A18, A19. Welche Impulse können von Menschen mit Migrationshintergrund für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land ausgehen?
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- Mathias Rosenberg
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1 Stellungnahme des IfM Bonn zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk am 1. Juni 2016 zu Kulturelle Vielfalt als wirtschaftlicher Erfolgsfaktor nutzen 16 STELLUNGNAHME 16/3867 A18, A19 Frage 1: Welche Impulse können von Menschen mit Migrationshintergrund für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land ausgehen? Welche wirtschaftlichen und gesellschaftlich relevanten Impulse von einer Personengruppe ausgehen, ist vordergründig weniger eine Frage ihrer Herkunft oder ihrer Migrationserfahrung. Deshalb ist zunächst einmal davon auszugehen, dass von Menschen mit Migrationshintergrund die gleichen wirtschaftlichen Impulse ausgehen können wie von Menschen ohne Migrationshintergrund: Unternehmen stellen Arbeitsplätze für den Unternehmer selbst und unter Umständen für Dritte bereit, ein Teil von ihnen engagiert sich in der betrieblichen Ausbildung, sie sorgen grundsätzlich für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs und ein Teil von ihnen bringt Innovationen auf den Markt, trägt so zur Erneuerung der Volkswirtschaft und damit zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei. Inwieweit in dieser Hinsicht Unterschiede zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund bestehen, ist wegen einer unzulänglichen Datenlage weitgehend ungeklärt. Vorliegende Befunde deuten jedoch darauf hin, dass die Unterschiede womöglich geringer sind als gemeinhin angenommen und im Zeitablauf geringer geworden sind (auch weil sich die Zusammensetzung der Gruppe der Personen mit Migrationshintergrund verändert hat). Frage 2: Was tragen migrantische Unternehmen zur Ausbildung junger Menschen bei? Amtliche Daten zur Ausbildungsbeteiligung von migrantischen Unternehmen liegen nicht vor. Nach Angaben des ifm Mannheim, die auf Unternehmensbefragungen basieren, beteiligen sich 20 % der Migrantenunternehmen (mit mindestens einem Beschäftigten) an der betrieblichen Ausbildung. Dieser Anteilswert liegt (noch) etwas unter dem von Unternehmen, die von Menschen ohne
2 2 Migrationshintergrund geführt werden (23 %). Die Migrantenunternehmen, die ausbilden, tun dies in etwa im gleichen Umfang wie die von Nicht-Migranten geführten Unternehmen. Dies drückt sich in der jeweiligen Auszubildendenquote (Anteil der Auszubildenden an allen Beschäftigten im Unternehmem) aus. Frage 3: Können Sie aufzeigen, wie sich die unternehmerische Tätigkeit von Migrantinnen und Migranten in NRW in den letzten Jahren verändert hat? Was könnte man tun, um einen breiteren Branchen- und Qualifikationsmix zu bekommen? Da weder amtliche Statistiken zu den von Migranten geführten Unternehmen vorliegen noch regelmäßig repräsentative Befragungen von Migrantenunternehmen durchgeführt werden, ist es schwierig, Veränderungen zu identifizieren. Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass innerhalb weniger Jahre üblicherweise keine nennenswerten Strukturveränderungen auftreten. Anhaltspunkte kann unter Umständen die Gewerbeanzeigenstatistik liefern, die zwar nicht den Migrationshintergrund, dafür aber die Herkunft der gewerblichen Gründer und Gründerinnen erfasst. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf von Ausländern gegründete Einzelunternehmen im gewerblichen Bereich in Nordrhein-Westfalen. 1 Hier zeigt sich eine Reihe von Veränderungen. Zunächst hat sich die Nationalitätenstruktur der Gründer geändert. So stammen derzeit etwa 60 % der Gründer aus den ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsstaaten von 2004 und entfielen lediglich rund 17 % der hier betrachten Gründungen auf diese Nationalitäten, 2009 waren es bereits 46 %. Im Zuge dessen veränderte sich auch die Struktur der Branchen, in denen Ausländer gegründet haben. Gründeten Ausländer bereits in 2009 mit einem Anteil von 27 % häufiger als Deutsche (9 %) im Baugewerbe, weitete sich diese Kluft bis 2013 noch aus: In diesem Jahr waren 43 % aller ausländischen Gründer eines gewerblichen Einzelunternehmens im Baugewerbe tätig (deutsche Gründer: 10 %). Im Gegenzug haben ausländische Gründer seltener als deutsche im Dienstleistungsbereich gegründet. Eine differenziertere Branchenbetrachtung zeigt, dass Ausländer durchaus in allen Branchen gründen, aber nicht in allen Branchen gleichermaßen vertreten 1 Gründungen von Einzelunternehmen stellen den weit überwiegenden Teil aller gewerblichen Gründungen dar.
3 3 sind. Ausgesprochen selten gründen sie in den Bereichen Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Grundstücks- und Wohnungswesen, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen sowie Erziehung und Unterricht. Sehr stark vertreten sind sie im Baugewerbe, im Gastgewerbe und in den sonstigen Dienstleistungen. Hieran hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Gründungen im Baugewerbe werden auch in den nächsten Jahren stark von Ausländern getragen sein. Allerdings ist hier ein Rückgang zu erwarten, weil Rumänen und vor allem Bulgaren seit 2014 weitaus weniger stark im Gründungsgeschehen vertreten sind als in den Vorjahren und diese beiden Personengruppen einen großen Anteil an den Gründungen im Baugewerbe hatten. Wie stark sich diese Branchenverschiebungen im gewerblichen Gründungsgeschehen auf die Branchenstruktur im Unternehmensbestand ausgewirkt hat, lässt sich nicht genau abschätzen, weil ein beachtlicher Teil der neu gegründeten Unternehmen nach kurzer Zeit auch wieder den Markt verlässt (etwa die Hälfte innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung). Informationen zur Qualifikation von Gründern und Selbstständigen liefert der Mikrozensus. Selbstständige mit oder ohne Migrationshintergrund sind höher qualifiziert als abhängig Beschäftigte, allerdings weisen selbstständige Migranten im Durchschnitt ein geringeres Qualifikationsniveau auf als deutsche. Der Anteil der Personen ohne beruflichen Bildungsabschluss ist unter den Migranten deutlich höher. Das Qualifikationsniveau der Personen mit Migrationshintergrund insgesamt hat sich in den letzten Jahren verbessert, vor allem weil die neu Zugewanderten aus den ost- und mitteleuropäischen Ländern zumeist über ein hohes Qualifikationsniveau verfügten. Daraus folgt, dass das Qualifikationsniveau der Selbstständigen mit Migrationshintergrund unter anderem vom Qualifikationsniveau in den Herkunftsländern abhängt. Wegen des vermutlich eher geringeren Qualifikationsniveaus der in den letzten Jahren nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge wird das durchschnittliche Qualifikationsniveau der Migranten hierzulande zunächst einmal wieder etwas sinken. Wie stark, hängt wiederum davon ab, wie gut es gelingt, die (jungen) Erwachsenen nachzuqualifizieren und die Kinder in die Schulen zu integrieren. Bisher ist es dem hiesigen Bildungssystem nicht gelungen, Kindern mit Migrationshintergrund die gleichen Bildungschancen zu bieten wie nicht Zugewanderten. Hier besteht demnach grundsätzlich Handlungsbedarf.
4 4 Wenn sich die Qualifikationsstruktur der Personen mit Migrationshintergrund verbessert, ist zu erwarten, dass sich der Branchenmix der Migrantenunternehmen verändert, in Richtung hin zum Branchenmix der übrigen Unternehmen. Frage 4: Wie bewerten Sie die Gründungschance für Menschen mit Migrationshintergrund in NRW? Wo gibt es spezifische Hürden für diese Zielgruppe (z.b. mangels deutscher Staatsangehörigkeit oder anerkanntem Berufsabschluss)? Die Gründungschancen für Menschen mit Migrationshintergrund sind in NRW grundsätzlich gut. Anders wäre es nicht zu erklären, dass Menschen mit Migrationshintergrund seit vielen Jahren relativ gesehen häufiger ein Unternehmen gründen als Menschen ohne Migrationshintergrund. Die zu beobachtende höhere Gründungsneigung von Menschen mit Migrationshintergrund hat zwar auch ihre Ursache in einer anhaltenden Arbeitsmarktdiskriminierung und im Falle der Bürger der ost- und mitteleuropäischen EU-Beitrittsländer von 2004 und 2007 in einer zunächst fehlenden Arbeitnehmerfreizügigkeit. Gleichwohl bieten sich Menschen mit Migrationshintergrund offensichtlich grundsätzlich Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Die Frage nach spezifischen Gründungshürden von Menschen mit Migrationshintergrund ist nicht ohne Weiteres zu beantworten, weil diese Personengruppe äußerst heterogen ist, damit sehr unterschiedliche Gründungsvoraussetzungen mitbringt und mit unterschiedlichen Hemmnissen und Hürden konfrontiert ist. Die Staatsangehörigkeit spielt im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung nur dann eine Rolle, wenn jemand nicht die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates 2 oder der Schweiz besitzt, weil diese Staatsangehörige die volle Niederlassungs- und Gewerbefreiheit genießen. Verfügen die übrigen Staatsangehörigen über eine Aufenthaltserlaubnis, benötigen sie gemäß 21 Abs. 6 Aufenthaltsgesetz für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit die Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Wie die Ausländerbehörden mit entsprechenden Anträgen umgehen, ist unseres Wissens noch nicht systematisch untersucht worden. In Befragungen von Gründern mit Migrationshintergrund werden Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde nicht als spezifisches Gründungshemmnis genannt. Verfügen die übrigen Staatsangehörigen noch 2 Das sind alle EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen.
5 5 nicht über eine Aufenthaltserlaubnis, sind entweder die Anforderungen des 21 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz oder des 21 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz zu erfüllen. Anders stellt sich die Lage nochmals dar, wenn Ausländer in Deutschland geduldet 3 sind oder über eine Aufenthaltsgestattung 4 verfügen. In diesen Fällen ist die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ausgeschlossen. Für die Mehrzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in NRW schränkt die Staatsangehörigkeit nicht ihr Recht zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ein. Gemäß Mikrozensus hatten % der Personen mit Migrationshintergrund in NRW die deutsche Staatsangehörigkeit. Von den Ausländern unter den Personen mit Migrationshintergrund hatten 40 % die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates. Insgesamt 75,5 % der Personen mit Migrationshintergrund in NRW besaßen damit in 2014 die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Staates. Als gründungshemmend können sich auch berufsständische Voraussetzungen erweisen. So setzt die Gründung in einem zulassungspflichtigen Handwerk bestimmte Qualifikationen voraus: einen Meisterbrief, den Abschluss bestimmter Hoch- und Fachschulen oder die Gesellenprüfung plus mindestens sechsjährige Berufserfahrung. Und in einer Vielzahl von Freien Berufen ist die Gründung an berufsständische Voraussetzungen gebunden, die vor allem hohe Anforderungen an die Qualifikation stellen. Gründungshemmend wirken diese Regelungen für Menschen, die ihre Berufsausbildung oder ihr Studium nicht in Deutschland absolviert und Probleme mit der Anerkennung ihrer Abschlüsse haben. Wie viele Personen aufgrund dieser Schwierigkeiten von einer Gründung absehen, ist nicht bekannt. Angesichts einer überproportional hohen Beteiligung von Personen mit Migrationshintergrund am Gründungsgeschehen ist jedoch zu vermuten, dass berufsständische Regelungen vielmehr zu einer Verzögerung des Gründungsprozesses beitragen oder hochqualifizierte Gründungsinteressierte dazu veranlassen, in Wirtschaftsbereiche auszuweichen, in denen keine qualifikationsbezogenen Hürden existieren. 3 Personen, die sich nicht (mehr) im Asylverfahren befinden oder einen negativen Asylbescheid erhalten haben, deren Abschiebung ausgesetzt wurde. 4 Asylbewerber und -bewerberinnen bis zum Abschluss des Asylverfahrens.
6 6 Frage 5: Können Sie Regelungsbedarf ausmachen, mit dem für diese Zielgruppe(n) eine Wettbewerbsgleichheit mit Gründern ohne Migrationshintergrund erreicht werden könnte? Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob die Regelungen im Aufenthaltsgesetz zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit vereinheitlicht werden könnten, vor allem für die Menschen, die bereits einen Aufenthaltstitel haben. Warum innerhalb dieser Personengruppe Unterschiede gemacht werden, ist nicht ohne weiteres einsichtig. Ebenso wenig, warum bestimmte Titel zwar zur Aufnahme einer abhängigen, nicht aber zu einer selbstständigen Tätigkeit berechtigen. Die jetzigen Regelungen sind jedenfalls kaum durchschaubar. Im Hinblick auf die berufsständischen Regelungen wäre zu prüfen, inwieweit hier weitere Lockerungen möglich sind, ohne das Schutzbedürfnis der Verbraucher zu gefährden. Frage 6: Welcher aktive Beitrag könnte von Seiten der Landesregierung zur expliziten Förderung der migrantischen Wirtschaft noch zusätzlich geleistet werden? / Frage 7: Welche Instrumente zur Unterstützung von Migrantenunternehmen gibt es auf regionaler und kommunaler Ebene? In Nordrhein-Westfalen gibt es auf regionaler und kommunaler Ebene ein umfassendes Angebot an Unterstützungsleistungen für Gründer/innen und Unternehmer/innen. Dieses Angebot steht grundsätzlich allen gleichermaßen offen. Anstatt daneben Parallelstrukturen aufzubauen (die ohnehin meist nur temporärer Natur sind), die sich ausschließlich an Migrantenunternehmen richten, halten wir es für zielführender, die allgemeinen Unterstützungsangebote dahingehend zu prüfen, inwieweit sie für mögliche spezifische Bedürfnisse von Migranten und Migrantinnen gerüstet und in welcher Hinsicht Anpassungen erforderlich sind. Frage 8: Welchen Beitrag können die Selbstverwaltungsorgane der Wirtschaft leisten, um die Belange von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund zu fördern? Wie kann aus Ihrer Sicht die Beteiligung migrantischer Unternehmer in den Strukturen der verfassten Wirtschaft verbessert werden?
7 7 / Frage 9: Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichsten Hemmnisse und Barrieren für Menschen mit Migrationshintergrund bei der Existenzgründung? Menschen mit Migrationshintergrund sind im Wesentlichen mit den gleichen Hemmnissen und Barrieren bei der Existenzgründung konfrontiert wie nicht Zugewanderte. Etwas anders sieht dies jedoch bei den Finanzierungsproblemen aus. Diese halten Personen mit Migrationshintergrund häufiger von der (schnellen) Umsetzung ihrer Gründungspläne ab als Personen ohne Migrationshintergrund. Während der Gründung(svorbereitung) werden Probleme bei der Kundenakquise und der Finanzierung von beiden Gründergruppen gleichermaßen am häufigsten genannt. Eine stärkere Rolle spielen bei Menschen mit Migrationshintergrund Probleme im Bereich Steuern/Buchhaltung. Frage 10: In wie weit fördert migrantische Ökonomie die Zusammenarbeit mit ausländischen Märkten und Unternehmen und in wie weit können sie zur Verstärkung von Investorentätigkeiten beitragen? Wie kann das gefördert werden? Die Internationalisierungsaktivtäten der Migrantenunternehmen wurden bisher kaum im Vergleich zu den übrigen Unternehmen empirisch untersucht. Es spricht aus theoretischer Sicht jedoch einiges dafür, dass Migrantenunternehmen zumindest im Hinblick auf die ökonomische Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland Vorteile aufweisen: keine Sprachbarrieren, gemeinsamer kultureller Hintergrund sowie explizite und implizite Kenntnisse der formalen Strukturen. Daten des ifm Mannheim belegen, dass Migrantenunternehmen in der Tat einen höheren Anteil ihrer Umsätze im Ausland erzielen als Unternehmen von Personen ohne Migrationshintergrund. Die Auslandsaktivitäten insbesondere Import und Export der Unternehmen in Deutschland, auch der kleinen und mittleren, haben in den zurückliegenden Jahren zugenommen. Dass die Anzahl der auslandsaktiven Unternehmen zugenommen hat, könnte unter anderem auch an dem Anstieg der Anzahl der Migrantenunternehmen liegen. Inwieweit die wirtschaftliche Zusammenarbeit der migrantischen Ökonomie mit ausländischen Unternehmen zur Verstärkung der Investorentätigkeit in NRW beitragen können, lässt sich nur schwer beantworten. Am ehesten wäre daran zu denken, dass sich Investoren aus dem jeweiligen Herkunftsland an den
8 8 hiesigen Unternehmen von Migranten beteiligen. Wie häufig dies geschieht ist unbekannt. Angesichts von Unternehmen in NRW in 2013 mit unmittelbarer oder mittelbarer ausländischer Kapitalbeteiligung scheint dies jedoch eher selten der Fall zu sein, auch wenn dieser Wert eine Untergrenze darstellt, weil nur Direktinvestitionsobjekte ab einer Bilanzsumme von 3 Millionen Euro erfasst werden.
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