Sicherheitsvorschriften und Bauversicherung - Wann haftet das Unternehmen / Bauherr
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- Falko Vogel
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1 Sicherheitsvorschriften und Bauversicherung - Wann haftet das Unternehmen / Bauherr Markus Fanger Dipl. Versicherungsfachmann Sicherheitsinstitut Zürich Themenübersicht 1. Warum und wann braucht man eine Bauversicherung 2. Grundlagen aus Gesetz und Vertrag 3. Wie wird ein Risiko beurteilt 4. Welche Sicherheitsvorschriften werden bezüglich Bauversicherungen gefordert 5. Was deckt die Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung 6. Wie haftet der Si-Be eines Unternehmen 2
2 Warum braucht man eine Bauversicherung 3 Warum braucht man eine Bauversicherung 4
3 Warum braucht man eine Bauversicherung 5 Warum braucht man eine Bauversicherung 6
4 Unterscheidung zwischen Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung Bauherrenhaftpflicht für Drittschäden insbesondere ausserhalb der Bauparzelle Bauwesenversicherung für Sachschäden innerhalb der Bauparzelle. 7 Themenübersicht 1. Warum und wann braucht man eine Bauversicherung 2. Grundlagen aus Gesetz und Vertrag 3. Wie wird ein Risiko beurteilt 4. Welche Sicherheitsvorschriften werden bezüglich Bauversicherungen gefordert 5. Was deckt die Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung 6. Wie haftet der Si-Be eines Unternehmen 8
5 Haftpflichtrechtliche Grundlagen Definition Haftpflicht Unter Haftpflicht versteht man das Einstehen müssen für einen Schaden, den man einem anderen zugefügt hat. 9 Haftungsarten Verschuldenshaftung Kausalhaftung Vertragshaftung Einfache Kausalhaftung (milde Kausalhaftung) Gefährdungshaftung (scharfe Kausalhaftung) 10
6 Kausal- und Verschuldenshaftung Besteht zwischen dem Schadenverursacher und dem Geschädigten keine vertragliche Beziehung sprechen wir von einer ausservertraglichen Haftung. Verschuldenshaftung (Haftung der Unternehmer) Haftungsvoraussetzungen OR 41 / OR 55 Widerrechtlichkeit Adäquater Kausalzusammenhang Schaden Verschulden Kausalhaftung (Haftung des Bauherrn) Haftungsvoraussetzungen ZGB 679, ZGB 684, 685 (OR 58) Widerrechtlichkeit Adäquater Kausalzusammenhang Schaden 11 Verantwortlichkeit des Grundeigentümers (ZGB 679) Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Sachschaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen Der Bauherr haftet verschuldensunabhängig für Handlungen seiner Hilfspersonen sowie der beauftragten Unternehmen, seien es nun Architekten, Ingenieure oder Bauunternehmer. Ihnen gegenüber besitzt er jedoch ein Rückgriffsrecht. 12
7 Verantwortung und Haftung als Bauherr ZGB 679 ZGB OR 41 Bauherr USG 59 OR Themenübersicht 1. Warum und wann braucht man eine Bauversicherung 2. Grundlagen aus Gesetz und Vertrag 3. Wie wird ein Risiko beurteilt 4. Welche Sicherheitsvorschriften werden bezüglich Bauversicherungen gefordert 5. Was deckt die Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung 6. Wie haftet der Si-Be eines Unternehmen 14
8 Wie wird ein Risiko beurteilt Erstellen eines Risikoprofils Örtliche Verhältnisse Nachbarschaft z.b. Wohnzone, Industriezone, Abstände zu Nachbarliegenschaften; Art und Komplexität des Bauvorhabens (Hoch- Tiefbau) Beurteilung der Baugrundverhältnisse, Aushubtiefe, Geländeneigung, Baugrubensicherungen; Fundation z.b. Bodenplatte, ggf. Ausführung der Pfählung Grundwasserverhältnisse, Schutzzonen, Grundwasserabsenkungen Ein- oder Auswirkungen der Baurisiken innerhalb und ausserhalb der Baustelle Bausumme und Baudauer Gewünschte Versicherungsdeckung / Selbstbehalte Themenübersicht 1. Warum und wann braucht man eine Bauversicherung 2. Grundlagen aus Gesetz und Vertrag 3. Wie wird ein Risiko beurteilt 4. Welche Sicherheitsvorschriften werden bezüglich Bauversicherungen gefordert 5. Was deckt die Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung 6. Wie haftet der Si-Be eines Unternehmen 16
9 Sicherheitsvorschriften Grundlagen für Bauversicherungen Die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen Die anerkannten Regeln der Technik und Baukunde Schweizer Normen, SIA, SIA Empfehlungen, VSS-Normen Richtlinien und Vorschriften von Behörden und der Unfallversicherungsanstalt SUVA Einhaltung der Vertragsbestimmungen Themenübersicht 1. Warum und wann braucht man eine Bauversicherung 2. Grundlagen aus Gesetz und Vertrag 3. Wie wird ein Risiko beurteilt 4. Welche Sicherheitsvorschriften werden bezüglich Bauversicherungen gefordert 5. Was deckt die Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung 6. Wie haftet der Si-Be eines Unternehmen 18
10 Bauwesenversicherung Versicherungsschutz für Schäden am Bauwerk durch unvorhergesehene Bauunfälle oder andere unerwartete Ereignisse. 19 Bauwesenversicherung Versicherte Gefahren Versichert sind Schäden (Beschädigungen von versicherten Sachen und Bauleistungen) die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen und plötzlich eintreten, z.b. durch einen Bauunfall Vandalismus beschädigte Bauteile Diebstahl von eingebauten Sachen Feuer- Elementar, soweit nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt sind 20
11 Bauwesenversicherung Versicherte Sachen Grunddeckung Bauleistungen, inkl. Baustoffe und Bauteile Aufräumungs-, Schadensuch-, Abbruch- und Wiederaufbaukosten Je nach Bauvorhaben und Bedarf können mitversichert werden: Baugrund und Bodenmassen Bestehende Bauten Fahrhabe in bestehenden Bauten Baugeräte und Werkzeuge Ertragsausfälle und Mehrkosten infolge eines Bauschadens 21 Zusatzversicherung Bestehende Bauten + Fahrhabe
12 Bauwesenversicherung Versicherte Interessen Versichert sind alle am Bau beteiligten Unternehmen und Personen, d.h. sämtliche Bauunternehmer, Bauhandwerker General- oder Totalunternehmer Planer Bauherr und Geologe Baumeister Zimmermann Elektriker Sanitär Maler Gipser Heizungsmonteur Architekt Ingenieur Geologe 23 Bauwesenversicherung Leistungen im Schadenfall 1. Aufräumungskosten, Schadensuchkosten und ggf. Entsorgungskosten von Baumaterialien; 2. Kosten für die Wiederherstellung beschädigter und zerstörter Bauwerksteile in den Zustand vor dem Schadenfall; 3. Leistungen aus Zusatzversicherungen z.b. Wiederherstellung von bestehenden Bauten oder Ertragsausfälle und Mehrkosten infolge des Bauschadens 24
13 Bauwesenversicherung Einschränkungen des Deckungsumfanges Schönheitsfehler (Kratzer, Farbflecken, etc.) Baumängel Schäden durch normale Witterungseinflüsse Vertragsstrafen wie Konventionalstrafen Erdbeben Krieg, Unruhen 25 Die Vorteile einer Bauwesenversicherung Wer profitiert vom Abschluss einer Bauwesenversicherung Der Bauherr Der Bauherr trägt das Baugrundrisiko sowie das Risiko aus Schäden infolge von Naturereignissen, durch Feuer oder Schäden durch Vandalen. Die Baukosten werden trotz Bauschaden nicht überschritten. Die Unternehmer Der Ausschluss der eigenen Arbeit in der Betriebshaftpflichtversicherung kann nur durch eine Bauwesenversicherung versichert werden. Die Planer Sie können vom kleineren Selbstbehalt in der Bauwesenversicherung gegenüber der Berufshaftpflichtversicherung profitieren.
14 Die Verrechnung der Prämie Die Prämie für eine Bauwesenversicherung beträgt im Hochbau ca. 1 o/oo der Bausumme, d.h. bei einem 10 Mio. Bauvorhaben ergibt sich eine Prämie von ca. CHF Nachdem insbesondere die Unternehmer vom Versicherungsschutz profitieren, wird die Prämie in der Regel auf die Unternehmer übertragen. Dies geschieht im Rahmen der allgemeinen Abzüge z.b. für Baureinigung, Baustrom und eben für Bauversicherungen. Damit wird der Bauherr von der Prämie entlastet. Die Bauherren Haftpflichtversicherung Die Bauherren Haftpflichtversicherung schützt den Bauherrn vor Ansprüchen Dritter, die gegen ihn aufgrund seiner Bautätigkeit erhoben werden.
15 Bauherrenhaftpflichtversicherung Grunddeckung Die Versicherung erstreckt sich auf Ansprüche aus Schäden, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen im Zusammenhang mit der Erstellung des bezeichneten Bauobjektes erhoben werden. Mögliche Ansprüche von Geschädigten entstehen aus: Personenschäden Sachschäden Vermögensschäden als Folge von Sach- oder Personenschäden; 29 Bauherren Haftpflicht - Baurisiken Die Emissionen durch die Bautätigkeit sind vielseitig und können zu Sachschäden an Nachbarliegenschaften oder zu Personenschäden führen. So können z.b. durch Erschütterungen infolge einer Pfählung Risse oder Setzungen an Strassen und Liegenschaften entstehen; Durch die Absenkung des Grundwasserspiegels weiträumig Setzungen an Liegenschaften verursacht werden; Durch Baugrubensicherungen mittels Nagelwänden oder Spundwänden Nachbargrundstücke und Liegenschaften zu Schaden kommen.
16 Bauherrenhaftpflicht Baurisiken 31 Bauherrenhaftpflichtversicherung Leistungen im Schadenfall Vertretung der Bauherrschaft bei Schadenfällen Entschädigung begründeter Ansprüche aus versicherten Schadenfällen Abwehr oder Richtigstellung nicht begründeter oder überhöhter Ansprüche Bei entsprechender Vereinbarung: Schadenverhütungskosten Reine Vermögensschäden Rechtsschutz im Strafverfahren 32
17 Bauherrenhaftpflichtversicherung 1. Versicherungssumme im Minimum CHF 2 Mio. bis ca. 50 Mio. (abhängig von den örtlichen Risikoverhältnissen) 2. Selbstbehalt - pro Schadenfall / evtl. für alle Sachschäden zusammen - im Minimum CHF bei Personenschäden wird kein Selbstbehalt berechnet 33 Bauherrenhaftpflichtversicherung Einschränkungen des Deckungsumfanges Eigenschäden Vertraglich übernommene Haftung Allmähliche Einwirkungen (Rauch, Russ, etc.) Schäden deren Eintritt mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartet werden musste Schäden an anvertrauten oder bearbeiteten Sachen Nur aufgrund Besonderer Vereinbarung Schäden infolge Eigenleistungen des Bauherrn (Bauarbeiten, Planung,..) reine Vermögensschäden Schadenverhütungskosten Rechtsschutz im Strafverfahren 34
18 Themenübersicht 1. Warum und wann braucht man eine Bauversicherung 2. Grundlagen aus Gesetz und Vertrag 3. Wie wird ein Risiko beurteilt 4. Welche Sicherheitsvorschriften werden bezüglich Bauversicherungen gefordert 5. Was deckt die Bauwesen- und Bauherren Haftpflichtversicherung 6. Wie haftet der Si-Be eines Unternehmen 35 Wie haftet der Si-Be eines Unternehmens Der Si-Be ist im Normalfall Angestellter des Unternehmens und ist für die ihm übertragenen Aufgaben gemäss seinem Pflichtenheft oder Arbeitsbeschrieb verantwortlich. Bei einem Neu- oder Umbau stehen die Koordinationsaufgaben zu der Projektleitung im Vordergrund, zum Beispiel im Zusammenhang mit: - der Sicherheit der Mitarbeiter bei Umbauten; - der Sicherstellung der Arbeitsabläufe und Prozesse auch während der Bauphase gewährleistet sein; Evtl. Mindestanforderungen bezüglich Versicherungssummen in Betriebsund Berufshaftpflichtversicherungen verlangen.
19 Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Aufmerksamkeit. Haben Sie Fragen zu einem konkreten Bauvorhaben egal ob Neu-, Umbau oder Sanierung stehen wir Ihnen von Zurich jederzeit gerne zur Verfügung. Markus Fanger Eidg. Dipl. Versicherungsfachmann
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