Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul"

Transkript

1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Fall max. Punktzahl Note Prüfer ggf. Gutachter im Rahmen des Widerspruchsverfahrens Prüfer (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift BG-GSR-P Seite 1

2 Mantelbogen, Prüfungsleistung Gesundheits- und Sozialrecht, Gesundheits- und Sozialmanagement Anmerkungen zur Korrektur: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift BG-GSR-P Seite 4

3 Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtführenden zur Verfügung gestellte Papier und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektoren zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen. Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: Hilfsmittel: 60 Minuten BGB, Ausländerrecht, Jugendrecht, SGB V, VIII, IX, XI, XII BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe Fall max. erreichbare Punkte NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte , , , , , , , , , ,5-0 Gesundheits- und Sozialrecht BG-GSR-P

4 Fall 40 Punkte Der minderjährige A leidet seit seiner Geburt nach einer Hirnblutung an einem apallischen Syndrom. Das Kind ist schwerbehindert und seit dem als sog. Wachkomapatient in dem Pflegeheim X-Haus untergebracht. Den Eltern ist mit Beschluss des Amtsgerichts die elterliche Sorge entzogen und das Jugendamt zum Amtsvormund bestimmt worden. Die in der Pflegeeinrichtung tätige P kümmert sich seit der Aufnahme des A in das X-Haus besonders um A. P, von Beruf Diplom-Sozialpädagogin, verheiratet und selbst Mutter einer minderjährigen Tochter, betreut den A fürsorglich in allen sozialen und persönlichen Angelegenheiten wie Besorgung von Bekleidung, Pflegeartikeln, Schulsachen, Organisation von Schulbesuchen, Kontakt mit der Schule, Krankenkasse, Ärzten, Therapeuten, Kliniken, Organisation und Begleitung bei Besuch von Ärzten, Therapeuten usw. Außerdem unternimmt sie mit A Ausfahrten und Spaziergänge zusammen mit ihrer eigenen Tochter und sorgt für eine Teilnahme am Alltagsgeschehen in und außerhalb der Einrichtung. Schließlich hält sie Kontakt zum Vormund und übernimmt nach dessen Vorgabe zahlreiche vormundschaftliche Erledigungen wie Informationsbeschaffung, Abklärungen mit Ärzten, Krankenkassen, Einrichtungsträger usw. Daneben kümmern sich auch die weiteren Beschäftigten der Einrichtung um A, teilweise ebenfalls unter Wahrnehmung solch zusätzlicher Aufgaben. Der Amtsvormund, der sich nur äußerst selten im X-Haus bei A sehen lässt und zu ihm so gut wie gar keine persönliche Bindung aufgebaut hat, hat völlig überraschend angekündigt, den Heimvertrag zwischen dem X-Haus und A kündigen und A in einer anderen Einrichtung unterbringen zu wollen. P möchte dies mit allen Mitteln verhindern. Da das Kind die überwiegende Zeit seines Lebens von ihr betreut und umsorgt worden sei, sei ein maximalmögliches familienähnliches Umfeld entstanden. A habe im Rahmen seiner Möglichkeiten eine enge persönliche Bindung zu ihr aufgebaut, sie sei dessen maßgebliche Bezugsperson. Durch das Herausreißen aus diesem Umfeld seien erhebliche Nachteile für A zu befürchten. Fragen: 1. Welche rechtlichen Beziehungen bestehen zwischen P und A? () 2. Welche Rechte und Pflichten hat der Amtsvormund? (20 P.) 3. Welche Rechtsansprüche könnte P möglicherweise geltend machen? (10 P.) Hinweis: Die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsanspruchs sind nicht zu prüfen. 4. Welches Gericht wäre zuständig? () BG-GSR-P Seite 2 von 3

5 Aufgabe 1 20 Punkte 1.1 In welche drei hauptsächlichen Gruppen werden die Verwandten im Zusammenhang mit der Erbfolge unterteilt? Nennen Sie für jede Gruppe ein konkretes Beispiel! 1.2 Nennen Sie 3 Arten des Testaments! 1.3 Ist ein computergeschriebenes, aber eigenhändig unterschriebenes Testament wirksam? 1 6 P. Aufgabe 2 20 Punkte 2.1 Welche Angelegenheiten unterscheidet man bei der elterlichen Sorge? Nennen Sie je zwei konkrete Beispiele für diese Angelegenheiten! 2.2 Was versteht man unter Adoption? Nennen Sie die Voraussetzungen einer Adoption! 8 P. 1 Aufgabe 3 20 Punkte 3.1 Welche Pflichten hat ein Arbeitgeber generell in Bezug auf die Beschäftigung von Behinderten? Gegenüber wem hat der Arbeitgeber diesen Pflichten nachzukommen? 3.2 Welche individuellen Rechte haben schwerbehinderte Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber? 8 P. 1 BG-GSR-P Seite 3 von 3

6 Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Gesundheits- und Sozialrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BG-GSR-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich vorgeschrieben: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist die Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zu Abwertung eines Teilschritts führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weiter gerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß nachstehendem Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß Prüfungsordnung gilt folgendes Notenschema: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 notw. Punkte , , , , , , , , , ,5 0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum 15. Juli 2009 an Ihr Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der angegebene Termin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich Ihrem Studienzentrumsleiter anzuzeigen. BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe Fall max. erreichbare Punkte KORREKTURRICHTLINIE GESUNDHEITS- UND SOZIALRECHT BG-GSR-P

7 Lösung Fall SB 1, Kap. 4 und SB 2, Kap Punkte zu Frage 1: P steht in keinem besonderen rechtlichen Verhältnis zu A. Es besteht weder Verwandtschaft noch eine sonstige Rechtsbeziehung, auf Grund derer sie etwa in der Lage wäre, unmittelbare Angelegenheiten des A zu regeln oder Ansprüche in Bezug auf den A geltend zu machen. Anmerkung: P ist als Angestellte der Pflegeeinrichtung in einem Arbeitsverhältnis mit dem Betreiber der Einrichtung ( 611 ff. BGB). Der Betreiber bedient sich zur Erfüllung seiner aus dem mit A geschlossenen Heimvertrag ( 5 ff. HeimG) diesem gegenüber bestehenden Pflichten der P, die insoweit also Erfüllungsgehilfin des Betreibers ist ( 278 BGB). Aber auch daraus ergeben sich keine besonderen rechtlichen Beziehungen zwischen A und P, die arbeitsvertraglich allein dem Betreiber gegenüber verpflichtet ist. Es bleiben nur die allgemeinen, jedermann ohne vertragliche oder vertragsähnliche Grundlage treffenden Rechtspflichten, eine Gefährdung oder Verletzung der absoluten, also gegenüber jedermann geschützten Rechtsgüter des A wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Eigentum oder Persönlichkeitsrecht zu vermeiden bzw. zu unterlassen. Diese Pflichten sind durch deliktische Schadensersatzansprüche ( 823 ff. BGB) sowie die Normen des Strafrechts (z. B. 223 StGB Körperverletzung) gesetzlich sanktioniert. zu Frage 2: Der als Vormund bestellte Amtsvormund nimmt anstelle der Eltern die Personen- und Vermögenssorge und die gesetzliche Vertretung des A war ( 1793 Abs. 1 BGB). Der Vormund ist berechtigt und verpflichtet, das Mündel zu pflegen, zu erziehen und zu beaufsichtigen ( 1631 Abs. 1 i.v.m BGB). Hiermit ist, ebenso wie bei den Eltern, die rechtliche Verantwortung gemeint, während eine höchstpersönliche Erbringung nicht von ihm geschuldet ist. Der Vormund kann daher die Pflege, Erziehung und Aufsicht Dritten übertragen. In Betracht kommt die Unterbringung in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ( Kinderheim ) oder in einer Pflegefamilie. Auch die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung wie dem X-Haus kommt hierfür in Betracht, wenn dies nach der medizinischen oder pflegerischen Situation des Mündels angezeigt ist. Eine Verpflichtung zum persönlichen Umgang mit dem Mündel besteht für den Vormund, im Gegensatz zu den Eltern, dagegen nicht. Vielmehr bleibt das Umgangsrecht auch nach Entzug des Sorgerechts und Bestellung eines Vormundes bei den Eltern des Mündels ( 1684 BGB), dessen Ausübung sich nach den Kriterien des Kindswohls richtet. Zur Personensorge durch den Vormund gehört die Pflicht und das Recht zur Bestimmung des Aufenthalts des Mündels ( 1631 Abs. 1 i.v.m BGB). Auf dieser Grundlage bestimmt der Vormund, wo das Mündel lebt und untergebracht ist. Er hat sich hierbei ausschließlich am Wohl des Mündels zu orientieren. Ferner hat der Vormund das Recht, die Herausgabe des Kindes von demjenigen zu verlangen, der es ihm widerrechtlich vorenthält ( 1632 Abs. 1 i.v.m BGB). Widerrechtliches Vorenthalten würde z. B. vorliegen, wenn jemand das Kind gegen den Willen des Vormundes in seiner Gewalt behält. BG-GSR-P KORREKTURRICHTLINIE Seite 2 von 4

8 zu Frage 3: Mangels besonderer rechtlicher Beziehungen zu A bzw. zum Vormund stehen P keine eigenen Rechte zu, auf Grund derer sie die Angelegenheiten des A wahrnehmen und z. B. auf die Bestimmung seines Aufenthalts oder die Entscheidung zur Verlegung Einfluss nehmen kann. Im Hinblick auf die Überwachungsfunktion des Staates zur Wahrung des Kindeswohls könnten jedoch staatliche Maßnahmen in Betracht kommen, wenn durch die Maßnahme des Vormundes das Kindeswohl gefährdet erscheint. Denkbar wäre eine Verbleibensanordnung gemäß 1632 Abs. 4 BGB. Danach kann das Familiengericht von Amts wegen oder auf Antrag der Pflegeperson anordnen, dass ein Kind, das seit längerer Zeit in Familienpflege lebt und das die Eltern von der Pflegeperson wegnehmen wollen, bei der Pflegeperson verbleibt, wenn und solange das Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet würde. Auf dieser Grundlage kann durch gerichtliche Entscheidung in das Recht der Eltern bzw. des Vormundes (vgl BGB) zur Aufenthaltsbestimmung und auf Herausgabe des Kindes eingegriffen werden, wenn Kindeswohlgesichtspunkte dies rechtfertigen. Anmerkung: Voraussetzung für eine Anordnung nach 1632 Abs. 4 BGB wäre, dass das Kind in Familienpflege lebt. Fraglich ist daher, ob der Aufenthalt und die Pflege und Betreuung des A durch die P im X-Haus als Familienpflege anzusehen ist. Familienpflege ist durch die Eingliederung des Kindes in einen auf Dauer angelegten und durch vielfältige und unterschiedliche wechselseitige Bindungen geprägten Personenverband gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu sind typische Merkmale einer bloßen Heimunterbringung ein weniger auf Dauer gerichtetes, weniger persönliches und weniger komplexes Gefüge (OLG Hamm, FamRZ 1985, 3029). Dies schließt ggf. auch besondere Zuwendung einer im Heim beschäftigten Person mit ein. Für die Annahme familiengleicher Bedingungen reicht es aber nicht aus, dass sich eine im Heim beschäftigte Person besonders intensiv der Betreuung und Förderung des Kindes widmet. Entscheidend ist vielmehr, ob das Kind eindeutig aus dem Beziehungsgefüge des Pflegeheims losgelöst ist und dem Familienbereich der Pflegeperson zugeordnet werden kann, so dass die Heimunterbringung hiergegen völlig zurücktritt (OLG Hamm a.a.o.). Hieran fehlt es wohl im vorliegenden Fall. Auch wenn die Aktivitäten der P weit über das vom Personal einer Pflegeeinrichtung erwartete Engagement hinausgehen, begründen sie keine Familienpflege. Sie haben weder dazu geführt, noch waren sie darauf ausgerichtet, das Kind in den Familienverband der P einzugliedern. P hat zwar überobligatorisch für A gesorgt, jedoch in der Sache ihren sich aus der Beschäftigung in der Einrichtung ergebenden Aufgabenbereich nicht verlassen. Auch ist die Betreuung und Pflege durch die anderen Kräfte der Einrichtung nicht gänzlich in den Hintergrund getreten. Diese wird unabhängig von der P auch durch die übrigen Mitarbeiter gesichert und wahrgenommen. zu Frage 4: Der Antrag wäre beim örtlichen Amtsgericht als Familiengericht zu stellen. BG-GSR-P KORREKTURRICHTLINIE SEITE 3 VON 4

9 Lösung Aufgabe 1 SB 3, Kap Punkte 1.1 Erben erster Ordnung (), z. B. Kinder des Erblassers () Erben zweiter Ordnung (), z. B. Geschwister des Erblassers () Erben dritter Ordnung (), z. B. Großeltern des Erblassers () 1.2 eigenhändiges Testament öffentliches Testament gemeinschaftliches Testament 1.3 Ein computergeschriebenes Testament ist unwirksam, da ein Testament eigenhändig niedergeschrieben werden muss ( 2247 Abs. 1 BGB). Lösung Aufgabe 2 SB 2, Kap Punkte 2.1 Man unterscheidet zwischen den Angelegenheiten des täglichen Lebens, z. B. Besuch der Nachhilfe (1 P.) und Schlafenszeiten des Kindes (1 P.), und den Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung, z. B. Schulwahl (1 P.) und religiöse Erziehung des Kindes (1 P.). 2.2 Adoption ist die Begründung der rechtlichen Verwandtschaft des Kindes zu dem oder den Annehmenden unter Aufhebung der Verwandtschaft zu den Eltern durch gerichtlichen Beschluss. Die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und eine Eltern-Kind-Beziehung muss zu erwarten sein. Zur Annahme ist die Einwilligung des Kindes und die Einwilligung der Kindeseltern erforderlich. Lösung Aufgabe 3 SB 5, Kap Punkte 3.1 Der Arbeitgeber hat die Pflicht zur Führung von Verzeichnissen, eine Anzeigepflicht, eine Mitwirkungspflicht, Mitteilungspflichten und Prüfpflichten. Diese Pflichten hat er gegenüber den zuständigen Rehabilitationsträgern, der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern. 3.2 Schwerbehinderte sind so zu beschäftigen, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten möglichst voll verwerten und weiterentwickeln können. Es muss ihnen ermöglicht werden, an inner- und außerbetrieblichen beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Arbeitsplatz ist behindertengerecht einzurichten. BG-GSR-P KORREKTURRICHTLINIE SEITE 4 VON 4

Bachelor Betriebswirtschaft

Bachelor Betriebswirtschaft Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-090606 Datum 06.06.2009 Ausgegebene

Mehr

26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul

26. März Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Für die Bewertung

Mehr

Bachelor Betriebswirtschaft

Bachelor Betriebswirtschaft Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Bachelor Betriebswirtschaft Modul Operations Research Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WI-OPR-P12-091219 Datum 19.12.2009 Ausgegebene

Mehr

Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100

Alle Aufgaben sind zu lösen Note Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15 100 Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 16.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punkte 100-95 Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 23.04.05

Mehr

Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PW-REW-P11-031115 Datum 15.11.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel

Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Notenspiegel Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-REW-P12-051119 Datum 19.11.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende

Mehr

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach

Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Recht der Pflege Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-REP-P12-111210 Datum 10.12.2011 Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene

Mehr

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0

BEWERTUNGSSCHLÜSSEL Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 10 15 10 20 30 15. NOTENSPIEGEL Bewertung Bestanden Nicht bestanden Punkte 100-50 49,5 0 Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-REW-S11-050924 Datum 24.09.2005 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss

Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul / Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsrecht Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Prüfungsleistung WR-BUJ-P11-091219

Mehr

Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-AME-P Datum

Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BG-AME-P Datum Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Tätigkeitsbereich des Managements: ambulante Einrichtungen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsingenieurwesen Elektrotechnik/Elektronik Prüfungsleistung WI-ELT-P 0406 Datum.06.004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen. WB-WMT-P Datum Abgegebene Arbeitsbögen

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Wirtschaftsingenieurwesen. Klausur-Kennzeichen. WB-WMT-P Datum Abgegebene Arbeitsbögen Name, Vorname Matrikel-Nr Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen Mathematik Prüfungsleistung WB-WMT-P 96 Datum 69 Ausgegebene Arbeitsbögen Ausgegebene

Mehr

VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER

VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER VORMUNDSCHAFT/ PFLEGSCHAFT FÜR PFLEGEKINDER Wundertüte e.v. - Martina Scheidweiler 21.2.2013 Realität von Pflegekindern Elternrolle fällt auseinander Biologische Eltern Soziale Eltern Finanzielle Eltern

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Empirische Methoden Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-EMP-P12-120825 Datum 25.08.2012 Ausgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Betriebswirtschaft Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-STL-P11-070616 Datum 16.06.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul. Rechnungswesen 1, Buchführung. Studienleistung, Klausur

Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul. Rechnungswesen 1, Buchführung. Studienleistung, Klausur Studiengang Wirtschaft (postgradual) / Sonderstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen für HTL-Absolventen Modul/Teilmodul Rechnungswesen 1, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz.

Mehr

Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB

Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P Datum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Arbeitsgesetze BGB Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Knz. Wirtschaftsrecht Arbeitsrecht Prüfungsleistung WR-ABR-P11-080426 Datum 26.04.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

max. Punktzahl

max. Punktzahl Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Jahresabschluss, NEUE SB-REIHE Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 16.10.0 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik

Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor u. HTL), Wirtschaftsrecht (Bachelor) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel.

Wirtschaftsingenieurwesen Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung. Datum Bewertungsschlüssel. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Jahresabschluss Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P11-061021 Datum 21.10.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind

Mehr

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 - Familienrecht ( 1297-1921) Abschnitt 2 - Verwandtschaft ( 1589-1772) Titel 5 - Elterliche Sorge ( 1626-1698b) BGB 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Mehr

Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-P

Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am Betriebswirtschaft BB-WIG-P Korrekturrichtlinie zur Prüfungsleistung Grundlagen der Wirtschaftsinformatik am.1.007 Betriebswirtschaft BB-WIG-P11 071 Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Wirtschaftsprivatrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 28.04.2007 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Aktualisierungsdienst Bundesrecht

Aktualisierungsdienst Bundesrecht Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 7. Aktualisierung 2013 (19. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 des Gesetzes zur Reform der elterlichen Sorge nicht

Mehr

Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen! Aufgabe Max. Punktzahl

Bewertungsschlüssel Alle Aufgaben sind zu lösen! Aufgabe Max. Punktzahl Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Datum 29.04.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Vollmacht mit Betreuungsverfügung

Vollmacht mit Betreuungsverfügung Vollmacht mit Betreuungsverfügung (Vollmachtgeber/in:) Ich, erteile hiermit Vollmacht an (Bevollmächtigte/r-Vertrauensperson:) Für den Fall, dass die oben genannte Person nicht zur Verfügung steht und

Mehr

Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses

Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses Genehmigung der Taufe eines Pflegekindes Bestimmung des religiösen Bekenntnisses Viele Pflegeeltern stellen sich die Frage, ob sie die Religion ihres Pflegekindes bestimmen oder eventuell ändern können.

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Pflege im Prozess Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-PIP-P11-120623 Datum 23.06.2012 Ausgegebene

Mehr

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens

Die Neuerungen des FamFG. Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Die Neuerungen des FamFG Beratung im Kontext des familiengerichtlichen Verfahrens Voraussetzung Elterliche Verantwortung ist durch Art. 6 GG hervorgehoben und geschützt. Delegation der elterlichen Verantwortung

Mehr

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen

Verfahrensfragen der freiheitsentziehende. Unterbringung von Kindern und Jugendlichen Verfahrensfragen der freiheitsentziehende Ziele - Voraussetzungen - Anforderungen - Verfahren 1 Einziger (!) jugendhilferechtlicher Anknüpfungspunkt für f r FM ist 42 Abs. 5 SGB VIII Inobhutnahme Freiheitsentziehende

Mehr

Elterliche Sorge gem. 1626 1698 b BGB.

Elterliche Sorge gem. 1626 1698 b BGB. Elterliche Sorge gem. 1626 1698 b BGB. Die elterliche Sorge umfasst die Person und die Vermögenssorge gem. 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB. Diese gesetzliche Ausgestaltung gründet sich auf das verfassungsrechtlich

Mehr

Klausuraufgaben, Prüfungsleistung 06/08, Wirtschaftsmathematik, Betriebswirtschaft

Klausuraufgaben, Prüfungsleistung 06/08, Wirtschaftsmathematik, Betriebswirtschaft Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeihen Betriebswirtshat Wirtshatsmathematik Prüungsleistung Datum.6.8 BB-WMT-P 86 Bezüglih der Anertigung Ihrer Arbeit sind olgende Hinweise verbindlih: Verwenden

Mehr

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung

Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit

Mehr

Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung

Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Fach Art der Leistung Klausur-Knz. Pflegemanagement Allgemeine Betriebswirtschaftslehre/Rechnungswesen Studienleistung Datum 03.05.2003 Lösen Sie die

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allgemeine BWL / Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-BWG-P12-090627 Datum 27.06.2009 Ausgegebene

Mehr

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Art. 1 GG (1)Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Art. 2 GG (1) (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit...

Mehr

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss

Brandenburgisches Oberlandesgericht. Beschluss 9 AR 8/07 Brandenburgisches Oberlandesgericht 019 Amtsgericht Schwedt (Oder) ED 29/07 Amtsgericht Eberswalde - Familiengericht - Brandenburgisches Oberlandesgericht Beschluss In der Unterbringungssache

Mehr

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff und Erwerb der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge 86 Elterliche Sorge I Ausdruck der familiären Solidarität ist des Weiteren 1619, aufgrund dessen das Kind verpflichtet ist, in einer seinen Kräften und seiner Lebensstellung entsprechenden Weise den Eltern

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Pflegemanagement I Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-PMG-P12-120609 Datum 09.06.2012 Ausgegebene Arbeitsbögen

Mehr

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul

Note. Name, Vorname. Matrikel-Nr. Studienzentrum. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Wettbewerbsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WR-WGR-P11-091114 Datum 14.11.2009

Mehr

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht:

Vorsorgevollmacht. ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende. Vorsorgevollmacht: Vorsorgevollmacht Hiermit erteile ich: (Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort) ohne Zwang und aus freiem Willen gemäß 1896 Abs. 2 BGB folgende Vorsorgevollmacht: Herr/Frau (Name, Vorname, Adresse,

Mehr

Wirtschaftsingenieurwesen Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss

Wirtschaftsingenieurwesen Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul / Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsingenieurwesen Buchführung und Jahresabschluss / Jahresabschluss Prüfungsleistung

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Deutscher Bundestag WD /16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Deutscher Bundestag WD /16 Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Rechtliche Stellung minderjähriger Ehegatten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 25. Februar 2016 Fachbereich: WD 7: Zivil-,

Mehr

BB-OWR-P / BW-OWR-P

BB-OWR-P / BW-OWR-P Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Modul Öffentliches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-OWR-P11-091121 / BW-OWR-P11-091121 Datum 21.11.2009

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung. Datum 25.04.2009. Ausgegebene Arbeitsbögen

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung. Datum 25.04.2009. Ausgegebene Arbeitsbögen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul/Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung Studienleistung BB-BUJ-S11 090425

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Betriebswirtschaft Modul Grundlagen der Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BB-STL-P11-080531 Datum 31.05.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt

Inhaltsverzeichnis. Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt Teil 1 Entwicklung des Kindes zum voll geschäftsfähigen Rechtssubjekt A. Rechtsfähigkeit.............................................. 1 1 I. Grundsätze............................................. 1 1

Mehr

Studiengang. Pflegemanagement Fach. Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Studiengang. Pflegemanagement Fach. Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWH-P22-070526 Datum 26.05.2007 Die Klausur besteht aus 3 Aufgaben, von denen alle

Mehr

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge

7.2 Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge Begriff und Bestandteile der elterlichen Sorge Begriff, Erwerb und Ausübung der elterlichen Sorge 85 Betrieb der Eltern oder in der Landwirtschaft ist auf die Belange des Kindes (vorrangig: Schule, Ausbildung) Rücksicht zu nehmen und sind Überforderung

Mehr

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) S Y N OPSE zum Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern BGBl 2013 I, 795 Inkrafttreten: 19.05.2013 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander

Mehr

Pflegemanagement Informations- und Kommunikationstechnologien

Pflegemanagement Informations- und Kommunikationstechnologien Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Pflegemanagement Informations- und Kommunikationstechnologien Prüfungsleistung PM-IUK-P12-100612 Datum 12.06.2010

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (Diplom) Fach

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (Diplom) Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (Diplom) Fach Allgemeine BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung (neues Studienmaterial) Klausur-Kennzeichen

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement (B. A.) Modul Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Pflegewissenschaft und Transfer Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-PUT-P11-121215 Datum 15.12.2012

Mehr

Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-130615 Datum 15.06.

Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-130615 Datum 15.06. Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement (B. A.) Modul Gesundheitsökonomie und Gesundheitssysteme Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-GGS-P11-130615 Datum

Mehr

Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige

Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Vormundschaft, Pflegschaft und Beistandschaft für Minderjährige Herausgegeben von Prof. Dr. Helga Oberloskamp Bearbeitet von Markus Band, München; Hans-Otto Burschel, Schenklengsfeld; Martin Filzek, Husum;

Mehr

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen?

Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Umgang mit der Umgangsregelung wer hat was zu sagen? Hessischer Fachtag für Fachkräfte der Pflegekinderhilfe Fachkräfte zwischen Unterstützung und Kontrolle der Pflegefamilie Darmstadt, 10. Oktober 2013

Mehr

Vorsorgevollmacht. 1. Gesundheit. Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort. Telefon Fax -Adresse

Vorsorgevollmacht. 1. Gesundheit. Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort. Telefon Fax  -Adresse Vorsorgevollmacht Ich, Vorname Name (im Folgenden: Vollmachtgeber) Geburtsdatum Geburtsort Straße Hausnummer, Postleitzahl Ort Telefon Fax E-Mail-Adresse bevollmächtigte hiermit Vorname Name (im Folgenden:

Mehr

Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen

Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Vereinbarungen nach 72a Abs. 2 und 4 SGB VIII mit Trägern der freien Jugendhilfe Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen Von Antje Steinbüchel, LVR-Landesjugendamt Rheinland Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes

Mehr

Vorsorgevollmacht. Ich (Name des Vollmachtgebers) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten)

Vorsorgevollmacht. Ich (Name des Vollmachtgebers) Familienname: Vorname: Geburtsdatum: Adresse: bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten) Vorsorgevollmacht Ich (Name des Vollmachtgebers) bevollmächtige hiermit (Name des Bevollmächtigten) Telefon: mich in allen nachfolgend angekreuzten oder angegebenen Angelegenheiten zu vertreten. Meine

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach. Soziologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach. Soziologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Soziologie Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-SOZ-P12-090314 Datum 14.03.2009 Ausgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum

Mehr

Teil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen

Teil 1: Zitat: Einführung und Grundlagen Recht des Kindes auf angemessene Nahrungsaufnahme bei Schluckstörung?! Herbert Heidl, Kinderanwalt und Fachkrankenpfleger für Kinder-und Jugendpsychiatrie, Beatmungstherapeut in Ausbildung Stellvertr.

Mehr

Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an

Vorsorge-Vollmacht. Ich, Erteile hiermit Vollmacht an Vorsorge-Vollmacht Ich, Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort Adresse Telefon, Telefax, E-Mail Erteile hiermit Vollmacht an Name, Vorname (Vollmachtgeber/in) Geburtsdatum Geburtsort

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WI-RWG-S12-040313 Datum 13.03.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI

Gesamtversorgungsvertrag. nach 72 Abs. 2 SGB XI Gesamtversorgungsvertrag nach 72 Abs. 2 SGB XI zwischen dem Träger Name des Trägers Strasse des Trägers 00000 Ort des Trägers und AOK Baden-Württemberg, den Ersatzkassen BARMER GEK Techniker Krankenkasse

Mehr

Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz.

Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. Studiengang Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsprivatrecht Vertiefung (Wahlpflichtkomplex II) Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. BW-WPW-P11-051015 Datum 15.10.2005 Bezüglich der Anfertigung

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul. Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul. Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen; Studienkonzept Bachelor Modul/Teilmodul Buchführung/Jahresabschluss, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 08.03.2008 Bezüglich

Mehr

Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre

Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Allg. BWL / Pflegewirtschaftslehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. PM-BWH-P22-080607 Datum 07.06.2008 Ausgegebene

Mehr

Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht

Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht Bürgerliches Gesetzbuch -Wichtige Normen aus dem Kindschaftsrecht 1591 Mutterschaft Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat. 1592 Vaterschaft Vater eines Kindes ist der Mann, 1. der zum Zeitpunkt

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung. Datum Ausgegebene Arbeitsbögen

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung. Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul/Teilmodul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Wirtschaftsrecht Buchführung und Jahresabschluss / Buchführung Studienleistung WR-BUJ-S11 090328

Mehr

Das gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte.

Das gesetzliche Erbrecht, das Erbschaftsteuerrecht und das Pflichtteilsrecht begünstigen eigene Kinder als nahe Verwandte. Adoption im Erbrecht Die Adoption ist auch für das Erbrecht und die Nachfolgeplanung interessant. Die Adoption spielt auch in unserer Beratungspraxis eine immer größere Rolle, zum einen weil Kinder häufig

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach. Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 02.10.2004 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Betriebswirtschaft Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik.

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum. Betriebswirtschaft Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik. Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Modul Art der Leistung Klausur-Kennzeichen Betriebswirtschaft Wirtschaftsingenieurwesen (HTL) Grundlagen der Wirtschaftsinformatik Prüfungsleistung

Mehr

Verhandelt zu Plön am. Jens Hollborn

Verhandelt zu Plön am. Jens Hollborn Verhandelt zu Plön am Vor mir, dem unterzeichnenden Notar Jens Hollborn mit dem Amtssitz in Plön erschien Die Erschienene ist dem Notar von Person bekannt; ihre zweifelsfreie Identifikation erfolgte bereits

Mehr

Ersatz-Vorsorgevollmacht

Ersatz-Vorsorgevollmacht Ich Vorname Name (Vollmachtgeberin / Vollmachtgeber) Geburtsdatum Geburtsort / Geburtsland Straße Hausnummer Plz Ort Telefon / Mobil / Telefax E-Mail-Adresse erteile hiermit ersatzweise Vollmacht an: Vorname

Mehr

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten

Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern Fragen und Antworten Stand: 13. Januar 2011 Wer bekam bisher das Sorgerecht für ein Kind, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet waren? Waren die

Mehr

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. HFH Hamburger Fern-Hochschule 1. Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach

Bewertungsschlüssel. Notenspiegel. HFH Hamburger Fern-Hochschule 1. Studiengang. Wirtschaftsingenieurwesen Fach Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Rechnungswesen II, Kosten- und Leistungsrechnung Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-REW-P21-060520 Datum 20.05.06 Bezüglich der Anfertigung Ihrer

Mehr

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul/Teilmodul. Buchführung Art der Leistung. Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WR-BUJ-S Datum

Studiengang. Wirtschaftsrecht Modul/Teilmodul. Buchführung Art der Leistung. Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WR-BUJ-S Datum Studiengang Wirtschaftsrecht Modul/Teilmodul Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. WR-BUJ-S11-081011 Datum 11.10.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise

Mehr

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung.

Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Testament Das wichtigste Mittel der Nachfolgeplanung ist das Testament. Das Testament ist wie der Erbvertrag rechtlich eine letztwillige Verfügung. Auch wenn viele bei einem Testament nur an Enterbung

Mehr

Verfassungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-VOW-P11-080614 Datum 14.06.

Verfassungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-VOW-P11-080614 Datum 14.06. Studiengang Wirtschaftsrecht Modul Verfassungs- und öffentliches Wirtschaftsrecht Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen WR-VOW-P11-080614 Datum 14.06.2008 Bezüglich der Anfertigung Ihrer

Mehr

Eingriffsmöglichkeiten

Eingriffsmöglichkeiten Eingriffsmöglichkeiten Elterliches Sorgerecht Strafbarkeit Kinder Jugendliche Heranwachsende Eingriffsrechte Regelungen / Schulordnungen Art. 6 GG (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze

Mehr

Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach. Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz.

Studiengang. Wirtschaft (postgradual) Fach. Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Studiengang Wirtschaft (postgradual) Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. PW-REW-S11-030510 Datum 10.05.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-061209 Datum 09.12.2006 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Klausur-Mantelbogen. Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 13 18 27 25 12 5 1. Prüfer 2. Prüfer

Klausur-Mantelbogen. Aufgabe 1 2 3 4 5 6 max. Punktzahl 13 18 27 25 12 5 1. Prüfer 2. Prüfer Klausur-Mantelbogen Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Betriebswirtschaft Fach Rechnungswesen I, Buchführung Art der Leistung Studienleistung, Klausur Klausur-Knz. Datum 19.10.02 Lösen

Mehr

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes

Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Entscheidungen vor dem Hintergrund des Patientenrechtegesetzes Juristische Aspekte Johannes Schopohl 9. Landespsychotherapeutentag Berlin Berlin, 9. März 2013 Überblick 1. Juristischer Hintergrund von

Mehr

Repetitorium Familien- und Erbrecht am :

Repetitorium Familien- und Erbrecht am : Repetitorium Familien- und Erbrecht am 14.07.2010: Familienrecht III: Unterhalt,,gesetzliche Vertretung des Kindes / Erbrecht I: Annahme und Ausschlagung g der Erbschaft Prof. Dr. Thomas Rüfner Materialien

Mehr

Vorsorgevollmacht Checkliste. Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal

Vorsorgevollmacht Checkliste. Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal Vorsorgevollmacht Checkliste Diese Möglichkeit gibt es für die meisten Menschen nur einmal Mit diesem Leitfaden liegen Sie vor der Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht richtig 1. Welche Zielsetzung ist gegeben?

Mehr

Das Betreuungsgesetz

Das Betreuungsgesetz Das Betreuungsgesetz Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen auf einen Blick Seit dem 1. Januar 1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft und regelt die gesetzliche Vertretung erwachsener Menschen. Ziel des

Mehr

Gesundheits- und Sozialmanagement

Gesundheits- und Sozialmanagement Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Gesundheits- und Sozialmanagement Modul Einführung in das Gesundheitssystem und die Gesundheitswissenschaft Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen

Mehr

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Fach Steuerlehre Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Knz. WI-STL-P12-030614 Datum 14.06.2003 Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich:

Mehr

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung

Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung Urk.R.Nr. /2008 Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung I. Vorsorgevollmacht Hiermit bevollmächtige ich,..., geborene..., geboren am... wohnhaft...,..., geboren am... wohnhaft... -nachfolgend "der Bevollmächtigte

Mehr

Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen

Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Vormünder als Ressource nicht als Belastung. Das Vormundschaftsgesetz und seine Folgen für die Praxis von Pflegefamilien und Erziehungsstellen Henriette Katzenstein, Deutsches Institut für Jugendhilfe

Mehr

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern

Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern Gesetzlich legitimierter Zwang in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen/ psychiatrischen Krankheitsbildern BAWO-Fachtagung Was können wir uns leisten? 2010 1 Gesetzlich

Mehr

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA)

Beitrittserklärung zur Anmeldung der Eheschließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA) Zutreffendes bitte ankreuzen X Beitrittserklärung zur Anmeldung der schließung ( 10 Abs.1 PStV, 133 DA) Die nachstehenden Angaben sind zur Anmeldung der schließung notwendig. Füllen Sie diesen Vordruck

Mehr

Wirtschaftsmathematik

Wirtschaftsmathematik Studiegag Betriebswirtschaft Fach Wirtschaftsmathematik Art der Leistug Studieleistug Klausur-Kz. BW-WMT-S1 040508 Datum 08.05.004 Bezüglich der Afertigug Ihrer Arbeit sid folgede Hiweise verbidlich: Verwede

Mehr

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach

Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang. Pflegemanagement Fach Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement Fach Studienschwerpunkt Ambulante Dienste Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen PM-ADB-P12-090627 Datum 27.06.2009

Mehr

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte,

Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht. Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, Informationsveranstaltung Vorsorgevollmacht Referentin: Margret Wilkes, Rechtsanwältin + Notarin, Rohrmeisterei Schwerte, 17.07.2013 Rechtlicher Hintergrund I. Erteilung einer Vorsorgevollmacht II. Umfang

Mehr

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten

Mehr

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten

Aufgabenkreise, Geschäftsfähigkeit, Einwilligungsvorbehalt, Einwilligungsfähigkeit, Genehmigungspflichten Rechte und Pflichten der Betreuerin/des Betreuers Orientierung des Betreuerhandelns am Willen, an den Wünschen und am Wohl der Betroffenen/des Betroffenen gem. 1901 Abs. 3 BGB. Grundsatz der persönlichen

Mehr

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16

Vorwort 5. Inhalt des Testaments 7. Eigenhändiges Testament 9. Öffentliches Testament 10. Nottestament 13. Gemeinschaftliches Testament 16 3 Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 Inhalt des Testaments 7 Eigenhändiges Testament 9 Öffentliches Testament 10 Nottestament 13 Gemeinschaftliches Testament 16 Ehegattentestament 16 Berliner Testament 17 Unternehmertestament

Mehr