Notfallvorsorge im Unternehmen - Workshops 21. Juni 2017
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- Chantal Schuler
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1 Notfallvorsorge im Unternehmen - Workshops 21. Juni 2017
2 Unsere Standorte NL Regensburg Merianweg 3a Regensburg NL Kelheim Ludwigstraße Kelheim NL Straubing Heerstraße Straubing NL Ingolstadt Manchinger Straße Ingolstadt NL Nürnberg Erlenstegenstraße Nürnberg NL Riedenburg Marktplatz 8a Riedenburg NL Hemau Josef-Binner-Str Hemau 2
3 Unser Team Rund 120 Mitarbeiter 8 Partner 13 Manager Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer Business Consultants, Diplom-Kaufleute 3
4 Ihr Referent Alexander Rappl Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen - Begleitung bei der Unternehmensnachfolge - Durchführung von Unternehmensverkäufen - Vertretung bei Gesellschafterstreitigkeiten - Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren Seite 4
5 Notfallvorsorge im Unternehmen. Was tun, wenn der Chef ausfällt? Seite 5
6 Einführungsbeispiel U betreibt einen Elektrobetrieb als Einzelunternehmer Betrieb hat 15 Mitarbeiter U hat zwei minderjährige Kinder U hat einen Skiunfall und fällt ins Koma Eine Notfallplanung und Vollmachten gibt es nicht Seite 6
7 Folgen: Betrieb ist kopf- und führungslos E stellt beim Betreuungsgericht (Amtsgericht) einen Antrag, um als Betreuerin eingesetzt zu werden Gericht verweist auf Bearbeitungsdauer von 3 6 Wochen und informiert, dass auch ein Fremdbetreuer eingesetzt werden kann Bank weigert sich Verfügungen der Ehefrau auszuführen Zahlungsziele können nicht eingehalten werden Kunden stellen Bestellungen ein (= enormer Auftragsrückgang) Krankenkasse droht wegen nicht gezahlter Sozialversicherungsbeiträge mit Insolvenzantrag Seite 7 = existenzgefährdende Situation für Betrieb Problem: Kein Notfallkoffer!!
8 Seite 8 Quelle: DIHK
9 Packen Sie Ihren Notfallkoffer mit Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung Liste Schlüsselkunden/ -lieferanten Vermögensaufstellung Liste der bestehenden Bankkonten PINs und Passwörter Versicherungsverträge Gesellschaftsverträge und Gesellschafterbeschlüsse Handelsregister-/ Grundbuchauszüge Kredit- und Leasingverträge Testament Seite 9
10 die Uhr tickt Besprechung mit betreffenden Personen, was zu tun ist. Mitteilung, wo der Notfallkoffer hinterlegt ist (z. B. Steuerberater) Jährlich Notfallkoffer auf Aktualität überprüfen Stimmen PINs und Passwörter noch? Versicherungsverträge nach Bedarf anpassen. ACHTUNG: als Unternehmer Ausfall absichern mit Krankentagegeld, BU, Schwere- Kranken- Versicherung, etc. Gefahr des Imageverlustes vermeiden. dem Lauf gegen die Zeit entgegenwirken. Seite 10
11 Exkurs: Vorsorgevollmacht Vorsorgevollmacht = Vermeidung der Anordnung einer (fremden) Betreuung Sofort einsetzbar ein hohes Maß an Vertrauen ist notwendig individuelle Anpassungsfähigkeit an eigene Wünsche und Bedürfnisse Bevollmächtigter kann jeder sein, z.b. Familienangehörige, Lebenspartner, Mitgesellschafter Rechtsanwalt, Steuerberater Eine oder mehrere Personen Form privatschriftlich oder notarielle Beurkundung ACHTUNG: notarielle Form zwingend bei formgebundenen Rechtsgeschäften (z.b. Grundstücke, GmbH- Anteile) ACHTUNG auch bei Bankgeschäften! ACHTUNG: Ehegatten, Lebensgefährten, Kinder oder Eltern sind nicht automatisch Vertreter für eine volljährige Person Seite 11
12 Seite 12 Was passiert mit dem Unternehmen im Todesfall?
13 Aspekte einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge Wahrung des Familienfriedens Versorgungssicherheit für ausscheidenden Unternehmer bzw. dessen Ehegatten Sicherung des Unternehmens Richtige Zuteilung an Nachfolger Aussondern unerwünschter Personen komplexes Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht und Steuerrecht Seite 13
14 Gesellschaftsrechtliche Aspekte - Rechtsform beachten!! Grundsatz: Gesellschaftsrecht geht vor Erbrecht Abstimmung Gesellschaftsvertrag mit Testament zwingend notwendig!! Beachte: Fortsetzungsklausel Einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel Einziehungs- / Abtretungsklausel Höhe der Abfindung regeln und beachten (Liquidität des Unternehmens) Seite 14
15 Unternehmer U, Kommanditist, verheiratet mit E, zwei erwachsene Kinder (K1, K2) Fall 1: Im Gesellschaftsvertrag ist nichts zur Nachfolge geregelt. U setzt sein Testament auf und schreibt: Alleinerbe soll mein Sohn K1 werden. Er soll insbesondere meinen KG-Anteil erhalten. Gesetzliche Folge = Fortsetzung der Gesellschaft mit Erben K1 rückt als Gesellschafter nach Fall 2: Wie Fall 1. Bei Gründung (1990) wurde im Gesellschaftsvertrag Fortsetzung der Gesellschaft mit den verbleibenden Gesellschaftern vereinbart. Wer führt die Gesellschaft fort? Grundsatz: Gesellschaftsrecht geht Erbrecht vor! FOLGE: Fortsetzung mit Mitgesellschaftern K1 hat Abfindungsansprüche Seite 15
16 Fall 3: Wie Fall 1. Bei Gründung der Gesellschaft (1990) wurde Fortsetzung der Gesellschaft mit Mitgesellschaftern unter Ausschluss der Abfindungsansprüche vereinbart. FOLGE: Fortsetzung mit Mitgesellschafter. K1 erhält keine Abfindung. K1 geht leer aus, obwohl der Wille des U ein anderer war. Seite 16
17 Erbrechtliche Aspekte gesetzliche Erbfolge: Urgroßeltern 4. Ordnung Großeltern 3. Ordnung Eltern 2. Ordnung Erblasser Seite Ordnung
18 Gesetzliche Erbfolge 1. Ordnung (verheiratet): Bei Zugewinngemeinschaft: ohne Kinder: Ehegatte ¾, Eltern etc. ¼ mit Kindern: Ehegatte ½, Kinder ½ Seite 18 PROBLEMFALL: Erbengemeinschaft
19 Erbengemeinschaft Beispiel: Unternehmer U (vgl. Ausgangsfall) verheiratet mit Ehefrau E hat zwei erwachsene Kinder K1 und K2. Nur K1 kann und will das Unternehmen übernehmen. U verstirbt ohne Regelung zur Unternehmensnachfolge getroffen zu haben. Wo ist das Problem? U K1 E K2 Seite 19
20 PROBLEM = ERBENGEMEINSCHAFT Erben sind E, K1 und K2 = Erbengemeinschaft mangels Testament Jede Maßnahme der Geschäftsführung muss zwischen E, K1 und K2 abgestimmt werden Jeder Erbe kann jederzeit Auseinandersetzung verlangen Volle Haftung der Erbengemeinschaft für alte und neue Schulden des Unternehmens ERBENGEMEIN- SCHAFT 1/2 1/4 1/4 E K1 K2 Erbengengemeinschaft vermeiden durch letztwillige Verfügung Seite 20
21 Das Unternehmertestament MEIN UNTERNEHMEN MEIN TESTAMENT Ich bestimme hiermit letztwillig. Seite 21
22 Regeln Sie Ihren letzten Willen eindeutig zu Erbe Ersatzerbe Vermächtnis Ersatzvermächtnis Vorausvermächtnis Teilungsanordnung Pflichtteilsstrafklausel Testamentsvollstreckung (vor allem bei Minderjährigen) Öffnungsklausel (gemeinschaftliches Testament) Streitvermeidung durch klare Anordnungen! Seite 22
23 Regeln Sie Ihren letzten Willen formwirksam. Handschriftlich mit Angabe von Ort, Datum und Unterschrift (kein PC) Oder notariell Testament verfällt nicht, unabhängig vom Ausstellungsdatum Bei mehreren Testamenten das letzte zählt Bei gemeinsamen Testamenten einseitige Abänderung unwirksam Einseitige Abänderung von gemeinsamen Testamenten nur mit Öffnungsklauseln möglich Streitvermeidung durch klare Angaben! Seite 23
24 Das verunglückte Testament TESTAMENT Ich, U, bestimme letztwillig. Nach meinem Tode erhalten mein Sohn Anton: KG-Anteil an Fa. X Tochter Claudia: Aktien-Depot bei der abc- Bank Tochter Susanne: Nichts Ehefrau Dora: Mehrfamilienhaus in A-Dorf U, U-Stadt, (handschriftliche Unterschrift) Wer ist Erbe? Seite 24
25 Keine bloße Verteilung des Vermögens! Klare Abgrenzung: Erbeinsetzung Vermächtnis Zuordnung in Bruchteilen Zuordnung von Sachwerten wie Pkw, Immobilien, Wertsachen, Schmuck etc. Eine falsche oder unklare Anordnung hat wesentliche Folgen! Seite 25
26 Persönliche Freibeträge 16 ErbStG 1. Ehegatte ,00 2. Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder ,00 3. Enkelkinder ,00 4. Eltern, Großeltern bei Erbschaft ,00 5. eingetragener Lebenspartner ,00 6. übrige Personen ,00 Alle 10 Jahre! Seite 26
27 Steuersätze nach dem ErbStG Wert des steuerpflichtigen Erwerbs ( 10 ErbStG) bis einschließlich Steuerklasse I Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern In % Steuerklasse II Geschwister, Neffen, Nichten Steuerklasse III übrige Personen über Seite 27
28 Haben Sie schon ein Testament? ca. 70 % aller Deutschen haben kein Testament. 50 % der Personen, die ein Testament brauchen, haben keins. 90 % der Testamente von Unternehmen sind falsch. Seite 28
29 Sind Sie nun von Ihrem Notfallkoffer überzeugt? Seite 29
30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Haben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. MTG Wirtschaftskanzlei Wirtschaftsprüfer-Steuerberater-Rechtsanwälte Alexander Rappl Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
31 Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne! MTG Mittelbayerische Treuhandgesellschaft mbh Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung Regensburg Merianweg 3a Tel.: Fax: Niederlassung Nürnberg Erlenstegenstraße 7 Tel.: Fax: Niederlassung Kelheim Ludwigstraße 4 Tel.: Fax: Niederlassung Ingolstadt Manchinger Straße 132 Tel.: Fax: weiteres Büro Straubing Heerstraße 24 Tel.: Fax: Sitz der Gesellschaft Kelheim Amtsgericht Regensburg HRB Nr Dr. Reuthlinger & Breig und Partner GdbR Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Niederlassung Kelheim Ludwigstraße 4 Tel.: Fax: Seite 31 Niederlassung Riedenburg Marktplatz 8a Tel.: Fax: Niederlassung Ingolstadt Manchinger Str. 132 Tel.: Fax: Niederlassung Straubing Heerstraße 24 Tel.: Fax: Niederlassung Regensburg Merianweg 3a Tel.: Fax: Niederlassung Nürnberg Erlenstegenstraße 7 Tel.: Fax: Niederlassung Hemau Josef-Binner-Str. 5 Tel.: Fax:
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