Aktivitäten zur Einstufung von Biostoffen RG 2. national/international. Dr. Udo Jäckel. 1 Dienstag, 24. April 2018 Neues zur Einstufung
|
|
- Jasmin Hoch
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktivitäten zur Einstufung von Biostoffen RG 2 national/international Dr. Udo Jäckel 1 Dienstag, 24. April 2018 Neues zur Einstufung
2 Biostoffe im Europäischen Arbeitsschutzrecht DES VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION UND DES VERTRAGS ÜBER DIE ARBEITSWEISE DER EUROPÄISCHEN UNION Artikel 151 Die Union und die Mitgliedstaaten verfolgen folgende Ziele: die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen Artikel 153 (1) Zur Verwirklichung der Ziele des Artikels 151 unterstützt und ergänzt die Union die Tätigkeit der Mitgliedstaaten auf folgenden Gebieten: a) Verbesserung insbesondere der Arbeitsumwelt zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer, b) Arbeitsbedingungen, c) Biostofftag 2018 Dr. Udo Jäckel
3 Biostoffe im Europäischen Arbeitsschutzrecht Richtlinie des Rates über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (89/391/EWG) Die Bestimmungen dieser Richtlinie gelten für alle Gefahren, unter anderem diejenigen, die sich aus der Verwendung der in der Richtlinie 80/1107/EWG (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 88/642/EWG (2), genannten chemischen, physikalischen und biologischen Arbeitsstoffe bei der Arbeit ergeben, und zwar unbeschadet bereits geltender oder künftiger strengerer gemeinschaftlicher Bestimmungen. National: Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Richtlinie 2000/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit National: Biostoffverordnung - BioStoffV 3
4 Gefährdungsbeurteilung 5: Arbeitsschutzgesetz 4: Biostoffverordnung Grundinformationen u. a. über: - Identität des Biostoffes Infektionspotential Sensibilisierende und toxische Wirkungen Übertragungswege - tätigkeitsbedingte Expositionsszenarien - tätigkeitsbedingte Erkenntnisse zu Erkrankungen Festlegung von Schutzmaßnahmen 4
5 Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen Richtlinie 2000/54/EG Für biologische Arbeitsstoffe gilt entsprechend dem von ihnen ausgehenden Infektionsrisiko eine Unterteilung in vier Risikogruppen: 5
6 C Einstufungskriterien Wirksame Vorbeugung und Behandlung RG 1 RG 2 RG 3 RG 4 Individuelles Risiko Verbreitung in der Bevölkerung Kein oder niedriges Risiko für Individuen und die Bevölkerung Moderates individuelles Risiko, geringes Risiko für die Bevölkerung hohes individuelles Risiko, geringes Risiko für die Bevölkerung hohes Risiko für Individuen und die Bevölkerung 6
7 Anzahl eingestufter Biostoffe auf Ebene der EU Anhang III der Richtlinie 2000/54/EU Pilze Viren Parasiten Bakterien EU-weit RG Artikel 18 Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe (2) Solange eine gemeinschaftliche Einstufung noch aussteht, nehmen die Mitgliedstaaten ausgehend von den Definitionen des Artikels 2 Absatz 2 Nummern 2, 3 und 4 (Gruppen 2, 3 und 4) eine Einstufung der biologischen Arbeitsstoffe vor, die eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit darstellen bzw. darstellen könnten. 7
8 Biostoffverordnung (BioStoffV) 3 Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen (3) Ist ein Biostoff nicht nach Absatz 2 eingestuft, kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Beratung durch den Ausschuss nach 19 die Einstufung in eine Risikogruppe nach Absatz 1 vornehmen... Die Technische Regeln Einstufung von... in Risikogruppen werden unter Federführung des Fachbereichs Rohstoffe und chemische Industrie in Anwendung des Kooperationsmodells (vgl. Leitlinienpapier1 zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz vom 31. August 2011) erarbeitet. 8
9 Einstufungsarbeit in Deutschland TRBA ( ) Dossiers BMAS ABAS Expertenkreis wissenschaftliche Bewertung Biologische Arbeitsstoffe BG-Merkblätter GESTIS-Biostoff-Datenbank DGUV (BG RCI) AK-Viren AK-Bakterien AK-Pilze AK-Parasiten AK-Zellkulturen 9
10 Anzahl eingestufter Biostoffe EU vs. Deutschland (heute) Anhang III der Richtlinie 2000/54/EU Pilze Viren Parasiten Bakterien EU-weit RG Pilze TRBA 460 Viren TRBA 462 Parasiten TRBA 464 Prokaryonten TRBA 466 Risikogruppe Risikogruppe Risikogruppe Risikogruppe 4 17 Summe RG
11 Anzahl eingestufter Biostoffe EU vs. Deutschland (heute) Anhang III der Richtlinie 2000/54/EU Pilze Viren Parasiten Bakterien EU-weit RG Pilze TRBA 460 Viren TRBA 462 Parasiten TRBA 464 Prokaryonten TRBA 466 Risikogruppe Risikogruppe Risikogruppe Risikogruppe 4 17 Summe RG
12 Herausforderung (1): Aktualität der Einstufungslisten Zeitliche Entwicklung der Anzahl von neubeschriebener Biostoffe am Beispiel Prokaryonten Beschriebe Spezies [Anzahl/Jahr] jährlich August 2015: 5000 ~ Prokaryonten eingestuft Seit 1980 beschriebene Speziese [Anzahl] summiert ~ Prokaryonten gültig beschrieben Jahr Jahr Daten aus: Aidan C. Parte (2014) LPSN list of prokaryotic names with standing in nomenclature. Nucleic Acids Research, Vol. 42, D613 D616 12
13 Herausforderung (2): Aktualität der Einstufungslisten Veränderungen der wissenschaftlichen Taxonomie Mit der Weiterentwicklung von Charakterisierungsmethoden, der Generierung neuer Datensätze zu den Eigenschaften und der Neubeschreibung von Biostoffen bleibt es nicht aus, dass sich das Klassifizierungssystem und die Nomenklatur verändert. Aktuell im Umbruch: Viren-Taxonomie 13
14 Herausforderung (3): Aktualität der Einstufungslisten Veränderungen im Wissen zur Einstufung Neues Wissen über epidemiologisches Geschehen Klimawandel und Reiseaktivitäten Neue Behandlungsmöglichkeiten (Entwicklung von Impfstoffen) schlechtere Behandlungsmöglichkeiten (z.b. durch Verbreitung von Antibiotikaresistenzen?) 14
15 A C Herausforderung (3.1): Aktualität der Einstufungslisten Beispiel Antibiotika-Resistenzen RG 1 RG 2 RG 3 RG 4 Staphylococcus aureus MRSA Mycobacterium tuberculosis??? 15
16 Auswirkung der Einstufung im Rechtsbereich der BioStoffV (1) Gefährdungsbeurteilung im Labor und in der Biotechnologie - Identität - Infektionspotential - sensibilisierende und toxische Wirkungen bekannt Exposition: Gut abschätzbar Gefährdungsbeurteilung bei gezielten Tätigkeiten rel. einfach Risikogruppe Schutzstufen 1 4 (TRBA 100) RG 1 Information Substitutionsmöglichkeiten 16
17 Auswirkung der Einstufung im Rechtsbereich der BioStoffV (2) Risikogruppe und Tätigkeitsbezug Schutzstufe 17
18 Auswirkung der Einstufung im Rechtsbereich der BioStoffV (3) Risikogruppe Fachkunde 18
19 Herausforderung: Nicht eingestufte Biostoffe Biostoffe müssen durch Arbeitgeber eingestuft werden ( 3 BioStoffV) Dabei hat der Arbeitgeber folgendes zu beachten: 1. kommen. mehrere Risikogruppen in Betracht, ist.. in die höchste infrage kommende RG einzustufen 2. Viren, die bereits beim Menschen isoliert wurden, sind mindestens in die Risikogruppe 2 einzustufen, es sei denn, es ist unwahrscheinlich, dass diese Viren beim Menschen eine Krankheit verursachen, 3. Stämme, die abgeschwächt sind oder bekannte Virulenzgene verloren haben, können vorbehaltlich einer angemessenen Ermittlung und Bewertung in eine niedrigere Risikogruppe eingestuft werden als der Elternstamm (parentaler Stamm); ist der Elternstamm in die Risikogruppe 3 oder 4 eingestuft, kann eine Herabstufung nur auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Bewertung erfolgen, die insbesondere der Ausschuss nach 19 vornehmen kann. 19
20 Bedeutung der Einstufungslisten für andere Rechtsbereiche (1) Erlaubnispflicht u.a. nach: Infektionsschutzgesetz 44 Tierseuchenerregerverordnung 2 Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Wer mit Tierseuchenerregern arbeiten, insbesondere a) Versuche, b) mikrobiologische oder serologische Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten o. c) zur Fortzüchtung vornehmen will oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Eine rechtsverbindliche Liste gibt es hier allerdings nicht 20
21 Bedeutung der Einstufungslisten für andere Rechtsbereiche (2) Auswahl an zusätzlichen Kennzeichnungen +In Einzelfällen als Krankheitserreger nachgewiesen oder vermutet, überwiegend bei erheblich abwehrgeminderten Menschen t Pathogen für Wirbeltiere (t+, t2, t3; t4) RG ht Pathogen für Mensch und Wirbeltiere, aber i.d.r. keine Übertragung zwischen beiden Wirtsgruppen. T zur Bildung von Exotoxinen befähigt p Pathogen für Pflanzen (p+, p2, p3) Z Zoonoseerreger n Pathogen für Nichtwirbeltiere (n+, n2) V Wirksamer Impfstoff verfügbar 21
22 Aktualisierung Annex III (Richtlinie 2000/54/EG) EINFÜHRENDE BEMERKUNGEN zum Annex III Die Liste eingestufter biologischer Arbeitsstoffe spiegelt den Kenntnisstand zum Zeitpunkt ihrer Erstellung wider. Sie wird aktualisiert, sobald sie dem Kenntnisstand nicht mehr entspricht. Nationaler Input: TRBA Experten - Dossiers Gestis-Biostoffdatenbank Viren Biostoffgruppe Parasiten Bakterien Summe Anzahl Einstufungen (Ʃ RG 2 4 ) Pilze 27 Viren 127 Parasiten 69 Bakterien 150 Summe 373 (2000) Anzahl Einstufungen (Ʃ RG 2 4 Anzahl Einstufungen (Ʃ RG 2 4 ) Pilze Biostoffgruppe (2000) (2018) (Stand April 2018) Schwerpunkte bei der Überarbeitung - Aktualisierung der Nomenklatur/Taxonomie - Ergänzung von Biostoffen in den RG 3 und 4 - Ergänzung der Kennzeichnung T 22
23 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 23
Symbol. Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen.
MNS Umgang mit Symbol Warnung vor Biostoffen Dieses Zeichen bedeutet: Es muss mit dem Auftreten von Biostoffen gerechnet werden. Diese können ernste Erkrankungen auslösen. Der Zutritt zu diesen Räumen
MehrDie neue Biostoffverordnung will anwendungsfreundlicher sein. Ist sie das? Juergen Mertsching DGHM-DGI-Tagung 2013, Rostock
Die neue Biostoffverordnung will anwendungsfreundlicher sein. Ist sie das? Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen
MehrGesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS. Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung
Gesicherte Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Biostoffen Empfehlungen des ABAS Silke Hopf, ABAS-Geschäftsführung Übersicht Rechtsgrundlagen Aufgaben des ABAS Gesicherte Erkenntnisse Nutzung gesicherter Erkenntnisse
MehrAntrag auf Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern nach 44 Infektionsschutzgesetz
Antragstellerin/Antragsteller / Verantwortliche Leiterin/ Verantwortlicher Leiter der Arbeiten: Name Vorname Straße, Hausnummer (Wohnanschrift) Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 55.2-1- Maximilianstraße
MehrBiologische Arbeitsstoffe. Matthias Schillo, Fachkraft für Arbeitssicherheit
Biologische Arbeitsstoffe Biostoffverordnung (BioStoffV) von 1999 Grundlage ist das ArbSchG aus dem Jahre 1996 Regelungen: Einstufung der Biostoffe in Risikogruppen (1-4) Unterscheidung in gezielte und
MehrTätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - Gesetze, Definitionen und mehr...
Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen - Gesetze, Definitionen und mehr... Was ist ein biologischer Arbeitsstoff? Biologische Arbeitsstoffe?!? 2 BioStoffV: Biologische Arbeitsstoffe sind Mikroorganismen
MehrSicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor. Dr. Elke Frenzel
Sicherheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor Dr. Elke Frenzel 14. September 2010 Biologischer Arbeitsstoff? Dr. Elke Frenzel 14.09.2010 Seite 2 Biologische Arbeitsstoffe?!? 2 BioStoffV:
MehrANGABEN ZUM EMPFÄNGERORGANISMUS 1
ANGABEN ZUM EMPFÄNGERORGANISMUS 1 I. CHARAKTERISIERUNG DES EMPFÄNGERORGANISMUS 1. Vollständiger Name, taxonomischer Name bei Mikroorganismen sowie Zellkulturen (i.s. von 3 Nr. 1 und 1a GenTSV) Ursprung
MehrMuSch Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz *) Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I, Nr. 59, S. 1643) in Kraft
MehrVERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX D041721/01 [ ](2015) XXX draft VERORDNUNG (EU).../... DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung der Anhänge VII und VIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen
MehrGesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird
Q:\2003\GESETZ-BEARBEITEN-AKTUELL\C-Bedienstetenschutz\C-Bedienstetenschutzgesetz.docx \ 14.12.2015 10:50:00 E n t wurf Gesetz vom..., mit dem das Bediensteten-Schutzgesetz geändert wird Der Salzburger
MehrGefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun?
Gefährdungsbeurteilung in Arbeitsstätten was ist zu tun? Dipl.-Ing. Werner Allescher Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn Gefährdungsbeurteilung nach ArbStättV - 1 5 Arbeitsschutzgesetz 5 Beurteilung
MehrBiostoffe im Handel und der Logistik
Biostoffe im Handel und der Logistik Allgemeine Grundlagen Änderungen der Biostoffverordnung Beispiele Definition Biostoffe Was zählt zu den biologischen Arbeitsstoffen? Mikroorganismen - Pilze - Bakterien
Mehr3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG
Anlage 9 3 BetrSichV: Konkretisierungen der Pflicht aus 5 ArbSchG Vorgabe von Beurteilungsmaßstäben: 1. Anhänge 1-5 BetrSichV 2. 16 GefStoffV (Ermittlungspflicht des Arbeitgebers bzgl. Umgang mit Gefahrstoffen)
MehrTechnische Stellungnahme. zum Thema. Thermische Inaktivierung von Tierischen Nebenprodukten
Beschluss 19/2014 des ABAS vom 11.12.2014 Seite 1 Technische Stellungnahme zum Thema Thermische Inaktivierung von Tierischen Nebenprodukten (hier: Mauskadaver aus der Versuchstierhaltung) im Autoklaven
MehrAuf Grund des 19 des Arbeitsschutzgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246) verordnet die Bundesregierung: 1 Ziele; Begriffe
Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung BaustellV)*) Vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S. 1283) zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. November 2016
MehrGesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO
Gesetzliche Grundlagen REACH, CLP und GefStoffVO Dr. Marcus Moreno-Horn Bundesstelle für Chemikalien Inhalt Zusammenspiel REACH, CLP und GefStoffVO Das Sicherheitsdatenblatt und die Absätze des Artikels
Mehrhygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda Seite 1
Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit hygnormdata Diversity Management by Medical Device Reprocessing Fulda 2009 - Seite 1 Zum Thema 6 Die Termini: Gesundheitsschutz, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit,
MehrGefährdungsbeurteilung
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Abteilung II, Ref II/5 Sifa-Support Gefährdungsbeurteilung Arbeitsschutzgesetz UVV Richtlinien des Freistaates Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrIngenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken. nplan engineering GmbH Celler Straße Celle
Ingenieur- Dienstleistungen für die Energieversorgung Dipl.-Ing. Gerrit Brunken nplan engineering GmbH Celler Straße 5 29229 Celle www.ceh4.de BetrSichV Betriebssicherheitsverordnung Neufassung Juni 2015
MehrArbeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen im Labor Überblick über die TRBA 100
Arbeiten mit natürlichen und gentechnisch veränderten Mikroorganismen im Labor Überblick über die TRBA 100 Dr. Ulrike Swida Amt für Arbeitsschutz Hamburg Inhalt Abgrenzung: BioStoffV Gentechnik-Recht Infektionsschutzgesetz
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en) 15273/15 NLEG 164 AGRI 670 SAN 437 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 11. Dezember 2015 Empfänger: Nr.
MehrArbMedVV- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung
- die medizinische Sichtweise zur Gefahrstoffverordnung Die Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge trat am 23.Dezember 2008 in Kraft. Die Arbeitsmedizinische
MehrMutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe
Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,
MehrGefährdungsbeurteilung
Gefährdungsbeurteilung Alfred Wrede Fachkraft für Arbeitssicherheit im Auftrag des Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Wissenschaft und Kunst Grundlagen Durchführung Vorlagen zu Gefährdungsbeurteilungen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), geändert durch Artikel 1 10 der Verordnung vom 4. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4456) Auf Grund des
MehrNeufassung der Biostoffverordnung und Änderung der Gefahrstoffverordnung im Rahmen einer Artikelverordnung.
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 6. November 2015 (OR. en) 13762/15 NLEG 142 AGRI 575 SAN 367 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 4. November 2015 Empfänger: Nr.
MehrSchwäbischer Arbeitsschutztag 2010
Schwäbischer Arbeitsschutztag 2010 Arbeitsschutz und Hygiene Dipl.-Ing. (FH) Michael Kremmel Tel.:0821/327-01 gaa@reg-schw.bayern.de REGIERUNG VON SCHWABEN Gewerbeaufsichtsamt Themen Aufgaben der Gewerbeaufsicht
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern die neue EMFV
Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern die neue EMFV Arbeitsschutzfachtagung 2015: Neuerungen im Arbeitsschutzrecht Potsdam, den
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrRechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis
16.Pflege-Recht-Tag Hygiene, Organisation und Recht Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis Referentin: Katrin Sprachta Rechtsanwältin Begriffsbestimmung Standard: Normalmaß,
MehrUnterweisungsmodul. Biologische Arbeitsstoffe
Unterweisungsmodul Biologische Arbeitsstoffe Unterweisungsinhalte - Beispiele Rechtliche Grundlagen Definition Biologischer Arbeitsstoff Risikogruppe Tätigkeit - nicht gezielt versus gezielt Infektionspotenzial
MehrInternationale und europäische Entwicklungen zu Biosafety - CBRN, CWA und Co.
Internationale und europäische Entwicklungen zu Biosafety - CBRN, CWA und Co. Dr. Anja Vomberg Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Kommission Arbeitsschutz und Normung Arbeitsschutz im Bereich
MehrErfahrungen aus Fachkundeweiterbildungskursen für hohe Schutzstufen
Erfahrungen aus Fachkundeweiterbildungskursen für hohe Schutzstufen Frank Siejak, Biosafety Officer, Zentrum für Biologische Gefahren und Spezielle Pathogen, ZBS 5, RKI Berlin Berlin, 19.04.2016 19.04.16
MehrVERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION vom 14. Januar 2011 zur Zulassung von Vitamin E als Zusatzstoff in Futtermitteln für alle Tierarten
2011R0026 DE 02.10.2015 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EU) Nr. 26/2011 DER KOMMISSION
MehrTRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV
TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV Ulrike Swida Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg 1 BioStoffV TRBA 200 Anforderungen an die Fachkunde nach BioStoffV ist am 30. Juni
MehrGesunde Bildschirmarbeitsplätze. TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz
Gesunde Bildschirmarbeitsplätze TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-1 - Negativbeispiel TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-2 - Gesetzliche Grundlagen TL Tag Donaueschingen, Manfred Franz 2015-3
MehrMutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe
Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung Handlungshilfe Nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) ist der Arbeitgeber verpflichtet, im Rahmen einer Arbeitsplatzbeurteilung Art,
MehrArbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste
Arbeitsunfälle mit Infektionsrisiko: Betriebsanweisung B 01- Handlungsanleitung- Checkliste Betriebsärztliche Untersuchungsstelle der Friedrich-Schiller- Universität Jena, Botzstr. 3, 07740 Jena, Tel 03641-(9)
MehrUnterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Unterweisung am Beispiel von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen So sind Sie auf der sicheren Seite! Gemeinsame Veranstaltung der IHK Bremerhaven, der Handelskammer, der Handwerkskammer und der Arbeitnehmerkammer
MehrAlcointerlocks in der Logistik. Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015
Alcointerlocks in der Logistik Ulrich Süßner, Fachtagung Warenlogistik 2015 Ein Fall aus der Praxis in Bildern: + = Problem: 2,65 Promille Und was jetzt? Fragen über Fragen Ist es ein Arbeitsunfall? Wer
MehrHERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter in Leidersbach / Volkersbrunn
HERZLICH WILLKOMMEN Erfahrungsaustausch & Weiterbildung für Bauhofleiter 19.4.2012 in Leidersbach / Volkersbrunn Michael Birkhorst Inhalte Die gesetzliche Unfallversicherung Rechtsvorschriften im Arbeits-
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 30. Oktober 2015 (OR. en) 13611/15 NLEG 138 AGRI 561 SAN 355 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 28. Oktober 2015 Empfänger: Nr.
MehrVerordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung
Verordnung zur ergänzenden Umsetzung der EG-Mutterschutz-Richtlinie MuSchRiV - Mutterschutzrichtlinienverordnung Vom 15. April 1997 (BArbBl. I 1997 S. 782) Die Verordnung dient der Umsetzung der Artikel
MehrDr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren. Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand
Dr. Hannelore Neuschulz, Gr. 2.2 Physikalische Faktoren Der Leitfaden zur EMF-Richtlinie aktueller Stand Inhalt Einführung Arbeitsgruppe EMF des Beratenden Ausschusses Aufbau und Inhalt unverbindlicher
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrAllgemeine Unterstützungspflicht
Beschäftigte Allgemeine Unterstützungspflicht 15 (1) BGV A1 Nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (Arbeitsschutz) zu sorgen. Auch
MehrSicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen
Sicherheit im Unterricht - Umgang mit Gefahrstoffen Gefahrstoffmanagement an Schulen Arbeitsgruppe Sicherheit Dr. Detlef Drees Torsten Eggert Lehrerkongress 2015 Konsequenz Lagerungsund Entsorgungskonzepte
MehrDie Richtline 2001/58/EG
Die Richtline 2001/58/EG das Sicherheitsdatenblatt als Informationsträger für den Arbeitgeber 1 dass... viele Sicherheitsdatenblätter von geringer Qualität sind und dem Verwender nicht die erforderlichen
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV)
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz* (Mutterschutzrichtlinienverordnung MuSchRiV) 1 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (1) Der Arbeitgeber muß rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende
MehrDie geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV
Die geänderten Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung nach der Änderung der BetrSichV Dip.-Ing.(FH) Dipl.-Inform.(FH) Mario Tryba Sicherheitsingenieur Vorbemerkungen: Die Gefährdungsbeurteilung ist
MehrMannheim, am 11. Oktober Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat
Mannheim, am 11. Oktober 2012 Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Verkehrs-Arbeitsinspektorat Telefon: (+43) 1 71100-2552 oder 2563 (Sekretariat) Fax VAI: (+43) 1-71100 - 2189
MehrGesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz IfSG
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen Infektionsschutzgesetz IfSG Geltung ab 01.01.2001 (+++ Stand Zuletzt geändert durch Art. 2 3 Abs. 4 G v. 1. 9.2005 I 2618 +++)
MehrSicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen
Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen Berlin, 23 Februar 2015 Heinrich Maidhof Robert Koch-Institut, Berlin Klasse 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe Ansteckungsgefährliche Stoffe im
Mehr1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Dresden, 13. Oktober Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
1. Sächsisches Arbeitsschutzforum Aus der Praxis einer Fachkraft für Arbeitssicherheit Inhalt 1. Zur Person 2. Ziele des Arbeitsschutzes 3. Gesetze und Verordnungen 4. Bewertungsinstrumente - Gefährdungsbeurteilungen
Mehram Beispiel der Gefährdungsbeurteilung
Arbeits- und Gesundheitsschutz in Bibliotheken am Beispiel der Gefährdungsbeurteilung Inken Feldsien-Sudhaus Stand 11.04.2011 Arbeitsschutzgesetz ArbSchG Prävention als Ziel > s.a. "Grundsätze der Prävention
Mehr1 Allgemeines 2 Schutzmaßnahmen 3 Organisation
Allgemeine Fragen Prüfdatum: Abteilung/Arbeitsbereich: Maschinen-/Anlagenhersteller: Baujahr: Prüfer: Vorgesetzte(r): Aufsichtsführende(r): Sicherheitsbeauftragte(r): Maschinen-/Anlagenbediener(in): Kostenstelle:
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument D019479/03.
RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. April 2012 (OR. en) 8859/12 DENLEG 40 AGRI 239 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 17. April 2012 Empfänger: Generalsekretariat
Mehrver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung
ver.di-online-handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung Betriebliche Interessenvertretung und Beschäftigte: Aktiv für die (vollständige) Gefährdungsbeurteilung! Arbeitgeber-Pflicht * Mitbestimmung * Ausgestaltung
MehrSchwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015
8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 16.12.2003 KOM(2003) 825 endgültig 2003/0317 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG mit dem Ziel der
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Kommissionsdokument - D007617/03.
RAT R EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. Januar 2010 (15.01) (OR. en) 5349/10 NLEG 5 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 8. Januar 2010 Empfänger: Generalsekretariat des
MehrBerufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten
Berufskrankheiten im Gesundheitswesen verhüten Mitarbeitende in Spitälern, Arztpraxen, Labors und Pflegeeinrichtungen sind bei ihrer täglichen Arbeit verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Dazu gehören biologische
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 15. Juli 2015 (OR. en) 10927/15 AGRILEG 149 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 10. Juli 2015 Empfänger: Nr. Komm.dok.: D039828/03
MehrTechnische Stellungnahme zum Thema
Beschluss 7/2013 des ABAS vom 02.12.2013 Seite 1 Technische Stellungnahme zum Thema Dekontamination von Mikrobiologischen Sicherheitswerkbänken (MSW) der Klasse I III mit dem Begasungsmittel Wasserstoffperoxid
MehrInfoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen!
INFO Berufsfeuerwehr München Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat Branddirektion Stand: Mai 2016 Infoblatt zur Kennzeichnung beim Umgang mit radioaktiven und biologischen Stoffen! Dieses Merkblatt
Mehr002067/EU XXV. GP. Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742
002067/EU XXV. GP Eingelangt am 15/11/13 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 14. November 2013 (OR. en) 16180/13 DENLEG 128 SAN 447 AGRI 742 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum:
MehrCheckliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut
Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Seite 1 Checkliste Gefährdungsbeurteilung nach TRBA 240 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut Institution: Gebäude: Raum:
MehrPersönliche Schutzausrüstung (PSA) unter Berücksichtigung relevanten Anforderungen. Berlin grüßt Jena!
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) unter Berücksichtigung relevanten Anforderungen 05. November 2014 27. Thüringer Hygienetreff Jena Berlin grüßt Jena! Kollhoff-Tower Jentower Anforderungen Aufbereitung
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 29. März 2016 (OR. en) 7374/16 DENLEG 23 AGRI 154 SAN 104 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission Eingangsdatum: 22. März 2016 Empfänger: Nr. Komm.dok.:
MehrInhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften
Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrArbeitsschutz im Betrieb (Verantwortung und Unterstützung) Das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes
Arbeitsschutz im Betrieb (Verantwortung und Unterstützung) Das Vorschriften- und Regelwerk des Arbeitsschutzes (Übersicht; aus FASi I-3) F 0449 VBG Arbeitsschutz im Betrieb asi04prs-49 asi04prs-51 Das
MehrVerordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen und zur Änderung anderer
Bearbeitungsstand: 21.08.2012 18:32 Uhr Referentenentwurf der Bundesregierung Verordnung zur Neufassung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biostoffen und zur Änderung
MehrVERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom XXX
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den XXX [ ](2013) XXX draft VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom XXX zur Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und
MehrDie TRBA 500. Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen. Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
Die TRBA 500 Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Dr. Christian Felten Dezember 2010 Stellenwert der TRBA 500 Biostoffverordnung,
MehrRechtssystematik in Deutschland
Rechtssystematik in Deutschland Europa EU Zielsetzungen Schaffung einer politischen und wirtschaftlichen Union der Mitgliedstaaten Freier Warenverkehr Freier Kapitalverkehr Freier Dienstl.- verkehr Freier
MehrSicherer Betrieb von Tankstellen. wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus?
Sicherer Betrieb von Tankstellen wie sehen die Anforderungen nach dem Stand der Technik derzeit aus? Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese Physikalisch-Technische Bundesanstalt - PTB Braunschweig Betriebssicherheitsverordnung
MehrDer Weg zur gerichtsfesten Organisation!
Vortrag Der Weg zur gerichtsfesten Organisation! Referent:, Göttingen 1 von 18 Zertifikat = Sicherheit? Erlangt man durch zertifizierte Systeme automatisch die Rechtssicherheit? 2 von 18 Managementsysteme
MehrUmgang mit MRSA in der Arztpraxis
Infomarkt der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin 06.04.2011 Umgang mit MRSA in der Arztpraxis Dr. Levke Quabeck Ärztliche Referentin im Ref. Infektionsschutz Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und
MehrGenehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen
Dezernat Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik des Regierungspräsidiums Kassel Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) Genehmigung und Überwachung von Biogas- und Tierhaltungsanlagen
MehrNeue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
MehrGefährdungsbeurteilung betrieblich verankern
Gefährdungsbeurteilung betrieblich verankern Referent: Karsten Lessing, TBS NRW Regionalstelle Düsseldorf 1 Definition Gesundheit Gesundheit Definition durch die ILO und die WHO Gesundheit ist nicht nur
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
Mehr20 Jahre ABAS. Was hat uns bewegt? Was haben wir bewegt? Prof. Dr. med. Monika A. Rieger
Medizinische Fakultät Tübingen Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung 20 Jahre ABAS Was hat uns bewegt? Was haben wir bewegt? Prof. Dr. med. Monika A. Rieger Vorbemerkung:
MehrKlinische Bewertung für Medizinprodukte inklusive Software
Klinische Bewertung für Medizinprodukte inklusive Software 13. Linzer Forum Medizintechnik 5.10.2016 Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, Wien Klinische Bewertung Aufgaben des Herstellers Teil
MehrDie Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Die Einbindung der Betriebssicherheitsverordnung in den Betriebsablauf aus Sicht der Fachkraft für Arbeitssicherheit Fachtagung München 21.11.2002 Dateiname 1 Anwendungen in der Praxis: Beratung durch
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln. (Text von Bedeutung für den EWR)
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 10.1.2011 K(2010) 9681 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 10.1.2011 zur Untersuchung des Acrylamidgehalts von Lebensmitteln (Text von Bedeutung für den EWR) EMPFEHLUNG
MehrZum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Frankfurt/Main
Zum Rechtscharakter von Technischen Regeln Fachtagung Uli-Faber@t-online.de www.judix.de Übersicht 1. Funktion der technischen Regeln 2. Vermutungswirkung 2 Die Regelungstechnik der ArbStättV ttv Die ArbStättV
MehrGESUNDHEITSSCHUTZ UND
GESUNDHEITSSCHUTZ UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ Die Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit am Arbeitsplatz ist seit den 1980er Jahren ein wichtiges Anliegen der EU. Mit der Einführung
MehrChemikalienrichtlinie
natureplus e.v. Grundlagenrichtlinie 5001 Ausgabe: April 2015 zur Vergabe des Qualitätszeichens Seite 2 von 5 Das natureplus -Qualitätszeichen soll in besonderem Maße dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit
Mehr2 Begriffsbestimmungen
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 2 Begriffsbestimmungen HI2516425 (1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach 3, 2. Stoffe,
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF.
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 21. Juni 1999 (25.08) (OR. f) PUBLIC 8612/99 LIMITE PV/CONS 30 SOC 02 ENTWURF eines PROTOKOLLS über die 2182. Tagung des Rates (Arbeit und Soziales) vom
MehrImpfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz
Impfen in der Arbeitsmedizin Möglichkeiten durch das neue Präventionsgesetz Dr. med. Guido Prodehl Facharzt für Arbeitsmedizin ZAGS Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH 13.04.2016 Voraussetzungen
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrVPI- Symposium. Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? -
VPI- Symposium Festlegung von ZfP- Prüfintervallen bei Radsatzwellen - regelbasierter oder risikobasierter Ansatz? - 14. Januar 2014 VPI- Symposium - Dipl.- Ing. J. Wirtgen 1 Gliederung des Vortrages: 1.
MehrDer Patient im Mittelpunkt
H.-M. Just Der Patient im Mittelpunkt informiert sich im Internet wird konfrontiert mit unterschiedlichsten Aussagen verschiedenster Gremien zum Teil widersprüchlich oft nicht klar genug formuliert zum
MehrVerantwortungsvoller Umgang mit Nanomaterialien in der chemischen Industrie
VERBAND DER CHEMISCHEN INDUSTRIE e.v. Verantwortungsvoller Umgang in der chemischen Industrie Dr. Gerd Romanowski Geschäftsführer Wissenschaft, Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI)
Mehr