Die Handwerkskammer für München und Oberbayern

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1 Die Handwerkskammer für München und Oberbayern Dienstleister für Mitgliedsbetriebe und Existenzgründer

2 Vorsorge treffen für den Notfall Vollmacht oder gleich Prokura? Die betriebliche Bestandssicherung Andreas Bindig Dipl.-Betriebswirt (FH) Betriebsberater

3 Notfallkoffer Wer übernimmt die Geschäftsführung? Welche Voraussetzungen werden hierfür gebraucht? Was sagt der Gesellschaftervertrag? Wie muss dann das Testament geregelt sein? Hat der Stellvertreter alle nötigen Unterlagen? 3

4 Wer übernimmt die Geschäftsführung Regelung der Stellvertretung Vertrauensperson Vollmachtsumfang 4

5 Vollmacht oder gleich Prokura??? 5

6 Betriebliche Vollmachten Betriebliche Vollmachten General- handlungs- vollmacht Art- handlungs- vollmacht Spezial- handlungs- vollmacht 6

7 Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. ( 49 I HGB) => An- und Verkäufe Mitarbeitereinstellungen Kreditaufnahme und Einräumungen Errichtung von Zweigniederlassungen Prozessführung Ankauf, Anmietung und Vermietung von Grundstücken 7

8 Ausnahmen Verkauf und Belastung von Grundstücken (Ausnahme: Grundstücksklausel) Tätigen von Grundlagengeschäften Einstellung oder Veräußerung des Handelsgeschäftes Änderung der Firmenbezeichnung Gesellschafteraufnahme Eröffnung des Insolvenzverfahrens Prokuraerteilung Bilanzunterzeichnung 8

9 Prokura Voraussetzung HR-Eintragung Vorteile Nachteile Wahl der Firmenbezeichnung Betriebsübernahme Notarielle Eintragung Anwendung HGB 9

10 Vollmachten für den krankheits- oder unfallbedingten Ausfall des Betriebsinhabers Postmortale Vollmacht Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Fax-Abruf und Weblinks für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen: Handwerks-Magazin: ;

11 Zusammenfassung betriebl. Vollmachten Vertrauensperson Vollmachtsumfang notarielle Beglaubígung Generalvollmacht inkl. Personal- und Bankvollmacht Prokura (Handelsregister) Problematik : 1) Vorsorgevollmacht? 2) Standard-Muster? stets: Individual-Lösung! 11

12 Notfall- ordner Stellvertretung Zugriff Bankkonten (Kredite, Leasing) Unternehmensnachfolge (Testament) Liste Geschäftspartner Projektverantwortung Passwörter (Codes, PINs, Online Banking) Betriebliche u. Private Versicherungen Fundorte Schlüssel, Kfz.Briefe, Kalkulations- und Abrechnungsdaten 12

13 Aktualität Regelmäßige Überarbeitung Nichts ist so beständig wie der Wandel (Heraklit von Ephesos) 13

14 Einbindung der Familie Vorsorge für Ehepartner und Kinder Ehevertrag, Erbvertrag oder Testament für Betriebsnachfolge Aufteilung/Übergabe des Unternehmens Pflichtteilsansprüche Liquiditätsabfluss durch Auszahlung von Erben Erbschaftssteuer 14

15 Prüfung des Gesellschaftsvertrages Projektverantwortung bzgl. anstehender Aufträge, Kunden, Kalkulation 15

16 Eherechtliche Güterstände vereinbar durch notariellen Ehevertrag gesetzlicher Güterstand Gütergemeinschaft Gütertrennung Zugewinngemeinschaft 16

17 Gütergemeinschaft Gesamthandsvermögen (Ausnahme: Sonder- und Vorbehaltungsgut) gesamtschuldnerische Haftung kein Ehegatten-Arbeitsvertrag Beurteilung: im Allgemeinen 17

18 Gütertrennung Trennung des Vermögens von Frau und Mann (vermögensrechtlich wie Unverheiratete) keine eherechtliche Schuldenshaftung Ehegatten-Arbeitsvertrag möglich Kein Vermögensausgleich bei Scheidung kein erb-/schenkungssteuerfreier Zugewinnausgleich Beurteilung: im Allgemeinen 18

19 Zugewinngemeinschaft keine vermögensrechtliche Gemeinschaft, sondern de facto Gütertrennung keine eherechtl. Schuldenshaftung Ehegatten-Arbeitsvertrag möglich bei Beendigung des gesetzl. Güterstandes durch Tod: erbschaftssteuerfreier Zugewinnausgleich Scheidung: Zahlung zum Ausgleich unterschiedlichen Vermögenszuwachs der Ehegatten erhebliche Gefahr: Liquiditätsabfluss im Betrieb Beurteilung: im Allgemeinen 19

20 Empfehlung: Modifizierte Zugewinngemeinschaft notarieller Ehevertrag unterschiedliche Vereinbarung der Vermögensauseinandersetzung für den Fall der Scheidung bzw. den Todesfall Herausnahme definierter Vermögenswerte, insb. Betriebsvermögen, für den Fall der Ehescheidung aus dem Zugewinnanspruch Beurteilung: im Allgemeinen 20

21 Gesetzliche Erfolge Verwandtenerbrecht Ehegattenerbrecht Erben 1. Ordnung neben Verwandten 1. Ordnung: ¼ = Abkömmlinge bei Zugewinngemeinschaft: ½ (Erbrecht nach Stämmen) Erblasser bei Gütertrennung: abhängig von Anzahl der Kinder Kind 1 Kind 2 Enkel 1 Enkel 2 Enkel 3 Erben 2. Ordnung neben Verwandten 2. Ordnung: ½ Eltern/danach Geschwister falls keine Erben 1. Ordnung 21 bei Zugewinngemeinschaft: ¾

22 Beispielsfall: Vater: Ehefrau: 2 Kinder Handwerksmeister Betrieb als Einzelunternehmen auf eigenem Grund im Büro tätig; gesetzlicher Güterstand Wert des Grundstücks mit Privat- und Geschäftshaus: Wert des Betriebes (ohne Grundstück/nach Abzug Betriebsschulden): Privatvermögen Inhaber (Geldvermögen): Σ

23 Gesetzliche Erbregelung im Beispiel Ehefrau: ¼ + pauschalen Zugewinnausgleich = ½ = Kinder: je ¼ = je Problem: E r b e n g e m e i n s c h a f t Gesamthandsgemeinschaft Gemeinsame Betriebsführung Häufig unterschiedliche persönliche Zielsetzungen Erb-Auseinandersetzungsanspruch Falls minderjährige Kinder: V o r m u n d s c h a f t s g e r i c h t 23

24 Erbrechtliche Bestandssicherung bei Übergabe durch notariellen Erbvertrag einvernehmliche Regelung zwischen Eltern und Kindern Verständigung bzgl. Aufteilung der wesentlichen Vermögenswerte Versorgungsansprüche Übergeber-Ehepaar (Leibrente, Dauernde Last) Pflichtteilsverzicht gegen Ausgleichszahlungen! Betriebsvermögen = Arbeitsgrundlage Begleitende steuerrechtliche Beratung aber Empfehlung: Zivilrecht geht vor Steuerrecht evtl. Rückübertragungsklausel für frühzeitigen Tod Übernehmer (Korrektur Erbfolge 2. Ordnung) Vertragsgrundlage ist Betriebsfortführung (ggf. weitere Ausgleichszahlung bei frühzeitiger freiwilliger Betriebsveräußerung) 24

25 So beraten wir Wir beraten im Team zeitnah und individuell in Ihrem Betrieb oder im Beratungszentrum Die Beratung ist neutral und kostenfrei Wir bieten Informationsveranstaltungen zu aktuellen Themen

26 Kontakt Andreas Bindig Dipl.-Betriebswirt (FH) Betriebswirtschaftliche Beratung Haus der Wirtschaft Am Windfeld Miesbach Tel.: Mobil:

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