Zusatzleistungen von der Telekom

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1 Zusatzleistungen von der Telekom Bei der Telekom heißt es: Aufgepasst! Unversehens werden einem kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben. Wir haben gegen den Telefonriesen mit Erfolg geklagt. Doch der zieht seine Kunden trotzdem weiter über den Tisch. Das Landgericht Bonn hat eine Strafe verhängt... DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE 1. Zahlreichen Kunden der Telekom wurden im Shop oder am Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben. 2. Die Verbraucherzentrale hat den Telefonkonzern erfolgreich verklagt und nach erneutem Verstoß gegen Gerichtsauflagen ein Ordnungsgeld beantragt. 3. Die Hamburger Verbraucherschützer sammeln Beschwerden von Betroffenen und machen diese öffentlich. Stand: Das Landgericht Bonn hat auf unseren Antrag hin gegen die Telekom Deutschland GmbH ein Ordnungsgeld in Höhe von Euro verhängt. Wir hoffen, dass das den Marktführer endlich veranlasst, seine unzulässige Werbepraxis zu beenden (Beschluss vom 26. November 2013, Az. 11 O 46/11).

2 Zusatzleistungen untergeschoben Zahlreiche Kunden hatten sich bei uns darüber beschwert, dass ihnen im Telekom- Shop oder per Telefon kostenpflichtige Zusatzleistungen untergeschoben wurden, die sie gar nicht haben wollten. Angeblich bestellte Vertragsänderungen wurden bestätigt, und die Verbraucher hatten alle Mühe, sie wieder rückgängig zu machen. Das Unternehmen wies die Vorwürfe zurück und behauptete, die Kunden hätten der Umstellung zugestimmt. Wir haben die Telekom wegen dieses Geschäftsgebarens verklagt. Einige Beispiele: Herr R. schrieb per Mail: Wegen Unklarheiten in meiner Abrechnung rief ich die Telekom an. Während des Gesprächs offerierte mir der Mitarbeiter die Möglichkeit, meinen Vertrag auf eine IP-basierte Basis umzustellen. Ich verneinte mein Interesse. Ein paar Tage später, am , rief ein Mitarbeiter der Telekom Hotline bei uns an. Mein Sohn nahm den Anruf entgegen und teilte mit, dass ich nicht da sei. Am erhielt ich zu meiner Überraschung eine Auftragsbestätigung für einen angeblichen Auftrag vom zur Stornierung meines bestehenden Call & Surf Comfort Anschlusses sowie Neubestellung eines Entertain Comfort IP-Tarifs. Einen solchen Auftrag habe ich nie, schon gar nicht am , erteilt. Ich habe mich sofort über dieses dreiste Vorgehen beschwert. Die Hotline Mitarbeiterin entschuldigte sich und stornierte den im System erfassten Auftrag wieder. Zudem versuchte sie zu beschwichtigen, es würde sich ja nur um ein Angebot der Telekom handeln. Ich gab ihr daraufhin klar zu erkennen, dass ich sehr wohl zwischen Angebot und Auftragsbestätigung unterscheiden kann und äußerte meine Verwunderung über derartige Geschäftspraktiken.

3 Herr L. schreibt per Mail: Am bestellte ich in einem Telekomshop einen Internetanschluss. Die Bestätigung sollte ich schriftlich erhalten. Am erhielt ich die Auftragsbestätigung. Sensibilisiert durch die Medien guckte ich genau hin und siehe da: 2 nicht bestellte Positionen trickreich, weil leicht zu übersehen, dazu geschummelt: Sicherheitspaket und Paket, macht 8,-- /Monat. Anruf bei der Hotline: Warten Sie doch erstmal bis der Anschluss installiert ist, nehmen wir dann raus. Erneuter Anruf nach Installation: Nehmen wir raus. Es passiert nichts. Erneuter Anruf bei der Hotline: Das müssen Sie schriftlich machen. Mir platzt der Kragen. Der Mitarbeiter entschuldigt sich, der Auftrag der nicht bestellten Positionen wird storniert. Frau B. per Mail: In einem Telefonat am bot mir ein Telekom Mitarbeiter das Paket Big TV Entertainment an. Ich sagte deutlich, dass ich kein Interesse habe. Dennoch erhielt ich eine mit dem datierte Auftragsbestätigung über Big TV Entertainment. Herr D. per Mail: Meine Freundin hatte eine Frage zur Abbuchung und rief im August 2009 bei der Telekom an. Die Frage wurde beantwortet. Als wir später den Vertrag mit der Telekom kündigen wollten, wurde uns die Kündigung zum August 2011 bestätigt. Das konnte nicht angehen und so fragten wir bei der Telekom nach. Wir bekamen dann die unverständliche, unglaubliche Antwort, dass meine Freundin den Vertrag im August 2009 verlängert hätte. Das ist definitiv nicht der Fall. Meine Freundin hatte sich lediglich eine Info über die Abbuchung eingeholt. Alle unsere mündlichen und schriftlichen Beschwerden blieben erfolglos und ohne Antwort.

4 Herr B. per Mail: Meine Tante suchte einen Telekom Shop auf, um ihren alten Telefonanschluss in einen Call Comfort Anschluss umzuwandeln. Im Gespräch wurde sie über die Neuerungen des digitalen Fernsehens im Jahr 2012 unterrichtet. Diesen Erläuterungen maß meine Tante keine große Bedeutung bei. Die Sachbearbeiterin gab ihr einen Prospekt mit, in der in der Innenseite ('Ihre Notizen') eine paar Erläuterung in Sachen Digital TV aufgelistet wurden. Meine Tante verließ den Shop in dem Glauben, dass ihr Wunsch nach Umstellung des Telefontarifs erfüllt wird. Zwei Tage später erhielt meine Tante per Post eine Auftragsbestätigung für 'Entertain Pur/Flat'. Ich suchte daraufhin den Telekom Shop auf. Die Sachbearbeiterin zeigte mir die Notiz und sagte, dass dieses ein regulärer Auftrag sei. Ich zweifelte dies an, da es sich zum einen nur um eine schriftliche Notiz handelte und meine Tante nichts Offizielles mitbekommen hatte, nichts unterschrieben hat und nur einen Telefonanschluss ändern wollte. Mir wurde mitgeteilt, dass es für die Telekom ein Auftrag sei und eine Rücknahme nicht möglich. DANKE FÜR IHREN HINWEIS Sie fühlen sich auch von der Telekom oder einem anderen Telefonanbieter über den Tisch gezogen? Schildern Sie uns Ihren Fall. Schicken Sie uns am besten eine mit den genauen Details. Gerichtsurteile gegen den Telefonkonzern Bereits im März 2012 hatte das Landgericht Bonn der Telekom verboten, Bestandskunden Tarifänderungen oder kostenträchtige Zusatzleistungen zu bestätigen, wenn die Verbraucher keine entsprechende Vertragserklärung abgegeben haben (Urteil vom 27. März 2012, Az. 11 O 46/11). Damals hatte unsere umfangreiche Beweisaufnahme das Gericht überzeugt. Es sah es als erwiesen an, dass die Darstellung der Betroffenen richtig war. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte die Entscheidung in zweiter Instanz (Urteil vom 21. September 2012, Az. 6 U 75/12). Damit war die Telekom rechtskräftig verurteilt und

5 man wollte meinen, die verbotene Praxis hätte ein Ende. Doch dem war nicht so. In mindestens zwei Fällen konnten wir nachweisen, dass die Telekom gegen Auflagen des Oberlandesgerichts Köln verstoßen hatte: So erhielt Frau G. aus H. eine Auftragsbestätigung über ein Sicherheitspaket, das sie nicht angefordert hatte. Herr P. aus H. wurde auf seinem Mobiltelefon angerufen und bekam eine Auftragsbestätigung für eine kostenpflichtige Option Fremdnetz, obwohl er ausdrücklich erklärte, sich am Telefon nicht mit einem solchen Angebot befassen zu wollen. Wir sahen uns daher gezwungen, ein Ordnungsgeld zu beantragen. Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel den Stand der Dinge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wiedergibt. Verbraucherzentrale Hamburg e. V.

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