grund der Stickstoffnachlieferung Kultur aus den Ernteresten für Stickstoffbedarfswert Ertragsniveau Probenahmetiefe die Folgekultur in kg N/ha in dt/ha in cm in kg N/ha Blumenkohl Brokkoli Buschbohnen Chicoreerüben 135* Chinakohl Dill, Industrieware Dill, Frischmarkt Feldsalat Feldsalat, großblättrig Gemüseerbse Grünkohl Gurke, Einleger Knollenfenchel Kohlrabi Kürbis Möhren, Bund- 115* Möhren, Industrie 165** Möhren, Wasch- 125** Pastinake 140* Petersilie, Blatt-, bis 1. Schnitt 160* Petersilie, Blatt-, nach einem Schnitt Petersilie, Wurzel- 130** Porree Radies Rettich, Bund Rettich, deutsch Rettich, japanisch Rosenkohl Rote Rüben Rotkohl Rucola, Feinware Rucola, Grobware Salate, Baby Leaf Lettuce Salate, Blatt-, grün (Lollo, Eichblatt, Krul) Salate, Blatt-, rot (Lollo, Eichblatt, Krul) Salate, Eissalat Salate, Endivien, Frisee Salate, Endivien, glattblättrig Salate, Kopfsalat Salate, Radicchio Salate, verschiedene Arten Salate, Romana Salate, Romana Herzen Salate, Zuckerhut Schnittlauch, gesät, bis 1. Schnitt 210** Schnittlauch, nach einem Schnitt Schnittlauch, Anbau für Treiberei 240** Schwarzwurzel 75** Sellerie, Bund Sellerie, Knollen Sellerie, Stangen Mairüben (mit Laub) Teltower Rübchen (Herbstanbau) Spinat, Blatt-, FM, Baby Spinat, Blatt-, Standard Spinat, Hack, Standard Stangenbohne, Standard Weißkohl, Frischmarkt Weißkohl, Industrie Wirsing Zucchini Zuckermais Zwiebel, Bund- 210* Zwiebel, Trocken 155** Rhabarber 1. Standjahr Rhabarber 2. Standjahr Austrieb Rhabarber 3. Standjahr Austrieb Rhabarber ab 4. Standjahr Austrieb Rhabarber 2. Standjahr nach Ernte Rhabarber 3. Standjahr nach Ernte Rhabarber ab 4. Standjahr nach Ernte Spargel 1. Standjahr Spargel 2. Standjahr Spargel 3. Standjahr Spargel ab 4. Standjahr Erdbeeren, Pflanzung Erdbeeren, Frühjahr Erdbeeren, nach Ernte
8 Tabelle 2: Zu- und Abschläge auf Grund von abweichendem Ertragsniveau bei Gemüsekulturen Ertragsdifferenz Zuschläge bei höheren Erträgen Abschläge bei niedrigeren Erträgen Kultur in Prozent in kg N/ha je Einheit nach Spalte 1 in kg N/ha je Einheit nach Spalte 1 Einlegegurken Knollensellerie Kopfkohl Porree Rettich Rosenkohl alle anderen in Tabelle 1 aufgeführten Kulturen Wenden Sie sich bitte bei Unklarheiten und speziellen Fragen an Ihren Erzeugerring oder an das für Sie zuständige Gartenbauzentrum am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 22. Januar
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