Die nächste Ausgabe erscheint am 17. März Redaktionsschluss ist der 7. März 2018.

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1 02. Ausgabe Jahrgang Die nächste Ausgabe erscheint am 17. März Redaktionsschluss ist der 7. März 2018.

2 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Herausgeber: Impressum Amtsblatt der Stadt Lucka Stadtverwaltung Lucka Inhaltsverantwortlich: Bürgermeisterin Kontaktdaten: Telefon: Verteilung: Anzeigenannahme: Kontaktdaten: Fax: Anschrift: Pegauer Straße Lucka Internet: Monatlich kostenlos an alle Haushalte. Bei Nichtzustellung bitte Mitteilung an die Stadtverwaltung Lucka. Weitere Exemplare können für 1,00 Euro in der Stadtverwaltung Lucka erworben werden. Nachdruck und Datenübernahme, auch auszugsweise, nur mit Genehmigung des Herausgebers. NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Anschrift: Dorfstraße Nöbdenitz Telefon: Fax: Stadt Lucka Pegauer Straße Lucka Rufnummern Bürgermeisterin Assistenz/Lohn/Gehalt/Wahlen Ordnung/Sicherheit/Umwelt/Gewerbe Sitzungsdienst/Kultur Markt/Verkehrsüberwachung Bürgerservice/Einwohnermeldeamt Bau- und Finanzverwaltung Buchhaltung/Fundbüro Steuern Brandschutz Bauamt/Bauanträge Liegenschaften Fax Kontaktbereichsbeamter Bibliothek Öffnungszeiten Rathaus / Bürgerservice Lucka Montag 09:00 11:00 Uhr Dienstag 09:00 11:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 14:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 11:00 Uhr Öffnungszeiten Recyclinghof Lucka Dienstag 08:00 13:00 Uhr Mittwoch 08:00 13:00 Uhr Donnerstag 13:00 18:00 Uhr Freitag 12:00 18:00 Uhr Samstag 08:00 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bibliothek Montag 09:30 11:30 Uhr Dienstag 09:30 11:30 Uhr 13:00 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:30 11:30 Uhr Freitag 09:30 11:30 Uhr 13:00 17:00 Uhr Hilfe bei Havarien erhalten Sie hier Strom EnviaM-Entstörungsstelle Gas MITGAS-Entstörungsstelle Wasser/Abwasser ZAL-Bereitschaftsdienst Kabelfernsehen Telecolumbus Amtlicher Teil Bekanntmachung der in öffentlicher Sitzung des Stadtrates gefassten Beschlüsse der 19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Lucka vom 16. Januar 2018 Beschluss Nr. 95/2018 ö Feststellung der Jahresrechnung 2014 gemäß 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss Nr. 96/2018 ö Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2014 gemäß 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss Nr. 97/2018 ö Feststellung der Jahresrechnung 2015 gemäß 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss Nr. 98/2018 ö Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2015 gemäß 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss Nr. 99/2018 ö Feststellung der Jahresrechnung 2016 gemäß 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss Nr. 100/2018 ö Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2016 gemäß 80 Abs. 3 ThürKO Beschluss Nr. 101/2018 ö Grundhafter Ausbau Pestalozzistraße und Zuwegung von Straße der Bauarbeiter zur Kita Kleeblatt Anlagen können in der Stadtverwaltung der Stadt Lucka eingesehen werden. Beschlüsse mit Satzungscharakter werden nach Abschluss des kommunal- bzw. landesaufsichtlichen Verwaltungsverfahrens im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht. Lucka, den 17. Februar 2018 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten der 1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbepark Lucka, Hemmendorfer Straße ( 10 Abs. 3 Baugesetzbuch BauGB) Der Stadtrat der Stadt Lucka hat am 8. Juni 2017 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbepark Lucka, Hemmendorfer Straße in der Fassung vom Juni 2017 bestehend aus Planzeichnung und Begründung gemäß 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen (Beschluss Nr. 77/2017 ö). Gemäß 21 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung (Thür- KO) wurde die vorstehende Satzung der Rechtaufsichtsbehörde vorgelegt. Mit dieser Bekanntmachung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Industrie- und Gewerbepark Lucka, Hemmendorfer Straße rechtswirksam ( 10 Abs. 3 BauGB). Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung in der Stadtverwaltung Lucka, Bauamt, Pegauer Straße 17, Zimmer 11, innerhalb der Öffnungszeiten:

3 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Montag 09:00 11:00 Uhr Dienstag 09:00 11:00 Uhr 14:00 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 16:00 Uhr Freitag 09:00 11:00 Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Die Lage des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes ist aus beistehendem Lageplan ersichtlich. Lucka, den 9. November 2017 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Änderungsbereich 1. Änderung Bebauungsplan Industrie- und Gewerbepark Lucka, Hemmendorfer Straße Lageplan Hinweis Eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind für die Rechtswirksamkeit der Satzung nach 215 Abs. 1 Nr. 1 3 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind ( 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO). Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen ( 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO). Bekanntmachung Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen für die am 1. Januar 2019 beginnende Amtszeit Am 31. Dezember 2018 endet die Amtszeit der zum 1. Januar 2014 nach den Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) gewählten Schöffen. Eine neue Amtsperiode beginnt daher bundeseinheitlich am 1. Januar Durch Beschluss des Landgerichtes Gera vom 25. Januar 2018 wurde festgelegt, dass durch die Gemeinden des Landkreises Altenburger Land insgesamt mindestens 72 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen sind. Gemäß 36 Abs. 4 i. V. m. 43 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ist die Stadt Lucka verpflichtet, mindestens vier Personen für diese Vorschlagsliste aufzustellen. Maßgeblich für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen ist die Verwaltungsvorschrift des Thüringer Justizministeriums vom 1. Juni 2017 (Thüringer Staatsanzeiger 32/ /2017). Der Stadtrat der Stadt Lucka beschließt über die Aufnahme in die Vorschlagsliste. Es wird hiermit zur Einreichung von Vorschlägen zur Aufnahme in die Vorschlagliste aufgerufen. Die Vorschläge sind bis 6. April 2018 schriftlich an die Stadtverwaltung Lucka, Pegauer Straße 17, Lucka, unter Angabe von Familienname, Geburtsname, Vorname, Tag und Ort der Geburt, Wohnanschrift und Beruf der vorgeschlagenen Person zu richten. Das Schriftstück hat Name und Anschrift der einreichenden Person bzw. Vereinigung erkennen zu lassen und eine Unterschrift zu tragen. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden ( 31 GVG). Jedermann und Vereinigungen jeder Art können jeden, der diese Voraussetzungen erfüllt, zur Aufnahme in die Vorschlagsliste benennen; Selbstbenennungen sind zulässig. In der Vorschlagsliste sind nicht aufzunehmen: Personen, die nach Kenntnis der Gemeinde gemäß 32 GVG zum Schöffenamt unfähig sind, nämlich: - Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt sind; - Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann. Personen, die gemäß 33 GVG aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich:

4 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite - Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden; - Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode vollenden würden; - Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen; - Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind; - Personen, die in Vermögensverfall geraten sind. Personen, die gemäß 34 GVG aus beruflichen Gründen nicht zu dem Amt eines Schöffen berufen werden sollen, nämlich: - der Bundespräsident; - die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung; - Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können; - Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte; - gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; - Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum Gemeinsamen Leben verpflichtet sind; - Personen, die als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert. Personen, die nach 44 a des Deutschen Richtergesetzes in der Fassung vom 19. April 1972 (BGBl. I S. 713) in der jeweils geltenden Fassung nicht zu dem Amt eines ehrenamtlichen Richters berufen werden sollen, nämlich Personen, die - gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder - wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des 6 Abs. 4 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG) in der Fassung vom 18. Februar 2007 (BGBl. I S. 162) oder als diesen Mitarbeitern nach 6 Abs. 5 StUG gleichgestellte Personen für das Amt eines ehrenamtlichen Richters nicht geeignet sind. Die für die Berufung zuständige Stelle kann zu diesem Zweck von den Vorgeschlagenen eine schriftliche Erklärung verlangen, dass bei ihnen die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht vorliegen. Die Bewerbung zum Schöffenamt erfolgt mittels Erklärung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin/Schöffe. Das Formular kann auf der Internetseite der Stadt Lucka unter oder auf der Internetseite abgerufen bzw. in der Stadtverwaltung Lucka abgeholt werden. Für Rückfragen steht Ihnen Frau Linzer (Tel.: ) zur Verfügung. Lucka, den 17. Februar 2018 Backmann-Eichhorn, Bürgermeisterin Jugendschöffen für Altenburger Amtsgericht gesucht Ob Diebstahl, Körperverletzung, Drogenhandel oder sonstige Straftaten: Am Altenburger Amtsgericht werden u. a. Jugendstrafsachen verhandelt, auf die bis zu vier Jahre Gefängnis stehen. Die nächsthöhere Instanz ist das Landgericht Gera, das für Straftaten, die mit mindestens vier Jahren Freiheitsentzug bedroht sind, zuständig ist. Neben einem hauptamtlichen Richter gibt es bei jeder Verhandlung nach Jugendstrafrecht am Amts- bzw. Landgericht zwei Schöffen, die dabei helfen, das richtige Urteil zu fällen. Jugendschöffen sind des Volkes Stimme und üben während der Hauptverhandlung das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht aus, wie die hauptamtlichen Richter. Gegen das Votum beider Jugendschöffen kann niemand verurteilt werden. Am 1. Januar 2019 beginnt die neue Amtsperiode der auf fünf Jahre zu wählenden Jugendschöffen. Ab sofort werden Personen gesucht, die für den Amtsgerichtsgerichtsbezirk Altenburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen möchten. Bewerber müssen im Landkreis wohnen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Von den Jugendschöffen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Bewerber für das Amt eines Jugendschöffen sollten über Erfahrung in der Jugenderziehung durch beruflichen, privaten oder ehrenamtlichen Umgang mit Jugendlichen verfügen. Das Amt des Jugendschöffen ist ein Ehrenamt. Sie werden nach Maßgabe des Gesetzes über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter entlohnt. Für die Zeitversäumnis erhält ein Schöffe eine Aufwandsentschädigung. Daneben werden Verdienstausfall und Fahrtkosten erstattet, wobei es für die Höhe der Verdienstausfallentschädigung Höchstgrenzen gibt. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Jugendschöffen vom Dienst freizustellen. Jeder Schöffe wird nicht zu mehr als ca. zehn Sitzungen im Jahr herangezogen. Die Reihenfolge, in der die Schöffen an den einzelnen ordentlichen Sitzungen teilnehmen, wird jährlich für das ganze folgende Geschäftsjahr im Voraus durch Auslosung in öffentlicher Sitzung bestimmt. Bei Verhinderung wegen Urlaub oder Krankheit springt ein Hilfsschöffe ein. Es obliegt dem Jugendhilfeausschuss des Landkreises, die Vorschlagsliste mit potenziellen Jugendschöffen aufzustellen und dem Amtsgericht vorzulegen. Wenn Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben, dann reichen Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum 15. April 2018 beim Jugendamt des Landratsamtes ein. Das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie unter Bei Fragen steht Ihnen Antonia Kittel vom Jugendamt telefonisch unter zur Verfügung. Landratsamt Altenburger Land Ende amtlicher Teil

5 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Stadt Lucka Veranstaltungen im Monat März Änderungen vorbehalten Datum Uhrzeit Veranstaltung Veranstaltungsort Veranstalter :00 Uhr Mitgliederversammlung IG Bergbau Gaststätte Lotus Lucka IG Bergbau :30 Uhr Jahreshauptversammlung Verein Dt. Sportfischer :00 Uhr Mitgliederversammlung GV Gute Hoffnung e. V. Gaststätte Lotus Lucka Verein Dt. Sportfischer 1955 e. V. Gaststätte Zur Birke Lucka GV Gute Hoffnung e. V :00 15:00 Uhr Osterausstellung im Heimatmuseum Heimatmuseum Lucka Heimatverein Lucka e. V Osterpokalschießen Nachwuchs Schützenverein Osterpokalschießen Schützenverein Schießsportanlage Lucka Schützenverein Lucka 1990 e. V. Schießsportanlage Lucka Schützenverein Lucka 1990 e. V. GLVC-Volleyballerinnen nominiert zum Sportler des Jahres im Landkreis Altenburg Es ist das Größte, was ein Team im Landkreis Altenburg erreichen kann: Nachwuchsteam des Jahres. Unsere GLVC-Ladys haben hart trainiert, super gespielt und wurden durch ihre hervorragenden Leistungen in 2017 dazu nominiert. Nun erfolgt die Wahl und unsere Volleyballerinnen brauchen jede Stimme. Vom 1. Februar bis 8. März 2018 werden in der OVZ die Sportler und Teams einzeln vorgestellt. Voraussichtlich immer donnerstags, wie uns Herr Schnerrer vom Kreissportbund Altenburger Land e. V. auf Nachfrage mitteilte. Eine Online-Wahl wird es nicht geben. In den Donnerstags-Ausgaben sind dann auch die Stimmzettel abgedruckt. Außerdem wird es den Stimmzettel nochmal im Amtsblatt geben. Bitte geben auch Sie Ihre Stimme für unsere GLVC-Volleyballerinnen. Unsere Ladys und Lucka haben es sich verdient. SV Markkleeberg IV GLVC :3 (19:25, 19:25, 18:25) Am 27. Januar 2018 war es endlich soweit. Wochenlanges nur Trainieren hatte ein Ende, war doch der letzte Spieltag fünf Wochen her. Der Gastgeber Markkleeberg IV ist bis dato die einzige Mannschaft, die Tabellenführer Brandis schlagen konnte. Das machte die Aufgabe nach der langen Spielpause nicht einfacher. Hochmotiviert ging man ans Werk und lag ruckzuck mit 0:5 hinten. Logische Konsequenz war die erste Auszeit, denn der Kampfgeist war da, aber die Umsetzung bereitete Schwierigkeiten. Dann klappten die Annahmen, Zuspielerin Katrin Raab setzte präzise Maria Lindner und Diagonalangreiferin Lena Stötzner in Szene und die beiden brachten fast jeden Ball punktbringend unter. So holte man auf und beim Stand von 19:19 ging die Post ab. Alles gelang und der GLVC-Sechser gewann den Ersten mit 25:19. Der FSV Lucka informiert Nach 0:2-Rückstand leitete ein gelungener Doppelblock von Brisca Balthes und Katrin Raab die Offensive ein. Über starke Aufschläge von Rebecca Balthes und Maria Lindner fand das Team guten Zugang zum Spiel und holte gut auf. Durchschlagkräftige Angriffe von Josi Nicolaus, schwer zu nehmende Aufschläge von Brisca Balthes und Katrin Raab rundeten das Spiel ab. Von einigen Konzentrationsschwächen und Blockfehlern abgesehen, sah dieser Satz recht gut aus. Der dritte Satz begann, wie der erste mit vielen Unkonzentriertheiten (0:4). Josi Nicolaus läutete mit einem gelungenen Angriff und anschließender Siebener-Aufschlagserie die Wende zum 8:4 ein. Nachdem man die Führung auf 11:6 ausbauen konnte, schaltete man den Konzentrationsschalter wieder auf Off und geriet logischerweise mit 12:13 in Rückstand. Auszeit, Runterkommen, Konzentrieren... und es ging. Tabea Tracksdorf überraschte den Gegner mit unkonventionellen Zuspielen. Brisca Balthes machte noch eine kleine Aufschlagserie und Lilly Rausch zog den Markleebergerinnen mit ihrem Block zum 24:18 letztlich den Zahn. Ein Eigenfehler des Gegners besiegelte den Sieg zum 25:18. Fazit: In den letzten Spielen noch undenkbar, holen unsere GLVC-Mädels mittlerweile mit Konzentration und Teamgeist auch einen Fünfpunkterückstand auf und stecken den Kopf nicht in den Sand. R. Aust Die nächsten Spiele und Läufe unserer Sportler Erste: Sa., :00 Uhr ASV Wintersdorf FSV Lucka A-Junioren: So., :30 Uhr SG SSV 1938 Großenstein FSV Lucka Volleyball: keine Termine im Februar 2018 Laufen: Sa., :30 Uhr Deutsche Meisterschaft Crosslauf, Ohrdruf

6 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Information der Stadt Lucka Sanieren Sie jetzt es lohnt sich! Sowohl das Land Thüringen, als auch der Bund bieten eine Anzahl von Maßnahmen zur Unterstützung von Sanierungsvorhaben. Wir möchten Ihnen im Folgenden einen knappen Überblick über die drei wichtigsten Möglichkeiten der Förderung geben und Sie zur Sanierung ermutigen. Sanierungsbonus der Aufbaubank Für den Zeitraum 2015 bis Ende 2018 hat die Thüringer Aufbaubank das Förderprogramm Altes Haus sucht Anschluss aufgelegt. Der Sanierungsbonus setzt sich aus einem Zuschuss und einer Kinderzulage zusammen. Der nicht zurückzuzahlende Zuschuss der Thüringer Aufbaubank beträgt Euro für die Sanierung, zusätzlich Euro für das erste, Euro für das zweite und Euro für jedes weitere Kind. Umfangreiche Informationen finden Sie unter Wenn sich Ihr Gebäude oder Grundstück im Sanierungsgebiet befindet und Sie eine Sanierung planen, können Sie dabei finanzielle Unterstützung von Bund, Land und Stadt erhalten. Energetische Sanierung Weiterhin empfehlen wir Ihnen, eine energetische Sanierung zu erwägen. Die KfW bietet eine Vielzahl zinsgünstiger Kredite und Zuschüsse für private Vorhaben an. Werten Sie Ihr Gebäude energetisch auf, so können Sie auch erheblich bei den Nebenkosten sparen, den Immobilienwert erhöhen und nicht zuletzt auch die Wohnqualität verbessern. Ohne Frage leisten Sie dabei auch einen erheblichen Beitrag zur Verringerung von Schadstoffen, CO 2 und zum Umweltschutz. Weitere Informationen finden Sie unter Steuerliche Absetzung Gemäß den 7 h, 10 b und 11 a des Einkommenssteuergesetzes können Sie, soweit sich Ihr Grundstück innerhalb des Sanierungsgebietes befindet, die kompletten Aufwendungen steuerlich absetzen. Dies erfolgt in einem Zeitraum von insgesamt zwölf Jahren. Für eine genaue Beratung kontaktieren Sie am besten einen Steuerberater. Für eine steuerliche Absetzung benötigen Sie zuerst eine Sanierungsrechtliche Genehmigung bzw. eine Modernisierungsvereinbarung der Stadt. Diese müssen Sie unbedingt vor der Durchführung der Maßnahme von der Stadt einholen! Kontaktieren können Sie uns wie folgt: Silvia Bergmann Stadtverwaltung Lucka Pegauer Straße 17, Lucka Tel.: bergmann@lucka.de Stephan Diesel Sanierungsberater der Stadt Lucka DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Schuhgasse 12, Erfurt Tel.: stephan.diesel@dsk-gmbh.de Herzlichen Glückwunsch Am 8. Februar 2018 feierte Frau Ursula Stolz ihren 90. Geburtstag. Die Bürgermeisterin, Frau Backmann-Eichhorn, gratulierte auf das Herzlichste und übermittelte die besten Wünsche. Kieminski, Doris in Lucka zum 70. Geburtstag Trzebinsky, Birgit in Lucka zum 70. Geburtstag Tschuschke, Christoph in Lucka zum 75. Geburtstag Neruda, Magdalena in Lucka zum 75. Geburtstag Genser, Volker in Lucka zum 75. Geburtstag Kern, Herbert in Breitenhain zum 75. Geburtstag Wiedwald, Karl-Heinz in Lucka zum 75. Geburtstag Sela, Rolf in Lucka zum 75. Geburtstag Liedtke, Ursula in Lucka zum 80. Geburtstag Freitag, Ruth in Lucka zum 80. Geburtstag Heinhold, Fritz in Prößdorf zum 85. Geburtstag

7 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Buchbasar in der Bibliothek Lucka Vom 19. Februar bis zum 23. Februar 2018 findet während der Öffnungszeiten ein Buchbasar statt. Neben gut erhaltenen Büchern bieten wir auch PC-Spiele, Videos, DVDs und Kinderkassetten an. Schauen Sie bei uns rein. Es ist ganz sicher für Jeden etwas dabei! Große, Bibliothek Lucka Sonntag, 4. März :00 Uhr Haselbacher See Radtouren im März Mittwoch, 7. März :00 Uhr 29 Ortsteile von Groitzsch Sonntag, 11. März :00 Uhr Kammerforst Mittwoch, 14. März :00 Uhr 3 Quellen Schnauder 20 km flach 46 km wellig 30 km flach 59 km wellig Samstag, 17. März km flach 13:00 Uhr Pegau (Handarbeitsmesse/Trödelmarkt) Mittwoch, 21. März km flach 10:00 Uhr Bockwitzer See/Lobstädter Lachen/Wildpferde Samstag, 24. März :00 Uhr Hainer See Kahnsdorf Mittwoch, 28. März :00 Uhr Leipzig (Ostermarkt) Änderungen vorbehalten! Allgemeine Informationen - Gefahren wird nur bei Radfahrwetter - Jeder kann mitfahren! - Pausen garantiert, Einkehr möglich! - Startpunkt jeweils Lucka, Bornaer Straße 16 - Alle Touren sind kostenlos! - Klaus Mertes Telefon: mertesklaus@web.de 44 km flach 81 km flach Ab Mai neu im Altenburger Land Level 3 Jugendberufsservice Altenburger Land Die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das Landratsamt Altenburger Landes sitzen ab Mai unter einem Dach zumindest für Jugendliche, die auf der Suche nach Ausbildung und Arbeit sind; für sie wird es dann nur noch eine Anlaufstelle im Landkreis geben. Unter dem Titel Level 3 Jugendberufsservice Altenburger Land haben dafür die Bauarbeiten in der Fabrikstraße begonnen. Ziel des Projektes ist es, die Aktivitäten aller Akteure der Jugendarbeit zu bündeln, bürokratische Hürden zu beseitigen und Jugendlichen in den verschiedensten Lebenslagen schnell und effizient zu helfen, sind sich Heike Praetz (Jobcenter), Michaele Sojka (Landrätin) und Birgit Becker (Agentur für Arbeit) einig. Neben Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung werden beispielsweise auch Ansprechpartner des Jugendamtes und Sozialarbeiter vor Ort sitzen. Darüber hinaus sollen weitere Partner der Jugendsozialarbeit des Landkreises wie Streetworker, Schuldner-, Sucht- und psychosoziale Beratung perspektivisch in das Netzwerk integriert werden. Bis zur geplanten Eröffnung im zweiten Quartal dieses Jahres ist noch viel zu tun. Die Vorbereitungen und Umbaumaßnahmen laufen auf Hochtouren. Neben organisatorischen und personellen Umstrukturierungen wird aktuell an einer zielgruppengerechten Ausgestaltung der Räumlichkeiten gearbeitet. Bisher wurden deutschlandweit 290 dieser sogenannten Jugendberufsagenturen eingerichtet. 90 Prozent der Agenturen für Arbeit und mehr als 70 Prozent aller Jobcenter sind daran beteiligt. 190 Landkreise und 156 Städte tragen zum Erfolg der örtlichen Kooperationen bei. Die Jugendberufsagenturen sind zum festen Bestandteil der Verbesserung des Übergangs von Schule zu Beruf geworden. Erik Müller, Jobcenter Altenburger Land Kirchennachrichten Monatsspruch Februar Es ist das Wort ganz nahe bei dir, in deinem Munde und in deinem Herzen, dass du es tust. Dtn 30,14 (L) Gottesdienste Sonntag, Invokavit 09:00 Uhr Gottesdienst Pfarrhaus Lucka Sonntag, Okuli 10:30 Uhr Gottesdienst Walburgakirche Wintersdorf Sonntag, Lätare 09:00 Uhr Gottesdienst Pfarrhaus Lucka m. A. Sonntag, Palmarum 09:00 Uhr Gottesdienst Walburgakirche Wintersdorf Veranstaltungen und Kreise Kirchenkaffee Senioren Lucka Do., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Do., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Bibelstunde der LKG Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Di., :30 Uhr im Pfarrhaus Lucka Konfirmanden und Vorkonfirmanden (vierzehntägig) Freitag 16:30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Posaunenchor Mittwoch 18:15 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz Kirchenchor Mittwoch 19:30 Uhr im Lutherhaus Meuselwitz AG Bibeltheater (vierzehntägig) Mittwoch 14:00 15:00 Uhr Grundschule Lucka Besondere Veranstaltungen mittwochs 17:30 Uhr Passionsandachten im Lutherhaus Meuselwitz Freitag, Weltgebetstag der Frauen 18:00 Uhr Internationaler Gottesdienst zum Thema Gottes Schöpfung ist gut! im Lutherhaus Meuselwitz Gastland in diesem Jahr: Surinam. Anschließend laden wir zu landestypischem Essen

8 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Gemeindebüro Pegauer Straße 15, Lucka Tel.: Sprechzeit: Di. 09:00 12:00 Uhr Do. 17:00 18:00 Uhr Pfarrerin Ulrike Schulter Pfarrgasse 1, Meuselwitz Tel: Sprechzeit: Di. 10:00 12:00 Uhr in Lucka und nach Vereinbarung Weitere Infos und unseren digitalen Gemeindebrief finden Sie unter: Spezielle berufliche Vorkenntnisse sind nicht Voraussetzung, um später als ehrenamtlicher Hospizbegleiter tätig zu sein. Der Kurs schließt mit einem Zertifikat ab. Erst nach Beendigung des Kurses entscheiden Sie über Ihre ehrenamtliche Mitarbeit im Hospizdienst des Malteser Hilfsdienstes e. V. Unsere ehrenamtlichen Begleiter erhalten eine Reisekostenerstattung. Wir bieten die Möglichkeit zur kontinuierlichen Weiterbildung, zur Teilnahme an regelmäßigen Reflexionsrunden und zur Supervision. Sie können sich über den Malteser Hilfsdienst e. V. und den ambulanten Hospizdienst im Internet unter informieren. Für ein persönliches Gespräch nehmen wir uns gern Zeit für Sie. Kontakt: Malteser Hilfsdienst e. V. Ambulanter Hospizdienst Mittelstraße 1 2, Altenburg Tel.: Mobil: hospiz@malteser-altenburg.de Nadine Körner, Leitung und Koordination Prößdorf Herzlichen Glückwunsch Der Feuerwehrverein Prößdorf e. V. gratuliert im Monat Februar seinem Mitglied Peter Harder herzlichst zum Geburtstag und wünscht ihm viel Gesundheit, Glück und weiterhin viel Schaffenskraft. Der Vorstand Werbung Ehrenamtliche Mitarbeiter gesucht Malteser bilden wieder Hospizbegleiter aus Am 2. März 2018 beginnt in Altenburg ein neuer Vorbereitungskurs für ehrenamtliche Hospizbegleiter. Veranstalter ist der Ambulante Hospizdienst des Malteser Hilfsdienst e. V. Für die Begleitung von schwerstkranken und trauernden Menschen sind wir auf der Suche nach weiteren ehrenamtlichen Mitarbeitern. Während des umfangreichen Befähigungskurses erwerben Sie Fähigkeiten, schwersterkrankten und sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen unterstützend zur Seite zu stehen. Fachthemen wie Schmerzlinderung, Ernährung in der letzten Lebenszeit und Informationen zu Vorsorgedokumenten sind ebenso Inhalte des Seminars wie die Schulung der Kommunikations- und Wahrnehmungsfähigkeit. Ihre eigenen persönlichen Erfahrungen haben im Ehrenamtskurs Raum und sind erwünscht.

9 Amtsblatt der Stadt Lucka Seite Redaktion Prof. Dr. Dr. Eberhard Mensing Gesundheit zum Trinken! Zum Winterausgang brauchen wir Vitamine! Dass wir Vitamine brauchen, um gesund zu bleiben, wissen wir schon lange. Der Winterausgang ist die Jahreszeit, in der wir meist ein Defizit an Vitaminen haben. Und weil manche zwar dieses Defizit erkennen, aber es nicht beheben, haben wir in dieser Zeit vor allem mit Erkältungskrankheiten zu kämpfen. Dass wir es mit der Gestaltung unseres Speiseplans oft nicht so genau nehmen, ist bekannt. So greifen viele von uns regelmäßig zu irgendwelchen VitaminPräparaten, deren Bedeutung sie gar nicht kennen. Doch was ist mit den nicht weniger wichtigen Vitalstoffen wie Selen, Coenzym Q 10 oder wertvollen pflanzlichen Inhaltsstoffen? Um den Körper auch mit diesen Substanzen zu versorgen, bedarf es einer gewissen Kenntnis ihrer Beschaffenheit und Wirkungsweise. Vitalstoffe sind essentiell! Besteht in der Pro-Vitamin, Vitamin oder Mineralstoffversorgung auch nur an einer Stelle eine Unterversorgung, so ist das ganze System Mensch gefährdet! Die Bekämpfung der Freien Radikalen ist ebenso wichtig wie die Erhaltung der Sehkraft und Leistungsfähigkeit. Das ist die Stärke von Q 10! Künftig können wir uns ein Sammelsurium der Gesundheit sparen und auf das allinclusive Trinkkonzentrat Cuvital setzen. Hier sind alle lebenswichtigen Vitamine sowie wichtige Vitalstoffe und ausgesuchte pflanzliche Inhaltsstoffe enthalten! Sie aktivieren die Abwehrkräfte gegen Erkältungskrankheiten prophylaktisch und nachhaltig. Unter anderem sind hier das Coenzym Q 10, SojaIsoflavone, Nachtkerzensamen sowie Beta-Carotin und Selen dabei. Schon eines der praktischen Portionsfläschchen genügt, um den ganzen Tag optimal versorgt zu sein! Man kann Gesundheit auch trinken! Übrigens: Cuvital Trinkkonzentrat eignet sich auch für alle, die keine Tabletten schlucken können oder wollen. Sie können mit der natürlichen Trink-Kur alle notwendigen Vitalstoffe zu sich nehmen. Erhältlich ist Cuvital in allen Apotheken! Prof. Dr. Dr. Eberhard Mensing Sport- und Gesundheitswissenschaften Grün- und Gartenland bei Breitenhain (TE ) an der Kreuzung Meuselwitzer /Wintersdorfer Straße Verkaufsfläche ca m² mit ca m² Grünland, Rest Garten pachtfrei ab , Pachteinnahmen 200 EUR/Jahr nur zum Verkauf Ansprechpartner: Gunter Bauschke Tel.: 0351/ , bauschke.gunter@bvvg.de Endtermin Ausschreibung: , 8 Uhr Exposé mit Ausschreibungsbedingungen unter Gebote sind, gekennzeichnet mit der Objektnummer, zu richten an: BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH Ausschreibungsbüro Postschließfach , Berlin Tel.: 030/ , Fax: 030/

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