Allgemeine Vergaberegeln für Bauleistungen, Baunebengewerbe und Haustechnik (AV-Bau) von VERBUND

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1 Allgemeine Vergaberegeln für Bauleistungen, Baunebengewerbe und Haustechnik (AV-Bau) vn VERBUND Fassung vm 1. Dezember 2011 AV-Bau: Dezember 2011 Seite 1 vn 14

2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Allgemeines zum Vergabeverfahren Vergaberegeln Vertraulichkeit Keine Angebtserstellungsksten, keine Ksten für die Angebtsunterlagen und kein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss Krrespndenzsprache Preisangaben Detailkalkulatinen Teilangebte Alternativangebte Allgemeines zu Alternativangebten Anfrderungen an Alternativangebte Garantierte Angebtssumme bei Alternativangebten Abänderungsangebte Nachweis der Gleichwertigkeit bei Bieterlücken Berichtigungen und Ergänzungen Wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen und Widerruf Zuschlagsprinzip Bietergemeinschaften Subunternehmer Prüf- und Rügepflicht Haftung des AG Zuschlagsfrist Verhandlungsverfahren Verhandlungsverfahren Verhandlungen mit den Bietern Frm und Inhalt der Angebte Frm der Angebte Einhaltung der arbeits- und szialrechtlichen Vrschriften Angebtsinhalt Eignung Allgemeines Nachweis der Eignung Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit Angebtseinreichung Erklärung des Bieters mit Angebtsabgabe Angebtsöffnung Ausscheiden vm Vergabeverfahren Ausscheidensgründe Verständigung der Bieter Angebtsöffnung / Zuschlag / Absage Zuschlag Absage AV-Bau: Dezember 2011 Seite 2 vn 14

3 1. Allgemeines zum Vergabeverfahren 1.1. Vergaberegeln Klargestellt wird, dass die Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen nicht dem Vergaberecht, insbesndere nicht dem Bundesvergabegesetz 2006 idgf (BVergG 2006 idgf) unterliegt und auch nicht die ÖNORM A 2050, ÖNORM A 2051, ÖNORM A 2060 und auch nicht die Anwendung der ÖNORM B 2110 vereinbart ist. Die vrliegende Ausschreibung ist freiwillig und bewirkt keine Bindung über den vrliegenden Beschaffungsvrgang hinaus. Der Auftraggeber (AG) behält sich ausdrücklich vr, künftige Beschaffungsvrgänge hne Ausschreibung vrzunehmen Vertraulichkeit Swhl der AG als auch der Bieter haben für die Wahrung des vertraulichen Charakters aller swhl den AG als auch den Bieter und deren Unterlagen betreffenden Angaben zu srgen Keine Angebtserstellungsksten, keine Ksten für die Angebtsunterlagen und kein Rechtsanspruch auf Vertragsabschluss Die Ausarbeitung des Angebtes erflgt für den AG stets und in allen Bereichen kstenls. Die Kalkulatin und alle hierzu erfrderlichen Vrarbeiten, das Ausfüllen des Leistungsverzeichnisses und die Erstellung vn Alternativ- der Abänderungsangebten sind nicht als besndere Ausarbeitungen anzusehen. Die Angebtsunterlagen werden den Bietern vm AG kstenfrei zur Verfügung gestellt. Klarstellend vereinbart wird, dass der Bieter auch nach Legung eines Angebts keinen Anspruch auf Abschluss des Vertrags hat und auch keinen Anspruch auf Frtführung der Verhandlungen mit dem AG. Dies gilt selbst dann, wenn er den Nachweis erbringt, dass er Bestbieter wäre. Hinsichtlich allfälliger Schadenersatzansprüche des Bieters gelten die Punkte 1.16 und Krrespndenzsprache Die Angebts- und Krrespndenzsprache ist deutsch Preisangaben Alle Preise sind in EURO auszuweisen und haben sämtliche Gebühren, Abgaben und Steuern zu umfassen, sweit in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich anderes festgelegt ist. Jedenfalls ist die gesetzliche Umsatzsteuer getrennt auszuweisen. Die Preise haben sämtliche Nebenksten zu umfassen Detailkalkulatinen Flgende Detailkalkulatinen gemäß ÖNORM B 2061 sind mit dem Angebt abzugeben: K3 Blätter, K7-Blätter der Hauptpsitinen (Richtwert: 20 % der Leistungspsitinen die 80% der Angebtssumme betragen). Die K7-Blätter sind gem. ÖNORM B 2061 aufzuschlüsseln. Nach dem Zuschlag sind dem AG auf Verlangen sämtliche K4-, K5-, K6- und K7-Blätter zu übergeben. Klarstellend vereinbart ist, dass trtz der Offenlegung der Detailkalkulatin ein allfälliger Kalkulatinsirrtum des Bieters, der dem AG auffallen hätte können, den Bieter nicht zur Preisanpassung berechtigt. Nach- und/der Mehrkstenfrderungen des Bieters (Auftragnehmers) wegen irrtümlich nicht eingepreister Leistungen der wegen snstiger Kalkulatinsirrtümer (zb Fehlbeurteilung des Ausmaßes der Erschwernisse, Behinderungen, Schutzmaßnahmen, Rechenfehler etc) sind ausgeschlssen Teilangebte Angebte müssen sich auf die ausgeschriebene Gesamtleistung beziehen, es sei denn, dass in der Ausschreibung die Möglichkeit vn Teilangebten vrgesehen ist Alternativangebte Allgemeines zu Alternativangebten Sfern nichts anderes festgelegt wurde, sind nur technische Alternativangebte zugelassen. Technische Alternativangebte sind jedch nur neben einem ausschreibungsknfrmen Hauptangebt zulässig. AV-Bau: Dezember 2011 Seite 3 vn 14

4 Alternativangebte sind als slche zu kennzeichnen und in einer gesnderten Ausarbeitung einzureichen. Sfern nichts anderes festgelegt wurde, können sich technische Alternativangebte auf die Gesamtleistung der auf Teile der Leistung beziehen. Die Legung vn wirtschaftlichen der rechtlichen Alternativangebten ist unzulässig, sfern nichts anderes festgelegt wurde Anfrderungen an Alternativangebte Alternativangebte müssen flgende Anfrderungen erfüllen: Alternativangebte sind in Einzelleistungen (Psitinen) aufzugliedern. Bei Alternativangebten ist swhl die Verwendung der Psitinen der jeweiligen standardisierten Leistungsbeschreibung als auch der frei frmulierten Psitinen (Zusatzpsitinen) zulässig. Die Art der Psitinsnummerierung muss jedch jener der Ausschreibung entsprechen. Jedes Alternativangebt muss die Erbringung einer gleichwertigen Leistung sicherstellen. Die Gleichwertigkeit hat der Bieter nachzuweisen. Das Risik der Gleichwertigkeit trägt ausschließlich der Bieter. Bei der Bewertung der Gleichwertigkeit sind auch damit verbundene Flgeksten auf Seiten des AG und anderer Prjektbeteiligter zu berücksichtigen. Festgehalten wird, dass der AG Alternativangebte aus sachlichen Gründen ausscheiden darf. Jedes Alternativangebt hat, selbst wenn es sich nur auf Teile der Gesamtleistung bezieht, einen Gesamt- Alternativangebtspreis zu enthalten Garantierte Angebtssumme bei Alternativangebten Alternativangebte enthalten eine Mengengarantie wie flgt: Bei einem Einheitspreisangebt, das als Alternativangebt eingereicht wird, gilt wenn vm AG nichts anderes festgelegt wurde für die davn betrffenen Leistungen eine garantierte Angebtssumme als angebten (diesbezüglich gelten die Regeln in den Allgemeinen kaufmännischen und administrativen Bestellbedingungen vn VERBUND [KAB-Bau]) Abänderungsangebte Ein Abänderungsangebt ist ein Angebt eines Bieters, das im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung eine lediglich geringfügige technische, jedch gleichwertige Änderung, etwa bei der Materialwahl, in der Regel auf Psitinsebene, beinhaltet, das vn der ausgeschriebenen Leistung aber nicht in einem s weitgehenden Ausmaß wie ein Alternativangebt abweicht. Sfern nichts anderes festgelegt wurde, sind Abänderungsangebte zulässig. Abänderungsangebte sind jedch nur neben einem ausschreibungsknfrmen Hauptangebt zulässig. Abänderungsangebte sind als slche zu kennzeichnen und in einer gesnderten Ausarbeitung einzureichen. Abänderungsangebte sind nur hinsichtlich technischer Aspekte vn Teilen der Leistung zulässig. Jedes Abänderungsangebt muss die Erbringung einer gleichwertigen Leistung sicherstellen. Die Gleichwertigkeit hat der Bieter nachzuweisen. Das Risik der Gleichwertigkeit trägt ausschließlich der Bieter. Bei der Bewertung der Gleichwertigkeit sind auch damit verbundene Flgeksten auf Seiten des AG und anderer Prjektbeteiligter zu berücksichtigen. Jedes Abänderungsangebt hat einen Gesamt-Abänderungsangebtspreis zu enthalten. Festgehalten wird, dass der AG Abänderungsangebte aus sachlichen Gründen ausscheiden darf Nachweis der Gleichwertigkeit bei Bieterlücken Sfern der AG in der Ausschreibung ein bestimmtes Erzeugnis mit dem Zusatz der gleichwertig vrgibt, kann der Bieter in freien Zeilen (Bieterlücken) des Leistungsverzeichnisses ein gleichwertiges Erzeugnis anführen. Die Gleichwertigkeit hat der Bieter nachzuweisen. Gelingt dem Bieter der Nachweis der Gleichwertigkeit vr Leistungserbringung nicht, hat er das ausgeschriebene Erzeugnis zu liefern, hne dass ihm aus diesem Grunde Mehrksten zustehen. Das Risik der Gleichwertigkeit trägt ausschließlich der Bieter. Setzt der Bieter keine anderen Erzeugnisse in die freien Zeilen des Leistungsverzeichnisses ein, gelten die in den Ausschreibungsunterlagen als Beispiele genannten Erzeugnisse als angebten. AV-Bau: Dezember 2011 Seite 4 vn 14

5 1.11. Berichtigungen und Ergänzungen Ist aus der Sicht eines Bieters eine Berichtigung der Ausschreibung der der Ausschreibungsunterlagen erfrderlich, s hat er dies umgehend dem AG mitzuteilen. Der AG behält sich vr, Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen innerhalb der Angebtsfrist vrzunehmen. Die Bieter haben die Berichtigungen und Ergänzungen zu überprüfen. Die Bieter sind verpflichtet, diese Berichtigungen und Ergänzungen in ihren Angebten zu berücksichtigen Wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen und Widerruf Der AG behält sich vr, bei Vrliegen vn sachlichen Gründen (zb bei einer wesentlichen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, Änderung des Bedarfes des AG, Unsicherheiten bei der Finanzierung, etc.) vn einer Vergabe der Leistung Abstand zu nehmen und das Verfahren zu widerrufen Zuschlagsprinzip Sfern der AG in den Ausschreibungsunterlagen Zuschlagskriterien außerhalb des Preises festlegt, sll der Zuschlag dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Angebt erteilt werden. Der AG behält sich vr, im Zuge des Vergabeverfahrens Zuschlagskriterien zu knkretisieren und/der zu ergänzen Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zulässig. Angebte vn Bietergemeinschaften werden jedch nur dann berücksichtigt, wenn dem Angebt eine verbindliche Slidarhaftungserklärung gemäß ANHANG I beiliegt. Klargestellt wird, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft dem AG slidarisch für allfällige Ansprüche aus der im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren haften Subunternehmer Sfern der Bieter Subunternehmer zur Erbringung der angebtenen Leistungen einsetzen will, sind die zum Nachweis der Eignung des Bieters erfrderlichen Subunternehmer in der Subunternehmererklärung gemäß ANHANG III namhaft zu machen und diese Subunternehmererklärung vm Subunternehmer rechtsgültig unterfertigt dem Angebt beizulegen. Auf gesnderte Auffrderung durch den AG hat der Bieter sämtliche Subunternehmer namhaft zu machen und deren Eignung durch Vrlage der Subunternehmererklärung gemäß ANHANG III nachzuweisen. Die gänzliche Weitergabe eines Auftrages an Subunternehmer ist unzulässig. Die (Sub-) Weitergabe vn Teilen der Leistung an Subunternehmer des Bieters ist nur zulässig, wenn der Subunternehmer die für die Ausführung seines Teiles erfrderliche Befugnis, technische, finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit swie die berufliche Zuverlässigkeit besitzt. Der AG kann jedch die Weitergabe vn Teilen der Leistung an bestimmte Subunternehmer aus sachlichen Gründen ablehnen. In diesem Fall hat der Bieter die Leistung entweder selbst zu erbringen der slange einen geeigneten Subunternehmer vrzuschlagen, bis der AG diesen akzeptiert. Der Bieter hat über Auffrderung des AG die Eignungsnachweise des Subunternehmers vrzulegen. Die Weitergabe vn Teilen der Leistung an Franchisenehmer des Bieters gilt als Subvergabe. Eine Weitergabe zu erbringender Leistungen vn Subunternehmern an Sub-Subunternehmer ist nicht gestattet. Die Krdinatin des Subunternehmers bliegt dem Bieter (AN). Gegenüber dem AG gilt der Subunternehmer als Erfüllungsgehilfe des Bieters (AN) Prüf- und Rügepflicht Der Bieter ist verpflichtet, die Ausschreibungsunterlagen, alle Erklärungen bzw Entscheidungen des AG (zb Ausscheiden des Angebtes des Bieters; Absage an den Bieter gemäß Punkt 5.2) unverzüglich nach Zustellung srgfältig zu prüfen und allfällige Bedenken dagegen binnen angemessener Frist beim AG schriftlich zu rügen. Die Rüge durch den Bieter wegen Mängel bzw Bedenken gegen die Ausschreibungsbedingungen des Vergabeverfahrens hat spätestens sieben vlle Kalendertage vr Ablauf der Angebtsfrist schriftlich zu erflgen. Die Rüge durch den Bieter wegen der Absage an den Bieter gemäß Punkt 5.2 swie die Rüge durch den Bieter wegen des Ausscheidens seines Angebts gemäß Punkt 4 haben sieben vlle Kalendertage nach Zustellung der Absagens- bzw Ausscheidensentscheidung schriftlich zu erflgen. AV-Bau: Dezember 2011 Seite 5 vn 14

6 Unterlässt der Bieter die fristgerechte Rüge, hat dies insbesndere zur Flge, (1) dass der Bieter unwiderruflich die ihm bis zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung gestellten Unterlagen und Erklärungen des AG im Vergabeverfahren akzeptiert und (2) dass der Bieter auf Ansprüche wegen dadurch erlittener Nachteile unwiderruflich verzichtet Haftung des AG Sfern dem Bieter aus der im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren Schadenersatzansprüche wegen Vermögensschäden gegen den AG zustehen sllten, werden diese auf Vrsatz und grbe Fahrlässigkeit beschränkt. Schadenersatzansprüche des Bieters gegen den AG sind bei snstigem Anspruchsverlust (1) binnen sechs Mnaten nach vrheriger rechtzeitiger Rüge im Sinne vn Punkt 1.16 der (2) hinsichtlich nicht rügepflichtiger Tatsachen binnen sechs Mnaten nach Kenntnis vn Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen; längstens aber nach Ablauf vn fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstß). Die Frist zur Erhebung einer Klage bei Gericht beginnt zu jenem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Bieter vm jeweiligen Mangel bzw vn der jeweiligen Festlegung des AG Kenntnis erlangt hat der Kenntnis erlangen hätte können. Sämtliche Fristen sind materiellrechtliche Fristen, sdass die Tage des Pstlaufes in die jeweilige Frist einzurechnen sind Zuschlagsfrist Die Zuschlagsfrist beträgt fünf Mnate. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebtsfrist und umfasst den Zeitraum, innerhalb dessen die Erteilung des Zuschlages vrgesehen ist. Der Bieter verpflichtet sich, bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebt gebunden zu sein. 2. Verhandlungsverfahren 2.1. Verhandlungsverfahren Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren außerhalb des BVergG 2006 idgf geführt und es gilt auch nicht die ÖNORM A 2050, ÖNORM A 2051, ÖNORM A 2060 und auch nicht die ÖNORM B 2110 als vereinbart Verhandlungen mit den Bietern Der AG wird mit den Bietern über den gesamten Leistungsinhalt Verhandlungen führen. Zu diesem Zweck wird der AG mit einem der mehreren, nicht bereits gemäß Punkt 4 ausgeschiedenen, Bietern Verhandlungen über den Inhalt ihrer Angebte führen. Der AG behält sich vr, im Rahmen der Verhandlungen vn den Bietern eine Vertiefung, Änderung der Präzisierung der in ihrem Angebt gemachten Angaben, insbesndere im Hinblick auf technische Aspekte und auf kmmerzielle Angebtsteile, zu verlangen. Weiters behält er es sich vr, die Bieter aufzufrdern, die vn ihnen gelegten Angebte und den technischen Bericht auf der Grundlage der prtkllierten Verhandlungsergebnisse zu mdifizieren und hierfür allenfalls ein letztgültiges Angebt zu legen. 3. Frm und Inhalt der Angebte 3.1. Frm der Angebte Angebte sind in der in der Ausschreibung vrgegebenen Frm zu erstellen. Sfern vm AG nichts anderes festgelegt wurde, ist ein Datenträgeraustausch zulässig, wbei die Vrgaben des AG einzuhalten sind Einhaltung der arbeits- und szialrechtlichen Vrschriften Bei allen in Österreich durchzuführenden Vergabeverfahren sind die sich aus den Übereinkmmen Nr. 29, 87, 94, 95, 98, 100, 105, 111, 138, 182 und 183 der Internatinalen Arbeitsrganisatin, BGBl. Nr. 228/1950, Nr. 20/1952, AV-Bau: Dezember 2011 Seite 6 vn 14

7 Nr. 39/1954, Nr. 81/1958, Nr. 86/1961, Nr. 111/1973, BGBl. III Nr. 200/2001, BGBl. III Nr. 41/2002 und BGBl. III Nr. 105/2004 ergebenden Verpflichtungen einzuhalten. Die Erstellung des Angebts für in Österreich zu erbringende Leistungen hat unter Berücksichtigung der in Österreich geltenden arbeits- und szialrechtlichen Vrschriften zu erflgen. Der Bieter ist verpflichtet, bei der Durchführung des Auftrags in Österreich diese Vrschriften einzuhalten. Diese Vrschriften liegen bei der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes und/der Kammer für Arbeiter und Angestellte des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Leistungen zu erbringen sind, auf Angebtsinhalt Jedes Angebt hat insbesndere Flgendes zu enthalten: (1) Name (Firma, Geschäftsbezeichnung) und Geschäftssitz des Bieters, FAX-Nummer und -Adresse; bei Bietergemeinschaften zusätzlich die Nennung des federführenden Mitglieds der Bietergemeinschaft swie die Erklärung gemäß Anhang I, dass sie im Auftragsfall die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen wird; die Anschrift, FAX-Nummer und -Adresse der zum Empfang der Pst berechtigten Stelle; (2) Bekanntgabe der Subunternehmer unter Beilage der erfrderlichen Nachweise und Erklärungen. Sfern nichts anderes festgelegt wurde, die Bekanntgabe jener wesentlichen Teilleistungen, die der Bieter an Subunternehmer weiterzugeben beabsichtigt. Dabei sind die jeweils in Frage kmmenden Subunternehmer zu nennen; die erfrderlichen Nachweise und Erklärungen sind beizubringen (siehe ANHANG III). Die Nennung mehrerer Subunternehmer je Leistungsteil ist zulässig. Die Haftung des Bieters (AN) wird durch diese Angaben nicht berührt; (3) die Preise samt allen gefrderten Aufgliederungen und den allenfalls ntwendigen Erläuterungen; im Leistungsverzeichnis der im Kurzleistungsverzeichnis sind die Preise an den hierzu bestimmten Stellen einzutragen; wird für eine Psitin kein Preis ausgewrfen, ist dies im Angebt zu erläutern; (4) gegebenenfalls bei veränderlichen Preisen sfern entsprechende Nrmen nicht vrhanden und für anwendbar erklärt wrden sind die Angaben, die erfrderlich sind, um die Regeln und Vraussetzungen festzulegen, die eine eindeutige Preisumrechnung ermöglichen; (5) snstige für die Beurteilung des Angebtes gefrderte der vm Bieter für ntwendig erachtete Erläuterungen der Erklärungen; (6) die Aufzählung der dem Angebt beigeschlssenen swie gesndert eingereichten Unterlagen (zb Prben, Muster); (7) allfällige Alternativ- der Abänderungsangebte, sfern zugelassen; (8) die gefrderten Eignungsnachweise gemäß Punkt 3.4; (9) Datum und rechtsgültige Unterfertigung des Bieters Eignung Allgemeines Die vm AG gefrderten Eignungsnachweise sind umgehend vrzulegen. Sfern vm AG nichts anderes festgelegt wurde, wird zum Nachweis der Eignung auf das beiliegende Frmular der Bietererklärung zur Eignung (ANHANG II) verwiesen. Der AG behält sich vr, für die Überprüfung der Richtigkeit der Bietererklärung zur Eignung weitere Nachweise zu frdern. Falls es nach Auffassung des AG erfrderlich ist, kann der AG bestimmte Nachweise auch gleich und hne Begründung vn den Bietern frdern. Der AG darf auch direkt Erkundigungen einhlen. Der Bieter kann auch mit anderen als den gefrderten Unterlagen den Nachweis für die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit führen, sfern die gefrderten Unterlagen aus einem gerechtfertigten Grund nicht beigebracht werden können und die vrgelegten Unterlagen die gleiche Aussagekraft aufweisen. Der Nachweis der gleichen Aussagekraft ist vm Bieter nach Auffrderung zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eignungsanfrderungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erfüllt werden. AV-Bau: Dezember 2011 Seite 7 vn 14

8 Enthält der ausgeschriebene Leistungsgegenstand ausschließlich Leistungen für die dieselbe Befugnis erfrderlich ist, s haben im Falle der Angebtslegung durch eine Bietergemeinschaft alle Mitglieder die entsprechende Befugnis nachzuweisen. Im Falle der Ausschreibung einer Gesamtleistung, die unterschiedliche Befugnisse in verschiedenen Fachrichtungen erfrdert, hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft die Befugnis für den vn ihm knkret zu erbringenden Leistungsteil nachzuweisen. Sfern sich der Bieter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit vn einem der mehreren Subunternehmer(n) stützt, ist vn diesem/diesen Subunternehmer(n) jedenfalls eine rechtsgültig unterfertigte Subunternehmererklärung gemäß ANHANG III abzugeben Nachweis der Eignung Befugnis, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit a) Befugnis: Zum Nachweis der Befugnis hat der Bieter die Bietererklärung zur Eignung gemäß ANHANG II auszufüllen und rechtsgültig zu unterfertigen und seine Gewerbeberechtigung nach Auffrderung durch den AG vrzulegen. b) Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Als Nachweis für die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung über den Gesamtumsatz des letzten Geschäftsjahres abzugeben. c) Technische Leistungsfähigkeit: Als Nachweis für die technische Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung abzugeben, aus der das jährliche Mittel der vm Unternehmer im letzten Jahr Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte ersichtlich sind. d) Berufliche Zuverlässigkeit: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter über Auffrderung durch den AG flgende Nachweise vrzulegen: Vrlage eines Auszuges aus einem Berufs- der Handelsregister; Vrlage eines Auszuges aus einem Strafregister der einer gleichwertigen Bescheinigung einer Gerichtsder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes des Bieters zum Nachweis, dass gegen den Unternehmer bzw gegen physische Persnen, die in der Geschäftsführung tätig sind, kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, welches die berufliche Zuverlässigkeit des Unternehmers in Frage stellt; Vrlage einer Amtsbestätigung der snstigen Bescheinigung zum Nachweis dafür, dass kein Knkursverfahren der Sanierungsverfahren nach der Inslvenzrdnung idgf eingeleitet der das Inslvenzverfahren mangels kstendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde. Vrlage des letztgültigen Kntauszuges der zuständigen Szialversicherungsanstalt und snstiger Kassen für Szialbeiträge und Vrlage der letztgültigen Lastschriftanzeige des zuständigen Finanzamtes zum Nachweis dafür, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung der Szialbeiträge der der Steuern und Abgaben in Österreich der nach den Vrschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist, erfüllt hat. Der Bieter kann die Eignung durch die Bietererklärung zur Eignung gemäß ANHANG II nachweisen, allerdings hat der Bieter die ben angeführten Nachweise unverzüglich nach Auffrderung durch den AG vrzulegen Angebtseinreichung Angebte sind in Papierfrm in einem verschlssenen Umschlag innerhalb der Angebtsfrist an der bekanntgegebenen Adresse einzureichen. Der Umschlag hat flgende Hinweise deutlich sichtbar aufzuweisen: Angebt BITTE NICHT ÖFFNEN, die ausschreibungsgemäße Bezeichnung des Vergabeverfahrens, den Namen bzw Firmenwrtlaut, das Datum des Ablaufs der Angebtsfrist. Hinsichtlich der zusätzlichen Einreichung vn Datenträgern wird auf Punkt 3.1 verwiesen Erklärung des Bieters mit Angebtsabgabe AV-Bau: Dezember 2011 Seite 8 vn 14

9 Mit der Abgabe des Angebtes und in weiterer Flge mit dem Abschluss des Vertrages erklärt der Bieter, a) dass er sämtliche Ausschreibungsunterlagen (inkl. Vertragsunterlagen) eingesehen swie geprüft hat, diese seiner Preisbildung zugrunde gelegt hat und mit den darin enthaltenen Bestimmungen hne irgendwelche Änderungen einverstanden ist; b) dass er sich über die örtlichen Gegebenheiten und Beschränkungen, alle vrkmmenden Arbeitserschwernisse, den zur Verfügung stehenden Arbeitsraum, Lager- und Aufenthaltsflächen, Transprtwege, Entsrgungsmöglichkeiten swie über Wasser-, Kanal- und Strmanschlüsse etc., umfassend infrmiert und alle Gegebenheiten bei der Preisbildung berücksichtigt hat; c) dass er sich über die Lieferbarkeit des Prduktes, Stffes, etc. für den Zeitpunkt der Leistungserbringung bereits vr der Angebtsabgabe vergewissert hat und auf Ansprüche wegen Preisänderung bei Bezugsquellenänderung aus diesem Titel ausdrücklich verzichtet; d) dass er in die Einheits- und Pauschalpreise der einzelnen Psitinen alle für die sach- und fachgemäße Ausführung swie für die termingerechte Fertigstellung ntwendigen Leistungen und Lieferungen einkalkuliert hat, selbst wenn sie in den betreffenden Psitinen des Leistungsverzeichnisses nicht gesndert beschrieben wurden; e) dass keine Unklarheiten in den Ausschreibungsunterlagen bestehen, sweit er sie nicht fristgerecht im Sinne vn Punkt 1.16 gerügt hat, und allfällige Bieteranfragen für den Bieter ausreichend beantwrtet sind; f) dass er sich durch die unterfertigte Abgabe seines Angebtes diesen Vergaberegeln unterwirft und diese Vergaberegeln für ihn zivilrechtliche Bindung erlangen; g) dass er über die erfrderlichen Befugnisse zur Ausführung des Auftrages verfügt, dass er die ausgeschriebene Leistung zu diesen Bestimmungen und den vn ihm angegebenen Preisen erbringt, und dass er sich bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an sein Angebt bindet Angebtsöffnung Die Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebte ist nicht zulässig. Es erflgt keine Bekanntgabe der Angebtspreise. 4. Ausscheiden vm Vergabeverfahren 4.1. Ausscheidensgründe Der AG kann Bieter vn der Teilnahme am Vergabeverfahren ausschließen und Angebte vn Bietern ausscheiden, hne dass daraus einzelnen Bietern Rechtsansprüche auf den Ausschluss eines anderen Bieters der auf das Ausscheiden eines Angebtes eines anderen Bieters erwachsen, wenn a) er Kenntnis vn einer rechtskräftigen Verurteilung gegen sie der sfern es sich um juristische Persnen, eingetragene Persnengesellschaften der Arbeitsgemeinschaften handelt gegen in deren Geschäftsführung tätige physische Persnen hat, die einen der flgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisatin ( 278a StGB), Bestechung ( 302, 307, 308 und 310 StGB; 10 UWG), Betrug ( 146 ff StGB), Untreue ( 153 StGB), Geschenkannahme ( 153a StGB), Förderungsmissbrauch ( 153b StGB) der Geldwäscherei ( 165 StGB) bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vrschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat; b) gegen sie ein Knkursverfahren der Sanierungsverfahren nach der Inslvenzrdnung idgf eingeleitet der das Inslvenzverfahren mangels kstendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde; c) sie sich in Liquidatin befinden der ihre gewerbliche Tätigkeit einstellen der eingestellt haben; d) gegen sie der sfern es sich um juristische Persnen, eingetragene Persnengesellschaften der Arbeitsgemeinschaften handelt gegen physische Persnen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; e) sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung, insbesndere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Szial- der Umweltrechts begangen haben, die vm AG nachweislich festgestellt wurde; AV-Bau: Dezember 2011 Seite 9 vn 14

10 f) sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Szialversicherungsbeiträge der der Steuern und Abgaben in Österreich der nach den Vrschriften des Landes, in dem sie niedergelassen sind, nicht erfüllt haben; g) sie sich bei der Erteilung vn Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit swie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht der diese Auskünfte nicht erteilt haben; h) sie an der Erarbeitung der Unterlagen für das Vergabeverfahren unmittelbar der mittelbar beteiligt waren, swie mit diesen verbundene Unternehmen, sweit durch ihre Teilnahme ein fairer und lauterer Wettbewerb ausgeschlssen wäre, es sei denn, dass auf deren Beteiligung in begründeten Ausnahmefällen nicht verzichtet werden kann; i) sie Angebte gelegt haben und deren Befugnis, finanzielle, wirtschaftliche der technische Leistungsfähigkeit der Zuverlässigkeit nicht gegeben ist; j) sie Angebte gelegt haben, die eine durch eine vertiefte Angebtsprüfung festgestellte nicht plausible Zusammensetzung des Gesamtpreises (zb spekulative Preisgestaltung) aufweisen; k) sie verspätet eingelangte Angebte gelegt haben; l) sie den Ausschreibungsbestimmungen widersprechende Angebte, Teilangebte der Alternativangebte, die nicht den Festlegungen der Ausschreibung entsprechen, swie fehlerhafte der unvllständige Angebte, wenn deren Mängel nicht behben wurden der nicht behebbar sind, legen; m) sie mit anderen Unternehmern für den Auftraggeber nachteilige, gegen die guten Sitten der gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstßende Abreden getrffen haben; n) sie im Angebt keine Preise angeben, sndern nur erklären, das billigste Angebt um einen bestimmten Przentsatz der Wert zu unterbieten; ) sie rechnerisch fehlerhafte Angebte legen und die Summe der Abslutbeträge aller Berichtigungen erhöhend der vermindernd 2 vh der mehr des ursprünglichen Gesamtpreises hne Umsatzsteuer beträgt. Der AG behält sich, hne dass daraus einzelnen Bietern Rechtsansprüche erwachsen, weiters vr, Angebte vn Bietern auszuscheiden, die es unterlassen haben, innerhalb der ihnen gestellten Frist die verlangten Aufklärungen zu geben der deren Aufklärung einer nachvllziehbaren Begründung entbehrt Verständigung der Bieter Bieter, deren Angebte ausgeschieden werden, wird der AG verständigen (zb per , Telefax der Brief). Hinsichtlich der Rügebliegenheit des Bieters, wenn er mit dieser Ausscheidensentscheidung des AG nicht einverstanden ist, wird auf Punkt 1.16 verwiesen. 5. Angebtsöffnung / Zuschlag / Absage 5.1. Zuschlag Die Beauftragung erflgt ausschließlich schriftlich durch den Zuschlag des AG (zb per an die Adresse gemäß Punkt ). Die Zuschlagserteilung erflgt durch Zustellung des Bestellscheins (SAP-Bestellung). Eine mündliche Beauftragung ist nicht zulässig Absage Der AG teilt den nicht zum Zuge gekmmenen Bietern schriftlich mit (zb per , Telefax der Brief), dass ihnen der Auftrag nicht erteilt werden knnte. Hinsichtlich der Rügebliegenheit des Bieters, wenn er mit dieser Absagensentscheidung des AG nicht einverstanden ist, wird auf Punkt 1.16 verwiesen. Beilagen: ANHANG I: Erklärung Bietergemeinschaft ANHANG II: Bietererklärung zur Eignung ANHANG III: Subunternehmererklärung AV-Bau: Dezember 2011 Seite 10 vn 14

11 ERKLÄRUNG ANHANG I Prjekt:... Für den Fall, dass der AG der Bietergemeinschaft: den Auftrag über die Ausführung der Arbeiten zu. a. Prjekt erteilen sllte, erklären wir hiermit, dass wir die Leistung als Arbeitsgemeinschaft erbringen und für die Erfüllung dieses Vertrages einschließlich aller Ansprüche aus dessen Nicht- bzw. Schlechterfüllung swie Schadenersatz zu ungeteilter Hand haften. Das unten angeführte federführende ARGE-Mitglied ist umfassend zur Vertretung der Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft, zur Führung der Verhandlungen mit dem AG, zum Abschluss und zur Abwicklung des Vertrages swie zur Annahme vn Zahlungen für die Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft uneingeschränkt bevllmächtigt: Federführer der ARGE ist die Firma ARGE Partner I Datum, rechtsgültige Zeichnung ARGE Partner II Datum, rechtsgültige Zeichnung ARGE Partner III Datum, rechtsgültige Zeichnung ARGE Partner IV Datum, rechtsgültige Zeichnung AV-Bau: Dezember 2011 Seite 11 vn 14

12 BIETERERKLÄRUNG ZUR EIGNUNG ANHANG II 1. Daten des Bieters: Name / Firma: Firmenbuchnr. / Firmenbuchgericht: Anschrift: Bevllmächtigter Ansprechpartner: Telefn / Telefax: 2. Dazu erkläre(n) ich (wir) als Bieter an Eides statt, dass gegen mich (uns) bzw. in der Geschäftsführung tätige physische Persnen keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisatin ( 278a StGB), Bestechung ( 302, 307, 308 und 310 StGB; 10 UWG), Betrug ( 146ff StGB), Untreue ( 153 StGB), Geschenkannahme ( 153a StGB), Förderungsmissbrauch ( 153 b StGB) der Geldwäscherei ( 165 StGB) bzw. einem entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vrschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, erflgt ist; gegen mich (uns) kein Knkursverfahren der Sanierungsverfahren nach der Inslvenzrdnung idgf eingeleitet der das Inslvenzverfahren mangels kstendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde; ich mich (wir uns) weder in Liquidatin befinde(n) nch ich (wir) die gewerbliche Tätigkeit einstelle(n) der eingestellt habe(n); gegen mich (uns) bzw. gegen in der Geschäftsführung tätige physische Persnen kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das meine (unsere) berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; ich (wir) im Rahmen meiner (unserer) beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung, insbesndere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Szial- der Umweltsrechts begangen habe(n); ich (wir) meine (unsere) Verpflichtungen zur Zahlung der Szialversicherungsbeiträge der der Steuern und Abgaben erfülle(n); ich (wir) im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe vn Eur.. erreicht habe(n); ich (wir) im letzten Geschäftsjahr.. Beschäftigte hatte(n); ich (wir) im letzten Geschäftsjahr Führungskräfte hatte(n); ich mich (wir uns) bei der Erteilung vn Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit swie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht der diese Auskünfte nicht erteilt habe(n). Weiters erkläre(n) ich (wir), dass ich (wir) flgende Befugnis(se) habe(n):.... Ich (wir) erkläre(n), dass ich (wir) sämtliche bgenannten Erklärungen nach Auffrderung durch den AG auch mittels Nachweisen belegen kann (können). Ort:, am. (rechtsgültige Unterfertigung des Bieters) AV-Bau: Dezember 2011 Seite 12 vn 14

13 SUBUNTERNEHMERERKLÄRUNG ANHANG III 1. Daten des Subunternehmers: Name / Firma: Firmenbuchnr. / Firmenbuchgericht: Anschrift: Bevllmächtigter Ansprechpartner: Telefn / Telefax: 2. Daten des Bieters, in dessen Auftrag der Subunternehmer - im Falle der Beauftragung - Leistungen erbringen würde: Name / Firma: Firmenbuchnr. / Firmenbuchgericht: Anschrift: 3. Dazu erkläre(n) ich (wir) als Subunternehmer des Bieters gegenüber dem Auftraggeber des Vergabeverfahrens an Eides statt, dass (zutreffendes bitte ankreuzen) gegen mich (uns) bzw. in der Geschäftsführung tätige physische Persnen keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Mitgliedschaft bei einer kriminellen Organisatin ( 278a StGB), Bestechung ( 302, 307, 308 und 310 StGB; 10 UWG), Betrug ( 146ff StGB), Untreue ( 153 StGB), Geschenkannahme ( 153a StGB), Förderungsmissbrauch ( 153 b StGB) der Geldwäscherei ( 165 StGB) bzw. einem entsprechenden Straftatbestand gemäß den Vrschriften des Landes in dem der Unternehmer seinen Sitz hat, erflgt ist; gegen mich (uns) kein Knkursverfahren der Sanierungsverfahren nach der Inslvenzrdnung idgf eingeleitet der das Inslvenzverfahren mangels kstendeckenden Vermögens nicht eröffnet wurde; ich mich (wir uns) weder in Liquidatin befinde(n) nch ich (wir) die gewerbliche Tätigkeit einstelle(n) der eingestellt habe(n); gegen mich (uns) bzw. gegen in der Geschäftsführung tätige physische Persnen kein rechtskräftiges Urteil wegen eines Deliktes ergangen ist, das meine (unsere) berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt; ich (wir) im Rahmen meiner (unserer) beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung, insbesndere gegen Bestimmungen des Arbeits-, Szial- der Umweltsrechts begangen habe(n); ich (wir) meine (unsere) Verpflichtungen zur Zahlung der Szialversicherungsbeiträge der der Steuern und Abgaben erfülle(n); ich (wir) im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz in Höhe vn Eur.. erreicht habe(n); ich (wir) im letzten Geschäftsjahr.. Beschäftigte hatte(n); ich (wir) im letzten Geschäftsjahr Führungskräfte hatte(n); ich mich (wir uns) bei der Erteilung vn Auskünften betreffend die Befugnis, die berufliche Zuverlässigkeit, die technische Leistungsfähigkeit swie die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht in erheblichem Maße falscher Erklärungen schuldig gemacht der diese Auskünfte nicht erteilt habe(n); AV-Bau: Dezember 2011 Seite 13 vn 14

14 ich (wir) dann, wenn sich der AN zum Nachweis der erfrderlichen Leistungsfähigkeit und Befugnis für diesen Auftrag auf meine (unsere) Kapazität(en) stützt, dem AN für die Ausführung des Auftrages die bei mir (uns) im erfrderlichen Ausmaß vrhandenen Mittel auch tatsächlich zur Verfügung stelle(n). Weiters erkläre(n) ich (wir), dass ich (wir) flgende Befugnis(se) habe(n):.... Ich (wir) erkläre(n), dass ich (wir) sämtliche bgenannten Erklärungen nach Auffrderung durch den AG auch mittels Nachweisen belegen kann (können). 4. Verpflichtungen des Subunternehmers gegenüber dem Auftraggeber des Bieters: Überdies verpflichte(n) ich (wir) mich (uns) im Falle einer Beauftragung durch den Bieter bereits jetzt direkt und unmittelbar gegenüber dem AG verbindlich und unwiderruflich - hne dass dem AG dadurch Pflichten entstehen - zur Einhaltung flgender Punkte aus diesen AV-Bau und den Allgemeinen kaufmännischen und administrativen Bestellbedingungen vn VERBUND (KAB-Bau): zum Zusammenwirken aller am Bau beteiligten Unternehmen gemäß Punkt 1.9. KAB-Bau; zur Einhaltung der arbeits- und szialrechtlichen Vrschriften gemäß Punkt 3.2. der AV-Bau und zur Einhaltung der Überwachungspflichten gemäß Punkt KAB-Bau; zur Teilnahme an Baubesprechungen nach Auffrderung durch den AG; zur Einhaltung der Bestimmung der Trennung und Aufbereitung der Baurestmassen, Funde und Kntaminatinen gemäß Punkt 1.8. KAB-Bau; zur Einhaltung der Verpflichtung aus der Krdinatin, dem Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG), dem Bauarbeitenkrdinatinsgesetz (BauKG) und der Bauarbeiterschutzverrdnung (BauV) gemäß Punkt KAB-Bau; zur Einhaltung der Baustellensicherheit gemäß Punkt 1.13 KAB-Bau; zur Prüf- und Warnpflicht gegenüber dem AG gemäß Punkt 1.14 KAB-Bau; zur Prüfung der Materialien gemäß Punkt 1.15 KAB-Bau; zur Mitwirkung an der Dkumentatinspflicht gemäß Punkt KAB-Bau; zur Einhaltung des Prcederes betreffend die Beauftragung und Abrechnung bezüglich Regieleistungen, welche über den Bieter an den AG weiterverrechnet werden sllen, gemäß Punkt 1.19 KAB-Bau; zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung gemäß Punkt 1.38 zweiter Absatz KAB-Bau; zur Einhaltung der Verpflichtungen betreffend Umwelt, Menschen, Nachhaltigkeit und Anti-Krruptin gemäß Punkt 1.39 KAB-Bau. Die Ksten aus der im Zusammenhang mit der Einhaltung der ben angeführten Verpflichtungen habe(n) ich (wir) in unser Angebt an den Bieter einkalkuliert. Jedenfalls erklären wir bereits jetzt verbindlich, dass der AG mit derartigen Ksten vn uns nicht direkt belastet wird. Ort:, am (rechtsgültige Unterfertigung des Subunternehmers) AV-Bau: Dezember 2011 Seite 14 vn 14

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