Reha-Forschung in Deutschland: Wie kann es weitergehen? Dr. Rolf Buschmann-Steinhage
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- Werner Böhm
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1 Reha-Forschung in Deutschland: Wie kann es weitergehen? Dr. Rolf Buschmann-Steinhage
2 Wo stehen wir heute? Förderschwerpunkt Rehabilitationswissenschaften läuft aus Umsetzungsprojekte arbeiten weitere Umsetzungsbemühungen laufen regionale Verbünde bestehen weiter Rentenversicherungsträger fördern weiter die Rehabilitationsforschung Rehabilitation in der Ärztlichen Ausbildung 2
3 Wie kann es weitergehen? Umsetzung Rentenversicherung regionale Forschungsverbünde neuer Förderschwerpunkt Hochschulen und Universitäten Rehabilitationseinrichtungen andere Förderung Öffentlichkeit 3
4 Umsetzung Umsetzungsprojekte - Reha-Zugang - berufliche Orientierung: Screening + Intervention - Patientenschulung: Verbreitung über Prozessleitlinien und KTL zur Qualitätssicherung ISAKS-Modell: Information, Service, Anreize, Kontrolle, Sonstiges 4
5 Umsetzung Patientenschulung Zentrum Patientenschulung (Bestandsaufnahme, Service für Rehabilitationseinrichtungen) Modellhafte Einführung bzw. Optimierung von strukturierten Patientenschulungsprogrammen in ausgewählten rentenversicherungseigenen Kliniken (mit wissenschaftlicher Begleitung) konkretere Einbeziehung der Patientenschulung in das Leitlinienprogramm der Rentenversicherung und (über die Klassifikation Therapeutischer Leistungen - KTL) in die Qualitätssicherung 5
6 Umsetzung Umsetzungsprojekte - Reha-Zugang - berufliche Orientierung: Screening + Intervention - Patientenschulung: Verbreitung über Prozessleitlinien und KTL zur Qualitätssicherung ISAKS-Modell: Information, Service, Anreize, Kontrolle, Sonstiges 6
7 Rentenversicherung Förderung der Forschung zu Rehabilitation, Erwerbsminderung und Sozialmedizin, möglichst koordiniert und qualitätsgesichert, zum Teil über Fördervereine Unterstützung der Forschung, ideell und praktisch Kooperation in der Forschung, z. B. bei der Auswertung von Sekundärdaten Kooperation bei der Umsetzung der Forschungsergebnisse 7
8 Rentenversicherung - Förderung Förderung durch DRV Bund G+Q-Bereich: über 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB VI, als Aufträge und über Zuwendungen neue Rechtsgrundlage durch Organisationsreform Förderung durch die Rentenversicherungsträger: über 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI als Zuwendungen Rechtsgrundlage wie bisher 8
9 Förderung -Rechtsgrundlagen 138 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB VI Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der Deutschen Rentenversicherung wahr. Dazu gehören: 15. Forschung im Bereich der Alterssicherung und der Rehabilitation 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB VI Als sonstige Leistungen zur Teilhabe können erbracht werden: 5. Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen 9
10 Regionale Forschungsverbünde arbeiten weiter, mit Geschäftsstelle, Methodenzentrum ggf. als e. V. rechtlich verselbständigt arbeiten untereinander zusammen beantragen erfolgreich Projektmittel geben sich jeweils ein Profil vertiefen die Kooperation mit Universitäten und Rehabilitationseinrichtungen 10
11 Neuer Förderschwerpunkt (1) thematischer Rahmen: Patientenorientierung und chronische Krankheiten als Teil der Versorgungsforschung Förderer: BMBF, RV, GKV (+ PKV), überwiegend paritätisch trägerübergreifende (RV+KV) und trägerspezifische Module (jeweils RV oder KV) und Modul des BMBF Fördervolumen begrenzt 11
12 Neuer Förderschwerpunkt (2) Themenfelder: - Patienteninformation - Patientenschulung - patientenorientierte Versorgungsgestaltung Bekanntmachung noch im ersten Halbjahr 2006 zweistufiges Antragsverfahren Begutachtung durch Beratungsgremien Förderbeginn voraussichtlich noch in
13 Hochschulen und Universitäten Ausbildung: Rehabilitation im Querschnittsfach, als Wahlfach, innerhalb anderer Fächer Kooperation mit Rehabilitationseinrichtungen Schwerpunktbildung, Zentren (z. B. Leipzig) nicht nur in der Medizin, auch in Psychologie, Pädagogik, Ökonomie usw. 13
14 Rehabilitationseinrichtungen nicht alle werden forschen wollen und können Forschung als Teil von Profilbildung Zusammenarbeit mit regionalen Forschungsverbünden Kooperation mit Universitäten und anderen Forschungseinrichtungen mitentscheidend für die Umsetzung unter oft schwierigen Rahmenbedingungen 14
15 Andere Förderung Programme der EU (aufwendig, aber manchmal sehr lohnend) DFG, BMBF (in anderen Förderprogrammen) Graduiertenkolleg? Beteiligung an SFB? Stiftungen außerdem: Forschung zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben 15
16 Öffentlichkeitsarbeit Fachleute, Betroffene und Versicherte erkennen die Bedeutung und die Wirksamkeit der Rehabilitation für die Gesundheitsversorgung Rehabilitation nicht primär als Kosten-, sondern als Beschäftigungs- und Wachstumsfaktor Einiges geschieht (Schwerpunktheft, Reha-Tag, Kongresse und Tagungen), schon genug? 16
17 Expertise der DGRW (1) Vorstand der DGRW, zusammen mit weiteren Expertinnen und Experten: ICF: Konzept anwendungsnah operationalisieren Optimierung der Wirksamkeit, z. B. berufsorientierter Angebote in der medizinischen Rehabilitation ambulante Rehabilitation, Nachsorge, Verstetigung Versorgungssystem: DMP, IV, DRG, Früh-Reha 17
18 Expertise der DGRW (2) Methodik: Indikatoren des Reha-Erfolgs, Kontrolle von Prozessmerkmalen, Randomisierung Analyse von Sekundärdaten, systematische Übersichtsarbeiten und Meta-Analysen, Verknüpfung mit Mutterdisziplinen substantielle und möglichst kontinuierlich wie langfristig angelegte Projektförderung, auch für sektoren- und trägerübergreifende Forschung Vergabe über Begutachtung durch unabhängige und fachlich ausgewiesene Wissenschaftler 18
19 Erfolgreiche Reha-Forschung braucht vier Akteure und deren Zusammenspiel: die Rehabilitation (und ihre Einrichtungen) selbst (z. B. für die Umsetzung) die Wissenschaft (das geht nicht ohne die Zusammenarbeit mit Universitäten und Hochschulen) die Rehabilitationsträger und andere Förderer der Reha-Forschung die Betroffenen und die Öffentlichkeit 19
20 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 20
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