Der Innovationsfonds Instrument zur Steigerung von Qualität und Effektivität in der Gesundheitsversorgung?

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1 Der Innovationsfonds Instrument zur Steigerung von Qualität und Effektivität in der Gesundheitsversorgung? Univ.-Prof. Dr. Holger Pfaff Herbstakademie der MedizinManagementGesellschaft Produktivfaktor Gesundheit Bad Honnef

2 Gliederung Innovationsausschuss Expertenbeirat Förderbekanntmachungen und -kriterien Aktueller Stand und Perspektiven Anträge: Erfahrungen und Empfehlungen Innovationen im Innovationsfonds: eine komplexe Angelegenheit Implementation und Change Management: nicht vergessen Evaluation: belastbare Ergebnisse erzeugen Fazit

3 Innovationsausschuss

4 GKV-VSG: Innovationsfonds für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung Neue Versorgungsformen 225 Mio. p.a. über Regelleistung hinaus hinreichendes Potential, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden Verbesserung der sektorenübergreifenden Versorgung Antragsberechtigt : alle Akteure i.d.r. unter Beteiligung mind. 1 KK Versorgungsforschung 75 Mio. p.a. Antragsberechtigt: alle Akteure Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der Versorgung Evaluation bestehender Verträge gem. 73c, 140a Evaluation G-BA-Richtlinien Abgeleitet aus 92a SGB V: Innovationsfonds, Grundlagen der Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung und von Versorgungsforschung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss

5 Innovationsausschuss besteht aus: dem unparteiischen Vorsitzenden des G-BA: Prof. Josef Hecken drei Vertretern des GKV-Spitzenverbandes: Dr. Doris Pfeiffer, Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg und Gernot Kiefer einem Vertreter der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Dr. Andreas Gassen einem Vertreter der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV): Dr. Wolfgang Eßer einem Vertreter der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG): Georg Baum zwei Vertretern des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Staatssekretär Lutz Stroppe und Oliver Schenk einem Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF): Petra Steiner-Hoffmann zwei Patientenvertretern: Dr. Ilona Köster-Steinebach und Dr. Martin Danner Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschuss: ; abgerufen am:

6 Arbeitsweise Legt in Förderbekanntmachungen die Förderschwerpunkte und Kriterien für die Förderung fest Führt auf der Grundlage der Förderbekanntmachungen Interessenbekundungsverfahren durch Entscheidet über die eingegangenen Anträge Übt fachliche Weisung über Geschäftsstelle aus Entscheidet mit einer Mehrheit von 7 Stimmen Geschäfts- und Verfahrensordnung regelt die Beratungsstrukturen und Arbeitsweise sowie Grundsätze der Förderverfahren (Beschluss am , vom BMG genehmigt) Patientenorganisationen mit Mitberatungs- und Antragsrecht 10 Geschäftsordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom Website des Innovationsfonds: innovationsfonds.g-ba.de ; abgerufen am:

7 Arbeitsweise Beauftragung eines Projektträgers mit der Abwicklung der Fördermaßnahme DLR Projektträger - Gesundheitsforschung - Heinrich-Konen-Straße Bonn Tel: Fax: Internet: innovationsfonds-versorgungsforschung@dlr.de Website des Innovationsfonds: innovationsfonds.g-ba.de ; abgerufen am:

8 Expertenbeirat Zusammensetzung und Expertise 10 Mitglieder vom BMG berufen, Vertreter aus Wissenschaft Versorgungspraxis Expertise versorgungswissenschaftlich klinisch und methodisch Forschungsgebiete Rehabilitation Pflege Zahnheilkunde Allgemeinmedizin Internationales Gesundheitswesen Epidemiologie Patientenorientierung Psychotherapeuten Qualitätsmanagement Website des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses: innovationsfonds.g-ba.de ; abgerufen am:

9 Die 10 Mitglieder des Expertenbeirats Prof. Dr. Maria Blettner: Direktorin des Instituts für Medizinische Biometrie, Epidemiologie und Informatik, Johannes Gutenberg-Universität Mainz Prof. Dr. Marie-Luise Dierks: Leiterin der Patientenuniversität und Apl. Prof. an der Medizinischen Hochschule Hannover, Bereich Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung (Stellvertretende Vorsitzende) Prof. Dr. Norbert Donner-Banzhoff: Abteilung für Allgemeinmedizin, Präventive und Rehabilitative Medizin im Med. Zentrum für Methodenwissenschaften und Gesundheitsforschung, Philipps-Universität Marburg Prof. Dr. Katrin Hertrampf, MPH: Prof. für Prävention und Versorgung in der Zahnheilkunde der Medizinischen Fakultät, Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Prof. Dr. Norbert Klusen: Ehem. Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse Prof. Dr. Sascha Köpke: Sozialmedizin und Epidemiologie, Sektion Forschung und Lehre in der Pflege, Universität zu Lübeck Dr. Michael Massaneck: Marienhaus Kliniken GmbH Waldbreitbach, Geschäftsführer verschiedener weiterer Kliniken Prof. Dr. Holger Pfaff: Direktor des Instituts für der Humanwissenschaftlichen und Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln (Vorsitzender) Prof. Dr. Rainer Richter: Poliklinik für Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf Prof. Dr. Leonie Sundmacher: Leiterin des Fachbereichs Health Services Management an der Fakultät für Betriebswirtschaft, Ludwig-Maximilians-Universität München Website des Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses: innovationsfonds.g-ba.de ; abgerufen am:

10 Arbeitsweise Berät den Innovationsausschuss Abgabe von Empfehlungen zum Inhalt von Förderbekanntmachungen Durchführung von Kurzbegutachtungen der eingegangenen Anträge auf Förderung Abgabe einer Empfehlung zur Förderentscheidung Vor jeder Bewertung von Förderbekanntmachungen oder Förderanträgen muss das Mitglied überprüfen, ob Tatsachen für eine Besorgnis der Befangenheit vorliegen Die Einbeziehung des Expertenbeirats in die Arbeit des Innovationsausschusses ist in der Geschäfts- und Verfahrensordnung geregelt 10 Geschäftsordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom

11 Kurzbegutachtung Die Mitglieder des Expertenbeirats geben nach Anforderung seines Vorsitzenden Vorvoten zu den Förderanträgen ab Auf dieser Basis erfolgt eine gemeinsame Bewertung der Förderanträge durch die Mitglieder des Expertenbeirats Als Ergebnis erstellt der Expertenbeirat ein Kurzgutachten Abgabe einer Empfehlung für eine Förderentscheidung gegenüber dem Innovationsausschuss Zeitfenster von 6 Wochen für die Erstellung des Kurzgutachtens und die Abgabe einer Empfehlung Die Empfehlungen des Expertenbeirats sind vom Innovationsausschuss in seine Entscheidungen einzubeziehen Abweichungen vom Votum des Expertenbeirates sind vom Innovationsausschuss schriftlich zu begründen Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom

12 Kurzbegutachtung Bewertung, ob das beantragte Vorhaben die gesetzlichen Förderkriterien nach 92a Abs. 1 S. 2 bis 4 SGB V sowie die Kriterien und Anforderungen aus der Förderbekanntmachung trifft und ggf. in welchem Umfang. Elemente der Kurzbegutachtungen können sein, ob der Antrag eine hinreichend exakte und den Förderkriterien entsprechende Fragestellung aufwirft, das Evaluationskonzept wissenschaftlichen Standards entspricht und voraussichtlich zu wissenschaftlich validen Ergebnissen führen wird, der Antrag ausreichende Relevanz für die Patientenversorgung hat, der Antrag methodische Qualität besitzt, die Umsetzbarkeit des Projektes nachvollziehbar darlegt und die Antragssteller ausreichende Qualifikation und Vorerfahrungen nachweisen. Verfahrensordnung des Innovationsausschusses nach 92b SGB V vom

13 Förderbekanntmachungen

14 Förderbekanntmachungen Themenoffene und mehrere themenspezifische Förderschwerpunkte für die Neuen Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung Themenoffene Projekte können unabhängig von ihrer thematischen Ausrichtung gefördert werden, soweit sie den Förderkriterien entsprechen 2 Förderwellen im Jahr Welle: 8. April 2016: Neue Versorgungsformen & Versorgungsforschung 2. Welle: 11. Mai 2016: Neue Versorgungsformen Derselbe Projektantrag kann nur einmal zu einer Förderbekanntmachung in den beiden Förderwellen eingereicht werden Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: abgerufen am:

15 1. Welle: Förderbekanntmachung vom 8. April 2016 Versorgungsforschung Zweistufiges Verfahren: Projektskizze und Vollantrag

16 Förderung von Versorgungsforschung: 4 Förderbekanntmachungen 1. Themenspezifische Förderung von Versorgungsforschung gemäß 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung 2. Themenoffene Förderung von Versorgungsforschung gemäß 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung 3. Förderung von wissenschaftlichen Begleitungen von bestehenden Selektivverträgen gemäß 92a Abs. 2 Satz 3 SGB V für Verträge nach 73c und 140a SGB V in der am 22. Juli 2015 geltenden Fassung 4. Förderung von Versorgungsforschung gemäß 92a Abs. 2 Satz 5 SGB V: Evaluierung der SAPV-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusse Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

17 Themenspezifische Förderung von Versorgungsforschung: Gegenstand Erkenntnisgewinn zur Weiterentwicklung der bestehenden Versorgung in der GKV Themenschwerpunkte: Weiterentwicklung der Qualitätssicherung und/oder Patientensicherheit Verbesserung von Instrumenten zur Messung von Lebensqualität für bestimmte Patientengruppen Innovative Konzepte patientenorientierter Pflege (Arbeitsteilung und der Schnittstellen; Integration ausländischer anerkannter Pflegefachkräfte in den Versorgungsalltag) Verbesserung der Bedarfsgerechtigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der GKV Versorgung Ursachen, Umfang und Auswirkungen administrativer und bürokratischer Anforderungen im Gesundheitswesen auf die Patientenversorgung sowie Entwicklung geeigneter Lösungsansätze Einsatz und Verknüpfung von Routinedaten zur Verbesserung der Versorgung Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

18 Themenspezifische Förderung von Versorgungsforschung: Kriterien I Verbesserung der Versorgung konkrete Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Versorgungseffizienz, Behebung von Versorgungsdefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung, besondere Nähe zur praktischen Patientenversorgung. Qualifikation und Vorerfahrung der Antragsteller einschlägige Erfahrungen und Vorarbeiten in der Versorgungsforschung/den jeweiligen zu bearbeitenden Fragestellungen (durch Publikationen nachzuweisen) Beteiligung von Partnern in Wissenschaft und Praxis bei der Erstellung der Projektskizze Methodische und wissenschaftliche Qualität der Projektplanung Kompetenzen und Ressourcen Berücksichtigung national und international vorhandener Stand der Forschung multizentrischen Studien: funktionierende Organisationsstrukturen (koordinierendes Projektmanagement und Maßnahmen zur Qualitätssicherung) Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

19 Themenspezifische Förderung von Versorgungsforschung: Kriterien II Verwertungspotenzial Transfer der Ergebnisse/Strategien zur nachhaltigen Umsetzung Nutzung für die Analyse und/oder Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Versicherten, zur Weiterentwicklung der klinischen Praxis und/oder zu strukturellen und organisatorischen Verbesserungen In der Konzeption des beantragten Projektes adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden Machbarkeit des Projektes in der Laufzeit Realistischer Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplan in der Laufzeit des Projektes Plausibilität der Erreichbarkeit angestrebter Fallzahlen Beschreibung von Strukturen und Prozesse des Projektes Angemessenheit der Ressourcen- und Finanzplanung Angemessenheit und Notwendigkeit beantragter Mittel zur Projektdurchführung Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

20 Themenoffene Förderung von Versorgungsforschung Gegenstand Es werden Forschungsprojekte gefördert, die auf einen Erkenntnisgewinn zur Verbesserung der bestehenden Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgerichtet sind. Zusätzliches Förderkriterium: Relevanz Das beantragte Forschungsprojekt muss eine für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung relevante Fragestellung adressieren. Die Relevanz ist plausibel darzulegen. Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

21 1. Welle: Förderbekanntmachung vom 8. April 2016 Neue Versorgungsformen Einstufiges Verfahren (Vollantrag)

22 1. Welle: Förderung von Neuen Versorgungsformen Einstufiges Verfahren (Vollantrag) Gegenstand Versorgungsformen, die über die bisherige Regelversorgung hinausgehen Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgung Überwindung sektoraler Trennung Optimierung innersektoraler Schnittstellen Voraussetzung: tragfähiges Evaluationskonzept Erkenntnisse, die G-BA in Richtlinien zur Gestaltung der Versorgung übernehmen könnte dem Gesetzgeber als Grundlage für strukturelle Veränderungen des gesetzlichen Rahmens dienen können Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von Versorgungsforschung gemäß 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

23 1. Welle: Themenspezifische Förderung von Neuen Versorgungsformen: Themenfelder Versorgungsmodelle in strukturschwachen oder ländlichen Gebieten Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen: ältere Menschen Menschen mit psychischen Erkrankungen pflegebedürftige Menschen Kinder und Jugendliche Menschen mit seltenen Erkrankungen Ansätze zur Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund können in allen Themenfeldern einbezogen und gefördert werden Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

24 1. Welle: Themenoffene Förderung von Neuen Versorgungsformen Gegenstand Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung Potenzial, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden Kooperationen mit Trägern und Institutionen außerhalb der GKV sind möglich Nachweis rechtlicher Grundlage und zukünftiger gesetzlicher Regelungen Zusätzliches Förderkriterium: Relevanz Die beantragte neue Versorgungsform muss eine für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung relevante Fragestellung adressieren. Die Relevanz ist plausibel zu belegen. Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

25 2. Welle: Förderbekanntmachung vom 11. Mai 2016 Neue Versorgungsformen Einstufiges Verfahren (Vollantrag)

26 2. Welle: Förderung Neuer Versorgungsformen Einstufiges Verfahren (Vollantrag) Gegenstand: Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgung Potenzial, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden Dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung Voraussetzung: Nachweis rechtlicher Grundlage der beantragten neue Versorgungsform Tragfähiges Evaluationskonzept Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

27 2. Welle: Themenspezifische Förderung von Neuen Versorgungsformen: Themenfelder Modelle mit Delegation und Substitution von Leistungen; Auf- und Ausbau der geriatrischen Versorgung; Verbesserung der Kommunikation mit Patientinnen und Patienten und Förderung der Gesundheitskompetenz; Versorgungsmodelle für Menschen mit Behinderungen. Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

28 2. Welle: Themenoffene Förderung von Neuen Versorgungsformen Gegenstand Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung Potenzial, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden dauerhafte Weiterentwicklung der selektivvertraglichen Versorgung Verbesserung der Versorgungseffizienz bei Menschen mit Migrationshintergrund Versorgungsformen müssen auf geltender Rechtsgrundlage (insbesondere aufgrund von Selektivverträgen) erbracht werden Kooperationen mit Trägern und Institutionen außerhalb der GKV sind möglich Nachweis rechtlicher Grundlage und zukünftiger gesetzlicher Regelungen Zusätzliches Förderkriterium: Relevanz Die beantragte neue Versorgungsform muss eine für die Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung relevante Fragestellung adressieren. Die Relevanz ist plausibel zu belegen. Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss; Homepage des G-BA: ; abgerufen am:

29 1. & 2. Welle: Förderkriterien Neue Versorgungsformen

30 Themenspezifische Förderung von Neuen Versorgungsformen: Kriterien I Verbesserung der Versorgungsqualität und/oder Behebung von Versorgungsdefiziten Verbesserung der Versorgungseffizienz Optimierung der Zusammenarbeit innerhalb und zwischen verschiedenen Versorgungsbereichen, Versorgungseinrichtungen und Berufsgruppen interdisziplinäre und fachübergreifende Versorgungsmodelle Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Regionen Indikationen Versorgungsszenarien Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von Versorgungsforschung gemäß 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

31 Themenspezifische Förderung von Neuen Versorgungsformen: Kriterien II Verhältnismäßigkeit von Implementierungskosten und Nutzen Aufwendungen für die Umsetzung des Projektes einschließlich der Evaluation in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Nutzengewinn Evaluierbarkeit methodische und fachliche Leistungsfähigkeit und Unabhängigkeit Beteiligter tragfähiges und ergebnisorientiertes Evaluationskonzept Ergebnisse des Projektes und dessen Effekte für die Versorgung im Hinblick auf eine Prüfung der dauerhaften Übernahme in die Versorgung auf valider und gesicherter Datengrundlage beurteilt werden können Umsetzungspotenzial Umfang der Realisierbarkeit, der zur Umsetzung in die Versorgung erforderlichen Maßnahmen und der Übertragbarkeit der im Projekt gewählten Rahmenbedingungen Realisierbarkeit des Modellansatzes Realistischer Arbeits-, Zeit- und Meilensteinplan in der Laufzeit des Projektes Plausibilität der Erreichbarkeit angestrebter Fallzahlen Beschreibung von Strukturen und Prozesse des Projektes Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von Versorgungsforschung gemäß 92a Abs. 2 Satz 1 SGB V: Forschungsprojekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

32 Aktueller Stand und Perspektiven

33 Aktueller Stand Ablauf Einreichungsfristen für 1. und 2. Welle abgelaufen 1. Welle Versorgungsforschung: 296 Projektskizzen 1. Welle Neue Versorgungsformen: 138 Anträge 2. Welle Neue Versorgungsformen: 107 Anträge Erste Förderbekanntgabe voraussichtlich im vierten Quartal 2016 Erste Projekte sollen spätestens zu Beginn 2017 an den Start gehen

34 Aktueller Stand Anträge Hohes Innovationspotenzial Hoher Ideenreichtum Innovative Lösungsansätze

35 Anträge: Erfahrungen und Empfehlungen

36 Empfehlungen Formal-technische Empfehlungen Der technisch-gute Antrag/Komplexität/Ausschreibungstext/Kosten-Nutzen Inhaltliche Empfehlungen Relevanz/Stakeholder-Bezug/Umsetzbarkeit/Skalierbarkeit Methodische Empfehlungen Design/Evidenzstufen/Fallzahl/Ablauf/Rekrutierung/Machbarkeit/W-Fragen/Einund Ausschlusskriterien/ Hypothesen/Endpunkte/Evaluationskonzept/Bias/Theorie/Patientenzentrierung Weitere Empfehlungen

37 Perspektiven und Erwartungen Innovationsfonds (IF) fördert Wissenschaftsbereich der Versorgungsforschung hin zu internationalem Niveau IF hat positiven Einfluss auf Versorgungsstrukturen im deutschen Gesundheitswesen IF fördert Zusammenarbeit verschiedener Akteure im Gesundheitswesen IF trägt zur Schaffung einer Innovationskultur in Deutschland bei IF trägt zur Anwendung hochwertiger Studiendesigns bei IF trägt zur Schaffung einer Evaluationskultur (Kultur des Experiments) in Deutschland bei

38 Innovationen im Innovationsfonds: eine komplexe Angelegenheit

39 Komplexe Intervention: Definition Komplexe Interventionen bestehen aus mehreren interdependenten Komponenten, von deren Zusammenspiel der Erfolg einer solchen Intervention abhängt.* Viele medizinische Maßnahmen sind komplexe Interventionen. Sie bestehen aus mehreren Einzelkomponenten, die sich wechselseitig bedingen. Beispiele dafür sind Stroke Units oder Disease- Management-Programme. Bei der Beurteilung ihrer Wirksamkeit, des Nutzens und Schadens bleiben der Beitrag der Einzelkomponenten und der Einfluss ihrer Interaktionen mit dem Setting auf das Gesamtergebnis häufig unklar.

40 Beispiel Innovationsfonds Komplexe Interventionen Programme mit oft bis zu 10 Teilprogrammen/Modulen Programme mit Implementierung plus Gesundheitsleistung Programme, die den Kontext der Erbringung der Gesundheitsleistung beeinflussen (z.b. Koordination von Professionen)

41 Innovation Was ist eine Innovation? nicht nur eine neue Idee Von einer Innovation ist somit erst dann zu sprechen, nachdem sich eine Idee, ein Produkt, ein Verfahren oder eine Veränderung durchgesetzt hat. Aderhold 2005: 31 Aderhold, Jens (2005): Gesellschaftsentwicklung am Tropf technischer Entwicklungen. In: Aderhold & John (Hg.): Innovation. Sozialwissenschaftliche Perspektiven. Konstanz: UVK Verlagsgesellschaft:

42 Innovationstypen im Gesundheitswesen Innovation Produktinnovation Strukturinnovation Prozessinnovation Diagnoseinnovation Therapieinnovation Beispiele: Prozessinnovation: S3-Leitlinien; Strukturinnovation: Einführung von Brustzentren; Diagnoseinnovation: Einführung eines neuen Screeningverfahrens; Therapieinnovation: Einführung eines neuen Blutdruckmedikaments

43 Drei Königswege zu mehr Innovation Konsensbasierte Innovation: Experten müssen zu einem informellen oder formellen Konsens kommen (z.b. S1/S2-Leitlinien der Fachgesellschaft) Evidenzbasierte Innovation: Ex-ante-Evaluation, dann Übertragung Prinzip: Evidenzbasierte Medizin Vorteil: Richtungssicherheit Probleme: Vergangenheitsorientierung & Innovationsverzögerung Lernbasierte Innovation: Ex-post-Evaluation und kontinuierlicher Verbesserungsprozess; Prinzip: Industrie; Kennzahlen/Benchmark Vorteil: Innovationsförderlich Problem: Richtungsunsicherheit

44 Systemintervention = komplexe Intervention in ein oder mehrere Systeme, vor allem soziale Systeme

45 Versorgungsinnovationen = Technische Innovation Medizinische Soziale Innovation Innovation Psychologische Innovation

46 Methodenvielfalt bei komplexen Interventionen Gegenstand der Versorgungsforschung Menschlicher Körper Medizintechnik Denken, Fühlen, Verhalten und subjektives Befinden der Akteure im Versorgungssystem Wechselseitiges Verhalten der Akteure (Individuen und Organisationen) im Versorgungssystem Systemtyp Menschlicher Organismus Technisches System (Maschinen) Psychisches System Soziales System Datenart Biomedizinische Daten Technische Daten Psychosoziale Daten Sozioökonomische Daten Datengewinnung Methoden der klinischen Forschung und der Biomedizin Methoden der Ingenieurwissenschaften Methoden der empirischen Sozialforschung Pfaff, H.: Konzepte und Methoden der Versorgungsforschung. in: Psychiatrie, 1: 2004

47 Implementation und Change Management: nicht vergessen

48 Erkenntnisse der Systemtheorie zu den sozialen Systemen Autopoietische vs. allopoietische Systeme Typische autopoietische Systeme sind psychische Systeme und organische Systeme und soziale Systeme Autopoietische Systeme sind selbstreferentielle Systeme Autopoietische Systeme schmoren im eigenen Saft Autopoietische Systeme lassen sich nicht direkt beeinflussen und reagieren nur auf Störungen und Angebote Bild: Menükarte im Restaurant

49 Einteilung von Systemen 1. Systeme (general systems) 2. Maschinen Organismen (living systems) (allopoetisch) (autopoetisch) 3. Sinnverwertend: psychische und soziale Systeme (Gehirn, Bewusst- (Kommunikation) sein: Gedanken) 4. Ebenen der Interaktion Organisationen u. Gesellschaften Systembildung Quelle: Grundzüge und Entwicklung der Luhmannschen Systemtheorie ; Kiss,Gabor ; 1990 ; Abb.1 ; S.30 ; Ferdinand Enke Verlag Stuttgart

50 Systemtheorie: Die unberechenbare Wirksamkeit von Management und Managementtechniken Angebote und Anregungen statt Weisungen und blinder Gehorsam Ressourcen Management Strukturen und Prozesse der Versorgungsorganisationen Kranken- & Gesundheitsversorgung - Qualität - Preis/Kosten - Humanität der Arbeit - Quantität

51 Innovation Reine Wirkung (klinische Studie) Implementation Eingebaute Innovation Organisation Verwässerte Wirkung Gesamtwirkung Kranken- & Gesundheitsversorgung Qualität Preis/Kosten Humanität der Arbeit Quantität

52 IV Herne Beispiel für Implementierungsschwierigkeiten Die zu Projektbeginn befragten Hausärzten (n = 3) begründen ihre bislang nur geringe Teilnahmeaktivität mit einer generellen Praxisbelastung. Zudem zeigt sich ein Informationsdefizit hinsichtlich der einzuschreibenden Zielpopulation. Trotz der inzwischen etablierten Praxisentlastung durch eine Projekt- Krankenpflegerin wird ein ärztlicher Unterstützungsbedarf bei der Versicherteneinschreibung geltend gemacht. Die zum Projektende befragten aktiven Hausärzten (n = 3) betonen die Notwendigkeit einer Erinnerung und des kollegialen Austauschs zur Modellrealisierung.

53 Verbreitung von Innovationen Relativer Vorteil Kompatibilität Komplexität Unabhängig davon, wie groß der objektive Nutzen einer Innovation ist, wird eine Innovation umso schneller angenommen, je größer ihr subjektiver Nutzen ist. Eine Innovation, die nicht kompatibel zu den gegebenen Umständen und Normen eines sozialen Systems ist, wird langsamer angenommen, als eine kompatible Innovation. Komplexe und komplizierte Innovationen werden langsamer angenommen, als einfach zu verstehende Innovationen. Rogers, 1983

54 Verbreitung von Innovationen Testbarkeit Innovationen, die in Teilen von ihrer Einführung zu testen sind, werden schneller angenommen als Innovationen, die komplett eingeführt werden. Beobachtbarkeit Je mehr die Resultate und Ergebnisse einer Innovation sichtbar sind, umso schneller wird die Innovation angenommen. Rogers, 1983

55 Das Homophilie-Prinzip Homophilie-Prinzip: Bei der Verbreitung von Innovationen kommt es leichter zu Problemen und Verzögerungen, wenn unterschiedliche Personen- und Berufsgruppen aufeinander treffen. Ähnliche Personen bei beidseitiger Empathie kommunizieren effektiver. Rogers, 1983

56 Verbreitung von Innovationen Zeit Einführungsrate laggards early majority late majority early adopters innovators Zeit Rogers, 1983

57 Idealistische vs. materialistische Position Idealistisch = Ideen & Haltungen Materialistisch = Geld & Macht

58 Beispiel für Widerstand gegen Wandel: Manager einer Krankenhaus- Kette: Entwicklung von Behandlungspfaden Sollte jedes einzelne Krankenhaus/ jede Abteilung seine eigenen Behandlungspfade entwickeln? resistance to change : Wir sind anders Not invented here

59 Warum haben wir Angst vor Wandel? Angst vor Bewältigungsproblemen Bedürfnis nach Sicherheit und Gemeinschaft (Wandel als Bindungsverlust) Bedürfnis nach Tradition und Routinen (reduzierte Komplexität, stabile Rollenerwartungen, Habitualisierung von Verhalten) Angst vor Verlusten (z.b. finanzielle Verluste)

60 Change Management Change Management ist ein geplanter, zielgerichteter Prozess der Herbeiführung eines 1. Struktur- und Prozesswandels + 2. Bewusstseins- und Verhaltenswandels zur Anpassung an Umweltveränderungen oder eigene Strategien Struktur- und Prozesswandel =>Technik und Organisation Bewusstseins- und Verhaltenswandel => Mensch und Menschen

61 Change Management: Kritische Phasen Kritische Phasen im Change Management-Prozess 1. Der Anfang: Widerstand gegen Wandel 2. Der Prozess: Hilflosigkeit

62 Kühlschrankmodell der Organisationsentwicklung unfreezing > moving > freezing (Kurt Lewin)

63 Change Management-Prinzipien 1. Mitnehmen und Beteiligen 1. des Menschen 2. der Menschen am Prozess des Wandels 2. Widerstand zulassen und zum Ausdruck kommen lassen 3. Dem Widerstand auf den Grund gehen - Verstehen, was los ist - Verstehen, was uns im Innersten zusammenhält 4. Die Menschen begleiten und coachen

64 Hilflosigkeit und Prozessbegleitung Erfahrung: die meisten Mitarbeiter sind mit den Veränderungsprozessen überfordert Sie wissen oft nicht, wie sie die Dinge konkret anpacken sollen Sie haben das nicht gelernt Prozessbegleitung ist Unterstützung bei der Bewerkstelligung der Veränderung Hilfe zur Selbsthilfe Man darf die Beteiligten im Veränderungsprozess nicht alleine lassen

65 Evaluation: belastbare Ergebnisse erzeugen

66 Komplexe Evaluation = Formative + summative + Struktur- + Prozess- + Ergebnis- + ex-ante- + ex-post- + Mehrebenen- + theoriebasierte Evaluation

67 Formative Evaluation Bei der formativen Evaluation werden die Durchführung der Intervention und deren Wirkung fortlaufend kontrolliert. Wenn die Evaluation ergibt, dass eine Änderung der Intervention erforderlich ist, wird diese vom Evaluierenden angeregt (Bowers/Franklin 1977). Im Rahmen der formativen Evaluation werden regelmäßig Zwischenergebnisse erstellt mit dem Ziel, die laufende Intervention zu modifizieren oder zu verbessern (Bortz/Döring 1995: 107) (Pfaff 2001: 30) Pfaff, H.(2001). Evaluation und Qualitätssicherung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, in: H. Pfaff/W. Slesina: Effektive betriebliche Gesundheitsföderung. Juventa: Weineim, S Bortz, J./Döring, N. (1995): Forschungsmethoden und Evaluation (2. Auflage), Berlin u.a.: Springer Bowers, D.G./Franklin, J.L. (1977): Survey-Guided Development I: Data-Based Organizational Change, La Jolla/California: University Associates

68 Summative Evaluation Die summative Evaluation erfolgt nach Abschluss der Intervention und prüft, ob die Intervention (Maßnahme, Programm, Managementsystem) erfolgreich war. Sie stellt eine endgültige Bewertung einer Sache dar und erfolgt im Idealfall mit Hilfe von experimentellen oder quasiexperimentellen Methoden (Weiss 1974; Cook/Campbell 1979; Bortz/Döring 1995). Bortz, J./Döring, N. (1995): Forschungsmethoden und Evaluation (2. Auflage), Berlin u.a.: Springer Bowers, D.G./Franklin, J.L. (1977): Survey-Guided Development I: Data-Based Organizational Change, La Jolla/California: University Associates; Cook, T.D./Campbell, D.T. (1979): Quasi-Experimentation. Design & Analysis Issues for Field Settings, Boston u.a.: Houghton Mifflin Company; Weiss, C.H. (1974): Evaluierungsforschung. Methoden zur Einschätzung von sozialen Reformprogrammen, Opladen: Westdeutscher Verlag Pfaff, H.(2001). Evaluation und Qualitätssicherung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, in: H. Pfaff/W. Slesina: Effektive betriebliche Gesundheitsföderung. Juventa: Weineim, S

69 Struktur-, Prozess- und Ergebnisevaluation Wird geprüft, ob mit einer Maßnahme oder einem Programm die beabsichtigte Strukturqualität erreicht wurde, sprechen wir von einer Strukturevaluation. Steht die Frage im Vordergrund, ob die geplanten Prozesse qualitativ gut realisiert wurden (hohe Prozessqualität), ist eine Prozessevaluation gegeben. Eine Ergebnisevaluation wird angestrebt, wenn festgestellt werden soll, ob mit einer Maßnahme oder einem Programm die beabsichtigten Zwecke erreicht wurden. Pfaff, H.(2001). Evaluation und Qualitätssicherung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, in: H. Pfaff/W. Slesina: Effektive betriebliche Gesundheitsföderung. Juventa: Weineim, S

70 Ex-ante- vs. Ex-post-Evaluation Die Ex-ante-Evaluation findet vor der praktischen Anwendung der Intervention statt und basiert auf der Methode der summativen Evaluation. Von einer Ex-post-Evaluation kann man sprechen, wenn man Interventionen in geplanter Weise nachträglich hinsichtlich der Erreichung angestrebter Struktur-, Prozess- und Ergebnisziele bewertet. Pfaff, H.(2001). Evaluation und Qualitätssicherung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, in: H. Pfaff/W. Slesina: Effektive betriebliche Gesundheitsföderung. Juventa: Weinheim, S

71 Mehrebenen-Evaluation Ziel der Evaluation Evaluationsform Beispiel Management Managementevaluation Evaluation des Rehabilitations- managements Programm Programmevaluation Evaluation des Rehabilitationsprogramms Maßnahme Evaluation des Maßnahmentyps Evaluation des Betrieblichen Eingliederungsmanagements/des Konzepts der Technischen Assistenz Einzelmaßnahme Evaluation einer konkreten Maßnahme Evaluation des konkreten Rehabilitationskurses, der von XY durchgeführt wurde Pfaff, H.(2001). Evaluation und Qualitätssicherung des betrieblichen Gesundheitsmanagements, in: H. Pfaff/W. Slesina: Effektive betriebliche Gesundheitsföderung. Juventa: Weineim, S

72 Theoriebasierte F & E für EbX Pfaff H et al. Methoden für die organisationsbezogene Versorgungsforschung Gesundheitswesen 2009; 71:

73 Ziel: Effektivität, Effizienz und Qualität der Maßnahmen, Programme und/oder Managementsysteme Evidenz + Lernen = Erfolg F Situationsangepasste (evidenzbasierte) Maßnahmen, Programme & Managementsysteme 7 6 G Evaluation der Maßnahmen, Programme & Managementsysteme (formativ & summativ) STUFE 3 Qualitätsentwicklung durch Alltags-Evaluation (Ex-post-Evaluation) Akteur: Arztpraxis/Krankenhaus Ergebnisevaluation Ex-post- Evaluation D Evidenzbasierte Maßnahmen, Programme & Managementsysteme 1 Struktur- und Prozessevaluation 2 4 E Nicht evidenzbasierte, theorie- oder nichttheoriegeleitete Maßnahmen, Programme & Managementsysteme 3 5 STUFE 2 Vor-Ort-Qualitätssicherung durch evidenzbasierte Planung und Evaluation der Planausführung Akteur: Planer und Arztpraxis bzw. Krankenhaus + Ex-ante- Evaluation + A Vorher-Evaluation durch Wissenschaft Basis: Summative Evaluation (Evidenzstufen I bis III) B Expertenkonsens Konsens unter Wissenschaftlern (Evidenzstufe IV) C Erfahrungsbasiertes Wissen (C1) und/oder theoretisches Wissen (C2) (Keine empirische Evidenz) STUFE 1 Vorab-Qualitätssicherung durch experimentelle, quasi-experimentelle oder korrelative Studien im Wissenschaftsbetrieb Akteur: Wissenschaft Qualitätsentwicklung

74 Fazit: Innovationsfonds ist ein Instrument zur Steigerung von Qualität und Effektivität in der Gesundheitsversorgung, wenn die bewilligten Projekte - inhaltlich innovativ (gute Innovation), - methodisch belastbar (gute Evaluation) und - machbar (gute Implementation) sind.

75 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! IMVR Versorgungsforschung und der Humanwissenschaftlichen Fakultät und der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln

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