Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderätin Gertraud Köhl Gemeinderat Roland Lübeck

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderätin Gertraud Köhl Gemeinderat Roland Lübeck"

Transkript

1 der 50. Sitzung des Bauausschusses Herrsching a. Ammersee am Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 3. Bürgermeisterin Christina Reich Anwesend: Gemeinderätin Christiane Gruber Gemeinderätin Gertraud Köhl Gemeinderat Roland Lübeck Gemeinderat Thomas Bader Gemeinderat Johannes Puntsch Gemeinderat Wolfgang Schneider Gemeinderat Wilhelm Welte in Vertretung für Klaus Pittrich Verwaltung: Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude Verwaltungsfachwirt Guido Finster Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Dipl. Forstwirtin Franziska Kalz zu TOP 4 und 5 Außerdem zu TOP 5: Herr Philipp Linsmeier vom Büro Linsmeier Protokollführer: Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude zu TOP 6 bis 8 Zur heutigen öffentlichen Sitzung des Bauausschusses wurden sämtliche 9 Ausschussmitglieder vorschriftsmäßig eingeladen. Erschienen sind: 9 Es hat somit mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl an der Beratung und Abstimmung Blatt: 1

2 1. Bürgermeister Ch. Schiller eröffnet um 19:00 Uhr die öffentliche Sitzung des Bauausschusses und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest. 1. Bürgermeister Ch. Schiller bittet den Bauausschuss die Tagesordnung um den TOP Nachpflanzung eines Baumes am Kirchberg Grundsatzentscheidung als neuen TOP 5 zu erweitern. Hiergegen bestehen keine Einwände. Tagesordnung 1) Genehmigung der Tagesordnung 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom ) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom ) Christian-Morgenstern Volksschule Herrsching a. Ammersee: Umsetzung der Maßnahmen aus der Energieberatung: Stilllegung der zentralen Warmwasserversorgung im Schulgebäude und teilweiser Umbau auf dezentrale Versorgung. Vorstellung der Handlungsalternativen (Ingenieurbüro Linsmeier) 5) Nachpflanzung eines Baumes am Kirchberg Grundsatzentscheidung 6) Vollzug der Baugesetze; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kleingartenanlage" zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen 7) Vollzug der Baugesetze; 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33B "für den Bereich zwischen Abert-, Andechs-, Schönbichl- und Weinhartstraße" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 153 der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen Blatt: 2

3 8) Vollzug der Baugesetze; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Wartaweil Teil A" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen 9) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 254/15, Wörthseestraße 9, Gemarkung Breitbrunn 10) Bauantrag zum Anbau einer Einliegerwohnung an das bestehende Wohnhaus Seeblickstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 506, Gemarkung Breitbrunn 11) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Doppelgaragen, Grundstücke Fl. Nrn. 505/3 und 507/9, Seeblickstraße 11, Gemarkung Breitbrunn 12) Bauantrag zur Errichtung von zwei Dreispännern und zwei Doppelhäusern auf den Grundstücken Fl. Nrn. 466, 470/11, 465/2 und 465/3, Jahnstraße, Gemarkung Herrsching 13) Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Gebäudes mit Schulungsräumen und sieben Hotelzimmern auf dem Grundstück Fl. Nr. 547/2, Mühlfelder Straße, Gemarkung Herrsching 14) Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses und einer überbauten Duplexgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 923, Schmidschneiderstr. 8, Gemarkung Herrsching 15) Bauantrag zur Anpassung der Höhenlage eines bestehenden Wohngebäude an die vorhandene Topographie und Errichtung eines Wintergartens und Nebengebäude, Grundstück Fl. Nr. 653/5, Panoramastraße 15, Gemarkung Herrsching 16) Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte an eine bestehende Doppelhaushälfte, Dekan-Wenzl-Weg 24 a, Grundstück Fl. Nr. 1016/5, Gemarkung Herrsching 17) Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung 18) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten 19) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Blatt: 3

4 Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße Herrsching a. A. Öffentliche Sitzung 1) Genehmigung der Tagesordnung Mit der geänderten Tagesordnung besteht Einverständnis. 2) Bekanntgabe der nichtöffentlichen Beschlüsse vom Verwaltungsfachwirt Guido Finster gibt die in der nichtöffentlichen Bauausschusssitzung vom gefassten Beschlüsse deren Geheimhaltung aufgehoben wurde, bekannt: Vollzug der Baugesetze; Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 57/2, 60/15, 58/8, 58/9, 58/6, 60/14, 56/1, 58/4, 60/13 und 56, Dorfstraße, Gemarkung Widdersberg; - Planungsauftrag Verwaltungsfachwirtin Melanie Faude trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Mit den Planungsleistungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 57/2, 60/15, 58/8, 58/9, 58/6, 60/14, 56/1, 58/4, 60/13 und 56, Dorfstraße, Gemarkung Widdersberg wird das Büro Vera Winzinger beauftragt. Blatt: 4

5 3) Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Bauausschusssitzung vom Das Protokoll der öffentlichen Bauausschusssitzung vom wird genehmigt. 4) Christian-Morgenstern Volksschule Herrsching a. Ammersee: Umsetzung der Maßnahmen aus der Energieberatung: Stilllegung der zentralen Warmwasserversorgung im Schulgebäude und teilweiser Umbau auf dezentrale Versorgung. Vorstellung der Handlungsalternativen (Ingenieurbüro Linsmeier) Der im Sitzungssaal anwesende Phillip Linsmeier erläutert anhand verschiedener Fotos die Probleme, welche mit einer Außerbetriebnahme und Stilllegung der zentralen Trinkwassererwärmung und der Kaltwasserleitungen aufgrund der beauftragten Untersuchung verbunden sind. Nach einer überschlägigen Kostenschätzung werden sich die Kosten für die notwendigen Arbeiten auf ca belaufen. Seitens der Verwaltung wird angemerkt, dass im Haushalt 2018 nur vorgesehen sind. Nach kurzer Diskussion fasst der Bauausschuss folgende Beschlüsse: 1. Im Jahr 2018 sind die Kaltwasserleitungen zu sanieren und dezentrale Warmwasserversorgung im Hauptschultrakt durchzuführen. Blatt: 5

6 2. Das Büro Linsmeier wird beauftragt, eine Kostenschätzung für die Folgejahre zur Restsanierung der Trinkwasserinstallation und Stilllegung der zentralen Trinkwassererwärmung zu erstellen. Die Verwaltung wird gebeten, Mittel für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 vorzusehen. 5) Nachpflanzung eines Baumes am Kirchberg - Grundsatzentscheidung 1. Bürgermeister Ch. Schiller gibt bekannt, dass die Ersatzpflanzung eines Großbaumes zwischen und kosten würde. Nach kurzer Diskussion, in der auch auf die Vorbildwirkung der Gemeinde eingegangen wird, fasst der Bauausschuss folgenden Für die gefällte Fichte soll eine Ersatzpflanzung am Kirchberg vorgenommen werden. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen/5 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! Selbstverständlich wird die Gemeinde Herrsching an geeigneter Stelle eine Ersatzpflanzung durchführen. 6) Vollzug der Baugesetze; 2. Änderung des Bebauungsplanes "Kleingartenanlage" zur Errichtung einer Obdachlosenunterkunft; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen Nach Abschluss der öffentlichen Auslegung sowie der Trägerbeteiligung wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht: Blatt: 6

7 A: Öffentlichkeit: 1. Gartenfreunde Herrsching e. V., Schreiben vom Seitens des Kleingartenvereins wird vorgebracht, dass der bestehende Zwischenpachtvertrag das gesamte Grundstück Fl. Nr. 416, also auch den Bereich der beabsichtigten Bebauungsplanänderung beinhaltet. Der Einwand wird darüber hinaus damit begründet, dass laut Begründung zum rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Bebauung nach Norden zum Herrschinger Moos verhindert werden soll und darüber hinaus ein 5m 7,50m breiter Streifen zwischen den Parzellen und dem Gewerbegebiet bestehen bleiben soll. Ergänzende Stellungnahme mit vom : Verweis auf Begründung des Bebauungsplanes, insbesondere zu folgenden Themen: - Puffer zwischen Gewerbegebiet und Herrschinger Moos - Verhinderung der Erweiterung des Gewerbegebietes - Ausgleichsflächen und Schutz vor Eingriff - Gemeinschaftsgrünflächen um die gesamte Anlage - Schutz der Kleingartenanlage durch 5m 7,50m breiten Grüngürtel Der mit dem Einwand vorgelegte Plan entspricht dem, der auch der Verwaltung vorliegt. Die konkrete Pachtfläche ist hierauf nicht markiert. Die Verwaltung geht im Übrigen davon aus, dass es sich bei diesem Plan um die damalige Ausführungsplanung handelt. Die östliche Fläche des Änderungsbereiches, auf welcher die Obdachlosenunterkunft errichtet werden soll, weist weder faktisch eine kleingärtnerische Nutzung auf, noch ist sie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan als solche vorgesehen. Vielmehr ist im Bereich der künftigen Obdachlosenunterkunft eine öffentliche Grünfläche mit einer öffentlichen Fuß- und Radwegeverbindung festgesetzt. In Realität verläuft dieser Fuß- und Radweg entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplanes entlang der südlichen Grundstücksgrenze, was vorliegend jedoch unerheblich ist, da die tatsächliche Situation mit der Bebauungsplanänderung erfasst wird. Im Änderungsbereich wurden auch die faktisch vorhandenen Gartenlauben an der nördlichen Grundstücksgrenze als Bestand aufgenommen. Die künftige Obdachlosenunterkunft schränkt die Nutzung des Kleingartenvereins in keiner Weise ein. Blatt: 7

8 Darüber hinaus ist diese Fläche für eine kleingärtnerische Nutzung weder erforderlich noch überhaupt vorgesehen. Nachdem die Pachtfläche bislang nicht anderweitig nachgewiesen wurde, geht die Gemeinde Herrsching weiterhin davon aus, dass die Fläche der künftigen Obdachlosenunterkunft nicht über den bestehenden Pachtvertrag abgedeckt ist. Die in der Begründung zum Bebauungsplan genannte Verhinderung einer möglichen Erweiterung des Gewerbegebietes in diesem Bereich steht im Zusammenhang mit dem Schutz des nördlich an die Kleingartenanlage angrenzenden Herrschinger Mooses sowie des vorhandenen Schilfgürtels. Die geplante Bebauungsplanänderung widerspricht diesem Schutzzweck jedoch nicht, da durch die Situierung der künftigen Obdachlosenunterkunft im südöstlichen Planbereich weder das Herrschinger Moos noch der Schilfgürtel beeinträchtigt wird. In einem Verfahren wie vorliegend - nach 13a BauGB gelten Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig ( 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB). Ausgleichsflächen sind daher nicht erforderlich. Es ist richtig, dass um die gesamte Anlage Grünflächen angeordnet sind, jedoch handelt es sich bei der Fläche, auf welcher die Obdachlosenunterkunft geplant ist, nicht um Gemeinschaftsgrün, sondern um eine öffentliche Grünfläche, welche nicht Teil der kleingärtnerischen Nutzung ist und daher wie bereits ausgeführt nicht Bestandteil des Pachtvertrages sein kann. Darüber hinaus stellt der genannte Grüngürtel in einer Breite zwischen 5m und 7,50m nach Auffassung der Verwaltung keine verbindliche Maßfestsetzung in Bezug auf den Grüngürtel an sich, sondern vielmehr den vermassten Abstand der Kleingartenparzellen zur Grundstücksgrenze dar. Ausweislich der Begründung wird in diesem Zusammenhang lediglich festgestellt, dass der Grüngürtel in Verbindung mit der gesamten Kleingartenanlage sowie des Pflanzstreifes zum Schilf hin, eine ausreichende Ortsrandeingrünung darstellt. Durch die Obdachlosenunterkunft ergibt sich kein Eingriff in die vorhandenen Pflanzstreifen, es entfällt lediglich die Nutzung als öffentliche Grünfläche. Der Einwand der Gartenfreunde Herrsching e. V. wird daher zurückgewiesen. An der Planung ergeben sich keine Änderungen. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/1 Nein Stimme Blatt: 8

9 2. Verein für Deutsche Schäferhunde (SV) e. V., Schreiben vom Im Wesentlichen wird vorgebracht, dass der Hundeverein auf naheliegende Parkplätze (mit Blickbeziehung zu den Hunden) für seine Mitglieder angewiesen ist. Bislang wird die von der Bebauungsplanänderung betroffene Fläche als Parkplatz genutzt. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass während des Trainings vom Hundeübungsplatz beträchtlicher Lärm ausgeht, der die Obdachlosen beeinträchtigen könnte. Darüber hinaus bestehen Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Weiterhin wird die Auffassung vertreten, dass Obdachlose dort untergebracht werden sollten, wo auch andere Menschen leben Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist im betreffenden Bereich Parzellen für die kleingärtnerische Nutzung, sowie private und öffentliche Grünflächen mit zu pflanzenden Bäumen aus. Darüber hinaus ist eine in Realität an der südlichen Grundstücksgrenze verlaufende Fuß- und Radwegverbindung festgesetzt. Die bisher in der Praxis übliche Nutzung als Parkfläche ist demnach entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes schon heute unzulässig. Ausweislich der Begründung zum Bebauungsplan soll der Hundeplatz über die Kleingartenanlage angefahren und der Parkplatz mitbenutzt werden. Die Zufahrt zum Hundeplatz wird auch in der gegenständlichen Änderung des Bebauungsplanes berücksichtigt und bleibt somit gewährleistet. In wie weit durch die Nutzung als Hundeplatz mit der künftigen Wohnnutzung der Obdachlosenunterkunft möglicherweise Konflikte entstehen wird mittels einer schalltechnischen Untersuchung ermittelt. Die subjektiven Bedenken hinsichtlich der Sicherheit im Nähebereich von Obdachlosen sind rein spekulativ und können nach Ansicht der Gemeinde Herrsching nicht pauschal als begründet vorausgesetzt werden. An der Planung wird daher weiterhin festgehalten. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/1 Nein-Stimme B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: 1. Landratsamt Starnberg, Schreiben vom Kreisbauamt Blatt: 9

10 Die Anwendbarkeit des 13a BauGB wird gesehen (beschleunigtes Verfahren), allerdings Grenzfall Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen Missverständliche Formulierung zur Art der Nutzung Der Hinweis wird aufgenommen. Die Festsetzung A 2.11 wird um den Zusatz des Wortes jeweils nach soziale Zwecke ergänzt Ergänzung des Wortes private bei Festsetzung A 2.2 bei Grünfläche Dauerkleingartenanlage ; fehlende Rechtsgrundlage für Regelungen nach BKleingG Der Hinweis wird aufgenommen. Die Festsetzung A 2.2 wird um das Wort private ergänzt. Die Festsetzungen A und A sowie A 4.4 sind so im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 25 enthalten. Auch die Änderung umfasst einen Teil der bestehenden Gartenlauben und betrifft somit auch kleingärtnerische Regelungen. Im Sinne einer einheitlichen Regelung für das gesamte Plangebiet wird daher auch für die vorliegende Bebauungsplanänderung an diesen Festsetzungen festgehalten Nähere Begründung der Festsetzung A 3.2 (Reduzierung GFZ durch Anlagen nach 19 Abs. 4 BauNVO) Die Reduzierung der Versiegelung auf eine GFZ von 0,5 erfolgte im Hinblick auf die Einbindung in die prägende Umgebung der Kleingartenanlage und des Hundeplatzes mit geringer Versiegelung. Das Gewerbegebiet mit hoher Versiegelung ist durch Hecken- und Baumstrukturen abgegrenzt und wird optisch nicht als mit dem Plangebiet verbunden wahrgenommen. Blatt: 10

11 Die Begründung wird entsprechend ergänzt Ergänzung des Wortes natürlichen vor Geländeoberfläche bei Festsetzung A 3.5 (Wandhöhe) Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Festsetzung A 3.5 wird um den Zusatz natürlichen vor Geländeoberfläche ergänzt Erläuterung der Aussage zur Landschaft bei Festsetzung A 5.1(Einfriedungen) Diese Festsetzung wurde aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan übernommen. Mit der Bezeichnung zur Landschaft sind die als Grünflächen Gemeinschaftsgrün festgesetzten Flächen gemeint. Die Begründung wird entsprechend ergänzt Zuordnung Festsetzung A 6.1 (private Verkehrsflächen) zu Festsetzung A 8 (Verkehrsflächen) Der Hinweis wird aufgenommen. Die Festsetzung A 6.1 wird thematisch den Verkehrsflächen unter A 8 zugeordnet Ergänzung des Wortes nur vor die Festsetzung der Dachform Der Hinweis wird berücksichtigt. Die Festsetzungen A 7.1 und A 7.2 werden jeweils um das Wort nur ergänzt. Blatt: 11

12 Unklare Formulierung der Festsetzung A 9.5 (Belagsflächen) Das Sondergebiet SO macht mit einer Fläche von 520m² nur einen geringen Anteil am gesamten Plangebiet aus und beschränkt sich im Wesentlichen auf das mit einer künftigen Grundfläche von 200m² geplante Gebäude. Mit der Entstehung großflächiger Straßen und Wege ist daher in diesem Bereich nicht zu rechnen. Dennoch soll auch für diesen Planteil sichergestellt werden, dass die Versiegelung auf ein notwendiges Maß reduziert wird. Zur Klarstellung wird die Festsetzung daher entsprechend geändert Missverständliche Ausführungen zu Umweltbericht und Ausgleichspflicht unter A. 1 der Begründung Der Anregung wird stattgegeben. Die Begründung wird unter A. 1 wie folgt formuliert: Gemäß 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung, die eine zulässige Grundfläche von weniger als m² festsetzen, Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne des 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ausgleichsmaßnahmen sind daher nicht erforderlich Ergänzung der Begründung unter A 4.4 um die Worte für die Obdachlosenunterkunft Die Anregung wird aufgenommen. Unter Punkt A 4.4 der Begründung werden im Anschluss an die Worte Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs die Worte für die Obdachlosenunterkunft ergänzt. Blatt: 12

13 1.2 Untere Immissionsschutzbehörde Empfehlung, eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen Der Empfehlung wird näher getreten. Zur Prüfung, ob die künftige Obdachlosenunterkunft aufgrund der Wohnnutzung die angrenzenden nach Bebauungsplan zulässigen Gewerbenutzungen einschränkt, wird eine schalltechnische Untersuchung in Auftrag gegeben. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. 2. Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom Grundsätzlich Einverständnis; Anregung, die Festsetzung der Parkflächen als private Fläche besonderer Zweckbestimmung zu überdenken. Die Parkplätze dienen der Deckung des Bedarfs, der sich durch die geplante Obdachlosenunterkunft ergibt und sollen daher nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Die Festsetzung als private Verkehrsfläche soll dies klar stellen und so beibehalten werden. 3. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom Anmerkungen zu den Themen - Niederschlagswasserbeseitigung (muss noch nachgewiesen werden) - Grundwasser - Überschwemmungsgebiet - Altlasten - Wasser-/Abwasserversorgung Zum Nachweis der Niederschlagswasserbeseitigung wird ein Sickertest mit ggf. Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes in Auftrag gegeben. Die Errichtung von Kellern ist nicht vorgesehen, da es sich um eine Anlage in Containerbauweise handeln soll. Aufgrund der vorgetragenen Anregungen werden folgende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen: Blatt: 13

14 - Verweis auf Art. 15 und Art. 70 BayWG, 8 WHG - Verweis auf Art. 1 BayBodSchG - Hinweis auf Anschluss an die zentrale Wasseranlage - Hinweis auf Anschluss an die zentrale Abwasseranlage 4. Regierung von Oberbayern, (Brand- u. Katastrophenschutz), Schreiben vom Anmerkungen zu den Themen - Löschwasserbedarfsermittlung - Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen, max. Abstand 50m, Wendehammer - Rettungswege Die örtliche Feuerwehr wurde im Vorfeld im Rahmen eines Scoping-Termines in die Planung einbezogen. Es wurden keine Bedenken hinsichtlich der Anfahrbarkeit angeführt. Hinsichtlich des Löschwasserbedarfes wird eine Stellungnahme der AWA eingeholt. Die übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 5. AWISTA, Schreiben vom Bedenken hinsichtlich Anfahrbarkeit, daher Anregung Fläche für Bereitstellung der Abfallbehälter aufzunehmen Im Rahmen der geplanten Nutzung der Obdachlosenunterkunft ergibt sich in Absprache mit der AWISTA ein Flächenbedarf von 2,5m² bis 3m². Bei diesem geringen Platzbedarf ist eine Unterbringung im Bereich der Einmündung in die Gewerbestraße problemlos möglich. Von einer genauen Verortung in der Planzeichnung soll jedoch abgesehen werden, um den hier möglichen Spielraum nicht einzuschränken. Blatt: 14

15 6. IHK für München und Oberbayern, Schreiben vom Grundsätzlich Einverständnis, aber Hinweis, dass keine immissionsschutzrechtlichen Konflikte mit den südlich angrenzenden Gewerbebetrieben, die deren Nutzung einschränken könnte, entstehen dürfen. Aufgrund der Empfehlung der Unteren Immissionsschutzbehörde wird eine schalltechnische Untersuchung beauftragt, um mögliche Konflikte zu untersuchen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 7. Bayernwerk Netz GmbH, Schreiben vom Hinweis auf vorhandene Stromleitungen und Verteilerschränke im Planbereich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Ausführungsplanung berücksichtigt. 8. Deutsche Telekom, Schreiben vom Hinweis auf den Bestand vorhandener Telekommunikationsanlagen Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. C: weiteres Vorgehen: Der Entwurfsverfasser wird gebeten, die Planung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse zu ändern. Blatt: 15

16 Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorliegen der Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung sowie des Sickertestes eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung, sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, jeweils nur zu den Änderungen, durchzuführen. 7) Vollzug der Baugesetze; 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33B "für den Bereich zwischen Abert-, Andechs-, Schönbichl- und Weinhartstraße" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 153 der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen Im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Trägerbeteiligung wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht: A: Öffentlichkeit: 1. Antragsteller bzw. beauftragtes Planungsbüro plan x architekten: Seitens des von den Antragstellern beauftragten Planungsbüros wurden an den Entwurfsverfasser folgende Änderungswünsche übermittelt: - Erweiterung des nördlichen Baufensters in Nord-Süd-Richtung auf eine Länge von 19,5m (flexiblere Ausführung) - Aussetzung der Festsetzung 5.7 des Ursprungsplanes, der Abgrabungen und Aufschüttungen ausschließt zur Ermöglichung einer Zufahrt auf Straßenniveau - Erweiterung des Garagenbauraumes auf 6m x 7m (Doppelgarage) Blatt: 16

17 1. Die Erweiterung des Baufensters auf eine Länge von 19,5m wird vorbehaltlich der Prüfung des erhaltenswerten Baumbestandes befürwortet. 2. Dem Antrag auf Entfall der Festsetzung hinsichtlich Aufschüttungen und Abgrabungen wird insofern zugestimmt, dass ausschließlich zur Errichtung einer Zufahrt auf Straßenniveau entsprechende Aufschüttungen zulässig sind. Vergleichbare Ausführungen sind im Geltungsbereich des Ursprungsplanes entlang der Schönbichlstraße vorhanden. Abgrabungen werden hingegen weiterhin ausgeschlossen. 3. Dem Antrag auf Erweiterung des Garagenbauraumes auf 6m x 7m wird zugestimmt. B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: 1. Landratsamt Starnberg, Schreiben vom Kreisbauamt Blatt: 17

18 1.1.1 Unklare Formulierung Präambel Der Hinweis wird berücksichtigt. Der Ersetzungssatz wird insofern geändert, dass die Bebauungsplanänderung den bisherigen Bebauungsplan vollständig ersetzt Grundstücksbezogener Planungsanlass sollte näher begründet werden Wie in Ziffer 4.1 der Begründung dargelegt, soll durch die Erhöhung der maximal zulässigen Grundflächen eine Anpassung an die überwiegend im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes zulässigen Grundflächen erfolgen. Die Begründung wird jedoch zur Klarstellung entsprechend ergänzt Hinweis, dass auch Terrassen in die zulässige GR einzurechnen sind Die Festsetzung A 3.1 ist so zu verstehen, dass auch Terrassen in die zulässige Grundfläche einzubeziehen sind. Zur Klarstellung wird die Festsetzung auch textlich um Terrassen ergänzt. Blatt: 18

19 1.1.4 Definition Geländeoberfläche Die Formulierung der Festsetzung A 3.4 entspricht der Definition der Wandhöhe gem. Art. 6 Abs. 4 Satz 2 BayBO und wird daher als ausreichend angesehen Nähere Definition des Begriffs Gebäudeteile (Festsetzung A 4.1), sonst nicht bestimmt genug Der Hinweis wird berücksichtigt. Als sonstige Gebäudeteile sollen Balkone, Erker und Überdachungen festgesetzt werden. Festsetzung A 4.1 wird entsprechend ergänzt Prüfung, ob bei Festsetzung A 4.3 der Begriff Bauraum durch Baugrundstück ersetzt werden sollte Die Festsetzung entspricht der Regelung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan. Im Hinblick auf die zulässigen Nebengebäude soll den Bauwerbern ein gewisser Spielraum zugestanden werden. Eine Gestaltung z. B. von Garagen mit Flachdächern ist somit zulässig. Blatt: 19

20 1.1.7 Korrektur der genannten Flurnummer in Ziffer 3 der Begründung. Die Flurnummer wird auf Seite 3, Ziffer 3, korrigiert Ergebnis Sickertest in Begründung einarbeiten Der Sickertest wurde zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro Breitenberger Tiefbau e. K. durchgeführt, die Ergebnisse liegen vor. Der anstehende Boden auf dem Baugrundstück ist demnach absolut sickerfähig. Die Begründung wird entsprechend ergänzt Untere Naturschutzbehörde Hinweis auf falsche Flurnummer in der Begründung Die Flurnummer wird berichtigt. Auf die Beschlussfassung zum Einwand des Kreisbauamtes wird verwiesen. Blatt: 20

21 Empfehlung, Regelungen zur Grünordnung zu ergänzen (Nachpflanzung Bäume, Freiflächengestaltungsplan) Die vorliegende Bebauungsplanänderung umfasst lediglich ein Flurstück im Geltungsbereich des Ursprungsplanes Nr. 33B. Im Sinne einer weitgehenden Gleichbehandlung wird von Regelungen abgesehen, die gegenüber dem Großteil der im rechtsverbindlichen Bebauungsplan einbezogenen Grundstücke restriktiver gestaltet sind. Gleiches gilt für eine Vorlage von Freiflächengestaltungsplänen. Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan ist eine solche Festsetzung nicht enthalten. Im Sinne der Gleichbehandlung wird daher auch hiervon Abstand genommen. 2. Untere Denkmalschutzbehörde, Schreiben vom Hinweis auf Bodendenkmal in der Nähe Die Anregung wird aufgenommen. Die Hinweise werden entsprechend ergänzt. 3. Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom Grundsätzlich keine Bedenken, Anregung, Sichtverhältnisse im Zufahrtsbereich zu prüfen Die Anregung wird aufgenommen. Zur Sicherstellung ausreichender Sichtverhältnisse werden die Flächen für Garagen in der Planzeichnung so verortet, dass ihr Abstand zur Straße 5m beträgt. Blatt: 21

22 Dies entspricht auch dem üblichen Stauraum entsprechend der gemeindlichen Stellplatzsatzung. 4. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom Hinweis auf Nähe zu Bodendenkmal und Bitte, hierauf im Bebauungsplan zu verweisen Es wird ein textlicher Hinweis in die Planunterlagen aufgenommen, der auf die Erforderlichkeit einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis gem. Art. 7 Abs. 1 BayDSchG verweist. Der Umgriff des Bodendenkmals wird als nachrichtliche Übernahme im Bebauungsplan ergänzt, Eine archäologische Untersuchung ist ggf. im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu veranlassen. 5. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Schreiben vom Hinweis auf erforderliche Niederschlagswasserbeseitigung, im Übrigen Empfehlungen und Informationen zu den Themen Grundwasser, Altlastenverdachtsflächen, Wasser- /Abwasserversorgung Der Sickertest wurde zwischenzeitlich durch das Ingenieurbüro Breitenberger Tiefbau e. K. durchgeführt, die Ergebnisse liegen vor. Der anstehende Boden auf dem Baugrundstück ist demnach absolut sickerfähig. Die Begründung wird entsprechend ergänzt. Ferner wird angesichts der Hanglage folgende Festsetzung aufgenommen, um ein Einfließen von Niederschlagswasser in das Gebäude zu vermeiden: Die Unterkante des Erdgeschoss-Fertigfußbodens ist mindestens 0,15m über dem Niveau der an das Grundstück angrenzenden Straße zu errichten. Blatt: 22

23 Die übrigen Anmerkungen werden zur Kenntnis genommen und in den Bebauungsplan unter B: Hinweise aufgeführt. 6. AWISTA, Schreiben vom Hinweis, dass Bereitstellung der Abfallbehälter am nächsten befahrbaren öffentlichen Verkehrsraum erfolgen muss. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 7. Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen; Schreiben vom Keine Bedenken, aber Anregung, dass etwaige sichtbare Flächen nicht glänzend oder reflektierend und in dezenter Farbgebung gestaltet werden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. C: weiteres Vorgehen: Der Entwurfsverfasser wird gebeten, die Planung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse zu ändern. Blatt: 23

24 Die Verwaltung wird beauftragt, mit der geänderten Planung eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, nur zu den geänderten Teilen, durchzuführen. der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 8) Vollzug der Baugesetze; Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 "Wartaweil Teil A" im Bereich des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching; - Behandlung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Einwendungen, Bedenken und Anregungen Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden folgende Stellungnahmen vorgebracht: A: Öffentlichkeit: Keine B: Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: 1. Landratsamt Starnberg, Schreiben vom Kreisbauamt Blatt: 24

25 1.1.1 Anregung, die Planzeichnung komplett zu ersetzen Der Anregung wird gefolgt. Die Planzeichnung der Bebauungsplanänderung wird die Planzeichnung des Ursprungsplanes ersetzen. Die Präambel wird entsprechend geändert Festsetzung A3 unzulässig (Grundfläche und Überschreitung) Dem Einwand wird stattgegeben. Die Festsetzung A3 wird insofern geändert, dass der erste Satz gestrichen wird. Satz 2 wird wie folgt geändert: Gemäß 16 Abs. 6 BauNVO darf die höchstzulässige Grundfläche durch Balkone und Terrassen um 15% überschritten werden Regelungsinhalt Festsetzung A4 (Überschreitung GR durch Anlagen gem. 19 Abs. 4 BauNVO) unklar Die Beschränkung der Überschreitung auf Flächen für Garagen ist bewusst gewählt, um dem Vorhaben zu entsprechen und darüber hinaus keine weiteren Überschreitungen zuzulassen. Es erfolgt jedoch eine redaktionelle Änderung, um den Verweis auf 19 As. 4 Satz 3 zu ändern. Blatt: 25

26 1.2 Untere Naturschutzbehörde Hinweis auf Lage im LSG und Widerspruch zu Schutzzweck, allerdings Befreiungswürdig; Hinweise aufnehmen; Nachträglicher Hinweis auf fehlerhafte Nennung der Rechtsgrundlage in der Begründung Die textlichen Hinweise sowie die Begründung werden entsprechend der vorgebrachten Formulierungen ergänzt. 1.3 Untere Immissionsschutzbehörde Anregung, die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung für die Grundstücke Fl. Nrn ff (Änderung Bund Naturschutz) auch für diesen Planbereich heranzuziehen. Die vorliegende Bebauungsplanänderung regelt lediglich die Zulässigkeit eines Garagengebäudes. Immissionsschutzrechtlich schutzwürdige Nutzungen wie Wohnen werden lediglich im Bestand und entsprechend bestehendem Baurecht festgesetzt. Eine Neubewertung der Immissionen im Plangebiet ist somit nicht veranlasst, es werden keine Festsetzungen zum Lärmschutz aufgenommen. 1.4 Untere Denkmalschutzbehörde Hinweis auf Baudenkmal und Verweis auf Stellungnahme des Bay. Landesamtes f. Denkmalpflege; Forderung, dass die Garage vom Denkmal abgerückt wird Blatt: 26

27 Die geplante Garage ist in der Planzeichnung der vorliegenden Bebauungsplanänderung genau verortet. Die Situierung erfolgte dabei auf Grundlage des Architektenentwurfs, der ein Einfügen der Garage in den bestehenden Hang vorsieht. Damit ist sichergestellt, dass die Garage von der Straße aus nicht sichtbar bleibt und somit keine optische Beeinträchtigung der Villa besteht. Einem weiteren Abrücken der Garage vom Gebäude wird nicht nähergetreten. In der Bebauungsplanänderung wurde, wie auch im rechtsverbindlichen Bebauungsplan, aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet der Erhalt der wertvollen Natur in der Nähe zum Uferbereich des Ammersees besonders berücksichtigt. Dementsprechend wurde die Garage im Bereich der bestehenden Zufahrt gewählt, um eine weitere Inanspruchnahme der freien Flächen zu vermeiden. Ein weiteres Abrücken der Garage würde diesem Ziel entgegenlaufen und stattdessen eine zusätzliche Versiegelung der bisher freigehaltenen Flächen bedingen. Um sicherzustellen, dass die Garage tatsächlich nur am vorgesehenen Standort errichtet werden kann, wird die Festsetzung A 7.5 wie folgt ergänzt: Garagen sind nur in den dafür vorgesehen Baufenstern zulässig. 2. Landratsamt Starnberg, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom Keine grundsätzlichen Bedenken, aber Hinweis auf Anbauverbotszone und notwendige Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Das Staatliche Bauamt Weilheim wurde am Verfahren ebenfalls beteiligt und hat keine Einwendungen gegen die Planung vorgebracht. Blatt: 27

28 3. Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Schreiben vom Hinweis auf Baudenkmal; Forderung, dass die Garage vom Gebäude abgerückt wird; Festsetzung einer gebäudescharfen Baulinie; allgemeine Hinweise auf bodendenkmalpflegerische Belange Auf die Beschlussfassung unter Ziffer B: 1.4 wird verwiesen. Darüber hinaus handelt es sich in der Bebauungsplanänderung nicht um eine Baulinie, sondern um eine Baugrenze. Im Gegensatz zur Baulinie, auf der die Bebauung verbindlich erfolgen muss, wird mit der Baugrenze die äußere Grenze der Bebauung festgesetzt, die jedoch nicht ausgeschöpft werden muss. Vorliegend wurde die Baugrenze aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan übernommen. Lediglich der bisher falsch dargestellte Bereich wurde an den tatsächlichen Bestand angepasst. Im fraglichen Bereich wurde dies bereits gebäudescharf durchgeführt. Die Festsetzungen der Bebauungsplanänderung stellen hinsichtlich des Bestandes keine Änderung gegenüber bereits bestehendem Baurecht dar. Eine Änderung der Planung wird daher nicht veranlasst. Die bodendenkmalpflegerischen Hinweise zu den Meldepflichten werden entsprechend unter C: Hinweise aufgenommen. 4. Bayerische Schlösser- und Seenverwaltung, Schreiben vom Hinweis auf Seeuferbereich als Schutzbereich; Ansicht vom und zum See darf nicht beeinträchtigt werden, keine glänzenden oder reflektierenden Oberflächen; Beteiligung im Baugenehmigungsverfahren gewünscht. Die Bebauungsplanänderung bezieht sich lediglich auf die Errichtung einer Garage. Diese wird in die bestehende Hanglage entlang der Straße eingebunden, so dass der Blick auf den See nicht beeinträchtigt wird. In einem eventuellen Baugenehmigungsverfahren wird die Schlösser- und Seenverwaltung in ihrer Nachbareigenschaft erneut beteiligt. Blatt: 28

29 Wird das Vorhaben jedoch im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht, obliegt es allein dem Bauherrn, die Nachbarn zu beteiligen. 5. Wasserwirtschaftsamt Weilheim, Scheiben vom Hinweis auf Grenzbereich zu Überschwemmungsgebiet - Empfehlung, die 60m-Grenzlinie für genehmigungspflichtige Anlagen aufzunehmen - Freihaltung eines 5m breiten Uferstreifens - Sonstige Informationen und Empfehlungen zu Grundwasser, Altlastenverdachtsflächen, Wasser-/Abwasserversorgung Die 60m-Grenzlinie um den Ammersee im Hinblick auf erforderliche Anlagengenehmigungen wird nachrichtlich in die Planzeichnung übernommen. Die textlichen Hinweise werden entsprechend dem Vorschlag des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim redaktionell ergänzt. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes erstreckt sich nicht vollständig bis zum Ufer des Ammersees. Der geforderte befahrbare Uferstreifen ist somit nicht Teil des Bebauungsplanes. Die Mitteilungspflicht gem. Art. 1 BayBodSchG wird redaktionell in der Begründung ergänzt. Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine geringe zusätzliche Versiegelung auf einem sehr großflächigen Grundstück, welches zudem an den Ammersee angrenzt. Es wird daher davon ausgegangen, dass es zu keiner Beeinträchtigung hinsichtlich der Niederschlagswasserbeseitigung kommt. Gegebenenfalls kann unter den Vorgaben des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim direkt in den Ammersee eingeleitet werden. Die Forderung nach einem Sickertest erscheint in diesem Fall daher unverhältnismäßig. Blatt: 29

30 C: Hinweis Verwaltung: Derzeit laufen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 Wartaweil Teil A parallel zwei Bebauungsplanänderungen. Da sich beide Änderungen auf den Ursprungsplan, der zuvor noch nicht geändert wurde, beziehen, wurden beide Änderungsentwürfe mit 1. Änderung betitelt. Zur Klarstellung wird vorgeschlagen, die Änderung im Bereich des Bund Naturschutzes künftig als 1. Änderung und die vorliegende Änderung als 2. Änderung fortzuführen. Die vorliegende Bebauungsplanänderung des Bebauungsplanes Nr. 43 Wartaweil Teil A im Bereich des Grundstücks Fl. Nr der Gemarkung Herrsching wird künftig als 2. Änderung fortgeführt. Die parallel laufende Änderung im Bereich des Bund Naturschutzes erhält die Bezeichnung 1. Änderung. der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht D: weiteres Vorgehen: Der Entwurfsverfasser wird gebeten, die Planung unter Berücksichtigung der zuvor gefassten Beschlüsse zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der geänderten Planung eine erneute, verkürzte öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, nur zu den geänderten Teilen, durchzuführen. der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht 9) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 254/15, Wörthseestraße 9, Gemarkung Breitbrunn Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Blatt: 30

31 Für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 254/5, Wörthseestraße 9, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen des Architekten Bernd. G Haumayr vom , wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. 10) Bauantrag zum Anbau einer Einliegerwohnung an das bestehende Wohnhaus Seeblickstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 506, Gemarkung Breitbrunn Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zum Anbau einer Einliegerwohnung an das bestehende Wohnhaus Seeblickstraße 9, Grundstück Fl. Nr. 506, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen der PGH GmbH vom Januar 2018, wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen/5 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt, da die faktische Baulinie nach Westen überschritten wird. Der Abstand zur Seeblickstraße würde nur 2 m betragen. Die östlich der Seeblickstraße gelegenen Hauptgebäude weisen einen straßenseitigen Abstand von mindestens 6 m auf. Eine Unterschreitung dieses Abstandes fügt sich nicht in den bisherigen Bebauungsrahmen ein und hätte eine negative Wirkung auf das städtebauliche Erscheinungsbild entlang der Seeblickstraße. 11) Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Doppelgaragen, Grundstücke Fl. Nrn. 505/3 und 507/9, Seeblickstraße 11, Gemarkung Breitbrunn Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Blatt: 31

32 Für den Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Doppelgaragen auf den Grundstücken Fl. Nrn. 505/3 und 507/9, Seeblickstraße, Gemarkung Breitbrunn, gemäß den Plänen des Architekten Andreas Kellner vom , wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen/9 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! Das gemeindliche Einvernehmen wird versagt, da die faktische Baulinie nach Westen überschritten wird. Der Abstand zur Seeblickstraße würde nur 4 m bzw. im Bereich der Dachterrasse teilweise nur 2,50 m betragen. Die östlich der Seeblickstraße gelegenen Hauptgebäude weisen einen straßenseitigen Abstand von mindestens 6 m auf. Eine Unterschreitung dieses Abstandes fügt sich nicht in den bisherigen Bebauungsrahmen ein und hätte eine negative Wirkung auf das städtebauliche Erscheinungsbild entlang der Seeblickstraße. 12) Bauantrag zur Errichtung von zwei Dreispännern und zwei Doppelhäusern auf den Grundstücken Fl. Nrn. 466, 470/11, 465/2 und 465/3, Jahnstraße, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zur Errichtung von zwei Dreispännern und zwei Doppelhäusern auf den Grundstücken Fl. Nrn. 466, 470/11, 465/2 und 465/3, Jahnstraße, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen der plan X architekten GmbH vom wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt Hinsichtlich der im östlichen Bereich des Grundstücks im Bebauungsplan Nr. 14 Sportzentrum festgesetzten Stellplätze wird einer Befreiung zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen/3 Nein-Stimmen der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht Blatt: 32

33 13) Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Gebäudes mit Schulungsräumen und sieben Hotelzimmern auf dem Grundstück Fl. Nr. 547/2, Mühlfelder Straße, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: Zu den im Vorbescheidsverfahren aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Frage 1 Das Vorhaben ist hinsichtlich dem Maß der Nutzung mit einer Grundfläche von 8,70 m x 22,33 m mit ca. 195 m² planungsrechtlich zulässig. Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen/5 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! Frage 2 Das Vorhaben ist hinsichtlich der Art der Nutzung (Schulungsräume und Hotelzimmer) gemäß 34 BauGB planungsrechtlich zulässig. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/2 Nein-Stimmen 14) Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Zweifamilienhauses und einer überbauten Duplexgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 923, Schmidschneiderstr. 8, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergehen folgende Beschlüsse: Zu den im Vorbescheidsverfahren aufgeworfenen Fragen wird wie folgt Stellung genommen: Blatt: 33

34 Frage 1 Eine Bebauung des Grundstücks mit einem zweigeschossigen Baukörpers mit einer Grundfläche von ca. 170 m², wie in der beigefügten Planskizze dargestellt, wird befürwortet. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/2 Nein-Stimmen Frage 1 a Eine talseitige Wandhöhe von 7,30 m über dem bestehenden Gelände ist zulässig. Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen/1 Nein-Stimme Frage 2 Eine Überbauung der in den Hang gebauten Duplexgarage mit einem eingeschossigen Baukörper mit einer Grundfläche von 82 m² in einem Abstand von 5,50 m von der nordwestlichen Grundstücksgrenze, wie in der beigefügten Planskizze dargestellt, ist zulässig. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/2 Nein-Stimmen Frage 2 a Eine talseitige Wandhöhe von 4,20 m über dem bestehenden Gelände ist zulässig. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen/2 Nein-Stimmen 15) Bauantrag zur Anpassung der Höhenlage eines bestehenden Wohngebäude an die vorhandene Topographie und Errichtung eines Wintergartens und Nebengebäude, Grundstück Fl. Nr. 653/5, Panoramastraße 15, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zur Anpassung der Höhenlage eines bestehenden Wohngebäudes an die vorhandene Topographie und Errichtung von Nebengebäuden auf dem Grundstück Fl. Nr. 653/5, Panoramastraße 15, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen des Architekten Philip Truelsen vom , wird das gemeindliche Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt. Blatt: 34

35 16) Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte an eine bestehende Doppelhaushälfte, Dekan-Wenzl-Weg 24 a, Grundstück Fl. Nr. 1016/5, Gemarkung Herrsching Verwaltungsfachwirt Oliver Gerweck trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Für den Bauantrag zum Neubau einer Doppelhaushälfte an eine bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl. Nr. 1016/5, Dekan-Wenzl-Weg 24 a, Gemarkung Herrsching, gemäß den Plänen der Architekten Stadtmüller, Burkhardt und Graf vom , wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr Änderung Weinberg hinsichtlich der vorhandenen unnatürlichen Geländeaufschüttung, welche durch die Stützmauern noch verfestigt werden würden, wird zugestimmt. Abstimmungsergebnis: 0 Ja-Stimmen/9 Nein-Stimmen Beschlussvorschlag somit abgelehnt! 17) Gesamtfortschreibung des Regionalplans München; 3. Anhörung Verwaltungsfachwirt Guido Finster trägt den Sachstand vor. Im Anschluss ergeht folgender Die Gesamtfortschreibung des Regionalplanes wird zur Kenntnis genommen. Es wird keine Stellungnahme abgegeben. Blatt: 35

36 18) Anfragen von Gemeinderäten und Berichte von Beauftragten Gemeinderätin Köhl frägt hinsichtlich eines möglichen neuen Standortes für den Geldautomaten der VR Bank in Breitbrunn an. Er ist mit der VR Bank in Verhandlungen, so 1. Bürgermeister Ch. Schiller. 19) Bekanntgaben des 1. Bürgermeisters Keine! Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt 1. Bürgermeister Ch. Schiller um 20:13 Uhr die öffentliche Sitzung. Für die Richtigkeit: Der Vorsitzende: Der Niederschriftenführer Ch. Schiller Oliver Gerweck 1. Bürgermeister Verwaltungsfachwirt Zu den TOP s 6 bis 8 Melanie Faude Verwaltungsfachwirtin Blatt: 36

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses

Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn. Sitzungstag: Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Öffentliche Sitzung des Bauausschusses Rott a. Inn Sitzungstag: 08.09.2011 Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindehauses Vorsitzender: Marinus Schaber, 1. Bürgermeister Schriftführerin: Karin Bürger Bauausschussmitglieder

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 138 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 22.02.2010 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.25 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

G E M E I N D E G I L C H I N G

G E M E I N D E G I L C H I N G G E M E I N D E G I L C H I N G Landkreis Starnberg Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Gilching Sitzungstermin: Montag, den 18. Mai 2015 Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende:

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl

NIEDERSCHRIFT. 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 4. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Harald Mundl NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 10. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 09.12.2015 Sitzungsbeginn 18:00 Uhr Sitzungsende 18:40 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

Abwesend: 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Böckelmann entschuldigt Gemeinderat Gerhard Stürzer

Abwesend: 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Böckelmann entschuldigt Gemeinderat Gerhard Stürzer der 38. Sitzung des Gemeinderates Herrsching a. Ammersee am 25.04.2016 Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian

Mehr

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden.

Beschluss. Beratung. Bisherige Sitzungen. Beschlussvorschlag. Finanzierung. Ergebnis. 1. Über das weitere Vorgehen ist zu entscheiden. Seite 1 von 4 Vorlage Nr. 73/2016 Befreiungsantrag im vereinfachten Genehmigungsverfahren hier: Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage und Pkw-Stellplatz auf dem Grundstück Ligetistr. 8 Überschreitung

Mehr

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794

Stand: Entwurf November 2015 BV 15794 Gemeinde Bad Feilnbach Landkreis Rosenheim Bebauungsplan Nr. 52 Umfeld Blumenhofklinik 1.Änderung für die Flur-Nummern 50/10, 50/16-18, 63T Begründung Bearbeitung: Werner Schmidt Mühlenstraße 20a Tel.:

Mehr

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN

7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN 7. Änderung zum Bebauungsplan Nr. 52: UNTERHOFKIRCHEN Begründung zur 7. Bebauungsplanänderung Architekt: Dipl.-Ing. Architekt Alexander Groh Roßmayrgasse 17 85435 Erding Tel: 08122-880020 Fassung vom 16.09.2014

Mehr

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg

1. Änderung Bebauungsplan Nr. 263 Zur Horst. Begründung. Stadt Olsberg Zur Horst Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.2 Planverfahren 3 1.3 Derzeitige Situation 3 1.4 Planungsrechtliche Vorgaben 3 2 Änderungspunkt

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 217 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 14.02.2011 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.23 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren)

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge. Begründung gem. 2 a BauGB. Entwurf. zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) GEMEINDE CALDEN 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 Am Mäckelsberge Begründung gem. 2 a BauGB Entwurf zum Verfahren gem. 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren) 18. Februar 2016 Udenhäuser Straße 13 34393

Mehr

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses

Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Seite: 104 Gemeinde Gilching Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Bauausschusses Sitzungstermin: Montag, den 17.08.2009 Sitzungsbeginn: 18.00 Uhr Sitzungsende: 18.30 Uhr Ort, Raum: Rathaus,

Mehr

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB

B e g r ü n d u n g. zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB B e g r ü n d u n g zum Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 05/003 - Westlich Leuchtenberger Kirchweg Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB Stadtbezirk 5 - Stadtteil Lohausen 1. Örtliche Verhältnisse Das etwa

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 13, 3 (2), 4 (2) BauGB 23.5.2014 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 01-08 VOGESBERG 8. ÄNDERUNG BÜRO KELLER LOTHRINGER STRASSE 15 30559 HANNOVER

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m 4 (2), 3 (2) BauGB 5.12.2016 STADT BOCKENEM BEBAUUNGSPLAN NR. 2 NORD, 18. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES BÜRO KELLER

Mehr

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung

Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung. Entscheidungsbegründung Bebauungsplan M 312 Wilhelmring/Bahnstraße/Bergstraße, 1. Änderung Entscheidungsbegründung Stand: 12.07..2007 Inhalt: 1 Erfordernis der Planaufstellung und allgemeine Ziele 1.1 Geltungsbereich/Lage des

Mehr

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG

Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Stadt Büdingen - Stadtteil Büdingen Bebauungsplan Nr. 32 Im Bachmichel 2. Änderung BEGRÜNDUNG Bearbeitung: Büro Dr. Klaus Thomas Ritterstraße 8 61118 Bad Vilbel Tel: 06101/ 582106 Fax 06101/ 582108 info@buerothomas.com

Mehr

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom Markt Bad Endorf Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg Begründung und Satzungstext vom 25.10.2016 Planung contecton Dipl. Ing. Thomas W. Bauer, Architekt Wittelsbacherstr. 17,

Mehr

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen

Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, 09.08.2011 Nr.: 51 Rathaus Unterdießen Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 51 Ort: Rathaus Unterdießen Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:45 Uhr Vorsitz: Erster Bürgermeister Dietmar Loose Anwesend

Mehr

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom VERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG BAD EMS 01.10.2014 für die Stadt Bad Ems AZ: 2/610-53/1/12 1 DS 15/ 0077 Sachbearbeiter: Herr Figurski VORLAGE Gremium Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Stadtrat Status

Mehr

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort

Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort Gemeinde Haundorf Staatlich anerkannter Erholungsort N i e d e r s c h r ift über die Sitzung vom im des Gemeinderates 15.02.2016, 19.30 Uhr Alten Schulhaus Obererlbach Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß

Mehr

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING

STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING STADT BAD AIBLING FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ÄNDERUNG FÜR TEILBEREICHE IM PARKGELÄNDE MIETRACHING UND IM ORTSTEIL WILLING Flächennutzungsplan Änderung für Teilbereiche im Parkgelände Mietraching und im Ortsteil

Mehr

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m².

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sandäcker II 1. Änderung umfasst eine Fläche von ca m². Begründung zum Bebauungsplan "Sandäcker II - 1. Änderung" Gemeinde Landkreis Regierungsbezirk Ravensburg Tübingen 1 Anlass der Planänderung Das Gewerbegebiet Sandäcker II liegt am südlichen Ortsrand der.

Mehr

Zeit und Ort der Sitzung waren den Mitgliedern ordnungsgemäß mitgeteilt. Der Ausschuss ist beschlussfähig.

Zeit und Ort der Sitzung waren den Mitgliedern ordnungsgemäß mitgeteilt. Der Ausschuss ist beschlussfähig. N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 14. Mai 2012, 19.00 Uhr ANWESEND: 1. Bürgermeister Neusiedl Jan GR-Mitglieder Kneidl Uschi

Mehr

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB:

ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE. Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB: GEMEINDE ADELBERG ÄNDERUNG BAULINIENPLAN HIRSCHLESWEG-FRÜHLINGSTRASSE SATZUNG und BEGRÜNDUNG Entwurf vom 15.09.2016 Bebauungsplan der Innenentwicklung nach 13a BauGB Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13 i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 16.7.2015 STADT BOCKENEM STADTTEIL MAHLUM BEBAUUNGSPLAN UND ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFT NR. 10-04 ÜBERNWEG 1. ÄNDERUNG BÜRO

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte. Vorlage Nr.: 01/2016 GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 01/2016 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 13.01.2016 a) Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport, Alte Besigheimer Str. 19, Flst. 6213 1. Sachverhalt

Mehr

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst.

GEMEINDE GEMMRIGHEIM. Baugesuche. a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. GEMEINDE GEMMRIGHEIM Vorlage Nr.: 25/2015 Baugesuche AZ: 632.201; 632.203 Datum: 20.04.2015 a) Rückbau bestehende Pflasterfläche und Herstellung Pufferlagerfläche, Neckarwestheimer Straße, Flst. 2330 1.

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker

G e m e i n d e G e o r g e n b e r g. Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker G e m e i n d e G e o r g e n b e r g Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplans Mitteräcker Gemeinde Georgenberg Neuenhammerstraße 1 92714 Pleystein Pleystein, Johann

Mehr

Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Böckelmann

Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller 2. Bürgermeister Hans-Jürgen Böckelmann der 28. Sitzung des Gemeinderates Herrsching a. Ammersee am Öffentlicher Teil Gemeinde Herrsching a. Ammersee Bahnhofstraße 12 82211 Herrsching a. A. Bürgermeister: 1. Bürgermeister Christian Schiller

Mehr

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang

Amtsblatt. Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 20 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.10.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 6. Satzung

Mehr

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 4.11.2015 GEMEINDE EICKLINGEN LANDKREIS CELLE VORHABENBEZOGENER BEBAUUNGSPLAN NR. 1 MÜHLENWEG 5 BÜRO

Mehr

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 60

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates am im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 60 am 25.07.2016 im Mehrzweckraum der Volksschule Ettringen Seite 60 Sämtliche Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Robert Sturm

Mehr

A n d e r B i e s e l h e i d e

A n d e r B i e s e l h e i d e Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Glienicke / Nordbahn A n d e r B i e s e l h e i d e (Textbebauungsplan) Satzung Begründung gemäß 9(8) BauGB Textliche Festsetzungen gem. 9 BauGB i.v.m. BauNVO und 89

Mehr

Ortsgemeinde Waldrohrbach

Ortsgemeinde Waldrohrbach Ortsgemeinde Waldrohrbach Bebauungsplan Bärloch 3. Änderung im vereinfachten Verfahren gem. 13 Baugesetzbuch Bestandteil der 3. Änderung - Textteil - zeichnerische Festsetzungen Beigefügter Teil zum Bebauungsplan

Mehr

Stadt Neubulach Blatt 30 / 2016

Stadt Neubulach Blatt 30 / 2016 Stadt Neubulach Blatt 30 / 2016 Niederschrift über die e Sitzung des Technischen- und Umweltausschusses am 9. März 2016 Beginn: Ende: 19:00 Uhr 19:20 Uhr Zur Sitzung waren anwesend: Die Vorsitzende Bürgermeisterin

Mehr

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung STADT PERLEBERG Stadtverordnetenversammlung Beschlussauszug 21.04.2015 Sitzung: Auszug aus der Niederschrift: 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung Sitzungsdatum: 19.02.2015 Zu TOP 01.: Eröffnung

Mehr

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching

Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Gemeinde Herrsching am Ammersee Landkreis Starnberg 2. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Volks- und Raiffeisen-Bank Herrsching Vorhabenträger: VR Bank Starnberg-Herrsching- Landsberg eg Hauptstraße

Mehr

Sitzung Gemeinderat Schlehdorf

Sitzung Gemeinderat Schlehdorf : 08/2016 Sitzung Gemeinderat Schlehdorf Sitzungstag: Donnerstag, 03. November 2016 Sitzungsort: Schlehdorf Namen der Gemeinderatsmitglieder anwesend entschuldigt unentschuldigt Vorsitzender: Jocher Stefan

Mehr

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22

A M T S B L A T T. P A S S A U Leben an drei Flüssen DER STADT PASSAU Nummer 22 A M T S B L A T T DER P A S S A U Leben an drei Flüssen 29.07.2015 Nummer 22 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Passau, 100. Änderung

Mehr

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE

ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg

Mehr

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen

Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Bebauungsplan Nr. 141 Dorfgemeinschaftsplatz Wildsachsen Konzept zur frühzeitigen Beteiligung 2 Ablauf der Präsentation (1) Konzept für die Platzgestaltung (2) Bebauungsplanverfahren (3) Konzept des Bebauungsplans

Mehr

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I

BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 6. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Martin Hofmann

NIEDERSCHRIFT. 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Zuhörer: 6. Teilnehmende Personen: Vorsitzender: Herr Martin Hofmann NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 13.01.2016 Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 20:15 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Sitzungssaal

Mehr

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 23. Jahrgang 21. Oktober 2014 Nr.: 39 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche - Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 Waldsiedlung Am Gimpelweg der Stadt Ludwigsfelde

Mehr

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag

Lfd. Nr. Träger/Behörde Anregungen und Bedenken Stellungnahme der Verwaltung Beschluss/ Beschlussvorschlag Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Regionalabteilung West (PE 23.11.2012) 1. Belange des Immissionsschutzes - Von Seitens des Immissionsschutzes bestehen gegenüber der Änderung der

Mehr

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht

Ausnahmen und Befreiungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - Seminar am 27.05.2003 in Kiel - Abweichung Ausnahme Befreiung im Bauplanungsrecht im Bauordnungsrecht 31 BauGB 76 LBO Ausnahmen - Sinn und Zweck - programmierte Abweichung

Mehr

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB)

B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) B E G R Ü N D U N G ( 9 Abs. 8 BauGB) zur 17. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haiden-Wiedmannsfelden der Stadt Laufen, Landkreis Berchtesgadener Land. Der Begründung liegt der Änderungsplan,

Mehr

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB

Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT. Flächennutzungsplan Neubekanntmachung Erläuterungstext. gemäß 6 (6) BauGB Gemeinde Wettringen KREIS STEINFURT Flächennutzungsplan Neubekanntmachung 2016 gemäß 6 (6) BauGB Erläuterungstext Projektnummer: 214295 Datum: 2016-08-18 Gemeinde Wettringen Flächennutzungsplan Neubekanntmachung

Mehr

1.) Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom und

1.) Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom und MARKT WERTACH MARKTGEMEINDERATSSITZUNG VOM 10. OKTOBER 2011 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT ÖFFENTLICH Anwesende Teilnehmer zu Beginn der Sitzung: 1. Bürgermeister und 11 Gemeinderatsmitglieder; Entschuldigt: G.

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs.

NIEDERSCHRIFT. 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, Kleiner Sitzungssaal Nr. O.02 Rathaus Weichs. NIEDERSCHRIFT Bezeichnung 1. Sitzung des Bauausschusses Sitzungsdatum Mittwoch, 14.01.2015 Sitzungsbeginn 19:00 Uhr Sitzungsende 19:30 Uhr Öffentlichkeitsstatus öffentlich Raum Bezeichnung Kleiner Sitzungssaal

Mehr

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße

GEMEINDE HAAR. GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße GEMEINDE HAAR GRUNDSTÜCKSDATEN Gewerbefläche an der nördlichen Leibstraße www.workside-haar.de Gemeinde Haar Gewerbefläche nördlich Leibstrasse Größe 4,2 ha davon ca. 2,07 ha als gewerbliches Bauland Geobasisdaten:

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich

Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich B e g r ü n d u n g Seite 1 Begründung zum Bebauungsplan Verwaltungs, Sport und Freizeitzentrum und Gewerbegebiet im Schlangengarten 7. Änderung Ortsgemeinde Offenbach/Queich 1 ALLGEMEINES... 2 1.1 Lage

Mehr

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung

Gemeinde Lambsheim Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung Entwurf Stand: 19.06.2012 1. PLANUNGSANLASS UND VERFAHREN Der Bebauungsplan Südlich der Gerolfstraße

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden

AMTSBLATT. Jahrgang Ausgegeben zu Senden am Ausgabe 2. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden AMTSBLATT DER GEMEINDE SENDEN Jahrgang 2009 Ausgegeben zu Senden am 22.01.2009 Ausgabe 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Senden Herausgeber: Der Bürgermeister der Gemeinde Senden Bestellungen

Mehr

Sitzungsraum: Sitzungssaal des Rathauses. Sämtliche sechs Mitglieder des Bauausschusses waren ordnungsgemäß eingeladen.

Sitzungsraum: Sitzungssaal des Rathauses. Sämtliche sechs Mitglieder des Bauausschusses waren ordnungsgemäß eingeladen. Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses Nandlstadt am Donnerstag, den 29. April 2010 in Nandlstadt um 18.00 Uhr Sitzungsraum: Sitzungssaal des Rathauses Sämtliche sechs Mitglieder

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt

Bekanntmachung der Stadt Barmstedt Bekanntmachung der Stadt Barmstedt über eine erneute öffentliche Auslegung und eine Beteiligung Träger öffentlicher Belange des Entwurfes der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 der Stadt Barmstedt

Mehr

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee

BEGRÜNDUNG. zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee BEGRÜNDUNG zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr.20 < Alter Meierhof > der Stadt Glücksburg / Ostsee Inhalt : Teil A - Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1. Planungsgrundlage

Mehr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr N i e d e r s c h r i f t über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Gemeinderates Grünwald am Montag, 17. September 2007, 19:00 Uhr ANWESEND: 2. Bürgermeister Weidenbach Stephan GR-Mitglieder

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM.

BEBAUUNGSPLAN NR. 76 PARKGELÄNDE MIETRACHING MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN. 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM. STADT BAD AIBLING BEBAUUNGSPLAN NR. 76 "PARKGELÄNDE MIETRACHING" MIT INTEGRIERTEM GRÜNORDNUNGSPLAN 5. ÄNDERUNG IM BESCHLEUNIGTEN VERFAHREN GEM. 13a BauGB C BEGRÜNDUNG Städtebau: Eberhard von Angerer Dipl.

Mehr

Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung"

Bebauungsplan Im Tal, 2. Änderung Bebauungsplan "Im Tal, 2. Änderung" Gemeinde Bekond Kreis Trier-Saarburg Begründung Entwurf September 2009 Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates vom 10.09.2009 Ausfertigungsvermerk: Es wird hiermit bescheinigt,

Mehr

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012

Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Stadt Gerlingen Gemeinderatsvorlage Nr.086 / 2012 Gerlingen, den 26. Juni 2012 Amt: Stadtbauamt Stadtplanung Zur Kenntnis genommen: Amtsleiter: BM:... Stadtentwicklung Gerlingen; Sanierung Stadtkern Rathausbereich;

Mehr

S I T Z U N G DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES. anwesend abwesend Abwesenheitsgrund. Ertl Wilhelm (entschuldigt)

S I T Z U N G DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES. anwesend abwesend Abwesenheitsgrund. Ertl Wilhelm (entschuldigt) S I T Z U N G DES BAU- UND UMWELTAUSSCHUSSES Sitzungstag: 29. November 2016 Sitzungsort: Stadt Vilseck Namen der Mitglieder des Bauausschusses anwesend abwesend Abwesenheitsgrund Vorsitzender: 1. Bürgermeister

Mehr

NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1

NIEDERSCHRIFT. der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Bürgerfragestunde NIEDERSCHRIFT der öffentlichen Verhandlungen des Ortschaftsrates Waldachtal-Cresbach am 05. August 2015 TOP 1 Der anwesende Bürger; Herr Werner Link, wohnt im Familiendorf und stellt

Mehr

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom

35. Sitzung des Bauausschusses der Stadt Mitterteich vom Blatt: 583 35. Sitzung des Bauausschusses vom 11.07.2011 Beginn: Ende: 15:30 Uhr 17:15 Uhr Anwesend: 1. Bürgermeister: Roland Grillmeier Mitglieder des Bauausschusses: Johann Brandl Mila Braun Karl-Heinz

Mehr

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT:

BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ. 1. Änderung BEGRÜNDUNG REF. III - 2 AUFGESTELLT: STADT BAD KISSINGEN BEBAUUNGSPLAN PETER-HENLEIN-STRAßE GEMARKUNG GARITZ 1. Änderung BEGRÜNDUNG STADTBAUAMT BAD KISSINGEN REF. III - 2 AUFGESTELLT: 23.07.2013 GEÄNDERT: STAND: FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITS-

Mehr

Anschließend nichtöffentliche Sitzung

Anschließend nichtöffentliche Sitzung 96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal

Mehr

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg

Nummer 28. Bestandsverzeichnisnummer 805 zu einem Fuß- und Radfahrweg A M T S B L A T T DER STADT PASSAU P A S S A U Leben an drei Flüssen 14.10.2015 Nummer 28 INHALT Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) - Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 108. Änderung

Mehr

Planungsausschuss öffentlich

Planungsausschuss öffentlich BESCHLUSSVORLAGE 24/2016 Planungsausschuss öffentlich 13.04.2016 Betreff: Bezug: Beteiligung des es an Bauleitplanverfahren Hier: Februar 2016 März 2016 Beschluss der Verbandsversammlung vom 16.01.91,

Mehr

Deckblatt Nr. 5. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. "An der Eichenstraße" 5. Änderung des Bebauungsplans durch. Inhalt: Ruhstorf,

Deckblatt Nr. 5. Bebauungsplan mit Grünordnungsplan. An der Eichenstraße 5. Änderung des Bebauungsplans durch. Inhalt: Ruhstorf, Bebauungsplan mit Grünordnungsplan "An der Eichenstraße" Gemeinde Bad Füssing Gern arkung Safferstetten Ausgefertigt am 28.06.2005 r 5. Änderung des Bebauungsplans durch Deckblatt Nr. 5 Inhalt: Seite 1

Mehr

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Stadt Wilhelmshaven Der Oberbürgermeister Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 16.07.2014 die 74. Änderung

Mehr

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am

LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN M 1:1000. PLANFERTIGER: Gez. am RMN Wohnbau GmbH MARKT MANCHING LANDKREIS PFAFFENHOFEN A.D.ILM REG.BEZ.: OBERBAYERN BEBAUUNGSPLAN NR. 14 Wechselfeld 6. Änderung ReR M 1:1000 PLANFERTIGER: Gez. am 27.05.2014 RMN Wohnbau GmbH Friedrich-Ebert-Str.

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG

Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, Mittwoch, 26. Oktober 2011, Uhr TAGESORDNUNG Stadt Cham Marktplatz 2 Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat, Cham, 25.11.2011 am Mittwoch, 26. Oktober 2011, 17.00 Uhr findet die 10. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal des

Mehr

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht

Bauamt. Novellierung BayBO 2008 Verfahrensrecht Bauamt Novellierung Verfahrensrecht Verfahrensrecht 2 1. Verfahrensrecht I. Genehmigungsfreistellung Art. 58 BayBO II. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Art. 59 BayBO III. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG G E M E I N D E S T O L Z E N A U L A N D K R E I S N I E N B U R G / W E S E R BEBAUUNGSPLAN NR. 14 STOLZENAU - NORD 1. ÄNDERUNG BEGRÜNDUNG Landkreis Nienburg / Weser Baut Bauleitplanung September 2005

Mehr

Städtebauliche Begründung

Städtebauliche Begründung Städtebauliche Begründung Stadtteil Troisdorf- Spich, Bereich Hauptstraße, Im Kreuzfeld Änderung überbaubarer Flächen zur Blockentkernung Vorentwurf, Stand: 13.11.2014 Stadt Troisdorf Der Bürgermeister

Mehr

Gesamte Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretersitzung

Gesamte Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretersitzung Gesamte Niederschrift zur öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung der Gemeindevertretersitzung Sitzungstermin: Dienstag, 07.06.2016 Sitzungsbeginn: Sitzungsende: Ort, Raum: 19:00 Uhr 22:15 Uhr Gemeindebüro

Mehr

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll

Seite: 12 Sitzungstag: Beschlussprotokoll Seite: 12 Beschlussprotokoll ------------------------ über die Sitzung des Stadtrates Ellingen ------------------------------------------------- am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, 18.30 Uhr ------------------------------------------------------------------

Mehr

Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling

Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom im Bürgerhaus Alling Niederschrift über die 22. Gemeinderatssitzung in der Wahlperiode 2014/2020 vom 23.02.2016 im Bürgerhaus Alling Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also

Mehr

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West

4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau. zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West 4. Berichtigung des Flächennutzungsplans der Stadt Soltau zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 Winsener Straße West Übersichtsplan M. 1:10.000 Geltungsbereich der 4. Berichtigung Kartengrundlage:

Mehr

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde

Zu Vorhaben nach 55 HBO als Antrag, sonst als. Aktenzeichen der Genehmigungsbehörde. Eingangsstempel der Genehmigungsbehörde C3 Formular Antrag auf und Abweichungen Kreuzen Sie an, ob Sie eine bauordnungsrechtliche Abweichung gemäß 63 HBO (Pkt. 6) oder eine planungsrechtliche Ausnahme bzw. Befreiung gemäß 31 BauGB (Pkt. ) beantragen.

Mehr

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen

G e m e i n d e H o h e n r o t h. folgende. Satzung über Die Herstellung und Gestaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen Auf Grund der Art. 52, 91 Abs. 1 Nr. 3 und 89 Abs. 1 Nr. 17 der Bayerischen Bauordnung (Bay- BO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.08.1997 (GVBl S. 433, BayRS 2132-1-I), in Verbindung mit Art. 23

Mehr

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB

Planfeststellungsverfahren. von Fachplanungsrecht für Straße, Schiene, Wasser etc. von 1-13 a BauGB Wege zur Schaffung von Baurecht Baugenehmigungsverfahren auf Basis von 34 BauGB (Innenbereich) oder 35 BauGB (Außenbereich) Bauleitplanverfahren auf Basis von 1-13 a BauGB Planfeststellungsverfahren auf

Mehr

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt

Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord. M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt 24genunterl Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan Inhalt des 24. Änderungsverfahrens Wachtelweg Nord M 1 : 5000 Planfassung vom Juni 2005 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan 24. Änderung des Flächennutzungsplanes

Mehr

TOP Gegenstand SV Nr.

TOP Gegenstand SV Nr. Kopien der Sitzungsprotokolle der öffentlichen Sitzung vom 21.01.2014 Gegenstand SV Nr. 1410101 Bauvoranfrage Anton und Johann Angerer, Pletzerweg 16, 83486 Ramsau 14001 b. Berchtesgaden - Neubau eines

Mehr

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard. FNP-Einzeländerung. Im Brühl. Gemarkung Bruchsal Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bruchsal, Forst, Hbrücken, Karlsdorf-Neuthard FNP-Einzeländerung Im Brühl Gemarkung Bruchsal Inhaltsverzeichnis Teil A A - I A - II A - III Plandarstellung Änderungsbereich

Mehr

EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße

EXPOSÉ. Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße EXPOSÉ Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Franz-Wallraff-Straße Stadt Aachen Fachbereich Immobilienmanagement Ansprechpartner: Herr Gass Tel. 0241 / 432-2323 Fax: 0241 / 432-2399 mail: Thomas.Gass@mail.aachen.de

Mehr

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem.

Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten Verfahren gem. Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch Begründung zur 8. Änderung des Bebauungsplans Nr. 109 Gewerbe- und Industriegebiet Beisenbusch im beschleunigten

Mehr

Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung

Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung Merkblatt für die Beantragung einer isolierten Abweichung Dieses Merkblatt besteht aus 2 Teilen: 1. Beurteilung der Verfahrensfreiheit 2. Ausfüllhilfe für das Formular Antrag auf isolierte Abweichung Eine

Mehr

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal

Stadt Obernkirchen Der Bürgermeister. Niederschrift. über die Sitzung Nr. 2/2009. des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal Stadt Obernkirchen 25.02.2009 Der Bürgermeister Niederschrift über die Sitzung Nr. 2/2009 des Ausschusses für Finanzen, Organisation und Personal der Stadt Obernkirchen vom 16.02.2009 Sitzungssaal Anwesend

Mehr

Bauanträge und Bauvoranfragen

Bauanträge und Bauvoranfragen Stadt BU-Nr. 038/2013 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Vorlage an den Bauausschuss zur Beratung in der Sitzung am 15.05.2013 (öffentlich). Bauanträge und Bauvoranfragen A. Baugenehmigungsverfahren

Mehr

Befreiung von den Festsetzungen des B7

Befreiung von den Festsetzungen des B7 Befreiung von den Festsetzungen des B7 Die Gemeinde hat in der 31. öffentlichen Sitzung des Bau- und Territorialausschusses der Gemeinde Blankenfelde - Mahlow am 23. Februar 2006 der Befreiung der Festsetzung

Mehr

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald

Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil. Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Windkraft und die 10-H-Regelung Das Urteil Konsequenzen für die Regional- und Bauleitplanung in der Region Donau-Wald Zielsetzung der 10-H-Regelung Erhöhung der Abstände von Windkraftanlagen zu Wohnbauten

Mehr

Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung

Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Ausfüllhilfe für den Antrag auf isolierte Abweichung Das Formular zur Beantragung einer isolierten Abweichung kann auf der Internetseite des Landratsamtes Eichstätt abgerufen werden. Antragsteller/Bauherr

Mehr

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen

Vorlesung / Übung. Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1. Wintersemester 2011/2012. Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 1 Vorlesung / Übung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 Wintersemester 2011/2012 Klausurfragen Vorlesung Bauordnungs- und Bauplanungsrecht ÖR B1 2

Mehr

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013

lassy architektur + raumplanung 1 Gestaltungs- und Bebauungsrichtlinie Windhaag bei Perg WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 1 WINDHAAG BEI PERG STAND: OKTOBER 2013 lassy architektur + raumplanung 2 PRÄAMBEL Ziel dieser Richtlinie ist, das historische und neue Straßen-, Orts- und Landschaftsbild

Mehr