FLUCHT, ASYL, (AUS-)BILDUNG UND ARBEIT AUSLÄNDERRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN IVAF-SCHULUNG FÜR BAYERISCHE BERUFSSCHULEN

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1 FLUCHT, ASYL, (AUS-)BILDUNG UND ARBEIT AUSLÄNDERRECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR DEN ÜBERGANG SCHULE BERUF VON GEFLÜCHTETEN IVAF-SCHULUNG FÜR BAYERISCHE BERUFSSCHULEN 207 TÜR AN TÜR INTEGRATIONSPROJEKTE GGMBH AUGSBURG STAND: , ARBEITSFASSUNG MIT PRÜFUNGSVORBEHALT DURCH BMAS Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

2 REFERENT/-INNEN Sabine Reiter Dr. Simon Goebel Hanna Löhner Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Bayerisches IvAF-Netzwerk BAVF II Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge 2 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

3 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 3 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

4 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 4 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

5 IvAF Netzwerke in Bayern BAVF II Beratung und Arbeitsmarktvermittlung für Flüchtlinge Koordination: Thomas Wilhelm, Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh, Augsburg Standorte: Augsburg, Bamberg/ Coburg, Neuburg a.d. Donau, Nürnberg FiBA 2 Flüchtlinge in Beruf und Ausbildung Koordination: Dr. Viola Hörbst, Amt für Wohnen und Migration der Landeshauptstadt München Standorte: München, Nürnberg, Landshut Modul 5 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

6 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 6 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

7 Kontext Globale Entwicklungen lokale Auswirkungen Asylpolitik wird von internationalen Verträgen beeinflusst, von der EU, von der Bundesrepublik, von den Ländern und den Kommunen. Das Ausländerrecht ist eine Sammlung verschiedener Gesetze, Rechtsverordnungen und völkerrechtlicher Abkommen, die Ausländer/-innen betreffen. Dazu zählen insbesondere: AufenthG, AsylG und BeschV GG (Auszüge), SGBs (Auszüge) EMRK (Auszüge), GFK u.a. Das Ausländerrecht sowie die darin enthaltenen Ermessensspielräume führen zu individuellen Fallkonstellationen. Beratungsarbeit ist Einzelfallarbeit. Weltweit befinden sich über 67 Millionen Menschen auf der Flucht, davon sind ca. 2/3 Binnenflüchtlinge. Modul 2 7 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

8 Kontext Unsicherheit und Trauma Unsicherheitsfaktoren vor der Flucht: (Fluchtgründe) Armut, Krieg, Gewalt, Hunger,... während der Flucht: Einsamkeit, Heimweh, Sorgen um Familie/Freunde, Gewalt, Bedrohungen, Misstrauen,... nach der Flucht: Asylverfahren, Dublin, Entmündigung, prekärer Status, Arbeitsverbot, Diskriminierung, drohende Obdachlosigkeit,... Modul 2 8 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

9 Kontext Welche Staaten nehmen am meisten Geflüchtete auf? Anerkannte Flüchtlinge Asylbewerber/innen Binnenflüchtlinge [Quelle: UNHCR Statistics: The World in Numbers] Modul 2 9 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

10 Kontext Fluchtrouten [Stand: , Quelle: Modul 2 0 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

11 Kontext Zahlen 206 Hauptherkunftsländer Asylerstanträge Entscheidungen Gesamtschutzquote bereinigte Gesamtschutzquote Syrien ,0 % 99,9 % Afghanistan ,8 % 60,5 % Irak ,2 % 77,2 % Iran ,7 % 60,6 % Eritrea ,2 % 99,3 % Albanien ,4 % 0,6 % Ungeklärt ,4 % 9,6 % Pakistan ,3 % 5,0 % Nigeria ,9 % 7,3 % Russland ,2 % 0,4 % HKL gesamt ,4 % 7,4 % Modul 2 Bild von einer BAMF- Außenstelle Am waren Verfahren anhängig. [Quellen: BAMF: Asylgeschäftsstatistik für den Monat Dezember 206, S. 2 und Drucksache 8/262, S. 4] Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

12 Kontext Zahlen Januar bis September 207 Hauptherkunftsländer Asylerstanträge Entscheidungen Gesamtschutzquote Syrien ,6 % Irak , % Afghanistan ,4 % Eritrea ,0 % Iran ,8 % Nigeria ,0 % Türkei ,7 % Somalia ,2 % Russland ,8 % Guinea ,6 % HKL gesamt ,9 % Modul 2 bereinigte Gesamtschutzquote Bild von einer BAMF- Außenstelle Am waren Verfahren anhängig. [Quellen: BAMF: Asylgeschäftsstatistik für den Monat September 207, S. 2 u. 7 und Drucksache 8/2623, S.3] 2 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

13 Kontext Unsicherheit und Trauma Die Flucht aus dem Herkunftsland kann zum einen als eine Entlastung gesehen werden, da somit das Erfahren der traumatisierenden Erlebnisse, die akute Bedrohung beendet werden kann. Zum anderen kann Migration auch zur Belastung werden, da die Entwicklung einer psychischen Erkrankung auch davon abhängt, welche Möglichkeiten im Aufnahmeland bestehen, den eigenen Alltag zu gestalten. Stressfaktoren, wie z.b. das Leben in marginalisierten Heimen, ein unsicherer Aufenthaltsstatus, finanzielle Unsicherheit, tägliche Diskriminierungen, Probleme bei der Arbeitsplatzsuche und die Trennung von Familie und Freunden können auf die Entwicklung psychischer Störungen Einfluss nehmen. Ohnmachtsgefühle, Gefühle der Perspektivlosigkeit und fehlenden Selbstbestimmung werden dadurch verstärkt, anstatt Sicherheit zu geben und Selbstständigkeit zu fördern. Lea Flory (Diplom-Psychologin und Mitarbeiterin der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer) [Quelle: Flory, L. (206) : Gesundheitliche Versorgung von Geflüchteten mit Traumafolgestörung, in: Drücker, A./Seng, S./Töbel, S. (Hrsg.): Geflüchtete, Flucht und Asyl, Düsseldorf. Modul 2 3 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

14 Kontext Zahlen Asylanträge 206 nach Alter und Geschlecht [Quelle: blob=publicationfile, S. 9] Modul 2 4 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

15 Kontext Potentiale von Geflüchteten für den Arbeitsmarkt Höchste besuchte Bildungseinrichtung der volljährigen Asylantragssteller/-innen 206 [Quelle: BAMF-Kurzanalyse, Ausgabe 2 207, S. 7] Modul 2 5 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

16 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 6 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

17 Status Zeitstrahl 7

18 Status Entscheidungen des BAMF über Asylerstanträge im AufenthG Jan-Sept Abs. Asylberechtigt nach Art. 6 a GG 0,7 % 0,3 % 0,6 % 25 Abs. 2 Satz (. Alternative) 25 Abs. 2 Satz (2. Alternative) Flüchtlingsschutz i.s.d. GFK nach 3 Abs. AsylG 47,8 % 36,5 % 20,7 % Subsidiärer Schutz nach 4 Abs. AsylG 0,6 % 22, % 6,7 % 25 Abs. 3 (Nationale) Abschiebungsverbote i.s.d. AufenthG 60 Abs. 5 und 7 0,7 % 3,5 % 6,5 % formelle Entscheidungen (z.b. Dublin-Verfahren) 7,8 % 2,6 % 7,4 % Ablehnungen 32,4 % 25,0 % 38,6 % [Quelle: BAMF: Asylgeschäftsstatistiken für den Monat Dezember 206 und September 207] Modul 3 8 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

19 Status Zusammenhänge Herkunftsländer, Zugang zum Arbeitsmarkt und Förderinstrumente Status Ankunftsnachweis/ Aufenthaltsgestattung Duldung Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG Herkunftsländer sichere Herkunftsländer Asylantrag bis sichere Herkunftsländer Asylantrag nach sonstige Herkunftsländer gute Bleibeperspektive Zugänge zum Arbeitsmarkt Wartefrist/ Arbeitsverbot BA-Prüfung mit Vorrangprüfung BA-Prüfung ohne Vorrangprüfung uneingeschränkter Zugang Förderinstrumente SGB II / SGB III Modul 3 Ausbildungsförderung sonstige Förderung, z.b. Sprachförderung 9 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

20 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 20 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

21 Agenturen für Arbeit Aufenthaltsstatus von Asylsuchenden: Ankunftsnachweis/BüMA Der Ankunftsnachweis/BüMA bescheinigt, dass die schutzsuchende Person noch keinen formellen Asylantrag gestellt hat. Asylsuchende erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Für die Arbeitsförderung ist daher die Agentur für Arbeit zuständig. Ggfs. wird Zusatzblatt mit Informationen zum Arbeitsmarktzugang ausgestellt. Modul 4 2 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

22 Agenturen für Arbeit Aufenthaltsstatus von Asylbewerber/-innen: Aufenthaltsgestattung Zur Durchführung des Asylverfahrens wird eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung ausgestellt. Asylbewerber/-innen im laufenden Asylverfahren erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Für die Arbeitsförderung ist daher die Agentur für Arbeit zuständig. Modul 4 22 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

23 Agenturen für Arbeit Aufenthaltsstatus von abgelehnten Asylbewerber/-innen: Duldung Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung ( 60a AufenthG) i.d.r. abgelehnte Asylbewerber/-innen, deren Ausreise nicht möglich ist, da: Bürgerkrieg im Herkunftsland Transport unmöglich gesundheitliche Gründe fehlende Ausweispapiere, insb. Pass in Ausbildung Personen mit Duldung erhalten Leistungen nach dem AsylbLG. Für die Arbeitsförderung ist die Agentur für Arbeit zuständig. Modul 4 23 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

24 Status Zusammenhänge Aufenthaltsstatus und Zugang zum Arbeitsmarkt Status Ankunftsnachweis/ Aufenthaltsgestattung Duldung Die Ausländerbehörde (ABH) entscheidet über die Beschäftigungserlaubnis und trägt die Entscheidung als Nebenbestimmung in die Bescheinigung über den Aufenthaltsstatus ein, z.b. Beschäftigung nicht gestattet Beschäftigung nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde gestattet Beschäftigung gestattet Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis durch die Ausländerbehörde bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (BA). Diese führt i.d.r. zwei Prüfungen durch: sog. Vorrangprüfung Prüfung der Arbeitsbedingungen Ausnahmen siehe Modul 4: Agenturen von IvAF-Schulungspräsentation Modul 4 24 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

25 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 25 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

26 Jobcenter Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis Abschnitt 5 im AufenthG Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen a a 25b 26 Aufnahme aus dem Ausland Aufenthaltsgewährung durch die obersten Landesbehörden; Aufnahme bei besonders gelagerten politischen Interessen; Neuansiedlung von Schutzsuchenden Aufenthaltsgewährung in Härtefällen Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz Aufenthalt aus humanitären Gründen Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration Dauer des Aufenthalts Modul 5 26 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

27 Status Zusammenhänge Aufenthaltsstatus und Zugang zum Arbeitsmarkt Status Aufenthaltserlaubnis nach AufenthG Anerkannte Flüchtlinge haben einen Aufenthaltstitel, der den uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt ermöglicht. Somit heißt es i.d.r. als Nebenbestimmung: Beschäftigung gestattet Modul 5 27 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

28 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 28 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

29 Gesetze Ausbildung für Asylbewerber/-innen und Geduldete.-24. Monat Wartefrist/Arbeitsverbot Beschäftigung nicht gestattet ggf. bis zu 24 Monate Für eine Ausbildung muss eine Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Ausnahme: In den Nebenbestimmungen im Ausweis steht Beschäftigung gestattet. Dies gilt auch für betriebliche Ausbildungen und für schulische Ausbildungen mit betrieblichen Praktika(-anteilen). Eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregeltem Ausbildungsberuf bedarf keiner Zustimmung der BA. Ausbildungsverbot für Asylbewerber/-innen aus sicheren Herkunftsstaaten, die nach dem (Stichtag) ein Asylgesuch gestellt haben, und Geduldete gemäß 60a Abs. 6 Modul 6 29 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

30 Gesetze Ausbildung für Geduldete Für eine Ausbildung muss eine Beschäftigungserlaubnis bei der Ausländerbehörde eingeholt werden. Ausnahme: In den Nebenbestimmungen im Ausweis steht Beschäftigung gestattet. Ausbildungsduldung Duldung nach 60a Abs. 2 Satz 4 AufenthG Eine Ausbildungsduldung ist zu erteilen, wenn eine Person nach einem abgelehnten Asylverfahren eine Ausbildung absolviert. Duldung wird für die Dauer des Ausbildungsvertrages ausgestellt Achtung: Duldung erlischt bei Verurteilung(en) zu mehr als 50 bzw. 90 Tagessätzen (auch kumulativ) Achtung: Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, einen Ausbildungsabbruch innerhalb einer Woche bei der Ausländerbehörde zu melden, sonst drohen bis zu EUR Geldbuße. Beschäftigungsverbot (= Ausbildungsverbot) 60a Abs. 6 AufenthG bei Verletzung der Mitwirkungspflicht, bei Einreise zum Empfang von Leistungen nach AsylbLG, bei selbstverschuldetem Ausreisehindernis, bei Geduldeten aus sicheren Herkunftsstaaten, die ein Asylgesuch nach dem gestellt haben Modul 6 30 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

31 Gesetze Ausbildungsduldung in Bayern Diverse Weisungen und Hinweise des bayerischen Innenministeriums (StMI) an die Ausländerbehörden (am , , , , und ) ergeben folgende Situation: Geduldete ohne Pass erhalten regelmäßig keine Ausbildungsduldung. Die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis für Asylbewerber/-innen (nicht aus den Top 5 - Ländern) wird erschwert auch für eine Ausbildung. Wenn eine Beschäftigungserlaubnis für eine Ausbildung erteilt wird, dann lediglich 3 bzw. 6 Monate vor Ausbildungsbeginn. Die Ausländerbehörden müssen Ermessenkriterien an ihre Entscheidung anlegen. Modul 6 3 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206.

32 Gesetze Ausbildungsduldung in Bayern Ausübung des Ermessens Die Erteilung der Beschäftigungserlaubnis liegt im Ermessen der Ausländerbehörde. positiv ausgelegt werden kann: geklärte Identität, insb. durch Vorlage eines Passes Mitwirkung im Asylverfahren gute Sprachkenntnisse im Verhältnis zur Aufenthaltsdauer Erfolgsaussichten im Asylverfahren ( gute Bleibeperspektive ) Hohes Qualifikationsniveau der angestrebten Tätigkeit negativ ausgelegt werden kann ungeklärte Identität fehlende Mitwirkung geringe Sprachkenntnisse im Verhältnis zur Aufenthaltsdauer Ablehnung des Asylantrag, insb. als offensichtlich unbegründet Straftaten und Verstöße gegen Rechtsvorschriften Modul 6 32 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206.

33 Gesetze Ausbildungsduldung in Bayern Zeitpunkt der Erteilung Kabinettsbeschluss der bayerischen Staatsregierung Pressemitteilung vom Beschäftigungserlaubnisse zur Berufsausbildung im laufenden Asylverfahren können bis zu sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden, wenn der Ausbildungsvertrag für eine qualifizierte Berufsausbildung vorliegt, die Asylbewerber einen Asylantrag gestellt haben, sie nicht aus einem sicheren Herkunftsland kommen, sie vor dem. Mai 206 eingereist sind, sie sich im letzten Schuljahr der Berufsintegrationsklassen oder in der zweiten Hälfte von Berufsintegrationsmaßnahmen befinden und wenn sie ein Praktikum im Ausbildungsbetrieb erfolgreich absolviert haben. Bei Ablehnung des Asylantrags greift dann der Anspruch auf Ausbildungsduldung. Modul 6 33 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206.

34 Gesetze Ausbildungsduldung in Bayern Beschaffung von Identitätspapieren Zur Zumutbarkeit der Beschaffung von Identitätspapieren bei (noch) nicht erloschener Aufenthaltsgestattung Weisung des StMI vom Die Berücksichtigung der ungeklärten Identität im Rahmen der Ermessensentscheidung bei Beschäftigungserlaubnissen: Mitwirkungspflicht Identitätsklärung Passbeschaffung Dies ist jedoch nicht das alleinige Kriterium bei der Ermessensausübung. Modul 6 34 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206.

35 Gesetze Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Bund), seit in Kraft Inhalt Verpflichtung von Asylsuchenden zur Aushändigung von "Datenträgern", inkl. Mobiltelefonen Verpflichtung zum Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen bis zu 24 Monate Verbot der missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung Verpflichtung des Jugendamtes zur Asylantragstellung für unbegleitete Minderjährige, sofern die Anerkennung als Flüchtling i. S. d. GFK anzunehmen ist Abschiebungen ohne vorherige Ankündigung bei Personen, die Ausreisehindernisse selbst zu vertreten haben Residenzpflicht für Personen, die Ausreisehindernisse selbst zu vertreten haben ( 6 Abs. c Satz 2 AufenthG) Abschiebungshaft gegen Gefährder Elektronische Fußfesseln für Gefährder Verlängerung des Abschiebungsgewahrsams Rechtsgrundlage 5 Abs. 2 Nr. 6 und 5a AsylG 47 Abs. b AsylG 597a BGB und 85a AufenthG 42 Abs. 2 S. 5 SGB VIII 60a Abs. 5 Satz 5 AufenthG 6 Abs. c Satz 2 AufenthG 2 Abs. 4 Nr. 5a AufenthG und 62 Abs. 3 Satz 4 AufenthG 56a AufenthG 62b Abs. AufenthG Modul 6 35 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206.

36 Gesetze Instrumente der Ausbildungsförderung im SGB III Unterstützungsmöglichkeiten während der Ausbildung erhalten Geflüchtete von den Agenturen für Arbeit. Bitte wenden Sie sich an die Berufsberatung. Förderfähiger Personenkreis im 59 SGB III oder 8 BAföG geregelt. SGB III-Instrumente sind BAB ( 56) Berufsausbildungsbeihilfe AsA ( 30) Assistierte Ausbildung abh ( 75) ausbildungsbegleitende Hilfen BaE ( 76) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen BvB ( 5) Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen Modul 6 36 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206.

37 Gesetze Instrumente der Ausbildungsförderung im SGB III Status BAföG BAB BvB abh AsA BaE Ankunftsnachweis/BüMA Aufenthaltsgestattung 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt (im Folgenden abgekürzt: 5 Jahre beschäftigt) Aufenthaltsgestattung wenn ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist, 32 SGB III 5 Jahre beschäftigt 5 Monate Voraufenthalt 3 Monate Voraufenthalt 5 Jahre beschäftigt Duldung ( 60a) außer: sichere Herkunftsstaaten mit Asylgesuch nach und 60a Abs. 6 5 Monate Voraufenthalt 6 Jahre Voraufenthalt 2 Monate Voraufenthalt 5 Jahre beschäftigt Modul 6 37 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

38 Gesetze Instrumente der Ausbildungsförderung im SGB III Status BAföG BvB BaE BAB abh AsA 25 Abs. sofort 25 Abs. 2 (. u. 2. Alternative) sofort 25 Abs. 3 nach 5 Mon. Aufenthalt nach 3 Mon. Aufenthalt 25 Abs. 4 Satz 2 nach 5 Mon. Aufenthalt nach 3 Mon. Aufenthalt 25 Abs. 4a Satz, 2 u Abs. 4b 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt 25 Abs. 5 sofern die Entscheidung über die Aussetzung der Abschiebung bereits 8 Monate zurückliegt nach 5 Mon. Aufenthalt nach 3 Mon. Aufenthalt 8a 5 Jahre Beschäftigung in BRD oder mind. ein Elternteil innerhalb 6 Jahren 3 Jahre beschäftigt 23a sofort 25a und 25b sofort 22 Abs. und 2 sofort 23 Abs. 2 und 4 sofort Modul 6 38 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

39 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 39 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

40 Vernetzung Akteure in der Flüchtlingsarbeit Fokus auf Arbeitsmarktintegration Agenturen für Arbeit Jobcenter Behörden (v.a. Ausländerbehörden, Ämter für Soziale Leistungen, Kommunen) Bildungskoordinationen Kammern Arbeitgeber lokale/regionale Initiativen Gewerkschaften IvAF (Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen) IQ (Integration durch Qualifizierung) mit IQ-Landesnetzwerken Fokus auf sozialer Integration Asylsozialberatungen Migrationserstberatungen Jugendmigrationsdienste UMF-Wohngruppen (Vormünder) Schulen Kindertagesstätten regionale Sprachkursträger Freiwilligen-Koordination Freiwillige Ehrenamtliche Asyl-Arbeitskreise Kirche Vereine Verbände MSO Modul 7 40 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

41 IvAF Kontext Status Agenturen Modul Modul 2 Modul 3 Modul 4 Jobcenter Gesetze Vernetzung Einzelfälle Modul 5 Modul 6 Modul 7 Modul 8 4 Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

42 KONTAKT Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Bay. IvAF-Netzwerk BAVF II Wertachstr Augsburg Koordination Thomas Wilhelm Tel.: Referentin Referent Referentin Sabine Reiter Dr. Simon Goebel Hanna Löhner Tel.: Tel.: Tel.: Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

43 VIEL ERFOLG FÜR DIE BEGLEITUNG VON GEFLÜCHTETEN! FRAGEN UND ERFAHRUNGSAUSTAUSCH Das Projekt BAVF II wird im Rahmen der ESF-Integrationsrichtlinie Bund im Handlungsschwerpunkt Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. 43

44 IMPRESSUM Schulungskonzept mit Präsentation ausschließlich für die Kooperationsverbünde in IvAF Verwendung nur mit Quellenangabe Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 206 Layout- und inhaltliche Änderungen nur in Absprache mit den Verfassern Folien mit Landeswappen beziehen sich ausschließlich auf das entsprechende Bundesland, liegen in der inhaltlichen Verantwortung eines IvAF-Landesnetzwerks und sind urheberrechtlich geschützt. Verwendung von Inhalten des IvAF-Schulungskonzeptes nur nach schriftlicher Genehmigung von Tür an Tür ggmbh oder von Thomas Wilhelm, Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh Bildnachweise Hintergrund- und Modulfotos: Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh; Ankunftsnachweis: Aufenthaltsgestattung: Duldung: Aufenthaltstitel: Fiktionsbescheinigung: Tür an Tür Integrationsprojekte ggmbh 207.

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