VORWORT Bonn 9,18 8,87 8,88 NRW 10,88 10,81 11,17 Bund 9,50 9,38 9,65

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1 Jahresbericht 2012

2 1 VORWORT > Die Zahl der überschuldeten Menschen bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau. Bundesweit waren im Jahr ,59 Millionen volljährige Menschen überschuldet.* Während die Überschuldungszahlen von 2010 nach 2011 geringfügig sanken, ist aktuell ein Anstieg zu verzeichnen. Die Überschuldungsquote in Bonn wird sich dauerhaft bei ca. 9 % einpendeln. Somit ist ca. jeder 11. Bonner Haushalt überschuldet Bonn 9,18 8,87 8,88 NRW 10,88 10,81 11,17 Bund 9,50 9,38 9,65 > Die Folgen einer Überschuldung sind gravierend! Neben der materiellen Krise (es ist kein Geld mehr da, um das Notwendigste zu bezahlen) kommt es i. d. R. zu erhöhtem Stress innerhalb der Familie. Ehe- und Erziehungsprobleme häufen sich. Der tägliche Kampf, den Alltag mit geringen bzw. z. T. fehlenden finanziellen Mitteln zu bewältigen, bleibt nicht ohne Spuren. Die Überschuldung wirkt sich negativ auf die gesamte Familie aus. Die Konsequenzen sind Reizüberflutung, Streit innerhalb der Familie, Suchtverhalten, Trennung, Scheidung etc. Weitere negative Konsequenzen wie Arbeitslosigkeit drohen, wenn die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz beeinträchtigt wird. > Die Beratungsstelle steht im ständigen Spannungsfeld der unterschiedlichen Bedürfnisse von Klienten. Einerseits ist eine möglichst kurzfristige Krisenintervention bei Erstanfragen notwendig. Andererseits besteht der Wunsch der Klienten darin, möglichst bald durch die Einleitung von Entschuldungsmaßnahmen finanzielle und persönliche Entlastung zu erfahren. Daher ist ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Akuthilfen und nachhaltigen Maßnahmen in der Intensivberatung notwendig. * (Quelle: Schuldenatlas 2012, Creditreform) Folgende Standards sind daher für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtend: Kurzfristige Hilfen durch offene Sprechstunden sowie durch Telefon- und Onlineberatung. Offene Beratung (z. B. für Berufstätige) auch außerhalb der üblichen Bürozeiten. Offenheit für alle Menschen, unabhängig davon, welche weiteren Problematiken ggf. vorhanden sind. Möglichst zeitnahe Übernahme der Klienten in die Intensivberatung mit umfassendem Beratungsansatz. Kooperation mit anderen Sozialen Diensten, sofern Mehrfachprobleme dies notwendig machen. > Die Zentrale Schuldnerberatung Bonn berät Menschen, die alleine nicht mehr in der Lage sind, ihre Situation zum Positiven zu verändern. Allerdings würde eine reine Schuldenregulierung für die meisten Klienten zu kurz greifen. I. d. R. geht es zudem um eine Stärkung der Kompetenzen zur Alltagsbewältigung. Neben der Einleitung von Entschuldungsmaßnahmen besteht eine weitere wichtige Aufgabe darin, die Klienten dauerhaft in die Lage zu versetzen, ihren (zukünftigen) Umgang mit den finanziellen Ressourcen planvoll und zielgerichtet vorzunehmen. Zentrale Schuldnerberatung Bonn, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter v.l.n.r.: Birgit Wöstemeyer, Anja Ludwig, Ruth Hanke-Jansen, Martin Zichella, Jakob Grooten, Barbara Warczok, Monika Sartoris, Christel Berg, Ralf Jeuschede Nicht auf dem Bild: Doris Möller, Jörg Nittinger-Steinberger

3 2 BERATUNGEN 2012 Akutberatung > Die Angebote in der Akutberatung bestehen aus der Telefon- und Onlineberatung sowie der offenen Sprechstunde, die jeden Mittwoch in der Zeit von 9:00 Uhr bis 11:00 Uhr besucht werden kann. Zudem wird eine Sprechstunde für Berufstätige angeboten. Bei der Sprechstunde für Berufstätige ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung notwendig. Die Angebote in der Akutberatung wurden im Jahr 2012 von Neuklienten in Anspruch genommen. > Die von Klienten erbetenen Auskünfte in der Telefon- und Onlineberatung beziehen sich in der Regel auf aktuelle Problemstellungen. Fragen wie:»der Gerichtsvollzieher hat sich nächste Woche angekündigt, welche Gegenstände darf er pfänden?«,»ein Inkassobüro droht mit Gehaltspfändung, wie kann ich diese vermeiden?«,»ist mein PKW pfändbar, den ich zur Ausübung der Berufstätigkeit benötige?«oder:»ist die Einleitung eines Insolvenzverfahrens noch vermeidbar?«sind typisch. Neben der Klärung der inhaltlichen Anfragen wird eine Entschuldungsperspektive mit den Klienten erörtert. In der Regel erfolgt die Aufnahme in die Intensivberatung. Akutberatung in den persönlichen Sprechstunden > Die Beratungsinhalte in der persönlichen Sprechstunde sind weitergehender. In der Regel bestehen Notlagen, die kurzfristig aufgehoben werden müssen. Ein häufiger Anlass zur Kontaktaufnahme ist die Bitte um Hilfestellung bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos. Der mögliche Pfändungsschutz wird z. T. nur unzureichend in Anspruch genommen. Häufige Folge ist eine Mittellosigkeit der Klienten. Die Ausstellung einer Bescheinigung zur Berücksichtigung von Beträgen, die nicht von der Kontopfändung erfasst werden, stellt oftmals den Beginn der Intensivberatung dar, um die bestehende Schuldenproblematik dauerhaft zu lösen. Insolvenzstatistik (bis ) übergebene Anträge davon IK 410 davon IN 34 eröffnete Verfahren davon IK 413 davon IN 31 eröffnete Verfahren gesamt davon IK davon IN 473 RSB rechtskräftig gesamt RSB rechtskräftig IK RSB rechtskräftig IN 200 RSB versagt gesamt 15 RSB versagt IK 7 RSB versagt IN 8 IK = Verbraucherinsolvenzverfahren / IN = Regelinsolvenzverfahren / RSB = Restschuldbefreiung Intensivberatung > Im Berichtsjahr wurden 654 Klienten i. d. R. aus der Akutberatung in die Intensivberatung übernommen. In Fällen von Existenzsicherung oder zur Aufarbeitung der Schuldensituation erfolgte eine Vorbereitung bzw. flankierende Betreuung durch die Sozialberatungsstellen der Stadt bzw. freier Träger. Mit dem Bestand von 319 Klienten aus dem Vorjahr befanden sich somit im Jahr Klienten in der Intensivberatung. Neben der Einleitung von Maßnahmen zur Entschuldung ist eine Aufarbeitung der Ursachen, die zur Überschuldung geführt haben, erforderlich, mit dem Ziel, zukünftig in dauerhaft stabilen Verhältnissen leben zu können. In 19 Fällen konnte die Beratung beendet werden, da eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern vereinbart wurde. In 444 Fällen wurde ein Insolvenzverfahren eingeleitet. Daten, Zahlen, Fakten Klienten Neuklienten in der Akutberatung Klienten in der Intensivberatung 973 Durchschnittsalter 41 Jahre getrennt lebend oder geschieden 33,07 % Durchschnittliche Schuldenhöhe ,42 ohne Beschäftigung 54,20 % Durchschnittliche Gläubigerzahl 13 Klienten ohne abgeschlossene Ausbildung 62,41 % Betroffene Kinder insgesamt 890 Migrationsanteil 23,0 %

4 3 FALLBEISPIEL: BERATUNG VON KARL S. Der Tischlermeister Karl S. hatte sich von 1986 bis 2003 mit einer kleinen Schreinerei selbständig gemacht. Der erste Einbruch im Betrieb kam 2002, als Herr S. an der Bandscheibe operiert werden musste. Nach dem Krankenhausaufenthalt folgte die Kur.»Ich dachte, es läuft alles mit den zwei Angestellten.«Doch im Rückblick sieht Herr S. seine Probleme deutlich:»buchführung und überhaupt kaufmännische Fragen habe ich immer hinten angestellt.«jede Rechnung schrieb er selber, delegierte nichts. Die zwei Angestellten packten das nicht kam dann der endgültige Einbruch. Der Meister musste Schadensersatz leisten, nachdem ein Neubau mit Wasser vollgelaufen war. Schaden: Das Dilemma: Herr S. hatte keine Bauwesenversicherung abgeschlossen.»das hätte ich wissen müssen,«gibt er zu. Sein kleines Unternehmen stürzte danach zusammen wie ein Haus bei dem die Statik nicht stimmt.»ich musste Löhne zahlen, das Finanzamt und die Krankenversicherung wollten Geld.«Schnell wuchsen die Schulden auf an. Die Ehe, in der es schon vorher gekriselt hatte, ging endgültig in die Brüche. Herr S. zog aus dem Haus aus, in dem er 25 Jahre gewohnt hatte. Wenn er den Briefkasten in der neuen Wohnung leerte, warf er die Post ungelesen in den Papierkorb.»Waren eh alles Mahnungen.«Zeitweise lebte Herr S. von Arbeitslosengeld II waren die Schulden auf angewachsen. WIR BERATEN persönlich: jeden Mittwoch von 9:00 11:00 Uhr oder nach telefonischer Terminvereinbarung unter Tel.: 0228 / telefonisch: 0228 / online: Mittlerweile hatte Herr S. eine Anstellung als Tischler gefunden.»mir war klar, dass ich durch normale Arbeit die Schulden niemals würde abbauen können. Die Schulden wurden mehr anstatt weniger, obwohl regelmäßig das Gehalt gepfändet wurde.«eine Rechtsanwältin vermittelte den Kontakt zur Zentralen Schuldnerberatung Bonn. Nachdem die außergerichtlichen Verhandlungen mit 17 Gläubigern gescheitert waren, wurde ein Insolvenzantrag gestellt. Herr S. zahlt jetzt 72 Monate seinen pfändbaren Lohnanteil entsprechend der vorgesehenen Quoten an die Gläubiger, danach ist er wieder schuldenfrei. Ein Ergebnis, das sich Herr S. vor einigen Monaten nicht hätte vorstellen können.

5 4 ENTWICKLUNGEN, AUSBLICK, DANK > Die Reform des Kontopfändungsschutzes hat sich grundsätzlich als praktikables Instrument der Existenzsicherung bewährt. Informationsdefizite führen allerdings häufig dazu, dass der mögliche Einkommensschutz nicht vollständig in Anspruch genommen wird. Mehrpersonenhaushalte benötigen hierzu regelmäßig Hilfestellungen. Die Beratung in Fragen des Pfändungsschutzes und die Ausstellung von Bescheinigungen über Beträge, die nicht von der Pfändung erfasst werden dürfen, gehören zum Standardangebot der Beratungsstelle. Wünschenswert wäre eine umfassende Information der Schuldner über die bestehenden Schutzmöglichkeiten. (siehe nebenstehende Information) > Eine Klärung der bisher strittigen Frage zur Erhebung von erhöhten Kontoführungsentgelten bei der Führung von Pfändungsschutzkonten wurde durch zwei Entscheidungen des BGH vom (XI ZR 500/11 + XI ZR 145/12) vorgenommen. Es dürfen keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden. > Seit längerer Zeit wird die Novellierung der Insolvenzordnung kontrovers diskutiert. Die Forderungen der Schuldnerberatungsstellen nach einer Stärkung des außergerichtlichen Einigungsversuches, der Beibehaltung der persönlichen Beratung und die Forderung zur Gleichbehandlung aller Antragsteller bei einer Gesetzesänderung zur Verkürzung der Verfahrenslaufzeit sind nach wie vor aktuell. Eine Umsetzung des Gesetzes in der vorliegenden Form würde das Verfahren nicht verbessern. Im Gegenteil: Man»erschwere die Erlangung der Restschuldbefreiung ohne Nutzen für die Gläubiger«(Aussage eines Sachverständigen in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages). Das Pfändungsschutzkonto Jeder Inhaber eines Girokontos hat bei (drohender) Kontopfändung Anspruch auf Umwandlung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto. Wird das Pfändungsschutzkonto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 1.028,89 je Kalendermonat. Beispiel einer Alleinerziehenden mit Kind: Laufendes Arbeitseinkommen beträgt ; dazu kommen 184 Kindergeld Das Kontoguthaben beträgt Von diesen sind 1.028,89 automatisch vor der Pfändung geschützt Der automatisch bestehende Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation erhöhen, z. B. bei bestehenden Unterhaltsverpflichtungen. Die erhöhten Freibeträge sind: 1.416,11 bei einer Unterhaltsverpflichtung 1.631,84 bei zwei Unterhaltsverpflichtungen 1.847,57 bei drei Unterhaltsverpflichtungen 2.063,30 bei vier Unterhaltsverpflichtungen 2.279,03 bei fünf oder mehr Unterhaltsverpflichtungen Zusätzlich sind bestimmte Sozialleistungen (z. B. Kindergeld etc.) pfändungsfrei. Um den erweiterten Pfändungsschutz zu erlangen, muss dem kontoführenden Institut der notwendige Mehrbedarf durch eine Bescheinigung z. B. einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle nachgewiesen werden. Danke für die Unterstützung > Die Zentrale Schuldnerberatung Bonn bedankt sich für die Unterstützung in ihrer Arbeit bei den Mitgliedern des Rates und der Verwaltung der Bundesstadt Bonn, des Landtages NRW, den Mitarbeitern der Bonner Arbeitsverwaltung und des Jobcenters, den Richtern, Rechtspflegern und den Mitarbeitern des Insolvenzgerichtes Bonn, bei dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband sowie bei der Zurich Gruppe Deutschland. Ein besonderer Dank gebührt unseren ehrenamtlichen Mitarbeitern. Den Fachkräften der kommunalen und verbandlichen sozialen Arbeit danken wir für die stets gute und effektive Kooperation. Bei Presse, Funk und Fernsehen bedanken wir uns für die faire Berichterstattung über unsere Arbeit und für die engagierte Darstellung der sozialpolitischen Anliegen.

6 Am Neutor 2 2a Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / schuldnerberatung@cd-bonn.de Einrichtungsleiter: Ralf Jeuschede Spendenkonto: Diakonisches Werk Bonn und Region gemeinnützige GmbH Sparkasse KölnBonn Konto-Nr.: BLZ: Stichwort: Schuldnerberatung KOOPERATION VON CARITASVERBAND UND DIAKONISCHEM WERK Diakonisches Werk Bonn und Region gemeinnützige GmbH Kaiserstraße Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / kontakte@dw-bonn.de Caritasverband für die Stadt Bonn e.v. Fritz-Tillmann-Straße Bonn Tel.: 0228 / Fax: 0228 / servicecentrum@caritas-bonn.de Foto: ZSB / Stand: März 2013 / gastdesign.de

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