Untersuchung auf streng geschützte Arten nach 7 BNatSchG
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- Henriette Baumann
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1 Untersuchung auf streng geschützte Arten nach 7 BNatSchG zur Entnahme 11 Bäumen im Geltungsberiech des B-Plans Nr. 293 Am Katharinenhof / Neue Schule Ramsharde - Stadt Flensburg Freie Biologen Auftraggeber: Bearbeiter: Stadt Flensburg, Die Oberbürgermeisterin Kommunale Immobilien Baumanagement Schützenkuhle 26 Biologenbüro GGV Stralsunder Weg Altenholz-Stift Dipl. Biol. O. Grell November 2017
2 Inhalt Zusammenfassung Aufgabenstellung Methode Vorhabenbedingte Wirkungen Ergebnis Bestand Bäume > 50 cm Stammdurchmesser Brutvögel Fledermäuse Haselmaus Juchtenkäfer Fazit Bauzeiten Gewässer Literatur... 17
3 Zusammenfassung In vorliegendem Fachbeitrag wurde vom Biologenbüro GGV für 11 Bäume im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 293 Am Katharinenhof / Neue Schule Ramsharde der Stadt Flensburg geprüft, ob bei der Entnahme der Gehölze Verbotstatbestände gemäß 44 BNatSchG ausgelöst werden. Ergebnis: Verbotstatbestände können ausgeschlossen werden. Die Gehölzentnahme muss fristgerecht erfolgen. Das gilt auch für den Rückbau der Gartenlauben. Es wurde zudem eine Stellungnahme zum Umbau eines kleinen Gewässers gegeben. Die Entnahme des Gewässers erscheint möglich, wenn dort das RRB naturnah gestaltet wird. Hierzu werden Hinweise gegeben, der Vorgang ist rechtlich zu klären. 3
4 1. Aufgabenstellung Im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 293 Am Katharinenhof / Neue Schule Ramsharde der Stadt Flensburg müssen Bäume entnommen werden. Da die Bäume Lebensstätten von Anhang IV-Arten der FFH-Richtlinie, v.a. Fledermäuse sein könnten, wurde eine artenschutzrechtliche Überprüfung als Ergänzung zum bestehenden Artenschutz-Fachbeitrag eingefordert (Pro Regione 2017). Das Ergebnis liegt hiermit vor. Nach 44 (1) BNatSchG ist es verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderzeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt dann vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Angefügt ist Absatz (5) Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie für Vorhaben im Sinne des 18 Absatz 2 Satz 1, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind, gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe der Sätze 2 bis 5. Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43 EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen 4
5 das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologischen Funktionen der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Für Standorte wild lebender Pflanzen der in Anhang IV Buchstabe b der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor. 2. Methode Es erfolgte eine Abstimmung mit Pro Regione (Herr Lutz Mallach). Die betroffenen Gehölze wurden am begutachtet. Die Bäume wurden einzeln nach möglichen Nestern, Habitaten oder Höhlungen abgesucht. Dazu standen als Hilfsmittel ein Fernglas, eine 4 m lange Leiter und ein Endoscop zur Verfügung. Ergänzend erfolgte eine Potenzialabschätzung zum Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie aufgrund der Einschätzung der faunistischen Habitate. Zusätzlich erfolgte die Begutachtung eines Kleingewässers. Hierzu wurde ein Kescher eingesetzt. O.Grell Kleine Baumhöhle, Blick durch ein Endoscop 5
6 3. Vorhabenbedingte Wirkungen Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 293 Am Katharinenhof / Neue Schule Ramsharde der Stadt Flensburg liegt im östlichen Stadtgebiet. Aufgrund der Literatur (FÖAG ) und Erfahrung aus zahlreichen eigenen Untersuchungen im Raum Flensburg (GGV ) muss auch im Stadtgebiet mit der Besiedlung von Fledermäusen gerechnet werden. Abb.1: Geltungsbereich des B-Plans Nr. 293 Am Katharinenhof / Neue Schule Ramsharde der Stadt Flensburg 6
7 O.Grell Plangebiet, Restbachlauf O.Grell Plangebiet, Gartenlauben, Bäume, Gebüsche, Brache O.Grell Plangebiet, Gartenlaube 7
8 3. Ergebnis 3.1 Bestand Bäume > 50 cm Stammdurchmesser Das Plangebiet weist einen lockeren Gehölzbestand auf. Die meisten Bäume sind relativ jung und weisen Stammdurchmesser von 15 bis 30 cm (max. 40) auf. Die Bäume > 50 cm Stammdurchmesser können potenziell Höhlen enthalten in denen Fledermäuse überwintern könnten (LBV 2011). Der Standort und die Nummerierung der Bäume ist Abb. 2 zu entnehmen. Abb. 2: Standort und Nummerierung der Bäume > 50 cm Stammdurchmesser 8
9 Nummer Art Stammdurchmesser Foto Befund Nr. 1 Bergahorn Acer pseudoplatanus 40 cm Stark verzweigte Baumgruppe und Einzelbaum. Vital. Keine Spalten und Höhlen vorhanden. Nr. 2 Fichte Picea abies 50 cm Vital. Kleine Spalten in der Rinde und an Astansätzen vorhanden. Viele gekappte Äste, Harzfluss. Keine Hohlräume, Tagesverstecke möglich. Nr. 3 Fichte Picea abies 50 cm Vital. Kleine Spalten in der Rinde und an Astansätzen vorhanden. Viele gekappte Äste, Harzfluss. Keine Hohlräume, Tagesverstecke möglich. 9
10 Nr. 4 Fichte Picea abies 50 cm Daneben kleinerer Baum Vital, teils verwachsen. Kleine Spalten in der Rinde und an Astansätzen vorhanden. Keine Hohlräume, Tagesverstecke möglich. Nr. 5 Hängebirke Petula pendula 30 cm Am Stammansatz dicker Eingeschränkt vital. Am Stammansatz tiefere Höhle vorhanden. Keine Besiedlung. Zur Überwinterung von Fledermäusen zu klein und ungeeignet Nr. 6 Rotbuche Fagus sylvatica 70 cm Vital. Schädigungen an der Rinde durch Drähte. Keine Spalten und Höhlen vorhanden. 10
11 Nr. 7 Rotbuche Fagus sylvatica 70 cm Vital, teils verwachsen, gekappte Äste, aber vernarbt. Kleine Faulstellen an Astansatzstellen, keine Höhlen. Nr. 8 Rotbuche Fagus sylvatica 80 cm Vital aber mit Blessuren. Schädigungen durch Drähte und Nägel, Verbauung am Tor. Verschnitten. Kleine Faulstellen vorhanden, keine größeren Höhlen. Nr. 9 Rotbuche Fagus sylvatica 50 cm + 30 cm Doppelstämmig, daneben zwei kleinere Einzelbäume. Vital. Keine Spalten und Höhlen vorhanden. 11
12 Nr. 10 Rotbuche Fagus sylvatica 60 cm + 60 cm Vierstämmig, früh verzweigend. Eingeschränkt vital. Die zwei größten Stämme weisen Pilzbefall auf, Spalten vorhanden, Tagesverstecke möglich, keine größeren höhlen. Nicht standsicher. Nr. 11 Spitzhorn Acer platanoides 45 cm Vital. Mit Efeu bewachsen. Keine Spalten und Höhlen vorhanden. 3.2 Brutvögel An den untersuchten Bäumen befinden sich keine Horste, Vogelnester oder Bruthöhlen. Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz. 3.3 Fledermäuse An den untersuchten Bäumen wurden keine Fledermäuse, keine Kotspuren oder andere Hinweise auf eine Besiedlung durch Fledermäuse festgestellt. Eine Überwinterung von Fledermäusen kann für die untersuchten Bäume ausgeschlossen werden. Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz. 12
13 3.4 Haselmaus Die Haselmaus erreicht innerhalb Schleswig-Holsteins ihre nordwestdeutsche Verbreitungsgrenze (Juskaitis & Büchner 2010). Das Plangebiet liegt außerhalb des Verbreitungsgebietes der Haselmaus in Schleswig-Holstein. (Borkenhagen 2011, LANU 2007, Ehlers 2009). Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz. 3.5 Juchtenkäfer Die untersuchten Bäume sind zu klein für eine Besiedlung durch den Juchtenkäfer. Sie weisen zudem keine Mulmhöhlen auf (Schaffrath 2003). Es besteht keine artenschutzrechtliche Relevanz. 4. Fazit Bauzeiten Die untersuchten Bäume haben aktuell keine Funktion als Lebensstätte für oben genannte Tierarten. Die geplante Entnahme der untersuchten Bäume löst keinen Verbotstatbestand gemäß 44 BNatSchG aus. Die Entnahme muss bis zum abgeschlossen sein (LBV 2011). Das gilt ebenso für die noch bestehenden Gartenlauben. Sommer-Tagesverstecke für Fledermäuse können in Spalten an den Bäumen und Gartenlauben nicht ausgeschlossen werden. Eine Überwinterung ist nicht zu erwarten. Die Bäume müssen bis zum gefällt und die Gartenlauben müssen bis zum rückgebaut sein, da in dieser Zeitspanne die geringste Wahrscheinlichkeit einer Präsenz von Fledermäusen besteht (LBV 2011). 5. Gewässer 5. 1 Bestand und Besiedlung Im Plangebiet befindet sich ein Gewässer, das als eutrophes Kleingewässer Code FKe kartiert wurde (Abb. 3). Das Gewässer und seine Umgebung wurden im Rahmen der vorliegenden Untersuchung begutachtet. Es ist ca. 10 x 10 Meter groß und ca. 0,5 Meter tief. Die Ufer sind mäßig steil. Das Gewässer wurde angelegt und der Aushub befindet sich als Wall um das Gewässer. Der Boden ist tiefgründigschlammig. Das Wasser ist mäßig klar. Das Gewässer ist mit Schilf zu etwa 90 % Deckung locker bestanden. Neben dem Schilf Phragmitis australis wurden Lemna minor und Equisetum fluviatilis fest gestellt. Kescherproben ergaben, dass eine 13
14 reiche faunistische Besiedlung mit Daphnien, Büschelmückenlarven, Wasserasseln und Trichopteren etc. besteht. Das Gewässer ist unabhängig seines anthropogenen Ursprungs aufgrund seiner Beschaffenheit und Vegetation als Biotop mit faunistischer Bedeutung einzustufen. Eine Besiedlung mit Amphibien ist nicht auszuschließen. Dafür sprechen die reiche Besiedlung mit Kleinlebewesen, die eine Teichmolch-Population ernähren kann sowie die vorhandenen Sommerlebensräume für Teichmolche in den umliegenden Gärten. In der Nähe befindet sich ein etwa nur 2x3 Meter großer Mini-Klärteich welcher ähnlich gestaltet ist und ebenfalls zur Reproduktion von Teichmolchen geeignet ist. Das gleiche gilt für ein Rest-Fließgewässer (Abb. 3). Es handelt sich um einen Teil eines Bachlaufs, der teils verrohrt und begradigt wurde. Im Plangebiet fließt das klare Wasser zügig und es treten Bach typische Pflanzenarten auf (s. Foto). Vorkommen von Grasfrosch und der Erdkröte sind in diesem Bereich nicht ganz auszuschließen, da geeignete Reproduktions- und Sommerhabitate für diese Arten vorhanden sind. Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sind nicht zu erwarten. Die besonders geschützten Amphibienarten können jedoch im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Regelung in Bezug auf das Biotop und die anderen genannten Gewässer Bedeutung erlangen. Abb. 3: Lage der Gewässer: 1 = Biotop, 2 = Mini-Klärteich, 3 = Fließgewässer 14
15 O.Grell Biotop O.Grell Mini-Klärteich, Lage s. Abb. 3 O.Grell Rest-Fließgewässer, Lage s. Abb. 3 15
16 5. 2 Mögliche Entfernung des Biotops / RRB Eine Entfernung eines Biotops ist grundsätzlich möglich aber ausgleichspflichtig. Ob ein Ausgleich vor Ort möglich und sinnvoll ist hängt vom Zusammenhang der verbleibenden umgebenden Sommerlebensräume ab. Es erscheint grundsätzlich möglich innerhalb naturnah gestalteter Grünanlagen am Standort ein Biotop mit faunistischer Funktion und mit Amphibienbesiedlung zu erhalten oder neu zu schaffen. Ein RRB ist jedoch ein technisches Bauwerk und selbst bei naturnaher Gestaltung ist gilt es rechtlich voraussichtlich nicht als Biotop im Sinne des gesetzlichen Schutzstatus und ist daher als Ausgleich allein nicht ausreichend. Es wird daher empfohlen, das Biotop am Ort zu erhalten oder ggf. zu verlegen. Es erscheint auch fachlich möglich, ein RRB zu schaffen und ein Teil davon als Biotop zu erhalten. Bei Umbauten am Biotop ist das Tötungsverbot der möglicherweise vorkommenden besonders geschützten Amphibien zu beachten. Hierzu wird beim Zugriff auf das Biotop eine baubiologische Begleitung empfohlen. 16
17 6. Literatur Bauer, H.-G., E. Bezzel & W. Fiedler (2012): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Ein umfassendes Handbuch zu Biologie, Gefährdung und Schutz, 622 S., Wiebelsheim. BArtSchV (2009): Verordnung zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten (Bundesartenschutzverordnung)Ausfertigungsdatum: , Stand: zuletzt geändert durch Art. 22 G v I Berndt, R., B. Koop & B. Struwe-Juhl (2002): Vogelwelt Schleswig-Holsteins, Bd. 5: Brutvogelatlas 464 S. BfN = Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.) (2009): Rote Liste gefährdeter Tiere, Pflanzen und Pilze Deutschlands. Band 1: Wirbeltiere - Schriftenreihe Naturschutz und Biologische Vielfalt 70(1), 386 S, Bonn Bad Godesberg. Borkenhagen, P. (2014): Die Säugetiere Schleswig-Holsteins Rote Liste. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MELUR) des Landes Schleswig-Holstein (Hrsg), 121 S. Büchner, S. (2007): Die Haselmaus in Hessen. Verbreitung, Nachweismethoden und Schutzmaßnahmen. In: Hessen-Forst FENA (Hrsg.), FB Naturschutz, Broschüre. Doerpinghaus, A. et al. (2005) : Methoden zur Erfassung von Arten der Anhänge IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Naturschutz und Biologische Vielfalt, BfN Heft 20, 448 S., Ehlers, S. (2009): Die Bedeutung der Knick- und Landschaftsstruktur für die Haselmaus (Muscardinus avellanarius) in Schleswig-Holstein. Dipl. Arbeit, Christian Albrecht Universität Kiel, 132 S. FÖAG ( ): Berichte zum Status der in Schleswig-Holstein vorkommenden Fledermausarten. Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (MLUR). GGV (2003): Faunistische Kartierungen im Raum Sünderup (Avif. Amph. Flederm.) Kreis Schleswig-Flensburg. Stadt Flensburg, Fachbereich Umwelt und Planen, Stadt- und Landschaftsplanung. GGV (2005a): Floristische und faunistische Kartierungen (Avif. Flederm. Rep. Amph. Heu. Tagf. Lib.). Linienfindungsverfahren und UVS. Stadt Flensburg, Fachbereich 4 / Umwelt und Planen. GGV (2005b): Untersuchung auf mögliche Besiedlung durch Fledermäuse zweier Gebäude auf dem DAA-Gelände in Flensburg. Fachbeitrag zu B-Plan Nr. 249 der Stadt Flensburg. Auftraggeber: Kessler & Krämer, Landschaftsarchitekten. GGV (2009): Pflege- und Entwicklungskonzept Margarethenpark. Fachbeitrag zum Artenschutz (BNatSchG). Stadt Flensburg Fachbereich 4 / Umwelt und Planen. 17
18 GGV (2010): Bauvorhaben Wohnen für Generationen Flensburg - Fruerlund Fachbeitrag zum Artenschutz (BNatSchG). Auftraggeber: Selbsthilfe - Bauverein eg Flensburg, unveröffl. Gutachten. GGV (2011): Neubau Streckenabschnitt der K 8 im Bereich Tarup Stadt Flensburg. Fachbeitrag zum Artenschutz nach BNatSchG. Auftraggeber: Stadt Flensburg, FB 4.1 Stadt- und Landschaftsplanung, unveröffl. Gutachten. GGV (2014): Bebauungspläne Nr. 274, 275,276 Osteralle Ost Stadt Flensburg, Floristisch-Faunistische Untersuchung und Potenzialabschätzung, Fachbeitrag zum Artenschutz. Auftraggeber: Stadt Flensburg über TGP, Landschaftsarchitekten BDLA, unveröffl. Gutachten. GGV (2016a): Bebauungsplan Nr. 265 Drosselweg. Stadt Flensburg. Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG. Auftraggeber: Architektur & Projektentwicklung GmbH, unveröffl. Gutachten. GGV (2016b): Sanierung Neustadt - Bebauungsplan Nr. 289 Schwarzental Stadt Flensburg. Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG. Auftraggeber: Büro OLAF, unveröffl. Gutachten. GGV (2017a): Abriss eines Gebäudes Sandberg 22 Stadt Flensburg. Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG. Auftraggeber: Wohnbau Flensburg GmbH, unveröffl. Gutachten. GGV (2017b): Bebauungsplan Nr. 256 Groß Tarup Dorf Stadt Flensburg. Fachbeitrag zum Artenschutz gemäß BNatSchG. Auftraggeber: Stadt Flensburg, unveröffl. Gutachten. Hutterer, R. et al. (2005) : Bat Migrations in Europe, A Review of Banding Data and Literature, BfN : Naturschutz und Biologische Vielfalt Heft 28, 162 S. Juskaitis, R. & S. Büchner (2010) Die Haselmaus. Die Neue Brehm-Bücherei, 181 S. Koop, B. & R. Berndt (2014): Vogelwelt Schleswig-Holsteins. Band 7. Zweiter Brutvogelatlas. Wachholtz Verlag. Neumünster, 504 S. Pro Regione (2017): Fachbeitrag zum Artenschutz zum Bebauungsplan Nr. 293 Am Katharinenhof / Neue Schule Ramsharde - Stadt Flensburg, unveröffentlichtes Gutachten, LANU (2003): Liste streng geschützter Arten gemäß 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG mit früheren bzw. aktuellen Vorkommen in Schleswig-Holstein unter Angabe typischer Habitate in Schleswig-Holstein (Stand: ). LANU (2007): Monitoring von 19 Einzelarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Eine Datenrecherche, Jahresbericht 2007 im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume. Auftragnehmer: Faunistisch-Ökologische Arbeitsgemeinschaft e.v. Ökologie-Zentrum der Universität Kiel. Schaffrath, U. (2003): Zu Lebensweise, Verbreitung und Gefährdung von Osmoderma eremita (Scopoli, 1763) Coleoptera, Scarabaeoidae, Cetoniidae, Trichiinae). Kassel, Philippia 10 (3/4):
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