Jederzeit gut versorgt in Schleswig-Holstein

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1 QUALITÄTSBERICHT 20 Jederzeit gut versorgt in Schleswig-Holstein Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts

2 QUALITÄTSBericht 20 Hinweis: Die vollständigen Daten zur Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein finden Sie im Internet unter VORWORT. Vorstandsvorsitzende der KVSH, Dr. Monika Schliffke... 3 Qualitätssicherung KERNAUFGABE DER KVSH. Qualität in den Arztpraxen stimmt... 4 Bundesweit und regional geltende Qualitätssicherungsvereinbarungen und -richtlinien... 6 Zahlen und Fakten Die Abteilung Qualitätssicherung... 0 Qualitätssicherungskommissionen... 2 Qualitätsförderung. Qualitätszirkel... 4 Fortbildung... 6 Nützliches. Hilfreiche Internetseiten... 8 Glossar Wichtige gesetzliche Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung Impressum Herausgeber Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee Bad Segeberg Verantwortlich (V.I.S.D.P.) Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH Redaktion Marco Dethlefsen, Detlef Greiner, Melanie Krille; Thomas Müller, Angelika Ströbel, Aenne Villwock Druck Grafik & Druck, Kiel Die Publikation, alle Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Nachdruck nur mit schriftlichem Einverständnis des Herausgebers. Wenn aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form eines Wortes genutzt wird ( Der Arzt ), ist hiermit selbstverständlich auch die weibliche Form gemeint ( Die Ärztin ). Wenn aus Gründen der Lesbarkeit nur die Gruppe der Ärzte genannt wird, ist hiermit selbstverständlich auch die Gruppe der Psychologischen Psychotherapeuten gemeint. Die Redaktion bittet um Verständnis. 2 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

3 Vorwort Liebe Leserinnen und Leser, seit mehr als 20 Jahren gibt es Qualitätssicherung in den Praxen niedergelassener Ärzte. In Schleswig-Holstein durchlaufen inzwischen mehr als 40 Untersuchungs- und Behandlungsmethoden von der Akupunktur bis zur Zervix-Zytologie regelmäßige Qualitätskontrollen. Ärzte und Psychotherapeuten dürfen in diesen Bereichen nur dann tätig werden, wenn sie ihre Fertigkeiten kontinuierlich und regelmäßig nachweisen. Hier kommt die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein ins Spiel: Sie überprüft, ob der jeweils geforderte Qualitätsstandard erbracht und auch eingehalten wird, nur dann erhält der Arzt eine Genehmigung. Das Spektrum ist groß in einigen Bereichen müssen Zeugnisse und zertifizierte Fortbildungen nachgewiesen werden, in anderen gibt es in Abhängigkeit der Komplexität strengere Kontrollen. Beispielsweise werden jedes Jahr ambulante Behandlungen wie Arthroskopien oder Röntgen- und Ultraschalluntersuchungen durch Stichproben überprüft. Der nun vorliegende Bericht für das Jahr 20 zeigt: Die Qualität in den Praxen Schleswig-Holsteins stimmt und die Patienten können sich auf ihren Arzt oder Psychotherapeuten verlassen. Gestützt wird dies durch die Tatsache, dass im Berichtsjahr bei der KVSH rund 759 Anträge auf Genehmigungen qualitätsgesicherter Leistungen gestellt wurden und nur knapp sieben Prozent der Anträge abgelehnt werden mussten, weil die Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht erfüllt waren. Unser besonderer Dank gilt allen Ärzten, die ihre KVSH mit Kompetenz und großem Sachverstand bei der Durchführung der Qualitätssicherungsmaßnahmen unterstützen sei es in Fachkommissionen und Arbeitsgruppen oder durch ihre Mitarbeit in Qualitätszirkeln. Diese Zusammenarbeit gehört zu den Stärken einer selbstverwalteten und freiberuflichen Ärzteschaft, die immer im Interesse ihrer Patienten handelt. Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie einen Auszug der umfassenden Qualitätssicherung in Schleswig-Holstein zusammengestellt. Details und ausführliche Daten stellen wir Ihnen auf der Internetseite der KVSH zur Verfügung.. Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 3

4 QUALITÄTSSICHERUNG KERNAUFGABE DER KVSH Qualität in den Arztpraxen stimmt Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt wenn nicht sogar das Beste. Dieser Satz wird immer dann in die politische Debatte eingebracht, wenn es um mögliche Alternativen zur aktuellen gesetzlichen Krankenversicherung geht. Schnell sind sich die an der Diskussion Beteiligten allerdings einig, dass trotz explodierender Kosten im Gesundheitswesen das jetzige System unbedingt erhalten werden muss. Schließlich ist es vor allem im Bereich der ambulanten Versorgung relativ einfach: Wer in Deutschland krank ist, geht zum Arzt und wird dann auf einem medizinisch hochwertigen Niveau behandelt. Dieses Privileg will sicher niemand leichtfertig aufgeben schon gar nicht, wenn ein Blick in andere Länder zeigt, dass es auch ganz anders laufen kann und zwar schlechter. Dass hinter all dem aber eine Menge Aufwand und Engagement stecken, wird erst auf den zweiten Blick deutlich. Die hohe Qualität, die die Bevölkerung in der ambulanten medizinischen Versorgung genießt, ist salopp formuliert hart erarbeitet. Die niedergelassenen Ärzte dürfen nach ihrem sechsjährigen Medizinstudium und einer mindestens fünf Jahre dauernden Facharztausbildung nur dann ambulante medizinische Behandlungen durchführen, wenn sie zusätzlich nachweisen, dass sie auch dazu befähigt sind. Dieser Nachweis zur Befähigung muss nicht nur einmal, er muss regelmäßig erbracht werden. Kontinuierlich wird überprüft, ob die Behandlungsqualität stimmt, zum Beispiel durch Stichprobenprüfungen von ärztlichen Dokumentationen (Ultraschallbilder, Röntgenbilder etc.) oder durch eine Leistungskontrolle der medizinischen Geräte, die der Arzt benutzt. Qualitätssicherung in den Praxen niedergelassener Ärzte gibt es bereits seit Anfang der 80er Jahre, verantwortlich für die Durchführung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen. Inzwischen sind von der Qualitätssicherung mehr als 40 medizinische Bereiche von Akupunktur bis zur Zytologie erfasst. Manch ein Arzt mag wegen des hohen bürokratischen Aufwands, den er mitunter für die Qualitätssicherung betreiben muss, an die Fußballerweisheit Qualität kommt von quälen denken. Doch am Ende lohnt es sich doch, denn dieser Bericht beweist: Die Qualität in den Arztpraxen in Schleswig-Holstein stimmt und untermauert die Behauptung, das deutsche Gesundheitssystem sei eines der besten der Welt wenn nicht sogar das Beste. Doch wie funktioniert Qualitätssicherung in der ambulanten medizinischen Versorgung eigentlich genau? Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass Qualitätssicherung auf drei Ebenen zu betrachten ist: Bei der Strukturqualität kommt es auf die fachliche Qualifikation des Arztes und seines Praxispersonals an. Außerdem werden medizinische Geräte überprüft, aber auch organisatorische Aspekte der Praxis spielen eine Rolle. Bei der Prozessqualität liegt das Augenmerk auf den praxisinternen Abläufen: Wie ist die Terminvergabe organisiert? Werden die Untersuchungsgeräte den Vorgaben gemäß gereinigt und sterilisiert? Werden diagnostische und therapeutische Maßnahmen sinnvoll eingesetzt? Die Ergebnisqualität stellt die Frage, ob das Ziel der Behandlung auch erreicht wurde. Entspricht beispielsweise die Qualität der Röntgenaufnahme, die der Arzt vom Patienten gemacht hat, den vorgegebenen Kriterien? Hat sich der gewünschte Therapieerfolg eingestellt und ist der Patient selbst zufrieden mit der Behandlung seines Arztes? Keiner dieser Bereiche steht allein, Qualitätssicherung auf hohem Niveau ist nur im Zusammenspiel der drei Bereiche möglich. Die gewünschte Ergebnisqualität kann nur erreicht werden, wenn dafür die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorhanden und die Behandlungsprozesse ausreichend organisiert sind. Das heißt, eine Blutdruckmessung wird nur dann die gewünschte Ergebnisqualität (nämlich den richtigen Blutdruck) liefern, wenn Strukturqualität und Prozessqualität aufeinander abgestimmt sind, wenn also das Messgerät funktioniert, die Blutdruckmanschette richtig angelegt ist und der Wert korrekt abgelesen wird. Ob nun Routineuntersuchung oder hochspezialisierte Leistung so unterschiedlich die Behandlungsmethoden beim Arzt und Psychotherapeuten sind, so vielfältig sind die Maßnahmen, mit denen Qualität in der ambulanten Versorgung gemessen und gesichert wird. Einzelfallprüfung durch Stichproben/ Dokumentationsprüfung Die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein prüft gemäß der gesetzlichen Vorgaben die Qualität einiger Leistungen im Einzelfall durch Stichproben. Wie bei einer Verkehrskontrolle werden jährlich vier Prozent der Ärzte zur Überprüfung von Dokumentationen herausgefiltert. In anderen Bereichen, z. B. bei der Koloskopie, der Mammographie, und der substitutionsgestützten Behandlung von Opiatabhängigen sind die Kontrollen noch umfangreicher: Von allen durchführenden Ärzten werden stichprobenartig Patientendokumentationen überprüft. Feedback-Systeme Feedback-Systeme helfen dem einzelnen Arzt, seine eigene Arbeit zu bewerten und gegebenenfalls zu verbessern. Durch die Bereitstellung von so genannten Feedback-Berichten ist außerdem ein Vergleich der Behandlungsqualität zwischen mehreren Praxen möglich. Dazu werden die von den Praxen erstellten Dokumentationen ausgewertet. Feedback-Systeme sind z. B. Teil der strukturierten Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme). 4 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

5 Frequenzregelungen Es liegen wissenschaftliche Erkenntnisse darüber vor, dass die Erfahrung des Arztes bzw. die Häufigkeit, mit der er eine bestimmte Untersuchung oder Operation durchführt, das Behandlungsergebnis beeinflussen. Deshalb sind für einige Leistungen (z. B. Untersuchungen mit Herzkathetern, Koloskopien) Frequenzregelungen vorgeschrieben. Der Arzt muss eine jährliche Mindestzahl der entsprechenden Untersuchung/ Leistung nachweisen. Nur dann kann diese Leistung weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Hygieneprüfungen und Praxisbegehungen Regelmäßige Hygieneprüfungen sind für die Praxen vorgeschrieben, die Koloskopien durchführen. Die Überprüfung der Hygiene erfolgt zweimal im Jahr durch ein von der Kassenärztlichen Vereinigung beauftragtes Hygieneinstitut. Bei Beanstandungen erfolgen bis zu zwei Wiederholungsprüfungen. Treten erneut Mängel auf, kann dies zum Entzug der Abrechnungsgenehmigung führen. Praxisbegehungen können beispielsweise in Praxen stattfinden, in denen ambulant operiert wird und die dafür besondere bauliche Strukturen vorhalten müssen. Kontinuierliche Fortbildung Viele der bundeseinheitlichen und regionalen Vereinbarungen und Verträge, z. B. Disease-Management-Programme (DMP), Schmerztherapievereinbarung, Onkologievereinbarung und Hausarztzentrierte Versorgung, schreiben entsprechende Fortbildungen vor. Daneben besteht seit dem Jahr 2004 für alle Ärzte und Psychotherapeuten auch die gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung. Instrumente der Qualitätssicherung Einzelfallprüfung durch Stichproben/Dokumentationsprüfung Feedback-Systeme Frequenzregelungen Hygieneprüfungen und Praxisbegehungen Kontinuierliche Fortbildung Qualitätsmanagement in der Praxis Qualitätssicherungskommissionen Bewährtes erhalten, Gutes optimieren Qualitätssicherung ist ein kontinuierlicher Prozess. Ziel ist es, das Behandlungsniveau zu halten und wenn möglich sogar zu steigern. Die Vorgaben zur Qualitätssicherung werden darum immer wieder hinterfragt und gegebenenfalls überarbeitet. Außerdem kommt es auf den sprichwörtlichen Praxistest an: Viele medizinische Methoden und Verfahren sind zwar unter Forschungsbedingungen im Rahmen von Studien wirksam, doch nur die qualitätsgesicherte Überprüfung der Leistung zeigt, ob sie auch zum Wohle der Patienten ist. Der jährlich erscheinende Qualitätsbericht der KVSH dient der Information und der Transparenz auf dem Gebiet der ambulanten medizinischen Versorgung. Letztendlich kommt es allen an der Qualitätssicherung Beteiligten darauf an, aufseiten der Patienten Vertrauen zu schaffen und diese von der qualitativ hochwertigen Arbeit der Vertragsärzte zu überzeugen. Qualitätsmanagement in der Praxis Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz vom. Januar 2004 wurden alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten verpflichtet, in den nächsten Jahren ein praxisinternes Qualitätsmanagement (QM) einzuführen und weiterzuentwickeln. Ziel des Qualitätsmanagements ist es, Praxisabläufe nach fachlichen Standards und wissenschaftlichen Erkenntnissen effizienter zu gestalten, Fehler zu vermeiden und Qualität weiterzuentwickeln. Qualitätssicherungskommissionen Wesentliches Merkmal der Qualitätssicherung in ärztlicher Selbstverwaltung ist die Verknüpfung professioneller Verwaltung mit ärztlichem Sachverstand. Dies geschieht mit Hilfe von Qualitätssicherungskommissionen, in denen sich besonders sachverständige Ärzte neben ihrer Arbeit in der Praxis engagieren. Die Einrichtung von Qualitätssicherungskommissionen ist in allen Kassenärztlichen Vereinigungen als qualitätssichernde Maßnahme institutionell verankert. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 5

6 QUALITÄTSSICHERUNG KERNAUFGABE DER KVSH Bundesweit und regional geltende Qualitäts Entwicklung der Genehmigungsbereiche Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

7 sicherungsvereinbarungen und -richtlinien Akupunktur Ambulantes Operieren Apherese Arthroskopie Balneophototherapie Chirotherapie Diabetischer Fuß Dialyse DMP Asthma/COPD DMP Brustkrebs DMP Diabetes Typ DMP Diabetes Typ 2 DMP KHK Handchirurgie Hausarztzentrierte Versorgung Hautkrebs-Screening Herzschrittmacher Histopathologie Hautkrebsscreening HIV/Aids Interventionelle Radiologie Invasive Kardiologie Kernspintomographie Koloskopie Laboratoriumsuntersuchungen Langzeit-EKG Mammographie Mammographie-Screening Med. Rehabilitation MR-Angiographie Nuklearmedizin Onkologie Otoakustische Emissionen Photodynamische Therapie Phototherap. Keratektomie Physikalisch-med. Leistungen Polygraphie/Polysomnographie Psychotherapie Schmerztherapie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie Substitution Strahlendiagnostik und -therapie Ultraschall (auch Säuglingshüfte) Vakuumbiopsie der Brust Zervix-Zytologie Quelle: KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 7

8 QUALITÄTSSICHERUNG KERNAUFGABE DER KVSH Zahlen und Fakten 20 Anzahl im Maßstab : ANZAHL Widerrufe/RÜCKGABE ODER BEENDIGUNGEN VON GENEHMIGUNGEN ABLEHNUNGEN Qualitätssicherungsbereiche Akupunktur Ambulantes Operieren Apheresen Arthroskopie Balneophototherapie Computertomographie Dialyse Histopathologie/Hautkrebs-Screening Hautkrebs-Screening Herzschrittmacherkontrolle HIV-Infektionen/Aids-Erkrankungen Interventionelle Radiologie Invasive Kardiologie Kernspintomographie (allgemein) Kernspintomographie der Mamma Koloskopie Laboratoriumsuntersuchungen Langzeit-EKG Magnetresonanz-Angiographie Mammographie (kurativ) Mammographie-Screening Medizinische Rehabilitation Nuklearmedizin Onkologie Osteodensitometrie (Knochendichtemessung) Otoakustische Emissionen Photodynamische Therapie Phototherapeutische Keratektomie Radiologie (diagnostische) Polygraphie/Polysomnographie Schmerztherapie Sozialpsychiatrie Soziotherapie Stoßwellenlithotripsie Strahlentherapie Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Ultraschall Ultraschall der Säuglingshüfte Vakuumbiopsie der Brust Zervix-Zytologie Regionale Vereinbarungen Hausarztzentrierte Versorgung (Kap. 32.3/entsprechend Kap..7 EBM) Im Berichtsjahr 20 wurden bei der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein für die hier aufgeführten genehmigungspflichtigen Leistungen insgesamt 759 Anträge auf Neuerteilung einer Genehmigung gestellt. Davon konnten ca. 93 Prozent der Anträge positiv beschieden und eine Abrechnungsgenehmigung erteilt werden. Fünf Prozent der Anträge wurden abgelehnt, weil die Voraussetzungen für die Genehmigung nicht erfüllt waren. Zum Stichtag 3. Dezember 20 lagen insgesamt 2.37 arztbezogene Genehmigungen vor. Diese Ergebnisse zeigen, dass qualitätssichernde Maßnahmen zu einer hochwertigen Medizin beitragen. Vor allem am Verhältnis der vielen neu erteilten Genehmigungen zu den wenigen Ablehnungen wird deutlich, dass Ärzte selbst einen hohen Qualitätsanspruch an ihre Arbeit haben und überwiegend sehr genau prüfen, ob sie die Voraussetzungen für eine Genehmigung erfüllen. 8 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

9 Anzahl im Maßstab :0 ANZAHL NEU ERTEILTE GENEHMIGUNGEN/GENEHMIGUNGEN GESAMT / / /3 2 /2 85 0/ /20 / / Anzahl Rückgabe/Beendigung von Genehmigungen und Widerrufe Anzahl Ablehnungen Anzahl Genehmigungen gesamt Anzahl Genehmigungen, die neu erteilt wurden GESAMT: Quelle: KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 9

10 QUALITÄTSSICHERUNG KERNAUFGABE DER KVSH Die Abteilung Qualitätssicherung Brustkrebsdiagnostik und -therapie Genehmigungspflichtige Genehmigungspflichtige TEAM Leistungen (I) TEAM 2 Leistungen (II) TEAM 3 QuaMaDi-Geschäftsstelle Mammographie-Screening Kurative Mammographie, Mammographie-Kommission, Vakuumbiopsie der Brust Gemeinsame Einrichtung DMP Brustkrebs Die Abteilung Qualitätssicherung der KVSH befasst sich mit sämtlichen Aufgaben rund um die Qualität vertragsärztlicher Tätigkeit erteilt Genehmigungen, setzt neue Richtlinien um, überprüft regelmäßig die Qualität erbrachter Leistungen, bildet fort, berät und informiert ihre Mitglieder zeitnah und umfassend über Änderungen und Neuerungen. Service steht hier im Vordergrund. Apheresen, Dermatohistologie, Dialyse, Laborleistungen 32.3, Molekulargenetik, Polygraphie/Polysomnographie, Stoßwellenlithotripsie, Zervix-Zytologie DMP-Team Asthma, Brustkrebs, COPD, KHK, Diabetes Typ und 2, Nekrosenabtragung, Diabetischer Fuß Autogenes Training, Hypnose, Koloskopie, Psychosomatische Grundversorgung, Psychotherapie, Relaxationstherapie nach Jacobson, Sozialpsychiatrie, Soziotherapie, Verhaltenstherapie Herzschrittmacherkontrolle, Invasive Kardiologie, Langzeit-EKG, Schmerztherapie Balneophototherapie, Chirotherapie, Delegationsvereinbarung, Otoakustische Emissionen, Physikalische Therapie Hautkrebs-Screening, Histopathologie Hautkrebs-Screening, Homöopathie Interventionelle Radiologie, Kernspintomographie, MR-Angiographie, Nuklearmedizin, Röntgendiagnostik, Strahlentherapie Sonographie Akupunktur, HIV/AIDS, Onkologie, Tonsillotomie Hausarztzentrierte Versorgung, Früherkennungsuntersuchung bei Kindern Drogensubstitution Ambulantes Operieren, Arthroskopie, Entwicklungsneurologische Untersuchung, Funktionsstörung Hand, Künstliche Befruchtung, Photodynamische Therapie (PDT), Phototherapeutische Keratektomie (PTK) Beratung Empfängnisregelung, Entnahme von Venenblut, Früherkennung Krebserkrankung der Frau, Verordnung med. Reha-Leistungen 0 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

11 Qualitätssicherung Abteilungsleiterin Aenne Villwock Stellvertreterin Kathrin Zander Aenne Villwock Abteilungsleiterin Als Ansprechpartner für Qualität in der KVSH setzt unsere Abteilung ihr gesamtes Know-How ein. Uns liegt am Herzen, Ärzte und Psychotherapeuten bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen. Für das vielfältige und umfangreiche Aufgabengebiet Qualitätssicherung haben wir ein Team aus Spezialisten, das engagiert zusammenarbeitet. In unserer Abteilung sind z. B. Medizinischtechnische Radiologieassistenten (MTRA) und Sozialversicherungsfachangestellte tätig, aber auch Betriebswirte, Arzthelferinnen und Krankenschwestern. Bei der Vielzahl und Verschiedenheit der Aufgaben ist es enorm wichtig, den Austausch untereinander zu fördern etwa durch regelmäßige Teamsitzungen in denen Fragen geklärt oder neue Informationen weitergegeben werden. Gemeinsam mit den Ärzten und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein setzen wir uns für Qualität ein. QM/QZ/ Fortbildung 95 Ärztliche Stellen TEAM 4 TEAM 5 Weitere Geschäftsbereiche Fortbildungspflicht 95d SGB V, Patientenauskunft 305 SGB V, Qualitätszirkel (QZ) Qualitätsmanagement (QM), Hygiene/Medizinprodukte, Patientensicherheit Ärztliche Stelle RöV Ärztliche Stelle RöV Mammographie Ärztliche Stelle -Strahlentherapie -Nuklearmedizin Radiologie-Kommission Gemeinsame Einrichtungen DMP Innere Indikationen, Diabetes-Kommission Fortbildungsveranstaltungen Alle wesentlichen Aufgaben der Abteilung Qualitätssicherung ergeben sich aus den Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die wachsende Zahl der Richtlinien und deren regelmäßige inhaltliche Überarbeitung beschäftigt bei der KVSH zur Zeit 38 Mitarbeiter damit ist die Abteilung Qualitätssicherung eine der personalstärksten im Hause der KVSH. Die Mitarbeiter kümmern sich um Anliegen der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten, prüfen Zeugnisse und Anträge für die Abrechnung genehmigungspflichtiger Leistungen und erteilen die entsprechenden Genehmigungen. Außerdem sind sie zuständig für die stichprobenhafte Prüfung ärztlicher Leistungen, die in den letzten Jahren vermehrt in den bundesweit geltenden Qualitätssicherungs- Richtlinien verankert wurden. Hier arbeitet die Abteilung eng mit ärztlichen Vertretern zusammen, deren medizinische Fachkenntnisse unerlässlich sind. In Qualitätssicherungs-Kommissionen, die jeweils mit mindestens drei ehrenamtlichen ärztlichen Vertretern besetzt sind, werden u.a. Sonografie- und Röntgenbilder begutachtet oder Untersuchungsdokumentationen beurteilt. (Übersicht Kommissionen siehe Seite 2/3) Neben der Qualitätssicherung der ambulant erbrachten Leistungen gehören auch die fachkundige Information und Beratung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die Koordination und Begleitung von Qualitätszirkeln und die Organisation diverser Fortbildungsveranstaltungen zu den Aufgaben der Abteilung (siehe Seite 6/7). Ebenfalls in der Abteilung angesiedelt sind die Gemeinsamen Einrichtungen DMP und die Ärztlichen Stellen. Letztere führen nach den Vorgaben der Röntgen- und Strahlenschutzverordnung Qualitätsprüfungen im Auftrag des Ministeriums für Justiz, Kultur und Europa des Landes Schleswig-Holstein (bis. Juni 202 angesiedelt beim Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Integration) durch. Qualitätsbericht Sektorenübergreifende QS Die Geschäftsstelle Qualitätsgesicherte Mamma-Diagnostik (QuaMaDi) ist inzwischen eine feste Institution der Abteilung geworden. QuaMaDi startete 200 als Modellprojekt in Schleswig-Holstein. Die Ergebnisse waren eindeutig: Die Brustkrebs-Diagnostik wird durch eine unabhängige Zweitbefundung (4-Augenprinzip) verbessert und damit erheblich sicherer (mehr zu QuaMaDi unter: Die Grafik auf Seite 6/7 zeigt die Entwicklungen im Bereich Qualitätssicherung von 989 bis 20. Ende des Jahres 20 ist eine regionale Qualitätssicherungsvereinbarung für die ambulante Tonsillotomiebehandlung von Kindern im Alter von zwei bis sieben Jahren neu hinzugekommen. Ziel der Vereinbarung ist es, stationäre Eingriffe möglichst zu vermeiden und gleichzeitig durch festgelegte Standards, die Struktur- und Prozessqualität betreffend, Komplikationen möglichst gering zu halten. Das Diagramm zeigt die Organisationsstruktur der Abteilung Qualitätssicherung im Jahr 20. Die Betreuung der jeweiligen Teams erfolgt durch eine Teamleitung, die ein wichtiges Bindeglied zur Abteilungsleitung darstellt. ab. September 202 Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20

12 FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe QUALITÄTSSICHERUNG KERNAUFGABE DER KVSH Qualitätssicherungskommissionen Engagement und Fachkompetenz der ärztlichen Selbstverwaltung Für Qualitätsprüfungen wie sie in Richtlinien oder Vereinbarungen gefordert werden, ist medizinische Fachkompetenz unentbehrlich. Abhängig vom jeweiligen Genehmigungsbereich müssen regelmäßig z. B. Bild- und Befundqualität von Ultraschallbildern geprüft, die Güte zytologischer Präparate beurteilt oder Untersuchungsdokumentationen bewertet werden. Bei der KVSH gibt es deshalb diverse Qualitätssicherungskommissionen und Arbeitsgruppen, in denen eine Vielzahl der schleswig-holsteinischen Vertragsärzte ehrenamtlich tätig sind. Die Kommissionsmitglieder werden vom Vorstand der KVSH berufen und stehen der Verwaltung auch im Antrags- und Genehmigungsverfahren beratend zur Seite. Mit Engagement und Fachkompetenz tragen sie entscheidend zu dem hohen Qualitätsstandard ambulanter ärztlicher Leistungen in Schleswig-Holstein bei. Die regelmäßig stattfindenden Kommissionssitzungen werden von Mitarbeitern der Abteilung Qualitätssicherung begleitet, die die Sitzungen protokollieren, die Ärzte über die Inhalte informieren und die Ergebnisse u. a. für den Qualitätsbericht auf Bundesebene aufbereiten. Das notwendige technische Equipment wie z. B. eine digitale Befundungsstation oder moderne Mikroskope werden den Fachexperten seitens der KVSH zur Verfügung gestellt. QS-Kommissionen und Arbeitsgruppen der KVSH FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) 2 FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Vorsitz) FÄ für Radiologische Diagnostik/Kinderradiologie FA für Kinder- und Jugendmedizin FA für Orthopädie FÄ für Kinder- und Jugendmedizin (Stellvertreter) FA für Orthopädie (Vorsitz) Arbeitsgruppe Säuglingshüften FA für Orthopädie (Stellvertreter) FA für Orthopädie FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Stellvertreter) FA für Innere Medizin/Gastroenterologie (Stellvertreter) FA für Radiologische Diagnostik (Stellvertreter) FÄ für Allgemeinmedizin (Stellvertreter) FA für Innere Medizin/Kardiologie FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Psychologische Psychotherapeutin FA für Allgemeinmedizin Ultraschalldiagnostik (Sonographie) FA für Radiologie (Vorsitz) FA für Innere Medizin/Pneumologie (Stellvertreter) FA für Allgemeinmedizin (Vorsitz) FÄ für Innere Medizin/Pneumologie FA für Innere Medizin Qualitätsmanagement FA für HNO-Heilkunde (Vorsitz) FA für Diagnostische Radiologie 2 FÄ für Pathologie FA für Allgemeinmedizin (Stellvertreter) FA für Orthopädie FA für Chirurgie Allgemeine Radiologie Zytologie FA für Strahlentherapie (Stellvertreter) Polysomnographie FA für Allgemeinmedizin FA für Innere Medizin/Hämatologie (Stellvertreter) FA für Radiologische Diagnostik (Stellvertreter) FA für Diagnostische Radiologie (Stellvertreter) FA für Innere Medizin FA für Urologie FA für Strahlentherapie FA für Innere Medizin/Hämatologie 2 FÄ für Orthopädie (Stellvertreter) FA für Urologie (Stellvertreter) FA für Urologie (Stellvertreter) FA für Urologie FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe FA für Chirurgie (Stellvertreter) FA für Innere Medizin/Hämatologie (Stellvertreter) FA für Innere Medizin (Stellvertreter) Arbeitsgruppe Interventionelle Radiologie Onkologie FA für Innere Medizin/Hämatologie (Vorsitz) FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) 2 FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe FA für Diagnostische Radiologie (externer Sachverständiger) 2 FÄ für Diagnostische Radiologie FÄ für Diagnostische Radiologie (Stellvertreter) FA für Innere Medizin (externer Sachverständiger) Arbeitsgruppe Koronarangiographien Mammographie FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) FA für Dermatologie FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) FA für Innere Medizin FA für Innere Medizin (externer Sachverständiger) Arbeitsgruppe Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie FÄ für Mikrobiologie FA für Frauenheilkunde FA für Innere Medizin/Hämatologie FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) 2 FÄ für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie (externe Sachverständige) Ambulante Operationen FA für Chirurgie (Vorsitz) Kardiologie FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Arthroskopie Laborleistungen nach Kapitel 32.3 EBM FA für Kardiologie FA für Urologie (Vorsitz) FA für Laboratoriumsmedizin FA für Orthopädie Diabetes Vertreter des MDK FA für Kardiologie (Vorsitz) FA für Laboratoriumsmedizin (Stellvertreter) FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Stellvertreter) FA für Anästhesiologie FA für Haut- und Geschlechtskrankheiten FA für Chirurgie (externer Sachverständiger) FA für Orthopädie (Vorsitz) FA für Orthopädie FA für Chirurgie FA für Innere Medizin mit einer diabetologischen Schwerpunktpraxis (Vorsitz) FA für Innere Medizin mit einer diabetologischen Schwerpunktpraxis 2 FÄ für Allgemeinmedizin Praktischer Arzt Drogensubstitution FA für Nervenheilkunde + Psychotherapie (Vorsitz) FA für Neurologie + Psychiatrie (Stellvertreter) FA für Innere Medizin FA für Psychiatrie (Stellvertreter) Praktische Ärztin Praktischer Arzt (Stellvertreter) 2 Vertreter der Krankenkassen 3 Vertreter der Krankenkassen (Stellvertreter) 3 QS-Kommissionen 4 Arbeitsgruppen 97 Sachverständige (Ärzte) Quelle: KVSH 2 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

13 Neben den routinemäßigen Qualitätsprüfungen nehmen die jeweiligen Kommissionsmitglieder weitere wichtige Aufgaben wahr: Stellen sich bei einer Prüfung Qualitätsmängel heraus, bieten sie ihren Kollegen fachliche Beratung an. In den Beratungsgesprächen werden zugrunde liegende Probleme gemeinsam mit allen Kommissionsmitgliedern erörtert und Handlungsmöglichkeiten zur Qualitätsverbesserung gesucht ein sehr wichtiger Beitrag zur Qualitätsförderung. Außerdem führen die Fachkommissionen Kolloquien durch: Zum einen, wenn ein Arzt für den Erwerb einer bestimmten Genehmigung seine fachliche Qualifikation nachweisen möchte und Kolloquien in der entsprechenden QS-Vereinbarung dafür vorgesehen sind. Zum anderen sind Kolloquien auch Bestandteil der Qualitätssicherung und werden durchgeführt, wenn bei Wiederholungsprüfungen die Notwendigkeit der Qualitätsverbesserung besteht also der geforderte Standard wiederholt nicht erfüllt wird. Die KVSH kann dann eine bestehende Abrechnungsgenehmigung widerrufen. In einem weiteren Kolloquium mit anschließender Beratung wird dann erneut die fachliche Befähigung des Arztes geprüft. Danach wird entschieden, ob der Arzt die beanstandete Leistung wieder durchführen und abrechnen darf. Regelmäßig geben auf speziellen Gebieten besonders erfahrene Kommissionsmitglieder ihr Wissen in Fortbildungsveranstaltungen an Ärzte und nichtärztliches Personal weiter. Seminare, zum Beispiel zu speziellen Aufnahmetechniken in der radiologischen Diagnostik oder zu Verfahren der Qualitätssicherung der verwendeten technischen Apparaturen, fördern einen gleichbleibenden Qualitätsstandard und dienen dem Erfahrungsaustausch unter Kollegen und Assistenzpersonal. Kompetenz-Centren der KVen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg Aufgeführt sind hier die Kompetenz-Centren der Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg und die Ärztlichen Stellen nach Röntgenverordnung und Strahlenschutzverordnung. FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin, KVMV Praktische Ärztin, KVMV (Stellvertreter) FA für Anästhesiologie / Schmerztherapie, KVH FA für Orthopädie, KVH (Stellvertreter) FA für Allgemeinmedizin, KVSH (Stellvertreter) FA für Allgemeinmedizin, KVSH (Vorsitz) FA für Innere Medizin / Nephrologie, KVSH (Stellvertreter) FÄ für Innere Medizin, KVH (Stellvertreter) FA für Innere Medizin, KVH (Vorsitz) AKUPUNKTUR FA für Innere Medizin / Nephrologie, KVSH (Beisitzer) FA für Innere Medizin / Nephrologie, KVSH FÄ für Innere Medizin, KVMV (Stellvertreter) FA für Innere Medizin, KVMV DIALYSE Vertreter des MDK (KVSH) FA für Innere Medizin, KVMV (Vorsitz) KOLOSKOPIE FA für Innere Medizin, KVH FA für Innere Medizin, KVMV (Stellvertreter) FA für Innere Medizin und Gastroenterologie, KVSH Praktischer Arzt, KVH (Stellvertreter) FA für Chirurgie und Visceralchirurgie, KVSH (Stellvertreter) MAGNETRESONANZ-TOMOGRAPHIE FA für Radiologie, KVSH (Vorsitz) FA für Diagnostische Radiologie, KVMV FA für Diagnostische Radiologie, KVMV (Stellvertreter) FA für Radiologie, KVH FA für Radiologie, KVH (Stellvertreter) FA für Radiologische Diagnostik, KVSH (Stellvertreter) PDT/PTK FA für Augenheilkunde, KVH (Vorsitz) FA für Augenheilkunde, KVMV FA für Augenheilkunde, KVMV (Stellvertreter) FA für Augenheilkunde, KVSH FA für Augenheilkunde, KVSH (Stellvertreter) FA für Anästhesiologie, KVH (Vorsitz) SCHMERZTHERAPIE FA für Anästhesiologie, KVH (Stellvertreter) FA für Anästhesiologie, KVSH FA für Allgemeinmedizin, KVMV 6 Kompetenz-Centren 36 Sachverständige (Ärzte) FA für Allgemeinmedizin, KVMV (Stellvertreter) FA für Neurochirurgie, KVSH (Stellvertreter) Sachverständigen-gremien Ärztliche Stellen ÄRZTLICHE STELLE RÖV FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) FA für Diagnostische Radiologie 5 Gremien 38 Sachverständige (Ärzte und Physiker) ARBEITSGRUPPE PET-/SPECT-CT (AG DER ÄRZTLICHEN STELLE NUKLEAR FA für Nuklearmedizin (externer Sachverständiger) Diplom-Physiker (externer Sachverständiger) FA für Strahlentherapie/Diagnostische Radiologie, ÄKSH (Stellvertreter) Medizinphysik-Experte, KVSH (Stellvertreter) FÄ für Nuklearmedizin (Vorsitz) FA für Strahlentherapie, KVSH (Stellvertreter) FA für Strahlentherapie/Radiologische Diagnostik, ÄKSH (Vorsitz) Medizinphysik-Expertin, ÄKSH FA für Strahlentherapie, KVSH ÄRZTLICHE STELLE STRAHLENTHERAPIE* Medizinphysik-Experte (externer Sachverständiger) FA für Nuklearmedizin (externer Sachverständiger) Medizinphysik-Expertin, ÄKSH (Stellvertreter) Medizinphysik-Expertin, KVSH FA für Nuklearmedizin, ÄKSH (Stellvertreter) FA für Nuklearmedizin, KVSH (Stellvertreter) FA für Radiologie, ÄKSH FÄ für Nuklearmedizin, KVSH (Vorsitz) ÄRZTLICHE STELLE NUKLEARMEDIZIN* ÄRZTLICHE STELLE RÖV-MAMMOGRAPHIE FA für Radiologische Diagnostik (Vorsitz) 2 FÄ für Diagnostische Radiologie FÄ für Diagnostische Radiologie (Stellvertreter) 2 FÄ für Frauenheilkunde und Geburtshilfe FA für Urologie FA für Urologie (Stellvertreter) FA für Innere Medizin FA für Innere Medizin (externer Sachverständiger) FA für Innere Medizin (Stellvertreter) FA für Diagnostische Radiologie (externer Sachverständiger) FA für Diagnostische Radiologie (Stellvertreter) FA für Radiologische Diagnostik ( (Stellvertreter) FA für Chirurgie FA für Chirurgie (Stellvertreter) FA für Orthopädie 2 FÄ für Orthopädie (Stellvertreter) * Besetzung mit Krankenhausärzten und niedergelassenen Ärzten (gemeinsame Einrichtung bei Kassenärztlicher Vereinigung und Ärztekammer Schleswig-Holstein) Quelle: KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 3

14 QUALITÄTSFörderung HAUSÄRZTLICH 33 FACH FACHÜBERGREI PSYCHOTHERAPEU INDIKATIONS Qualitätszirkel Im Jahr 20 hat die KVSH bei der Darstellung der Qualitätszirkelarbeit neue Wege beschritten. Viele Jahre begleitete ein wissenschaftliches Institut (AQUA) die Evaluation der schleswig-holsteinischen Qualitätszirkel. Seit 2009 liegt die statistische Erfassung wieder in den Händen der KVSH. Aus dieser Arbeit ist 20 eine erste Dokumentation mit dem Titel Qualitätszirkel in Schleswig-Holstein entstanden. Die Dokumentation enthält einen Rückblick auf die letzten 5 Jahre Qualitätszirkelarbeit in Schleswig-Holstein in denen insgesamt Ärzte und Psychotherapeuten über Mal an Qualitätszirkeltreffen teilgenommen haben: Wie hat sich die Qualitätszirkelarbeit in diesen Jahren weiterentwickelt? Wie engagiert sind Ärzte und Psychotherapeuten und welche Themen trieben und treiben sie heute um? Außerdem veranschaulicht die Dokumentation auch die aktuelle Struktur der Qualitätszirkel. Welche Themenschwerpunkte werden gesetzt? In welchen Fachgruppen ist das Engagement besonders hoch und warum? Wie gestaltet sich die regionale Verteilung der Qualitätszirkel in den Kreisen und Städten Schleswig-Holsteins? Auf alle diese Fragen finden sich Antworten in der aktuellen Dokumentation (die Info-Broschüre finden Sie im Internet unter: Suchbegriff: Qualitätszirkel in Schleswig-Holstein). Besonders erwähnenswert ist das hohe Engagement der insgesamt 35 regelmäßig aktiven Moderatoren, die ein positives Resümee ihrer QZ-Arbeit ziehen: Gefragt nach ihren persönlichen Einschätzungen (z. B. Verhältnis von Gesamtaufwand zu praktischem Nutzen) bewerten 95 Prozent der Moderatoren ihre Arbeit gut bis sehr gut. Ergebnisse, die motivieren weiterhin in die Qualitätsoffensive zu gehen! Im Berichtsjahr 20 waren 348 Qualitätszirkel (Vgl. 996: 7 aktive Qualitätszirkel) mit Teilnehmern aktiv. Das bedeutet bei insgesamt.737 Zirkeltreffen, dass sich jeder Qualitätszirkel durchschnittlich fünf Mal pro Jahr getroffen hat. Zwanzig Qualitätszirkel wurden im Jahr 20 neu gegründet. Thematisch wurden am häufigsten Fallvorstellungen von Patienten bearbeitet, gefolgt von den ebenfalls medizinischen Themenbereichen Diagnostik und Therapie von Krankheiten und Psychotherapie. Die Moderatoren ordneten fast 40 Prozent der Themennennungen der Kategorie ärztliches Umfeld (Leitlinien, Rahmenbedingungen der ärztlichen Arbeit) oder der Praxisorganisation zu. Die KVSH bietet Ärzten, die sich in Qualitätszirkeln engagieren, Unterstützung, beispielsweise Aufwandsentschädigungen für Moderatoren und Arbeitsmaterialien. Sie stellt auch Räumlichkeiten und Hilfen zur Förderung der Kommunikation und der Weiterentwicklung der Qualitätszirkel zur Verfügung. Inhaltlich unterstützte die KVSH die Moderatoren durch von der KBV ausgebildete Tutoren, langjährige erfahrene Qualitätszirkelmoderatoren. Insgesamt 3 neue Moderatoren wurden in Moderatorentrainings von den Tutoren auf ihre Aufgabe vorbereitet. 4 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

15 ÄRZTLICH 54 FEND 57 TISCH 7 BEZOGEN Qualitätszirkel-landschaft schleswig-holstein landesweite Qualitätszirkel 22 Flensburg Schleswig- Flensburg Nordfriesland 32 Kiel 3 Plön Rendsburg- Dithmarschen Eckernförde 4 6 Neumünster 5 24 Steinburg Segeberg Pinneberg Stormarn 8 Ostholstein 47 Lübeck Herzogtum- Lauenburg Qualitätsmanagement 4 DIABETES Quelle: KVSH Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 5

16 QUALITÄTSFörderung SEMINARE 20 Januar Februar März April 25 Technische Qualitätssicherung Sonographie im Rahmen von QuaMaDi Konstanzprüfung bei digitaler Bildverarbeitung GESAMT Medizinische Fachangestellte 527 ÄRZTE & PSYCHOTHERApeuten 28 ÄRZTE & MITARBeiter Hautkrebsscreening 9 Einsteigerseminar für Psychotherapeuten 05 Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten 27 Erfahrungsaustausch Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger 49 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger Mai Fortbildung QEP -Seminar Moderatoren-Seminar 5 QEP -Seminar 2 QEP -Seminar Spezial 0 Nicht erst durch die Einführung der Fortbildungspflicht ist Weiterbildung ein Thema für die Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Schleswig-Holstein. Der Fortschritt in der Medizin, immer neue Behandlungsmethoden und wissenschaftliche Erkenntnisse machen lebenslanges Lernen unverzichtbar. Seit dem Jahr 2004 ist die fachliche Fortbildung keine freiwillige Angelegenheit des Arztes mehr. Der Gesetzgeber verlangt seitdem einen Nachweis in Form eines Fortbildungszertifikates erstmals zum 30. Juni Innerhalb von fünf Jahren müssen Vertragsärzte und Psychotherapeuten 250 Fortbildungspunkte erlangen. Zur Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen und zur entsprechenden Bewertung mit Fortbildungspunkten reichen die Veranstalter ihre Angebote jeweils bei den zuständigen Kammern ein. Die Bilanz am Ende des Jahres 20 zeigt: Seit Einführung der Fortbildungspflicht haben rund Ärzte und Psychotherapeuten (das entspricht knapp 98 Prozent aller Ärzte und Psychotherapeuten) ausreichend, oft sogar mehr Fortbildungspunkte erarbeitet und ein Zertifikat erhalten. Lediglich 2 Ärzte und zwei Psychotherapeuten konnten bis Ende 20 kein Fortbildungszertifikat der zuständigen Kammer vorweisen. Die Folgen eines fehlenden Fortbildungsnachweises sind gravierend: Für jedes Quartal ohne Zertifikat ist die KVSH von Gesetzes wegen verpflichtet, zehn Prozent des Honorars einzubehalten nach einem Jahr werden sogar 25 Prozent abgezogen. Die Honorarkürzung endet erst mit dem Quartal, in dem genügend Fortbildungspunkte nachgeholt und das Zertifikat ausgestellt wurde. Lässt der Arzt die Frist um mehr als zwei Jahre ablaufen und kommt der Fortbildungspflicht nicht nach, droht ihm der Zulassungsentzug. Erstmalig zum. Juli 20 wurden für acht Ärzte und einen Psychotherapeuten Anträge auf Zulassungsentzug gestellt, über die der unabhängige Zulassungsausschuss (besetzt mit Vertretern der Krankenkassen und der KVSH) entschieden hat. In sechs von acht Fällen wurde 20 die Zulassung entzogen. 6 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

17 79 Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten Juni Juli August September Oktober November Dezember Telefontraining 9 44 Radiologische Diagnostik von Frakturen bei Kindern Ergebnisse zur Fortbildungspflicht in Schleswig-holstein seit dem Nachweispflichtige Ärzte gesamt: 4.23 davon mit Zertifikat: Betriebswirtschaftliches Grundlagenseminar QEP -Seminar Spezial 0 07 Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten Telefontraining 6 Mammographie Einstelltechnik 5 34 Qualitätssicherung in der Nuklearmedizin Hautkrebsscreening Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten 28 Moderatoren-Seminar 6 QEP -Seminar 9 Fehlermöglichkeiten bei Konstanzprüfungen erkennen und eingrenzen Einsteigerseminar für Ärzte 23 Quelle: KVSH Auch die KVSH bietet ihren Mitgliedern jedes Jahr diverse Fortbildungen rund um die vertragsärztliche Praxis und zu Themen aus den verschiedensten Bereichen des ärztlichen Berufsalltags an. Insgesamt.093 Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Fachangestellte nahmen die 42 Veranstaltungen in verschiedenen Regionen Schleswig- Holsteins wahr. 84 Die Arztabrechnung Sie fragen, wir antworten QEP -Seminar Spezial 78 ZI-Seminare DMP Diabetes ohne Insulin (6 Termine, 3 Tage) 33 ZI-Seminare DMP Diabetes mit Insulin (4 Termine, 3 Tage) 48 ZI-Seminare Hypertonie (4 Termine, 3 Tage) Nachweispflichtige Psychotherapeuten gesamt: 385 davon mit Zertifikat: 383 Quelle: KVSH Fortbildungsangebote der KVSH im Jahr 20: Fachspezifische Seminare der Kommissionen Seminare der Ärztlichen Stellen Moderatorengrundausbildung Qualitätsmanagementseminare Telefontraining für Medizinische Fachangestellte Hautkrebsscreening Betriebswirtschaftliches Grundlagenseminar Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 7

18 Nützliches Hilfreiche Internetseiten Unter der Rubrik Praxis/Qualitätssicherung sind allgemeine Informationen zum Thema Qualität abrufbar. Diverse Dokumente und Formulare stehen zum Download bereit (Richtlinien, Verträge, Grundsätze des Vorstandes zur Qualitätszirkelarbeit u. v. m.). Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Informationsseiten der KBV zum Thema Qualitätsmanagement in der vertragsärztlichen Versorgung insbesondere zum Qualitätsmanagementsystem QEP. Dokumentations-, Archivierungs-, Recherche- und Informationssystem: Sämtliche Veröffentlichungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der Kassenärztlichen Vereinigungen werden hier zur Verfügung gestellt. Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses: Informationen zu Besetzung, Aufgaben, Beschlüssen, Richtlinien u. a. Ein Newsletter kann abonniert werden. Homepages der Ärztekammer Schleswig-Holstein (aeksh) und der Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (pksh): Die richtigen Adressen, wenn es um Fort- und Weiterbildung geht. Homepages der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer. Das medizinische Wissensportal der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Kooperation mit der Bundesärztekammer. Das Portal bietet nützliche medizinische Informationen aus vertrauenswürdigen Quellen. Homepage des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ): Gemeinsame Einrichtung der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Unterstützung der beiden Institutionen bei ihren Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung. Das ÄZQ bietet im Internet ausführliche Informationsseiten zu diversen Themen u.a.: Leitlinien-Informations- und Recherche-Dienst des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin. Im Angebot sind sämtliche Links zu Leitlinien oder Leitlinienanbietern. Gesucht werden kann nach Leitlinienanbietern oder nach Leitlinienthemen. Patienteninformationsseite des ÄZQ: Qualitätsgeprüfte Behandlungsinformationen für Patienten. Das Informations- und Fortbildungsprogramm für Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung. Hier finden Sie Informationen zur Qualitätszirkelarbeit als ein Instrument des Qualitätsmanagements. Gemeinsames Projekt der Bundesärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Strukturierte, übersichtliche Website mit diversen nützlichen Informationen zu nationalen Versorgungsleitlinien. Abrufbar sind sämtliche Leitlinien in Kurz- und Langfassung, Patientenleitlinien, diverse Praxishilfen und Patienteninformationen. 8 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

19 Website des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Hier werden Publikationen zur Bewertung von evidenzbasierten Leitlinien, Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Empfehlungen zu Disease-Management-Programmen und auch qualitätsgeprüfte Patienteninformationen bereitgestellt. Homepage des AQUA-Instituts für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH. Das Institut ist ein interessenunabhängiges und neutrales Dienstleistungsunternehmen, spezialisiert auf Qualitätsförderungsprojekte im Gesundheitswesen. Seit Ende 2009 setzt das AQUA-Institut im Auftrag des G-BA den Aufbau einer bundesweiten und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gemäß 37a SGB V um. Internetseite des AQUA-Institutes zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Das AQUA-Institut unterstützt den G-BA bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Fortführung und Fortentwicklung der bisher sektoralen Qualitätssicherung hin zur Durchführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung durch folgende Leistungen: Entwicklung von Verfahren zur Messung und Darstellung der Versorgungsqualität, Dokumentation und datentechnische Umsetzung, Unterstützung bei der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung, Veröffentlichung von Ergebnissen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form. Homepage des Robert Koch-Instituts (RKI). Das RKI ist die zentrale Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und -prävention und damit auch die zentrale Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungsund maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung. Homepage des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein, das sämtliche Aufgaben im Bereich der Medizinprodukteüberwachung wahrnimmt. Neben allgemeinen Informationen zu Medizinprodukten sind hier auch spezielle Informationen zu folgenden Themen verfügbar: Aufbereitung von Medizinprodukten, Qualitätssicherung quantitativer laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen, klinische Prüfungen von Medizinprodukten und medizinischen Messgeräten. Auch ein Leitfaden zum sicheren Anwenden und Betreiben von Medizinprodukten ist abrufbar. Homepage der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege kurz BGW. Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Auf der Homepage werden umfassende Informationen zu den Themen Arbeits- und Gesundheitsschutz bereitgestellt. Außerdem stehen Formulare, Anträge, Merkblätter und andere Materialien als Downloads zur Verfügung. In der virtuellen Praxis gibt es Informationen rund um das Thema Gefahrstoffe der Rundgang durch die virtuelle Praxis eignet sich auch zur Unterweisung der Mitarbeiter. Spezielle Informationen zum Thema Brustgesundheit in Schleswig-Holstein Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 9

20 Nützliches Glossar Akkreditierung Mit Akkreditierung wird die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Organisation oder Person, bestimmte Leistungen erbringen zu dürfen, durch eine dazu legitimierte Institution bezeichnet. Im Kontext der Qualitätssicherung entspricht dies der Erteilung von Genehmigungen nach 35 Abs. 2 SGB V durch die Kassenärztlichen Vereinigungen. Angiographie Röntgendiagnostisches Verfahren zur Darstellung von Blutgefäßen unter Einsatz von Kontrastmittel Apheresen Medizinisch-technisches Verfahren zur gezielten Entfernung von Bestandteilen aus dem Blut, z. B. bestimmter Fettbestandteile (LDL-Apherese) Arthroskopische Untersuchungen Untersuchung von Gelenkhöhlen mittels eines speziellen Endoskopes (siehe auch Endoskop) Audit Das Audit ist ein systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu ermitteln, inwieweit Auditkriterien erfüllt sind. Im Kontext des Qualitätsmanagements ist das Audit ein durch eine externe (unabhängige) Stelle erfolgendes Begutachtungsverfahren von Organisationen bezüglich der Einführung und Aufrechterhaltung eines Qualitätsmanagementsystems. Im Kontext der Qualitätssicherung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen gehören hierzu unter anderem (optionale) Praxisbegehungen als Standardmaßnahmen fast aller Qualitätssicherungsvereinbarungen. Balneophototherapie Behandlungsmethode zur Therapie bei Hauterkrankungen (insbesondere Schuppenflechte) bei der substanzhaltige Bäder (z.b. Solebäder) mit phototherapeutischen Maßnahmen (Bestrahlung mit UV-Licht) kombiniert werden Benchmarking Benchmarking ist ein Konzept zum Vergleich bestimmter Kennzahlen mit dem Besten der jeweiligen Klasse (benchmarks = Höhenmarken) und damit zum Streben nach Exzellenz. Ansatzpunkte für Benchmarking können Prozesse, Systeme, Produkte und Dienstleistungen bezüglich Kosten, Qualität, Zeit, Patientenzufriedenheit etc. sein. Ein Beispiel dafür ist die Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse. Chirotherapie Therapie (Schmerzlinderung, Muskelentspannung, Mobilisierung) von Blockaden am Stütz- und Bewegungsapparat mittels spezieller Handgriffe Computertomographie Röntgendiagnostisches Verfahren, bei dem der menschliche Körper in Schichten (mit Röntgenstrahlen) durchleuchtet und bei der durch computergestützte Auswertung ein dreidimensionales Bild erzeugt wird Diabetes mellitus /Zuckerkrankheit Diabtes mellitus bezeichnet eine Stoffwechselerkrankung bei durch chronische Überzuckerung andere Stoffwechselprozesse gestört und Organschäden hervorgerufen werden. Der Typ I-Diabetes tritt meist bei Jugendlichen unter 20 Jahren auf; der Typ II-Diabetes betrifft vor allem Menschen im höheren Lebensalter. Dialyse Physikalisches Verfahren der Blutreinigung zur Eliminierung von Stoffwechsel-Schlackenstoffen des Organismus und zur Beschleunigung der Ausscheidung zugeführter schädlicher Substanzen DMP/Disease-Management-Programm/ Strukturiertes Behandlungsprogramm Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten. DMP sollen durch gezieltes Versorgungsmanagement in Form standardisierter Behandlungs- und Betreuungsprozesse dazu beitragen, die Behandlung chronischer Erkrankungen über deren gesamten Verlauf zu verbessern. Sie sollen Beeinträchtigungen durch die Erkrankung lindern und Folgerkrankungen reduzieren. Ziel ist es, die Behandlung über die Grenzen der einzelnen Leistungserbringer hinweg zu koordinieren und eine bedarfsgerechte und wirtschaftliche Versorgung sicherzustellen. Die Programme basieren auf wissenschaftlich gesicherten aktuellen Erkenntnissen (medizinische Evidenz). Die Indikationen, für die DMP durchgeführt werden können, sind vom Gesetzgeber festgelegt worden. Im Einzelnen sind dies zur Zeit: Brustkrebs, Diabetes mellitus Typ I und Typ II, Koronare Herzkrankheit (KHK), Chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD) und Asthma bronchiale. DMP-Programme stellen keinen Ersatz für die Therapie durch einen Arzt dar, sondern sind als unterstützende Maßnahme vorgesehen. Die im Programm eingeschriebenen Patienten werden umfassend über ihre Krankheit, Behandlungs- und Schulungsmöglichkeiten, Medikamente und Spezialärzte aufgeklärt, unter Verwendung moderner Kommunikation wie z.b. Erinnerung an notwendige Arztbesuche auch per Mail und Fax. Drogensubstitutionstherapie/ Drogenersatztherapie Behandlung Drogenabhängiger mit legalen Ersatzdrogen Echokardiographie (Echo) Ultraschalldiagnostik des Herzens Effektivität Der Begriff Effektivität steht für Wirksamkeit, also für das Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden. Eine Maßnahme ist effektiv, wenn sie geeignet ist, das formulierte Ziel zu erreichen. Effizienz Der Begriff Effizienz bezeichnet das Verhältnis zwischen dem erreichten Ergebnis und den eingesetzten Ressourcen. Eine Maßnahme ist effizient, wenn eine vorgegebene Wirkung mit geringst möglichem Ressourceneinsatz erreicht oder alternativ ihre Wirksamkeit bei vorgegebenen Ressourcen maximiert wird. Das bekannteste Instrument zur Effizienzbestimmung ist die Kosten-Wirksamkeits-Analyse. Einheitlicher BewertungsmaSSstab (EBM) Verzeichnis, nach dem ambulante ärztliche Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden EKG (Elektrokardiogramm) Herzstromkurve, diagnostisches Verfahren zur Registrierung und Aufzeichnung der elektrischen Aktivität des Herzmuskels Endoskop Schlauchförmiges Instrument mit optischem System und Lichtquelle zur Durchführung von Spiegelungen (Endoskopien) Endoskopie Diagnostische Betrachtung ( Spiegelung ) von Körperhöhlen und Hohlorganen mit einem Endoskop (siehe auch Koloskopie) bei der gleichzeitig auch kleinere operative Eingriffe durchgeführt (z. B. Polypektomie) werden Ergebnisqualität Die Ergebnisqualität beschreibt die Güte einer Behandlung. Ergebnisqualität fokussiert auf die Ergebnisse eines Behandlungsprozesses und kann an den unterschiedlichsten Indikatoren wie Verbesserung des Gesundheitszustandes, Heilung von Erkrankungen, Patientenzufriedenheit oder der Beeinflussung der Morbidität beurteilt werden. Sie wird auch definiert als Veränderung des Gesundheitszustandes eines Patienten beziehungsweise einer Bevölkerungsgruppe aufgrund bestimmbarer therapeutischer oder diagnostischer Maßnahmen beziehungsweise Interventionen in den Versorgungsabläufen (siehe auch Struktur- und Prozessqualität). Evaluation Mit Evaluation ist die Bewertung der Wirkungen von Maßnahmen oder Verfahren (zum Beispiel Auswirkungen auf die Patientenversorgung, auf das Wohlbefinden von Patient und Arzt, auf das ärztliche Selbstverständnis etc.) hinsichtlich vorher festgelegter Kriterien gemeint. Evidenzbasierte Medizin (EbM) Die EbM ist eine Methode bei der Entscheidung in der individuellen Versorgung von Patienten die beste zur Verfügung stehende Evidenz (wissenschaftliche Erkenntnis) gewissenhaft, ausdrücklich und vernünftig zu nutzen. EbM ist die Synthese von individueller klinischer Expertise und der bestmöglichen externen Evidenz systematischer Forschung. Sie umfasst die Formulierung einer konkreten, beantwortbaren Fragestellung, die Suche nach der relevanten Evidenz in der klinischen Literatur, den Einsatz wissenschaftlich abgeleiteter Regeln zur kritischen Beurteilung der Validität der Studien und der Größe des beobachteten Effekts, die individuelle Anwendung dieser Evidenz auf die konkreten Patienten unter Berücksichtigung der eigenen klinischen Erfahrung und die anschließende Bewertung. Facharzt Fachärzte durchlaufen nach dem regulären Studium eine mehrjährige Weiterbildung, an deren Ende eine Prüfung in dem entsprechenden Fachgebiet steht. Bis Oktober 2004 gliederte sich die Facharztausbildung in die 8-monatige AiP-Zeit (AiP bedeutet Arzt im Praktikum) und die Zeit als Assistenzarzt. Seit Abschaffung des AiP kann unmittelbar nach dem Studium eine Stelle als Assistenzarzt angetreten werden. Nach mehrjähriger beruflicher Tätigkeit und einer erfolgreich bestandenen Abschlussprüfung kann der Arzt sich als Facharzt niederlassen. Feedback Die Rückmeldung über das eigene Handeln und seine Ergebnisse als Teil eines Regelkreises. Es hat deutlichen Einfluss auf das künftige Verhalten und ist eines der elementaren und effizienten Mittel zur Verhaltensänderung. Feedback-Systeme sind Teil der Qualitätssicherung in der Zytologievereinbarung, der Qualitätssicherungsrichtlinie Dialyse, aber auch der Disease-Management-Programme. 20 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

21 Fortbildung Jeder Arzt ist berufsrechtlich verpflichtet, sich fortzubilden. Neu ist die Nachweispflicht: Seit In-Kraft-Treten des GKV- Modernisierungsgesetzes am. Januar 2004 müssen Ärzte und Psychotherapeuten ihre Fortbildungen alle fünf Jahre gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen belegen. Dazu werden die verschiedenen Maßnahmen nach einem Punktesystem bewertet. Durchschnittlich müssen im Jahr 50 Fortbildungspunkte gesammelt werden. Als Fortbildungen gelten von den Landesärztekammern zertifizierte Veranstaltungen. Dazu gehören Vorträge, Diskussionen, Kongresse im In- und Ausland, Workshops, Arbeitsgruppen, Qualitätszirkel, Balintgruppen, Hospitationen und vieles mehr. Auch das Studium von Fachzeitschriften kann anerkannt werden, wenn der Arzt sich einem schriftlichen Test unterzieht. Gemeinsamer Bundesausschuss Auf welche Leistungen gesetzlich Versicherte Anspruch haben, regelt seit dem. Januar 2004 der Gemeinsame Bundesausschuss. Gemeinsamer Bundesausschuss heißt er deswegen, weil er eine Einrichtung von mehreren Organisationen ist. Seine Träger sind der Spitzenverband Bund der Krankenkassen und auf der Leistungserbringerseite die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung. Bundesausschuss war bereits die Bezeichnung einiger seiner Vorgängergremien. Beispielsweise gab es einen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, der festlegte, welche ambulanten Leistungen gesetzlich Versicherten zustanden. Das Gremium darf auch Arznei-, Heil- und Hilfsmittel von der Verordnungsfähigkeit ausschließen. Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber den G-BA zum. Juli 2008 reformiert. Seitdem gibt es unter anderem einen hauptamtlichen Vorstand. Hämatologie Spezielles Gebiet der Inneren Medizin, das sich mit der Beschaffenheit des Blutes und mit der Erkennung und Behandlung von Blutkrankheiten befasst Hausarzt In Ärztekreisen wird zwischen Haus- und Fachärzten unterschieden. Verwirrend dabei: Viele Hausärzte haben eine Facharztausbildung. Als Hausärzte bezeichnet man Ärzte für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internisten, Kinderärzte und Praktische Ärzte. Letztere sind Ärzte ohne Facharztausbildung. Man fasst diese Arztgruppen unter der Bezeichnung Hausärzte zusammen, weil sie an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen. Mit der Gesundheitsreform 2000 sind getrennte Honorartöpfe für Haus- und Fachärzte eingeführt worden. Hygieneprüfungen Regelmäßige Hygieneprüfungen und Praxisbegehungen sind Teil der Vereinbarungen zum ambulanten Operieren und zur Koloskopie. Die Überprüfung der Hygiene bei den Darmspiegelungen erfolgt zweimal im Jahr durch ein von der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung beauftragtes Hygieneinstitut. Bei Beanstandungen erfolgen bis zu zwei Wiederholungsprüfungen. Bei Nichtbestehen wird die Abrechnungsgenehmigung widerrufen. Indikation Die Indikation ist der Grund, der die Durchführung einer diagnostischen oder therapeutischen Maßnahme im Kontext des jeweiligen Krankheitsgeschehens rechtfertigt. Die korrekte Indikation und deren nachvollziehbare Dokumentation in der Patientenakte sind Ziel und Grundlage jeglicher Qualitätssicherung in der Medizin. Indikator Ein Indikator ist eine definierte Größe, anhand derer ein Ergebnis mit einer Vorgabe verglichen werden kann, um den Zielerreichungsgrad zu bestimmen. Qualitätsindikatoren sind immer Hilfsgrößen, welche die Qualität in einem ausgewählten Bereich durch Zahlen oder Zahlenverhältnisse indirekt abbilden. Die Ausprägung eines Indikators kann mit guter oder schlechter Qualität bewertet werden, wenn sie mit definierten Referenzbereichen verglichen wird. Quantitative medizinische Indikatoren wie Heilungsraten, Komplikations- oder Infektionsraten eignen sich zur Beurteilung der Effektivität von Interventionsmaßnahmen, zum Vergleich unterschiedlicher diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen bei gleichen Erkrankungen, für die Selbstbewertung oder den Vergleich mehrerer Einrichtungen. Quantitative medizinische Indikatoren müssen je nach Fragestellung und Einsatzgebiet hinsichtlich ihrer Validität sorgfältig hinterfragt und ausgewählt werden. In Ableitung vom lat. indicare (anzeigen, hinweisen) können Indikatoren auch qualitativ im Sinne eines Nachweises verstanden werden. Invasive Kardiologie Teilgebiet der Inneren Medizin, das die operative Diagnostik und Behandlung der Herz- und Kreislauferkrankungen umfasst, z. B. Herzkatheter-Untersuchungen (siehe auch PTCA) Kernspintomographie/ Magnetresonanztomographie (MRT) Bildgebendes Verfahren mit dem der menschliche Körper in Schichten dargestellt werden kann. Im Unterschied zum Röntgen arbeitet die MRT mit Magnetfeldern, nicht mit Strahlung. Kolloquium Ärztliches Fachgespräch, das als Maßnahme der Qualitätssicherung bei der Umsetzung der für die vertragsärztliche Versorgung geltenden Richtlinien und Vereinbarungen zur Beratung ggf. auch zur Prüfung vorgesehen ist Koloskopie Darmspiegelung mittels Endoskop Leitlinien Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für die angemessene ärztliche Vorgehensweise bei speziellen gesundheitlichen Problemen. Sie sind Orientierungshilfen im Sinne von Handlungs- und Entscheidungskorridoren, von denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann oder sogar muss. Mammographie Radiologische Untersuchung der Brust Medizinproduktegesetz (MPG) Das MPG ist eine deutsche Rechtsnorm, die drei EU-Richtlinien, die den Bereich der Medizinprodukte betreffen, verbindlich in nationales Recht umsetzt. Mit dem MPG sind die EU-Richtlinien für aktive implantierbare Geräte, für Medikalprodukte und In-vitro-Diagnostika in nationales Recht verbindlich überführt. Moderator Moderatoren leiten und lenken Veranstaltungen mit mehreren Teilnehmern (z. B. siehe Qualitätszirkel, praxisinterne Teambesprechungen). Die Aufgabe eines Moderators besteht im Wesentlichen darin, die Teilnehmer zu motivieren, sachlich und lösungsorientiert zu arbeiten, i. d. R. ohne selber Positionen zu vertreten. Nationale Versorgungsleitlinien Nationale Versorgungsleitlinien sind ärztliche Entscheidungshilfen für die strukturierte medizinische sektorübergreifende Versorgung auf der Grundlage der besten verfügbaren Evidenz. Das deutsche Programm für nationale Versorgungsleitlinien (NVL-Programm) ist eine gemeinsame Initiative der Bundesärztekammer, der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften und der KBV. Nephrologie Spezielles Fach der Inneren Medizin, das sich mit Bau und Funktion der Nieren befasst Nuklearmedizin Diagnostische und therapeutische Anwendung radioaktiver Substanzen Onkologie Teilgebiet der Inneren Medizin, das sich mit der Therapie von Tumorerkrankungen befasst Otoakustische Emissionen (OAE) OAE bezeichnet die vorhandene Schallabstrahlung aus dem Innenohr. Mit der Messung der Otoakustischen Emissionen kann gezielt die Funktion des Innenohrs (der Hörschnecke) geprüft werden. Sind OAE nicht registrierbar, ist eine Hörstörung mit großer Wahrscheinlichkeit im Innenohr begründet. Photodynamische Therapie (PDT) Die PDT ist ein Laserbehandlungsverfahren zur Eliminierung von Tumoren und anderen Gewebeveränderungen. Die Verabreichung eines speziellen Medikamentes erhöht die Lichtempfindlichkeit des betreffenden Gewebes, das mit Laserlicht bestrahlt wird. Phototherapeutische Keratektomie (PTK) Mit PTK bezeichnet man die operative Abtragung krankhafter Veränderungen der Hornhaut des Auges mit einem speziellen Lasergerät. Polygraphie Bei der Polygraphie werden mehrere biologische Variablen simultan (hier: simultane Registrierung des EEG und anderer Körpervorgänge, z. B. Atmung und Körperbewegungen) graphisch dargestellt (Polygramm). Polypektomie Endoskopische Entfernung von Darmpolypen Polysomnographie Umfangreiches diagnostisches Verfahren (Registrierung diverser Körperfunktionen während des Schlafes) zur Erkennung von schlafbezogenen Erkrankungen Prozessqualität Der Begriff Prozessqualität bezeichnet den Aspekt der Qualität der medizinischen Versorgung, der alle medizinischen Aktivitäten unter Einbeziehung der interpersonellen und interaktionalen Faktoren umfasst. Hierzu gehören Art und Weise der Diagnostik und Therapie, zum Beispiel der Medikamentenverordnung, aber auch der Gesprächsführung, der Anamneseerhebung, Rechtzeitigkeit und Angemessenheit. Beeinflusst wird der Behandlungsprozess unter anderem durch die Persönlichkeit und Einstellung von Arzt und Patient und durch die Wechselwirkung zwischen beiden, aber auch durch gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte (siehe auch Struktur- und Ergebnisqualität). Psychotherapie Behandlung psychischer, emotionaler und psychosomatischer Störungen oder Verhaltensstörungen als Einzeltherapie oder in Gruppen mit unterschiedlichen psychologischen Methoden Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 2

22 Nützliches PTCA (Perkutane transluminale Koronarangioplasie) Methode zur mechanischen Erweiterung krankhaft verengter Koronararterien (Herzkranzgefäße) mittels Ballonkatheter Qualität Nach der DIN EN ISO 8402 ist Qualität die Gesamtheit von Merkmalen und Merkmalswerten einer Einheit bezüglich ihrer Eignung, festgelegte und vorausgesetzte Erfordernisse zu erfüllen. Dies kann bspw. am Grad der Übereinstimmung zwischen den erreichten Behandlungszielen und dem tatsächlich Erreichbaren gemessen werden. Qualitätsindikator Ein Qualitätsindikator ist ein quantitatives Maß, welches zum Monitoring und zur Bewertung der Qualität wichtiger Leitungs-, Management-, klinischer und unterstützender Funktionen genutzt werden kann, die sich auf das Behandlungsergebnis beim Patienten auswirken. Qualitätsindikatoren bilden die Qualität einer Einheit durch Zahlen beziehungsweise Zahlenverhältnisse indirekt ab. Man kann sie auch als qualitätsbezogene Kennzahlen beziehungsweise Qualitätskennzahlen bezeichnen. Die Ausprägung eines Indikators kann mit guter beziehungsweise schlechter Qualität in Verbindung gebracht werden. Hierzu verwendet man definierte Ausprägungen des Indikators, den sogenannten Referenzwert oder Referenzbereich. Qualitätsindikatoren sind struktur-, prozess- und/oder ergebnisbezogen. Qualitätsmanagement Aufeinander abgestimmte Tätigkeiten zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich Qualität, die üblicherweise das Festlegen der Qualitätspolitik und der Qualitätsziele, die Qualitätsplanung, die Qualitätslenkung, die Qualitätssicherung und die Qualitätsverbesserung umfassen Qualitätssicherung Unter Qualitätssicherung als Synonym für Qualitätszusicherung sind Aktivitäten zu verstehen, die bei Versicherten und Partnern im Gesundheitswesen Vertrauen dahingehend schaffen, dass eine Organisation alle festgelegten, üblicherweise vorausgesetzten und verpflichtenden Erfordernisse und Erwartungen erfüllt. In der Gesundheitsversorgung in Deutschland spielte der Begriff Qualitätssicherung bisher eine zentrale Rolle für verschiedenste Aktivitäten. Traditionell wird zwischen interner und externer Qualitätssicherung unterschieden. Interne Qualitätssicherungsmaßnahmen umfassen Aspekte der Qualitätsverbesserung und des Qualitätsmanagements. Unter externer Qualitätssicherung werden insbesondere Qualitätssicherungsmaßnahmen mit externen Vergleichen verstanden. Dies ist für den ambulanten Bereich in der Hauptsache in den Disease- Management-Programmen umgesetzt. Insgesamt existiert eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben und Vereinbarungen der gemeinsamen Selbstverwaltung. Qualitätssicherungskommissionen Wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Qualitätssicherung in der ärztlichen Selbstverwaltung ist die Verknüpfung ärztlichen Sachverstandes mit einer professionellen Verwaltung. Die Kassenärztlichen Vereinigungen richten dabei für die einzelnen Leistungsbereiche (zum Beispiel Radiologie, Sonographie) Kommissionen ein, welche die Umsetzung der in den einzelnen Bereichen geltenden Richtlinien und Vereinbarungen unterstützen. Qualitätsmanagement-System (QM-System) QM-Systeme sind der rote Faden zum Leiten und Lenken einer Organisation bezüglich ihrer Qualität. Ein QM-System beinhaltet die für die Verwirklichung des Qualitäts- managements erforderliche Organisationsstruktur, die Verfahren, Prozesse und Mittel. Bei der Gestaltung ihrer QM-Systeme sind die Organisationen grundsätzlich frei. Qualitätszirkel Ärztliche Qualitätszirkel sind auf freiwilliger Initiative gründende Foren für einen kontinuierlichen interkollegialen Erfahrungsaustausch, der problembezogen, systematisch und zielgerichtet ist und der in gleichberechtigter Diskussion der Teilnehmer eine gegenseitige Supervision zum Ziel hat. QEP Das Konzept Qualität und Entwicklung in Praxen QEP ist ein von der KBV und den Kassenärztlichen Vereinigungen erarbeitetes modulares Konzept zur Implementierung von Qualitätsmanagement in Arztpraxen. Es ermöglicht niedergelassenen Ärzten, ein umfassendes Qualitätsmanagement auf der Basis eines Manuals einzuführen und es von einer Zertifizierungsstelle begutachten zu lassen. Radiologie Fachgebiet der Medizin, das sich mit der diagnostischen und therapeutischen Anwendung ionisierender Strahlen befasst Rezertifizierung Die Rezertifizierung ist ein Verfahren der Qualitätssicherung, bei dem sich Ärzte in regelmäßigen Abständen einer Prüfung unterziehen müssen. Umgesetzt ist dieses Verfahren in der Vereinbarung zur kurativen Mammographie. Alle zwei Jahre müssen sich mammographierende Ärzte einer sogenannten Selbstüberprüfung unterziehen, bei der die Treffsicherheit in der Befundung der Röntgenaufnahmen geschult und kontrolliert wird. Erfüllt der Arzt die Anforderungen nicht und kann er seine Qualifikation auch in einem kollegialen Fachgespräch (Kolloquium) nicht nachweisen, darf er diese Leistung nicht mehr für die gesetzliche Krankenversicherung erbringen. Richtlinien Bei Richtlinien handelt es sich um von einer gesetzlich, berufs-, standes- oder satzungsrechtlich legitimierten Institution vereinbarte, veröffentlichte Regelungen des Handelns oder Unterlassens, die für den Rechtsraum der Institution verbindlich sind und die bei Nicht-Beachtung negativ sanktioniert werden. Aufgrund dieser Verbindlichkeit unterscheiden sie sich deutlich von Leitlinien, die lediglich empfehlenden Charakter haben. Schlafapnoe Atemregulationsstörung im Schlaf (teilweise mit Atempausen), die eine Unterversorgung des Organismus mit Sauerstoff zur Folge haben kann Screening Mit Screening werden Reihenuntersuchungen innerhalb bestimmter Bevölkerungsgruppen zur Früherkennung bestimmter Krankheiten bezeichnet, z. B. Mammographie- Screening bei Frauen über 50 Jahre, Hautkrebs-Screening bei Erwachsenen ab 35 Jahre. Sonographie Sonographie, auch Ultraschall genannt, ist die Anwendung von Ultraschallwellen als bildgebendes Verfahren zur Untersuchung von organischem Gewebe. Sozialpsychiatrie Teilgebiet der Psychiatrie, das sich mit der Bedeutung von sozialen und kulturellen Faktoren bei der Entstehung psychischer Störungen/Erkrankungen befasst Soziotherapie Therapieform, die die gesellschaftliche Wiedereingliederung und den Erhalt der Selbstständigkeit sozial isolierter Patienten zum Ziel hat Standardisierung Mit Standardisierung ist im Rahmen von Qualitätsmanagement die Strukturierung und Vereinheitlichung von Vorgehensweisen (zu verschiedenen Zeitpunkten durch verschiedene Personen) innerhalb einer Organisation/ Praxis gemeint. Abzugrenzen hiervon ist die Normierung (siehe Norm) über viele Organisationen/Praxen hinweg, was nicht das Anliegen von Qualitätsmanagement ist. StoSSwellenlithotripsie Unterschiedliche physikalisch-technische Verfahren zur Zertrümmerung von Steinen (z.b. Nierensteinen) Strukturqualität Die Strukturqualität ist ganz wesentlich über die Kompetenz und fachliche Qualifikation des Arztes und der Praxismitarbeiter sowie über die Praxisorganisation definiert. Sie umfasst darüber hinaus Anforderungen an die apparative und räumliche Ausstattung der Praxis sowie gegebenenfalls auch Vorgaben an die Organisation und Hygiene. Eine gute Struktur garantiert nicht automatisch gute Ergebnisse, ist aber die Basis dafür. Anforderungen an die Strukturqualität sind in den geltenden Richtlinien und Vereinbarungen festgelegt. Sie bestimmen beispielsweise, welche Ausbildung und Erfahrung ein Arzt und sein Praxisteam besitzen müssen, um ambulant operieren zu dürfen (siehe auch Prozess- und Ergebnisqualität). Versorgungsforschung Versorgungsforschung befasst sich mit der systematischen Erforschung der medizinischen Versorgung unter Verwendung der Perspektiven der Epidemiologie, der Institutionen (Qualitätsmanagement, Medizinische Soziologie), der Gesundheitssystemforschung (Public Health), der Gesundheitsökonomie und der klinischen Fächer. Sie bedient sich quantitativer, qualitativer, deskriptiver, analytischer und evaluativer Methoden. Sie dient der Neuentwicklung theoretisch oder empirisch fundierter Versorgungskonzepte beziehungsweise der Verbesserung bereits vorhandener Konzepte. Wirksamkeit Ausmaß, in dem geplante Tätigkeiten verwirklicht und geplante Ergebnisse erreicht werden Zertifizierung Zertifizierung ist ein Verfahren, bei dem ein unabhängiger, fachlich versierter Dritter bestätigt, dass ein Produkt, ein Prozess/Ablauf, ein System oder eine Organisation/Praxis in ihrer Gesamtheit den der Überprüfung zugrunde liegenden Anforderungen, Normen und Standards entspricht. Nach der erfolgreichen Überprüfung (siehe Audit) wird ein Zertifikat ausgestellt und somit schriftlich bestätigt, dass die Umsetzung der Vorgaben erfüllt ist. Zervix-Zytologie Zytologische Untersuchung des Gebärmutterhalses mittels Abstrich zur Krebsfrüherkennung von Gebärmutterhalskrebs (Zervixkarzinom) Zytologie Lehre vom Bau und von den Funktionen der Zelle Ergänzter und modifizierter Auszug aus folgenden Quellen: Curriculum Ärztliches Qualitätsmanagement (Auflage 4, 2007), Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ( und Qualitätsbericht der KVSH (2005). 22 Qualitätsbericht 20 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein

23 Wichtige gesetzliche Regelungen der vertragsärztlichen Versorgung Regelung im SGB V 25 Gesundheitsuntersuchungen Früherkennungsleistungen, Festlegung von Mindestfrequenzen, bedarfsgerechte Festlegung von Planungsräumen (Qualifikation und räumliche Zuordnung) Zuständigkeit Partner der Bundesmantelverträge (KBV, Spitzenverband der Krankenkassen) 73a Strukturverträge Vereinbarung von besonderen Vergütungs- und Versorgungstrukturen 73b Hausarztzentrierte Versorgung Besondere hausärztliche Versorgung 73c Besondere ambulante ärztliche Versorgung Vereinbarung von besonderen Vergütungs- und Versorgungstrukturen Qualitätssicherung-Richtlinien gemäß 75 Abs. 7 95d Pflicht zur fachlichen Fortbildung Verpflichtung der Ärzte und Psychotherapeuten zur regelmäßigen Fortbildung 5b Ambulantes Operieren Katalog ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe 35 Abs. und 2 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden Definition von Strukturanforderungen Definition von sogenannten Kernleistungen 35a Verpflichtung zur Qualitätssicherung Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung Beteiligung an Maßnahmen der externen Qualitätssicherung 36 Förderung der Qualität durch die Kassenärztliche Vereinigung Stichprobenprüfung, Qualitätsberichte 36a Qualitätssicherung in der vertragsärztlichen Versorgung Kriterien für die indikationsbezogene Notwendigkeit von aufwändigen Leistungen, Definition von grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement KVen und Krankenkassen KVen, Krankenkassen, Vertragsärzte, Berufsverbände und andere Standesorganisationen. Außerdem besondere Einrichtungen, die hausärztliche Versorgung anbieten. KVen, Krankenkassen, Vertragsärzte, Berufsverbände und andere Standesorganisationen. Außerdem Einrichtungen, die besondere ambulante Versorgung anbieten. KBV KBV/BÄK/KVen Dreiseitige Verträge KBV/DKG/Spitzenverband der Krankenkassen Partner der Bundesmantelverträge (KBV, Spitzenverband der Krankenkassen) G-BA G-BA, KVen G-BA 37 Sektorenübergreifende Qualitätssicherung G-BA 37b Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin Beobachtung und Weiterentwicklung der Qualitätssicherung, Regelmäßige Berichte 37f Strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten DMP, Anforderungen an die Ausgestaltung von DMP einschließlich Qualitätssicherung 39a Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit HTA (Health Technology Assessment) Bewertung evidenzbasierter Leitlinien Empfehlung zu DMP Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln Bürgerinformationen G-BA G-BA Unabhängiges Institut Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Qualitätsbericht 20 23

24 Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Bismarckallee Bad Segeberg Weitere Informationen zur Qualitätssicherung im Internet unter Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein Körperschaft des öffentlichen Rechts

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