Steuerliches Verfahrensrecht und Verhältnis Steuerpflichtiger/Steuerberater/Finanzbehörden in Frankreich
|
|
- Leon Hafner
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Steuerliches Verfahrensrecht und Verhältnis Steuerpflichtiger/Steuerberater/Finanzbehörden in Frankreich 27. September 2012 Pascal Ngatsing Avocat à la Cour, Paris 1
2 Inhalt 1. Organisation der Prüfungsbehörden in Frankreich 2. Festsetzungsfristen 3. Prüfungsmittel der Steuerbehörden 4. Festsetzunsverfahren 5. Recht und Garantien zugunsten des Steuerpflichtigen 6. Sanktionssystem in Franrkeich 7. Rechtsbehelfe 2
3 1. Organisation der Prüfungsbehörden in Frankreich Das Finanz- und Haushaltsministerium Das Zentralsteueramt: Die Direction Générale des Finances Publiques (DGFIP) Prüfungsstellen mit nationaler Kompetenz: - DVNI (Direction des vérifications nationales et internationales): Prüfung von Großunternehmen (Umsatz von 152,4 Mio. oder 76,2 Mio. ) - DNEF (Direction nationale des enquêtes fiscales): Untersuchungsmaßnahmen für die Festsetzung und Prüfung aller Steuerarten - DNVSF (Direction nationale de vérification des situations fiscales): Prüfungsarbeiten mit Schwerpunkt auf vermögende Privatpersonen (Einkünfte über 762 T oder Vermögen über 6,9 Mio. ) oder komplexe Prüfungsfälle - DGE (Direction des grandes entreprises): Prüfung von Konzernen mit Umsatz oder Bilanzsumme von 400 Mio. - DRESG (Direction des Résidents Etrangers et des Services Généraux): Prüfung der steuerlichen Situation ausländischer Steuerpflichtigen/grenzüberschreitende steuerliche Problematiken (USt-Registrierung, Vorsteuererstattung, Quellenbesteuerung bei Zahlung an ausländische Begünstigte, usw.) 3
4 1. Organisation der Prüfungsbehörden in Frankreich Prüfungsstellen mit regionaler Kompetenz: - DIRCOFI (Direction de Contrôle Fiscal) - DSF (Direction des Services fiscaux) Lokale Finanzämter: - SIE (Service des Impôts des Entreprises) - SIP (Service des Impôts des Particuliers) Kriterien zur Aufteilung der Prüfungsaufgaben unter den verschiedenen Stellen: Umsatzgröße, Höhe des steuerpflichtigen Gewinns, Existenz einer Konzerngruppe, Auslandsbezug, Geschäftsbereich, etc. 4
5 2. Festsetzungsfristen Keine zeitliche Beschränkung des Prüfungsrechts der Steuerbehörden Prüfung von verjährten Geschäftsjahren möglich (Prüfung von Verlustvorträgen oder vorgetragene Vorsteuerbeträge) Allgemeine Festsetzungsfrist: 3 Jahre - Einkommensteuer/Körperschaftssteuer: o Ende des 3. Jahres nach dem Veranlagungsjahr o Verlängerung der Festsetzungsfrist in bestimmten Fällen (z.b. bei verdeckter Tätigkeit oder unterlassener Erklärung ausländischer Bankkonten, etc.) o 2012 Einkünfte: Ablauf der Festsetzungsfristen am 31. Dezember Umsatzsteuer: Ende des 3. Jahr nach dem Jahr, in dem die Ust. fällig geworden ist Sonderfestsetzungsfristen - lokale Steuern (Grundsteuer, Wohnungssteuer): 31. Dezember des Folgejahres - Kapitalverkehrssteuern /Vermögensteuer: 3 bzw. 6 Jahre o 3 Jahre Anmeldung der Steuerbasis (Abgabe einer Steuererklärung) o 6 Jahre, wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde 5
6 2. Festsetzungsfristen Verlängerung der Festsetzungsfristen: - bei Steuerhinterziehungsfällen mit strafrechtlicher Verfolgung - Eröffnung eines steuerlichen Untersuchungsverfahrens - Antrag auf internationale Amtshilfe bei einem ausländischen Steuerbehörde - Unterbrechung der Festsetzungsfrist bei manchen Tatbeständen (Zustellung eines Nachveranlagungsbericht, Anerkennung der Steuerschuld Stundung der Festsetzungsfrist bei Einleitung eines Verständigungsverfahrens zwecks Vermeidung einer Doppelbesteuerung: Festsetzungsfrist ruht bis 3 Monate nach Zustellung des Ergebnisses des Verständigungsverfahrens 6
7 3. Prüfungsmittel des Steuerbehörden Selbstveranlagungssystem Informationsrecht der Steuerbehörden gegenüber Dritten - Keine strengen Formvorschriften - Allgemeine Pflicht zur Übermittlung bestimmter Unterlagen wie Rechnungskopien) - Steuerliche Aufbewahrungspflicht von 6 Jahren (10 Jahre für handelsrechtliche Zwecke) Informationsrecht der Steuerbehörden gegenüber dem Steuerpflichtigen - Nachweise und Belege bezüglich der in den Steuererklärungen aufgewiesenen Tatbestände - Information über die Aufstellung des Vermögens - Spezifisches Verfahren bei Vermutung von verdeckten Einkünften (demande de d éclaircissements et de justifications): Art. 16 LPF o Feststellung einer Diskrepanz zwischen den erklärten Einkünften und den Gutschriften auf den Bankkonten o Pflicht zur Nachweis der Herkunft der Gutschriften auf den Bankkonten o Antwortfrist: mindestens 2 Monate o Besteuerung der nicht nachgewiesenen Beträge als verdeckte Einkünfte 7
8 3. Prüfungsmittel des Steuerbehörden Prüfung der persönlichen Steuersituation von Privatpersonen - Prüfung der Echtheit und Richtigkeit der Steuererklärungen Prüfung von Betrieben und Unternehmen (Betriebsprüfung) - Ort der BP - Mündliche Auseinandersetzung zwischen BP und Steuerpflichtigem Besondere Prüfungsverfahren - Kampf gegen internationale Steuerhinterziehung (Gewinnverlagerung ins Ausland, Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regelung), Beziehungen mit Niedrigsteuerstaaten, Steuerregelungen für Künstlern und Sportlern (rent-a-star-gesellschaften), Zahlungen an Begünstigten in Niedrigsteuerländern, Erklärung von ausländischen Bankkonten) - Untersuchung und Beschlagnahmeverfahren - Sonstige Prüfungsverfahren 8
9 4. Das Festsetzungsverfahren Das Standardverfahren - Das Festsetzungsverfahren beginnt mit dem Abschluss des Prüfungsverfahrens - Zustellung eines vorläufigen Festsetzungsbescheids (proposition de rectification) - Inhalt des Festsetzungsbescheids: Hinweis auf geprüften Zeitraum und geprüfte Steuerarten, Begründung und Berechnung der Steuernachzahlungen, usw. - Schriftliche Antwort des Steuerpflichtigen auf den Prüfungsbescheid o Antwortfrist: 30 Tage (Verlängerung um weitere 30 Tage auf Antrag möglich) o Keine Antwort innerhalb der Frist = Anerkennung der im Festsetzungsbescheid angekündigten Steuernachzahlungen o Bei Anfechtung des Festsetzungsbescheids: Angabe der rechtlichen Grundlagen und der Nachweise - Antwort der Prüfungsbehörden auf die Stellungnahme des Steuerpflichtigen o Keine gesetzlich vorgeschriebene Antwortfrist (i.d.r. 1 bis 2 Monate) o Inhalt der Antwort - Einschaltung der Steuerkommission in das Festsetzungsverfahren - Gespräche mit den Vorgesetzten des Betriebsprüfers (recours hiérarchique) - Ausstellung eines Steuerbescheids mit Angabe eines Zahlungstermins 9
10 4. Das Festsetzungsverfahren Ausnahmeverfahren (Festsetzung von Amts wegen) - Beispielsweise bei unterlassener oder verspäteter Abgabe von Steuererklärungen trotz Mahnschreiben Folgen: - Festsetzung der Steuerbasis vom Amts wegen - Beweislast für die Anfechtung der Steuernachforderungen trägt der Steuerpflichtige - Kein Recht auf Einschaltung der Steuerkommission 10
11 5. Rechte und Garantien Allgemeine Garantien Das Ruling Verfahren (Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft) Gesetzlich vorgeschriebene Verfahren zur Erteilung einer verbindlichen Auskunft o Antwortfrist von 3 Monaten nach Antragstellung Garantie gegen die rückwirkende Änderungen der Auffassung der Steuerbehörden o Die offizielle Auslegung der Steuergesetze durch die Finanzverwaltung (Steuererlasse oder offizielle Antworte) ist gegenüber den Prüfungsbehörden verbindlich 11
12 5. Rechte und Garantien Spezifische Garantien im Falle einer Steuerprüfung - Zustellung eines Prüfungsbescheids - Hinweis auf das Recht auf Unterstützung durch einen Berater - Information über das Ergebnis einer Prüfung - Aufstellung der finanziellen Folgen der Prüfung - Keine neue Prüfung derselben Steuer und für denselben Zeitraum o Ausnamefälle (Verlustvorträge) - Dauer einer BP: 3 Monate für Unternehmen mit Umsatz bis 777 T für Lieferungen und 234 T für Dienstleistungen - Dauer einer persönlichen Prüfung: 1 Jahr (2 Jahre bei verdeckter Tätigkeit) - Mündliche Austausche mit dem Prüfer 12
13 6. Das Sanktionssystem in Frankreich Die Steuersanktionen - Strafen für Minderung der Steuerbasis bzw. verspätete oder unterlassene Abgabe von Steuererklärungen o Die Verzugszinsen: 0,40% pro Monat o Strafzuschläge von 10%, 40% oder 80% (bei vorsätzlichem Handeln) - Strafzuschläge für verspätete oder unterlassene Zahlung: o 5% bis 10% 5% Geldstrafe bei unterlassenem Reverse Charge, obwohl das Reverse finanziell neutral ist Die strafrechtlichen Sanktionen - Steuerhinterziehungsdelikt (Bußgeld von und Freiheitsentzug von 5 Jahren) - Strafrechtliches Verfahren: Einschaltung des Strafgerichts 13
14 7. Rechtsbehelfe Ausgangspunkt: - Abschluss des Festsetzungsverfahren und Zustellung des Steuerbescheids mit Zahlungstermin - Pflicht zur Zahlung / Möglicher Antrag auf Stundung der Zahlung unter Vorlage von Garantien Einspruchsverfahren vor den Steuerbehörden (administrative Phase) - Einspruch vor der zuständigen Prüfungsbehörde - Einspruchsfristen: o 31. Dezember des zweiten Jahres nach Zustellung des Steuerbescheids oder Steuerzahlung - Form und Inhalt des Einspruches - Antwortfrist: 6 Monate - Zahlung von Verzugszinsen, wenn dem Einspruch entsprochen wird - Einspruch aufgrund des EU-Rechts 14
15 7. Rechtsbehelfe Einspruchsverfahren vor den Steuergerichten (gerichtliche Phase) - Zuständige Gerichte o Die Verwaltungsgerichte für Ertragsteuer und Umsatzsteuer Tribunal administratif Cour administrative d appel Conseil d Etat (Höchstes Finanzgericht) o Zivilgerichte für Registersteuern und Vermögensteuer - Handlungsfristen: o 2 Monate nach Zustellung des Ablehnungsbescheids / 4 Monate für Steuerpflichtige mit (Wohn)Sitz im Ausland) o Anwaltliche Vertretungspflicht nur vor den Zivilgerichten, den Berufungsgerichten und dem Kassationsgericht o Vor dem erststufigen Verwaltungsgericht (Tribunal administratif): kein Anwaltsvertretungsmonopol 15
16 Der Inhalt dieser Unterlagen wurde mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Daher sollte keine Entscheidung oder rechtliche Beurteilung nur auf die hier präsentierten Informationen und Angaben gestützt werden. Wir empfehlen, in jedem Einzelfall zuvor den Rat Ihres rechtlichen Beraters einzuholen. 16
17 Steuerteam Pascal Schultze Avocat à la Cour Pascal Ngatsing Avocat à la Cour Alexia Feger Avocat à la Cour Violaine Le Marrec Avocat à la Cour Sebastian Konsek Avocat à la Cour 17
18 GGV begleitet Führungskräfte und Unternehmen in Frankreich und Deutschland und berät sie in rechtlichen und steuerlichen Angelegenheiten. Die Kanzlei zählt etwa fünfzig Rechtsanwälte, die in unseren Büros in Paris, Hamburg und Frankfurt tätig sind. 18
19 Herrengraben 3 D Hamburg Telefon +49 (0) 40 / Telefax +49 (0) 40 / hamburg@gg-v.de Broßstraße 6 D Frankfurt am Main Telefon +49 (0) 69 / Telefax +49 (0) 69 / frankfurt@gg-v.de 12, rue d'astorg F Paris Telefon +33 (1) Telefax +33 (1) paris@gg-v.net 19
IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige
IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige Ansprechpartner Dr. Markus Rohner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Gesellschafter der RST-Beratungsgruppe
MehrRECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT
RECHTLICHE BERATUNG IM STEUERRECHT RECHTSANWALTSKANZLEI EULL & PARTNER Wir verfügen über langjährige Beratungserfahrung in allen Bereichen des Steuerrechts. Zu unseren zufriedenen Mandanten zählen Privatpersonen,
MehrTax Compliance. Münchner Bilanzgespräche. WP StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Reinhard Hartl. München, 17. Oktober 2013
Tax Compliance Münchner Bilanzgespräche WP StB Dipl.-Betriebsw. (FH) Reinhard Hartl München, 17. Oktober 2013 Agenda 1. Einführung 2. Betroffene Einheiten 3. Organisation 4. Rechtsgebiete 5. Kooperation
MehrSteuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012
Steuerberater Sven Sievers - Glißmannweg 7-22457 Hamburg - Telefon 040 559 86 50 - Fax 040 559 86 525 Steuertermine Fälligkeit und Zahlungstermine für das Jahr 2012 Auf den nachfolgenden Tabellen ersehen
MehrBetriebsprüfung. 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten. Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen.
Betriebsprüfung 13 Punkte, die Sie zur Betriebsprüfung wissen sollten Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. 1. Bei wem kann eine Betriebsprüfung stattfinden? a) Ohne spezielle Begründung bei Gewerbetreibenden,
Mehre) Umsatzsteuer Neben der Pflicht zur Zahlung von Umsatzsteuer hat ein Unternehmer die Pflicht zur Einreichung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen.
Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt. Außerdem werden die Steuertermine
MehrBetriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung
Betriebsprüfung: Beginn und Ende einer Außenprüfung Der Bundesfinanzhof hatte aktuell einen Urteilsfall zur Entscheidung vorliegen, bei dem es um diese Fragen ging: Wann ist eine steuerliche Außenprüfung
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater. ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de
ELSTER für Steuerberaterinnen und Steuerberater ELSTER. Die elektronische Steuererklärung. www.elster.de ELSTER die elektronische Steuererklärung Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Steuerberaterinnen
Mehr1 Steuerfahndung...61 2 Ergebnisse der Steuerfahndung der Länder...61 3 Fazit...65
Monatsbericht des BMF August 2008 Seite 61 Ergebnisse der Steuerfahndung in den Jahren bis 1 Steuerfahndung.................................................................................61 2 Ergebnisse
MehrSTEUERRECHTLICHE FÄLLIGKEITEN UND ERFÜLLUNGSPFLICHTEN IN ITALIEN
(Stand zum 01.01.2014) Irpef Ires IMU 2 USt. Irap 1 INPS3 Vidimierungsgebühren Handelskammergebühr Enasarco 4 Intrastat Black List Januar 16 16 16 25 31 Februar 16+28 16+28 16 20 25 28 Registergebühren
MehrIVU Traffic Technologies AG
IVU Traffic Technologies AG Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG 1. Ergänzung der Tagesordnung Gemäß 122 Abs. 2 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten
MehrMandanteninformation. - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert!
Schobinger Rechtsanwälte & Partner Fachanwälte Mandanteninformation - das persönlichen Erscheinen von Geschäftsführern vor Gericht- das Anwaltshaus Böblingen informiert! Herausgeber Schobinger & Partner,
MehrVorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12.
Steuertermine 2010 a) Einkommen-, Kirchensteuer Vorauszahlungen auf die Jahressteuerschuld von Einkommen- und Kirchensteuer sind vierteljährlich zu leisten am 10.3., 10.6., 10.9. und 10.12. b) Auch Vorauszahlungen
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrSatzung. ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis. über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder.
Satzung ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung
MehrErläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG. zur Hauptversammlung der. vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste AG. 5.
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß 121 Abs. 3 Nr. 3 AktG zur Hauptversammlung der am 5. Mai 2011 Börsennotierte Aktiengesellschaften sind gemäß 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG verpflichtet,
MehrRechtsanwalt. Arbeitsverhältnis
Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrSatzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)
Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund
MehrNur per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder. - E-Mail-Verteiler U 1 - - E-Mail-Verteiler U 2 -
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL E-MAIL DATUM
MehrMandanten-Fragebogen
Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen
MehrAnwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen
Antwerpen, den 8. Mai 2004 Anwaltsgebühren und Vereinbarungen in Polen Kurzreferat von radca prawny Marek Kacprzak I. Beratung Grundsatz: Honorarvereinbarungen Die Honorare sind am häufigsten auf Grund
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrEinkommenssteuer in den Niederlanden
Einkommenssteuer in den Niederlanden In den Niederlanden muss jede Person, die ein Einkommen erhält, eine jährliche Einkommenssteuererklärung einreichen. Ein Steuerjahr in den Niederlanden dauert vom 1.
Mehr126 AktG (Anträge von Aktionären)
Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge
MehrHauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5
Hauptversammlung der thyssenkrupp AG am 29. Januar 2016 Seite 1/5 Hinweise zu den Rechten der Aktionäre im Sinne des 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 3 AktG und weitere Informationen gem. 124a Satz 1 Nr. 2, Nr. 4
Mehr2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen
136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung
MehrAufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I)
Aufgabe 2 Klausurkolloquium Externes Rechnungswesen (BWL I) Shaereh Shalchi Agenda 1 Aufgabe 2a 2 Aufgabe 2b 3 Aufgabe 2c 4 Aufgabe 2d 5 Aufgabe 2e 6 Aufgabe 2f «06.06.2011 Klausurkolloquium "Externes
MehrHinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
Hinweise bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Werkvertrag Beigefügt erhalten Sie eine Vorlage für
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrKultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg. Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005
Kultussteuerordnung der Jüdischen Gemeinde in Hamburg Körperschaft des öffentlichen Rechts vom 9. Februar 2005 Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde in Hamburg hat mit Zustimmung des Beirates folgende Kultussteuerordnung
MehrAnleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking
Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und
MehrSatzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen
Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen in der Fassung vom 03.07.2006, zuletzt geändert am 05.12.2011 1 Steuererhebung
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrSTEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen
STEUERN & EINKOMMEN: Steuerliche Auswirkungen bei verschiedenen Arbeitsverhältnissen 1. ZWEI ODER MEHR ARBEITSVERHÄLTNISSE: Steuerliche Auswirkungen. Für die jährliche Steuerberechnung werden generell
MehrEin Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz
Ein Sozialprojekt der Rotary Clubs Paderbon Kaiserpfalz hilft Kindern von Ausländern und Aussiedlern, die deutsche Sprache zu erlernen. Das besondere hierbei ist, dass die betreuten Kinder in ihrer eigenen
MehrEinladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung. der Cloppenburg Automobil SE, Düsseldorf. 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr
Einladung zur 118. ordentlichen Hauptversammlung der, Düsseldorf 03. Februar 2015, um 10:00 Uhr in den Räumlichkeiten der Commerzbank AG, Düsseldorf (Eingang: Benrather Str. 19) - 2 - Chamissostraße 12,
MehrAntrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO
Firma Firmenanschrift PLZ Ort IHK Region Stuttgart Referat 43 Jägerstr. 30 70174 Stuttgart Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler / -berater gemäß 34 f Abs. 1 GewO - Antragsteller:
MehrUmsatzsteuerliche Registrierung Ungarn
Newsletter Nr. 4 / September 2014 Umsatzsteuerliche Registrierung Ungarn Sehr geehrte Damen und Herren, unser Newsletter Nr. 4 beschäftigt sich mit dem Thema umsatzsteuerliche Registrierung ausländischer
MehrDas Fahrtenbuch Fluch oder Segen?
Mandanten-Info Fahrtenbuch Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Steuerliche Erleichterung oder unnötiger Verwaltungsaufwand? In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info Das Fahrtenbuch Fluch oder Segen? Inhalt
MehrExpatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster
Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates
MehrGruppen-anmeldung VTF-Aktivprogramm 2011
Bildungswerk des Verbandes für Turnen und Freizeit e.v. Schäferkampsallee 1 20357 Hamburg Telefon: 040/4 19 08-277 Fax: 040/4 19 08-284 E-Mail: beigel@vtf-hamburg.de Internet: www.vtf-aktivprogramm.de
MehrEine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.
Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrBEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA
UMSATZSTEUER BEI LIEFERUNGEN ZWISCHEN DEUTSCHLAND UND CHINA Stefan Rose Wirtschaftsprüfer/Steuerberater 7. Oktober 2008 BM Partner Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BM Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
MehrIGP Umsatzsteuer Clearingstelle
Mai 2013 IGP Umsatzsteuer Clearingstelle Deutsche Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen im Ausland erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des vor Ort geltenden Umsatzsteuergesetzes
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrCrashkurs Buchführung für Selbstständige
Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrKOMPETENZ IN STEUERN Ihr Erfolg ist unser Anliegen
KOMPETENZ IN STEUERN Ihr Erfolg ist unser Anliegen In puncto Steuern sitzen wir alle in einem Boot. Aber: Mit dem richtigen Lotsen an Bord lässt sich so manche fiskalische Klippe sicher umschiffen. KOMPETENZ
MehrBeteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds
Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende
MehrEinrichten des Elektronischen Postfachs
Einrichten des Elektronischen Postfachs Für die Einrichtung des Elektronischen Postfachs melden Sie sich wie gewohnt in unserem Online-Banking auf www.sparkasse-unnakamen.de an. Wechseln Sie über Postfach
MehrANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG
ANMELDUNG und AUSBILDUNGSVERTRAG zwischen Hildegard Geiger, Akademie für Ganzheitliche Kosmetik, Landesschule des Bundesverbandes Kosmetik Auwiesenweg 12a, 80939 München, und Name, Vorname: Geburtsdatum:
MehrBeherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
MehrEinkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau
für den sozialen Wohnungsbau Alle sangaben in Euro / Für jede haushaltsangehörige Person mit eigenem Einkommen ist eine gesonderte Einkommenserklärung notwendig. Anschrift (Ort, Straße und Hausnummer)
MehrPersonalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung. Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an den Senat gerichtet.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 2. November 2010 Personalbestand und Arbeitsbelastung in der Steuerverwaltung Die Fraktion DIE LINKE hat folgende Kleine Anfrage an
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrAngenommen am 14. April 2005
05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen
MehrKennen Sie die Antworten?
Die Rentenbesteuerung Bedarf und Lösungen Kennen Sie die Antworten? Muss ich als Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben? Wozu benötige ich eine steuerliche Identifikationsnummer? Was verbirgt sich
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrAbgabe- und Zahlungstermine 2015
Abgabe- und Zahlungstermine 2015 Wichtige Steuertermine 2015 1 (in Klammern der letzte Tag der Zahlungs-Schonfrist siehe unten 2. c) bb) Monat Termin 2,3 Steuer monatlich vierteljährlich Januar 12.1. (15.1.)
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrSteuerpflichten für Eigentümer von Immobilien in Spanien
Steuerpflichten für Eigentümer von Immobilien in Spanien Gloria Diego LexTax Consulting Jávea, 26. Februar 2014 Index Steuernummer (NIE oder NIF) Rathaus und Steuern Spanisches Finanzamt Benachrichtigung
MehrFORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ
A) NATÜRLICHE PERSONEN I. IDENTIFIZIERUNG FORMULAR ZUR BEANTRAGUNG DER A-LIZENZ Name:... Vorname(n):... Staatsangehörigkeit:... Geschlecht:... Personenstand:... Geburtsdatum:... Geburtsort:... Land:...
MehrRechtliche Neuerungen. Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern
Rechtliche Neuerungen Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten- und Planungsverträgen mit Verbrauchern Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architekten und Planungsverträgen mit
MehrSlowenien - Einrichtung einer Clearingstelle
Slowenien - Einrichtung einer Clearingstelle Omnibusunternehmen, die Personenbeförderungsleistungen in Slowenien erbringen, müssen diese nach den allgemeinen Bestimmungen des slowenischen Umsatzsteuergesetzes
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrStadt Herbstein - Ortsrecht Kapitel 11 Seite 1 von 5
Seite 1 von 5 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte in der Stadt Herbstein Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der
MehrVorbemerkung Scheidung online
Vorbemerkung Scheidung online Mit diesem Service bieten wir Ihnen die Möglichkeit, ohne Wartezeiten und Anfahrt zum Anwalt den Auftrag auf Einleitung Ihres Scheidungsverfahrens bequem von zu Hause online
MehrMerkblatt des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt für Sozialrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln
Merkblatt des Vorprüfungsausschusses "Fachanwalt für Sozialrecht" der Rechtsanwaltskammer Köln 1. Mitglieder des Vorprüfungsausschusses Mitglieder: 1. Rechtsanwalt Norbert Bauschert, Ebertplatz 14-16,
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrDie neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten.
Die neuen Familienleistungen machen vieles leichter. Kinderbetreuungskosten. Liebe Eltern, die neuen verbesserten Regelungen zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinder - betreuungs kosten sind ein wichtiger
MehrTestatsexemplar. Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg. Jahresabschluss zum 30. September 2013. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Testatsexemplar Bertrandt Ingenieurbüro GmbH Hamburg Jahresabschluss zum 30. September 2013 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers "PwC" bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
MehrDas Heilpraktikerwesen
Das Heilpraktikerwesen Ihr Gesundheitsamt informiert Überprüfungen Die schriftlichen Überprüfungen finden jedes Jahr am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober statt. Die Überprüfung im Allgemeinen
MehrAufnahmevertrag. eingetragen unter dem Az.:.. beim Amtsgericht in... (im folgenden Mitgliedsorganisation genannt)
Aufnahmevertrag Zwischen dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband - Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. (im folgenden der PARITÄTISCHE genannt) und der gemeinnützigen Gesellschaft: (Name und
MehrAntrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG
Antrag auf Teilnahme am Prime Standard für Unternehmensanleihen der Deutsche Börse AG Deutsche Börse AG Listing 60485 Frankfurt am Main Telefon: + 49 69/2 11-1 39 90 Fax: + 49 69/2 11-1 39 91 Email: listing@deutsche-boerse.com
MehrEin Merkblatt Ihrer IHK. Die Steuertermine. Abgabe- und Zahlungstermine
Ein Merkblatt Ihrer IHK Die Steuertermine Abgabe- und Zahlungstermine Nachfolgend werden einige Grundsätze zu den Pflichten zur Abgabe von Erklärungen und zur Fälligkeit von Steuerzahlungen dargestellt.
MehrRentenbesteuerung: Wen betrifft es?
Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine
MehrKurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes
Kurzer Überblick über die jüngsten Änderungen des deutschen Patent- und Gebrauchsmustergesetzes www.bardehle.com 2 Die neuen Vorschriften, die im Wesentlichen am 1. April 2014 in Kraft treten, enthalten
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrSteuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Rentner und Pensionäre Mit weniger Steuer mehr Geld im Alter In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge
MehrDeutsche heiraten in Bulgarien
Deutsche heiraten in Bulgarien Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes Bulgarien Stand: Juli 2014 Diese Informationsschrift soll Sie bei den
MehrZahlungsbedingungen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir Ihre Bestellung per Nachnahme bearbeiten und wie die Lieferung und Zahlung erfolgt.
Zahlungsbedingungen Lieferung und per Nachnahme Auf dieser Seite erfahren Sie, wie wir Ihre Bestellung per Nachnahme bearbeiten und wie die Lieferung und Zahlung erfolgt.» Wählen Sie bei Ihrer Bestellung
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrNeue Regelungen seit 01.07.2014
Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens
MehrWir empfehlen Ihnen eine zeitnahe Bewerbung, da in jedem Halbjahr nur eine limitierte Anzahl an Bündnissen bewilligt werden können.
Ich bin ein LeseHeld Bewerbungsformular zur Teilnahme am Leselernförderprojekt des Borromäusverein e.v. im Rahmen des Programms Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung des Bundesministeriums für Bildung
MehrWärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung
Wärmepumpenförderung Leitfaden zur Antragstellung Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung 2 Wärmepumpenförderung: Leitfaden zur Antragstellung Hier finden Sie Hinweise und Tipps, die Sie dabei
MehrHeidelberger Lebensversicherung AG
Heidelberg Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit ein zur ordentlichen Hauptversammlung der am Donnerstag, 13. Juni 2013, um 11:00 Uhr, Forum
MehrDie deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht
Die deutsche Aufbewahrungspflicht aus steuer- und handelsrechtlicher Pflicht Die Aufbewahrungspflicht ist Bestandteil der steuer- und handelsrechtlichen Buchführungs- und Aufzeichnungspflicht. Folglich
MehrCBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin. 18-21. Mai 2016
CBBL JAHRESTAGUNG 2016 Berlin 18-21. Mai 2016 INHALTSVERZEICHNIS I II III OUTBOUND-SZENARIO RECHTLICHE UND WIRTSCHAFTLICHE BETRACHTUNG DOPPELFUNKTIONEN 2 I. Outbound-Szenario 1. Direktgeschäft Unternehmen
MehrAußerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016
Außerordentliche Hauptversammlung der Analytik Jena AG, Jena, am 23. Februar 2016 Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 1. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach 126 Absatz 1, 127 AktG
Mehr