Immissionen in Salzburg

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1 BAKOM OFCOM OFCOM UFCOM NIS Immissionen in Salzburg Studie erstellt durch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) in Zusammenarbeit mit dem Forschungszentrum ARC Seibersdorf research GmbH; dem Magistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz; und der EMC - RF Szentkuti. Im Auftrag der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom) Februar

2 Autorenteam: R. Coray, Dipl. El.-Ing. HTL (1), P. Krähenbühl, Dipl. El.-Ing. HTL (1), M. Riederer, Dipl. El.-Ing. ETHZ (1), D. Stoll, Fürsprecher (1), D.I. G. Neubauer (2), Dr. sc. techn. B. Szentkuti (3), 1 Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Zukunftstrasse 44, CH-2501 Biel URL: 2 ARC Seibersdorf research GmbH, A-2444 Seibersdorf, URL: 3 EMC-RF Szentkuti, Jaegerstrasse 6, CH-3074 Muri / Bern Auskunftsperson: Philippe Horisberger Bundesamt für Kommunikation(BAKOM) Leiter der Sektion Frequenzplanung Zukunftstrasse 44 Postfach CH-2501 Biel Telefon: +41 (0) FAX: +41 (0) philippe.horisberger@bakom.admin.ch Koordination: Redaktion: R. Coray, Dipl. El.-Ing. HTL H. Breitenmoser, Dipl. El.-Ing. HTL Gutachten: Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung (metas), Lindenweg 50, CH-3003 Bern-Wabern URL: 1

3 Zusammenfassung Die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) hat im Jahr 2001 das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) beauftragt, Messungen von nichtionisierenden Strahlen (NIS) in der österreichischen Stadt Salzburg durchzuführen. Ziel war es, das öfters ins Gespräch gebrachte Salzburger Modell als vorsorgliche Massnahme gegen mögliche Auswirkungen der nichtionisierenden Strahlung zu verifizieren. Der vorliegende Bericht stellt die Resultate der mittels Computersimulationen ermittelten Immissionslagen sowie die Messresultate vor und zieht entsprechende Schlussfolgerungen. Mit dem Ziel, das Salzburger Modell zusammen mit Experten aus Österreich, Netzbetreibern, Umweltorganisationen und Behörden zu diskutieren, hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 4. April 2001 zu einem Treffen in Magglingen eingeladen. Als Resultat wurde vorgeschlagen, dass in der Stadt Salzburg Messungen gemäss den in der Schweiz diskutierten Methoden und den Beurteilungskriterien der NISV durchgeführt werden sollten. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob und falls ja, mittels welcher Netzstrukturen ein Immissionswert von 1 mw/m 2 eingehalten werden kann. Die in der Schweiz für Mobilfunkkonzessionen zuständige Kommunikationskommission, hat in der Folge das BAKOM beauftragt, die Immissionslage in der Stadt Salzburg abzuklären. Grenzwerte für die Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern sind in Österreich durch die Vornorm S 1120 aus dem Jahre 1992 geregelt. Die Grenzwerte für die Öffentlichkeit betragen für die Leistungsdichte 6 W/m 2 bei 900 MHz bzw. 10 W/m 2 bei 1800 MHz (vergleichbar mit den Empfehlungen der ICNIRP bzw. der EU). Eine weit über diese Empfehlungen hinausgehende Grenzwertforderung für Österreich hat die Stadt Salzburg gestellt. Die Stadt Salzburg hatte im Sommer 1998 gefordert, zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit einen Beurteilungswert, 1 mw/m 2, für die Summe der von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Emissionen gesetzlich zu verankern. Diese Forderung folgt einer Empfehlung von Mitarbeitern der Landessanitätsdirektion Salzburg, die im Auftrag des Salzburger Landtags und anderer eine medizinische Bewertung der HF EMF von Mobilfunksendeanlagen vorgenommen hatten. Eine Umsetzung des Salzburger Beurteilungswertes in einen gesetzlichen Grenzwert ist nicht erfolgt. Die österreichischen Netzbetreiber haben in der Folge versucht, den im internationalen Vergleich extrem tiefen Salzburger Beurteilungswert (ca. zehntausend mal kleiner als der von der ICNIRP und der EU empfohlene Grenzwert) im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten einzuhalten. Sie haben aber auch darauf hingewiesen, dass aufgrund der heute von der Kundschaft geforderten Versorgungsqualität dieser Wert auf städtischem Gebiet nicht mehr mit vertretbarem Aufwand flächendeckend eingehalten werden könne. Ungeachtet der durch die Netzbetreiber geäusserten Vorbehalte wurde und wird der Salzburger Beurteilungswert in verschiedenen europäischen Ländern und auch in der Schweiz als beispielhaft für den Aufbau eines sogenannten "1 mw/m 2 -Mobilfunk-netzes" dargestellt. Am 9. Juli 2001 hat das BAKOM in Salzburg ein mögliches Konzept zur Erhebung der Immissionslagen vorgestellt. Insbesondere hat das BAKOM vorgeschlagen, dass pro Netzbetreiber im Nahbereich von jeweils 3 verschiedenen Antennentypen die Immissionswerte ermittelt werden sollten. Die Auswahl der einzelnen Sendestandorte wurde auf Vorschlag der Landessanitätsdirektion Salzburg am 27. Juli 2001, unter notarieller Aufsicht, durch einen Vertreter des Amtes für Umweltschutz des Magistrats der Stadt Salzburg durch das Los bestimmt. Es wurde bewusst darauf verzichtet, die bereits bekannten, bezüglich der Immissionslage besonders kritischen Sendestandorte zu untersuchen. 2

4 Das BAKOM hat in der Folge mittels Computersimulationen die Immissionslagen eruiert. Die dazu notwendigen Daten der Umgebung (Katasterpläne) sowie die Daten der Sendeanlagen haben das Magistrat Salzburg, das Amt für Umweltschutz bzw. die Netzbetreiber zur Verfügung gestellt. Die dreidimensionale Visualisierung der von den Antennen ausgesendeten elektromagnetischen Felder ermöglichte eine aussagekräftige Analyse nicht nur der Immissionslagen, sondern auch der Versorgungslagen. Für die praktische Durchführung der Messungen wurde das auf diesem Gebiet seit mehreren Jahren tätige Forschungszentrum, ARC Seibersdorf research GmbH, beauftragt. Für den Zutritt in die einzelnen Wohnungen sowie die Information der städtischen Behörden war das Magistrat Salzburg, Amt für Umweltschutz, besorgt. Die praktischen Messungen wurden vom 12. November bis zum 19. Dezember durchgeführt. An 8 der insgesamt 13 mittels Los ausgewählten Sendestandorte wird der Salzburger Beurteilungswert von 1 mw/m 2 um bis zu einem Faktor 40 überschritten. Die Analysen der Immissionslagen zeigen im weiteren, dass bei modernen GSM Netzen, auf städtischem Gebiet die bei den Anwohnern von Sendeanlagen auftretenden Immissionen im Mittel zwischen 10 und 200 mw/m 2 liegen. Die Messungen, sowie die mittels Computer simulierten Immissionslagen zeigen somit klar, dass ein Immissionswert von 1 mw/m 2 aus technischen und betrieblichen Gründen auf städtischem Gebiet bei Anwohnern von Antennenanlagen nicht eingehalten werden kann. Ein Unterschreiten von Immissionswerten im Bereich von 100 mw/m 2 dürfte ohne erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen kaum möglich sein. 3

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6 Inhaltsverzeichnis 1 RESULTATE UND SCHLUSSFOLGERUNGEN AUSGANGSLAGE VORGEHENSWEISE RECHTSGRUNDLAGEN, VORGABEN DER NISV BERECHNUNG DER IMMISSIONSLAGEN (COMPUTERSIMULATION) MESSTECHNIK LITERATURVERZEICHNIS UND BEGRIFFSERKLÄRUNGEN...40 ANHANG 01 ANHANG 02 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 01, FREISTEHENDER MAST...44 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 02, DACHSTANDORT...48 ANHANG 03 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 03, MIKROZELLE...52 ANHANG 04 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 04, MIKROZELLE...54 ANHANG 05 ANHANG 06 ANHANG 07 ANHANG 08 ANHANG 09 ANHANG 10 ANHANG 11 ANHANG 12 ANHANG 13 ANHANG 14 ANHANG 15 ANHANG 16 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 05, FREISTEHENDER MAST...58 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 06, DACHSTANDORT...62 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 07, MIKROZELLE...66 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 08, FREISTEHENDER MAST...70 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 09, DACHSTANDORT...74 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 10, DACHSTANDORT...78 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 11, FREISTEHENDER MAST...82 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 12, DACHSTANDORT...86 ÜBERSICHT, SENDESTANDORT 13, MIKROZELLE...90 BEURKUNDUNG DER MITTELS LOS AUSGEWÄHLTEN SENDESTANDORTE...94 GUTACHTEN, BUNDESAMT FÜR METROLOGIE UND AKKREDIERUNG...96 INFORMATIONSBLATT QUICKPLAN...98 ANHANG 17 MESSBERICHT DER ARC SEIBERSDORF RESEARCH GMBH

7 1 Resultate und Schlussfolgerungen R. Coray 1.1 Auswahl der Sendestandorte Im Sinne einer möglichst objektiven Darstellung der Immissionslagen hat das BAKOM vorgeschlagen, je einen Antennentyp pro Netzbetreiber zu untersuchen (freistehender Mast, Dachantenne und Mikrozelle). Die untersuchten Standorte wurden bewusst zufällig mittels Los ausgewählt. Somit werden nicht zwingend die Standorte mit den bekannten höchsten Immissionen bewertet. 1.2 Vorgaben der NISV Begriff der "Anlage" Ein "Sendestandort" entspricht dem heute in der Umsetzung der Schweizer Verordnung NISV [ 2 ] definierten Begriff "Anlage", also einer Gruppe von Antennen die sich in einem engen räumlichen Zusammenhang befinden (z.b. auf dem gleichen Dach). Betriebszustand: 100 % Gemäss der NISV muss ein Immissionswert ermittelt werden, der einer maximaler Auslastung (Verkehrsdichte) der Zelle entspricht. Messunsicherheiten zu Lasten der Netzbetreiber Die instrumentelle Messunsicherheit wird zu Lasten der Netzbetreiber verrechnet. Lokale Maxima Als Beurteilungsgrössen gelten die lokal eng begrenzten Immissionsmaxima. 1.3 Freistehende Masten Versorgungslage Bei den ausgelosten freistehenden Masten handelt es um Antennenanlagen wie sie heute vorwiegend in ländlichen Zonen und zu Beginn der GSM Technologie [ 1 ] auch in stark besiedelten Zonen eingesetzt wurden. Auf städtischem Gebiet werden solche Antennentypen heute zur Sicherstellung einer grossflächigen "Grundversorgung" eingesetzt. Grund sind die heute wesentlich grösseren Anforderungen der Kundschaft an die Empfangsqualität sowie die drastisch gestiegene Verkehrsdichte. Die Installation der Antennen auf einer Höher über Boden von einigen Zehn Metern ermöglicht die Versorgung eines relativ grossen Gebietes von mehreren Quadratkilometern. Für die Versorgung ländlicher Zonen sind freistehende Masten oder Antennen mit grosser Höhe über Boden deshalb die ideale Lösung. Für die Versorgung städtischer Siedlungsstrukturen eignen sich diese Antennentypen allerdings nicht mehr. Ab einer gewissen Distanz wird die Versorgungsqualität drastisch abnehmen. Wie die Grafik deutlich zeigt, ergeben sich aufgrund von Gebäuden extreme "Schattenzonen". 6

8 Ein weiteres, von der Kundschaft nicht direkt wahrgenommenes Kriterium ist das ständig wachsende Verkehrsaufkommen in stark besiedelten Zonen. Die insgesamt zur Verfügung stehenden Frequenzbänder sind ein stark begehrtes Gut und nur begrenzt vorhanden. Eine wirtschaftliche Nutzung der verfügbaren Frequenzen kann nur durch ein feinmaschiges Netz bzw. kleine Zellen erreicht werden. Damit wird eine mehrfache Verwendung der gleichen Frequenz innerhalb eines relativ kleinen Gebietes ermöglicht. Freistehender Mast, Sendestandort 05, Ernst Grein Strasse (Anhang 05) Immissionslage Aufgrund der relativ grossen Antennenhöhen über Boden und des aus versorgungstechnischen Gründen flachen Abstrahlwinkels sind die Immissionswerte am Boden verhältnismässig klein, flache Geländestruktur und übliche Gebäudehöhen vorausgesetzt. Die gemessenen Werte liegen im Bereich von und mw/m 2. Der Salzburger Beurteilungswert wird um einen Faktor 2.3 überschritten (Kapitel 1.8). GSM- Antennen auf einer Höhe von einigen 10m verursachen, flaches Gelände und normale Höhen der umliegenden Bauten vorausgesetzt, bei den Anwohnern im Allgemeinen keine Immissionswerte über 10 mw/m 2. 7

9 1.4 Dachantennen Versorgungslage Eine optimale "Ausleuchtung" relativ kleiner Zellflächen sowie die geforderten Uebertragungskapazitäten führte zwangsläufig zur Anwendung der Dachantennen. Aus der Computersimulation ist klar ersichtlich, dass kleinere Zellen eine weit bessere Abdeckung auch im kleinräumigen Bereich ermöglichen als Mastantennen. Zusätzlich wird es aufgrund der kleinen Zellen möglich, den gleichen Kanal bzw. die gleiche Frequenz mehrmals einzusetzen (Frequenzwiederholung in der übernächsten Zelle). Dachantennen sind somit die logische Weiterentwicklung der GSM- Netze in stark besiedelten Zonen. Dachantenne, Sendestandort 10, Hübnergasse 5, siehe Anhang 10 Immissionslage Bei den ausgelosten Dachantennen handelt es sich um Leistungen im Bereich von 100 bis 1000 Watt EIRP. Diese Werte sind typisch für Dachantennen. Nicht unbedingt typisch sind die mittels Los ausgewählten Standorte im Hinblick auf die Siedlungsstrukturen. In vier der fünf mittels Los ausgewählten Standorte handelt es sich um Industriezonen und Vorortssiedlungen mit entsprechend grossen Distanzen zwischen Antenne und Anwohner von 50 bis 120 Metern. Die Immissionswerte sind entsprechend klein und liegen zwischen 1 und 21 mw/m 2. Eine für Dachantennen typische Antennenanordnung zeigt der Sendestandort 10, Hübnergasse 5. Betreiber der verschiedenen Antennen sind Mobilkom, One und Telering. Der Immissionswert am meist exponierten Ort empfindlicher Nutzung (OMEN), in einem Abstand von 80 Metern beträgt 21 mw/m 2 (Kapitel 1.8). Der Salzburger Beurteilungswert wird um einen Faktor 21 überschritten. Distanzen über 50 Meter sind in den grösseren Städten Europas eher selten zu finden und sind nicht repräsentativ für Siedlungsstrukturen wie sie beispielsweise in der Salzburger Innenstadt vorherrschen. Wird von einer Distanz im Bereich von 50 Metern ausgegangen, ergäben sich gemäss Computersimulation Immissionswerte in der Grössenordnung von 100 mw/m 2 und mehr. 8

10 1.5 Mikrozellen Versorgungslage Die drastisch zunehmende Verkehrsdichte sowie der Wunsch der Kunden an eine zuverlässige Versorgung an praktisch allen denkbaren Standorten ausserhalb und auch innerhalb der Gebäulichkeiten einer Stadt erfordert aus den bereits erwähnten Gründen den Einsatz immer kleinerer Zellen, sogenannte Mikrozellen. Die von den kaum sichtbaren Antennen abgestrahlten Leistungen sind klein und liegen oft nur knapp über den Leistungen der Mobiltelefone. Im Fall der ausgelosten Standorte liegen die Leistungen im Bereich von 2 bis 20 Watt EIRP. Die zu versorgenden Zonen sind beispielsweise Parkanlagen, Strassenschluchten, Parkplätze und Bahnhöfe. Mikrozellen sind die ideale Ergänzung der relativ grossen Zellen der Dachantennen. Sie erfüllen auf optimale Weise die Anforderungen an eine qualitativ hochstehende Versorgung in städtischem Gebiet. Mikrozelle, Sendestandort 07, Gaswerkstrasse, siehe Anhang 07 Immissionslage Antennen von Mikrozellen müssen aus physikalischen Gründen nah bei den Kunden installiert werden. Dies führt zu folgender Situation. Obwohl die abgestrahlten Leistungen 100 bis 1000 mal kleiner sind als die Leistungen von Mast- oder Dachantennen ergeben sich relativ grosse Immissionswerte. Grund sind die einerseits aus physikalischen- und auch praktischen Gründen kleinen Distanzen zwischen Antenne und Anwohner. Das sogenannte Distanzgesetz kann gut anhand eines Moblitelefons illustriert werden. Bei einer abgestrahlten Leistung von typisch 2 Watt EIRP wird sich im Abstand eines Meters ein Immissionswert von ca. 160 mw/m 2 ergeben. Am Sendestandort 07 wurde ein Immissionswert von 40 mw/m 2 gemessen (Kapitel 1.8). Der Salzburger Beurteilungswert wird um einen Faktor 40 überschritten. Aus technischen und auch praktischen Gründen betragen die Entfernungen zwischen Antenne und Anwohner im allgemeinen nur einige Meter. Deshalb werden bei Mikrozellen maximale Immissionswerte von zirka 200 mw/m 2 nur mit unverhältnismässig grossem Aufwand zu unterschreiten sein. 9

11 1.6 Aussagewert der messtechnisch ermittelten Immissionswerte Im Hinblick auf den Vollzug bzw. die Ueberprüfungsmöglichkeiten von Grenzwerten muss vollständigkeitshalber auch die Frage der Repräsentabilität und insbesondere auch der zeitlichen Konsistenz der ermittelten Messwerte gestellt werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich gewissermassen um eine "Momentaufnahme". Es ist davon auszugehen, dass sich bereits heute, d.h. zwei Monate nach den Messungen, die Immissionslagen wesentlich verändert haben. Die normalen, periodischen Anpassungen der Antennendaten an die sich laufend verändernden Kundenbedürfnisse, sollen bewusst nicht in die folgenden Betrachtungen einbezogen werden. Die Abschwächung der elektromagnetischen Wellen auf dem Weg der Antenne zu den Anwohnern ist, von den Daten der Antennen selbst einmal abgesehen, abhängig von den zeitlich variablen Einflussgrössen wie etwa der Wetterverhältnisse, den Strukturen und Materialien der Bauten etc. (Durchgangsdämpfungen, Reflexionsflächen). Nicht zu vernachlässigen ist die Bedeutung der Fenster, gewissermassen dem Nadelöhr, durch das elektromagnetischen Felder zur Hauptsache in die Wohnräume eindringen. Es ist von ausschlaggebender Bedeutung, ob Fenster geöffnet oder geschlossen sind, und in welchem Winkel beispielsweise offene Fensterflügen zur einfallenden Welle stehen. Art und Typ der Verglasung können einen wesentlichen Einfluss auf die Wellenausbreitung haben. Solche wesentlichen Einflussgrössen sind im Einzelfall nicht ohne unverhältnismässig grossen Aufwand zu erfassen. Allerdings gilt dies nur bei relativ kleinen Immissionswerten unterhalb ca. 200 mw/m 2. Bei grösseren Beurteilungswerten ergibt sich ein völlig anderes Bild. Im Bereich der von der ICNIRP [ 11 ] empfohlenen Grenzwerte dürften sich die oben genannten Unwägbarkeiten im Bereich von lediglich einigen 10% bewegen. Der Grund, je grösser der zu überprüfende Immissionswert, desto kleiner ist die Distanz zur Antenne und desto kleiner die Beeinflussung der Wellenausbreitung durch die oben genannten Einflussfaktoren. Die für die Überprüfung zuständige Behörde muss sich folglich nicht nur mit der Frage der Grösse des Beurteilungswertes sondern auch mit der Frage der Praktikabilität des Vollzugs auseinander setzen. 1.7 Schlussfolgerungen An 8 der insgesamt 13 mittels Los ausgewählten Sendestandorte wird der Salzburger Beurteilungswert von 1 mw/m 2 um bis zu einem Faktor 40 überschritten. Die Analysen der Immissionslagen zeigen im weiteren, dass bei modernen GSM Netzen, auf städtischem Gebiet die bei den Anwohnern von Sendeanlagen auftretenden Immissionen im Mittel zwischen 10 und 200 mw/m 2 liegen. Die Messungen, sowie die mittels Computer simulierten Immissionslagen zeigen somit klar, dass ein Immissionswert von 1 mw/m 2 aus technischen und betrieblichen Gründen auf städtischem Gebiet bei Anwohnern von Antennenanlagen nicht eingehalten werden kann. Ein Unterschreiten von Immissionswerten im Bereich 100 mw/m 2 dürfte ohne erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen kaum möglich sein. 10

12 1.8 Immissionswerte in der Stadt Salzburg (Summenwerte aller Netzbetreiber) 100 mw/m 2 6 V/m Mikrozelle, Distanz Antenne Messort 4m Dachstandort, Distanz Antenne Messort 76m 10 mw/m V/m 1 mw/m V/m Dachstandort, Distanz Antenne Messort 120m Freistehender Mast, Distanz Antenne Messort 196m Mikrozelle, Distanz Antenne Messort 8m Dachstandort, Distanz Antenne Messort 64m Freistehender Mast, Distanz Antenne Messort 85m Dachstandort, Distanz Antenne Messort 55m Freistehender Mast, Distanz Antenne Messort 174 m Dachstandort, Distanz Antenne Messort 41m 0.1 mw/m V/m Mikrozelle, Distanz Antenne Messort 2.5m Freistehender Mast, Distanz Antenne Messort 93m Mikrozelle, Distanz Antenne Messort 2.5m Makartplatz Mobilkom, Maxmobil, Telering Maria Cebotari Str. Telering Berchtesgadnerstr. Mobilkom, One,Telering Hübnergasse Mobilkom, One, Telering Bachstrasse One Friedhofstrasse One Gaswerkstrasse Mobilkom, Maxmobil Ginkeyplatz Maxmobil, Telering Ernst-Grain-Str. Maxmobil, One Vogelweiderstr. Mobilkom Gaisberg Mobilkom Grazer Bundesstr. Mobilkom, Telering Liefering Mobilkom, Maxmobil 11

13 2 Ausgangslage R. Coray Grenzwertempfehlung in Österreich Grenzwerte für die Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (EMF) sind in Österreich durch die Vornorm S 1120 aus dem Jahre 1992 geregelt. Dort sind zulässige Expositionswerte zum Schutz von Personen im Frequenzbereich 30 khz bis 3000 GHz sowohl für beruflich Exponierte wie für die allgemeine Öffentlichkeit festgesetzt. Die Grenzwerte für die Öffentlichkeit betragen für die elektrische Feldstärke 48 V/m bei 900 MHz und 61 V/m bei 1800 MHz sowie für die Leistungsdichte 6 W/m 2 bei 900 MHz bzw. 10 W/m 2 bei 1800 MHz. Ende Juli 2000 hat das österreichische Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie den Entwurf einer Verordnung über Grenzwerte für ortsfeste Sendeanlagen öffentlicher Mobilfunksysteme zur Begutachtung veröffentlicht. In diesem Entwurf werden die ICNIRP [ 11 ] Empfehlungen für hochfrequente EMF als Grenzwerte für Österreich übernommen. Zur Begründung für diese Verordnung heisst es in den Erläuterungen zu dem Entwurf: Gemäss der Anordnung des 67 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz (TKG) müssen bei Errichtung und Betrieb von Funkanlagen und Endgeräten der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewährleistet sein. Diesem Auftrag entsprechend haben die Fernmeldebehörden I. Instanz bereits bislang im Rahmen von Bewilligungsverfahren darüber gewacht, dass die in der ÖNORM S 1120 festgesetzten Grenzwerte von der vom Verfahren betroffenen Funkanlage eingehalten werden. Die in der zitierten ÖNORM festgesetzten Werte weichen jedoch insbesondere im Bereich des von den Mobilfunksystemen der zweiten Generation genutzten Frequenzspektrums von den derzeit international anerkannten Standards geringfügig nach oben ab. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) hat auf der Basis der besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten und Gutachten Empfehlungen erarbeitet. Diese international anerkannten und auch von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlenen Grenzwerte wurden durch die Empfehlung des Rates (EU) vom 12. Juli 1999 zur Begrenzung der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern übernommen. Salzburger Beurteilungswert Eine weit über die ICNIRP Empfehlungen hinausgehende Grenzwertforderung für Österreich hat die Stadt Salzburg gestellt. Diese hat im Rahmen der Diskussion um das sogenannte Salzburger Modell einige Aufmerksamkeit erregt. Die Stadt Salzburg hatte im Sommer 1998 gefordert, zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit einen Beurteilungswert 1 mw/m 2 (0,1uW/cm 2 ) für die Summe der von Mobilfunksendeanlagen ausgehenden Emissionen gesetzlich zu verankern. Diese Forderung folgt einer Empfehlung von Mitarbeitern der Landessanitätsdirektion Salzburg, die im Auftrag des Salzburger Landtags und anderer eine medizinischen Bewertung der HF EMF von Mobilfunksendeanlagen vorgenommen hatten. Die Empfehlung wurde von verschiedenen Seiten als wissenschaftlich nicht begründet kritisiert (z.b. Umweltkommission 2001). Eine Umsetzung des Salzburger Beurteilungswertes in einen gesetzlichen Grenzwert ist nicht erfolgt. In Salzburg wurde deshalb versucht, eine Emissionsbegrenzung auf den vorgeschlagenen Beurteilungswert durch freiwillige Vereinbarungen zwischen den Mobilfunkbetreibern und der Stadt bzw. betroffenen Bürgern zu erzielen. 12

14 Das sog. Salzburger Modell verlangt, dass der summierte Immissionswert aller durch GSM- Mobilfunkanlagen [ 1 ] erzeugten elektromagnetischen Felder unter Zugrundelegung der tatsächlichen Leistung der Anlage an der Aussenseite des nächst gelegenen Wohnhauses ein Milliwatt pro Quadratmeter Leistungsflussdichte nicht übersteigen dürfe. Politisch erklärtes Ziel ist es, die Einhaltung dieses Beurteilungswertes flächendeckend zu jedem Zeitpunkt sicherzustellen. Da in Österreich derzeit vier GSM-Mobilfunknetze in Betrieb sind, müsste jeder Betreiber 0,25 mw/m 2 Leistungsflussdichte einhalten. Da zwei Betreiber 900 und 1800 MHz verwenden, müssten diese beiden in Salzburg je Anwendung auf einer Anlage 0,125 mw/m 2 garantieren. Expertentreffen in Magglingen Im Rahmen der auch in der Schweiz äusserst kontrovers diskutierten Thematik wurde seitens verschiedener Umweltorganisationen und auch Behördenstellen auf das Salzburger Modell hingewiesen. So dürfte der Salzburger Beurteilungswert einen nicht unwesentlichen Einfluss auf den in der Schweiz gewählten Anlagegrenzwert gehabt haben. Mit dem Ziel, das Salzburger Modell zusammen mit Experten aus Österreich, Netzbetreibern, Umweltorganisationen und Behörden der Schweiz zu diskutieren, hat das Bundesamt für Kommunikation am 4. April 2001 zu einem Treffen in Magglingen eingeladen. Dabei wurden die Anliegen der Umweltorganisationen den Anliegen der Netzbetreiber bzw. deren Kunden gegenübergestellt und das Salzburger Modell kritisch hinterfragt. Im Zuge der Diskussionsrunde wurde der Vorschlag eingebracht, in einem Stadtteil einer grösseren Stadt in der Schweiz, die Möglichkeiten und Grenzen eines sogenannten "1mW Mobilfunknetzes" versuchsweise aufzubauen. Schliesslich wurde vorgeschlagen, gewissermassen im Sinne von Vorabklärungen in Salzburg Messungen gemäss den in der Schweiz diskutierten Methoden und den Beurteilungskriterien der Schweizer Verordnung (NISV [ 2 ]) durchzuführen. Insbesondere sollte die Frage beantwortet werden, ob und falls ja, mittels welchen Netzstrukturen der Salzburger Beurteilungswert von 1mW/m 2 einzuhalten sei. 13

15 3 Vorgehensweise M. Riederer 3.1 Vorabklärungen Nach dem Expertentreffen in Magglingen am 4. April 2001 hat sich das BAKOM erste Gedanken gemacht, wie eine Messkampagne in Salzburg durchgeführt werden könnte. Ziel war, ein Bild über die Feldstärkesituation in Salzburg zu erhalten und das im Einklang mit der in der Schweiz gültigen Gesetzgebung (NISV [ 2 ]). Zuerst musste geklärt werden, wie sich das BAKOM die technischen Daten der Sendestationen in Salzburg beschaffen kann. Denn diese Daten sind laut NISV nötig, um Sendeanlagen oder Teile davon separat beurteilen und die dazugehörige Expositionslage auf den massgebenden Betriebszustand hochrechnen zu können (siehe Kap. 4 Rechtsgrundlagen, Vorgaben der NISV). In Österreich hat das BAKOM keine gesetzliche Handhabe, diese Daten von den Netzbetreibern zu verlangen. Deshalb musste das BAKOM mit Ihnen die Modalitäten zum Datentransfer aushandeln. Nun stand die Frage an, welchen Umfang die Messkampagne annehmen soll. Das BAKOM will sich nicht anmassen zu beschreiben, welcher Netzbetreiber welche Bedingungen beim Bau von Mobilfunkstationen in Salzburg einzuhalten hat. Deshalb hat das BAKOM vorgeschlagen, Anlagen aller vier Netzbetreiber zu messen. Die Anlagen selber wurden in drei Gruppen aufgeteilt: I. freistehende Masten II. III. Dachstandorte Mikrozellen Die Aufteilung in drei Gruppen soll zudem einen Vergleich zwischen den verschiedenen Montagearten ermöglichen. Von jedem Netzbetreiber sollen dann Messungen je einer Anlage jeder Gruppe durchgeführt werden. Das führte zu einem Messumfang von 12 Sendestandorten. Ein Grossteil der Sendestandorte wird von verschiedenen Netzbetreibern gemeinsam genutzt. Die Messungen wurden zum Vergleich mit Anlagegrenzwerten ausgelegt, weil diese potentiell die meisten Probleme mit sich bringen. Zur Kontrolle, ob die Anlagegrenzwerte eingehalten sind, verlangt die NISV unter anderem, dass die drei meistexponierten Orte mit empfindlicher Nutzung gemessen werden müssen (OMEN, siehe Kap. 4). Mögliche OMEN soll das BAKOM mittels Computersimulation identifizieren (siehe Kap. 5). Dazu sind neben den technischen Daten die geographischen Daten in der Umgebung der zu messenden Anlage nötig. Diese geografischen Daten wurden vom Magistrat der Stadt Salzburg zur Verfügung gestellt. Für die Messung beauftragte das BAKOM das ARC Seibersdorf research (ARC), welches mit den Verhältnissen in Salzburg schon von früheren Messungen her vertraut war und für derartigen Messungen in Österreich akkreditiert ist. Das BAKOM hat am 9. Juli 2001 in Salzburg dieses Konzept zusammen mit dem ARC präsentiert und zur Diskussion gestellt. Dabei hat Herr Dr. Oberfeld von der Landessanitätsdirektion des Landes Salzburg vorgeschlagen, die Standorte per Los zu bestimmen. 14

16 3.2 Vorbereitungen Am 27. Juli 2001 wurden in Wien unter notarieller Aufsicht 11 Standorte durch Herrn DI H. Jell des Magistrates der Stadt Salzburg [ 13 ] ausgelost. Weil der Netzbetreiber "One" keine Mikrozellen in Salzburg in Betrieb hat, konnte bei ihm kein Standort aus der Gruppe "Mikrozellen" gezogen werden. Weil zudem der Standort der Mikrozelle des Netzbetreibers "Mobilkom" sich auf dem Gaisberg befindet, wo auch Rundfunkstationen betrieben werden, ist am 22. August 2001 eine weitere Auslosung in Salzburg im Amt für Umweltschutz anberaumt worden. Herr DI H. Jell hat dabei aus den Standorten des Netzbetreibers "One" einen weiteren aus der Gruppe "Dachstandorte" und einen Standort des Netzbetreibers "Mobilkom" aus der Gruppe "Mikrozellen" gezogen (siehe Anhang 14). Für die 13 ausgelosten Standorte hat das BAKOM die Expositionslage mittels Computersimulation berechnet (siehe Kap. 5). 3.3 Messungen Im Auftrag der ComCom konnte das BAKOM mit den eigentlichen Messungen am 12. November 2001 beginnen. Herr Padutsch, Stadtrat von Salzburg, wurde auf seinen Wunsch hin vom BAKOM zusammen mit dem ARC persönlich über die Messungen informiert. Die Messungen selber waren in Verantwortung des ARC, welches vor Ort durch einen Mitarbeiter des BAKOM unterstützt wurde. Entsprechend der Simulationsberechnungen schlug das BAKOM der Messequipe in Salzburg mögliche OMEN vor. In Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Salzburg legten das ARC und das BAKOM gemeinsam die definitiv zu messenden OMEN fest. Die Mitarbeiter des Magistrates der Stadt Salzburg kümmerten sich um den Zutritt zu den Räumen, wo gemessen werden sollte (siehe Kap. 6). Das Schweizerische Amt für Metrologie und Akkreditierung begutachtete die Messungen (siehe Anhang 15). Die Messungen konnten am 19. Dezember 2001 erfolgreich abgeschlossen werden. 15

17 4 Rechtsgrundlagen, Vorgaben der NISV D. Stoll Vorgaben der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung vom 23. Dezember 1999 nachfolgend NISV [ 2 ] genannt. Die NISV konkretisiert die im Umweltschutzgesetz (USG [ 4 ]) verankerten Vorschriften zum Immissionsschutz. Nichtionisierende Strahlung gilt als Einwirkung im Sinne des USG. Weil sie schädlich oder lästig sein könnte, muss sie frühzeitig begrenzt werden. Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest, so dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Immissionen unterhalb dieser Werte Menschen nicht gefährden und die Bevölkerung in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören. Die Immissionsgrenzwerte gelten überall dort, wo sich Menschen aufhalten können. Der Aufenthalt muss dabei nicht von längerer Dauer sein, gemäss Anhang II Ziff. 11 NISV sind Immissionen über 6 Minuten zu mitteln. Ausnahmen von der Einhaltung der Immissionsgrenzwerte sind, im Gegensatz zu Anlagegrenzwerten keine zulässig. Die Immissionsgrenzwerte entsprechen den von der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) im April 1998 publizierten Grenzwerten für die Bevölkerung [ 11 ]. Mit dem Erlass der NISV trägt der Bundesrat unter anderem dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutzgesetzes (USG) Rechnung. Aus diesem Grund legte er die Anlagegrenzwerte im Vergleich zu den international empfohlenen und als sicher eingestuften Grenzwerten noch um einen Faktor 10 tiefer fest. Die Anlagegrenzwerte müssen nur an Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) eingehalten werden, die in Art. 3 NISV aufgezählt werden. Bei den in Salzburg durchgeführten Messungen wurde nur die Einhaltung der Anlagegrenzwerte in Betracht gezogen. Nachfolgend wird dargelegt, was die NISV einerseits als eine Anlage definiert und andererseits wie die relevanten Expositionen ermittelt werden. 4.1 Anlagen Der vorliegende Bericht beschränkt sich auf Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen insbesondere von GSM-Basisstationen, die im vorliegenden Bericht als Sendestandort bezeichnet werden. Unter Ziffer 6 des Anhangs I der NISV wird der Geltungsbereich der NISV in Bezug auf den Mobilfunk und die drahtlosen Teilnehmeranschlüsse geregelt. 6 Sendeanlagen für Mobilfunk und drahtlose Teilnehmeranschlüsse 61 Geltungsbereich 1 Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen und von Sendeanlagen für drahtlose Teilnehmeranschlüsse mit einer gesamten äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) von mindestens 6 W. 2 Sie gelten nicht für Richtfunkanlagen. 62 Begriffe 1 Als Anlage gelten alle Sendeantennen für die Funkdienste nach Ziffer 61, die auf demselben Mast angebracht sind oder die in einem engen räumlichen Zusammenhang, namentlich auf dem Dach des gleichen Gebäudes, stehen. 2 Als Änderung gilt die Erhöhung der maximalen äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) oder die Änderung von Senderichtungen. 16

18 63 Massgebender Betriebszustand Als massgebender Betriebszustand gilt der maximale Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung. 64 Anlagegrenzwert Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke beträgt: a. für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 MHz senden: 4,0 V/m; b. für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 1800 MHz oder in einem höheren Frequenzbereich senden: 6,0 V/m; c. für Anlagen, die sowohl in Frequenzbereichen nach Buchstabe a als auch nach Buchstabe b senden: 5,0 V/m. Die Bestimmungen dieser Ziffer gelten für Sendeanlagen von zellularen Mobilfunknetzen und von Sendeanlagen für den drahtlosen Teilnehmeranschluss mit einer gesamten äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) von mindestens 6 W (Ziffer 61 Anhang I NISV). Gemäss der Definition in Ziffer 62 Anhang I NISV sind bei einer Beurteilung der Exposition sämtliche GSM-Sendeteile zu erfassen, welche zusammen eine Anlage bilden. Dies sind insbesondere alle Sendeanlagen, die auf demselben Mast angebracht sind oder die in einem engen räumlichen Zusammenhang, namentlich auf dem Dach des gleichen Gebäudes, stehen. Eine Differenzierung in Bezug auf die Besitz- respektive Eigentumsverhältnisse an den einzelnen Sendeteilen, oder durch wen sie betrieben werden, wird gemäss der heutigen Schweizer Praxis nicht vorgenommen. 4.2 Massgebender Betriebszustand Die Expositionsfeldstärken müssen beim massgebenden Betriebszustand gemäss Ziffer 63 Anhang I NISV (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) ermittelt werden. In der Regel wird eine Messung beim normalen Betrieb der Anlage durchgeführt, und das Messergebnis wird anschliessend auf den massgebenden Betriebszustand hochgerechnet (vgl. BUWAL/METAS. Messempfehlungen für GSM-Basisstationen. Entwurf vom 20. März 2001, S. 8 [ 3 ]). Der Anlagegrenzwert für den Effektivwert der elektrischen Feldstärke für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich um 900 MHz senden, beträgt 4.0V/m und für Anlagen, die ausschliesslich im Frequenzbereich 1800 MHz oder einem höheren Frequenzbereich senden, 6.0 V/m und für Anlagen, die in beiden vorgenannten Frequenzbereichen senden, 5.0 V/m (Ziffer 64 Anhang I NISV). 4.3 Orte mit empfindlicher Nutzung Der Anlagegrenzwert muss ausschliesslich an Orten mit empfindlicher Nutzung (sog. OMEN) eingehalten werden. Diese Orte werden in Art 3 Abs. 3 der NISV festgelegt. Art. 3 Begriffe... 3 Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten: a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer Zeit aufhalten; b. öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze; c. diejenigen Flächen von unüberbauten Grundstücken, auf denen Nutzungen nach den Buchstaben a und b zugelassen sind. 17

19 4.4 Mess- und Berechnungsmethoden Beurteilungspunkte (OMEN) Der Inhaber einer Anlage, für die Anhang I der NISV Emissionsbegrenzungen festlegt, muss der Behörde im Bewilligungs- oder Konzessionsverfahren ein Standortdatenblatt einreichen [Ref auf Standortdatenblatt Dieses Standortdatenblatt muss gemäss Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV Angaben über die von der Anlage erzeugte Strahlung einhalten: 1. an dem für Menschen zugänglichen Ort, an dem diese Strahlung am stärksten ist, 2. an den drei Orten mit empfindlicher Nutzung, an denen diese Strahlung am stärksten ist Bestimmung des unter Art. 11 Abs. 2 lit. c NISV verlangten Wertes Der im Standortdatenblatt eingetragene Wert, wird in der Regel rechnerisch ermittelt. Ein durch Messung ermittelter Wert würde bedingen, dass dem Betreiber resp. dem Baugesuc h- steller der Betrieb der Anlage zu Messzwecken erlaubt werden müsste. Die Berechnungsmethode ist zudem weniger zeitintensiv und wird deshalb aus diesen Gründen in den meisten Fällen bevorzugt. Innerhalb der 3 angegebenen Punkte wird der Maximalwert unter dem massgebenden Betriebszustand (Ziffer 63 Anhang I NISV) ermittelt. Abschliessend werden die anwendbaren Mess- resp. Berechnungsunsicherheiten dazugegerechnet, was dann schliesslich zu dem im Standortdatenblatt angegebenen Wert führt (vgl. [Ref. Standortdatenblatt] und BUWAL/METAS. Messempfehlungen für GSM-Basisstationen. Entwurf vom 20. März 2001, S. 9). 4.5 Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzung Die Zuständigkeit für die Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzung und die anwendbaren Mess- und Berechnungsmethoden werden in Art. 12 NISV beschrieben: Art. 12 Kontrolle 1 Die Behörde überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen. 2 Zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes nach Anhang 1 führt sie Messungen oder Berechnungen durch, lässt solche durchführen oder stützt sich auf die Ermittlungen Dritter. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) empfiehlt geeignete Mess- und Berechnungsmethoden. 3 Wird wegen gewährter Ausnahmen der Anlagegrenzwert nach Anhang 1 bei neuen oder geänderten Anlagen überschritten, so misst die Behörde periodisch die von diesen Anlagen erzeugte Strahlung oder lässt diese messen. Sie kontrolliert innert sechs Monaten nach der Inbetriebnahme, ob: a. die der Verfügung zugrunde liegenden Angaben über den Betrieb zutreffen; und b. die verfügten Anordnungen befolgt werden. Grundsätzlich wird bei der Kontrolle der Einhaltung der Emissionsbegrenzung gleich wie unter Ziffer 4 vorstehend vorgegangen, wobei das Schwergewicht bei Messungen liegt. Zuerst muss überprüft werden, ob die drei deklarierten Punkte auch die Orte mit der höchsten Belastung sind. Das kann mittels Berechnung oder Vormessungen geschehen. An den Orten mit höchster Belastung wird dann entsprechend der Messempfehlung gemessen: Die gemessenen Maximalwerte werden auf den massgebenden Betriebszustand hochgerechnet und die Messunsicherheit dazu addiert. 18

20 4.6 Schlussfolgerung Die Anwendung defensiver Mess- oder Berechnungsmethoden soll grundsätzlich garantieren, dass der gemäss NISV bestimmte Anlagegrenzwert in einem bestimmten Punkt mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Das vorerwähnte Verfahren beruht auf den Empfehlungen des BUWAL und ist in den involvierten Kreisen nicht unumstritten. Zudem verlangt es von den mit der Kontrolle der Einhaltung der Emissionsgrenzwerte beauftragten Behörden eine Bereitstellung von erheblichen Mitteln zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben. 19

21 5 Berechnung der Immissionslagen (Computersimulation) P. Krähenbühl 5.1 Übersicht Die Ausbreitung elektromagnetischer Wellen ist ein komplexes Phänomen. Die von einer Antenne abgestrahlten elektromagnetischen Felder (EMF) werden abgesehen von den Antennendaten von vielen Faktoren bestimmt, wie zum Beispiel vom Übertragungsweg von der Antenne zum Messort, von der näheren Umgebung der Antenne, vom Wetter aber auch von Einrichtungen und Personen im Gebäude selber, wo die Messungen stattfinden. Diese unterschiedlichen Phänomene werden später in diesem Kapitel erklärt. Gemäss NISV [ 2 ] sind die Immissionswerte an den meist exponierten Orte zu ermitteln. Mittels geeigneter Berechnungen sollen einerseits diese Orte gefunden werden, anderseits sollen uns die mehr oder weniger genau berechneten Immissionswerte sagen, ob eine genauere Messung aufgrund der Grenzwerte notwendig ist. In der Praxis führen manchmal einfache Rechenmodelle bei der Ermittlung des meist exponierten Ortes zur falschen Wahl, weil solche Berechnungen nur einzelne vorbestimmte Orte berücksichtigen. Das Fehlerrisiko wird noch grösser, wenn mehrere Betreiber auf dem selben Standort Antennen betreiben.. Einfache Rechenmodelle können hinreichend genaue Resultate für den Anwender liefern, falls die voraussichtlichen Immissionswerte weit unter dem Grenzwert liegen. Sie sind auch geeignet, wenn die Felder nicht zu weit weg von der Antenne und damit nicht zu nah bei Objekten und Hindernissen zu berechnen sind. Für höhere Genauigkeiten sind jedoch verfeinerte Modelle und grosser Rechenaufwand unumgänglich. Dazu sind leistungsstarke Computerprogramme mittels derer die komplexen Verhältnisse der verschiedenen Antennen einer sogenannten "Anlage" (z.b. mehrere Antennen auf dem gleichen Dach) sowie die verschiedenen Aspekte der Wellenausbreitung mit ausreichender Genauigkeit simuliert werden können. Allerdings sind der Modellierung Grenzen gesetzt. Mit zunehmender Distanz zwischen Antenne und Beobachtungsort nimmt die Genauigkeit ab. Im Rahmen der Messkampagne in Salzburg wurde ein leistungsstarkes Simulationswerkzeug der neuesten Generation eingesetzt, dies war unumgänglich, um bei den betrachteten komplexen Antennenanlage sowie der stark besiedelten Umgebung die meist exponierten Orte empfindlicher Nutzung (OMEN) und die dazugehörigen Immissionswerte mit der notwendigen, mit genügender Genauigkeit ermitteln zu können. Es handelt sich dabei um eine dreidimensionale (3D) Simulation. Dieses Programm erlaubt es, die durch Mobilfunkantennen verursachten Immissionslagen ausserhalb von Gebäuden dreidimensional darzustellen. Die Berechnung der Strahlung innerhalb von Gebäuden ist zwar nicht möglich, aber die meist exponierten Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) konnten effizient ermittelt werden. Die Simulationsergebnisse für die betrachteten Anlagen in Salzburg sind im Anhang 1-13 aufgeführt. 20

22 5.2 Einflussfaktoren auf die Immissionslage Eigenschaften der Funkanlage Die Mobilfunkantenne setzt die eingespeiste elektrische Leistung um in ein elektromagnetisches Feld. Das elektromagnetische Feld löst sich auf komplexe Art von der Antenne ab und breitet sich schliesslich ähnlich wie Wasserwellen in der Umgebung aus. Vorausgesetzt, dass die Energie der Welle genügend gross ist, kann diese von einem Handy genutzt bzw. empfangen werden. Bei den meisten Antennen handelt sich um Richtantennen. Diese strahlen die eingespeiste Leistung in einer bevorzugten Richtung, gebündelt ab. Die abgestrahlte Leistung ist abhängig von der zu versorgenden Zellengrösse. Sie darf nicht zu klein, aber auch nicht zu gross sein, um keine Störungen in Nachbarzellen zu erzeugen. Die Grafik stellt das elektromagnetischen Feld (EMF), an der Erdoberfläche dar. Bei der hier betrachteten Antenne handelt es sich um eine Richtantenne in einer Höhe über Boden von 20 Metern (Ansicht von oben) Die Bündelung der Energie in Richtung Nord erzeugt ein deutlich sichtbares Immissionsmaximum bzw. eine maximale Feldstärke vor der Antenne an der Erdoberfläche(roter Fleck). Direkt unter und hinter der Antenne ist die elektromagnetische Feldstärke bzw. sind die Immissionen vernachlässigbar klein. Antenne 21

23 Die Grafik zeigt die oben beschriebene Antenne auf einem freistehenden Masten in der Seitenansicht. Es zeigt die Bündelung der Energie in der Hauptstrahlrichtung sowie die resultierende Feldsituation bzw. Immissionslage an der Erdoberfläche. Die leicht nach unten gerichtete Hauptabstrahlrichtung der Antenne ist sehr gut erkennbar. Hauptstrahlrichtung Immissionsmaximum im Einfallspunkt der Welle Jegliche Änderung der Antennenrichtung, insbesondere des Neigungswinkels führt zu einer wesentlichen Änderung des Immissionslage an der Erdoberfläche.. In der Praxis plant jeder Netzbetreiber sein Netz nach seinen Bedürfnissen und entscheidet über die Anzahl notwendiger Antennen. Bei der Versorgung beispielsweise im GSM 900/1800 MHz-Band sind bis zu 6 Antennen pro Betreiber notwendig. Je nach Anzahl Kunden wird pro Zelle der Bedarf an Trägern bestimmt. Ein Träger ist immer eingeschaltet und weitere werden je nach Verkehrsaufkommen zugeschalten. Aufgrund der sich laufend verändernden Kundenbedürfnisse werden zudem periodisch Leistung, Anzahl Träger und Frequenzen optimiert. Bei den in Salzburg betrachteten freistehend Masten und Dachstandorte variiert die Leistung pro Frequenzkanal zwischen 250 und 1000 Watt EIRP, dies ist typisch bei modernen Mobilfunkanlagen. Für die Antennen der Mikrozellen, welche nur kleine Zellen und Funklöcher zu versorgen haben, genügen normalerweise Leistungen zwischen 2 und 14 Watt EIRP. 22

24 5.2.2 Wellenausbreitung Die Wellenausbreitung bei den für den Mobilfunk verwendeten Frequenzen folgt ähnlichen Gesetzen wie die Wellenausbreitung beim Licht. Die elektromagnetische Energie tritt, wie das Licht auch, vorwiegend durch Öffnungen (Fenster und Türen) in ein Gebäude ein. Ohne Hindernisse breiten sich die Wellen geradlinig aus. In bebautem oder hügeligem Gelände werden die Wellen auf folgende unterschiedliche Art und Weise abgelenkt bzw. abgeschwächt: - An ebenen Flächen, wie Mauerflächen und Fassaden und Dächer werden die Wellen reflektiert - Kanten von Gebäuden bewirken eine Streuung der Wellen - Bäume im Ausbreitungsweg der Wellen bewirken eine Starke Abschwächung bzw. Dämpfung der Wellen Wasser- und beispielsweise Schneeschichten können die Reflexions-, Beugungs- und Dämpfungseigenschaften wesentlich verändern. Abstand zur Sendeanlage (Distanzgesetz) Die Feldstärke nimmt mit der Entfernung von der Antenne sehr schnell ab. Bei ungestörter Wellenausbreitung (keine Hindernisse, Reflexionen, etc.) nimmt die Leistungsflussdichte quadratisch mit der Distanz von der Antenne ab: - bei einer Verdoppelung der Entfernung wird die Feldstärke viermal schwächer - bei einer Halbierung der Entfernung vervierfacht sich der Wert der Feldstärke Die Grafik zeigt wie die Feldstärke bzw. die Immissionen an der Erdoberfläche in Funktion der Entfernung von der Antenne abnimmt. 23

25 Schattenzonen Das folgende Bild zeigt markante Schattenzonen, verursacht durch die Höhe und Lage der Häuser im Nahbereich von Dachantennen. Aufgrund dieser Schattenzonen dürfte die Versorgungsqualität ungenügend sein, obwohl die Distanzen zur Antenne relativ klein sind. Eine Verbesserung der Versorgungslage kann nur durch eine Erhöhung der Sendeleistung oder der Installation zusätzlicher Antennen erreicht werden. Dies führt zwangsläufig zu einer Verschlechterung der Immissionslage. Die Konsequenzen eines modernen GSM-Netzes [ 1 ] sind zwangsläufig höhere Immissionswerte, eine Verschlechterung der Immissionslage also. Sendestandort Schattenzonen Mehrwegausbreitung Die gesamte Immissionslage ist als Resultat der von den verschiedenen Antennen abgestrahlten, direkten, reflektierten- oder gebeugten Wellen zu verstehen. Die beiden folgenden Bilder illustrieren lediglich die Mehrwegausbreitung bei einer einzelnen Sendeantenne. a) Betrachtungspunkt mit optischer Sicht zur Antenne. Hier dominiert die direkte Welle. Das folgende Bild zeigt die am Betrachtungspunkt einfallenden Wellen. Der Immissionswert am Betrachtungspunkt ist das Resultat einer Überlagerung der Anteile aller einzelnen an diesem Punkt ankommenden Wellen. Im Falle der optischen Sicht dominiert der Anteil der direkten Welle, die Anteile der reflektierten Wellen sind dabei vernachlässigbar. Betrachtungspunkt Direkte Welle 24

26 b) Der Betrachtungspunkt ohne optische Sicht zur Antenne. Die Grafik zeigt dass sich der Immissionswert am betrachteten Standort nur aus der Überlagerung reflektierter und gebeugter Wellen zusammensetzt.. Ohne den Anteil der direkten Welle bleibt der Immissionswert bzw. Feldstärkepegel im Betrachtungspunkt klein, selbst wenn er nahe bei der Antenne liegt. Betrachtungspunkt Wellenausbreitung innerhalb von Gebäuden Ein Gebäude dämpft die eindringenden Wellen abhängig von den verwendeten Baumaterialien. Bei Mobilfunkfrequenzen dringen die Wellen allerdings durch Öffnungen (Fenster und Türen), sofern vorhanden, ins Gebäude ein und weniger durch die Mauern. Deshalb ist es wichtig, für die Berechnung der Immissionswerte im Gebäudeinneren, die Eigenschaften dieser Öffnungen genau zu kennen. Werden beispielsweise Wärmeschutzfenster mit einer dünnen Metallschicht eingesetzt, so können solche geschlossenen Fenster elektromagnetischen Wellen bis zu einem Faktor 100 abschwächen. Die Wellenausbreitung bzw. Immissionslage im Inneren einer Wohnung wird im wesentlichen durch Mehrfachreflexionen an Wänden, Böden, Decken, Möbeln sowie irgendwelchen beliebigen Gegenständen bestimmt. Auch Personen oder Tiere beeinflussen die resultierenden Immissionswerte beträchtlich. Jegliche Umstellung von Mobiliar und Gegenständen führt zu einer neuen Immissionslage; die lokalen Immissionsmaxima werden verschoben und auch im Pegel verändert. Die Überlagerung der direkten und der vielen reflektierten Wellen bewirkt eine äusserst inhomogene Immissionslage mit unzähligen lokalen Maxima und Minima im kleinräumigen Bereich beispielsweise eines Wohnzimmers. Diese vielen verschiedenen, variablen und aus praktischen Gründen gar nicht fassbaren Aspekte verunmöglichen eine Berechnung der Immissionswerte innerhalb von Gebäuden. Dies ist der Grund weshalb keine geeigneten Programme für eine Simulation der Immissionslagen innerhalb von Gebäuden auf dem Markt angeboten werden. Allerdings gibt es Spezialprogramme, mittels derer solche Berechnungen auf der Grundlage von Modellwohnräumen durchgeführt werden können. Solche Simulationen gehören in den Bereich der Grundlagenforschung [ 12 ]. 25

27 5.3 Computersimulation Zielsetzung Im Rahmen dieses Projektes sollte die Ermittlung der Immissionen gemäss Schweizerischer Gesetzgebung durchgeführt werden. Gemäss Art. 11 der NISV hat der Netzbetreiber den Behörden folgende Angaben zu liefern: - Orte an denen die Immissionsgrenzwerte überschritten werden. - Drei Orten mit empfindlicher Nutzung (OMEN) an denen die Immissionen am stärksten sind - alle Orte empfindlicher Nutzung (OMEN), an denen der Anlagegrenzwert überschritten ist. Um diese Anforderungen zu erfüllen muss die komplexe Wellenausbreitung berücksichtigt werden. Insbesondere müssen, bei den hier extrem kleinen Feldstärkewerten, die zahlreichen Objekte ( Reflektionsflächen, Mauerdämpfungen etc.) im Ausbreitungsweg berücksichtigt werden. Aus diesem Grunde wurde ein leistungsfähiges Simulationsprogramm eingesetzt. Mithilfe der gewählten Computersimulation kann ein flächendeckendes, dreidimensionales Bild einer Immissionslage erstellt werden, mit dessen Hilfe auf einfache Art und Weise die Gebäude mit der grössten Exposition zu eruieren sind. Die gestellten Anforderungen erfüllte auf optimale Weise das Simulationsprogramm Quickplan, der italienischen Firma Teleinformatica e Sistemi s.r.l; Via di Tor Tre Teste, 229; Roma. Das Programm ist eine Weiterentwicklung eines für GSM Netze erstellten Planungsinstrumentes der Firma "Space Engineering S.p.A. Roma Abschätzung der Immissionen mit Quickplan Quickplan arbeitet mit ORACLE Datenbank. Dieses teure aber ausgeklügelte Werkzeug ist in der Lage, die Immissionen ausserhalb von Gebäuden mit dreidimensionaler Modellierung der Umgebung mit grosser Genauigkeit zu berechnen. Berechnungen der durch einer Vielzahl verschiedener Antennen erzeugten Immissionslage können ohne grossen Aufwand durchgeführt werden. Das Programm erlaubt eine Visualisierung der Immissionen mittels einer sehr effizienten graphischen Oberfläche. Die Dokumentation des Programms ist im (Anhang 17) zu finden. Für eine Simulation müssen folgende Daten beschafft und eingelesen werden: - Daten der Antennenanlage (Leistung, Frequenz, Anzahl Träger etc.) - Gebäudeumrisse und deren Höhen, (Katasterplan) - Genauer Standort der Sendeantenne (z.b. Höhe über Boden und Höhe über Dach bzw. genaue Position auf dem Dach) - Antennendiagramme 26

28 5.3.3 Datenerfassung Um die gewünschten präzisen Resultate zu erhalten, müssen die Daten für die Modellierung mit grosser Sorgfalt erfasst und eingelesen werden. Zunächst sind die Anlagedaten der Netzbetreiber zu ermitteln. Dies erfordert einen Augenschein vorort. Die Sendestandorte wurden photografiert und die nähere Umgebung der jeweiligen Standorte genau untersucht. Um sich ein genaues Bild der Umgebungsdaten machen zu können, sind solche Abklärungen unumgänglich. Die genauen Anlagedaten wurden anschliessend von den vier Betreibern an das BAKON zugestellt. Im weiteren mussten die geographischen und geometrischen Daten ermittelt werden. Das Amt für Umweltschutz der Stadt Salzburg hat die relevanten die Katasterpläne sowie die Angaben der Gebäudehöhen zugestellt. Geländedaten (Höhe über Meer) standen keine Daten zur Verfügung. Im Allgemeinen handelte es sich um flaches Terrain, deshalb konnte auf diese Daten verzichtet werden. Um kleinere Geländeunebenheiten doch berücksichtigen zu können, wurden die Gebäudehöhen entsprechend angepasst. Die Betreiber optimieren ihre Netze periodisch. Die Angaben über Frequenzen und Anzahl Träger können folglich nur für die Zeit der Messungen als konsistent betrachtet werden Möglichkeiten und Grenzen der Modellierung Die Genauigkeit und damit der Aussagewert der berechneten Immissionslagen hängen weitgehend von der Genauigkeit der eingelesenen Daten ab: - Aktualität der Antennendaten (Frequenzen, Leistungen etc.) - Ungenauigkeiten der Antennendiagramme (insbesondere im Streufeldbereich) - Aktualität der Antenneposition (Richtung, Neigung) - Aktualität der die geographischen Daten, Katasterpläne und Gebäudehöhen, - Tatsächlich vorhandenes Geländeprofils, - die Wahl der für die Modellierung relevanten Gebäude, Die Grenzen der Modellierung sind durch folgende Einschränkungen gegeben: - Ein Gebäude muss als Quader dargestellt werden. wobei Dächer als flach angenommen werden. Bauliche Details wie Erker etc. können nicht modelliert werden. Diese Einschränkungen müssen mit grosser Sorgfalt berücksicht werden bei der Modellierung der Gebäuden mit Dachantennen sowie der Gebäude in unmittelbaren Nähe der Antennenanlagen. Zu diesem Zweck sind genaue Kenntnisse der Wellenausbreitung unabdingbar. - Die unterschiedlichen elektrischen Eigenschaften der Fassaden- und Dachmaterialien wie Reflektionskoeffizienten etc. werden nicht berücksichtigt. - Die Vegetation wird nicht berücksichtigt. - Meteorologische Verhältnisse (z.b. Schnee, Eis oder Regen) werden nicht berücksichtigt 27

29 5.4 Darstellung und Interpretation der Resultate Quickplan berechnet die Immission auf einem gegebenem Gebiet mit bei einer Auflösung von einem Quadratmeter. Eine dreidimensionale Darstellung ist möglich bis zu einem Radius von mehreren 100 Metern von der Quelle der EMF entfernt. Die Immissionen werden bis zu einem Abstand von 1.5 Meter über horizontalen Flächen (Boden, Dach) und 0.5 m von vertikalen Flächen (Fassaden) berechnet und dargestellt. Der leistungsfähige Graphikrechner erlaubt eine schnelle Manipulation der Bilder: Rotation, Verschiebung, kombiniert mit Zoom und Betrachtung aus jedem Winkel sowie aus jeder Entfernung. Damit können relativ die meist exponierten Teile eines Gebäudes ermittelt werden. Benützen mehrere Netzbetreiber die gleiche Anlage, kann das Immissionsbild für jede Antenne separat ermittelt werden. Die Kombination der Resultate erlaubt, je nach Bedarf, die Darstellung jeder Zelle, aller Zellen eines Betreibers oder das gesamte Immissionsbild. Das Grafik zeigt die Anwendung der Computersimulation im Fall eine typische Dachstandortes, der Visualisierung der Immissionslage ermöglicht ein schnelles und zuverlässiges Auffinden der drei meistexponierten Orte (OMEN) Sendestandort Messorte 28

30 Die Grafik zeigt eine Luftaufnahme eines Sendestandortes, welcher das Immissionsbild von zwölf Antennen darstellt. In der Mitte erkennt man die auf fünf Maste verteilten Antennen (gelb). Wie bei allen Simulationen in diesem Bericht, werden nur die Gebäude in der Nähe der Anlage modelliert. Man unterscheidet dunkelblaue Schattenzonen, gewöhnlich am Boden, und orangerote exponierte Zonen meist auf Gebäudedächern. Die separate Farbskala quantifiziert die Immissionen in den verschiedenen Zonen. Sendestandort Die Grafik zeigt die Immissionslage auf zwei Immissionsbereiche aufgeteilt. Gleicher Sendestandort wie oben. < 1 mw/m2 > 1 mw/m2 29

31 5.5 Schlussfolgerungen: Vor- und Nachteile der Simulation Die dreidimensionale numerische Simulation auf einem Computer ist gegenwärtig das effizienteste und genaueste Werkzeug, um Immissionslagen in städtischen Gebieten zu eruieren. Die Interpretation der 3D-Visulaisierung erlaubt eine globale Sicht der Immissionslagen, und ermöglicht auf relativ einfache Art und Weise die Bestimmung der meist exponierten Orte und drüber hinaus eine gute Abschätzung der Grenzen und Möglichkeiten moderner GSM Netze im Hinblick auf die Exposition der Antennenanwohner. Ein grosser Vorteil eines solchen Werkzeuges liegt in dessen Flexibilität. Es kann sowohl in der Planungsphase einer Mobilfunkanlage eingesetzt werden, als auch zum Auffinden von Massnahmen, um Immissionen in jenen Zonen zu reduzieren, wo allenfalls Grenzwerte überschritten werden. Im Rahmen unseres Projektes hat die Software Quickplan der italienischen Firma Teleinformatica e Sistemi s.r.l. die Zielsetzungen erfüllt. Die Simulation berechnet das Feld ausserhalb von Gebäuden. Aufgrund der punkto Wellenausbreitung zahlreichen Unwägbarkeiten innerhalb von Gebäuden wäre eine Computersimulation der Immissionslage extrem aufwändig und für die Anwendung in der Praxis wenig sinnvoll. Die Berechnung von Immissionslagen innerhalb von Gebäuden gehört denn auch in den Bereich der Grundlagenforschung [ 12 ]. 30

32 6 Messtechnik M. Riederer, B. Szentkuti 6.1 Allgemeines zur Messtechnik Es handelt sich um komplexe und aufwändige Messungen. Die ermittelten Immissionswerte sind zudem mit meist nicht vernachlässigbaren Unsicherheiten behaftet. Diese sind einerseits rein technisch durch die Messapparaturen bestimmt (siehe Abs ), anderseits durch weitere, gar nicht oder nur bedingt beeinflussbare Randbedingungen verursacht (siehe Abs. 6.3). Die Messempfehlung [ 3 ] erlaubt unterschiedliche Messverfahren, Abs. 6.2 beschreibt die in Salzburg angewandte Methode. Die Notwendigkeit einer spezifisch Schweizerischen Messempfehlung im Zeitalter der internationalen technischen Harmonisierung liegt darin, dass internationale oder nationale Normen wie pren50383 [ 7 ], IEC61566 [ 8 ], IEC62232 [ 9 ] in diesem messtechnisch komplexen Bereich entweder erst im Entstehen begriffen oder für die Situation der niedrigen Anlagewerte der NISV nicht geeignet sind. Die Problematik der Anwendbarkeit internationaler Messnormen in der Schweiz ist in der Tatsache begründet, dass diese Normen auf die Verifikation der ICNIRP-Grenzwerte [ 11 ] ausgerichtet sind, während die Anlagegrenzwerte nach der Schweizerischen NISV [ 2 ] hundertmal kleinere Leistungsflussdichten verlangen als die ICNIRP-Grenzwerte (ICNIRP: International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection). Damit muss die Verifikation in wesentlich grösseren Distanzen von den Antennen als nach ICNIRP-Vorgaben erfolgen, und somit müssen die elektromagnetischen Felder bei wesentlich kleineren Leistungsflussdichten und bei viel komplizierteren Feldverhältnissen ermittelt werden. Dabei müssen aufwändigere Messmethoden zum Einsatz kommen und es resultieren wesentlich erhöhte Unsicherheiten bei der Bestimmung der Immissionswerte. Technischer Hintergrund: 1) Der Anlagegrenzwert gemäss NISV kann erst in wesentlich höheren Distanzen von der Antenne eingehalten werden als der Grenzwert gemäss ICNIRP. Diese Distanzen befinden sich damit meist im Bereich von Bauobjekten, wo die elektromagnetischen Felder sehr komplizierte Strukturen aufweisen (Reflexion, Beugung, Interferenzfelder, siehe Kapitel 5, wodurch sowohl eine Hochrechnung als auch die messtechnische Erfassung problematisch wird: internationale genormte Messmethoden wie pren50383 [7] sind nicht anwendbar, da sie eine Messung in der Nähe der Antennen vorsehen, mit allfälliger Hochrechnung auf relativ kurze und hindernisfreie Distanzen. Die Messung im Bereich von Bauobjekten ist äusserst problematisch und ist mit relativ grossen Unsicherheiten behaftet (siehe auch Abs. 6.3). 2) Die äusserst einfache Messmethode mit Breitbandsonden ist problematisch bei der Verifikation der NISV, denn diese sind oft zu wenig empfindlich, sie erfassen auch anlagefremde unerwünschte Signale und benötigen, gemäss Messempfehlung, eine zu pessimistische Hochrechnung auf den massgebenden Betriebszustand (siehe auch Abs und 6.2.4). 6.2 Durchführung der Messungen Das BAKOM hat das ARC Seibersdorf research (ARC) mit den Messungen betraut. Es kennt die Situation von Salzburg schon von früheren Messungen her. Die Messungen beschränken sich auf die Überprüfung von Anlagegrenzwerten entsprechend Ziffer 6 Anhang I NISV. 31

33 6.2.1 Übersicht Messmethode und Auswertung Die Messungen an den dreizehn ausgelosten Standorten und deren Auswertung ist nach den Vorgaben der NISV und kompatibel mit den dazugehörigen provisorischen Messempfehlungen des BUWAL und metas [ 3 ] erfolgt: Suchen der drei meistexponierten "Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN). Dazu ist die vorgängig in Kapitel 4 beschriebene Berechnung herangezogen worden. Für diesen Punkt war das BAKOM verantwortlich. Räumliche Suche des Maximalwertes innerhalb der OMEN. Messung dieses Maximalwertes. Hochrechnung auf den "massgebenden Betriebszustand (maximaler Gesprächs- und Datenverkehr bei maximaler Sendeleistung) Addition der Messunsicherheit. Die letzten vier Punkte waren in Verantwortung des ARC Praktisches Vorgehen Festlegen der zu messenden OMEN An allen dreizehn Standorten hat das BAKOM entsprechend der berechneten Feldstärken eine Auswahl von Orten mit hoher Exposition identifiziert. Diese Auswahl musste vor Ort daraufhin überprüft werden, ob sie die Bedingungen für OMEN erfüllen. Bei komplexen Feldstärkeverteilungen wurden zusätzlich mittels Breitbandmessungen (siehe Abs ) die möglichen Orte eingegrenzt. Bei einigen so bestimmten OMEN war der Zugang mit verhältnismässigem Aufwand nicht möglich. Für diese Orte mussten Ersatzmessorte gefunden werden. In einigen Fällen ist auf das Suchen von Ersatzmessorten verzichtet worden, wenn keine Feldstärken in der Grössenordnung der schon gemessenen zu erwarten waren, hingegen ist in anderen Fällen bei mehr als drei OMEN gemessen worden, um damit den höchstexponierten OMEN besser erfassen zu können. Die Bestimmung von OMEN vor Ort erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem Magistrat der Stadt Salzburg und dem ARC Suchen des Maximalwertes innerhalb des OMEN Zuerst wurde mit einer Breitbandsonde der Bereich mit den höchsten Feldstärken in der Umgebung der vorberechneten OMEN bestimmt. Diese Suche erstreckte sich zumeist über mehrere Räume. Der so gefundene Bereich wurde mittels der Schwenkmethode (siehe Abs und Bild 6.1) abgetastet, mit dem Spektrumanalysator im Modus "Max-Hold (Anzeige der Höchstwerte bei jeder Frequenz). Der Bereich umfasste den grössten Teil eines Raumes, immer mit 0.5 m Abstand zu Wänden, Fussboden und allen im Raum vorhandenen Gegenständen und bis zu einer Höhe von 2 m. Einrichtungsgegenstände sind keine verstellt worden. Die so gewonnene Messkurve des Spektrums wurde eingefroren. Der Spektrumanalysator wurde auf "Live umgeschaltet (also nicht mehr "Max-Hold sondern Anzeige der Momentanwerte) und der Bereich nochmals abgetastet. Nun konnte die "Live -Kurve mit der eingefrorenen "Max-Hold -Kurve verglichen und so der Ort des Maximums innerhalb des Bereiches zuverlässig wiedergefunden werden. Dabei sind nur die "BCCH-Frequenzen der betrachteten Anlage berücksichtigt worden (siehe Abs für Erklärung). Für die stärksten BCCH-Frequenzen wurde so jeweils je ein separater Ort der maximalen Feldstärke bestimmt; in der Regel waren das zwei Orte: einer für GSM900 und einer für GSM1800. BCCH- Frequenzen anderer als der betrachteten Anlage ("Sendestandort") sind nicht einbezogen worden. Die Messkurve des Spektrums im "Max-Hold"-Modus entspricht dem Ergebnis der Schwenkmethode laut Messempfehlung [ 3 ], wobei der abgetastete Bereich im Allgemeinen viel grösser als das Messvolumen laut Messempfehlung [ 3 ] ist. 32

34 Bild 6.1: Schwenkmethode Messung der Maximalwerte Die Maximalwerte wurden mittels der Methode ADD3D des ARC bestimmt ([ 5 ], Bild 6.2): Das Feld wird in drei orthogonal zueinanderliegenden Polarisationsrichtungen gemessen und die Teilergebnisse zur Gesamtfeldstärke zusammengerechnet. An jedem der Orte mit den stärksten BCCH-Frequenzen wurden die Feldstärken von GSM900 und GSM1800 bestimmt, wiederum sind nur die BCCH-Frequenzen der betrachteten Anlagen einbezogen worden. Die Messposition mit der höchsten Feldstärke erscheint als Ergebnis im Anhang 17. Bild 6.2: Messung nach Methode ADD3D 33

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