Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung

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1 Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung Allgemeine Empfehlungen Zweck der Zeugniserläuterung Die Zeugniserläuterung ist als Ergänzung zu dem eigentlichen Zeugnis/Befähigungsnachweis konzipiert. Sie stellt keinen Ersatz für das Originalzeugnis dar, sondern bietet eine detaillierte Beschreibung der Fertigkeiten und Kompetenzen, die der Inhaber/die Inhaberin des betreffenden beruflichen Abschlusszeugnisses erworben hat. Die Zeugniserläuterung wird von den zeugniserteilenden Behörden ausgestellt und enthält ausführliche Angaben über: (erste Seite) - Die vom Inhaber/der Inhaberin des Abschlusszeugnisses erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen; - Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses zugänglich sind; (zweite Seite) - die ausstellende sowie die für die Beglaubigung zuständige Behörde; - das Niveau des Abschlusszeugnisses; - die verschiedenen Wege zur Erlangung des Abschlusszeugnisses; - die Zulassungsbedingungen und Zugangsmöglichkeiten zur nächsten Ausbildungsstufe; - die nationalen Referenzstellen. Achtung! Die Zeugniserläuterung - ist kein Ersatz für das Originalzeugnis; - stellt kein automatisches System dar, das die Anerkennung garantiert. Auf Wunsch kann die Zeugniserläuterung in eine andere europäische Sprache übersetzt werden (vgl. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung). Um in allen Mitgliedstaaten einen konsistenten Inhalt zu gewährleisten, sind beim Ausfüllen des Musters die folgenden Grundregeln zu beachten. Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 1

2 Detaillierte anleitung zum Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung Erste Seite der Zeugniserläuterung Bezeichnung des Dokuments: Europass-Zeugniserläuterung Klicken Sie auf der rechten Seite das Symbol der Landesflagge an und tragen Sie den Namen des zeugnisausstellenden Landes ein. Beispiel: Europass-Zeugniserläuterung (*) Irland Kasten 1: Bezeichnung des Abschlusszeugnisses Tragen Sie die auf dem Abschlusszeugnis verwendete Bezeichnung in der Ausgangssprache ein, beispielsweise: 1. Bezeichnung des Abschlusszeugnisses (en) National Craft Certificate: Electrician (1) in der Ausgangssprache In Klammern ist die Sprache unter Verwendung der ISO-Codes zu spezifizieren: Bulgarisch (български): bg Litauisch (lietuvių kalba): lt Tschechisch (čeština): cs Lettisch (latviešu valoda): lv Dänisch (dansk): da Maltesisch (malti): mt Deutsch (Deutsch): de Niederländisch (Nederlands): nl Spanisch (castellano): es Norwegisch (norsk): no Englisch (English): en Polnisch (polski): pl Griechisch (ελληνικά) : el Portugiesisch (português): pt Estnisch (eesti keel): et Rumänisch (Română) ro Finnisch (suomi): fi Slowakisch (slovenčina): sk Französisch (français): fr Slowenisch (slovenščina): sl Ungarisch (magyar): hu Schwedisch (svenska): sv Isländisch (íslenska): is Türkisch (Türkçe): tr Italienisch (italiano): it Kasten 2: Übersetzte Bezeichnung des Abschlusszeugnisses Dieser Kasten ist nur dann auszufüllen, wenn die Zeugniserläuterung in eine andere Sprache übersetzt wird, vgl. Leitlinien für die Übersetzung der Europass-Zeugniserläuterung. Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 2

3 Kasten 3: Profil der Fertigkeiten und Kompetenzen Dieser Kasten enthält eine präzise Beschreibung der wesentlichen Kompetenzen, die bis zum Ausbildungsende erworben wurden. Führen Sie die vom Inhaber des Abschlusszeugnisses erworbenen Fertigkeiten und Kompetenzen auf. Die Liste sollte folgendermaßen beginnen: Ein Inhaber/eine Inhaberin des Abschlusszeugnisses ist in der Regel fähig: und sollte ca. 5 bis 15 Punkte umfassen, wobei Aktionsverben zur Beschreibung der Kompetenzen zu verwenden sind. Zum Beispiel: 3. Profil der Fertigkeiten und Kompetenzen Ein Inhaber/eine Inhaberin des Abschlusszeugnisses ist in der Regel fähig: - anhand der gelieferten Zeichnungen die Tätigkeit zu planen und die benötigte Materialmenge abzuschätzen; - schematische Diagramme und Flussdiagramme zu interpretieren; - elektronische Prüfgeräte zu benutzen - Kabelsysteme für Lichtanlagen und für die Stromverteilung zu installieren und zu überprüfen - Schalt- und Verteileranlagen zu installieren und zu überprüfen - Störungen und Defekte in Kabelsystemen zu lokalisieren und zu beseitigen - Störungen und Defekte in elektrischen Geräten und Anlagen und zu lokalisieren und zu beseitigen - Beleuchtungsanlagen und die dazugehörigen Bedienelemente zu installieren, zu überprüfen, in Betrieb zu nehmen und instand zu halten - elektrische Heizanlagen und die dazugehörigen Bedienelemente zu installieren, zu überprüfen, in Betrieb zu nehmen und instand zu halten - Antriebsanlagen zu installieren, zu überprüfen, in Betrieb zu nehmen und instand zu halten - tätigkeitsbezogene Dokumentationen zu erstellen Ein (nicht erschöpfendes) mehrsprachiges Glossar (vgl. Europass-Website) enthält die Referenzterminologie (Aktionsverben) für die Erstellung und Übersetzung von Zeugniserläuterungen in allen Sprachen. Anmerkung: - Fertigkeiten und Kompetenzen können in Gruppen angeordnet werden (wie in dem Beispiel anhand gelieferter Zeichnungen die Tätigkeit zu planen und die benötigte Materialmenge abzuschätzen ); - die Syntax sollte einheitlich sein: Verb(en) + Objekt + Ergänzung; - die Beschreibung muss präzise sein; Adverbien, die allgemeine Arbeitseinstellungen beschreiben (effektiv arbeiten, Aufgaben gewissenhaft erfüllen usw.), sind ebenso zu vermeiden wie alle Elemente, die keine wesentlichen Aussagen enthalten; - Beschreibungen sollten nicht bewertend sein. Kasten 4: Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses zugänglich sind (optional) Listen sie die typischen Bereiche von angestrebten/möglichen Tätigkeitsfeldern und/oder Beschäftigungen auf, für die der Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses geeignet ist, z. B. 4. Tätigkeitsfelder, die für den Inhaber/die Inhaberin des Abschlusszeugnisses zugänglich sind (1) Elektroinstallateur; Wartungselektriker; Installateur von Datenkommunikationssystemen; Installateur von Alarmanlagen. (1) sofern möglich Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 3

4 Anmerkung: Sind besondere Qualifikationsanforderungen für den Zugang zu einem reglementierten Beruf erforderlich, sollte Folgendes ergänzt werden: Diese Qualifikation ist durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften für die Ausübung des Berufs [es folgt die entsprechende Berufsbezeichnung] verpflichtend vorgeschrieben. Kasten: Erläuterung Der Inhalt dieses Kastens darf nicht verändert werden. Zweite Seite der Zeugniserläuterung Kasten 5: Amtliche Grundlagen des Abschlusszeugnisses - Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle Geben Sie die vollständige Bezeichnung sowie den Status (öffentlich/privat, regional/national usw.) und die Anschrift, Telefon-/Faxnummer, Website- und -Adresse der ausstellenden Stelle an, beispielsweise: Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle FÁS - Training and Employment Authority P.O. Box 456, Upper Baggot St., Dublin 4, Irland (Die irische Behörde für Berufsbildung und Beschäftigung, FÁS, wurde 1988 aufgrund des Gesetzes von 1987 über Arbeitsmarktdienste (Labour Services Act) errichtet, um eine breites Spektrum von Dienstleistungen für den Arbeitsmarkt in Irland bereitzustellen. Die FÁS ist das für die Lehrlingsausbildung in Irland zuständige staatliche Organ und gesetzlich zur Zertifizierung berechtigt.) Anmerkung: Vergessen Sie nicht, in der Postanschrift den Ländercode anzugeben. - Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist Wird das Abschlusszeugnis von einer nationalen/regionalen Behörde beglaubigt, geben Sie die vollständige Bezeichnung sowie den Status (öffentlich/privat, regional/national usw.) und die Anschrift, Telefon-/Faxnummer, Website- und -Adresse dieser Behörde an. Gegebenenfalls machen Sie bitte auch Angaben zur Gültigkeit des Abschlusszeugnisses, z. B.: Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständig ist National Qualification Authority of Ireland Jervis House Jervis Street Dublin 1 Irland Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 4

5 Anmerkungen: - Die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnisses zuständige Behörde ist nicht mit der ausstellenden Stelle identisch. - Vergessen Sie nicht, in der Postanschrift den Ländercode anzugeben. - Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses (optional) Falls das Zeugnisniveau einer bestehenden nationalen oder internationalen Klassifizierung entspricht, so benennen Sie bitte das entsprechende Niveau im Rahmen der betreffenden Klassifizierung (z. B. nationale Klassifikation, ISCED, usw.). Wenden Sie sich gegebenenfalls an die Stelle, die das Zeugnis ausgestellt hat, z. B.: Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses Fachkraft-Stufe (Craft-Level) in Irland bzw. ISCED-Stufe 4 Weitere Informationen über das von der Unesco konzipierte ISCED-Klassifikationssystem finden Sie unter - Bewertungsskala / Bestehensregeln Beschreiben Sie kurz das Notensystem. Geben Sie die beste und die schlechteste Note an sowie die Mindestnote, die für ein Bestehen erforderlich ist, z. B.: Bewertungsskala / Bestehensregeln Bestanden: - Praxis: Alle wesentlichen Fertigkeiten wurden in allen Phasen erworben, einschließlich der Bewertung der Leistungen am Arbeitsplatz. - Theorie: 70% Sehr gut: - Praxis: Zusätzlich zu den wesentlichen Fertigkeiten wurden in allen Phasen auch erstrebenswerte Fertigkeiten erworben. - Theorie: 85% Anmerkung: Fügen Sie bitte die verwendeten Unterscheidungsmerkmale (z. B. ausgezeichnet, gut usw.) hinzu. Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 5

6 - Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe (optional) Geben Sie bitte an, ob das Abschlusszeugnis zum Zugang zur nächsthöheren Ausbildungsstufe berechtigt, z. B.: Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe Zugang zu Stufe 3 - Internationale Abkommen (optional) Geben Sie bitte an, ob ein internationales Abkommen (zur gegenseitigen Anerkennung, Gleichwertigkeit von Qualifikationen usw.) besteht, z. B.: Internationale Abkommen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit dem Vereinigten Königreich. Abkommen über die Vergleichbarkeit von Standards mit den deutschen Handwerkskammern in Köln und Kassel sowie mit dem BIBB. Anmerkung: Gegebenenfalls ist für Verweise die Website-Adresse anzugeben. - Rechtsgrundlage Geben Sie bitte die gesetzliche Grundlage des Abschlusszeugnisses und erforderlichenfalls eine vollständige Liste der Verweise an, z. B.: Rechtsgrundlage Labour Services Act 1987 Industrial Training Act 1967 Kasten 6: Offiziell anerkannte Wege zur Erlangung des Abschlusszeugnisses Erläutern Sie die verschiedenen Wege, die zum Erwerb des Abschlusszeugnisses führen, entweder durch Ausfüllen der bereit gestellten Tabelle oder mit eigenen Worten. Beschreibung des absolvierten beruflichen Bildungsgangs - Geben Sie bitte an, ob die Ausbildung im Rahmen des betreffenden Bildungsgangs (teilweise oder ganz) in der Schule bzw. in einer beruflichen Bildungseinrichtung vermittelt wird, z. B.: Im Ausbildungszentrum - Geben Sie bitte an, ob die Ausbildung im Rahmen des betreffenden Bildungsgangs (teilweise oder ganz) am Arbeitsplatz vermittelt wird, z. B.: Am Arbeitsplatz - Geben Sie bitte an, ob im Rahmen des betreffenden Bildungsgangs die Anrechnung früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten möglich ist, z. B.: Anrechnung früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 6

7 Anteil am gesamten Bildungsgang (in %) - Geben Sie bitte an, welchen prozentualen Anteil die Ausbildung in der Schule bzw. in einer beruflichen Bildungseinrichtung an dem betreffenden Bildungsgang insgesamt hat, z. B.: 50% ; - Geben Sie bitte an, welchen prozentualen Anteil die Ausbildung am Arbeitsplatz an dem betreffenden Bildungsgang insgesamt hat, z. B.: 50% - Geben Sie bitte an, in welcher Form früher erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen des Bildungsgangs angerechnet werden können, z. B.: Anrechnung nach Bewertung möglich Dauer (Stunden/Wochen/Monate/Jahre) - Geben Sie bitte die Dauer (Stunden/Wochen/Monate/Jahre) der Ausbildung in der Schule oder in einer beruflichen Bildungseinrichtung an, z. B.: 30 Wochen - Geben Sie bitte die Dauer (Stunden/Wochen/Monate/Jahre) der Ausbildung am Arbeitsplatz an, z. B.: 30 Wochen - Geben Sie bitte die Gesamtdauer des Bildungsgangs an, der zum Erwerb des Abschlusszeugnisses zu absolvieren ist, z. B.: 2 Jahre. Beispiel: Beschreibung des absolvierten beruflichen Bildungsgangs In der Schule/In einer beruflichen Bildungseinrichtung Anteil am gesamten Bildungsgang (in %) Dauer (Stunden/Wochen/Monate/T age) 50% 30 Wochen Am Arbeitsplatz 50% 30 Wochen Anrechnung früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten Anrechnung nach Bewertung möglich Gesamtdauer des zum Abschlusszeugnis führenden Bildungsgangs 2 Jahre Anmerkung: Spezifizieren Sie, ob das Abschlusszeugnis auf unterschiedliche Weise erlangt werden kann (alternierende Ausbildung, Weiterbildung, praxisorientierte oder schulische Ausbildung, Programme zur Anrechnung früher erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten usw.). Kasten: Zulassungsbedingungen (optional) Spezifizieren Sie bitte die Anforderungen für die betreffende Ausbildungsstufe (Bildungsniveau, Auswahlmodus usw.), falls zutreffend, z. B.: Zulassungsbedingungen Mindestens Bewertung D in fünf (5) Fächern des vom Bildungsministerium verliehenen Abschlusszeugnisses für den Sekundarbereich I (Junior Certificate) bzw. eines als gleichwertig anerkannten Abschlusses... Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 7

8 Kasten: Zusätzliche Informationen (optional) Dieser Abschnitt kann für kurze Informationen über die Organisation der Ausbildung (Art der praktischen Ausbildung, praktisches Programm oder Struktur des Berufsbildungssystems, Bewertungsmethoden usw.) genutzt werden., z. B.:... Zusätzliche Informationen Nähere Informationen (einschließlich einer Beschreibung des nationalen Qualifikationssystems) finden sich unter: Gegebenenfalls ist die Website-Adresse anzugeben, die Zugang zu Informationen über das nationale Qualifikationssystem bietet. Kasten: Nationale Referenzstelle Geben Sie bitte den Namen und die Anschrift (einschließlich der Website-Adresse) der nationalen Referenzstelle an, z. B.:... Nationale Referenzstelle National Qualification Authority of Ireland (NQAI) Leitlinien für das Ausfüllen der Europass-Zeugniserläuterung - Europäische Gemeinschaften 2003 Seite 8

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