Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 15 Rathaus Unterdießen
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- Cornelia Koch
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1 Niederschrift zur Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen am: Dienstag, Nr.: 15 Ort: Rathaus Unterdießen Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:50 Uhr Vorsitz: Schriftführer: Erster Bürgermeister Dietmar Loose Ulrike Lang Anwesend sind: Mitglieder Herr Egon Eibl Herr Otto Fischer Herr Andreas Härtle Herr Georg Herzog Frau Gabriele Hoffmann Herr Georg Leinsle Frau Marie-Luise Raffalt Frau Barbara Ritzl Herr Christian Robert-Foris Herr Hans-Peter Sickinger Herr Maxim Waldmann abwesend TOP I.1 bis I.5 Entschuldigt fehlen: Mitglieder Herr Matthias Carl Urlaub Zur Geschäftsordnung Erster Bürgermeister Dietmar Loose eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen und stellt die ordnungs- und fristgemäße Ladung, sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates der Gemeinde Unterdießen fest. Die Niederschrift der 14. öffentlichen Sitzung vom wurde dem Gemeinderat per e- mail übersandt ( 27 Abs. 1 GeschO); Die Niederschrift der 14. nicht öffentlichen Sitzung vom wurde den Gemeinderatsmitgliedern in Umlauf gesetzt ( 27 Abs. 2 GeschO). Es werden keine Einwendungen erhoben.
2 Seite 2 Tagesordnung: I. Öffentlicher Teil 1. BA 12/2009, Herr Johann Beylacher, Tektur zur Erweiterung eines Milchviehstalles auf dem Grundstück FlNr. 105 Gemarkung Oberdießen, Unterdießenerstr. 1 Vorlage: GUd/2009/ BA 13/2009, Philipp Erwein Prinz von der Leyen, Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau von Kies und Sand mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken FlNr. 900, 901 und 903 jeweils Gemarkung Unterdießen Vorlage: GUd/2009/ Jahresrechnung 2008; Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO - Anlage - Vorlage: GUd/2009/ Bericht über die überörtliche Kassenprüfung und die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre ; Öffentlicher Teil Vorlage: GUd/2009/ Haushaltssatzung 2009; Haushaltsplan/Finanzplan : Satzungsbeschluss Vorlage: GUd/2009/ Wegebau; Instandsetzung des Waldweges FlNr. 227 Gemarkung Oberdießen; Auftragsvergabe Vorlage: GUd/2009/ Vollzug des Bayer. Waldgesetzes (BayWaldG); Erstaufforstung von Grundstücken; Antrag von Herrn Herbert Meitinger, Kustererstr. 2, Hurlach - Anlage - Vorlage: GUd/2009/ Bekanntgaben der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist ( 19 Abs. 3 GeschO) 9. Informationen des Bürgermeisters 10. Anfragen ( 29 GeschO)
3 Seite 3 I. Öffentlicher Teil TOP 1 BA 12/2009, Herr Johann Beylacher, Tektur zur Erweiterung eines Milchviehstalles auf dem Grundstück FlNr. 105 Gemarkung Oberdießen, Unterdießenerstr. 1 Vorlage: GUd/2009/0255 Die Erweiterung des Milchviehstalles wurde mit Bescheid vom AZ B-1300/ genehmigt. Bei einer Baukontrolle wurde festgestellt, dass von der Genehmigung abgewichen wurde. Die Wandhöhe im Osten wurde von ca. 2,00 m auf 3,45 m erhöht; der First des Anbaus wurde von ca. 5,40 m auf ca. 7,10 m erhöht; ein Teil vom Bestand wurde abgebrochen; ein Vordach wurde angebaut. Der Ursprungsantrag wurde nach dem 35 Abs. 1 BauGB behandelt. Es handelt sich hier um ein privilegiertes Vorhaben. Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Einwände. Beschluss: Zum Bauantrag BA 12/2009 von Herrn Johann Beylacher, Unterdiessener Strasse 1, Unterdiessen, Tektur zur Erweiterung eines Milchviehstalles auf der FlNr. 105 Gemarkung Oberdiessen, Unterdiessener Strasse 1, wird das Einvernehmen nach 36 BauGB erteilt Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen dagegen: 0 Stimmen TOP 2 BA 13/2009, Philipp Erwein Prinz von der Leyen, Antrag auf Abgrabungsgenehmigung zum Trockenabbau von Kies und Sand mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken FlNr. 900, 901 und 903 jeweils Gemarkung Unterdießen Vorlage: GUd/2009/0256 Das Vorhaben unterliegt dem 35 Abs. 1 Satz 4 BauGB und ist privilegiert. Es soll auf einer Fläche von ca m² bis zu einer Tiefe von ca. 22 m Kies abgebaut werden. Der Abstand zur ökologisch sensiblen Hangkante beträgt ca. 30 m. Die geplante Abbaumaßnahme mit anschl. Wiederverfüllung und Rekultivierung soll sich auf einen voraussichtlichen Zeitraum von ca. 10 Jahren erstrecken. Nach Ansicht der Gemeinde erscheint die Abbautiefe von ca. 22 m, im Vergleich zu den bestehenden Kiesgruben, zu tief bemessen zu sein; ebenso erscheint der Abstand von 30 m zur Hangkante zu knapp bemessen zu sein. Ein Umweltprüfungsverfahren ist erst ab
4 Seite 4 einer Abbaufläche von 10 ha notwendig. Nachdem die Lage und die Größe der Abbaufläche aus Sicht der Gemeinde negative Folgen für das Landschaftsbild und für die Forstwirtschaft hat, und nachdem mit Lärm- und Staubentwicklung, u. a. auch durch den Schwerlastverkehr, für das Gewerbegebiet, den Bereich des Reiterhofes und den Bereich des Ortsteils Unterdießen zu rechnen ist, hat die Gemeinde in ihrer 13. Sitzung am , TOP I.6 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und Konzentrationsflächen für den Kiesabbau auszuweisen. Mithilfe dieser Bauleitplanung sollen die geeigneten Kiesabbauflächen durch einen Landschaftsplaner und durch die Fachbehörden geprüft und dargestellt werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung entspricht den Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen des Gemeindegebiets von Unterdießen mitsamt den Ortsteilen. Aufgrund dieses Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ist es möglich, gemäß 15 Abs. 3 BauGB die Entscheidung über die Zulässigkeit des Abgrabungsantrages für ein Jahr zurück stellen zu lassen, da zu befürchten ist, dass der Abgrabungsantrag die Durchführung der Planung wesentlich erschwert. Im Hinblick auf den Bauantrag ist zu befürchten, dass der Abstand zur Hangkante nicht ausreichend weit bemessen ist und dass der Abbau, im Vergleich zu bestehenden Kiesgruben, zu tief beantragt ist. Beschluss: Zum Bauantrag BA 13/2009 von Herrn Philipp Erwein Prinz von der Leyen, Fürst von der Leyen Platz 2, zum Trockenabbau von Kies und Sand mit Wiederverfüllung und Rekultivierung auf den Grundstücken FlNrn. 900, 901 und 903 jeweils Gemarkung Unterdießen wird der Antrag, die Entscheidung über die Zulässigkeit des Abgrabungsvorhabens ein Jahr zurückzustellen, gemäß 15 Abs. 3 BauGB gestellt. Die Gemeinde Unterdießen lehnt somit zum BA 13/2009 das Einvernehmen gemäß 36 Abs. 1 BauGB ab. Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen dagegen: 0 Stimmen TOP 3 Jahresrechnung 2008; Vorlage nach Art. 102 Abs. 2 GO - Anlage - Vorlage: GUd/2009/0253 Dem Gemeinderat liegt die Jahresrechnung mit folgendem Ergebnis vor: Feststellung des Jahresergebnisses (H01) Solleinnahmen Verwaltungshaushalt ,57 Solleinnahmen Vermögenshaushalt ,55 Summe Solleinnahmen ,12 + neue Haushaltseinnahmereste 0,00 - Abgang alter Haushaltseinnahmereste 0,00 - Abgang alter Kasseneinnahmereste 3.830,01
5 Seite 5 Summe bereinigte Solleinnahmen ,11 Sollausgaben Verwaltungshaushalt *) ,33 Sollausgaben Vermögenshaushalt **) ,78 Summe Sollausgaben ,11 + neue Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt 0,00 Vermögenshaushalt 0,00 0,00 - Abgang alter Haushaltsausgabereste Verwaltungshaushalt 0,00 Vermögenshaushalt 0,00 0,00 - Abgang alter Kassenausgabereste 0,00 Summe bereinigte Sollausgaben ,11 Fehlbetrag/Überschuss 0,00 In den Sollausgaben sind enthalten nachrichtlich: Haushaltsansatz Anordnungssoll *) Zuführung zum Vermögenshaushalt , , ,55 **) Zuführung zur Allgemeinen Rücklage ,79 0, ,79 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis und beauftragt den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung. TOP 4 Bericht über die überörtliche Kassenprüfung und die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre ; Öffentlicher Teil Vorlage: GUd/2009/0257 Der Bürgermeister trägt den Bericht über die überörtliche Kassenprüfung und die überörtliche Rechnungsprüfung der Jahre 2004 bis 2007 vom im Wortlaut vor. Der Vortrag über die Textziffer 2 bis 4 des Berichtes wird im nichtöffentlichen Teil behandelt. Tz 1. Anlagen zur Jahresrechnung Die fehlenden Übersichten (Vermögensübersicht) sind noch zu erstellen und den Jahresrechnungen bei zu legen. Tz 6. Einführung des Leistungsentgeltes nach TVöD Eine Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung ist abzuschließen.
6 Seite 6 Tz 7. Abwasserbeseitigung Die Unterdeckungen der Abwasserbeseitigung sind zukünftig in die Kalkulation einzustellen und bei der Berechung der Gebührenhöhe zu berücksichtigen. Wird von der Verwaltung zukünftig beachtet Tz 8 Abwasserbeseitigung Ein Kalkulationszeitraum für die Abwasserbeseitigungsgebühr ist festzulegen. Tz 9 Abwasserbeseitigung Die Gebührenkalkulation ist zu überarbeiten, dabei sind die kalkulatorischen Kosten unter Berücksichtigung der kalkulatorischen Kosten des Zweckverbandes zu korrigieren, die Schuldendienstumlagen zu subtrahieren und eine neue Plankalkulation zu erstellen. Der Gebührensatz ist ggf. anzupassen. Tz 10 Kalkulation der Grabnutzungsgebühren Anlagenachweise sind zu erstellen, kalkulatorische Kosten, sowie ein Verwaltungskostenanteil sind zu ermitteln und eine Kalkulation der Grabnutzungsgebühren ist durchzuführen. Tz 11 Übertragung von Bestattungsdiensten an Dritte Die Grabherstellungsarbeiten sind neu auszuschreiben. Tz 12 Kindergarten St. Nikolaus Der in der vorliegenden Vereinbarung festgelegt 90 %-ige Defizitausgleich sollte entsprechend angepasst und die vorgeschlagenen Neuerungen der Mustervereinbarung im Konsens mit der Kath. Pfarrstiftung St. Nikolaus umgesetzt werden. Muss noch durch Gemeinderatsbeschluss erfolgen Tz 13 Straßenbestandverzeichnis Die Meldung nach FAG ist entsprechend der tatsächlich im Straßenbestandsverzeichnis eingetragenen Längen vorzunehmen. Wird von der Verwaltung zukünftig beachtet Tz 14 Straßenbestandverzeichnis Nach entsprechendem Widmungsakt ist die Straße Am Käppelesbrunnenacker im Straßenbestandsverzeichnis aufzunehmen. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis.
7 Seite 7 TOP 5 Haushaltssatzung 2009; Haushaltsplan/Finanzplan : Satzungsbeschluss Vorlage: GUd/2009/0259 Der Bürgermeister informiert über die fixen Ausgaben des Verwaltungshaushalts und stellt diesen Ausgaben das Haushaltsvolumen gegenüber. Der Entwurf des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts wird jeweils besprochen. Anstehende Fragen werden beantwortet. Beschluss: Haushaltssatzung der Gemeinde Unterdießen (Landkreis Landsberg a. Lech) für das Haushaltsjahr 2009 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Unterdießen folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,00 ab. 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 festgesetzt. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4
8 Seite 8 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.h. b) für die Grundstücke (B) 300 v.h. 2. Gewerbesteuer 300 v.h. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,00 festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Abstimmungsergebnis: dafür: 11 Stimmen dagegen: 0 Stimmen TOP 6 Wegebau; Instandsetzung des Waldweges FlNr. 227 Gemarkung Oberdießen; Auftragsvergabe Vorlage: GUd/2009/0260 Nach Rücksprache mit Herrn Förster Pertl und mit den beteiligten Eigentümern wurden Angebote im Rahmen einer freien Ausschreibung eingeholt. Es wurden drei Firmen zur Abgabe eines Angebotes eingeladen. Zwei Firmen haben ein Angebot abgegeben. Das günstigste Angebot gab die Fa. Herbst Wegebau GmbH, Via Claudia 8, Denklingen / Epfach mit einem Angebotspreis von ,78 /brutto ab. Das abgegebene zweite Angebot liegt bei ,71 /brutto. Beschluss: Die Auftragsvergabe zur Instandsetzung des Waldweges FlNr. 227 Gemarkung Oberdießen geht an die Firma Herbst Wegebau GmbH, Via Claudia 8, Denklingen, gemäß Angebot vom zum Angebotspreis von ,78 (Brutto). Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen dagegen: 0 Stimmen
9 Seite 9 TOP 7 Vollzug des Bayer. Waldgesetzes (BayWaldG); Erstaufforstung von Grundstücken; Antrag von Herrn Herbert Meitinger, Kustererstr. 2, Hurlach - Anlage - Vorlage: GUd/2009/0254 Der Bürgermeister trägt den Antrag auf Erteilung einer Erstaufforstungserlaubnis (Art. 16 Abs. 1 BayWaldG) von Herrn Herbert Meitinger, Kustererstr. 2, Hurlach vom vor. Das Grundstück FlNr. 477/1 Gemarkung Unterdießen soll aufgeforstet werden. Der Landschaftsplan, der eine Nutzung für die Landwirtschaft darstellt, widerspricht der Aufforstung nicht, da auch die Aufforstung einer Christbaumkultur nach Rücksprache mit Herrn Förster Pertl eine landwirtschaftliche Nutzung ist. Ferner liegt die Fläche nicht in einem Natur- oder Landschaftsschutzgebiet, ferner wird der Erholungswert der Landschaft nicht beeinträchtigt. Nachdem die Erweiterung der in der Nachbarschaft bestehenden Landwirtschaft dadurch eingeschränkt / tangiert wird, werden sich die Beteiligten zusammensetzten und eine einvernehmliche Lösung finden. Beschluss: Der Tagesordnungspunkt wird vertagt. Abstimmungsergebnis: dafür: 12 Stimmen dagegen: 0 Stimmen TOP 8 Bekanntgaben der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse, nachdem die Geheimhaltung weggefallen ist ( 19 Abs. 3 GeschO) entfällt TOP 9 Informationen des Bürgermeisters 9.1 Information über die Karte Nr. 2 Siedlung, Freiraum, Bodenschätze und Verkehr zum Regionalplan München; 9.2 Anfrage von GRM Herzog in der 12. nicht-öffentlichen Sitzung am , TOP 3.6 hinsichtlich des Absenkens des Kanaldeckels auf dem Bahnhofstraße / Einmündung Raiffeisenstraße: Momentan werden im AzV-Gebiet alle Kanaldeckel, die sich absenken, erfasst, um ein entsprechendes Reparaturangebot einholen zu können. Die Reparatur wird vss. Mitte des Jahres 2009 sein;
10 Seite ab dem obliegt die kaufmännische Betreuung der Wasserversorgung der Gemeinde Unterdießen bei den städtischen Werken der Stadt Landsberg; 9.4 energetische Sanierung des GSGs Unterdießen: Beantragung der Maßnahme zum Konjunkturpacket II in Höhe von ; 9.5 am 17. und findet die Klausurtagung des Gemeinderates in Thierhaupten statt. TOP 10 Anfragen ( 29 GeschO) entfällt Damit ist die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erschöpft. Erster Bürgermeister Loose schließt die Sitzung und eröffnet nach Ausschluss der Öffentlichkeit die nicht öffentliche Sitzung, über die eine besondere Niederschrift besteht. Dietmar Loose Erster Bürgermeister Ulrike Lang Schriftführer
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