A m t s b l a t t für das

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "A m t s b l a t t für das"

Transkript

1 A m t s b l a t t für das Amt Friesack Mühlenberge Paulinenaue Wiesenaue Friesack Pessin Retzow 16. Jahrgang Friesack, 15. April 2008 Nr. 4 Inhaltsverzeichnis Seite Amtliche Bekanntmachungen Amt Friesack 1. Wahl des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin für das Amt Friesack Beschluss Nr.: 0001/08 vom 03. April Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters Beschluss Nr.: 0002/08 vom 03. April Bestellung einer Kassenleiterin und einer stellvertretenden Kassenleiterin für die Amtskasse des Amtes Friesack Beschluss Nr.: 0003/08 vom 03. April Mitteilung der Bauverwaltung 5. Mitteilung des Ordnungsamtes Stadt Friesack 6. S A T Z U N G der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin Beschluss Nr.: 0001/98 vom 06. März S A T Z U N G der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin Beschluss Nr.: 0008/08 vom 06. März Beschluss zur Durchführung der Wegbefestigung Am Mühlenberg, Friesack Beschluss Nr.: 0002/08 vom 06. März Gesamtabwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht - der Stadt Friesack Beschluss Nr.: 0003/08 vom 06. März Beschluss zum Beitritt der Stadt Friesack zum Vorhaben des Heimatvereins Friesack zur Wiedererrichtung des Denkmals Kurfürst Friedrich I von Brandenburg Beschluss Nr.: 0006/08 vom 06. März Aufstellung einer Vorschlagsliste der Stadt Friesack zur Wahl der Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode Beschluss Nr.: 0007/08 vom 06. März Einladung zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stvv Friesack am Einladung zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Friesack am

2 2 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Inhaltsverzeichnis Gemeinde Mühlenberge 14. Bekanntgabe der geänderten Tagesordnung zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Mühlenberge am Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der E.ON edis-ag Beschluss Nr.: 0003/08 vom 14. April Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH Beschluss Nr.: 0004/08 vom 14. April Festlegung zur Erteilung des Rederechts für Herrn B.-W. Meckelein in der Gv-Sitzung am 14. April 2008 Beschluss Nr.: 0007/08 vom 14. April 2008 Gemeinde Paulinenaue 18. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Paulinenaue und der E.ON edis-ag Beschluss Nr.: 0004/08 vom 07. April Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Paulinenaue und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH Beschluss Nr.: 0005/08 vom 07. April Beschluss zum Entwurf und zur Auslegung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Paulinenaue Beschluss Nr.: 0006/08 vom 07. April Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Paulinenaue am Gemeinde Wiesenaue 22. S A T Z U N G der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin Beschluss Nr.: 0001/08 vom 27. März Satzung der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen Nauen, Untere Havel - Brandenburger Havel Beschluss Nr.: 0002/08 vom 27. März Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Wiesenaue und der E.ON edis-ag Beschluss Nr.: 0003/08 vom 27. März Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Wiesenaue und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH Beschluss Nr.: 0004/08 vom 27. März 2008 Informationen Landkreis Havelland 26. Öffentliche Bekanntmachung zur Waldweginventur Schreiben des Amtes für Forstwirtschaft vom Seite

3 3 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Amtliche Bekanntmachungen Amt Friesack 1. Wahl des Amtsdirektors/der Amtsdirektorin für das Amt Friesack Beschluss Nr.: 0001/08 vom 03. April 2008 Der Amtsausschuss des Amtes Friesack wählt Herrn Christian Pust zum Amtsdirektor des Amtes Friesack. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. 2. Berufung des Wahlleiters und seines Stellvertreters Beschluss Nr.: 0002/08 vom 03. April 2008 Zum Wahlleiter für die Kommunalwahlen am 28. Sept wird Herr Bodo Fathke berufen. Zur Stellvertreterin des Wahlleiters wird Frau Anke Wohlfeil-Becker berufen. 3. Bestellung einer Kassenleiterin und einer stellvertretenden Kassenleiterin für die Amtskasse des Amtes Friesack Beschluss Nr.: 0003/08 vom 03. April 2008 Der Amtsausschuss des Amtes Friesack bestellt in der Amtskasse Friesack Frau Hannelore Österholz Frau Belinda Heinze als Kassenleiterin als stellvertretende Kassenleiterin. 4. Mitteilung der Bauverwaltung Bekanntmachung der Gemeinde Paulinenaue Flächennutzungsplan für die Gemeinde Paulinenaue Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans mit Begründung einschließlich Umweltbericht für die Gemeinde Paulinenaue Die Gemeindevertretung der Gemeinde Paulinenaue hat in ihrer Sitzung am beschlossen, den Entwurf des Flächennutzungsplans auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. Der Flächennutzungsplanentwurf und die Begründung - einschließlich Umweltbericht - liegen in der Zeit vom 05. Mai 2008 bis 06. Juni 2008 in der Bauverwaltung des Amtes Friesack, Zimmer 40, Marktstraße 22, Friesack, während der Dienstzeiten (Montag-Donnerstag von 07:00 bis 16:00 Uhr, Dienstag von 07:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme aus. Innerhalb dieser Auslegungsfrist wird für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Hinweise oder Anregungen können beim Amt Friesack, Zimmer 40, Marktstraße 22, Friesack, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

4 4 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Stellungnahmen, die nicht während der Auslegungsfrist abgegeben werden, bleiben bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt. Friesack, Beckmann Amtsdirektor 5. Mitteilung des Ordnungsamtes Liebe Bürgerinnen und Bürger, alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte sind zum Frühjahrsputz aufgefordert. Jeder soll seinen Beitrag leisten und hat für eine regelmäßige Reinigung und Pflege vor und an seinem Grundstück Sorge zu tragen. Es wird hingewiesen auf die Straßenreinigungssatzungen der einzelnen Gemeinden. Darin ist u.a. die Auferlegung der Reinigungspflicht, die Art und das Maß der Straßenreinigung geregelt. Das Ordnungsamt wird ab sofort wieder verstärkte Kontrollen in unserem Amtsbereich bzgl. der Erfüllung der Anliegerpflichten durchführen. Friesack, Stadt Friesack 6. S A T Z U N G der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin Beschluss Nr.: 0001/98 vom 06. März 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack beschließt die S A T Z U N G der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin. Anlage Satzung Stadt F r i e s a c k S a t z u n g der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Boden-verbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin vom 06. März 2008 Aufgrund der 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I.S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl. I 2005 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom (GVBl. I S. 170) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack in ihrer Sitzung am 06. März 2008 folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin beschlossen:

5 5 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack 1 Allgemeines (1) Die Stadt Friesack ist auf Grund des 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin. Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.v.m. 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666) unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. 2) Die Verbandsmitglieder haben gem. 26 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow die Neufassung der Verbandssatzung am 13. Oktober 1999 beschlossen und am 28. März 2001erneut ausgefertigt, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 20. Februar 2002 und 32 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Rhin/Havelluch Fehrbellin die Neufassung der Verbandssatzung wurde am 12. Dezember 1995 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 55 vom 30. Dezember 1996 und 25 Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin die Satzung wurde am 04. Dezember 1991 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 55 vom 30. Dezember 1996 dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Stadt Friesack erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an die Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/ Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin für die Gewässerunterhaltung zu leistenden Beiträge sowie die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstück umgelegt werden. (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht am eines jeden Kalenderjahres, sofern die Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/ Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin für das betreffende Kalenderjahr den Gemeinden vor diesem Zeitpunkt bekannt gegeben sind. Werden der Gemeinde die Beitragsbescheid der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin erst nach dem im Satz 2 bezeichneten Zeitpunkt bekannt gegeben, so entsteht die Umlage zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin Unterhaltungsverband Oberer Rhin/ Temnitz Alt-Ruppin gegenüber der Gemeinde. (3) Die Umlage wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2 Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. 4 Umlagemaßstab Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2.

6 6 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Die Umlage beträgt kalenderjährlich 5 Umlagesatz des Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow 0, je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Rhin/Havelluch Fehrbellin 0, je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin 0, je Quadratmeter der nach 4 ermittelten Grundstücksfläche. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft. Friesack, Friesack, gez. Peter Behrendt Vors. der Stadtverordnetenversammlung gez. Fritz Beckmann Amtsdirektor Gemäß 5 Abs. 6 GO i. V. m. 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, in die Satzung und deren Anlagen einzusehen und sich Abschriften gegen eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Amtes Friesack geben lassen kann. Die vorgenannte Satzung liegt zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten (Die. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 18:00 Uhr, Mi. 8:00 11:30 Uhr, Do. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 16:00 Uhr) im Amt Friesack, Marktstraße 22, Friesack, aus. 7. S A T Z U N G der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin Beschluss Nr.: 0008/08 vom 06. März 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack beschließt die S a t z u n g der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin. Anlage Satzung Stadt F r i e s a c k S a t z u n g der Stadt Friesack zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin vom 06. März 2008 Aufgrund der 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I.S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl. I 2005

7 7 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom (GVBl. I S. 170) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack in ihrer Sitzung am 06. März 2008 folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Stadt Friesack ist auf Grund des 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin. Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.v.m. 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666) unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. 2) Die Verbandsmitglieder haben gem. 26 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow die Neufassung der Verbandssatzung am 13. Oktober 1999 beschlossen und am 28. März 2001erneut ausgefertigt, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 20. Februar 2002 und 32 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Rhin/Havelluch Fehrbellin die Neufassung der Verbandssatzung wurde am 12. Dezember 1995 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 55 vom 30. Dezember 1996 und 25 Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin die Satzung wurde am 04. Dezember 1991 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 55 vom 30. Dezember 1996 dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Stadt Friesack erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an die Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/ Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke umgelegt werden. (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht am eines jeden Kalenderjahres, sofern die Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/ Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin für das betreffende Kalenderjahr den Gemeinden vor diesem Zeitpunkt bekannt gegeben sind. Werden der Gemeinde die Beitragsbescheid der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin und Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin erst nach dem im Satz 2 bezeichneten Zeitpunkt bekannt gegeben, so entsteht die Umlage zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow, Rhin/Havelluch Fehrbellin Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin gegenüber der Gemeinde. 3 Fälligkeit Die Umlage wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. 4 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2 Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte.

8 8 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. 5 Umlagemaßstab Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs Umlagesatz Die Umlage je Quadratmeter der nach 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt für den Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow a) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter b) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter c) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter d) für den Zeitraum 01. bis 31. Januar , je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Rhin/Havelluch Fehrbellin a) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter b) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter c) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter d) für den Zeitraum 01. bis 31. Januar , je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Unterhaltungsverband Oberer Rhin/Temnitz Alt-Ruppin a) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter b) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter c) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter d) für den Zeitraum 01. bis 31. Januar , je Quadratmeter 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2001 in Kraft. Friesack, Friesack, gez. Peter Behrendt Vors. der Stadtverordnetenversammlung gez. Fritz Beckmann Amtsdirektor Gemäß 5 Abs. 6 GO i. V. m. 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, in die Satzung und deren Anlagen einzusehen und sich Abschriften gegen eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Amtes Friesack geben lassen kann. Die vorgenannte Satzung liegt zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten (Die. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 18:00 Uhr, Mi. 8:00 11:30 Uhr, Do. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 16:00 Uhr) im Amt Friesack, Marktstraße 22, Friesack, aus. 8. Beschluss zur Durchführung der Wegbefestigung Am Mühlenberg, Friesack Beschluss Nr.: 0002/08 vom 06. März 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack beschließt, für die Wegbefestigung Am Mühlenberg in den Nachtragshaushalt ,-- einzustellen.

9 9 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack 9. Gesamtabwägungsbeschluss zu den Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan mit Begründung einschließlich Umweltbericht - der Stadt Friesack Beschluss Nr.: 0003/08 vom 06. März 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack stimmt den als gesonderte Anlage beigefügten Abwägungsvorschlägen, den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach 4 Abs. 2 BauGB und von Bürgern im Rahmen der Beteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB als Gesamtabwägungsbeschluss mit der Ergänzung zu, dass der Gemeindeanteil Klessener-Zootzen den vorhandenen Bauflächen entsprechend darzustellen ist. 10. Beschluss zum Beitritt der Stadt Friesack zum Vorhaben des Heimatvereins Friesack zur Wiedererrichtung des Denkmals Kurfürst Friedrich I von Brandenburg Beschluss Nr.: 0006/08 vom 06. März 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack beschließt, dem Vorhaben des Heimatvereins Friesack - das Denkmal für Kurfürst Friedrich I von Brandenburg wieder zu errichten - beizutreten. Die Stadt Friesack sichert die Zwischen- und Fehlbetragsfinanzierung bis zu einer Höhe von ab. 11. Aufstellung einer Vorschlagsliste der Stadt Friesack zur Wahl der Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode Beschluss Nr.: 0007/08 vom 06. März 2008 Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friesack stimmt der beiliegenden Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode zu. Anlage Vorschlagsliste V o r s c h l a g s l i s t e der Stadt Friesack zur Wahl der Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode lfd. Nr. Name Vorname Tätigkeit 1. Beckmann Fritz Pensionär 2. Stolze Horst-Friedrich Rentner Einladung zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stvv Friesack am E i n l a d u n g zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Hauptausschusses der Stvv Friesack am um Uhr im Rathaus Friesack, Marktstraße 22 Beratungsraum 28.

10 10 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Tagesordnung: A. Öffentliche Sitzung 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 02 Einwohnerfragestunde 03 Bestätigung des Protokolls der HA-Sitzung vom 31. März Änderungsanträge zur Tagesordnung 05 Antrag der Pumpenfreunde auf Unterstützung zum Pumpenfest am 19. Juli Behandlung von Fragen zur Friedhofsgestaltung 07 Stand: Vorbereitung des Fliederfestes 08 10jähriges Jubiläum - Städtepartnerschaft Parchowo, Polen 09 Informationen und Anfragen der Abgeordneten 10 Schließung der Sitzung - öffentlicher Teil B. Nichtöffentliche Sitzung 01 Behandlung von Schwerpunktfragen zum Sanierungsgebiet 02 Vorbereitung der Stvv Friesack am 20. Mai und 12. Juni Auswertung der AA-Sitzung vom 03. April Flächentausch in Briesener-Zootzen 05 Kaufantrag der Fa. Baran Telecom Networks GmbH, Ratingen 06 Kaufantrag der Agrargenossenschaft Friesack 07 Information zur Lindenstraße 2 08 Informationen und Anfragen der Abgeordneten 09 Schließung der Sitzung - nichtöffentlicher Teil Interessierte Bürger sind herzlich zum öffentlichen Teil dieser Sitzung eingeladen. Der Amtsdirektor 13. Einladung zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Friesack am E i n l a d u n g zur öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Friesack am um Uhr in den Räumlichkeiten der JWF Friesack, Klessener Straße 2.

11 11 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Tagesordnung: A. Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 02 Einwohnerfragestunde 03 Bestätigung des Protokolls der Stadtverordnetenversammlung vom 06. März Änderungsanträge 05 Ergänzung der Vorschlagsliste der Stadt Friesack zur Wahl der Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode Beschluss zum 2. geänderten Entwurf und zur Auslegung des Flächennutzungsplans für die Stadt Friesack 07 Bestellung des Vertreters der Stadt Friesack in die Jagdgenossenschaften Wutzetz und Friesack 08 Beschluss zur Erhöhung der Haushaltsstelle Sanierung und Bestandssicherung der Scheunen - im Haushalt 2007 der Stadt Friesack 0009/ / / /08 09 Informationen und Anfragen der Abgeordneten 10 Schließung der Sitzung Interessierte Bürger sind herzlich zur obigen Sitzung eingeladen. Der Amtsdirektor Gemeinde Mühlenberge 14. Bekanntgabe der geänderten Tagesordnung zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Mühlenberge am Bekanntgabe der geänderten T a g e s o r d n u n g zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Mühlenberge am um Uhr in der "Kellergaststätte" Wagenitz, Brennereiweg 8, Mühlenberge. Tagesordnung: A. Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 02 Einwohnerfragestunde 02.1 Festlegung zur Erteilung des Rederechts für Herrn B.-W. Meckelein in der Gv-Sitzung am 14. April /08 03 Bestätigung des Protokolls des öffentlichen Teils der Gv-Sitzung vom 18. Febr Änderungsanträge zur Tagesordnung

12 12_ Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack 05 Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der E.ON edis-ag 06 Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH 0003/ /08 07 Informationen und Anfragen der Abgeordneten 08 Schließung der Sitzung - öffentlicher Teil B. Nichtöffentliche Sitzung Vorlagen-Nr. 01 Bestätigung des Protokolls des nichtöffentlichen Teils der Gv-Sitzung vom 18. Febr Verkauf einer Teilfläche aus der Flur 4 - Flurstück Gemarkung Senzke der Gemeinde Mühlenberge 03 Beschluss zum Tausch der Grundstücke: Flur 2 - Flurstück 43/2 - und Flur 9 - Flurstück 6 - Gemarkung Wagenitz der Gemeinde Mühlenberge 0005/ /08 04 Informationen und Anfragen der Abgeordneten 05 Schließung der Sitzung - nichtöffentlicher Teil Der Amtsdirektor 15. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der E.ON edis-ag Beschluss Nr.: 0003/08 vom 14. April 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge stimmt dem Abschluss des zu. Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der E.ON edis-ag 16. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH Beschluss Nr.: 0004/08 vom 14. April 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge stimmt dem Wegenutzungsvertrag Gas zwischen der Gemeinde Mühlenberge und der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH zu. 17. Festlegung zur Erteilung des Rederechts für Herrn B.-W. Meckelein in der Gv-Sitzung am 14. April 2008 Beschluss Nr.: 0007/08 vom 14. April 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mühlenberge beschließt, Herrn B.-W. Meckelein zu den Themen - Straßengestaltung - Schlossmauer und - Dorfgestaltung ein Rederecht einzuräumen.

13 13 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Gemeinde Paulinenaue 18. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Paulinenaue und der E.ON edis-ag Beschluss Nr.: 0004/08 vom 07. April 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Paulinenaue stimmt dem Abschluss des zu. Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Paulinenaue und der E.ON edis-ag 19. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Paulinenaue und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH Beschluss Nr.: 0005/08 vom 07. April 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Paulinenaue stimmt dem Abschluss des zu. Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Paulinenaue und der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH 20. Beschluss zum Entwurf und zur Auslegung des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Paulinenaue Beschluss Nr.: 0006/08 vom 07. April 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Paulinenaue beschließt den Entwurf des Flächennutzungsplans und die Begründung einschließlich Umweltbericht zum Flächennutzungsplan in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf und die Begründung einschließlich Umweltbericht des Flächennutzungsplans sind nach 3 Abs. 2 BauGB auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. 21. Einladung zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Paulinenaue am E i n l a d u n g zur öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Paulinenaue am um Uhr im Versammlungsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Brädikower Weg 2b. Tagesordnung: A. Öffentliche Sitzung Vorlagen-Nr. 01 Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit 02 Bestätigung des Protokolls der Gv-Sitzung vom 07. April Änderungsanträge zur Tagesordnung 04 Aufstellung einer Vorschlagsliste der Gemeinde Paulinenaue zur Wahl der Schöffen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit für die Amtsperiode Bestätigung der geprüften Jahresrechnungen 2006 und 2007 sowie Entlastung des Amtsdirektors für die genannten Haushaltsjahre 0008/ /08 06 Informationen und Anfragen der Abgeordneten

14 14_ Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack 07 Einwohnerfragestunde 08 Schließung der Sitzung Interessierte Bürger sind zur obigen Sitzung eingeladen. Der Amtsdirektor Gemeinde Wiesenaue 22. S A T Z U N G der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin Beschluss Nr.: 0001/08 vom 27. März 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue beschließt die Anlage Satzung S a t z u n g der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/ Havelluch Fehrbellin. Gemeinde Wiesenaue S a t z u n g der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin vom 27. März 2008 Aufgrund der 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I.S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl. I 2005 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom (GVBl. I S. 170) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue in ihrer Sitzung am 27. März 2008 folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Wiesenaue ist auf Grund des 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin. Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.v.m. 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666) unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung.

15 15 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack 2) Die Verbandsmitglieder haben gem. 29 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen die Neufassung der Verbandssatzung am 30. Januar 1995 und 10. April 1997 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 16. Oktober 1997 und 26 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow die Neufassung der Verbandssatzung wurde am 13. Oktober 1999 beschlossen und am 28. März 2001 erneut ausgefertigt, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 20. Februar 2002 sowie 32 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Rhin/Havelluch Fehrbellin die Neufassung der Verbandssatzung wurde am 12. Dezember 1995 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 55 vom 30. Dezember 1996 dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Gemeinde Wiesenaue erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an die Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin für die Gewässerunterhaltung zu leistenden Beiträge sowie die bei der Umlegung der Verbandsbeiträge entstehenden Verwaltungskosten auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstück umgelegt werden. (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht am eines jeden Kalenderjahres, sofern die Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin für das betreffende Kalenderjahr den Gemeinden vor diesem Zeitpunkt bekannt gegeben sind. Werden der Gemeinde die Beitragsbescheid der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin erst nach dem im Satz 2 bezeichneten Zeitpunkt bekannt gegeben, so entsteht die Umlage zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin gegenüber der Gemeinde. (3) Die Umlage wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. 3 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2 Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. 4 Umlagemaßstab Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2. Die Umlage beträgt kalenderjährlich 5 Umlagesatz des Wasser- und Bodenverbandes Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen 0, je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow 0, je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Rhin/Havelluch Fehrbellin 0, je Quadratmeter

16 16 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack der nach 4 ermittelten Grundstücksfläche. 6 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2008 in Kraft. Wiesenaue, Wiesenaue, gez. Karsten Schwab Vorsitzender der Gemeindevertretung gez. Fritz Beckmann Amtsdirektor Gemäß 5 Abs. 6 GO i. V. m. 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, in die Satzung und deren Anlagen einzusehen und sich Abschriften gegen eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Amtes Friesack geben lassen kann. Die vorgenannte Satzung liegt zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten (Die. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 18:00 Uhr, Mi. 8:00 11:30 Uhr, Do. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 16:00 Uhr) im Amt Friesack, Marktstraße 22, Friesack, aus. 23. Satzung der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal - Havelkanal - Havelseen Nauen, Untere Havel - Brandenburger Havel Beschluss Nr.: 0002/08 vom 27. März 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue beschließt die Anlage Satzung S a t z u n g der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/ Havelluch Fehrbellin. Gemeinde Wiesenaue S a t z u n g der Gemeinde Wiesenaue zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin vom 27. März 2008 Aufgrund der 5 und 35 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I.S. 154), zuletzt geändert durch Art. 15 des ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74), des 80 Abs. 2 des Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 2004 (GVBl. I 2005 S. 50) und des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174), zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom (GVBl. I S. 170) hat die Gemeindevertretung Wiesenaue in ihrer Sitzung am 27. März 2008 folgende Satzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin beschlossen: 1 Allgemeines (1) Die Gemeinde Wiesenaue ist auf Grund des 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GUVG) vom 13. März 1995 (GVBl. I S. 14) für die der Grundsteuerpflicht unterliegenden Flächen in ihrem

17 17 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Gemeindegebiet gesetzliches Pflichtmitglied der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin. Den Verbänden obliegt innerhalb ihres Verbandsgebietes gem. 79 Abs. 1 Nr. 2 BbgWG i.v.m. 29 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 10. Mai 2007 (BGBl. I S. 666) unter anderem die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung. 2) Die Verbandsmitglieder haben gem. 29 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen die Neufassung der Verbandssatzung am 30. Januar 1995 und 10. April 1997 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 41 vom 16. Oktober 1997, gem. 26 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow die Neufassung der Verbandssatzung am 13. Oktober 1999 beschlossen und am 28. März 2001 erneut ausgefertigt, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 8 vom 20. Februar 2002 und 32 der Verbandssatzung des Wasser- und Bodenverbandes Rhin/Havelluch Fehrbellin die Neufassung der Verbandssatzung wurde am 12. Dezember 1995 beschlossen, veröffentlicht im Amtlicher Anzeiger Beilage zum Amtsblatt für Brandenburg Nr. 55 vom 30. Dezember 1996 dem Verband Beiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind. Die Beiträge bestehen in Geldleistungen. 2 Gegenstand der Umlage (1) Die Gemeinde Wiesenaue erhebt kalenderjährlich eine Umlage, mit der die von ihr an die Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin zu zahlenden Verbandsbeiträge auf die Eigentümer bzw. Erbbauberechtigten der grundsteuerpflichtigen Grundstücke umgelegt werden. (2) Die Umlage wird als Jahresumlage erhoben. Die Umlage entsteht am eines jeden Kalenderjahres, sofern die Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin für das betreffende Kalenderjahr den Gemeinden vor diesem Zeitpunkt bekannt gegeben sind. Werden der Gemeinde die Beitragsbescheid der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin erst nach dem im Satz 2 bezeichneten Zeitpunkt bekannt gegeben, so entsteht die Umlage zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Beitragsbescheide der Wasser- und Bodenverbände Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen, Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow und Rhin/Havelluch Fehrbellin gegenüber der Gemeinde. 3 Fälligkeit Die Umlage wird innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Umlagebescheides gegenüber dem Umlageschuldner fällig. Auf Antrag kann dem Umlageschuldner die Zahlung der Umlage in Raten gewährt werden. 4 Umlageschuldner (1) Schuldner der Umlage ist derjenige, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2 Eigentümer eines der Grundsteuerpflicht unterliegenden Grundstückes im Gemeindegebiet ist. (2) Ist das Grundstück mit einem Erbbaurecht belastet, tritt an die Stelle des Eigentümers der Erbbauberechtigte. (3) Mehrere Umlageschuldner für dieselbe Schuld haften als Gesamtschuldner. 5 Umlagemaßstab Bemessungsgrundlage für die Umlage ist die auf volle Quadratmeter aufgerundete Fläche des Grundstückes zum Zeitpunkt der Entstehung der Umlage gemäß 2 Abs. 2.

18 18 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack 6 Umlagesatz Die Umlage je Quadratmeter der nach 5 ermittelten Grundstücksfläche beträgt für den Wasser- und Bodenverband Großer Havelländischer Hauptkanal Havelkanal Havelseen Nauen a) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter b) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter c) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter d) für den Zeitraum 01. bis 31. Januar , je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverbandes Untere Havel Brandenburger Havel Rathenow a) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter b) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter c) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter d) für den Zeitraum 01. bis 31. Januar , je Quadratmeter und für den Wasser- und Bodenverband Rhin/Havelluch Fehrbellin a) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter b) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter c) für das Kalenderjahr , je Quadratmeter d) für den Zeitraum 01. bis 31. Januar , je Quadratmeter 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01. Januar 2001 in Kraft. Wiesenaue, Wiesenaue, gez. Karsten Schwab Vorsitzender der Gemeindevertretung gez. Fritz Beckmann Amtsdirektor Gemäß 5 Abs. 6 GO i. V. m. 78 Abs. 5 GO wird darauf hingewiesen, dass jeder das Recht hat, in die Satzung und deren Anlagen einzusehen und sich Abschriften gegen eine Gebühr entsprechend der Gebührenordnung des Amtes Friesack geben lassen kann. Die vorgenannte Satzung liegt zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten (Die. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 18:00 Uhr, Mi. 8:00 11:30 Uhr, Do. 8:00 11:30 Uhr u. 13:00 16:00 Uhr) im Amt Friesack, Marktstraße 22, Friesack, aus. 24. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Wiesenaue und der E.ON edis-ag Beschluss Nr.: 0003/08 vom 27. März 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue stimmt dem Abschluss des vorliegenden zu. Wegenutzungsvertrages Strom zwischen der Gemeinde Wiesenaue und der E.ON edis-ag 25. Beschluss zum Abschluss eines Wegenutzungsvertrages Gas zwischen der Gemeinde Wiesenaue und der EMB - Erdgas Mark Brandenburg GmbH Beschluss Nr.: 0004/08 vom 27. März 2008 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenaue stimmt dem vorliegenden

19 zu. 19 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Wegenutzungsvertrag Gas zwischen der Gemeinde Wiesenaue und der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH Informationen Landkreis Havelland 26. Öffentliche Bekanntmachung zur Waldweginventur Schreiben des Amtes für Forstwirtschaft vom Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz (untere Forstbehörde) über die Durchführung einer Waldwegeinventur im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz gemäß 30 des Waldwegegesetzes des Landes Brandenburg. Das Amt für Forstwirtschaft (AfF) Kyritz beabsichtigt, gemäß 30 Abs. 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2007 (GVBl. I S. 106, 108) und der Verordnung zur Durchführung von Waldinventuren (WaldInvV) vom 08. August 2005 (GVBl. II S. 470) eine Waldwegeinventur im Zuständigkeitsbereich durchzuführen. Die Waldwegeinventur ist eine Waldinventur nach 1 Abs. 2 WaldInvV. Die Erfassung der Waldwege im Wald aller Eigentumsarten ist eine thematische Erhebung. Die Durchführung der Inventur richtet sich nach 2 WaldInvV. Ziel der Waldwegeinventur ist die digitale Erfassung der Waldwegeinformationen auf der Basis des im Forst- und Holzbereich entwickelten Standards der NavLog GmbH. Nachzulesen im Internet unter Die Daten fließen damit in das zurzeit im Aufbau befindliche deutschlandweite navigationsfähige Straßendaten- und Waldwegenetz ein. Die Erfassung und Verarbeitung der Waldwegeinformation dient dem verbesserten Auffinden von Holzpoltern im Wald sowie dem rationellen Abtransport des Holzes. Die Waldwegeinventur dient weiterhin dazu, die für den vorbeugenden Waldbrand- und Katastrophenschutz erforderlichen Wege nach dem o. g. Standard zu erfassen. Die Grundlage hierfür ist die bereits vorliegende Fachplanung gemäß 20 Abs. 1 und 2 LWaldG i. V. m. Pkt. 2.3 des gemeinsamen Runderlasses des MLUV und des MI zu gemeinsamen Vorbeugungs- und Abwehrmaßnahmen der unteren Forstbehörden, der Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und des Katastrophenschutzes gegen Waldbrände vom Im Zeitraum vom bis wird die Erfassung stattfinden. Sie umfasst die gesamten Waldwege im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz. Während des Inventurzeitraumes besteht für die Eigentümer der Waldwege die Möglichkeit, beim Amt für Forstwirtschaft Kyritz schriftlich oder zur Niederschrift die Weitergabe von Wegeinformationen aus ihrem Wald zu untersagen. Dabei ist die genaue Bezeichnung des Weges oder Wegeabschnittes anzugeben (Gemarkung, Flur, Flurstück, ggf. Teil eines Flurstückes). Weiterhin können die Eigentümer Wegeinformationen, die hinsichtlich der Erfassung für das Navigationssystem relevant sind, ebenfalls schriftlich dem AfF Kyritz zur Kenntnis geben. Die methodischen Grundlagen des Inventurverfahrens zur Erfassung, Klassifizierung und kartografischen Darstellung der Waldwege können während der Dienstzeiten an nachfolgend genannten Stellen eingesehen werden: Amt für Forstwirtschaft Kyritz, Karnzow Nr. 4, Kyritz (Tel /88212) Oberförsterei Friesack, Lindenweg 11a, Mühlenberge OT Haage (033238/20630)

20 _ 20 Amtsblatt Nr. 4 für das Amt Friesack Oberförsterei Neustadt, Bahnhofstr. 57, Neustadt (Tel /13501) Oberförsterei Bad Wilsnack, Ziegelberg 5, Bad Wilsnack (038791/2018) Oberförsterei Dossow, Draussenberg 13 e, Dossow (Tel /401952) Oberförsterei Pritzwalk, Chausseestr. 7, Heiligengrabe GT Dahlhausen (O33984/50964) Oberförsterei Gadow, Forsthof, Gadow (038780/7320) Dienstzeiten der v.g. Dienststellen: Mo, Mi und Do von 08:00 15:00 Uhr Di von 08:00 17:00 Uhr Fr von 08:00 12:00 Uhr Zeiten außerhalb der Dienstzeiten können telefonisch vereinbart werden. Durch die Waldwegeinventur kommt es zu keiner verfahrensbedingten Beeinträchtigung des Waldes. Die Forstbehörden oder deren Beauftragte sind befugt, im Rahmen der Inventur Waldgrundstücke aller Eigentumsarten zu betreten. Die Ergebnisse der Waldwegeinventur können nach Abschluss der Arbeiten von jedem Waldbesitzer im Rahmen seiner einbezogenen Wege eingesehen werden. Die Unterlagen werden während der Dienstzeit an den o. g. Stellen zur Einsichtnahme bereitgehalten. Nach Ablauf des Inventurzeitraumes besteht für die Eigentümer der Waldwege die Möglichkeit, der NavLog GmbH Veränderungen der Nutzung der Waldwege bekannt zu geben. Die NavLog GmbH ist unter folgender Adresse erreichbar: NavLog GmbH Spremberger Straße Groß-Umstadt Tel.: 06078/ Fax: 06078/ Der Leiter des Amtes für Forstwirtschaft Kyritz gez. Rüthnick Rüthnick Weitere Informationen zum Amt Friesack können Sie im Internet unter bzw. lesen. Ende des amtlichen Teils. Amtsblatt für das Amt Friesack Herausgeber: Amt Friesack Der Amtsdirektor Marktstraße 22, Friesack Telefon (033235)42-0, Fax (033235)14 36 Internet: / info@amt-friesack.com Das Amtsblatt für das Amt Friesack erscheint monatlich und liegt zur kostenlosen Mitnahme im Amt Friesack Marktstraße 22 aus. Das Amtsblatt ist gegen eine Gebühr von 2,05 /Ausgabe im Abonnement erhältlich. Redaktion, Druck und Vertrieb: Amt Friesack

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Satzung der Gemeinde Perlin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Schweriner See/ Obere Sude Vom 24.11.2000 Aufgrund des

Mehr

Amtliche Bekanntmachung

Amtliche Bekanntmachung Amtliche Bekanntmachung Anlage 1 Satzung der Gemeinde Pokrent über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale Vom 04.12.2000 Aufgrund des

Mehr

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen.

S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen. S a t z u n g der Stadt Putbus über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge und Umlagen des Wasser- und Bodenverbandes Rügen Neufassung Aufgrund des 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

AMTSBLATT für die Stadt Leuna

AMTSBLATT für die Stadt Leuna AMTSBLATT für die Stadt Leuna 4. Jahrgang Leuna, den 05. Juni 2013 Nummer 26 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Beschlüsse der 33. Sitzung des Stadtrates der Stadt Leuna vom 30. Mai 2013 1 2. Bekanntmachung

Mehr

- ENTWURF - 1 Allgemeines

- ENTWURF - 1 Allgemeines Anlage 1 zur BV-StRQ/022/16 - ENTWURF - Orientierungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes Selke/Obere Bode der Welterbestadt Quedlinburg mit den Ortschaften Bad Suderode und

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 15 Rathenow, 2008-03-07 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Bekanntmachung der Sitzung des Kreistages des Landkreises Havelland am 17.03.2008 Seite 11 Haushaltssatzung

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06

A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den Nummer 06 A m t s b l a t t für das Amt Lindow (Mark) 18. Jahrgang Lindow, den 18.08.2008 Nummer 06 Impressum Herausgeber für den amtlichen und nicht amtlichen Teil: Amt Lindow (Mark) Straße des Friedens 20 16835

Mehr

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3

Amtsblatt. der Stadt Datteln. 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Amtsblatt der Stadt Datteln 50. Jahrgang 05. März 2015 Nr. 3 Inhalt: 1. Sitzung des Wahlausschusses am 12.03.2015 2. 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Datteln für den Bereich des Campingplatzes

Mehr

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN

AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN AMTSBLATT DER GEMEINDE LEGDEN 19. Jahrgang Herausgegeben in Legden am 24. Juli 2015 Nummer 7/2015 Lfd. Nr. Datum Inhalt Seite 20 24.07.2015 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Legden Konzentrationszonen

Mehr

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen

Amtsblatt. Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, Recklinghausen Amtsblatt für die Stadt Recklinghausen Herausgeber: Bürgermeister der Stadt Recklinghausen, 45655 Recklinghausen Das Amtsblatt wird während der Öffnungszeiten im Stadthaus A, Bürgerbüro kostenlos abgegeben.

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Northeim

Amtsblatt für die Stadt Northeim Amtsblatt für die Stadt Northeim Jahrgang 2012 Northeim, 25.06.2012 Nr. 27/2012 Inhalt Seite Satzung über die Rechtsstellung der Gleichstellungsbeauftragen 2 4. öffentliche Sitzung des Ortsrates Höckelheim

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Satzung der Stadt Zerbst/Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle Verband (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Zerbst/Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle Verband (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Zerbst/Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Nuthe/Rossel und Ehle/Ihle Verband (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land

Mehr

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen anderer Stellen Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland 19. Jahrgang Seelow, den 20.01.2012 Nr. 1 Bekanntmachungen anderer Stellen 1. Änderungssatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung

Mehr

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011

A m t s b l a t t. für das Amt Spreenhagen. Jahrgang 11 Spreenhagen, den Nr. 01/2011 A m t s b l a t t für das Amt Spreenhagen Jahrgang 11 Spreenhagen, den 15.01.2011 Nr. 01/2011 Inhaltsverzeichnis: en des Amtes Spreenhagen und der Gemeinde Gosen-Neu Zittau mit den Ortsteilen Gosen und

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt)

Stadt Köthen (Anhalt) Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2010157/8 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Hauptausschuss Amt: Amt 73 öffentlich ja Sitzung am: 31.08.2010 TOP: 2.20 Vorlagen-Nr.: 2010157/8

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 50 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen für das Haushaltsjahr 07 51 Jahresrechnung der Stadt Leichlingen

Mehr

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009

AMTSBLATT. des Landkreises Nordhausen am Harz. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 24/2009 AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 07.10.2009 Nr. 24/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 109 Bekanntmachung des Landratsamtes Nordhausen, Kommunalaufsicht, zum Planungsverband

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim

Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim Amtsblatt für das Amt Biesenthal-Barnim 3. Jahrgang Biesenthal, 01. Juli 2006 Ausgabe 06/2006 Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen 1. Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ferienhausanlage

Mehr

Lesefassung. 1 Allgemeines

Lesefassung. 1 Allgemeines Lesefassung Satzung der Stadt Südliches Anhalt zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne Ziethe, Taube Landgraben und Mulde (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 54 ff.

Mehr

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom

Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom Satzung über die Umlegung des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer der Stadt Datteln vom 2.10.2014 Aufgrund der 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung

Mehr

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T

Amtsblatt. für den Salzlandkreis. - Amtliches Verkündungsblatt Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T Amtsblatt für den Salzlandkreis - Amtliches Verkündungsblatt - 10. Jahrgang Bernburg (Saale), 03. August 2016 Nummer 27 I N H A L T A. Amtliche Bekanntmachungen des Salzlandkreises Sitzung des Unterausschusses

Mehr

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand

Einzelsatzung. 1 Beitragstatbestand Einzelsatzung über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die Straßenausbaumaßnahme (1995) des Friedhofsweges / Dorfstraße in Frankfurt (Oder) / OT Hohenwalde Aufgr 5 der Gemeindeordnung für das Land

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz

Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse. an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen. des Wasserverbandes Lausitz Satzung über die Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse an die zentralen Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen des Wasserverbandes Lausitz Kostenerstattungssatzung Schmutzwasser Auf Grund der 5 und 35 der

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 21. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 18.11.2014 Nummer 31 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Erste Satzung

Mehr

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen

A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen A M T S B O T E der Stadt Bergen auf Rügen Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Bergen auf Rügen kostenloses Exemplar Nr. 11-16. Jahrgang 04. November 2010 Öffentliche Auslegung im Rathaus der Stadt

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Stadt Coswig (Anhalt) einschließlich ihrer Ortschaften

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Stadt Coswig (Anhalt) einschließlich ihrer Ortschaften Lesefassung Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Stadt Coswig (Anhalt) einschließlich ihrer Ortschaften Stadt Coswig (Anhalt) Stand: 26. März 2015

Mehr

Satzung. der Stadt Aschersleben

Satzung. der Stadt Aschersleben Satzung der Stadt Aschersleben zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Wipper-Weida, Selke/Obere Bode, Westliche Fuhne/Ziethe und Untere Bode (Gewässerunterhaltungsbeitragssatzung GUBS

Mehr

N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am

N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am 1 Amt Gramzow, den 18.02.2015 N i e d e r s c h r i f t Nr. 0002/15 über die 2. Gemeindevertretersitzung Zichow - Sondersitzung der Gemeinde Zichow am 17.02.2015 Beginn: Ende: Ort: 18.00 Uhr 18.15 Uhr

Mehr

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung)

Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe (Gewässerumlagesatzung) Satzung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mulde und Westliche Fuhne/Ziethe Auf Grund der 54 ff. des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA)

Mehr

Satzung. der Verbandsgemeinde Unstruttal. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mittlere Saale - Weiße Elster und Untere Unstrut

Satzung. der Verbandsgemeinde Unstruttal. zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mittlere Saale - Weiße Elster und Untere Unstrut Satzung der Verbandsgemeinde Unstruttal zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Mittlere Saale - Weiße Elster und Untere Unstrut Auf Grund der 56 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Havelland

Amtsblatt für den Landkreis Havelland Amtsblatt für den Landkreis Havelland Jahrgang 16 Rathenow, 2009-01-27 Nr. 03 Inhaltsverzeichnis Beschluss des Kreistages des Landkreises Havelland vom 19. Januar 2009 BV 0024/08 Haushaltssatzung des Landkreises

Mehr

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow

Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bröbberow Sitzungstermin: Mittwoch, 13.07.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:20 Uhr 20:30 Uhr Veranstaltungsraum

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont

Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Amtsblatt für den Landkreis Hameln-Pyrmont Nr. 12/2010 vom 17.09.2010 A Bekanntmachungen des Landkreises Hameln-Pyrmont 3 3 B Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden 3 Stadt Hameln 3

Mehr

Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Schönwald für den Ortsteil Waldow/Br.

Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Schönwald für den Ortsteil Waldow/Br. Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Gemeinde Schönwald für den Ortsteil Waldow/Br. Auf der Grundlage der 3, 5, 15, 37 und 75 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (GO) vom 10.10.2001 (GVBl.

Mehr

32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal

32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal Seite 1 32. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr am: 07.05.2013 im: Rathaus, Großer Markt, Kleiner Sitzungssaal Anwesenheit: Vorsitzender: Herr Herpich (Die Linke-Fraktion)

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage

1 Allgemeines. 2 Gegenstand der Umlage Satzung der Stadt Köthen (Anhalt) zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Westliche Fuhne/Ziethe und Taube-Landgraben (Gewässerumlagesatzung) Auf Grund der 104 ff. des Wassergesetzes

Mehr

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven

7/2. Gebührenordnung für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung in der Stadtgemeinde Bremerhaven 7/2 Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven Die Gebührenordnung für die Abfallbeseitigung Stadtgemeinde Bremerhaven in dem ursprünglichen Wortlaut vom 7. Mai 1981 (Brem. GBI.

Mehr

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg - Gemeindeordnung - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober

Mehr

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom

11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, Nr. 4 Seite Beschlüsse des Hauptausschusses vom Amtsblatt der 11. Jahrgang Blankenfelde-Mahlow, 05.04.2016 Nr. 4 Seite 1 Inhalt Seite 1. Beschlüsse des Hauptausschusses vom 17.03.2016 2-3 2. Bekanntmachung Besetzung des Seniorenbeirates 3 3. Widmung

Mehr

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz

Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz Amtsblatt des Amtes Scharmützelsee für die amtsangehörigen Gemeinden Bad Saarow * Diensdorf-Radlow * Langewahl * Reichenwalde * Wendisch Rietz 14. Jahrgang Bad Saarow, 06.03.2014 Nr. 03 Sprechzeiten des

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue

Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue Satzung der Stadt Wanzleben - Börde zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände Großer Graben, Untere Bode, Aller, Untere Ohre, Elbaue Auf Grund der 104 ff. Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe

Amtsblatt für die Stadt Bad Lippspringe für die Stadt Bad Lippspringe 13. Jahrgang 21. Oktober 2013 Nummer 13 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis 32/2013 Bekanntmachung zur Durchführung von Reinigungsarbeiten auf dem Waldfriedhof zu Allerheiligen und

Mehr

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Nortorfer Land Kreis Rendsburg-Eckernförde Zugleich amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Nortorf, des Schulverbandes Nortorf und der Gemeinden Bargstedt, Bokel, Borgdorf-Seedorf, Brammer, Dätgen, Eisendorf, Ellerdorf, Emkendorf, Gnutz, Groß

Mehr

Amtsblatt Stadt Halberstadt

Amtsblatt Stadt Halberstadt Inhalt Amtsblatt Stadt Halberstadt 3. Neufassung der Hauptsatzung Jahrgang 12 Halberstadt, den 14.02.2011 Nummer 1 / 2011 Inhalt Jahresrechnung 2009 der Stadt Halberstadt Bebauungsplan Nr. 62 Braunschweiger

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015.

Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Satzung zur Erhebung von Umlagen für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern der Stadt Blankenburg (Harz). Vom 17.09.2015. Aufgrund des 56 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) gemäß Bekanntmachung

Mehr

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße

Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Anlage 1 Stadt Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Stadt Bruchsal, Gemarkung Bruchsal Bebauungsplan Karlsruher Straße Inhalt INHALTSÜBERSICHT Teil A A I A - II A III Planungsrechtliche Festsetzungen

Mehr

Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg

Sitzung des Kreis- und Strategieausschusses am Montag, , 15 Uhr, im Sitzungssaal des Landratsamtes Ebersberg A m t s b l a t t des Landkreises Ebersberg 1 Herausgeber: Landratsamt Ebersberg Eichthalstr. 5 Telefon: 08092 823-0 E-mail: poststelle@lra-ebe.deuh 85560 Ebersberg Telefax: 08092 823-210 Internet: Uwww.lra-ebe.deU

Mehr

Amtsblatt der Stadt Warstein

Amtsblatt der Stadt Warstein Amtliches Veröffentlichungsorgan 42. Jahrgang 10.11. 2016 Nr. 14 lfd. Nr.: Inhaltsübersicht: Seite: 1 Widmung der Gemeindestraße "Fritz-Josephs-Straße" in der Ortschaft Sichtigvor für den öffentlichen

Mehr

A m t s b l a t t für das Amt Friesack

A m t s b l a t t für das Amt Friesack A m t s b l a t t für das Amt Friesack Brädikow Mühlenberge Paulinenaue Pessin Vietznitz Warsow Friesack 11. Jahrgang Friesack, 15. Februar 2003 Nr. 2 Inhaltsverzeichnis Seite Amtliche Bekanntmachungen

Mehr

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis

A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall

Mehr

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren

Inhalt. 1 Geltungsbereich. Diese Satzung gilt für die Kinderbetreuungseinrichtungen Parkkindergarten, Nonnenbachkindergarten. 2 Erhebung der Gebühren 1 Satzung der Gemeinde Kressbronn am Bodensee über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Kinderbetreuungseinrichtungen (Kinderbetreuungsgebührensatzung) Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung für

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Niederschlagswasserbeseitigung

Gebührensatzung der Stadt Eberswalde für die Niederschlagswasserbeseitigung Stadt Eberswalde Der Bürgermeister Gebührensatzung der Stadt Eberswalde Aufgrund der 3 und 28 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf), der 64 und 66 des Brandenburgischen Wassergesetzes

Mehr

Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016

Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016 Satzung der Stadt Wegberg zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gemäß 64 LWG vom 21. Dezember 2016 Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Hansestadt Salzwedel Einladung

Hansestadt Salzwedel Einladung Hansestadt Salzwedel 11.09.2015 Einladung Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Vergaben und Wirtschaftsförderung am Mittwoch, den 23.09.2015 um 18:00 Uhr im Rathaus, Hansezimmer Tagesordnung: 1 Eröffnung

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015 Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Heinsberg (Abfallgebührensatzung) vom 5. Oktober 2015 Aufgrund der 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO

Mehr

Märkische Schweiz. Märkische Schweiz

Märkische Schweiz. Märkische Schweiz AMTSBLATT für das Amt Märkische Schweiz Märkische Schweiz 14. 21. Jahrgang Buckow (Märkische Schweiz), 30. 28. Oktober Juli 2016 2008 Ausgabe Augabe 10/2008 08/2016 Woche 44 30 Inhaltsverzeichnis Amtliche

Mehr

Gemeinde Börger Der Bürgermeister

Gemeinde Börger Der Bürgermeister Gemeinde Börger Der Bürgermeister Waldstraße 4, 26904 Börger Bekanntmachung (05953) 3 Fax: (05953) 472 E-Mail: boerger@soegel.de Internet: www.boerger-huemmling.de Datum: 28.06.2016 Bauleitplanung der

Mehr

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) Märkischer Abwasser- und Wasserzweckverband MAWV, Königs Wusterhausen, Köpenicker Str. 25, 15711 Königs Wusterhausen Tel.-Nr.: 03375/2568823 Fax-Nr.: 03375/2568826 Satzung zur Kostenerstattung für den

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom

Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkrath vom 21.12.1995 - in Kraft getreten am 01.01.1996 Änderungen Nr. der Änderungen Datum der Änderung geänderte Paragraphen Art der

Mehr

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m²

3 Innenbereich der Ortslage Sirbis Flur Flstnr Nutzungsart Fläche in m² Aufgrund des 34 Abs. 4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II Nr. 1 des Einigungsvertrages vom

Mehr

- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung

- Abwasserbeseitigungsabgabensatzung Satzung über die Erhebung von Gebühren für die dezentrale (mobile) Schmutzwasserentsorgung für das gesamte Gebiet des Abwasserzweckverbandes Laucha Bad Bibra" - Abwasserbeseitigungsabgabensatzung Aufgrund

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Lohmar OFFENLAGEBESCHLUSS Außenbereichssatzung gem. 35 Abs.6 BauGB für die Ortslage Lohmar - Bombach Bekanntmachungstafel Rathaus Aushangdatum: 13.12.2013 Abnahmedatum:

Mehr

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 24. Jahrgang, Nr. 27 der GEMEINDE BORCHEN 19.12.2013 Herausgegeben am Inhalt 23. 2013 Bekanntmachung über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung der Gemeinde Borchen für das Haushaltsjahr

Mehr

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen,

Beiträge für die Entwässerung von Grundstücken 5/66/5. Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der. Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL) vom 13. Dezember 2007 Aufgrund der 7 und 114 a der Gemeindeordnung für das

Mehr

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte

Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Seniorenbeiräte Kommunalverfassung des Landes Brandenburg Auch neuer Rechtsrahmen für Landesseniorenrat Brandenburg 29. Oktober 2009 Jens Graf Städte- und Übersicht Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf)

Mehr

Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom

Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom Satzung zur Umlage der Kosten der Gewässerunterhaltung gem. 64 LWG NRW der Stadt Ahaus vom 21.12.2016 Ratsbeschluss und Verkündung der Satzung: Ratsbeschluss vom: bekannt gemacht am: in Kraft getreten

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08

Amtsblatt. für den Landkreis Eichsfeld. Jahrgang 2004 Heilbad Heiligenstadt, den Nr. 08 Amtsblatt für den Landkreis Eichsfeld Jahrgang 2004 Nr. 08 Inhalt Seite A Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Eichsfeld Hinweis auf eine öffentliche Bekanntmachung nach 9 Abs. 4 Grundbuchbereinigungsgesetz

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 15 Jahrgang 2013 ausgegeben am 18.11.2013 Seite 1 Inhalt 19/2013 91. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lichtenau, Teilbereich Kernstadt Lichtenau und Aufstellung

Mehr

Niederschrift. über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp

Niederschrift. über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp Niederschrift über die 12. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Schülp am 7. November 2011 um 19:00 Uhr im Sportlerheim Schülp Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung der Gemeinde

Mehr

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis

AMTSBLATT. für den Wasser- und Abwasserverband Havelland. Jahrgang 22 Nauen, den 31.07.2015 01/2015. Inhaltsverzeichnis Nauen, den 31. Juli 2015 1 AMTSBLATT für den mit den Mitgliedsgemeinden Beetzseeheide (OT Gortz), Brieselang, Groß Kreutz (Havel) (OT Deetz und OT Schmergow), Päwesin, Roskow (OT Roskow und OT Weseram),

Mehr

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden

Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Seite 1 Niederschrift über den öffentlichen Teil der 7. Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Epenwöhrden Sitzung am Mittwoch, den 15.10.2014 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 20:35 Uhr in Epenwöhrden, Gaststätte

Mehr

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen

AMTSBLATT. Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen AMTSBLATT der Stadt Schrobenhausen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Schrobenhausen Herausgeber und Druck: Stadt Schrobenhausen, Lenbachplatz 18, 86529 Schrobenhausen, Telefon: 0 82 52/90-0, Internet:

Mehr

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007

17. Jahrgang 11. Jan Nr. 1/2007 AMTSBLATT der Stadt Querfurt 17. Jahrgang 11. Jan. 2007 Nr. 1/2007 Inhalt Seite Veröffentlichung zur Auslegung des 2. Entwurfes des 1 Regionalplanes der Planungsregion Halle Ankündigung einer Einziehung

Mehr

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten

Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schmitten Kostenbeitragssatzung zur Satzung der Gemeinde Schmitten vom 01.01.2014 über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen

Mehr

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung

Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung Bekanntmachungsanordnung Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung 70.02 Beschluss der Stadtvertretung Aufsichtsbehördliche Genehmigung Bekanntmachungsanordnung öffentlich bekanntgemach t Inkrafttreten 16.12.1993 ----

Mehr

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska

Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in Hohenleipisch OT Dreska Zweite (und letzte) Teilgenehmigung für eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung und Aufbereitung von Altholz in 04934 Hohenleipisch OT Dreska Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt Vom 10. Januar 2017

Mehr

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und

AMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 10/14 11.07.2014 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 04.07.2014 Erste Änderung der Vergabeordnung der

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 19 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 39 Planaufstellung zur Maßnahme Betrieb der Wasserkraftanlage Auer Kotten in Solingen-Widdert

Mehr

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld

Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Selchow Großziethen Kiekebusch Schönefeld Waltersdorf Waßmannsdorf 12. Jahrgang * Schönefeld, den 15.05.2014 Nummer: 04/14 Inhaltsverzeichnis: Amtliche

Mehr

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige

1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung in der Stadt Bergisch Gladbach in der Fassung der XVII. Nachtragssatzung Aufgrund der 7 und 8 der Gemeindeordnung für

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau

Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Amtsblatt für die Stadt Lichtenau Nr. 12 Jahrgang 2015 ausgegeben am 29.10.2015 Seite 1 Inhalt 17/2015 Bekanntmachung des Jahresabschlusses der Stadt Lichtenau zum 31.12.2014 18/2015 Bezirksregierung Detmold:

Mehr

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom ) Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom 30.11.1995 (Amtsblatt vom 11.12.95) Aufgrund der 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises

AMTSBLATT. Nr Inhaltsverzeichnis. Amtliche Bekanntmachungen des Landratsamtes und des Landkreises AMTSBLATT DES LANDKREISES NEUMARKT I.D.OPF. Landratsamt Neumarkt i.d.opf. Postfach 1405 92304 Neumarkt Öffnungszeiten: Montag - Dienstag Mittwoch, Freitag Donnerstag 08.00-16.00 Uhr 08.00-12.00 Uhr 08.00-18.00

Mehr

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt:

2. Jahrgang Nr. 16. Inhalt: 2. Jahrgang 25.07.2013 Nr. 16 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige - Aufstellungsbeschluss... 2 2. Bebauungsplan Nr. 247 Drei Könige, -Satzung über eine Veränderungssperre... 4 3. Online-Versteigerung

Mehr

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung)

G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung) G e b ü h r e n s a t z u n g zur Abfallentsorgung des Landkreises Oberhavel (Abfallgebührensatzung) Aufgrund des 9 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes (BbgAbfBodG) vom 27.05.2009 (GVBl.

Mehr

Beschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg

Beschluss öffentliche Sitzung vom Stadtrat der Stadt Quedlinburg TOP 6.1 Abrechnung des verbindlichen Haushaltskonsolidierungskonzeptes der Stadt Quedlinburg für das Haushaltsjahr 2012 bis zum Haushaltsjahr 2020 bzw. zur vollständigen Abdeckung der entstandenen Fehlbeträge

Mehr

Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung)

Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) Abgabensatzung zur Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen in der Stadt Langenhagen (Straßenreinigungsabgabensatzung) vom 04.03.1993 in der Fassung vom 16.11.2015 Aufgrund der 10, 58 und 111 Abs.

Mehr