Leistungsbewertung im Fach Englisch Sekundarstufe I

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1 Leistungsbewertung im Fach Englisch Sekundarstufe I Vorbemerkung: In den Jahrgängen 5 8 wird grundsätzlich binnendifferenziert gearbeitet, d. h. bei allen Anforderungen und Inhalten wird in Basis- und Aufbauanforderungen unterschieden, wobei die Basisanforderungen so zu wählen sind, dass sie i.d.r. von allen Schülern erfüllt werden können. Für zieldifferent unterrichtete GU-Schüler gelten in Absprache mit den GU- Lehrern u.u. individuell abweichende Regelungen. Durch die äußere Differenzierung in den Jahrgängen 9 und 10 entfällt hier die Untergliederung in Basisund Aufbauanforderungen/ -kompetenzen. Klassenarbeiten: Anzahl/ Art der Leistungsüberprüfungen: pro Schuljahr werden 5 kombinierte Klassenarbeiten (Basis und Aufbau)geschrieben. pro Schuljahr kann maximal eine Klassenarbeit durch eine weitere Form der Leistungsüberprüfung ersetzt werden (Präsentation, Portfolio, mündl. Prüfung, Produkt eines längeren Schreibauftrags) Hierbei ist in den Jahrgängen 5-8 zu beachten, dass auch bei diesen Formen der Leistungsüberprüfung Basis- und Aufbauanforderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bewerten sind. In Jg. 10 ist dies verpflichtend eine mündliche Prüfung, d.h. andere Formen der Leistungsüberprüfung als Alternative zu Klassenarbeiten entfallen für diesen Jahrgang. Bei der Konzeption von Klassenarbeiten ist folgendes zu beachten: entsprechend der Vorgaben des Kernlehrplans sind grundsätzlich in jeder Klassenarbeit verschiedene Kompetenzen zu überprüfen Hör-/ Leseverstehen, Verfügbarkeit sprachlicher Mittel, Schreiben (auch Basis!), Mediation. Welchen Kompetenzen dies jeweils sind, ist je nach inhaltlichen Schwerpunkten des Moduls vorab auf Jahrgangsebene festzulegen. Anforderungen für beide Leistungsniveaus müssen in den Jahrgängen 5 8 vorab festgelegt sein; Punkte für Basis- und Aufbauaufgaben werden gesondert ausgewiesen. die kombinierte Klassenarbeit enthält für beide Anforderungsstufen (Basis und Aufbau) die gleichen Aufgabenformate, es werden grundsätzlich die gleichen Kompetenzen überprüft. (Verhältnis Umfang Basis-/ Aufbauaufgaben etwa 2/3 zu 1/3) Aufbau- und Basisanforderungen unterscheiden sich durch d. Schwierigkeitsgrad (geschlossen offen, gelenkt frei,...) Basisaufgaben müssen verpflichtend von allen bearbeitet werden. Aufbauaufgaben werden nur dann als solche gewertet, wenn mindestens 45% der Basiskompetenzen erreicht wurden (Note 4- ) Allgemein gilt: Der Anteil offener Aufgaben muss im Laufe der Sekundarstufe I kontinuierlich gesteigert werden und in den Jahrgängen 9 und 10 (insbesondere im E-Kurs) überwiegen. Bei der Bewertung des freien Textes sollen sprachliche Aspekte (Sprachrichtigkeit, Ausdrucksvermögen und Textgestaltung) etwas stärker gewichtet werden als der Inhalt (Faustregel 60:40). Innerhalb der

2 sprachlichen Bewertung wird die Sprachrichtigkeit zu 50% berücksichtigt. Je nach Schwerpunkt des Moduls sind Abweichungen (nach Absprache auf Jahrgangsebene) möglich. Kriterien für die Bewertung des Ausdrucksvermögens und der Textgestaltung können (angepasst auf die jeweilige Jahrgangs- und Anforderungsstufe (Basis/ Aufbau, G-Kurs/ E-Kurs) sein: angemessener und differenzierter allgemeiner und thematischer Wortschatz, angemessen komplexer und variabler Satzbau, selbständige Formulierung, Erfüllung der Aufgabenstellung in Hinblick auf Textsorte und Adressatenorientierung, Strukturierung des Textes. Welche Aspekte in welchem Maße Berücksichtigung finden, hängt mit den Schwerpunkten des Unterrichts und der Aufgabenstellung zusammen. Benotung der kombinierten Klassenarbeiten in den Jahrgängen 5-8: Zur Ermittlung der Gesamtnote werden zunächst eine Basisnote (Punkte der Basisaufgaben) und eine Aufbaunote (Punkte der Aufbaunote) ermittelt. Für beide Noten wird der Notenspiegel mit FLD zugrunde gelegt: % % % % % % 6 Beide Noten werden dann im Verhältnis 2/3 (Basis) 1/3 (Aufbau) verrechnet. Für die Verrechnung empfiehlt es sich, die Noten in Oberstufenpunkte umzuwandeln [ 1+ = 15 P, 1 = 14P, 1- = 13P, 2+ = 12P, 2 = 11P, 2- = 10P, 3+ = 9P, 3 = 8P, 3- = 7P, 4+ = 6P, 4 = 5P, 4- = 4P, 5+ = 3P, 5 = 2P, 5- = 1P, 6 = 0P] Rechenbeispiel: Basisnote 3+, Aufbaunote 4+ 9P + 9P + 6P = 24P : 3 = 8P Gesamtnote: 3 (Aufbau) Wird der Aufbauteil nicht bestanden (mind. 45%), gilt die Basisnote. Die im nicht bestandenen Aufbauteil erreichten Punkte können den Basispunkten zugerechnet werden und so die Basisnote u. U. verbessern (Es bleibt aber eine Basisnote) es lohnt sich auf jeden Fall, die höheren Anforderungen zu versuchen.!!! Eine nicht ausreichende Punktzahl im Basisteil (= nicht bestandener Basistest) kann auf diese Weise nicht ausgeglichen werden!!! Wiederholung des Basistests (Es wurden weniger als 45% der Basispunkte erreicht): Ein nicht bestandener Basisteil wird nach weiteren Übungsmöglichkeiten wiederholt (gegebenenfalls kann dies auch ein verkürzter Test sein). Ziel ist es, dass möglichst alle Schüler zumindest die Basiskompetenzen in ausreichendem Maße nachweisen können. Die Aufgabenteile zum Nachweis von Aufbaukompetenzen können nicht wiederholt werden.

3 Klassenarbeiten in Jahrgang 9 und 10: Aufgrund der äußeren Differenzierung entfällt die Unterteilung in Basis-und Aufbauanforderungen. Eine nicht ausreichende Arbeit kann nicht wiederholt werden. Für die Ermittlung der Note wird der o.g. Notenspiegel mit FLD zugrunde gelegt. Die Noten der Leistungsüberprüfungen machen in allen Jahrgängen ca. 50% der Endnote aus. Mündliche Prüfung anstelle einer Klassenarbeit: Wie im Kernlehrplan vorgesehen, wird eine Klassenarbeit im Jahrgang 10 durch eine mündliche Prüfung ersetzt. Nach Absprache in der Fachkonferenz gilt dies für die erste Arbeit im zweiten Halbjahr. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen (zusammenhängendes Sprechen und dialogisches Sprechen) und wird i.d.r. als Paarprüfung durchgeführt. Die Paare sind den Schülern vorab bekannt. Die Prüfungszeit beträgt Minuten pro Paar (bei Dreiergruppenprüfungen Minuten), die Schüler haben eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten. Es prüft jeweils der Englischlehrer/ die Englischlehrerin des Kurses zusammen mit einem weiteren Mitglied der Fachschaft. Die Beurteilung der Prüfungsleistung erfolgt entsprechend der vom Ministerium vorgegebenen Kriterien. Im vorangehenden Unterricht werden die Schülerinnen und Schüler sowohl mit Form und Ablauf der Prüfung als auch mit den Beurteilungskriterien vertraut gemacht und erhalten Gelegenheit, beide Prüfungsteile zu üben. Die Erziehungsberechtigten werden vorab in einem Schreiben über Form, Inhalt und Ablauf der Prüfung informiert. Sonstige Formen der Leistungsüberprüfung anstelle einer Klassenarbeit: Je nach Form der Leistungsüberprüfung sind die Bewertungskriterien jeweils auf Jahrgangsebene abzustimmen und den Schülerinnen und Schülern vorab transparent zu machen. Wichtig ist in den Jahrgängen 5-8, dass Basis- und Aufbauanforderungen entsprechend ausgewiesen werden. Sonstige Leistungen im Unterricht und Arbeit in der Lernzeit: Zu den Sonstigen Leistungen im Unterricht gehören alle Leistungen, die ein Schüler/ eine Schülerin im Zusammenhang mit dem Unterricht erbracht hat mit Ausnahme der Klassenarbeiten. Dies sind auf den Fachunterricht bezogen z.b. Beiträge zum Unterrichtsgespräch und in Gruppen- bzw. Partnerarbeit, Beratungszeitaufgaben, Referate und sonstige Präsentationsleistungen (sofern nicht als Ersatzleistung für eine Klassenarbeit gewertet; s.o.), Wortschatzkontrollen und Grammatiktests. Bei der Bewertung aller Leistungen im Unterricht spielt (entsprechend der Jahrgangsstufen zunehmend) stets auch die sprachliche Qualität eine Rolle (angemessene Verwendung des Wortschatzes und der grammatikalischen Strukturen, korrekte Aussprache und Schreibung). Lernzeit: Die Lernzeitmodule im Fach Englisch vertiefen und erweitern die Inhalte des Fachunterrichts. Aufgaben werden in den Jahrgängen 5-8 auf mindestens zwei Levels (Basis und Aufbau), je nach Inhalt und Aufgabenart ergänzt durch weitere vereinfachte bzw. erweiternde (anspruchsvollere) Aufgaben, angeboten. In den Jahrgängen 9 und 10 wird zwischen obligatory und optional tasks unterschieden, wobei letztere sowohl zusätzliche Übungen zur Wiederholung eines Inhalts (für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler) als auch weiterführende und vertiefende Aufgabenstellungen (leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler) beinhalten können. Inhalte und Kompetenzerwartungen werden den Schülerinnen und Schülern zu Beginn eines jeden Moduls im Fachunterricht erläutert. Die Lernzeitmappen werden nach Abschluss eines jeden Moduls von der Fachlehrkraft bewertet und die

4 Schülerinnen und Schüler erhalten eine individuelle Rückmeldung zu Qualität und Umfang der bearbeiteten Aufgaben, zur Arbeitsweise, zu ihren individuellen Stärken und Schwächen sowie Hinweise auf mögliche Schwerpunkte der weiteren Arbeit. In den Jahrgängen 5 8 wird auch jeweils ausgewiesen, ob die Bearbeitung überwiegend dem Basis- oder dem Aufbauniveau entspricht. Die Kriterien der Bewertung (Umfang, Vollständigkeit, Qualität der jeweils geforderten Texte, Umgang mit Korrekturen/ Lösungen, Überarbeitungen, Beachtung der jeweiligen Aufgabenstellung, Form/ Sorgfalt) sind den Schülerinnen und Schülern bekannt. Die Benotung der Lernzeit fließt zu 25% in die Gesamtnote mit ein, 25% basieren auf der Sonstigen Leistungen. Zertifikate (Jahrgänge 5-8): Zertifikate über die erlangten Basis- und Aufbaukompetenzen werden jeweils halbjährlich zusammen mit den Zeugnissen ausgegeben. Auf den Zeugnissen gibt es einen entsprechenden Hinweis. für die Zertifikate ist das einheitliche Raster zu verwenden (Modulthema/ Modulnote) Zuweisung zu E-/ G-Kursen am Ende der Jahrgangsstufe 8: Entscheidend für die Zuweisung zum E-Kurs ist die Zahl der bestandenen Aufbaumodule (nicht die Note ein Schüler, der alle Aufbaumodule mit der Note 4 abgeschlossen hat, gehört in den E-Kurs, da er auf diesem Niveau ausreichende Leistungen (=Voraussetzung für den FOR) erbringen kann; bei früherer äußerer Differenzierung würde er mit der Note 4 auch im E- Kurs verbleiben; auch auf Basis-Niveau (G-Kurs) muss es die Noten 1 oder 2 geben.) A > B => E-Kurs B > A => G-Kurs B = A => pädagogische Entscheidung unter Berücksichtigung der persönlichen Entwicklung (auch Jg. 7)

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