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1 Jahrgang 21 Burg (Spreewald), den 6. Juni 2012 Nummer 6 Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald) Das Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald) erscheint einmal im Monat. Erscheinungstag ist Mittwoch. Amtsblatt für das Amt Burg (Spreewald) IMPRESSUM - Herausgeber: Amt Burg (Spreewald) - Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Der Amtsdirektor des Amtes Burg (Spreewald), Herr Ulrich Noack, Hauptstraße 46, Burg (Spreewald), Telefon: ( ) Druck und Verlag: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Telefax-Redaktion: ( ) Das Amtsblatt wird an alle erreichbaren Haushalte im Bereich des Amtes Burg (Spree wald) kostenlos verteilt. Einzelexemplare sind kostenlos im Amt Burg (Spreewald) erhältlich oder gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Darüber hinaus kann es zum Jahres preis von 26,38 Euro inklusive gesetzlicher MwSt. und Versand beim Verlag abonniert werden. Das Amtsblatt kann im Internet unter unter Aktuelles als PDF heruntergeladen werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Für unverlangt an das Amt, die Anzeigenannahme oder den Verlag eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Im Falle einer Veröffentlichung besteht kein Anspruch auf Vergütung. Inhaltsverzeichnis Amtliche Bekanntmachungen Amt Burg (Spreewald) Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Seite 2 Wuzjawjenje wó psěwjezenju ludowego póïedanja Za zmeˇ ˇnjenje 19 wótstawk 11 krajnego wuwisowego programa k pssajzenju krajnoplanowaƒskego zakaza nocnego leťanja na leťani çu Barliƒ Bramborska International (BER)! Seite 4 Gemeinde Guhrow Bekanntmachung der Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow mit Umweltbericht der Gemeinde Guhrow Seite 6 Schulverband Burg (Spreewald) Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen des Schulverbandes Burg (Spreewald) (Schulbezirkssatzung) Seite 6 Haushaltssatzung des Schulverbandes Burg (Spreewald) für das Haushaltsjahr 2012 Seite 7 Jagdgenossenschaft Guhrow Auszahlung der Jagdpacht in Guhrow Seite 7 Jagdgenossenschaft Schmogrow Einladung zur Genossenschaftsversammlung Seite 8 Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald) Entschädigungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) Seite 8 Öffentliche Bekanntmachungen Erinnerung an die Fälligkeit von Steuern zum Seite 9 Stellenausschreibung des Regionalbudgets des0 Landkreises Spree-Neiße Seite 9 Bekanntgabe über die Erstellung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Spree (TG I ab Biosphärenreservat bis Stadtgebiet Cottbus) Seite 9 Beschlüsse der Gemeindevertretungen Seite 10 Sitzungen der Gemeindevertretungen Seite 10 Service Informationspflicht der Bürger Seite 10 Sprechstunden sozialer Dienste Seite 10 Ansprechpartner Landesbetrieb Forst Brandenburg: Revierförsterei Burg Seite 11 Sprechstunden der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher Seite 11 Notfalldienst für das Amt Burg (Spreewald) Seite 11 Kontakte im Amt Seite 12 Die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc empfiehlt Seite 12

2 Amtsblatt Burg (Spreewald) Nr. 6/2012 Amtliche Bekanntmachungen Amt Burg (Spreewald) Abstimmungsbehörde: Amt Burg (Spreewald), Hauptstraße 46, Burg (Spreewald) Der Amtsdirektor für die Gemeinden: Briesen, Burg (Spreewald), Dissen-Striesow, Guhrow, Schmogrow-Fehrow, Werben Stimmkreis: 40 (Oberspreewald-Lausitz III/Spree-Neiße III) Bekanntmachung über die Durchführung eines Volksbegehrens Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Die Vertreter der Volksinitiative Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplanerischen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des 13 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes (VAGBbg) keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht. Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 4. Juni 2012 bis zum 3. Dezember 2012 durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Gemäß 17 Abs. 2 VAGBbg können die Bürgerinnen und Bürger ihr Eintragungsrecht durch Eintragung in die amtliche Eintragungsliste nur bei der Abstimmungsbehörde der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben; diese Bürgerinnen und Bürger können ihr Eintragungsrecht jedoch auch bei den zu Buchstabe A) angeführten weiteren Eintragungsstellen ausüben. Eintragungsberechtigt sind gemäß 16 VAGBbg in Verbindung mit 5 und 7 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes (BbgLWahlG) alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3. Dezember das 16. Lebensjahr vollendet haben, also vor dem 4. Dezember 1996 geboren sind, - seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg ihren ständigen Wohnsitz oder, sofern sie keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland haben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben sowie - nicht nach 7 BbgLWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. A) Unterstützung des Volksbegehrens durch Eintragung in Eintragungslisten Das Volksbegehren kann durch Eintragung in die ausliegenden Eintragungslisten in den folgenden Eintragungsräumen der Abstimmungsbehörde bis Montag, den 3. Dezember 2012, 16 Uhr unterstützt werden: Amt Burg (Spreewald) - Einwohnermeldeamt- Zi Hauptstraße 46, Burg (Spreewald) zu den Zeiten: Montag, Mittwoch 9:00-11:30 Uhr und 13:30-15:00 Uhr Dienstag 8:30-12:00 Uhr und 13:30-18:00 Uhr Donnerstag 8:30-12:00 Uhr und 13:30-16:30 Uhr Freitag 9:00-11:30 Uhr Personen, die sich in die Eintragungslisten eintragen wollen, haben sich über ihre Person auszuweisen ( 7 Abs. 1 Volksbegehrensverfahrensverordnung - VVVBbg). Wer sich in die Eintragungsliste einträgt, muss persönlich und handschriftlich unterzeichnen. Neben der Unterschrift sind Familienname, Vorname, Tag der Geburt, Wohnort und Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung oder gewöhnlicher Aufenthalt, sowie der Tag der Eintragung lesbar einzutragen ( 18 Abs. 1 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 1 VVVBbg). Eine Eintragung kann nach 18 Abs. 2 VAGBbg nicht mehr zurückgenommen werden. Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, die Eintragung selbst vorzunehmen und dies mit Hinweis auf ihre Behinderung zur Niederschrift erklären, werden von Amts wegen in die Eintragungsliste eingetragen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 8 Abs. 2 VVVBbg). Eintragungsberechtigte Personen, die wegen einer körperlichen Behinderung den Eintragungsraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können eine Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) mit der Ausübung ihres Eintragungsrechts beauftragen. Hierfür ist der Hilfsperson eine entsprechende Vollmacht durch die eintragungsberechtigte Person auszustellen ( 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg i. V. m. 7 Abs. 4 VVVBbg). B) Unterstützung des Volksbegehrens durch briefliche Eintragung Jeder Eintragungsberechtigte hat das Recht, auf Antrag das Volksbegehren durch briefliche Eintragung zu unterstützen. Der Antrag kann von der eintragungsberechtigten Person selbst oder einer von ihr bevollmächtigten Person schriftlich, elektronisch (z. B. per oder Fax) oder mündlich (zur Niederschrift) bei der Abstimmungsbehörde gestellt werden, in der die eintragungsberechtigte Person ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung, oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei der elektronischen Antragstellung ist der Tag der Geburt der antragstellenden Person anzugeben ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig. Die antragstellende Person kann sich bei der Antragstellung auch der Hilfe einer Person ihres Vertrauens (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Eintragungsscheine können bis zwei Tage vor Ablauf der Eintragungsfrist beantragt werden ( 8a Abs. 5 VVVBbg). Die für die briefliche Eintragung erforderlichen Unterlagen (Eintragungsschein und Briefumschlag) werden der antragstellenden Person entgeltfrei übersandt. Die Eintragung muss persönlich vollzogen werden. Wer wegen einer körperlichen Behinderung nicht in der Lage ist, die briefliche Eintragung persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person (Hilfsperson) bedienen ( 15 Abs. 6 Satz 2 i. V. m. 15 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg). Auf dem Eintragungsschein hat die eintragungsberechtigte Person oder die Hilfsperson gegenüber der Abstimmungsbehörde an Eides statt zu versichern, dass sie die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens persönlich oder nach dem erklärten Willen der eintragungsberechtigten Person abgegeben hat ( 15 Abs. 7 VAGBbg). Bei der brieflichen Eintragung muss der Eintragungsberechtigte den Eintragungsschein so rechtzeitig an die auf dem amtlichen Briefumschlag angegebene Stelle absenden, dass der Eintragungsbrief dort spätestens am 3. Dezember 2012, 16 Uhr eingeht. Der Eintragungsbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Der Eintragungsbrief kann auch bei der auf dem Briefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut: Für eine Änderung des 19 Absatz 11 des Landesentwicklungsprogrammes zur Durchsetzung eines landesplaneri-

3 Nr. 6/ Amtsblatt Burg (Spreewald) schen Nachtflugverbotes am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)! Der Landtag möge beschließen, die Landesregierung aufzufordern, in Verhandlungen mit dem Land Berlin einzutreten, um den Staatsvertrag vom 7. August 1997 über das gemeinsame Landesentwicklungsprogramm der Länder Berlin und Brandenburg und über die Änderung des Landesplanungsvertrages, geändert durch Staatsvertrag vom 5. Mai 2003, wie folgt zu ändern: Der im Gesamtraum Berlin-Brandenburg bestehende Bedarf an Luftverkehrskapazitäten soll derart gedeckt werden, dass am Flughafen Berlin-Brandenburg International (BER) Tagflug aber kein planmäßiger Nachtflug stattfindet, um Lärmbetroffenheiten zu reduzieren. Dabei soll der nationale und internationale Luftverkehrsanschluss für Berlin und Brandenburg nicht allein auf den Ballungsraum Berlin konzentriert werden. Dieser Gesetzestext ersetzt Satz 1 und 2 des in den Ländern Berlin/Brandenburg gültigen 19 Abs. 11 LePro (Landesentwicklungsprogramm). Satz 3 und Satz 4 des 19 Abs. 11 LePro entfallen. Begründung: Die bisher geltende Fassung des 19 Abs. 11 LePro ist eine der Rechtsgrundlagen sowohl für den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg LEP BB als auch für die luftrechtliche Fachplanung. Der bisherigen Fassung von 19 Abs. 11 LePro entnehmen Landesentwicklungsplan und Fachplanung die Legitimation, durch Schaffung eines nächtlichen Kapazitätsangebots an die Luftverkehrswirtschaft das Ruhebedürfnis der betroffenen Bevölkerung dem wirtschaftlichen Profit der im Eigentum der öffentlichen Hand befindlichen Flughafengesellschaft und der Luftverkehrsgesellschaften zu opfern. Dem schiebt die Volksinitiative durch die Neufassung des Gesetzestextes einen Riegel vor. Gemäß dem Landesentwicklungsplan LEP BB hat dieses Gesetz weiterhin Gültigkeit und gibt Vorgaben sowohl für zukünftige Landesentwicklungspläne wie auch für die luftverkehrsrechtliche Fachplanung. Der Volksinitiative liegen neuere Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung und über Art und Umfang der durch Flugroutenfestsetzungen betroffenen Siedlungsgebiete zu Grunde. Durch die Formulierung, dass kein planmäßiger Nachtflugbetrieb am Flughafen Schönefeld stattfinden soll, wird sichergestellt, dass sich das Nachtflugverbot auf den gewerblichen Flugverkehr bezieht und andere Flüge (Not- und Rettungsflüge etc.) nicht ausgeschlossen werden sollen. Die beabsichtigte Neuregelung macht es ferner möglich, nächtliche Flugbewegungen insbesondere im Charter- und Pauschalreiseverkehr auch an anderen Startorten durchzuführen. Zu Verspätungsregelungen und detaillierten luftverkehrstechnischen Regelungen fehlt es an einer Zuständigkeit des Landesgesetzgebers. Zumindest würde dieser Regelungsinhalt nicht in die Kompetenz der Landesplanung fallen. Mit dem Volksbegehren wird die Wiederinbetriebnahme bzw. die Aufrechterhaltung der Flughäfen Tempelhof und Tegel nicht beabsichtigt. Nachtflug stört den Schlaf und gefährdet die Gesundheit: Das Umweltbundesamt bewertet den wissenschaftlichen Erkenntnisstand aufgrund einer aktuellen Studie aus dem Jahr 2010: Für Herz- und Kreislauferkrankungen ist nachgewiesen: Im Vergleich zu Personen, die keinem Fluglärm ausgesetzt sind, steigt das Erkrankungsrisiko betroffener Personen mit zunehmender Fluglärmbelastung. Auch bei psychischen Erkrankungen findet sich ein relevanter Befund: Bei Frauen sind die Erkrankungsrisiken für Depressionen signifikant erhöht. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit der vorausgegangenen Arzneimittelstudie des UBA, die höhere Medikamentenverschreibungen bei Personen nachwies, die nächtlichem Fluglärm ausgesetzt sind. Eine große Studie im Umfeld verschiedener europäischer Flughäfen (HYENA-Studie) aus dem Jahr 2008 stellte ebenfalls fluglärmbedingte Gesundheitsrisiken fest: Personen, die verstärkt vom Nachtfluglärm betroffen sind, weisen häufig höhere Blutdruckwerte auf, als Menschen in ruhigeren Wohngebieten. Auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich eindeutig dazu bekannt, dass eine Gesundheitsgefährdung von Lärmbetroffenen unterbleiben muss (Urteil vom Az.4 C 9.95): Diese Verpflichtung trifft ihn [den Staat, d.v.] erst recht, wenn der Eingriff auf seinem eigenen Verhalten beruht. Dabei kann sich der Staat nicht ohne weiteres mit vorhandenen Erkenntnisdefiziten entschuldigen. Dies ist bereits dann nicht zulässig, wenn die Risiken einer Gesundheitsbeeinträchtigung bereits als solche bekannt sind. Die Gesundheitsschädlichkeit muss nicht erst bewiesen werden, um eine Regelungspflicht des Staates auszulösen. Auch Gesundheitsgefährdungen werden sie erkannt oder als im Risikobereich liegend für hinreichend wahrscheinlich angesehen verpflichtet zu Handeln. Auch hier mögen vielfache Erkenntnisdefizite bestehen. Der Staat muss ihnen etwa bei der Festsetzung von Grenzwerten durch Sicherheitsmargen zu begegnen suchen. Dennoch hält die brandenburgische Landesregierung im Planergänzungsverfahren für den Flughafen Schönefeld bis zu 113 Flüge in einer Nacht für zulässig. Hiergegen sind Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die brandenburgische Landesregierung fühlt sich durch ihre eigene gesetzliche Regelung im 19 Abs. 11 Landesentwicklungsprogramm (LePro) die für die Länder Berlin und Brandenburg gilt, in ihrem großzügig nachtflugfreundlichen Handeln zum Nachteil der vom nächtlichen Fluglärm gepeinigten Bevölkerung bestätigt. Die Volksinitiative wendet sich gegen diese gesetzliche Regelung und zwingt in der Folge die Landesregierung die Landesentwicklungspläne Flughafenstandortsicherung wie auch den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg zu überarbeiten, da in diesen Plänen von einer Zulässigkeit des Nachtflugs ausgegangen wird. Namen und Anschriften der Vertreter und Stellvertreter: Vertreter: Stellvertreter: Prof. Wolf Carius Markus Peichl Gerhart-Hauptmann-Allee 30 Kladower Straße Eichwalde Potsdam Dr. Gerhard Kalinka Gudrun Claus Heinrich-Zille-Straße 39 Selchower Weg Blankenfelde Mahlow Robert Nicolai Christian Radtke-Kruft Fontaneplatz 5 Siegfriedstraße Rangsdorf Teltow Matthias Schubert Martina Pohske Unterberg 31 Keplerstraße Kleinmachnow Mahlow Martin Henkel Christian Selch Seestraße 68 Potsdamer Straße Zeuthen Zeuthen Burg (Spreewald), den Die Abstimmungsbehörde: gez. Ulrich Noack (Dienstsiegel)

4 Amtsblatt Burg (Spreewald) Nr. 6/2012

5 Nr. 6/ Amtsblatt Burg (Spreewald)

6 Amtsblatt Burg (Spreewald) Nr. 6/2012 Gemeinde Guhrow Bekanntmachung der Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow mit Umweltbericht der Gemeinde Guhrow Die Gemeindevertretung Guhrow hat mit Beschluss vom die Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow mit Umweltbericht als Satzung beschlossen. Die Begründung wurde gebilligt. Dieser Beschluss wird hiermit gem. 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow in Kraft. Jedermann kann die Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow mit Umweltbericht in der Bauverwaltung des Amtes Burg (Spreewald) in Burg (Spreewald), Hauptstraße 46 zu folgenden Zeiten Montag; Mittwoch Uhr und Uhr Dienstag Uhr und Uhr Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich wird demnach eine Verletzung der in 214 Abs. 1 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für die nach den 39 bis 42 BauGB eintretende Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Burg (Spreewald), gez. i. V. P. Krautz Ulrich Noack - Siegel - Amtsdirektor Anlage: Übersichtsplan Schulverband Burg (Spreewald) Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen des Schulverbandes Burg (Spreewald) (Schulbezirkssatzung) Der Schulverband Burg (Spreewald) erlässt auf der Grundlage des 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I S.194), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I S. 202, 206), i. V. m. 106 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz BbgSchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I S. 78), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2011 (GVBl. I/11 [Nr. 35]), die folgende, von der Verbandsversammlung des Schulverbandes Burg (Spreewald) am 9. Mai 2012 beschlossene Satzung: 1 Für jede Grundschule des Schulverbandes Burg (Spreewald) wird ein Schulbezirk gebildet, für den die Schule die örtlich zuständige Schule ist. 2 Den Schulbezirk der Grundschule Mato Kosyk Briesen bilden die Gemeindegebiete Briesen, Dissen-Striesow, Guhrow und Schmogrow-Fehrow mit Ausnahme des Gebietes der Straße Am Bahndamm des Ortsteiles Schmogrow. 3 Den Schulbezirk der Primarstufe der Grund- und Oberschule Burg (Spreewald) bilden die Gemeindegebiete Burg (Spreewald) einschließlich Ortsteil Müschen, Werben und das Gebiet der Straße Am Bahndamm des Ortsteiles Schmogrow der Gemeinde Schmogrow-Fehrow. 4 Diese Satzung tritt am 1. August 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grund-

7 Nr. 6/ Amtsblatt Burg (Spreewald) schulen des Schulverbandes Burg (Spreewald) vom 18. Oktober 2004 außer Kraft. Burg (Spreewald), den gez. Ulrich Noack Verbandsvorsteher - Siegel - Genehmigung der Haushaltssatzung des Schulverbandes Burg (Spreewald) für das Haushaltsjahr 2012 Die nachstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Burg (Spreewald) für das Haushaltsjahr 2012 vom hat der Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde mit Schreiben vom , Aktenzeichen 30/ , genehmigt. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Sie liegt zur Einsichtnahme zu den Sprechzeiten im Amt Burg (Spreewald), Kämmerei, Hauptstraße 46, Burg (Spreewald) aus. Burg (Spreewald), i. V. P. Krautz Ulrich Noack Verbandsvorsteher -Siegel- Haushaltssatzung des Schulverbandes Burg (Spreewald) für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Schulverbandsversammlung vom folgende Haushaltssatzung erlassen: 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf ,00 ordentlichen Aufwendungen auf ,00 außerordentlichen Erträge auf 0,00 außerordentlichen Aufwendungen auf 0,00 2. im Finanzhaushalt mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen auf ,00 Auszahlungen auf ,00 festgesetzt. Von den Einzahlungen und Auszahlungen des Finanzhaushaltes entfallen auf: Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf 5.600,00 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf 0,00 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf ,00 Einzahlungen aus der Auflösung von Liquiditätsreserven 0,00 Auszahlungen an Liquiditätsreserven 0,00 2 Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. 4 Die Schulumlage der schulverbandsangehörigen Gemeinden wird auf insgesamt EUR festgesetzt: Das entspricht einer Umlage je Schüler von 1.333,33 EUR. Der zu tragende Teil der Schulumlage für die schulverbandsangehörigen Gemeinden wird wie folgt festgesetzt: - Briesen EUR - Burg (Spreewald) mit OT Müschen EUR - Dissen-Striesow EUR - Guhrow EUR - Schmogrow-Fehrow EUR - Werben EUR Die Zahlungen erfolgen jeweils zu 25 % der festgesetzten Schulumlage zum , , und eines Jahres Die Wertgrenze, ab der außerordentliche Erträge und Aufwendungen als für den Schulverband von wesentlicher Bedeutung angesehen werden, wird auf ,00 festgesetzt. 2. Die Wertgrenze, für die insgesamt erforderlichen Auszahlungen, ab der Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen im Finanzhaushalt einzeln dazustellen sind, wird auf ,00 festgesetzt. 3. Die Wertgrenze, ab der überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen der vorherigen Zustimmung der Schulverbandsversammlung bedürfen, wird auf ,00 festgesetzt. Bis zu dieser Wertgrenze entscheidet die Kämmerin. 4. Eine Nachtragssatzung ist zu erlassen, wenn: a) beim ordentlichen Ergebnis ein zusätzlicher Fehlbetrag entsteht, der 3,0 v. H. der Erträge des laufenden Haushaltes übersteigt b) bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Einzelaufwendungen oder Einzelauszahlungen geleistet werden sollen, die bei einzelnen Produktkonten ,00 übersteigen. - entfällt 6 Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am vom Landrat des Landkreises Spree-Neiße als allgemeine untere Landesbehörde erteilt. Burg (Spreewald), Burg (Spreewald), Ulrich Noack Angelika Miesler Verbandsvorsteher Stellvertr. Vorsitzende der Verbandsversammlung Jagdgenossenschaft Guhrow Auszahlung der Jagdpacht in Guhrow Die Eigentümer von bejagdbaren Flächen können die Auszahlung der Jagdpacht für die Jahre beantragen. Die Anmeldungen werden * am Dienstag, dem und * am Dienstag dem jeweils von 16 bis 18 Uhr im Gemeindebüro Guhrow entgegengenommen. Bei Veränderungen der Eigentumsverhältnisse ist ein aktueller Eigentumsnachweis vorzulegen. Erforderlich für die Überweisung der Pacht ist die Angabe der Bankverbindung. Im Vertretungsfall ist eine Vollmacht erforderlich. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen von 1 Monat nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstehers geltend gemacht wird. Schilka Vorsitzender der JG

8 Amtsblatt Burg (Spreewald) Nr. 6/2012 Jagdgenossenschaft Schmogrow Einladung zur Genossenschaftsversammlung Alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schmogrow bzw. ihre gesetzlichen Vertreter werden zur Genossenschaftsversammlung am Freitag, dem 8. Juni 2012, um Uhr, in die Gaststätte Marrack eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Feststellung der Tagesordnung und der Beschlussfähigkeit 3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers Pachtjahr 2011/12 4. Kassenbericht/Jahresrechnung 2011/12 5. Bericht der Rechnungsprüfer/Jahresabrechnung 2011/12 6. Diskussion über die Berichte 7. Entlastung des Jagdvorstandes und Kassenführers für die Jahresabrechnung 2011/12 durch die Genossenschaftsversammlung 8. Feststellung und Ausführung des Haushaltsplanes 2012/13 durch den Kassenführer 8.1 Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2012/13 durch die Genossenschaftsversammlung 9. Bericht des Jagdpächters - Abschusserfüllung und -plan 10. Beschlussfassung Auszahlung des Jagdpachtzinses für die letzten 2 Pachtjahre Ersatzwahl für Schriftführer und 2 Beisitzer Neuwahl Rechnungsprüfer und deren Stellvertreter 11. Sonstiges gez. Kossatz (Jagdvorsteher) Trink- und Abwasserzweckverband Burg (Spreewald) Entschädigungssatzung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) Die Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) erlässt aufgrund der 30 Absatz 4, 3 und 28 Absatz 2 Nummer 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, Nr. 19, S.286), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVBl. I/12, Nr. 16, 207) i. V. m. 8 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Mai 1999 (GVBl. I/99, Nr. 11, S. 194) geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 23. September 2008 (GVBl. I/08, Nr. 12, S. 202, 206) in ihrer Sitzung am die nachfolgende Satzung: 1 Grundsätze 1. Diese Entschädigungssatzung gilt für die ehrenamtlichen Mitglieder der Verbandsversammlung des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) einschließlich des Vorstandes sowie den Verbandsvorsteher des TAZ Burg (Spreewald). 2. Dem Verbandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) wird zur Abdeckung des mit dem Amt verbundenen Aufwandes eine Aufwandsentschädigung gewährt. Die Aufwandsentschädigung deckt den mit dem Amt verbundenen zeitlichen Aufwand sowie die sonstigen persönlichen Aufwendungen ab. Neben der Aufwandsentschädigung erhält der Verbandvorsteher ein Sitzungsgeld. Ferner wird ihm bei Dienstreisen eine Reisekostenentschädigung gewährt. 3. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten zur Abdeckung des mit dem Mandat verbundenen Aufwandes ein Sitzungsgeld. Neben dem Sitzungsgeld wird ihnen Verdienstausfall erstattet und bei Dienstreisen eine Reisekostenentschädigung gewährt. 2 Aufwandsentschädigung 1. Die dem Verbandsvorsteher des Trink- und Abwasserzweckverbandes Burg (Spreewald) gewährte Aufwandsentschädigung beträgt monatlich 112,00 Euro. 2. Dem Stellvertreter des Verbandsvorstehers wird für die Dauer der Wahrnehmung der Funktion des Verbandsvorstehers eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 v. H. der Aufwandsentschädigung des Vertretenen gewährt, wenn die Vertretungsdauer innerhalb eines Kalendermonates länger als 2 Wochen andauert. Die Aufwandsentschädigung des Vertretenen ist entsprechend zu kürzen. 3 Sitzungsgelder 1. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher erhalten für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung ein Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 Euro pro Sitzung. 2. Der Vorsitzende der Verbandsversammlung erhält für jede von ihm geleitete Sitzung der Verbandsversammlung neben dem Sitzungsgeld nach Absatz 1 ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 pro Sitzung. Wenn der Vorsitzende der Verbandsversammlung an der Sitzungsleitung gehindert ist, erhält sein Stellvertreter für jede von diesem geleitete Sitzung neben dem Sitzungsgeld nach Absatz 1 ein zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 Euro pro Sitzung. 4 Zahlungsmodalitäten 1. Die Aufwandsentschädigung wird monatlich im Voraus für einen vollen Kalendermonat gezahlt. Wird das Amt über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten durch den Empfänger der Aufwandsentschädigung nicht ausgeübt, so wird für die über 3 Monate hinausgehende Zeit keine Aufwandsentschädigung gezahlt. 2. Die Auszahlung des Sitzungsgeldes erfolgt spätestens 3 Monate nach dessen Entstehung. Für mehrere Sitzungen an einem Tage wird nur ein Sitzungsgeld gezahlt. Die Gewährung des Sitzungsgeldes ist davon abhängig, dass der Berechtigte durch eigenhändige Unterschrift auf der Anwesenheitsliste seine erfolgte Teilnahme an der Sitzung dokumentiert. 5 Verdienstausfall 1. Die ehrenamtlichen Mitglieder der Verbandsversammlung haben neben dem Sitzungsgeld Anspruch auf Ersatz von Verdienstausfall. Dieser Verdienstausfall wird auf Antrag bei konkretem Nachweis gesondert erstattet. Selbständige und frei beruflich Tätige müssen den Verdienstausfall glaubhaft machen. Die Entschädigung für den Verdienstausfall ist auf monatlich 10 Stunden begrenzt, wobei höchstens eine Entschädigung von 10,00 Euro je Stunde gewährt wird. 6 Dienstreisen 1. Für Dienstreisen, die durch den Verbandsvorsteher oder die Verbandsversammlung angeordnet und/oder genehmigt wurden, erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder der Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher eine Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes. Hierbei sind bei der Benutzung öffentlicher

9 Nr. 6/ Amtsblatt Burg (Spreewald) Verkehrsmittel die für den Amtsdirektor geltenden gesetzlichen Regelungen anzuwenden. 7 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Burg (Spreewald), den gez. Ulrich Noack Verbandsvorsteher Öffentliche Bekanntmachungen -Siegel- Erinnerung an die Fälligkeit von Steuern zum Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bitte denken Sie an die Fälligkeit der Hundesteuer zum Weiterhin möchten wir alle Jahreszahler an die Zahlung der Grundsteuern zum erinnern. Es ergehen keine gesonderten Zahlungsaufforderungen mehr! Sie haben auch die Möglichkeit, fällige Beträge im Lastschriftverfahren einziehen zu lassen. Sie ersparen sich damit ständige Terminüberwachung, Kosten und zusätzliche Wege zu Ihrer Bank. Abbuchungen können jederzeit widerrufen werden. Die Amtskasse Das Regionalbudget des Landkreises Spree-Neiße sucht ab sofort für die Region Burg (Spreewald) einen/eine Mitarbeiter/in zur Umsetzung des Projektes Regionalbudget V, V - T - B (Vermittlung Tourismus Beschäftigung). Träger dieses Projektes ist die Bildungswerk FUTURA GmbH. Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: - Befragung der Radtouristen - Mitwirkung bei der Erarbeitung einer Radtour für Familien - Kontrolle und Erfassung des Ist-Zustandes der Radwege. Sie arbeiten in einem Team, dessen Mitarbeiter in verschiedenen Regionen des Landkreises Spree-Neiße in diesem Projekt tätig sind. Gesucht wird eine einsatzbereite, selbstständige und kontaktfreudige Persönlichkeit. Zur Erfüllung der Aufgaben ist ein eigenes, verkehrssicheres Fahrrad erforderlich. Die Arbeitszeit pro Woche umfasst 15 Stunden. Die Tätigkeit wird mit einer Mehraufwandsentschädigung vergütet und ist bis zum befristet. Zu Beginn des Einsatzes werden Sie umfangreich geschult und eingearbeitet. Bei Interesse senden Sie Ihre Bewerbung bitte bis zum an den Landkreis Spree - Neiße Regionalbudget Heinrich-Heine-Straße Forst (Lausitz). Eventuelle Rückfragen zur Stellenausschreibung können unter der Rufnummer (03562) erfolgen. Hinweis: Wir bitten um Verständnis, dass aus Kostengründen Bewerbungsunterlagen nur zurückgeschickt werden können, wenn ein adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Bewerbungen bei ( -Adresse: regionalbudget@lkspn. de) können lediglich zur Fristwahrung berücksichtigt werden. Die Unterlagen sind in Papierform nachzureichen. Das Projekt Regionalbudget wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Landkreises Spree-Neiße gefördert. Bekanntgabe über die Erstellung eines Managementplanes für das FFH-Gebiet Spree (TG I ab Biosphärenreservat bis Stadtgebiet Cottbus) Für die vom Land Brandenburg an die Europäische Kommission gemeldeten sogenannten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (Natura 2000) ist die Erarbeitung von Managementplänen vorgesehen. Zur Erarbeitung des Planes für das o. g. Untersuchungsgebiet hat die Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg das Ingenieurund Planungsbüro Lange GbR aus Oschatz mit Untersuchungen beauftragt. Mitarbeiter des Büros werden dafür die entsprechenden Flächen bis voraussichtlich September 2013 begehen, um Arten und Lebensräume zu erfassen. Hierfür bitten wir die betroffenen Eigentümer und Nutzer um Verständnis und Unterstützung. In den Managementplänen werden wirtschaftliche, soziale, kulturelle und regionale Anforderungen berücksichtigt, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Eine begleitende Arbeitsgruppe aus Akteuren der Kommunen, Naturschutz- und Landnutzerverbände, Wasser- und Bodenverbände und Landnutzer unterstützen die Planer und helfen, örtlichen Besonderheiten Rechnung zu tragen. Inhalte eines Natura 2000-Managementplans: * Gebietsbeschreibung * Erfassung/Bewertung von Arten & Lebensräumen * Erhaltungs- & Entwicklungsziele * Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung * Zeit- und Kostenplanung * Vorschläge zum Monitoring & zur Erfolgskontrolle Die Planungen benennen auf lokaler Ebene konkrete Maßnahmen, um Lebensräume und Arten zu erhalten. Dabei sollen alle erforderlichen Maßnahmen so geplant werden, dass sie auf einem breiten Konsens aller Beteiligten beruhen. Verschiedene Förderprogramme der Europäischen Union und des Landes unterstützen die Umsetzung der Maßnahmen. Als Ansprechpartner stehen in der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg Herr Ulrich Schröder (Tel. 0355/ , ulrich.schroeder@naturschutzfonds.de) sowie im Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR Herr Klaus-Bernhard Kühnapfel (Tel /931644, klaus-bernhard.kuehnapfel@langegbr. de) zur Verfügung. Cottbus, den Übersichtskarte für das FFH-Gebiet Spree (TG I ab Biosphärenreservat bis Stadtgebiet Cottbus). Kartengrundlage: Digitale Daten des LGB, TK 1: Nutzung mit Genehmigung des LGB Brandenburg, GB-G I/99

10 Amtsblatt Burg (Spreewald) Nr. 6/2012 Beschlüsse der Gemeindevertretungen Gemeindevertretung Burg (Spreewald) Sitzung am Öffentlicher Teil: ohne Nr.: Wahl von Herrn Siegbert Budischin zum 1. stellvertretenden Bürgermeister und von Herrn Frank Hildebrand zum 2. stellvertretenden Bürgermeister. 02/12/29: Zustimmung zum Antrag auf Vorbescheid und Abweichung von den Festsetzungen von der Gestaltungssatzung für die Streusiedlung Burg zur Errichtung eines Anbaus an ein vorhandenes Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstück 172 der Flur 3 in der Gemarkung Burg Nicht öffentlicher Teil: 02/12/31: Beschluss zum Verkauf des Grundstücks Flurstück 89/3 der Flur 14 in der Gemarkung Burg Gemeindevertretung Briesen Sitzung am Öffentlicher Teil: 01/12/11: Beschluss, den Höchstbetrag des Kassenkredites, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, auf Euro festzusetzen. 01/12/15: Beschluss der Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Bauleitplanung: Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes WIND- KRAFT gem. 135 Abs. 5 BbgKVerf auf das Amt Burg (Spreewald) Gemeindevertretung Guhrow Sitzung am Öffentlicher Teil: 05/12/05: Die Gemeindevertretung Guhrow beschließt, nur den Spreeweg von der Kreuzung Spreeweg bis zur Gemarkungsgrenze Werben (1. TA) und nicht den Weg zwischen Wiesenweg und Spreeweg (2. TA) als landwirtschaftlichen Weg auszubauen. Die Realisierung des Bauvorhabens erfolgt nur bei Bereitstellung von Fördermitteln im Rahmen des landwirtschaftlichen Wegebaus. 05/12/07: Beschluss der Klarstellungssatzung für den Ortskern von Guhrow gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB mit Umweltbericht (siehe Amtliche Bekanntmachungen) 05/12/08: Beschluss der Übertragung der Selbstverwaltungsaufgabe Bauleitplanung: Aufstellung eines Sachlichen Teilflächennutzungsplanes WIND- KRAFT gem. 135 Abs. 5 BbgKVerf auf das Amt Burg (Spreewald) Nicht öffentlicher Teil: 05/12/09: Zustimmung zur Belastungsvollmacht zum Kauf des Grundstücks Flurstück 180/6 der Flur 2 in der Gemarkung Guhrow Schulverbandsversammlung Burg (Spreewald) Sitzung am Öffentlicher Teil: 12/06: Beschluss der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Grundschulen des Schulverbandes Burg (Spreewald) (Schulbezirkssatzung) (siehe Amtliche Bekanntmachungen) Nicht öffentlicher Teil: 12/04: Auftragsvergabe für die Maler- und Bodenbelagsarbeiten im Rahmen der Renovierung der Klassenräume 112 und 113 sowie Lehrerzimmer 012 am Schulstandort Burg an die Firma Fußbodenverlegung Matthias Müller, Zahsower Straße 1, Cottbus Sitzungen der Gemeindevertretungen Stand bei Redaktionsschluss Donnerstag, Gemeindevertretung Dissen-Striesow: 19:00 Uhr, Sportlerheim Dissen Dienstag, Ortsbeirat Müschen: 19:00 Uhr, Sportlerheim Dienstag, Bau- und Entwicklungsausschuss Burg (Spreewald): 19:00 Uhr, Deutsches Haus Dienstag, Gemeindevertretung Werben: 19:30 Uhr, Sportlerheim Mittwoch, Gemeindevertretung Burg (Spreewald): 19:00 Uhr, noch offen Montag, Amtsausschuss des Amtes Burg (Spreewald): 19:00 Uhr, noch offen Aktuelle Sitzungstermine und die Tagesordnungen finden Sie unter Aktuelles auf unserer Homepage Service Informationspflicht der Bürger Das Amt Burg (Spreewald) bittet alle Einwohner darum, Namensänderungen z. B. nach Heirat, Änderungen des Familienstandes sowie Wohnungswechsel nicht nur im Einwohnermeldeamt anzuzeigen, sondern auch die Sachgebiete des Amtes zu informieren. Aus Datenschutzgründen dürfen diese Angaben innerhalb des Amtes nicht weitergegeben werden. Insbesondere betrifft dies Angelegenheiten rund um die Kinderbetreuung (Sachgebiet Kita-Angelegenheiten) und Steuerfragen (Ordnungsamt, Kasse). Dadurch können unnötige Fehlzustellungen von Bescheiden und damit eventuell verbundener Ärger vermieden werden. Vielen Dank. Sprechstunden sozialer Dienste Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg Zeit: Jeden 2. und 4. Montag des Monats von bis Uhr Ort: Amtsgebäude, Beratungsraum Zi. 1.12, Hauptstraße 46 in Burg (Spreewald) Leistungen: Annahme von Rentenanträgen und SV-Unterlagen, Auskunft in allen Renten- und Versicherungsangelegenheiten der Arbeiter Ansprechpartner: Versichertenälteste der LVA, Britta Schiela, Dorfstraße 35, Radensdorf, Tel / Diakoniestation Burg (Spreewald) Zeit: Dienstag von 13 bis 15 Uhr und nach Vereinbarung Ort: Hauptstraße 40, Burg (Spreewald), Tel /554 Leistungen: Hilfe bei Antragstellungen (u. a. Pflegeversicherung, Sozialhilferecht, Schwerbehindertenrecht, Wohngeld, Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung), Beratung pflegender Angehöriger, Betreuungsrecht, Bundesversorgungsgesetz, Hilfe bei der Versorgung mit Wohnraum und wohnraumverbessernde (behindertengerechte) Maßnahmen, Vermittlung in entsprechende Einrichtungen Ansprechpartner: Susanne Jagdhuhn

11 Nr. 6/ Amtsblatt Burg (Spreewald) Schuldnerberatung Zeit: Jeden 2. Donnerstag des Monats von 9 bis 12 und bis 15 Uhr Ort: Amtsgebäude, Bürgermeisterbüro Zi. 2.02, Hauptstraße 46 in Burg (Spreewald) Leistungen: Beratung zur Überwindung von wirtschaftlichen Schwierigkeiten Ansprechpartner: Ines Puder, ZAK e. V., Schuldnerberatung Nordstadt-Treff, Metzer Straße 3, Forst (Lausitz), Tel /67855 oder 0160/ Jugendzentrum Burg (Spreewald) Zeit: Donnerstag von 17 bis 19 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung Ort: Jugendzentrum Burg (Spreewald), Bahnhofstraße 12, Diakonisches Werk Niederlausitz e. V. Leistungen: Verweisungs- und Informationsberatung für Jugendliche, Jugendinitiativen und Vereine; Hilfe bei Antragstellungen und Fragen zur Fördermittelpraxis; Erstberatung bei Problemen und Konfliktsituationen; Vermittlung von Hilfsangeboten Ansprechpartner: Brigitte Franke, Jugendsozialarbeiterin, Tel /13389 Sozialer Dienst des Jugendamtes des Landkreises Spree-Neiße Zeit: zweiter Mittwoch im Monat von 14 bis 16 Uhr Termine 1. Halbjahr 2012: 13. Juni Ort: Amtsgebäude, Bürgermeisterbüro Zi. 1.12, Hauptstraße 46 in Burg (Spreewald) Leistungen: Beratung und Hilfe bei Erziehungs- und Verhaltenssowie Umgangs- und Sorgerechtsproblemen; Information über ambulante und stationäre Angebote der Jugendhilfe; Vermittlung an andere helfende Institutionen Ansprechpartner: Frau Stefanie Winzer, Makarenkostraße 5, Cottbus, Tel. 0355/ Rentenversicherung Bund Zeit: Jeden 2. Montag im Monat von 15 bis 17 Uhr. Vorherige Terminvereinbarung erforderlich (siehe Ansprechpartner). Ort: Reha-Zentrum Spreewald (Raum 1009) Leistungen: Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung; Formularservice; Hilfe bei Kontenklärung und Rentenantragstellung Ansprechpartner: Ilona Groß, Tel /41000 oder 0172/ Pflegestützpunkt Forst Zeit: Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr Ort: Forst, im Kreishaus in der Heinrich-Heine-Straße 1 Leistungen: neutrale Beratungsstelle, getragen von den Pflegeund Krankenkassen und dem Landkreis Spree-Neiße, die eine unabhängige und kostenlose Information und Beratung rund um das Thema Pflege bietet. Ansprechpartner: Doris Seiler, Pflegeberaterin, Tel Karin Schönbrunn, Pflegeberaterin, Tel Nadine Janke, Sozialberaterin, Tel Nächster Erscheinungstermin: Mittwoch, der 4. Juli 2012 Nächster Redaktionsschluss: Freitag, der 22. Juni 2012 Landesbetrieb Forst Brandenburg Revierförsterei Burg Revierförster: Martin Kahl Ort: Revierförsterei Burg, Aue 100a (Forsthaus), Drachhausen Leistungen: Informationen zu Rechten und Pflichten der Waldbesitzer und Unterstützung bei der Bewirtschaftung ihrer Waldflächen, z. B. Hilfestellung bei der Beantragung von Fördermitteln (Waldumbau, Geschäftsführung FBG, vorbeugender Waldbrandschutz), bei der Durchforstung, Jungbestandspflege, Aufforstung Ansprechpartner: Revierförster Martin Kahl Telefon: Tel oder Martin.Kahl@AFFLN.Brandenburg.de Notfalldienst für das Amt Burg (Spreewald) Kassenärztlicher Notfalldienst Telefon oder Sprechstunden der ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher Briesen Feuerwehrgerätehaus, Schulstraße 5a, Tel /40494 dienstags bis Uhr Burg (Spreewald) Amtsgebäude, Hauptstraße 46, Tel /68228 dienstags bis Uhr Ortsbeirat Müschen Sportlerheim, Am Sportplatz, Tel /60432 Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat bis Uhr Dissen-Striesow Ortsteil Dissen (Bürgermeister) Heimatmuseum, Hauptstraße 32, Tel /235 donnerstags bis Uhr Ortsteil Striesow (Ortsvorsteher) Dorfaue 3, Tel /42794 Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat bis Uhr Guhrow Gemeindebüro, Am Sportplatz 1, Tel /254 Jeden 2. und 4. Dienstag im Monat bis Uhr Schmogrow-Fehrow Ortsteil Fehrow Gemeinderaum in der Begegnungsstätte Ma e my ki Fehrow, Tel /206 Bürgermeister (Tel /40041): Jeden 1. Montag im Monat bis Uhr Ortsvorsteher (Tel /358): Jeden 3. Montag im Monat bis Uhr Ortsteil Schmogrow Gemeinderaum Alte Schule Schmogrow, Tel / Bürgermeister (Tel /40041): Jeden 3. Dienstag im Monat bis Uhr Ortsvorsteher (Tel /13071): Jeden 1. Dienstag im Monat bis Uhr Individuelle Termine können jederzeit telefonisch vereinbart werden. Werben Bürgermeisterbüro, vorübergehend im Feuerwehrgerätehaus montags bis Uhr

12 Amtsblatt Burg (Spreewald) Nr. 6/2012 Kontakte im Amt Postanschrift Am Burg (Spreewald) Hauptstraße Burg (Spreewald Tel info@amt-burg-spreewald.de Amt Burg (Spreewald) Tel.-Nr. Amtsdirektor Ulrich Noack Sekretariat Amtsdirektor Cornelia Niedan Mitarbeiter Wirtschaftsförderung, Sven Tischer Haupt- und Ordnungsverwaltung Amtsleiter Christoph Neumann Sachgebiet Ordnungsangelegenheiten Sachgebietsleiterin, Susanne Ragotzky Leiter Bürgerbüro/Standesamt, Volker Tanz Gewerbe/Märkte/Ordnungsangelegenheiten, Jörg Wöltche Einwohnermeldewesen, Sylvia Schmidt Standesamt, Monika Troppa Brandschutz, Sandra Schenker Bestattungswesen/Fundbüro, Petra Matschenz Sachgebiet Allgemeine Verwaltung Sachgebietsleiter, Christoph Neumann Zentrale Verwaltung, Dietlind Selka, Christel Zachow Personal, Steffi Balting Schule/Kultur/Sport/Archiv, Tina Kalleske Kita/Jugend, Bettina Gardy ADV, Margit Hoffmann Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit/Sitzungsdienst Kerstin Möbes Information, Sylke Linke Finanzverwaltung Amtsleiterin, Petra Krautz Finanzbuchhaltung, Patricia Reichenbach, Julia Janke Kämmereiaufgaben, Renate Kulla/ Renate Radenz Steuern, Margot Smeth/ Elvira Noack Anlagenbuchhaltung/Geschäftsbuchhaltung, Juliane Schulze Sachbearbeiterin BgA, Ina Mettner Bauverwaltung Amtsleiterin, Antje Swars Tiefbau, Bernd Tscherner Straßenausbaubeiträge, Hausnummernvergabe, Christin Steffner Sekretariat, Silvia Joppek Liegenschaften, Petra Alexander Gebäudemanagement Jörn Rademacher Widmar Gerth Bauhof Leiter, Detlef Ferch Trink- und Abwasserzweckverband (TAZ) Benito Kanzler Sprechzeiten der Amtsverwaltung Dienstag Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr 8:30 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 16:30 Uhr Sprechstunde des Amtsdirektors jeden 1. Dienstag im Monat, sonst nach Vereinbarung. Die Spreewaldbibliothek Mina Witkojc empfiehlt Maja von Vogel Die drei!!!, 34, Brandgefährlich! Kim, Franziska und Marie sind Die drei!!!. Mutig und clever ermitteln die drei Mädchen und sind jedem Fall gewachsen! Gemütliche Wintertage auf Sylt, so haben sich Die drei!!! ihren Kurztrip mit Felipe und Miguel el Mago vorgestellt. Doch kaum auf der Insel angekommen, geraten sie in einen sehr brenzligen Fall: Brandstiftung. Finden sie den Täter, bevor er noch mehr Schaden anrichtet? Neben der spannenden Detektivarbeit müssen Kim, Franziska und Marie auch immer wieder das Abenteuer Freundschaft bestehen. Es ist nämlich gar nicht so leicht, drei völlig verschiedene Meinungen unter einen Hut zu bringen. Linda Chapman Sternenschweif, 33 Geheimnisvolles Glitzern Laura und ihr Einhorn Sternenschweif haben die Aufgabe, Menschen und Tieren in Not zu helfen. Doch wie nur können sie verhindern, dass Jennys Pflegepony Dakota verkauft wird? Sind die geheimnisvollen silbernen Zeichen, die der Mond eines Nachts auf den Bergsee zaubert, der Schlüssel zur Lösung? Buchtipp Erhard Dietl Die Olchis auf dem Schulfest Angetrieben von Energie, die aus Olchi-Mamas Stinkerbrühe gewonnen wurde, fliegen die Olchis über Schmuddelfing. Als der Ballon sinkt, landen sie direkt auf dem Schulfest! Olchi-Spaß für Erstleser: große Schrift, Aufteilung in kurze Kapitel, farbige Bilder zur Unterstützung des Leseverständnisse, bekannte Autoren. Marco Campanella, Anna Casalis Leo Lausemaus will nicht teilen Leo Lausemaus möchte alles für sich behalten und nicht einmal mit seinem besten Freund teilen. Ein Thema, das Eltern nur allzu gut kennen. Leo zeigt den Kindern auf seine besondere Art und Weise, dass er gelernt hat, wie wichtig es ist, zu teilen. Spreewald-Bibliothek Mina Witkojc Burg (Spreewald), Am Bahndamm 12 b Tel Mo. & Mi Uhr Di. & Do u Uhr Fr u Uhr Ausleihgebühr: Erwachsene: 6,50 Euro/12 Monate Ermäßigt (Rentner, Schüler): 3 Euro/12 Monate Kinder & Jugendliche bis 18 J.: 1,50 Euro/12 Monate

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