Bolay gez. Lechner gez. Bader gez. Jansen Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FBL 3 Baurecht u. Planung

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1 Vorlage SEG 036/2017 Fachbereich 3 Geschäftszeichen: Ka/go Ältestenrat nicht öffentlich Kenntnisnahme Ausschuss für Technik und Umwelt öffentlich Beratung Verwaltungsausschuss öffentlich Beratung Gemeinderat öffentlich Beschluss Thema Sanierungsverfahren "Ruit IV" Umgestaltung Kronenstraße und Kronenplatz Beschlussantrag Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Planungs- und Kostenstand zur Umgestaltungsmaßnahme Kronenstraße und Kronenplatz zustimmend zur Kenntnis. Der Gemeinderat fasst auf diesen Grundlagen 1. den Baubeschluss und beauftragt die SEG Ostfildern mbh mit der Realisierung der Umgestaltungsmaßnahmen im Rahmen des Treuhandverfahrens Ruit IV. 2. den Beschluss, den Asphaltbelag und soweit notwendig einen Unterbau in der Kronenstraße zu erneuern. Bolay gez. Lechner gez. Bader gez. Jansen Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeisterin FBL 3 Baurecht u. Planung

2 - 2 - Erläuterungen Die Umgestaltung der Kronenstraße vom Einmündungsbereich Hedelfinger Straße bis zum Einmündungsbereich Stuttgarter Straße ist teil der Sanierungsplanung Ruit IV und als Sanierungsziel festgelegt. Der Kronenstraße kommt eine besondere Bedeutung zu, weil sie ein wesentlicher teil des zentralen Ortskernbereichs ist und sowohl als Geschäftsstraße als auch als Wohnstraße genutzt wird. Die Kronenstraße bietet zudem in unmittelbarer Zentrumsnähe gut erreichbare öffentliche Parkplätze, was auch dem Einzelhandel und seinen Kunden zugutekommt. Bisheriger Planungs- und Beteiligungsverlauf und Beschlusslage in der Übersicht Juli 2015: Aug. 2015: Nov. 2015: März 2016: April 2016: April 2016: April 2016: Juli 2016: Sept. 2016: Okt. 2016: Okt. 2016: Jan. 2017: Febr. 2017: Febr., März 2017: Beauftragung des Planungsbüros Pesch und Partner, Stuttgart, mit einer Konzeptidee zur Entwicklung der Kronenstraße. erste Abstimmungsgespräche mit den Fachbereichen Infoveranstaltung für die Anwohner der Kronenstraße im Treffpunkt Ruit Werkstattbericht im Ausschuss für Technik und Umwelt zu den Themen: Verkehrsführung, Grundstückszufahrten und Wochenmarkt Sanierungszeitung mit Informationen zum Planungs- und Diskussionsstand Anwohnergespräche im Treffpunkt Ruit zur Klärung der Grundstückszufahrt Kronenstraße Beschluss des Gemeinderats zum Standort Wochenmarkt Beschluss des Gemeinderats zur Verkehrsführung in der Kronenstraße Sanierungszeitung informiert über Gemeinderatsbeschluss zur Verkehrsführung Planungszelt der SEG auf der Ruiter Kirbe zum Thema Kronenstraße Abstimmungsgespräche Fachbereiche Werkstattbericht im Ausschuss für Technik und Umwelt zum Thema Gestaltungsvarianten Infoveranstaltung mit Planungsdetails für die Anwohner der Kronenstraße im Treffpunkt Ruit Abstimmungsgespräche Fachbereiche zur Entwurfsplanung Planungsergebnis Die Umgestaltung der Kronenstraße mit ihren Einmündungsbereichen hat zwei wesentliche Zielsetzungen. Zum einen geht es um die Beseitigung von verkehrlichen Konflikten und Belastungen, die sich aus dem heutigen Zweirichtungsverkehr, der Straßenführung und den nutzungsbedingten Engstellen, insbesondere im Einmündungsbereich zur Hedelfinger Straße, ergeben. Zum anderen trägt die gestaltende Erneuerung der Straße zur Aufwertung des Ortskerns bei und ergänzt bereits durchgeführte Maßnahmen in der Hedelfinger Straße, der Kirchheimer Straße, der Stuttgarter Straße und der Scharnhauser Straße. Das öffentliche Parkierungsangebot in der Straße soll dabei weitestgehend erhalten bleiben. Der Einmündungsbereich der Kronenstraße zur Hedelfinger Straße mit dem angebundenen Kronenplatz stellt in seiner Erneuerung eine Chance dar, einen wichtigen zentralen Bereich in seiner Funktion und Erscheinung zu stärken. Die Entwurfsplanung ist in der Anlage beigefügt und gliedert sich von Westen nach Osten in folgende Abschnitte:

3 - 3 - Abschnitt 1 Einmündung Stuttgarter Straße Die bestehenden Fahrbeziehungen bleiben erhalten. Die Fahrbahnflächen werden, wo funktional möglich, reduziert und in ihrem Verlauf etwas korrigiert. Die Bereiche für Fußgänger können somit verbreitert und optimiert werden, die verkehrliche Funktion der Straßen wird klarer abgebildet. Die Oberflächengestaltung im Straßenverlauf unterstreicht den besonderen Aufmerksamkeitsbereich und betont zusammen mit den neuen Baumpflanzungen den Knotenpunkt als Gliederungsbestandteil und Orientierungspunkt in der sehr langen Ortsdurchfahrt. Die Pflasterung der flächen erfolgt analog zur gestaltung in der Stuttgarter Straße und Scharnhauser Straße. Abschnitt 2 Kronenstraße Mittelteil Der Gestaltung des Mittelteils folgt dem Gestaltungsprinzip der Stuttgarter Straße und Kirchheimer Straße. Dabei bleiben - und Straßenflächen in Lage und Funktion unverändert. Allein die flächen sollen durch die Erneuerung der Oberfläche gestaltet werden. Die Parkierung auf der Fahrbahn bleibt erhalten und soll durch Markierungsarbeiten besser erkennbar werden. Der Zweirichtungsverkehr endet an der öffentlichen Parkbucht. Die Straße ist von Westen als Sackgasse beschildert und mit einer Tonnagebeschränkung versehen. Das Wenden der Fahrzeuge erfolgt wie bisher am Markttag über die öffentliche Parkbucht. Die Oberflächenerneuerung der Fahrbahn im Mittelteil ist zu empfehlen. Abschnitt 3 Einbahnstraße Der als Einbahnstraße ausgebildete Abschnitt der Kronenstraße zeichnet sich durch eine durchgehende niveaugleiche Pflasterung der Straßen und fläche aus. Die Fahrbahn wird dabei auf 3,50 m reduziert, flankierend werden im Wechsel Stellplätze und Baumstandorte angeordnet. Dabei ergänzen zwei neue Baumpflanzungen die bestehenden Bäume zu drei Baumpaaren. Die Verengung des Lichtraumprofils unterstützt den Einbahnstraßencharakter und das achtsame Fahren. Die Grundstückszufahrten werden weiterhin gewährleistet. Dabei wird die Zufahrt zur Tiefgarage Kronenstraße 30 und Kirchheimer Str. 25/27 und zu den Grundstücken Kronenstraße 31, 33 und 35 über ein gesondertes Verkehrszeichen, auch von Westen kommend, ermöglicht. Der Fahrradverkehr im Einbahnstraßenbereich ist in beiden Richtungen möglich. Die Anlieferung von Ladengeschäften sowie die Anfahrbarkeit für alle Fahrzeugklassen sind über die Einmündung der Hedelfinger Straße und den Einbahnstraßenbereich gewährleistet. Eine Einschränkung ergibt sich bei Sperrungen z.b. im Zuge des Wochenmarkts, beim Ostermarkt, der Ruiter Kirbe oder ähnlichen Veranstaltungen. Abschnitt 4 Einmündung Hedelfinger Straße und Kronenplatz Die Platzfläche wird gestalterisch über die Kronenstraße hinaus erweitert und vollflächig niveaugleich gepflastert. Dies signalisiert auch baulich die herabgesetzte Verkehrsbedeutung der Kronenstraße. Das Aufstellen von Pollern in Hülsen soll regelwidriges Parken auf dem Platz verhindern, sorgt aber auch für eine sichere Führung des Fahrverkehrs. Ein neuer Baum mit Sitzmöglichkeit unterstreicht die Zentralität, die Gestaltung und den Aufenthaltscharakter des Platzes. Bewusst wenige Einbauten sollen eine flexible Nutzung weiterhin ermöglichen. Die Beleuchtung der Kronenstraße bedarf einer Erneuerung. Aufgrund des engen Straßenraums gestaltet sich das Installieren von Beleuchtungsmasten schwierig. Eine durchgängig abgehängte Beleuchtung könnte eine Alternative sein. Im Zuge der Ausführungsplanung ist zu prüfen, welches Beleuchtungskonzept anzuwenden ist. Die Maßnahmen in den Einmündungsbereichen der Kronenstraße führen zu einem vertretbaren Verlust von Stellplätzen. So werden an der Einmündung Stuttgarter Straße fünf Stellplätze entfallen, gleichzeitig können drei Stellplätze auf privatem Grundstück in die öffentliche Parkraumbewirtschaftung aufgenommen werden. Im östlichen Abschnitt der Kronenstraße entfallen vier Stellplätze aus verkehrlichen und gestalterischen Gründen. Es verbleiben damit insgesamt 50 bewirtschaftete Stellplätze in der Kronenstraße. Städtebauförderung Die insgesamt baulich zu erneuernde Fläche (Abschnitte 1-4) umfasst qm. Davon sind voraussichtlich qm förderfähig. 60 % der dort anfallenden Kosten können nach den Bestimmungen der Städtebauförderung anteilig erstattet werden. Die dabei berücksichtigungsfähigen Kosten ergeben sich aus 150 /qm.

4 - 4 - Ein Flächenanteil von qm unterliegt derzeit noch einer förderschädlichen Zweckbindungsfrist, da diese Fläche im Sanierungsverfahren Ortskern Ruit II bereits Ende der 90er Jahre erstmalig hergestellt und mit Städtebaufördermittel unterstützt wurde. Es handelt sich dabei um den östlichen Teil der Kronenstraße und den Kronenplatz. Eine erneute Förderung dieser Flächen ist grundsätzlich auszuschließen. Bauausführung 2017 Das Sanierungsverfahren endet zum Bis zu diesem Zeitpunkt stehen Städtebaufördermittel von Bund und Land zur Verfügung. Die Bauausführung kann mit Beschlussfassung voraussichtlich Ende Juni 2017 begonnen und bei günstiger Witterung bis zum Jahresende beendet werden. Kosten und Finanzierung Für die Maßnahme liegt eine Kostenberechnung der Stadtplanungsbüros Pesch Partner aus Stuttgart vor. Demnach ergeben sich für das Vorhaben Baukosten in Höhe von ca , davon entfallen ca auf die Fahrbahnsanierung. Unter Berücksichtigung von Baunebenkosten ergeben sich voraussichtlich Bruttogesamtkosten von insgesamt Für die Finanzierung der Maßnahmen sind folgende Mittel vorgesehen: aus Treuhandmitteln der SEG Ostfildern aus Haushaltsmitteln als Verpflichtungsermächtigung für Die Abwicklung über den Haushaltsplan erfolgt nach dem Bruttoprinzip. Auf der Auszahlungsseite steht der Investitionsaufwand von , als Einzahlung sind die Landes- und Bundeszuschüsse aus der Städtebauförderung von zu erwarten. Der Haushaltsentwurf 2017 enthält eine Verpflichtungsermächtigung, welche aber nicht durch den Baubeschluss, sondern erst über eine konkrete Auftragsvergabe in Anspruch genommen wird. Finanzielle Auswirkungen Produkt- / Auftragssachkonto: I , Ortskernsanierung Ruit IV, Auszahlungen, Sanierungsmittel I , Ortskernsanierung Ruit IV, Einzahlungen, Finanzierungsanteile Land/Bund Kostenart bzw. Investition Einzahlungen/ Erträge in Auszahlungen/ Aufwendungen in einmalig Ortskernsanierung Ruit IV jährlich Finanzierung durch Haushaltsmittel Überplanmäßige Auszahlungen Deckung über- und außerplanmäßiger Auszahlungen Ermächtigungsrest Außerplanmäßige Auszahlungen

5 - 5 -

6 5 9/ /1 29/1 37/5 15 Tr 5/2 11/ /4 3/1 37/3 7,19m Baum entfällt 1,75m D-D D-D 1 3 7,81m / / ,85m 1,85m 3,57m C-C C-C ,52m Parkscheinautomat 27 23/1 29 Tiefgarage Leuchte 23 Bewohner frei 31 1,56m 2,00m 3,50m 3,46m 33 Position Bordstein Rinne Naturstein Position Bordstein frei frei FFB -0,01 RFB -0,32 B-B B-B 7 Metzgerei Widmayer 5 Ristorante Da Zi Anna 3 37 Hörgeräte Langer Auskragung OG 37/1 Vordach 37/2 B concept Forum Bestattungen 1,50m Standort Weihnachtsbaum Backhaus Zoller Einbahnstraße Vordach 11 mo de STUDIO 29 A-A A-A 10 Einbahnstraße 12 Nr. Art der Änderung Datum bearbeitet gezeichnet B A Auftragnehmer: 12/1 Mörikestraße 1, Stuttgart Planbezeichnung: Lageplan Anlage: Maßstab: 1 : 250 Amtsleiter: pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund Stuttgart m 5,0 m 10,0 m Blatt Nr: Abteilungsleiter: STADT OSTFILDERN Maßnahme: SEG Ostfildern mbh Gerhard-Koch-Str Ostfildern Neugestaltung Kronenstraße/ Kronenplatz in Ostfildern Ruit Entwurfsplanung geprüft: Datum: Höhen M 1: bearbeitet / gezeichnet: FFB +0,00 =410,20 RFB -0,13 S

7 Neues Pflaster Stellplatz gepflastert Fahrbahn gepflastert Rinne Naturstein Rinne Naturstein Stellplatz gepflastert Neues Pflaster 0,30m 410,40 1,57m 410,40 410,35 Nr. Art der Änderung Datum bearbeitet gezeichnet B A Längsparkierung 410,39 410,35 410,35 Rinne Naturstein Rinne Naturstein Längsparkierung 2,00m 3,50m 410,35 410,43 410,40 2,00m Fahrbereich 1,50m STADT OSTFILDERN SEG Ostfildern mbh Gerhard-Koch-Str Ostfildern Auftragnehmer: Maßnahme: pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund Stuttgart Mörikestraße 1, Stuttgart Neugestaltung Kronenstraße/ Kronenplatz in Ostfildern Ruit Entwurfsplanung Planbezeichnung: Schnitt B-B - Einrichtungsverkehr Anlage: Blatt Nr: Datum: Maßstab: 1 : 50 0m Amtsleiter: 5,0 m Höhen M 1: 10,0 m Abteilungsleiter: geprüft: bearbeitet / gezeichnet:

8 Neues Pflaster Bordstein Neue Asphaltdecke Bordstein Neues Pflaster Unterbau 1,8m 1,85m 3,56m 1,85m 1,8m Pflasterung Längsparkierung und Ausweichbereich Fahrbereich Längsparkierung und Ausweichbereich Pflasterung Nr. Art der Änderung Datum bearbeitet gezeichnet B A Auftragnehmer: STADT OSTFILDERN Maßnahme: SEG Ostfildern mbh Gerhard-Koch-Str Ostfildern pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund Stuttgart Mörikestraße 1, Stuttgart Neugestaltung Kronenstraße/ Kronenplatz in Ostfildern Ruit Entwurfsplanung Planbezeichnung: Schnitt C-C - Zweirichtungsverkehr Anlage: Blatt Nr: 2 3 Maßstab: 1 : 50 0 m 5,0 m 10,0 m Amtsleiter: Abteilungsleiter: geprüft: Datum: Höhen M 1: bearbeitet / gezeichnet:

9 Parkscheinautomat S /4 3/1 37/ ,75m 5 5/1 10 1,85m 1,85m 3,57m ,52m Leuchte Bewohner frei 31 1,56m 2,00m 3,50m 3,46m 33 Position Bordstein Rinne Naturstein Position Bordstein frei frei /1 Hörgeräte Langer 37/2 B concept Forum Bestattungen 1,50m Backhaus Zoller Einbahnstraße 7,19m 7,81m 6 8 8/1 14 Tiefgarage 30 7 Metzgerei Widmayer Auskragung OG Standort Weihnachtsbaum Einbahnstraße 12/1 9 Baum entfällt Ristorante Da Zi Anna 12 mo de STUDIO FFB -0,01 RFB -0,32 Vordach Vordach /1 10 FFB +0,00 =410,20 RFB -0,13 56 Verlust Verkehr Neu Verlust Gestaltung Neu 3 Verlust Verkehr 7 Verlust Gestaltung 2 Im Auftrag der Stadt Ostfildern: pesch partner architekten stadtplaner GmbH Dortmund Stuttgart Bearbeitungsstand: März 2017

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