Stadt Laichingen BU-Nr. 009/2017 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung

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1 Stadt Laichingen BU-Nr. 009/2017 Amt für Bauwesen, Umweltschutz und Stadtentwicklung Eigenbetrieb Wasserversorgung Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Innenstadtsanierung - Zustimmung zur Entwurfsplanung und Baubeschluss, Bauabschnitt Vorlage An den Betriebsausschuss (Verwaltungsausschuss) zur Beratung in der Sitzung am (öffentlich). An den Gemeinderat zur Beratung in der Sitzung am (öffentlich). 2. Sachdarstellung 2.1 Allgemeines Der Innenstadtbereich mit Kreisverkehrsplatz, Ausbau der Weite Straße und Mini- Kreisel Weite Straße / Olgastraße / Hirschstraße hat das Stadtzentrum aufgewertet und wird von der Bevölkerung rege angenommen. Die Kirch-, die Pfeifer-, die Garten- sowie die nördliche Radstraße sind jedoch in weiten Teilen in einem schlechten Zustand. Für diese Bereiche liegt eine Sanierungsplanung vor. Außerdem liegt für die Gartenstraße eine Planung für einen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) vor. Hierfür wurde ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach VwV-EntflechtG / LGVFG vorbereitet und mit allen zuständigen Stellen vorab abgestimmt. Das Vorhaben wurde auf Antrag der Stadtverwaltung nachrichtlich (Kategorie C) in das ÖPNV-Förderprogramm nach dem LGVFG für die Jahre aufgenommen. Die Stadt hat nun die Möglichkeit bis zum für den ZOB einen Antrag auf Förderung einzureichen, um endgültig in das Förderprogramm aufgenommen zu werden. Das Regierungspräsidium Tübingen weist mit Schreiben vom darauf hin, dass das Vorhaben aus dem Landesprogramm gestrichen wird, wenn innerhalb dieser Frist keine Antragstellung erfolgt. Für die Gewährung der Zuwendung müssen außerdem die Voraussetzungen zum Bau vorliegen und ein Baubeginn absehbar sein. Die Maßnahmen im Innenstadtbereich müssen im Zusammenhang betrachtet werden, da nur eine koordinierte Bauabwicklung und eine Ausführung in mehreren Bau- und Ausführungsabschnitten für diesen zentralen Bereich sinnvoll ist. Außerdem müssen vor einem Straßenausbau die Ver- und Entsorgungsleitungen in weiten Bereichen erneuert bzw. erstmals verlegt werden. Mit dem ersten Bauabschnitt 2017 soll die westliche Pfeiferstraße sowie die nördliche Gartenstraße ausgebaut werden. Hierdurch werden die Voraussetzungen für die weiteren Bauabschnitte 2018 bis 2019 geschaffen.

2 Aufgrund des großen Bauvolumens soll die Maßnahme Pfeiferstraße und die Gartenstraße zwischen der Pfeifer- und der Kirchstraße möglichst frühzeitig im Februar / März 2017 ausgeschrieben und im April / Mai 2017 vergeben werden. Der Baubeginn muss im zeitigen Frühjahr erfolgen, damit dieser Bauabschnitt Ende November 2017 fertiggestellt und abgeschlossen werden kann. Der Straßenausbau löst keine Erschließungsbeitragspflicht aus Straßenbau Die Pfeifer- und die Gartenstraße sind asphaltiert und mittlerweile in einem schlechten Zustand. Die Oberfläche weist starke Netz- und Einzelrisse, Verdrückungen und Setzungen auf. Aufgrund der Oberflächenschäden ist davon auszugehen, dass der vorhandene Straßenaufbau nicht mehr dem aktuellen Stand der Straßenbautechnik entspricht. Da zudem im Baubereich auch die Kanalisation und die Wasserleitung mit Hausanschlüssen erneuert werden müssen und weitere Versorgungsleitungen neu geplant sind, kommt nur ein Vollausbau in Betracht. Die Oberfläche wird wieder mit Asphaltbelägen hergestellt. Der Ausbau der Pfeiferstraße erfolgt auf einer Länge von ca. 150 m. Der Bauanfang liegt östlich der Einmündung der Gartenstraße, das Bauende kurz vor der Einmündung in die Radstraße. Die neue Fahrbahn soll mit einer durchgehenden Breite von 6,0 m hergestellt werden. Auf der Nord- und Südseite ist jeweils ein 2 m breiter Gehweg vorgesehen. Im östlichen Bereich muss dieser auf eine Breite von 1,50 m reduziert werden. Die nördliche Gartenstraße soll auf einer Länge von ca. 110 m ausgebaut werden. Der Bauanfang liegt südlich der Einmündung der Pfeiferstraße und das Bauende des Vollausbaus kurz vor der Einmündung in die Kirchstraße. Die neue Fahrbahn soll aufgrund des Busverkehrs und der zur Verfügung stehenden Fläche mit einer durchgehenden Breite von 8,0 m hergestellt werden. Auf der West- und Ostseite ist jeweils ein 2 m breiter Gehweg geplant.

3 Als Randeinfassungen sind jeweils Granitleistensteine B 6 mit abgefaster Kante vorgesehen, der Gehwegrand wird durch Rabattensteine T 8x20 eingefasst. Die Pfeiferstraße erhält ein Dachprofil, die nördliche Gartenstraße im überwiegenden Bereich eine einseitige Querneigung nach Osten. Die Entwässerung erfolgt über Straßeneinlaufschächte. Eine Oberflächengestaltung ist nicht vorgesehen. Die privaten Anschlussflächen müssen in geringem Umfang angeglichen werden. Im Zuge dieses Bauabschnittes ist auch die Neugestaltung des Parkplatzes nördlich des Evangelischen Gemeindehauses geplant. Die neuen Stellplätze sollen künftig senkrecht angeordnet und mit einer Länge von 5,0 m und einer Breite von 2,50 m ausgeführt werden. Die Ausführung der Parkplätze ist in Asphalt vorgesehen. Außerdem ist der Anschluss zum zentralen Parkplatz der Stadtmitte in diesem Bauabschnitt enthalten. 2.3 Breitbandausbau Das Liefern und Verlegen von Leitungen für das kommunale Breitbandnetz auf einer Gesamtlänge von ca. 260 m verursacht einen Aufwand von ca ,00, der in der Kostenberechnung berücksichtigt ist. 2.4 Kanalisation Die Kanalauswechslung beginnt auf Höhe der Postfiliale beim Kanalschacht K im Kreuzungsbereich der Pfeifer- und Gartenstraße und erstreckt sich auf der gesamten Pfeiferstraße bis zur Einmündung in die Radstraße bei Kanalschacht K Außerdem muss der Kanal in der nördlichen Gartenstraße bis in die Kirchstraße zum Kanalschacht K ausgewechselt werden. Der bisherige Kanalverlauf wird in der Pfeiferstraße auf einer Länge von ca. 136 m neu geordnet. Der Kanal hat künftig einen Durchmesser von 600 mm und orientiert sich an der Fahrbahnmitte. In der Gartenstraße wird auf ca. 10 m ein neuer Kanal DN 600 Richtung Süden und ein neuer Kanal DN 500 nach Norden bis zur Kirchstraße neu gebaut. Der Kanal DN 500 mit einer Länge von ca. 101 m verläuft künftig in der westlichen Fahrspur der Gartenstraße. Die neuen Kanäle des Bauabschnitts 2017 liegen in einer Tiefenlage zwischen 3,37 m und 3,87 m. Im Zuge der Bauarbeiten werden die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich erneuert. Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern abgestimmt werden. 2.5 Wasserversorgung Die bestehende Wasserleitung DN 80 und DN 200 wird im Baubereich komplett gegen eine neue Wasserleitung DN 100 und DN 200 ausgetauscht. Die Auswechslung ist zur Sicherstellung der Trink- und Löschwasserversorgung erforderlich. Im Zuge der Bauarbeiten werden die Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Bereich erneuert. Die Herstellung von zusätzlichen bzw. die Erneuerung von bestehenden

4 Grundstücksanschlüssen in privaten Bereichen muss noch mit den Anliegern abgestimmt werden. 2.6 Maßnahmen anderer Erschließungsträger Die Deutsche Telekom, die Erdgas Südwest GmbH und das Albwerk Geislingen / Steige werden bzw. wurden über die geplante Baumaßnahme informiert. 2.7 Beweissicherung Vor Baubeginn soll noch eine Beweissicherung an den Gebäuden und Außenanlagen durch einen Sachverständigen durchgeführt werden. 2.8 Bildung von Ausführungsabschnitten Zur Minimierung der Verkehrs- und Baustellenbeeinträchtigungen ist vorgesehen, die Maßnahme in Ausführungsabschnitten auszuführen. Hierbei soll ein besonderes Augenmerk auf die Bushaltestellen in der Gartenstraße sowie auf die Zufahrtsmöglichkeit zum Zentralen Parkplatz der Innenstadt gerichtet werden. Die detaillierte Abstimmung erfolgt im Vorfeld mit den Busunternehmen und bildet die Grundlage für die Ausschreibung. Weitere Details werden im Zuge der Beauftragung und bei der Abstimmung des Bauablaufes mit der ausführenden Firma festgelegt. 3. Kosten und Finanzierung 3.1 Kosten Für die Maßnahme des Bauabschnitts 2017 entstehen nach der aktualisierten Kostenberechnung vom folgende Kosten: - Straßenbau Pfeiferstraße ( , M ) ,00 - Straßenbau Gartenstraße Nord ( , M ) ,00 - Ausbau kommunales Breitbandnetz ( ) ,00 - Kanalisation Pfeiferstraße ( 200 / ) ,00 - Grundstücksanschlüsse Kanal Pfeiferstraße ( 200 / ) ,00 - Kanalisation Gartenstraße ( 200 / ) ,00 - Grundstücksanschlüsse Kanal Gartenstraße ( 200/ ) ,00 - Wasserleitung Pfeiferstraße ( 100 / ) netto ,00 - Grundstücksvers.anl. Wasser Pfeiferstr. (100 / ) netto ,00 - Wasserleitung Gartenstraße ( 100 / ) netto ,00 - Grundstücksvers.anl. Wasser Gartenstr. (100 / ) netto ,00 Gesamt: ,00

5 3.2 Finanzierung Die geplanten Maßnahmen wurden im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 des Haushaltsplans 2017 mit berücksichtigt. Hierbei wurden o. g. Ausgabemittel eingeplant. Neben diesen Kosten wurden auf Basis der aktualisierten Kostenberechnung vom für das Jahr 2017 die jeweiligen Planungsraten der weiteren Bauabschnitte 2017 sowie die derzeit bekannten Kosten für die Jahre 2018 und 2019 mit aufgenommen. Diese setzen sich zusätzlich zu den unter 3.1 genannten Kosten wie folgt zusammen: - Straßenbau Kirchstraße ( , M ) ,00 - Straßenbau Radstraße ( , M ) ,00 - ZOB Gartenstraße ( , M ) ,00 - Ausbau kommunales Breitbandnetz ( ) ,00 - Kanalisation Kirchstraße ( 200 / ) ,00 - Kanalisation Radstraße ( 200 / ) ,00 - Kanalisation Gartenstraße, Bereich ZOB ( 200 / ) ,00 (jeweils einschließlich Grundstücksanschlüssen) - Wasserleitung Kirchstraße ( 100 / ) netto ,00 - Wasserleitung Radstraße ( 100 / ) netto ,00 - Wasserleitung Gartenstraße, Bereich ZOB ( 100 / ) netto ,00 - Grundstücksvers.anl. Wasser (100 / ) netto ,00 Gesamt: ,00 Die Verwaltung schlägt vor, die Gesamtfinanzierung im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 sicherzustellen. 4. Beschlussvorschlag a) Der Betriebsausschuss stimmt der Kanal- und Wasserleitungsauswechslung entsprechend der o. g. Sachdarstellung zu. b) Der Gemeinderat stimmt der Gesamtmaßnahme entsprechend der o. g. Sachdarstellung zu. c) Der Gemeinderat verpflichtet sich im Haushaltsplan und den Wirtschaftsplänen 2017 die Finanzierungsmittel von Euro und im Investitionsprogramm 2016 bis 2020 weitere Euro entsprechend der Darstellung in der Beratungsunterlage zur Verfügung zu stellen. d) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Bauarbeiten für den Bauabschnitt 2017 öffentlich auszuschreiben.

6 Laichingen, den Gefertigt: Gesehen: Gesehen: Gesehen: Braun SG-Leiter Hascher Amtsleiter Eppler Amtsleiter Schweizer 2. stv. Bürgermeister Anl.: 1 Übersichtskarte Bauabschnitte 1 Übersichtslageplan Straßenbau 1 Übersichtslageplan Kanal / Wasser

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