Rechenschaftsbericht 2016/2017

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1 Meinl ATX Fonds Rechenschaftsbericht 2016/2017

2 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. Meinl ATX Fonds Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) Bericht über das 3. Rechnungsjahr vom 1. November 2016 bis 31. Oktober 2017

3 INHALTSVERZEICHNIS: Seite Gesellschafter und Organe der Julius Meinl Investment Gesellschaft m.b.h. 3 Entwicklung des Fonds und des errechneten Wertes 5 Ausschüttung/Auszahlung 6 Internationale Kapitalmärkte Anlagepolitik 7 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 8 Vermögensaufstellung 11 Bestätigungsvermerk 14 Steuerliche Behandlung der Ausschüttung 16 Allgemeine Fondsbestimmungen Besondere Fondsbestimmungen Börsenliste 22 2

4 JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h Wien, Bauernmarkt 2 Telefon (01) Telefax (01) Gesellschafter Meinl Bank AG, Wien Staatskommissäre OR Mag. Karin Kufner, Wien AD Barbara Klein, Wien Aufsichtsrat Mag. Wolfgang Werfer, Wien, Vorsitzender Dr. Daniel Charim, Wien, Vorsitzender-Stv. Dr. Wolfgang Spitzy, Wien Geschäftsführung Arno Mittermann, Wiener Neustadt Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger, Wien Depotbank Meinl Bank AG, Wien 3

5 Publikumsfonds der JULIUS MEINL INVESTMENT Ges.m.b.H. MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL ATX FONDS MEINL CAPITAL INVEST MEINL CORE EUROPE MEINL CAPITOL 1 MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EASTERN EUROPE MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL LIQUIDITY MANAGEMENT MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Fondsmanagement MEINL EXCLUSIVE WORLD EQUITIES MEINL EXCLUSIVE WORLD BONDS & PROPERTIES MEINL TRIO MEINL ALLINVEST MEINL ASIA CAPITAL MEINL ATX FONDS MEINL CAPITAL INVEST MEINL CORE EUROPE MEINL CAPITOL 1 MEINL EQUITY AUSTRIA MEINL EASTERN EUROPE MEINL EURO BOND PROTECT MEINL GLOBAL PROPERTY MEINL INDIA GROWTH MEINL JAPAN TREND MEINL LIQUID MEINL LIQUIDITY MANAGEMENT MEINL QUATTRO eu MEINL WALL STREET CAPITAL Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Arno Mittermann Mag. Arthur Breuss, CFA Matejka & Partner Asset Management GmbH Arno Mittermann Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Mag. Arthur Breuss, CFA Arno Mittermann Mag. Arthur Breuss, CFA Arno Mittermann Abschlussprüfer Grant Thornton Unitreu GmbH, Wien 4

6 Meinl ATX Fonds Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) - ISIN AT0000A1PN26 Ausschüttung - - ISIN AT0000A1AWA2 Thesaurierung - Sehr geehrter Anteilsinhaber! Die JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h. erlaubt sich, den Rechenschaftsbericht des Meinl ATX Fonds, Investmentfonds gemäß 2 InvFG (OGAW) für das 3. Rechnungsjahr vom 1. November 2016 bis 31. Oktober 2017 vorzulegen: Das Fondsvolumen des Meinl ATX Fonds weist zu Rechnungsjahresende eine Größenordnung von 12,97 Mio. EUR aus. Die Zahl der im Umlauf befindlichen Anteile beträgt Ausschüttungsanteile und 100 Thesaurierungsanteile. Der Ausschüttungsanteilswert / Thesaurierungsanteilswert betrug am Berichtsstichtag EUR 131,83 / EUR 154,93 je Anteil. Die Ausschüttung / Auszahlung für das Rechnungsjahr 2016/2017 beträgt EUR 18,3889 / EUR 21,6122 je Anteil und wird ab 15. Dezember 2017 ausbezahlt. Die Veränderung des errechneten Wertes ergab für die Zeit vom bis unter Berücksichtigung der Wiederveranlagung der Ausschüttung / Auszahlung - eine Performance von +31,83% 1) /+38,32 %. Das Risikomanagement erfolgt mit dem vereinfachten Verfahren (Commitment Approach). 1) Auflegung der ausschüttenden Tranche am 19. Dezember

7 AUSSCHÜTTUNG Für das Rechnungsjahr 2016/2017 wird eine Ausschüttung von EUR 18,3889 je Anteil, das sind bei Anteilen insgesamt EUR ,93 vorgenommen. Die Ausschüttung in der Höhe von EUR 18,3889 je Anteil wird ab 15. Dezember 2017 bei der Zahlstelle des Fonds, der Meinl Bank Aktiengesellschaft, kostenfrei ausgezahlt. Soferne der Anteilinhaber der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Erträge gemäß 93 Abs.3 EStG 1988 unterliegt, vermindert sich der Ausschüttungsbetrag um den gesetzlichen KESt-Anteil in Höhe von EUR 18,3889 je Anteil. AUSZAHLUNG Die während des Rechnungsjahres vereinnahmten Erträgnisse nach Deckung der Kosten werden nicht ausgeschüttet. Ab 15. Dezember 2017 wird ein gemäß 58 Abs 2 InvFG 2011 ermittelter Betrag ausbezahlt. Für das Rechnungsjahr 1. November 2016/31. Oktober 2017 wird eine Auszahlung von EUR 21,6122 je Anteil, das sind bei 100 Anteilen insgesamt EUR vorgenommen. Die Auszahlung in der Höhe von EUR 21,6122 je Anteil wird ab 15. Dezember 2017 bei der Zahlstelle des Fonds, der Meinl Bank Aktiengesellschaft, kostenfrei ausgezahlt. ENTWICKLUNG DES ERRECHNETEN WERTES SEIT ERSTAUSGABE Rechnungsjahresende Fondsvolumen errechneter Wert A/T Ausschüttung/ Auszahlung je Anteil Wertzuwachs / Wertminderung in % 2) in Mio.EUR in EUR in EUR 1) im Rechnungsjahr seit Fondsbeginn ) 100, ) 71,37 107,30 0,55 + 7,30 + 7, ,69 112,05 0, , , ,97 131,83/154,93 18,3889/21, ,83 5) / 38, ,81 1) jeweils am 15. Dezember 3) Erstausgabetag 2) unter Annahme gänzlicher Wiederveranlagung 4) Rumpfrechnungsjahr 5) Auflegung der ausschüttenden Tranche am 19. Dezember

8 INTERNATIONALE KAPITALMÄRKTE Im abgelaufenen Rechnungsjahr verzeichnete der österreichische Finanzmarkt eine sehr erfreuliche Entwicklung. Für eine positive Stimmung sorgte die Europäische Zentralbank, die mit niedrigen Zinsen den Markt stützte. Auch die konjunkturelle Entwicklung in der Eurozone verzeichnete eine deutliche Aufwärtsentwicklung und so wurde die Wachstumsprognose auf 1,9% angehoben. Diese wirtschaftliche Erholung spiegelte sich auch in der Beschäftigungsstatistik in Europa wider, die mit einer Arbeitslosenquote von 8,9% im September den niedrigsten Stand seit 2009 verzeichnete. Ausgelöst durch die freundliche Konjunkturentwicklung wurden die Gewinnerwartungen bei den österreichischen Unternehmen deutlich angehoben und diese positive Entwicklung spiegelte sich auch im Kursverlauf der österreichischen Unternehmen wider. Die Wertentwicklung des österreichischen ATX-Index war mit einem Kursanstieg von 37,69% deutlich besser als die des Eurostoxx 50 Index. Zu den Topperformern im ATX- Index zählten die Werte: Raiffeisen International, OMV, S Immo, Telekom Austria und Wienerberger die eine Wertsteigerung über 50% aufweisen konnten. Die Werte Lenzing, Agrana und Zumtobel verzeichneten hingegen Kursrückgänge. ANLAGEPOLITIK Ziel der Veranlagungsstrategie des Fonds ist es den von der Finanzmarktaufsicht gemäß 75 Abs. 2 InvFG anerkannten österreichischen Aktienindex ATX nachzubilden. 7

9 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Meinl ATX Fonds 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: pro Anteil in Fondswährung ( EUR ) ohne Berücksichtigung eines Ausgabeaufschlages Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile Anteilswert am Beginn des Rechnungsjahres 100,00 112,05 Auszahlung (KESt) am (entspricht 0,0003 Anteilen) 1) 0,04 Anteilswert am Ende des Rechnungsjahres 131,83 154,93 Gesamtwert inkl. (fiktiv) durch Ausschüttung/Auszahlung erworbene Anteile 131,83 154,98 Nettoertrag pro Anteil 131,83 42,93 Wertentwicklung eines Anteils im Rechnungsjahr 31,83% 1) 38,32 % 1) Auflegung der ausschüttenden Tranche am 19. Dezember Fondsergebnis a. Realisiertes Fondsergebnis Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge 133,13 Dividendenerträge ,49 sonstige Erträge 6) 0,00 Ord. Ertrag ausländische IF 0, ,62 Sollzinsen -251,81 Aufwendungen - Vergütung an die KAG ,26 Sonstige Verwaltungsaufwendungen Kosten für den Abschlussprüfer ,00 Publizitätskosten ,48 Transaktionskosten 0,00 Wertpapier-Depotgebühren ,70 Depotbankgebühren 0,00 Gründungskosten 0,00 Kosten für externe Berater 0,00 - Summe sonstige Verwaltungsaufwendungen ,18 abzüglich Verwaltungskostenrückvergütung aus Subfonds 0, ,44 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,63 2) 3) Realisiertes Kursergebnis Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,38 Realisierte Gewinne aus Derivaten 0,00 Realisierte Verluste aus Wertpapieren ,29 Realisierte Verluste aus Derivaten 0,00 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,09 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,46 b. Nicht realisiertes Kursergebnis Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses ,50 8

10 Ergebnis des Rechnungsjahres ,96 c. Ertragsausgleich Ertragsausgleich für Erträge des Rechnungsjahres ,09 Ertragsausgleich im Rechnungsjahr für Gewinnvorträge 0,00 Ertragsausgleich im Rechenjahr für Zins- und Dividendenvortrag 0,00 Summe Ertragsausgleich Fondsergebnis gesamt , ,13 3. Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen am Beginn des Rechnungsjahres 4) ,09 Ausschüttung / Auszahlung Auszahlung (für Thesaurierungsanteile) am , ,36 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,64 Rücknahme von Anteilen ,65 Ertragsausgleich ,09 Fondsergebnis gesamt ,92 (das Fondsergebnis ist im Detail im Punkt 2. dargestellt) ,13 Fondsvermögen am Ende des Rechnungsjahres 5) ,68 1) Rechenwert am Ex-Tag für einen Ausschüttungsanteil EUR 0,00 für einen Thesaurierungsanteil EUR 116,01 2) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds des Rechnungsjahres. 3) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,59 4) Fondsvermögen zu Beginn des Rechnungsjahres: ,09 0 Ausschüttungsanteile Thesaurierungsanteile 5) Fondsvermögen zu Ende des Rechnungsjahres: , Ausschüttungsanteile und 100 Thesaurierungsanteile 6) davon Erträge aus WP-Leihe-Geschäften: EUR 0,00 Transaktionskosten: ,40 EUR Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds investiert ("Subfonds"), kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 8 vh des in diese Subfonds veranlagten Fondsvermögens verrechnet werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine Performance Fee anfallen. 9

11 Angaben zur Vergütung gemäß Anlage I Schema B Ziffer 9 des InvFG 2011 zum Geschäftsjahr 2016 der VWG Gesamtsumme der an die Mitarbeiter (inkl. Geschäftsleiter) der VWG gezahlten Vergütungen insgesamt: EUR ,41 davon feste Vergütungen: EUR ,41 davon variable (leistungsabhängige) Vergütungen: EUR 0 Anzahl der Mitarbeiter: 5 per davon Begünstigte: 0 per Gesamtsumme der Vergütungen an Führungskräfte/Geschäftsleiter EUR ,09 Gesamtsumme der Vergütungen an Risikoträger (inkl. Führungskräfte/Geschäftsleiter) EUR ,11 Gesamtsumme der Vergütungen an Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen EUR ,41 Vergütungen an Mitarbeiter, die sich aufgrund ihrer Gesamtvergütung in derselben Einkommensstufe befinden wie Geschäftsleiter und Risikoträger: 0 Auszahlung von carried interests (Gewinnbeteiligung): 0 Berechnung der Vergütung: Die Vergütungspolitik der VWG steht im Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der VWG sowie der von ihr verwalteten Investmentfonds. Das Vergütungssystem ist derart ausgestaltet, dass Nachhaltigkeit, Geschäftserfolg und Risikoübernahme berücksichtigt werden und Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten getroffen wurden. Die Vergütungspolitik ist darauf ausgerichtet, dass die Entlohnung, insbesondere der variable Gehaltsbestandteil, die Übernahme von geschäftsinhärenten Risiken in den einzelnen Teilbereichen der VWG nur in jenem Maße honoriert, der dem Risikoappetit der VWG entspricht. Es wird darauf geachtet, dass die Vergütungspolitik mit den Risikoprofilen und Fondsbestimmungen der von der VWG verwalteten Fonds vereinbar ist. Nähere Information zur Vergütungspolitik sind auf der Homepage bzw dem Prospekt abrufbar Bei den Beträgen handelt es sich um Bruttobeträge, exklusive Dienstgeberbeiträge und inklusive aller Sachbezüge/Sachzuwendungen. Ergebnis der Überprüfung der Vergütungspolitik: Die Vergütungspolitik wird laufend kontrolliert und entspricht dem InvFG. 10

12 ZUSAMMENSETZUNG DES FONDSVERMÖGENS PER 31. OKTOBER 2017 Meinl ATX Fonds Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Bestand Käufe Verkäufe Kurs Kurswert %-Anteil nummer Zugänge Abgänge in EUR am Fonds- Stk./Nom. im Berichtszeitraum vermögen Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien voestalpine AG Aktien o.n.(eur) AT EUR , ,75 10,73 Andritz AG o.n.(eur) AT EUR , ,59 6,60 AGRANA Beteiligungs-AG Stammaktie AT EUR , ,00 0,62 o.n.(eur) BAWAG Group AG o.n.(eur) AT0000BAWAG2 EUR , ,44 3,33 BUWOG AG Aktien o.n.(eur) AT00BUWOG001 EUR , ,00 5,11 CA Immobilien Anlagen AG o.n.(eur) AT EUR , ,71 3,55 Erste Group Bank AG AT EUR , ,92 19,33 Immofinanz AG AT EUR , ,65 3,80 Lenzing Aktiengesellschaft Stammaktien AT EUR , ,50 2,79 OMV AG (EUR) AT EUR , ,90 15,76 Raiffeisen Bank Intl.AG (EUR) AT EUR , ,48 9,27 Österreichische Post AG AT0000APOST4 EUR , ,91 2,36 S IMMO AG AT EUR , ,55 1,12 Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG AT EUR , ,64 1,66 Telekom Austria Aktiengesellschaft AT EUR , ,83 1,98 UNIQA Insurance Group AG Stammaktien o.n.(eur) AT EUR , ,40 2,01 Verbund AG Kat.A (EUR) AT EUR , ,79 2,60 Vienna Insurance Group AG (EUR) AT EUR , ,39 1,78 Wienerberger AG Aktien AT EUR , ,16 4,73 Zumtobel Group AG (EUR) AT EUR , ,60 0, ,21 99,95 Summe amtlicher Handel und organisierte Märkte EUR ,21 99,95 Summe Wertpapiervermögen EUR ,21 99,95 Bankguthaben EUR-Guthaben Kontokorrent EUR , ,95 0,11 Summe der Bankguthaben EUR ,95 0,11 Sonstige Vermögensgegenstände Verwaltungsgebühren EUR , ,16-0,06 Depotgebühren EUR 33,68 33,68 0,00 Summe sonstige Vermögensgegenstände EUR ,48-0,06 FONDSVERMÖGEN EUR ,68 100,00 11

13 Anteilwert Ausschüttungsanteile AT0000A1PN26 EUR 131,83 Umlaufende Ausschüttungsanteile AT0000A1PN26 STK Anteilwert Thesaurierungsanteile AT0000A1AWA2 EUR 154,93 Umlaufende Thesaurierungsanteile AT0000A1AWA2 STK 100 Wien, am 15. Dezember 2017 JULIUS MEINL INVESTMENT GESELLSCHAFT M.B.H. Arno Mittermann Dr. Wolf Dietrich Kaltenegger Umrechnungskurse/Devisenkurse Vermögenswerte in fremder Währung wurden zu den Umrechnungskursen/Devisenkursen per in EUR umgerechnet: Währung Einheiten Kurs Marktschlüssel Börseplatz 12

14 Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung aufscheinen: Wertpapierbezeichnung Kenn- Währung Käufe Verkäufe nummer Zugänge Abgänge Ausschüttungsäquivalent Amtlicher Handel und organisierte Märkte Aktien Conwert Immobilien Invest SE o.n.(eur) AT EUR Do & Co AG AT EUR Flughafen Wien AG o.n.(eur) AT00000VIE62 EUR Radex-Heraklith Industriebetriebe AG AT EUR Geschlossene Finanzterminkontrakte im Berichtsjahr Derivate/ Wertpapierfinanzierungsgeschäfte / Gesamtrendite Swaps / Wertpapierleihe u. Pensionsgeschäfte In Total Return Swaps und Derivate mit ähnlichen Eigenschaften, die den Ausweispflichten im Rechenschaftsbericht gemäß ESMA-Leitlinien 2012/832 Rz unterliegen, wurde im abgelaufenen Rechnungsjahr nicht investiert. Es wurden keine Geschäfte über Wertpapierfinanzierungsgeschäfte / Gesamtrendite Swaps getätigt (Verordnung EU 2015/2365). Es werden derzeit keine Wertpapierleihe und Pensionsgeschäfte durchgeführt. Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Ausdrücklich verweisen wir zur ergänzenden Information auf den Prospekt und das KID des Fonds bzw. den veröffentlichten Informationen unter 13

15 Bestätigungsvermerk Bericht zum Rechenschaftsbericht Prüfungsurteil Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht der JULIUS MEINL INVESTMENT Gesellschaft m.b.h., Wien, über den von ihr verwalteten Meinl ATX Fonds, Miteigentumsfonds gemäß 2 InvFG, bestehend aus der Vermögensaufstellung zum 31. Oktober 2017, der Ertragsrechnung für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr und den sonstigen in Anlage I Schema B Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) vorgesehenen Angaben, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der Rechenschaftsbericht den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 30. September 2017 sowie der Ertragslage des Fonds für das an diesem Stichtag endende Rechnungsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Rechenschaftsbericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des InvFG 2011 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Fonds vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Rechenschaftsberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft betreffend den von ihr verwalteten Fonds. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht als Ganzes frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Rechenschaftsberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. 14

16 Darüber hinaus gilt: Wir identifizieren und beurteilen die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Rechenschaftsbericht, planen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken, führen sie durch und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als ein aus Irrtümern resultierendes, da dolose Handlungen betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen oder das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. Wir gewinnen ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Gesellschaft abzugeben. Wir beurteilen die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte in der Rechnungslegung und damit zusammenhängende Angaben. Wir beurteilen die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Rechenschaftsberichts einschließlich der Angaben sowie ob der Rechenschaftsbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse in einer Weise wiedergibt, dass ein möglichst getreues Bild erreicht wird. Wir tauschen uns mit dem Aufsichtsrat unter anderem über den geplanten Umfang und die geplante zeitliche Einteilung der Abschlussprüfung sowie über bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Abschlussprüfung erkennen, aus. Wir geben dem Aufsichtsrat auch eine Erklärung ab, dass wir die relevanten beruflichen Verhaltensanforderungen zur Unabhängigkeit eingehalten haben, und tauschen uns mit ihm über alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte aus, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit und sofern einschlägig damit zusammenhängende Schutzmaßnahmen auswirken. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im Rechenschaftsbericht, ausgenommen die Vermögensaufstellung, die Ertragsrechnung, die sonstigen in Anlage I Schema B InvFG 2011 vorgesehenen Angaben und den Bestätigungsvermerk. Unser Prüfungsurteil zum Rechenschaftsbericht deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und wir geben keine Art der Zusicherung darauf ab. In Verbindung mit unserer Prüfung des Rechenschaftsberichts ist es unsere Verantwortung, diese sonstigen Informationen zu lesen und zu überlegen, ob es wesentliche Unstimmigkeiten zwischen den sonstigen Informationen und dem Rechenschaftsbericht oder mit unserem während der Prüfung erlangten Wissen gibt oder diese Informationen sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Falls wir, basierend auf den durchgeführten Arbeiten, zur Schlussfolgerung gelangen, dass die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt sind, müssen wir dies berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten. Wien, am 15. Dezember 2017 Grant Thornton Unitreu GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Mag. Eginhard KARL eh Wirtschaftsprüfer iv Mag. Gerald VARGA eh Wirtschaftsprüfer 15

17 Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Meinl ATX Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Ausschüttung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000A1PN26 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Fondsergebnis der Meldeperiode 112, , , , , , Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 1,4239 1,4239 1,4239 1,4239 1,4239 1, Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag 2.6 Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0, Steuerfreie Dividendenerträge Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 2,8287 2, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 3.5 Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 3.6 Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile 44, , ,5787 steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 69, , , , , , Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 69, ,6974 2,8293 2, Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0, , , , , Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung 66,8687 von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 4.3 In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres 66, , , , , , Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die 18, , , , , ,3889 Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen 5.1 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge 5.2 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) 5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis 94, , , , , , Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 18, , , , , , Korrekturbeträge 14) 6.1 Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen 6.2 Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF 68, , , , , , , , , , , ,

18 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden 7.2 Zinsen 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 7.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen 8. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind 8.1 Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0, Begünstigte Beteiligungserträge 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) 2,8287 2,8287 2,8287 2,8287 2,8287 2, Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, 8) 0,0000 0,0000 ohne Schachteldividenden) 9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0, Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) 10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0,0006 0, Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 10.3 Ausländische Dividenden 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 10.6 Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) 10.9 Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 10) 11) 66, , , , , ,8681 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 11. Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 1,4239 1,4239 1,4239 1,4239 1,4239 1, Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 18, , , , , , KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0, KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 9) 10) 12) 18, , , , , , Auf bereits ausgezahlte Ausschüttungen abgezogene KESt 15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber 15.1 KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 0, Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0, Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2., 8.3. je Land 17.1 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus Aktien 17.2 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus Anleihen 17.3 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus ausländischer Subfonds 17

19 17.4 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus Aktien 17.5 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus Anleihen 17.6 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus ausländischer Subfonds 17.7 Zu Punkt 8.3 weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG>). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. 18

20 Steuerliche Behandlung je Thesaurierungsanteil des Meinl ATX Fonds Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Natürliche Personen Juristische im Rahmen Auszahlung: (auch OG, KG,...) Personen der Einkünfte mit ohne mit ohne aus Kapital- ISIN: AT0000A1AWA2 Option Option Option Option vermögen EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Fondsergebnis der Meldeperiode 132, , , , , , Zuzüglich 2.1 Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern auf Kapitaleinkünfte 1,6735 1,6735 1,6735 1,6735 1,6735 1, Steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) aus ausgeschüttetem Gewinnvortrag 2.6 Nicht verrechenbare Aufwände und Verluste aus Kapitalvermögen (Vortrag auf neue Rechnung) 3. Abzüglich 3.1 Gutschriften sowie rückerstattete ausländische QuSt aus Vorjahren Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) Gem. nationalen Vorschriften sonstige steuerfreie Zinserträge - zb Wohnbauanleihen 0,0000 0,0000 0, Steuerfreie Dividendenerträge Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0, Inlandsdividenden steuerfrei gem. 10 KStG 3,3245 3, Auslandsdividenden steuerfrei gem. 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG 2) 0,0000 0, Gemäß DBA steuerfreie Immobilienfondserträge Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 80% Gemäß DBA steuerfreie Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds 100% Gemäß DBA steuerfreie Bewirtschaftungsgewinne aus Immobiliensubfonds 3.5 Bereits in Vorjahren versteuerte Erträge aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 2 EStG 1988 und AIF Erträge 3.6 Erst bei Ausschüttung in Folgejahren bzw. bei Verkauf der Anteile 52, , ,3927 steuerpflichtige Einkünfte gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 (inkl. Altemissionen) 3.7 Mit Kapitalerträgen verrechnete steuerliche Verlustvorträge 4. Steuerpflichtige Einkünfte 11) 81, , , , , , Von den Steuerpflichtigen Einkünften endbesteuert 81, ,9143 3,3252 3, Nicht endbesteuerte Einkünfte 0,0000 0, , , , , Nicht endbesteuerte Einkünfte inkl. Einkünfte aus der Veräußerung 78,5898 von Schachtelbeteiligungen - davon Basis für die 'Zwischensteuer' ( 22 Abs.2 KStG) 4.3 In den steuerpflichtigen Einkünften enthaltene Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 des laufenden Jahres 78, , , , , , Summe Ausschüttungen vor Abzug KESt, ausgenommen an die 21, , , , , ,6122 Meldestelle bereits gemeldete unterjährige Ausschüttungen 5.1 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte ordentliche Gewinnvorträge 5.2 In der Ausschüttung enthaltene, bereits in Vorjahren versteuerte Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998 oder Gewinnvorträge InvFG 1993 (letztere nur im Privatvermögen) 5.4 In der Ausschüttung enthaltene Substanzauszahlung 13) 5.5 Nicht ausgeschüttetes Fondsergebnis 111, , , , , , Ausschüttung (vor Abzug KESt), die der Fonds mit der gegenständlichen Meldung vornimmt 21, , , , , , Korrekturbeträge 14) 6.1 Korrekturbetrag ausschüttungsgleicher Ertrag für Anschaffungskosten (Beträge, die KESt-pflichtig oder DBA-befreit oder sonst steuerbefreit sind) Erhöht die Anschaffungskosten, Ausnahme Zwischenausschüttungen 6.2 Korrekturbetrag Ausschüttung für Anschaffungskosten bei InvF und AIF 80, , , , , , , , , , , ,

21 7. Ausländische Erträge, DBA Anrechnung 7.1 Dividenden 7.2 Zinsen 7.3 Ausschüttungen von Subfonds 7.4 Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 1998, die im Ausland einem Steuerabzug unterlagen 8. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Von den im Ausland entrichteten Steuern sind 8.1 Auf die österreichische Einkommen-/Körperschaftsteuer gemäß DBA anrechenbar 4) 5) 6) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) (ohne Berücksichtigung des matching credit) Steuern auf Ausschüttungen ausländischer Subfonds (ohne Berücksichtigung des matching credit) Auf inländische Steuer gemäß DBA oder BAO anrechenbare, im Ausland abgezogene Quellensteuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4. EStG Zusätzliche, fiktive Quellensteuer (matching credit) 3) 8.2 Von den ausl. Finanzverwaltungen auf Antrag rückzuerstatten 6) 7) Steuern auf Erträge aus Aktien (Dividenden) Steuern auf Erträge aus Anleihen (Zinsen) Steuern auf Ausschüttungen Subfonds Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG Weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 8.4 Bedingt rückerstattbare Quellensteuern aus Drittstaaten mit Amtshilfe 0,0000 0, Begünstigte Beteiligungserträge 9.1 Inlandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 KStG) 8) 3,3245 3,3245 3,3245 3,3245 3,3245 3, Auslandsdividenden (steuerfrei gemäß 10 bzw. 13 Abs. 2 KStG, 8) 0,0000 0,0000 ohne Schachteldividenden) 9.4 Steuerfrei gemäß DBA 0,0000 0, Erträge, die dem KESt-Abzug unterliegen 9) 10) 11) 10.1 Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0,0007 0, Gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 10.3 Ausländische Dividenden 10.4 Ausschüttungen ausländischer Subfonds 10.6 Erträge aus Immobiliensubfonds, Immobilienerträge aus AIFs oder ImmoAIFs (ohne Aufwertungsgewinne) 10.9 Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (80%) Aufwertungsgewinne aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs (100%) Summe KESt-pflichtige Immobilienerträge aus Immobiliensubfonds, aus AIFs oder ImmoAIFs KESt-pflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 10) 11) 78, , , , , ,5891 EStG 1998 (inkl. Altemissionen) 11. Österreichische KESt, die bei Zufluss von Ausschüttungen in den Fonds einbehalten wurde 11.1 KESt auf Inlandsdividenden 8) 1,6735 1,6735 1,6735 1,6735 1,6735 1, Österreichische KESt, die durch Steuerabzug erhoben wird 9) 10) 12) 21, , , , , , KESt auf Zinserträge, soweit nicht gemäß DBA steuerfrei 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0,0002 0, KESt auf gemäß DBA steuerfreie Zinserträge 1) 12.3 KESt auf ausländische Dividenden 8) 12.4 Minus anrechenbare ausländische Quellensteuer 12.5 KESt auf Ausschüttungen ausl. Subfonds 12.8 KESt auf Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 27 Abs. 3 und 4 EStG 9) 10) 12) 21, , , , , , Auf bereits ausgezahlte Ausschüttungen abgezogene KESt 15. Angaben für beschränkt steuerpflichtige Anteilsinhaber 15.1 KESt auf Zinsen gemäß 98 Z.5 lit.e EStG 1988 (für beschränkt steuerpflichtige Anleger) 0, Außerhalb der Fonds-Melde-VO optional für AT-Fonds im Jahr EU-QuSt 0, Aufschlüsselung der Position 8.1., 8.2., 8.3. je Land 17.1 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus Aktien 17.2 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus Anleihen 17.3 Zu Punkt anrechenbare ausländische Steuern aus ausländischer Subfonds 20

22 17.4 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus Aktien 17.5 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus Anleihen 17.6 Zu Punkt rückerstattbare ausländische Steuern aus ausländischer Subfonds 17.7 Zu Punkt 8.3 weder anrechen- noch rückerstattbare Quellensteuern 1) Privatanleger können gemäß 240 Abs 3 BAO bei ihrem zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Rückerstattung der KESt stellen oder diese im Wege der Veranlagung zur ESt geltendmachen. Bei betrieblichen Anlegern erfolgt die Steuerfreistellung und die damit verbundene Anrechnung der KESt auf die ESt/KSt im Wege der Veranlagung. 2) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften, Norwegen sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 3) Der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 4) für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 5) Die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 6) Einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 7) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. Die erforderlichen Formulare sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen ( erhältlich. 8) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 9) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 10) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt pflichtigen Erträge (ohne Substanzgewinne gemäß 27 Abs 3 und 4 EStG>). Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw. rückerstattet werden. 11) Bei Privatstiftungen unterliegen diese Beträge der Besteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann). 12) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar. 13) Für bilanzierende Steuerpflichtige ist eine entsprechende Abwertung des Bilanzansatzes zu beachten. 14) Für Zwecke der Vermeidung einer Doppelbesteuerng erhöhen AG-Erträge die Anschaffungskosten, Ausschüttungen reduzieren die Anschaffungskosten des Fondsanteils. Die AK-Korrekturwerte werden bei Kundendepots, die der KESt unterliegen, vom depotführenden Kreditinstitut berücksichtigt. Laufende Kosten: 0,81 per 31. Oktober 2017 PTR (Portfolio Turnover Ratio): 13,46 per 31. Oktober

23 M E I N L AT X F O N D S F O N D S B E S T I M M U N G E N G E M Äß I NVFG Die Fondsbestimmungen für den Investmentfonds Meinl ATX Fonds, Miteigentumsfonds gemäß Investmentfondsgesetz 2011 idgf (InvFG), wurden von der Finanzmarktaufsicht (FMA) genehmigt. Der Investmentfonds ist ein Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und wird von der Julius Meinl Investment Gesellschaft m.b.h. (nachstehend Verwaltungsgesellschaft genannt) mit Sitz in Wien verwaltet. Artikel 1 Miteigentumsanteile Die Miteigentumsanteile werden durch Anteilscheine (Zertifikate) mit Wertpapiercharakter verkörpert, die auf Inhaber lauten. Die Anteilscheine werden in Sammelurkunden dargestellt. Effektive Stücke können daher nicht ausgefolgt werden. Artikel 2 Depotbank (Verwahrstelle) Die für den Investmentfonds bestellte Depotbank (Verwahrstelle) ist die Meinl Bank AG, Wien. Zahlstellen für Anteilscheine sind die Depotbank (Verwahrstelle) oder sonstige im Prospekt genannte Zahlstellen. Artikel 3 Veranlagungsinstrumente und grundsätze Für den Investmentfonds dürfen nachstehende Vermögenswerte nach Maßgabe des InvFG ausgewählt werden. Ziel der Veranlagungsstrategie des Fonds ist es den von der Finanzmarktaufsicht gemäß 75 Abs. 2 InvFG anerkannten österreichischen Aktienindex ATX nachzubilden. Die nachfolgenden Veranlagungsinstrumente werden unter Einhaltung des obig beschriebenen Veranlagungsschwerpunkts für das Fondsvermögen erworben. Wertpapiere 22

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