Elternbeiträge. für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

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1 Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gültig ab August 2014

2 Liebe Eltern, ab dem ersten August 2014 ist es soweit: Hamburg stellt die Grundbetreuung für alle Kinder von Geburt bis zur Einschulung beitragsfrei! Das bedeutet für Sie, liebe Eltern, dass Sie für eine fünfstündige Kita-Betreuung mit Mittagessen keinen Elternbeitrag mehr zahlen müssen. Für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder wird die sechsstündige Betreuung beitragsfrei. In der Kindertagespflege können Sie sogar eine Betreuung bis zu 30 Wochenstunden kostenfrei in Anspruch nehmen. Die Hamburger Familien mit kleinen Kindern werden dadurch finanziell erheblich entlastet. Dadurch wird Hamburg als Wohnort für junge Familien noch attraktiver. Die aktuellen Elternbeiträge, die über die fünfstündige Betreuung hinausgehen, und die wichtigsten Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie in dieser Broschüre. Darüber hinaus enthält die Broschüre weitere Informationen rund um die Kindertagesbetreuung in Hamburg und Sie erfahren, wie Sie einen Kita-Gutschein oder einen Platz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater bekommen können. Ich wünsche Ihren Kindern viel Freude beim gemeinsamen Spielen und Lernen mit anderen Kindern in einer der vielen Hamburger Kitas! Ihr Detlef Scheele Senator für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

3 Wann hat ein Kind in Hamburg einen Anspruch auf Tagesbetreuung? Jedes Kind in Hamburg hat ab dem ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung mit Mittagessen in einer Kita oder eine bis zu 25 Wochenstunden umfassende Betreuung in Kindertagespflege. Darüber hinaus besteht in Hamburg für Kinder zwischen 0-14 Jahren ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung, wenn die Eltern berufstätig sind, studieren oder eine berufliche Aus- oder Weiterbildung durchlaufen, an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit teilnehmen oder einen Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder einen Integrationskurs besuchen und, zwar in dem Umfang, in dem die Eltern die Betreuung nicht selbst übernehmen können. Außerdem haben Kinder, die aus dringlichen sozialpädagogischen Gründen eine Tagesbetreuung benötigen, einen Anspruch auf Betreuung in einer Kita, bei einer Tagesmutter oder bei einem Tagesvater. Dieser Rechtsanspruch gilt selbstverständlich für alle Kinder, auch für Kinder mit Behinderungen. Was ist die beitragsfreie Grundbetreuung? Für noch nicht eingeschulte Kinder hat Hamburg eine beitragsfreie Grundbetreuung eingeführt. Für eine täglich bis zu fünfstündige Betreuung mit Mittagessen in einer Kita oder die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater im Umfang von bis zu 30 Wochenstunden oder eine täglich bis zu sechsstündige Betreuung für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte Kinder ab drei Jahren, wenn diese die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, muss kein Elternbeitrag gezahlt werden! Nur bei längeren Betreuungszeiten, z.b. weil Sie berufstätig sind, ist ein Elternbeitrag zu zahlen. Was müssen Sie tun, wenn Ihr Kind in einer Kita oder in Kindertagespflege betreut werden soll? Hamburg bietet ein breites Betreuungsangebot in rund Kitas. Sie können sich aber auch für die Kindertagespflege entscheiden, wenn Sie Ihr Kind wie in einer Familie durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater betreuen lassen möchten. Damit die Stadt Hamburg die Betreuungskosten für Ihr Kind ganz oder teilweise übernimmt, müssen Sie in der Abteilung Kindertagesbetreuung Ihres Bezirksamtes die Bewilligung eines Kita-Gutscheins oder einer Kindertagespflegebetreuung beantragen. Wenn Sie in Hamburg leben, Ihr Kind mindestens ein Jahr alt und noch nicht eingeschult ist und es vier oder fünf Stunden täglich in einer Kita oder bis zu 25 Stunden wöchentlich in Kindertagespflege betreut werden soll, erhalten Sie in jedem Fall die gewünschte Bewilligung. Wenn Ihr Kind eine darüber hinaus gehende Betreuung benötigt, z.b. weil Sie berufstätig und auf eine Betreuung angewiesen sind, müssen Sie dieses, z.b. durch einen Arbeitsvertrag, nachweisen. Informationen Ihr Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung, berät Sie gern in allen Fragen der Kindertagesbetreuung, wie z.b. über die unterschiedlichen Betreuungsangebote, die verschiedenen Kitas und über die Kindertagespflege. Außerdem berechnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihren Elternbeitrag und bewilligen den Kita- Gutschein oder die Kindertagespflege. Die Tagespflegebörsen beraten zur Kindertagespflege und vermitteln zuvor geprüfte und qualifizierte Tagespflegepersonen. Die Adressen der Hamburger Kitas, Antragsformulare sowie viele weitere Informationen zur Kindertagesbetreuung- und Kindertagespflege finden Sie im Internet unter 4 5

4 Wann und wie können Sie einen Kita- Gutschein bzw. die Bewilligung für die Kindertagespflege beantragen? Die notwendigen Anträge erhalten Sie bei den Bezirksämtern, in den meisten Kitas sowie bei vielen Tagesmüttern und -vätern. Sie finden sie auch im Internet unter de/antraege. Bitte schicken Sie Ihren Antrag drei bis sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn an Ihr Bezirksamt, Abteilung Kindertagesbetreuung. Wichtig: Der Antrag muss unbedingt vor dem gewünschten Betreuungsbeginn beim Bezirksamt eingegangen sein. Bitte fügen Sie dem Antrag die ab Seite 12 aufgeführten Unterlagen in Kopie bei. Sie können die Antragsunterlagen dem Bezirksamt zusenden, aber auch persönlich während der Sprechzeiten einreichen. Wichtig: Auch für die beitragsfreie Grundbetreuung müssen Sie einen Kita-Gutschein oder eine Bewilligung für Kindertagespflege beantragen. Einkommensnachweise oder Arbeitsverträge müssen Sie dafür nicht einreichen. Die Bewilligungen gelten in der Regel für ein Jahr. Wenn Sie Ihr Kind weiter betreuen lassen wollen, sollten Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen. Bitte beachten Sie unbedingt, dass eine Kostenerstattung erst ab Antragstellung möglich ist. Wenn Ihr Kind ohne Kita-Gutschein bzw. ohne Kindertagespflege-Bewilligung betreut wird, müssen Sie die gesamten Kosten der Betreuung selbst tragen. Diese belaufen sich beispielsweise für Kinder unter drei Jahren (Krippenkinder) in einer Kita bei einer achtstündigen Betreuung auf ca Euro monatlich. Betreuung von Vorschul- und Schulkindern Die Betreuung von Schulkindern im Anschluss an den Unterricht und in den Ferien findet in der Regel im Rahmen der Ganztagsangebote an Hamburgs Schulen statt. Ein Kita-Gutschein für eine Hortbetreuung oder für eine Anschlussbetreuung nach dem Besuch einer Vorschulklasse wird nur dann bewilligt, wenn die Schule des Kindes noch kein ganztägiges Betreuungsangebot vorhält. Informationen zu den schulischen Ganztagsangeboten finden Sie unter: Betreuung behinderter oder von einer Behinderung bedrohte Kinder Für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen unter drei Jahren können Kitas eine zusätzliche Personalausstattung erhalten, wenn die Betreuung des Kindes dies erfordert. Bis zu fünf Stunden täglich inklusive Mittagessen sind beitragsfrei. Darüber hinaus ist der reguläre Elternbeitrag für die Betreuung von Krippenkindern zu zahlen. Kinder mit einer Behinderung oder mit einer drohenden Behinderung können ab dem dritten Lebensjahr bis zur Einschulung Eingliederungshilfe in der Kita im Umfang von täglich sechs Stunden beitragsfrei erhalten. Die Frühförderung, z.b. durch heilpädagogische oder medizinisch-therapeutische Leistungen ist dabei in den Kita- Alltag integriert. Wenn Ihr Kind mehr als sechs Stunden täglich betreut wird, beträgt der Elternbeitrag 11 Euro monatlich. Mehr zur Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Hamburger Kitas finden Sie im Internet unter www. hamburg.de/behinderte-kinder oder im Flyer Kinder mit Behinderungen in Kitas, den Sie in dem für Sie zuständigen Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung) erhalten. Was ist ergänzende Kindertagespflege? Besucht Ihr Kind eine Kita oder die Schule, kann es sein, dass die dortigen Betreuungszeiten nicht ausreichen, z.b. weil Sie berufstätig sind. In diesem Fall können Sie eine ergänzende Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater in Anspruch nehmen. Die Kindertagespflege können Sie auch anstelle oder im Anschluss an die Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) wählen. Für die ergänzende Kindertagespflege muss ein eigener Antrag gestellt und ein Elternbeitrag gezahlt werden. 6 7

5 Wie hoch sind die Elternbeiträge bei Betreuungszeiten über die beitragsfreie Grundbetreuung hinaus? Hier ist zwischen den Beiträgen für Kitas und für Kindertagespflege zu unterscheiden: Elternbeiträge für die Betreuung in einer Kita Die Elternbeiträge für einen zeitlich über die beitragsfreie Grundbetreuung hinausgehenden Betreuungsumfang oder für eine Hortbetreuung sind nach Einkommenshöhe, Familiengröße und dem Betreuungsumfang gestaffelt: In dieser Übersicht finden Sie die Mindest- und Höchstsätze für die einzelnen Betreuungsangebote: Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 12-stündige Betreuung Täglich bis zu 7-stündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 10-stündige Betreuung Täglich bis zu 5-stündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse Krippe / Elementar (0 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 8-stündige Betreuung Täglich bis zu 3-stündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse Elementar (3 Jahre bis zum Schuleintritt) täglich bis zu 6-stündige Betreuung bzw. täglich Krippe (0 Jahre bis 3 Jahre) täglich bis zu 6-stündige bzw. wöchentlich bis zu 30-stündige Betreuung Täglich bis zu 2-stündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 7-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 5-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 3-stündige Betreuung Hort (Schuleintritt bis 14 Jahre) täglich bis zu 2-stündige Betreuung Altersgruppe / Betreuungsangebot Mindestsatz Höchstsatz Tabelle D C B A H G F E Mit dem elektronischen Beitragsrechner können Sie Ihren voraussichtlich zu zahlenden Kita-Elternbeitrag berechnen: Informationen Einige Kitas erheben für zusätzliche Angebote, z.b. für über den Kita-Gutschein hinausgehende Betreuungsstunden, die Teilnahme an Gruppenreisen, die Teilnahme an speziellen, durch externe Anbieter erbrachte pädagogische Angebote oder die Teilnahme an einem Frühstücksbuffet, einen Zusatzbeitrag von den Eltern. Dies ist grundsätzlich zulässig und wird von vielen Eltern auch so gewünscht. Wichtig für Sie zu wissen ist: Eine Kita darf die Aufnahme eines Kindes nicht ablehnen, nur weil das Kind ein zusätzliches, kostenpflichtiges Angebot nicht in Anspruch nehmen soll. Für Sie als Eltern besteht also keine Verpflichtung, entsprechende kostenpflichtige Angebote anzunehmen. Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertagespflege Für Kindertagespflege ist für Kinder bis zur Einschulung bei einer Betreuung, die über 30 Wochenstunden hinausgeht, ein monatlicher Elternbeitrag (Teilnahmebeitrag) zu zahlen, der nach Einkommenshöhe, Familiengröße und Betreuungsumfang gestaffelt ist. Außerdem werden gestaffelte Teilnahmebeiträge für die ergänzende Kindertagespflege sowie für die Betreuung von Schulkindern durch Tagespflegepersonen fällig. Die entsprechenden Tabellen finden Sie ab Seite

6 In dieser Übersicht finden Sie die Mindest- und Höchstsätze für die Kindertagespflege: Tagespflege- Betreuungsangebot TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden bis zur Einschulung) TP 50 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf mehr als 41 Stunden für Schulkinder) Mindestsatz Höchstsatz Tabelle I J Was zählt zum Familieneinkommen? Das Familieneinkommen ergibt sich aus den monatlichen Nettoeinkünften. Seltener anfallende oder einmalige Einkünfte sind anteilig hinzuzurechnen (z.b. Urlaubs- und Weihnachtsgeld). Nicht zum Einkommen zählen: Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld sowie Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz (z.b. Kriegsversehrtenrente). TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden bis zur Einschulung) TP 40 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden für Schulkinder) TP 30 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 26 bis 30 Stunden für Schulkinder) TP 25 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 25 Stunden für Schulkinder) TP 20 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden für Schulkinder) TP 10 (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 5 bis 10 Stunden für Schulkinder) TP 50 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf ab 41Stunden bis zur Einschulung) K L M N O P Q Absetzbar vom Einkommen sind: Aufwendungen für Arbeitsmittel (anerkannt wird in der Regel ein Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 5,20 Euro) Fahrtkosten zur Arbeitsstelle (in der Regel in Höhe der Tarife des öffentlichen Nahverkehrs) Angemessene Beiträge für folgende Versicherungen: - Hausrat- und Haftpflichtversicherungen - Altersvorsorgebeiträge maximal bis zu den in 10a Einkommensteuergesetz genannten Beträgen - für Berufstätige, die keine Beiträge zur Sozialversicherung leisten: Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung. Beiträge zu Berufsverbänden Verluste, z.b. aus selbstständiger Tätigkeit, dürfen nicht von einer anderen Einkunftsart abgezogen werden. TP 40 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 31 bis 40 Stunden bis zur Einschulung) TP 30 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 26 bis 30 Stunden bis zur Einschulung) TP 25 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 21 bis 25 Stunden bis zur Einschulung) TP 20 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf 11 bis 20 Stunden bis zur Einschulung) TP 10 Ergänzende Kindertagespflege (Durchschnittlicher wöchentlicher Betreuungsbedarf bis 10 Stunden bis zur Einschulung) Die entsprechenden Tabellen finden Sie ab Seite R S T U 2 69 V Wer zählt zur Familie? Zur Familie zählen das zu betreuende Kind, die Eltern des Kindes sowie die leiblichen Geschwister des Kindes, soweit alle in einem Haushalt leben. Wenn ein Geschwisterkind nicht im Haushalt lebt, zählt es nur dann zur Familie, wenn für das Kind Unterhalt gezahlt wird. Gibt es eine Entlastung bei mehreren betreuten Kindern? Ja. Werden mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in einer Kita, in Kindertagespflege oder beitragspflichtig im Rahmen der Ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) gefördert, wird nur für das jüngste Kind der volle Elternbeitrag berechnet. Für das ältere Kind wird ein Drittel des regulären Beitrags berechnet, mindestens jedoch der jeweilige Mindestsatz. Für 10 11

7 jedes weitere Kind zahlen Sie nur noch den jeweiligen Mindestsatz. Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung mit Behinderungen oder denen eine Behinderung droht, die Eingliederungshilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung in Anspruch nehmen, werden bei der Geschwisterregelung nicht mit einbezogen. Der Elternbeitrag beträgt für diese Kinder bei einer mehr als täglich sechsstündigen Betreuung 11 Euro monatlich. Ist eine weitere Reduzierung des Elternbeitrags möglich? In Hamburg muss kein Kind aufgrund finanzieller Probleme seiner Familie auf den Besuch einer Kita oder auf die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Tagesvater verzichten. Familien, die mehr als den Mindestsatz zahlen und für die der berechnete Elternbeitrag eine unzumutbare Härte darstellt, können eine Minderung des Beitrags beantragen. Diese erfolgt, wenn das Familieneinkommen unter der Einkommensgrenze nach dem Sozialgesetzbuch (Zwölftes Buch Sozialhilfe) liegt. Zu den Einzelheiten berät Sie gern Ihr Bezirksamt. Welche Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden? Bitte reichen Sie nur Kopien, keine Originalbelege ein. 1. Nachweise zur Begründung des Betreuungsbedarfes Wenn Ihr Kind das erste Mal in einer Kita oder in Kindertagespflege betreut werden soll, fügen Sie dem Antrag bitte eine Kopie seiner Geburtsurkunde sowie eine Kopie Ihrer Meldebestätigung und Ihres Personalausweises bei. Wenn Sie eine bis zu fünfstündige Betreuung in einer Kita bzw. 25 Stunden wöchentlich in Kindertagespflege für Ihr Kind wünschen, müssen Sie den Betreuungsbedarf nicht belegen. Andernfalls reichen Sie bitte Belege ein, aus denen hervorgeht, warum und in welchem Umfang Ihr Kind auf eine Betreuung angewiesen ist. In Frage kommen beispielsweise folgende Unterlagen: Arbeits- oder Ausbildungsvertrag, Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn und Umfang der künftigen Beschäftigung, Immatrikulationsbescheinigung, Bescheinigung über die Teilnahme an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit (Hartz IV) oder Bestätigung Ihrer Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten oder an einem Integrationskurs. Benötigt Ihr Kind wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung eine besondere Förderung, gilt ein abweichendes Verfahren. Näheres können Sie dem Flyer Kinder mit Behinderungen in Kitas entnehmen. Gerne berät Sie hierzu auch Ihr Bezirksamt. 2. Belege über das Einkommen und Ihre Belastungen Teilen Sie bitte im Antrag mit, wenn Sie nach Ihrer eigenen Einschätzung den Höchstsatz zahlen müssen und Sie deswegen keine Prüfung der Einkommensverhältnisse wünschen. Mit dieser Angabe wird auf die Vorlage der Einkommensbelege verzichtet. Bei der beitragsfreien Grundbetreuung sind ebenfalls keine Einkommensnachweise erforderlich. Für die Beitragsberechnung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: eine oder mehrere Einkommensbescheinigungen, die das monatliche Nettoeinkommen ausweisen. Sie dürfen bei Betreuungsbeginn nicht älter als sieben Monate sein. Wenn Ihr Einkommen schwankt, reichen Sie bitte Nachweise über drei Monatseinkünfte ein, die innerhalb dieses Zeitraums erzielt wurden. Bescheinigung über Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Nov.- oder Dez.-Abrechnung) Bescheid über Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt oder andere staatliche Leistungen Bescheid über Leistungen aus der Sozialversicherung (Renten, Krankengeld) Belege über Unterhaltszahlungen Selbstständige reichen bitte ein: den letzten Einkommensteuerbescheid oder eine Erklärung über die im Bewilligungszeitraum zu erwartenden Einkünfte (den Vordruck Glaubhaftmachung können Sie von Ihrem Bezirksamt erhalten, er ist aber auch über das Internet verfügbar). Bescheinigungen über Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer/ Gewerbesteuer) Belege zu Kranken-, Unfall- und Lebensversicherungen 12 13

8 Studierende, Beamte sowie freiwillig Versicherte reichen bitte ein: Bescheid über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Nachweis der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung oder der freiwilligen Beiträge in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 3. Sonstiges Kindertagespflege wird nicht als Gutschein, sondern unter Nennung des Leistungsanbieters bewilligt. Deshalb benötigt Ihr Bezirksamt eine Bescheinigung über die mögliche Aufnahme sowie Angaben zur Tagespflegeperson (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Bankverbindung). Nähere Informationen und alle für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen erhalten Sie in dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Bezirksamt (Abteilung Kindertagesbetreuung): Bezirksamt Hamburg-Mitte Fachamt Jugend- und Familienhilfe Abt. Kindertagesbetreuung Klosterwall 4, Block B, Hamburg Tel.: Fax: Tagespflegebörse Tel.: Fax: Bezirksamt Altona Soziales Dienstleistungszentrum Abt. Kindertagesbetreuung Platz der Republik 1, Hamburg Tel.: / Fax: kindertagesbetreuung@altona.hamburg.de Tagespflegebörse Telefon Telefax tagespflegeboerse@altona.hamburg.de Bezirksamt Eimsbüttel Soziales Dienstleistungszentrum Abt. Kindertagesbetreuung Grindelberg 66, Hamburg Tel.: Fax: kindertagesbetreuung@eimsbuettel.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: / /- 2190/ Fax: tagespflegeboerse@eimsbuettel.hamburg.de Bezirksamt Hamburg-Nord Soziales Dienstleistungszentrum Abt. Kindertagesbetreuung Kümmellstraße 7, Hamburg Tel.: Fax: kindertagesbetreuung@hamburg-nord.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: Fax: tagespflegeboerse@hamburg-nord.hamburg.de Bezirksamt Wandsbek Soziales Dienstleistungszentrum Fachbereich Kindertagesbetreuung Wandsbeker Allee 62, Hamburg Tel.: Fax: kindertagesbetreuung@wandsbek.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: Fax: tagespflegeboerse@wandsbek.hamburg.de Bezirksamt Bergedorf Soziales Dienstleistungszentrum Abt. Kindertagesbetreuung Weidenbaumsweg 21, Hamburg Tel.: Fax: jugendamt@bergedorf.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: / / Fax: jugendamt@bergedorf.hamburg.de Bezirksamt Harburg Soziales Dienstleistungszentrum Abt. Kindertagesbetreuung Harburger Rathausforum 1, Hamburg Tel.: / Fax: kindertagesbetreuung@harburg.hamburg.de Tagespflegebörse Tel.: Fax tagespflegeboerse@harburg.hamburg.de 14 15

9 Tabelle A Tabelle B Täglich bis zu sechsstündige Betreuung bis zur Einschulung beziehungsweise täglich bis zu zweistündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab Täglich bis zu achtstündige Betreuung bis zur Einschulung beziehungsweise täglich bis zu dreistündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab

10 Tabelle C Tabelle D Täglich bis zu zehnstündige Betreuung bis zur Einschulung beziehungsweise täglich bis zu fünfstündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab Täglich bis zu zwölfstündige Betreuung bis zur Einschulung beziehungsweise täglich bis zu siebenstündige Anschlussbetreuung Vorschulklasse bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab

11 Tabelle E Tabelle F Hort (ab Schuleintritt) täglich bis zu zweistündige Betreuung Hort (ab Schuleintritt) täglich bis zu dreistündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

12 Tabelle G Tabelle H Hort (ab Schuleintritt) täglich bis zu fünfstündige Betreuung Hort (ab Schuleintritt) täglich bis zu siebenstündige Betreuung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

13 Tabelle I Kindertagespflege ab 41 Wochenstunden (TP 50) bis zur Einschulung Tabelle J Kindertagespflege ab 41 Wochenstunden (TP 50) für Schulkinder bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

14 Tabelle K Kindertagespflege 31 bis 40 Wochenstunden (TP 40) bis zur Einschulung Tabelle L Kindertagespflege 31 bis 40 Wochenstunden (TP 40) für Schulkinder bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab

15 Tabelle M Kindertagespflege 26 bis 30 Wochenstunden (TP 30) für Schulkinder Tabelle N Kindertagespflege 21 bis 25 Wochenstunden (TP 25) für Schulkinder bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab

16 Tabelle O Kindertagespflege 11 bis 20 Wochenstunden (TP 20) für Schulkinder Tabelle P Kindertagespflege bis 10 Wochenstunden (TP 10) für Schulkinder bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab

17 Tabelle Q Ergänzende Kindertagespflege ab 41 Wochenstunden (TP 50) bis zur Einschulung Tabelle R Ergänzende Kindertagespflege 31 bis 40 Wochenstunden (TP 40) bis zur Einschulung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab ab

18 Tabelle S Ergänzende Kindertagespflege 26 bis 30 Wochenstunden (TP 30) bis zur Einschulung Tabelle T Ergänzende Kindertagespflege 21 bis 25 Wochenstunden (TP 25) bis zur Einschulung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab

19 Tabelle U Ergänzende Kindertagespflege 11 bis 20 Wochenstunden (TP 20) bis zur Einschulung Tabelle V Ergänzende Kindertagespflege bis 10 Wochenstunden (TP 10) bis zur Einschulung bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab bis ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab ab Höchstanteil ab ab ab

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