GEMEINDE HECHTHAUSEN

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1 SAMTGEMEINDE HEMMOOR - LANDKREIS CUXHAVEN IM ORTSTEIL KLINT GRUNDZÜGE DER PLANUNG Vorhabenträger: Monika Holetic, Hechthausen-Klint, Heike und Ditmar Schultz, Hechthausen-Klint, Matthias Elze, Lamstedt Februar 2009

2 N ÜBERSICHTSKARTE MIT DARSTELLUNG DER LAGE DES PLANGEBIETES ohne Maßstab PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 1

3 GRUNDZÜGE DER PLANUNG LAGE DES PLANGEBIETES GRÖßE DES PLANGEBIETES WIRKSAMER FLÄCHENNUTZUNGSPLAN ZIEL DER BEBAUUNGSPLANUNG Lage im Südosten des Ortsteiles Klint der Gemeinde Hechthausen, nördlich sowie südlich der öffentlichen Erschließungsstraße Uhlenhorst ; unmittelbar westlich schließt der Satzungsbereich gem. 34 (4) BauGB an den Bebauungsplan Nr. 27 an ca. 1,470 ha Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) weist zurzeit für das Plangebiet Flächen für die Landwirtschaft aus, somit bedarf es einer Flächennutzungsplan-Änderung mit der Zielsetzung: Ausweisung von Wohnbauflächen (W) sowie für die Sicherung der ökologischen Kompensationsmaßnahmen erfolgt eine Festsetzung als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Im Rahmen der vorgesehenen Flächennutzungsplan-Änderung sollen neben den Flächen des Plangebietes zur Arrondierung und Ansiedlung junger Familien im Ortsteil Klint weitere drei Wohnbauflächen (ca. 1,15 ha) ausgewiesen werden. Zur Kompensation der neu geplanten Wohnbauflächen wird eine ca. 1,56 ha große bereits im FNP festgesetzte Wohnbaufläche in der Gemarkung Hechthausen, östlich des Ortsausganges Wischer Straße zurück genommen und zukünftig als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Die 12. Flächennutzungsplan-Änderung der Samtgemeinde Hemmoor soll im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung erfolgen. Der Bebauungsplan Nr. 27 ist damit gemäß 8 Abs. 2 BauGB als aus dem Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor entwickelbar. Ziel des beabsichtigten Bebauungsplanes Nr. 27 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein bedarfsgerechtes allgemeines Wohngebiet (WA) an der vorhandenen öffentlichen Straße Uhlenhorst zu schaffen und hiermit zugleich eine Abrundung des südöstlichen Ortsteiles von Klint zu erreichen Ergänzendes Ziel ist es, ortsansässigen Einwohnern insbesondere jungen Familien - Baumöglichkeiten zu eröffnen. Innerhalb des Plangebietes können etwa 4 Baugrundstücke entstehen. Die sich durch die Neubebauung ergebenden Eingriffe in Natur und Landschaft sollen durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan kompensiert werden. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 2

4 Bebauungsplan-Vorentwurf ohne Maßstab PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 3

5 GEBIETSTYP ERSCHLIEßUNG BAUWEISE UND MAßE BAULICHER NUTZUNG Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. 4 BauNVO Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend dem Wohnen. zulässig sind: Wohngebäude der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke ausnahmsweise können zugelassen werden: nicht störende Handwerksbetriebe Betriebe des Beherbergungsgewerbes ausgeschlossen werden: sonstige nicht störende Gewerbebetriebe Anlagen für Verwaltungen Gartenbaubetriebe Tankstellen Für die Erschließung des Plangebietes wird die vorhandene öffentliche Straße Uhlenhorst genutzt und als öffentliche Verkehrsfläche erstmalig im B-Plan festgesetzt. Ein ergänzender Ausbau ist aufgrund der hier in Rede stehenden Planung nicht erforderlich. Für die Anbindung der vorgesehenen östlichen ökologischen Ausgleichsflächen sowie zur Erschließung der hinterliegenden Landwirtschaftsflächen geht von der öffentlichen Verkehrsfläche ein 4,0 m breiter privater Weg ab, der als Fläche mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten (GFL) festgesetzt ist. Analog zur näheren Umgebung des Plangebietes sind im Bebauungsplan Nr. 27 nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird auf 0,40 festgesetzt. Die Grundflächenzahl (GRZ) darf gemäß 19 Abs. 4 BauNVO durch Garagen, Stellplätze mit ihren Zufahrten und bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche um maximal 50 % überschritten werden. maximale Gebäudehöhe GH = 9,50 m Die überbaubaren Flächen sind so gewählt worden, dass sich die Neubebauung in die Siedlungsstrukturen einfügen wird und sich gleichzeitig ein ausreichender Gestaltungsspielraum für die geplante Wohnbebauung bietet. Auf die Festsetzung von Vollgeschossen wird verzichtet, da eine maximale Gebäudehöhe festgesetzt ist. PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 4

6 KINDERSPIELPLATZBEDARF DENKMALPFLEGE SIEDLUNGSWIRTSCHAFT ÖKOLOGISCHE RAHMENBEDINGUNGEN Die Ausweisung eines Kinderspielplatzes im Plangebiet ist nicht erforderlich, da der geringfügige zusätzliche Bedarf an Bewegungsflächen für Kinder durch die Mitnutzung der Spielfläche des Spielkreises an der Landstraße (Größe: m²) gedeckt werden kann. Die vorgenannte Spielfläche liegt rd. 450 m bis 500 m vom Plangebiet entfernt. Östlich des Plangebietes sind seitens der archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven zwei Bodendenkmale verzeichnet worden. Daher sind bei Bau- und Erschließungsarbeiten im Plangebiet folgende Hinweise besonders zu beachten: Sollten bei den geplanten Bau- u. Erdarbeiten ur- o. frühgeschichtliche Bodenfunde (das können u. a. sein: Tongefäßscherben, Holzkohlesammlungen, Schlacken sowie auffällige Bodenverfärbungen und Steinkonzentrationen, auch geringe Spuren solcher Funde) angeschnitten werden, sind diese gem. 14 Abs. 1 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetztes (NDSchG) meldepflichtig und müssen der Archäologischen Denkmalpflege des Landkreises Cuxhaven, Museum Burg Bederkesa Tel: , unverzüglich angezeigt werden. Meldepflichtig ist der Finder, der Leiter der Arbeiten o- der der Unternehmer. Bodenfunde u. Fundstellen sind nach 14 Abs. 2 NDSchG bis zum Ablauf v. 4 Werktagen nach der Anzeige unverändert zu lassen, bzw. für ihren Schutz ist Sorge zu tragen. zentraler Anschluss an die Trinkwasserversorgung zentrale Schmutzwasserentsorgung durch Erweiterung der Schmutzwasserkanalisation mittels privater Einzelpumpwerke auf den Baugrundstücken, den Anschluss an die Druckleitung in der Straße Uhlenhorst und Abführung zur zentralen Kläranlage der Samtgemeinde Hemmoor Anschluss an die Strom- und Gasversorgung sonstige Kommunikationsanschlüsse Oberflächenwasserbewirtschaftung entspr. den örtlichen Gegebenheiten - die Entsorgung des anfallenden, nicht verunreinigten Oberflächenwassers erfolgt durch Versickerung. derzeitiger Zustand von Natur u. Landschaft: Das Plangebiet wird vorwiegend durch Intensivgrünland und Ackerflächen mit überwiegend geringer Bedeutung für Arten und Lebensgemeinschaften geprägt. Im westlichen Bereich finden sich außerdem gärtnerisch genutzte, durchgrünte Flächen mit geringer bis PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 5

7 mittlerer ökologischer Bedeutung. Die Umgebung des Plangebietes wird geprägt durch landwirtschaftliche Nutzflächen, bebaute Bereiche, Feldgehölzstrukturen und Einzelbäume. Nordöstlich befindet sich in einer Entfernung von rd. 50 m bis 70 m ein kleiner Waldbestand. Der Standort wird durch Sandböden mit geringer bis mittlerer Natürlichkeit geprägt. Das Landschafts- und Ortsbild weist eine mittlere Bedeutung für Eigenart, Vielfalt und Naturnähe auf. Der Ortsrand ist überwiegend gut strukturiert. Nur vereinzelt stellt die vorhandene Bebauung eine gewisse Vorbelastung des Landschafts- und Ortsbildes dar. In östliche Richtung ist zudem eine Eingrünung durch bestehende Wald- und Gehölzstrukturen vorhanden. Vermeidung und Verminderung sowie Ausgleich der durch die Neubebauung entstehenden Eingriffsfolgen innerhalb des Plangebietes durch: Festsetzung von 3,0 m breiten privaten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (Pflanzstreifen), um eine Eingrünung der Neubebauung entlang der nördlichen und östlichen Grenzen zu erreichen. Vorgesehen ist im Bereich des Pflanzstreifens die Anlage einer mehrreihigen Bepflanzung aus heimischen Laubbäume und Sträuchern. Pflanzung eines Laub- oder Obstbaumes je angefangener 500 m² privater Baugrundstücksfläche zur Durchgrünung und Gestaltung des Baugebietes. Festsetzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft mit Anlage und naturnahen Entwicklung von Streuobstwiesen aus mittel- oder hochstämmigen Obstbäumen. STÄDTEBAULICHE FLÄCHENBILANZ Fläche in m²* öffentliche Straßenverkehrsfläche GFL-Fläche (privater Weg) 130 allgemeines Wohngebiet (WA) Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen 570 (private Pflanzstreifen) Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Anlage einer privaten Streuobstwiese) GESAMTFLÄCHE Angaben gerundet auf Grundlage der Plankarte AK5 Vorstufe, Genauigkeit (M. 1: 5.000) Entwurfsstand: PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 6

8 N AUSZUG AUS DEM WIRKSAMEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER SAMTGEMEINDE HEMMOOR MIT KENNZEICHNUNG DES BEBAUUNGSPLAN-BEREICHES PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 7

9 ENTWURF DER 12. ÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES DER SAMTGEMEINDE HEMMOOR TEILBEREICH 1 OHNE MAßSTAB PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 8

10 TEILBEREICH 2 OHNE MAßSTAB PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 9

11 RECHTSVERBINDLICHER SATZUNGSBEREICH GEM. 34 ABS. 4 BAUGB PLANUNGSBÜRO DÖRR - ARCHITEKTUR STÄDTEBAU ÖKOLOGIE 10

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