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1 Section suisse Schweizer Sektion Sezione svizzera Swiss Section Erlachstr.16B Case postale 3001 Berne Suisse Tél: Fax: PC CCP Berner Kantonalbank Schweizerische Asylrekurskommission Webergutstrasse Bern-Zollikofen Bern, den 26. Mai 2005 Betrifft: Frau..., geb. am..., Demokratische Republik Kongo Sehr geehrte Damen und Herren Amnesty International wurde von der Rechtsvertreterin von Frau... aus der Demokratischen Republik Kongo gebeten, eine Stellungnahme zu ihrer Situation zu verfassen. Wir stützen uns in der folgenden Stellungnahme auf die Auskünfte und Einschätzungen eines ehemaligen Länderspezialisten des Internationalen Sekretariats von Amnesty International in London, auf Informationen unserer Länderexpertin zur Demokratischen Republik Kongo, auf diverse Berichte von Amnesty International, wie etwa verschiedene Jahresberichte, sowie auf Berichte von weiteren Menschenrechts-organisationen, zum Beispiel Human Rights Watch. Da wir davon ausgehen, dass der Asylrekurskommission die allgemeine Lage und die allgemeine Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) bekannt sind, werden wir auf diese nur kurz eingehen. Wir konzentrieren uns in dieser Stellungnahme auf die Beschreibung der Situation der Angehörigen der Ethnie der Tutsi sowie der - den Tutsi ethnisch verwandten - Banyamulenge, auf die Situation der Frauen und insbesondere auf die Situation von MenschenrechtsaktivistInnen und deren Angehörigen in der DRK, weil diese Tatsachen für die betroffene Person von besonderer Wichtigkeit sind. Ausserdem werden wir ausführlich zur persönlichen Situation von Frau... Stellung nehmen. Amnesty International est une organisation mondiale, oeuvrant à la promotion et à la défense des droits humains fondamentaux. Indépendante et impartiale, Amnesty International fonde son action sur la rapidité et l efficacité de l aide aux victimes des violations des droits de la personne. Ses activités sont financées par ses seuls membres et par des dons privés. Prix Nobel de la Paix 1977 Amnesty International ist eine weltweite Bewegung, die für die Förderung und Verteidigung der fundamentalen Men-schenrechte arbeitet. Unabhängig und unparteilich, zielen ihre Aktionen auf schnellste und wirksame Hilfe für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Die Aktivitäten der Organisation sind nur durch ihre Mitglieder und mit privaten Spenden finanziert. Friedensnobelpreis 1977

2 1. Die allgemeine Lage in der Demokratischen Republik Kongo Die Situation in der Demokratischen Republik Kongo bleibt auch zweieinhalb Jahre nach den Friedensverhandlungen instabil, und vor allem im Osten des Landes hält der Konflikt unvermindert an. Im Dezember 2002 hatten sich die wichtigsten Konfliktparteien in der südafrikanischen Hauptstadt Pretoria auf die Bildung einer Koalitionsregierung geeinigt. Damit sollte der Konflikt, der seit 1998 schätzungsweise drei Millionen Tote gefordert hatte, beendet werden. Am 30. Juni 2003 nahm die Übergangsregierung mit Präsident Joseph Kabila an der Spitze ihre Arbeit auf. Die Ämter der vier Vizepräsidenten gingen an Vertreter der bisherigen Regierung, der unbewaffneten Opposition und der beiden wichtigsten bewaffneten Rebellengruppen, des Mouvement pour la libération du Congo (MLC) und des Rassemblement congolais pour la démocratie-goma (RCD-Goma). Der UN- Sonderberichterstatter für die Demokratische Republik Kongo stellte im Oktober 2003 fest, dass Personen, die an massiven Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen waren, in die Regierung berufen worden waren. Dies schwächte das Vertrauen der Bevölkerung in die Übergangsregierung. 1 Die Dauer der Übergangszeit wurde auf zwei Jahre festgelegt. Als Ziele der Übergangsperiode wurden die Wiedervereinigung, die Befriedung und der Wiederaufbau des Landes sowie die Wiederherstellung der territorialen Integrität und der Staatsautorität definiert. Die verschiedenen auf kongolesischem Staatsgebiet operierenden Rebellenarmeen und Milizen sollten in die neue kongolesische Armee integriert werden. Zudem sollten Zehntausende Kämpfer, die nicht in die neue Armee aufgenommen wurden, entwaffnet und wieder in das Zivilleben eingegliedert werden. Ausserdem wurde der Übergangsregierung im Friedensvertrag auferlegt, Bedingungen für freie und faire Kommunal-, Parlaments- und Präsidentenwahlen im Jahr 2005 zu schaffen. Die Übergangsverfassung sah die Schaffung einer Reihe von zivilen Einrichtungen zur Unterstützung von neuen demokratischen Strukturen vor. Dazu gehörten die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Menschenrechte und einer Kommission für Wahrheit und Versöhnung. Beide Institutionen waren jedoch nicht hinreichend unabhängig. Außerdem verfügten sie weder über die notwendigen finanziellen Ressourcen noch über einen eindeutigen Auftrag. 2 Die politische Situation in der Demokratischen Republik Kongo bleibt im Jahr 2005 instabil, und es ist fraglich, ob der für den 30. Juni 2005 vorgesehene Wahltermin eingehalten werden kann. Das Land bleibt geteilt in Gebiete, die sich unter der Kontrolle der Regierung befinden 1 Amnesty International, Jahresbericht Amnesty International, Jahresbericht

3 und in Gebiete hauptsächlich im Osten des Landes, in denen die Regierung keine staatliche Kontrolle ausübt und die de facto von verschiedenen bewaffneten Gruppen kontrolliert werden. Milizen und deren Splittergruppen kämpfen noch immer um Einflussgebiete und wirtschaftliche Vorherrschaft. Auch die Unterstützung bewaffneter Gruppen durch die Regierungen Ugandas und Ruandas bildet ein Hindernis für die Schaffung eines stabilen Friedens in der DRK. Es kommt auch im laufenden Jahr weiterhin zu Kämpfen zwischen bewaffneten Gruppen, deren Opfer meist Zivilpersonen sind. Vor allem in den Ostprovinzen, besonders im Distrikt Ituri der Provinz Orientale sowie in Nord- und Süd-Kivu, sind Übergriffe auf die Zivilbevölkerung an der Tagesordnung. Ein im Osten der DRK verbreitetes Problem ist die mangelnde Kontrolle der politischen und militärischen Führer über ihre Truppen sowie die Abspaltung einzelner Verbände, die sich nicht an die Abmachungen halten. Ein grosses Problem sind ausserdem die wachsenden ethnischen Spannungen im Osten des Landes. 3 Basierend auf Informationen des International Rescue Committees geht Amnesty International davon aus, dass in der DRK im Jahr 2004 jeden Monat etwa 31'000 Menschen infolge des Konfliktes ums Leben kamen Die allgemeine Menschenrechtssituation in der Demokratischen Republik Kongo Bei den anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen in der Demokratischen Republik Kongo begehen alle Konfliktparteien immer noch straflos zahlreiche schwerste Menschenrechts-verletzungen. Massaker, illegale Tötungen, Folter, Vergewaltigungen, Plünderungen und der Einsatz von KindersoldatInnen sind weit verbreitet. Im ganzen Land finden willkürliche Festnahmen und rechtswidrige Inhaftierungen statt. Folterung von Verhafteten während Festnahme und Verhör sowie Folterung von Gefangenen sind häufig. Die Haftbedingungen sind hart und zum Teil lebensbedrohlich. Viele Gefängnisse sind überfüllt, und die Häftlinge leiden an Unterernährung und fehlender medizinischer Betreuung. Untersuchungshaft wird sehr häufig verlängert, und viele Gefangene werden festgehalten ohne angeklagt oder verurteilt zu werden. In kleineren Gefängnissen sowie in illegalen Hafteinrichtungen sind die Bedingungen noch härter als in den grossen Gefängnissen. In vielen illegalen Hafteinrichtungen werden Häftlinge systematisch missbraucht, geschlagen und gefoltert. Eine unbekannte Zahl von Gefangenen sind in diesen Einrichtungen 3 Amnesty International, Jahresbericht 2005; Schweizerische Flüchtlingshilfe, Demokratische Republik Kongo (DRC), Update, ; US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, Amnesty International, Jahresbericht

4 umgekommen. In allen Hafteinrichtungen sind ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose weit verbreitet. 5 Vor allem im Osten des Landes bleibt die Menschenrechtslage besorgniserregend. Mayi- Mayi-Milizen, Hutu-Milizen, Soldaten der Regierungsarmee und andere bewaffnete Gruppen verüben Gewalttaten gegen Zivilpersonen ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden. Ungesetzliche Tötungen, Abbrennen von Häusern, Verschwindenlassen, Entführung, Folter, Vergewaltigung, Verstümmelung, Zwangsrekutierung von KindersoldatInnen und Raubüberfälle sind verbreitet. Mayi-Mayi- und Hutu-Milizen beschlagnahmen regelmässig Privateigentum und plündern Häuser, um sich zu versorgen. In ländlichen Gebieten der Provinzen Nord- und Süd-Kivu und Maniema haben bewaffnete Gruppen ganze Dörfer abgebrannt und zerstört, viele Einwohner getötet, entführt und Frauen vergewaltigt. Willkürliche Verhaftungen und Misshandlungen von Personen, die den lokalen Machthabern nicht genehm sind, kommen häufig vor. Insbesondere MenschenrechtsaktivistInnen, JournalistInnen, AnhängerInnen anderer Parteien und Geschäftsleute, welche sich weigern, mit den Machthabern gemeinsame Sache zu machen, sind Einschüchterungen ausgesetzt, werden verhaftet, festgehalten, geschlagen oder auf sonstige Weise misshandelt Tutsi und Banyamulenge als Opfer von Menschenrechtsverletzungen Tutsi und die ethnisch mit den Tutsi verwandten Banyamulenge sind besonders gefährdet, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Weite Bevölkerungsteile haben grosses Misstrauen und Vorurteile gegenüber den Tutsi und Banyamulenge. Besonders in Gebieten, die unter der Kontrolle der RCD-Goma sind, werden die Begriffe Ruander, Tutsi und Banyamulenge zu einem Feindbild generalisiert. Viele Tutsi werden aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit bedroht und angegriffen. Diese Feindseligkeiten wurden durch die Ereignisse in der Stadt Bukavu in Süd-Kivu im Mai und Juni 2004 noch verstärkt. Es kam damals zu einem Aufstand dissidenter Soldaten, welchen es gelang, Bukavu von den Regierungstruppen zu erobern. Ein grosser Teil der Rebellen waren Tutsi und Banyamulenge. Tausende Soldaten der Regierungstruppen kamen in der Folge nach Süd- Kivu, um die Rebellen zu bekämpfen. Tutsi- und Banyamulenge-Zivilisten wurden Opfer von Vergeltungsaktionen und wurden getötet. Unter den Opfern befanden sich auch viele Frauen und Kinder, und viele Tutsi-Frauen wurden von Soldaten der Regierungstruppen vergewaltigt. Tausende Zivilpersonen flüchteten vor den Vergeltungsmassnahmen nach 5 US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, 28. Februar

5 Ruanda und Burundi. Mehr als 150 dieser Flüchtlinge wurden im August 2004 im burundischen Flüchtlingslager Gatumba, kurz vor der Grenze zur DRK, aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit ermordet. Berichten der Uno zufolge kann man davon ausgehen, dass die Täter aus der DRK kamen und möglicherweise Soldaten der kongolesischen Regierungsarmee waren. 7 Von Oktober bis Dezember 2004 nahmen Regierungstruppen willkürlich kongolesische Tutsi fest, die von Ruanda in die DRK zurückkehrten. Die Zurückkehrenden wurden in Bukavu und Uvira während mehrerer Tagen ohne Anklage festgehalten. 8 Ausserdem wurden im September und Oktober 2004 zurückkehrende Tutsi- Flüchtlinge in Süd-Kivu von der lokalen Bevölkerung mit Steinen angegriffen. 9 Private Medien sowie der Regierung nahestehende Medien hetzen die Bevölkerung gegen die Tutsi auf. In den Aufrufen werden die Diskriminierung und Vertreibung der Tutsi gefordert. In der grössten der Regierung nahestehenden Zeitung L Avenir erscheinen aufrührerische tutsi-feindliche Artikel, und in Fernsehsendungen werden immer wieder Gäste mit extremen, tutsi-feindlichen Ansichten interviewt. Berichten zufolge hielten im letzten Jahr bestimmte Regierungsmitglieder Hassreden, welche direkt oder indirekt die Vertreibung der Tutsi ins Ausland anregten Gewalt gegen Frauen In dem seit Jahren andauernden Konflikt in der Demokratischen Republik Kongo sind schon Zehntausende Frauen und Mädchen Opfer von systematischer Vergewaltigung geworden. Sexuelle Gewalt gegen Frauen ist auch im laufenden Jahr noch immer weit verbreitet und wird von den meisten Konfliktparteien als Kriegswaffe zur systematischen Einschüchterung und Demütigung der Bevölkerung eingesetzt. Bei den von extremer Brutalität begleiteten Angriffen gegen Frauen kommt es zu Massenvergewaltigungen, Vergewaltigung von Frauen vor den Augen der eigenen Kinder, Vergewaltigung von Kindern in Anwesenheit ihrer Eltern sowie zu Verstümmelung vergewaltigter Frauen und Mädchen mit Messern, Gewehrkolben und anderen Gegenständen. Zudem werden die Frauen von den Vergewaltigern häufig getötet. Tausende Frauen und Mädchen werden von bewaffneten Gruppierungen verschleppt und wochen- oder monatelang unter unmenschlichsten Bedingungen als Sexsklavinnen gehalten. Viele vergewaltigte Frauen tragen oftmals so schwere Verletzungen davon, dass sie sterben oder jahrelang an den physischen Folgen der Misshandlungen leiden. Dazu kommt, dass viele Opfer nach der Tat sozial stigmatisiert sind, von ihren 7 Human Rights Watch, World Report 2005, ; US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, Amnesty International, Jahresbericht

6 Männern verstossen und in ihren Gemeinden diskriminiert werden. Das Erlittene führt sie in ein Leben in Armut und Isolation. Vergewaltigung ist auch ein Grund für die rasche Verbreitung von HIV in der DRK. Es gibt nur unzureichende medizinische und psychologische Behandlung und Betreuung für die Opfer. Nach UN-Schätzungen wurden in Süd-Kivu zwischen Oktober 2002 und Februar 2003 ungefähr 5000 Frauen vergewaltigt, das heißt im Durchschnitt 40 pro Tag. Weniger als ein Dutzend Täter sind vor Gericht gestellt worden und das obwohl die verübten sexuellen Gewalttaten Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen..11 Im März 2004 besuchte eine Delegation von Amnesty International ein sechsjähriges Mädchen im Spital in der Stadt Kindu, in der Provinz Maniema. Das Mädchen wurde einige Wochen zuvor von einem Mayi-Mayi-Kämpfer beim Spielen vor dem Haus weggezerrt und auf dem Gelände einer öffentlichen Schule vergewaltigt. 12 Oft vergewaltigen Angehörige bewaffneter Gruppierungen eine Gruppe von Frauen in der Öffentlichkeit, um so ganze Familien, Gemeinschaften oder ethnische Gruppen zu bestrafen und zu demütigen. Vor allem in Ituri und in Nord- und Süd-Kivu werden Frauen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit Opfer von Vergewaltigungen Verfolgung von MenschenrechtsverteidigerInnen Amnesty International sind Dutzende Fälle bekannt, bei denen in den letzten Jahren MenschenrechtsverteidigerInnen in der Demokratischen Republik Kongo schikaniert, bedroht, in Haft genommen und misshandelt worden sind, weil sie Menschenrechtsverletzungen angeprangert und untersucht hatten. Auch seitens bewaffneter Gruppen kommt es immer wieder zu Festnahmen und Misshandlungen von MenschenrechtsaktivistInnen und JournalistInnen. Überall im Land kommt es vor, dass die Behörden, wenn sie eine bestimmte Person nicht ausfindig machen können, nahe Familienangehörige dieser Person verhaften oder schlagen. 14 Amnesty International äusserte sich in einer Pressemitteilung vom Januar 2005 besonders besorgt über die Sicherheit von MenschenrechtsaktivistInnen in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu. In Nord-Kivu scheinen Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen Opfer einer 10 US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, Human Rights Watch, D.R. Congo: Tens of Thousand Raped, Few Prosecuted, 7. März 2005; Amnesty International Press Release, Democratic Republic of Congo: Mass rape leaves a public health crisis, AI Index: AFR 62/021/2004, 26. Oktober 2004; Amnesty International, Jahresbericht 2004; Amnesty International, Jahresbericht Amnesty International, Jahresbericht US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, 25. Februar

7 regelrechten Einschüchterungskampagne von Seiten der lokalen Sicherheitskräfte zu werden. Seit Anfang 2005 haben mehrere führende Menschenrechtsaktivisten in der Provinzhauptstadt Goma massive Drohungen, auch Todesdrohungen, erhalten, und einige Personen sind dazu gezwungen worden, unterzutauchen oder das Land zu verlassen. So floh am 6. Januar 2005 der Generaldirektor der Menschenrechtsorganisation Action Sociale pour la Paix et le Développement aus Goma, nachdem er sich mehrere Tage versteckt gehalten hatte. Er hatte mehrere anonyme Drohanrufe erhalten und Agenten des Sicherheitsdienstes hatten ihn zu Hause aufgesucht. Ausserdem hatten unbekannte Personen versucht in sein Haus einzudringen. Auch der Direktor der Organisation Centre de Recherche sur l Environnement, la Démocratie et les Droits de l Homme (CREDDHO) floh, nachdem er mehrmals mit dem Tod bedroht worden war. Amnesty International geht davon aus, dass diese Drohungen die Antwort auf zwei Berichte sind, welche eine Reihe von Menschenrechtsaktivisten und organisationen in Nord-Kivu unterzeichnet hatten. Diese Berichte beschreiben ausführlich, wie in letzter Zeit Waffen an Zivilpersonen in Nord-Kivu verteilt worden sind. Ausserdem verurteilen die Berichte die zunehmende ethnische Polarisierung und Gewalt in der Provinz. 15 Diese Drohungen gegen Menschenrechtsaktivisten in Nord-Kivu stehen am Ende einer seit Jahren andauernden Reihe von Verfolgung und Bedrohung von Mitgliedern von Menschenrechts-organisationen. Im Juni 2000 wurde Aline Kabeyabeya, Vizepräsidentin des Zusammenschluss mehrerer Nichtregierungsorganisationen, COJESKI, verhaftet und bezichtigt, für die Regierung spioniert zu haben. Sie wurde in einer Haftanstalt des Sicherheitsdienstes festgehalten, wo sie gefoltert wurde, um ein Geständnis von ihr zu erpressen. 16 Im Oktober 2000 überfielen RCD-Soldaten ein Treffen von MenschenrechtsverteidigerInnen in Bukavu. Alle Anwesenden mussten sich auf den Boden legen und wurden geschlagen. Es wurde ihnen vorgeworfen, Informationen über Menschenrechtsverletzungen an die internationale Gemeinschaft weitergegeben zu haben. Unter den Opfern waren Marcellin Musemakweli und Edouard Kabazimya, die beide der Organisation CADHOM angehören. Am Abend wurden sie im Radio und Fernsehen als Terroristen denunziert. Später wurde 14 US Department of State, Country Report on Human Rights Practices DRC, Amnesty International, Press release, DR Congo: Human rights workers receive death threats, AI Index: AFR 62/001/ Amnesty International, Cas d appel, République Démocratique du Congo, AFR 62/021/01. 7

8 ihnen vorgeworfen, mit den Mayi-Mayi-Milizen zusammengearbeitet zu haben und es wurde ihnen mit weiteren Verhaftungen gedroht. 17 Vom Februar 2001 bis September 2001 wurde der Präsident der Association africaine de défense des droits de l homme (ASADHO) in Lubumbashi, Golden Misabiko Balohelwa ohne Anklage gefangengehalten und gefoltert. Während der verschiedenen Verhöre wurde er immer wieder über ein Communiqué von ASADHO befragt, in welchem auf die Exekution von acht Personen aufmerksam gemacht wurde. Diese waren im November 2000 wegen eines angeblichen Putschversuchs gegen Laurent Kabila angeklagt und anschliessend exekutiert worden. Im März 2002 floh Golden Misabiko Balohelwa aus der DRK, nachdem er erfahren hatte, dass er von Sicherheitskräften erneut gesucht wurde. 18 N'sii Luanda Shandwe, Vorsitzender der Menschenrechtsorganisation Comité des observateurs des droits de l'homme (CODHO), der bereits im Jahr 2001 drei Monate lang ohne Anklageerhebung in Haft verbracht hatte, wurde im April 2002 erneut festgenommen und wiederum ohne Anklage in Haft gehalten. Er wurde der Mitbeteiligung an einer Verschwörung bezichtigt, nachdem er für die Rechte von Gefangenen eingetreten war, die sich angeblich gegen Joseph Kabila verschworen hatten. Amnesty International betrachtete den Menschenrechtsaktivisten als gewaltlosen politischen Gefangenen und setzte sich für seine Freilassung ein. 19 Menschenrechtsverteidiger, die eine Aufklärung der in Kisangani verübten Menschenrechtsverstöße verlangten, wurden vom RCD-Goma routinemäßig schikaniert. Im Mai 2002 nahmen Angehörige der RCD-Goma den römisch-katholischen Priester Xavier Zabalo vorübergehend fest und befragten ihn nach seinen Kontakten zu einer örtlichen Menschenrechtsorganisation. Sein Priesterkollege Guy Verhaegen musste sich ärztlich behandeln lassen, nachdem er mit Schlägen traktiert worden war. Beide Männer kamen nach Protesten des Auslandes wieder aus der Haft frei. 20 Am 3. September 2002 wurde der Rechtsanwalt Honoré Musoko, ein Mitglied der Menschenrechtsorganisation Justice Plus, von Soldaten des RCD-ML in der Stadt Aru festgenommen, nachdem er sich in einem Radiointerview zur Menschenrechtssituation in 17 Amnesty International, Rwandese Forces and their Allies, AFR 62/021/2001, Juni Schweizerische Flüchtlingshilfe, Lageanalyse zur Demokratischen Republik Kongo, Februar Amnesty International, Jahresbericht 2003; Amnesty International, Detention without charge/prisoner of conscience, AI Index: AFR 62/005/

9 der DRK geäußert hatte. Später verlegte man ihn in ein Militärlager der RCD-ML. Amnesty International und andere Menschenrechtsorganisationen forderten in Appellen sowohl an die RCD-ML als auch an die ugandischen Behörden die sofortige Freilassung des Rechtsanwalts, die schließlich am 7. September erfolgte. 4. Persönliche Situation von Frau... Frau..., bis zu ihrer Flucht aus der Demokratischen Republik Kongo wohnhaft in Bukavu, in der Provinz Süd-Kivu, macht geltend, als Angehörige der Ethnie der Tutsi und als Witwe des 1996 ermordeten Menschenrechtsaktivisten... bei einer Rückkehr in die DRK gefährdet zu sein....s Ehemann, ein Angehöriger der Hutu-Ethnie, war Universitätsprofessor und Menschenrechtsaktivist.... war Gründungsmitglied der Anfang 1992 in Bukavu gegründeten Menschenrechtsorganisation Association pour la Promotion des Droits de l Homme au Sud-Kivu (APDH). Als Aktivist dieser Organisation, insbesondere aber als Professor für kulturelle Anthropologie, setzte er sich für die Rechte der ruandasprachigen Bevölkerungsgruppen der Tutsi, Banyamulenge und Hutu in der Region ein. Seit dem Ausbruch des Konfliktes im Osten des damaligen Zaires beschuldigten die zairischen Behörden öffentlich die Volksgruppen der Banyamulenge, Tutsi und Hutu das Land zu zersetzen. Es kam zu gewalttätigen Demonstrationen gegen diese Personengruppen und zur Plünderung und Zerstörung ihrer Häuser. In den meisten Fällen schritten die Sicherheitskräfte nicht ein, um die Opfer vor den Übergriffen zu schützen. Ausserdem deportierten die Regierungskräfte Hunderte Tutsi nach Ruanda und Burundi und mehrere hundert Tutsi flüchteten in die Republik Kongo begannen Mayi-Mayi-Milizen zusammen mit den damaligen Streitkräften aus Zaire, ruandische Flüchtlinge, aber auch einheimische Tutsi und Banyamulenge zu massakrieren. Es wurde ihnen vorgeworfen, die bewaffneten Oppositionsgruppen zu unterstützen. So wurden etwa im Mai 1996 in Kanyabayonga im Bezirk Rutshuru, Nord-Kivu, während einer Operation zur Aufstandsbekämpfung Hunderte Menschen von Soldaten getötet. Im Juli 1996 überfielen Mitglieder einer Sondereinheit des Präsidenten sowie bewaffnete Gruppen fünf Hutu-Dörfer im Landkreis Bwito im Bezirk Rutshuru und ermorderten mehrere hundert Zivilisten s Ehemann... wurde auf Grund seiner Aktivitäten als Menschenrechtsaktivist - insbesonders auf Grund seines Einsatzes für die ruandasprachige Bevölkerung und auf Grund seiner ethnischen Herkunft Opfer der Repressionen. Er wurde am 28. Oktober Amnesty International Jahresbericht Amnesty International, Jahresbericht

10 auf der Strasse vor seinem Haus von Mayi-Mayi-Milizen und kongolesischen Soldaten durch Schüsse getötet. Etwa eine Stunde nach seinem Tod kamen...s Mörder zurück zu seinem Haus und suchten seine Frau und die Kinder. Diese hatten sich aber bereits in ein Versteck begeben, wo sie bis zum 31. Oktober blieben.... war einer von mehreren Menschenrechtsaktivisten, die im Jahre 1996 zur Zielscheibe der Behörden und bewaffneter Gruppen wurden, weil sie die Achtung der Menschenrechte aller kongolesischen BürgerInnen forderten. Amnesty International berichtete, dass mehrere Menschenrechtsaktivisten, die sich gegen die Verfolgung von Tutsi aussprachen oder zugunsten von Tutsi Ermittlungen anstellten, der Unterstützung der Alliance des forces démocratiques pour la libération du Congo-Zaire (AFDL) beschuldigt wurden, einer bewaffneten Gruppierung, die von Ruanda aus gesteuert und unterstützt wurde. So nahmen die Behörden etwa im Juli 1996 Didi Mwati Bulambo und drei andere Mitarbeiter des Collectif d action pour le développement des droits de l homme fest, nachdem sie einen Bericht über Menschenrechtsverstösse in Süd-Kivu veröffentlicht hatten. Drei führende Mitglieder der Menschenrechtsgruppe La voix des sans voix wurden im November 1996 von Angehörigen des Militärischen Nachrichten- und Einsatzdienstes festgenommen und während mehreren Tagen ohne Kontakt zur Aussenwelt festgehalten. 22 Ein Tag nach dem Mord an... nahm die AFDL die Stadt Bukavu ein. In den folgenden Jahren kontrollierten die Soldaten der AFDL Bukavu, und während dieser Zeit fühlte sich... mit ihren Kindern in der Stadt einigermassen sicher. Im September 1999 berief Laurent-Désiré Kabila mehrere Kommandeure der Mayi-Mayi-Milizen auf hohe Militärposten bei den Regierungstruppen. In der Folge kam es auch in den Städten Bukavu und Goma wieder vermehrt zu Angriffen der Mayi-Mayi-Milizen, die Einheiten der Opposition angriffen, aber auch Zivilpersonen nicht verschonten sah sich als Tutsi und als Witwe eines Mannes, der sich für die Rechte der ruandasprachigen Bevölkerung eingesetzt hatte, in Gefahr und flüchtete im Juli 1999 mit ihren Kindern über Ruanda und Tansania nach Lilonge, Malawi. Aber auch in Malawi gab es Mayi-Mayi-Milizen, die aus der DRK geflohen waren und die für... eine Gefahr bedeuteten. Aus Furcht davor, in ein abgelegenes unsicheres Flüchtlingslager geschickt zu werden und dort Mayi-Mayi-Milizen zu begegnen, meldete sich... vorerst nicht beim UNHCR und lebte bei Schwestern der Missionare der Barmherzigkeit. Nach zwei Jahren liess sie sich beim UNHCR registrieren, auf Grund der bekannten Probleme in den Lagern wurde sie aber nicht gezwungen, in einem Lager zu leben. Im Mai 2004 wurde sie auf dem Weg zu einem Markt von jungen Männern, welche sie 22 Amnesty International, Jahresbericht Amnesty International, Jahresbericht

11 als Mayi-Mayi-Milizen erkannte, angegriffen. Sie konnte fliehen und sich bei Priestern in Sicherheit bringen. Diese organisierten für sie die Flucht aus Malawi. Im Mai 2004 reiste Frau... illegal in die Schweiz ein. 5. Glaubwürdigkeit Amnesty International verfügt über zuverlässige Informationen von Innocent Balemba, einem ehemaligen Länderexperten des Internationalen Sekretariats von Amnesty International in London, der in seiner Funktion als Länderexperte von Amnesty International lange Zeit in Zaire/DRK arbeitete. Herr Balemba kannte... und dessen Frau,..., persönlich. Herr Balemba hielt sich zum Zeitpunkt des Todes von... in Bukavu, in der Stadt, in der Herr... ermordet wurde, auf. Herr Balemba bestätigt die Umstände des Todes von... so, wie sie von Frau... dargelegt wurden. Herr Balemba informierte uns in einem vom 5. April 2005 wie folgt: I personally knew Prof... and the work he did as HR activist, as well as the circumstances of his death. I was personally based in Bukavu at the time of his death. Human rights activists were being haunted, and for him as Kinyarwanda speaking, it was even more dangerous. Me and several others managed to flee, but Prof... did not. Innocent Balemba geht davon aus, dass Frau... als Witwe von... bei einer Rückkehr in die DRK auch heute noch gefährdet wäre. Diese Gefahr wird durch die postmortem Veröffentlichung eines Buches von Professor... noch verstärkt. Herr Balemba schreibt: I think... [...] will be in danger in the Congo, also because of some new elements. A book has recently been published by Prof... (post-mortem), 7-8 years after his death. It is actually his PhD thesis that has been published as a book. It is about the issue of nationality of Banyarwanda (Kinyarwanda speaking people) in Kivu. He argues that they are 100% Congolese, based on historic facts. These are things that Congolese people, political parties and the population in general, DO NOT WANT TO HEAR. If she returns, she s likely to pay the price. 6. Schlussfolgerung Amnesty International geht davon aus, dass... als Tutsi, als Frau und als Witwe eines Menschenrechtsaktivisten bei einer Rückkehr in ihre Heimat einem überdurchschnittlichen Risiko ausgesetzt ist, Opfer von asylrelevanten Menschenrechtsverletzungen zu werden. Dies gilt unabhängig von der von Frau... zu den Akten gereichten Suchmeldung des 11

12 kongolesischen Justizministeriums vom 15. April 2003, deren Grund Frau... nicht kennt, da sie sich damals bereits im Ausland befunden hatte. Das Bundesamt für Flüchtlinge bezeichnete in seinem Entscheid vom 9. Juni 2004 die Befürchtungen von Frau..., bei einer Rückkehr in die DRK vertrieben oder getötet zu werden als unvermeidliche Auswirkungen der kriegerischen Auseinandersetzung im Osten ihres Heimatstaates..., welche grosse Teile der dortigen Bevölkerung in ähnlicher Weise treffen. Amnesty International kann diese Ansicht nicht teilen, sondern geht davon aus, dass Frau... als Angehörige der ethnischen Minderheit der Tutsi in der Demokratischen Republik Kongo einem grossen Risiko ausgesetzt ist, Opfer von ethnisch motivierter Verfolgung und Menschenrechtsverletzungen zu werden. Tutsi-feindliche Aktiviäten, wie Diskriminierung, gewalttätige Angriffe und Vertreibung haben gerade in der letzten Zeit in der DRK ein besorgniserregendes Ausmass angenommen. Als alleinstehende Frau mit kleinen Kindern wäre Frau... bei einer Rückkehr in die DRK besonders verletzlich und gefährdet, auf Grund ihrer ethnischen Zugehörigkeit Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. Amnesty International ist der Überzeugung, dass Frau... in erster Linie in ihrer Funktion als Witwe eines Menschenrechtsaktivisten Gefahr droht und dass sie auf Grund der politischen Überzeugung ihres verstorbenen Mannes, der sich ausdrücklich für die Rechte der Tutsi und Banyamulenge einsetzte, gefährdet ist, verfolgt zu werden. Die von Frau... geltend gemachte Verfolgungsgefahr muss sehr wohl als asylrelevant bezeichnet werden, ist Frau... doch persönlich gefährdet und nicht einfach ein Opfer von Kriegswirren. Diese Gefährdung ist bedingt durch die Aktivitäten ihres verstorbenen Mannes, aber auch durch die kürzlich erfolgte Publikation des Buches ihres Mannes. Wir ersuchen die Asylrekurskommission, den obigen Ausführungen Rechnung zu tragen und ein der Flüchtlingskonvention und dem Asylgesetz entsprechendes Urteil zu fällen. Mit freundlichen Grüssen Amnesty International Sektion Schweiz Amnesty International Sektion Schweiz Denise Graf Flüchtlingskoordinatorin Andrea Ruder Assistentin Flüchtlingskoordination 12

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