Geruchsimmissionsprognose
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- Gottlob Hase
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1 Geruchsimmissionsprognose für den Bebauungsplan Nr. 36 Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz Gutachten-Nr. G (Überarbeitete Fassung des Gutachtens G vom ) Datum: Tiergartenstraße 48, Dresden Telefon: Telefax:
2 Angaben zur Auftragsbearbeitung Auftraggeber: Ansprechpartner: Backhaus Hennig GmbH Schmiedeweg Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz Herr J. Hennig Telefon: /43250 Fax: / jens.hennig@backhaus-hennig.de Auftragsnummer: P160433UM.831 Auftragnehmer: GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH Postanschrift: GICON Großmann Ingenieur Consult GmbH Tiergartenstraße Dresden Projektbearbeiter: Dipl.-Ing. Frank Naumann Telefon: Telefax: f.naumann@gicon.de Berichtnummer: G Fertigstellungsdatum: B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 2 -
3 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Aufgabenstellung Standort und Umgebung 7 2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung Bestehende Bäckerei Vorgesehene Objekte auf der Erweiterungsfläche 11 3 Emissionsminderungsmaßnahmen Bestimmung der Emissionsmassenströme für die Ausbreitungsrechnung Einführung Abschätzung der Geruchsströme Bestehendes Backhaus Geplante Erweiterung des Backhauses Abschätzung für die Erweiterungsfläche (B-Plangebiet) Zusammenfassung der Eingangsdaten für Immissionsberechnung 17 5 Grundlagen für die Immissionsberechnung Berechnungsgrundlagen Bewertungsmaßstäbe Festlegung der Beurteilungsflächen Vorbelastungen 25 6 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung Zusammenfassende Bewertung Quellenverzeichnis Anhangverzeichnis Anhang 1: Quelldaten Anhang 2: Rechenprotokoll und Geruchszusatzbelastung im Beurteilungsgebiet Anhang 3: Meteorologische Daten Anhang 4: Auswahl eines repräsentativen Jahres B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 3 -
4 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Luftbild mit Kennzeichnung des B-Plangebietes als gestrichelte Linie (Quelle: Google Earth, Image 2017 CNES/Astrium, Stand: )... 8 Abbildung 2: Ausschnitt der Open Steet Map mit Darstellung des Beurteilungsgebietes (Radius: 875 m) und der B-Planfläche... 9 Abbildung 3: B-Planfläche mit Kennzeichnung der Geruchsimmissionsquellen Abbildung 4: Geländesteigung im Beurteilungsgebiet (blau, Radius: 875 m), Anemometerstandort (blaues Dreieck) Abbildung 5: Maßgebliche Beurteilungsflächen (125 m x 125 m) über dem Luftbild Abbildung 6: Wahrnehmungshäufigkeit Geruch in % auf den Beurteilungsflächen (125 m x 125 m), anlagenbezogene Zusatzbelastung im Nahbereich der Anlage Abbildung 7: Wahrnehmungshäufigkeit Geruch in % auf den Beurteilungsflächen (125 m x 125 m), anlagenbezogene Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet (Radius 875 m) Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Zusammenstellung der Geruchsströme in GE/s als Eingangsdaten für die Immissionsberechnung Tabelle 2: Immissionswerte für verschiedene Baugebiete gem. Nr. 3.1 der GIRL /1/ Tabelle 3: Beurteilungsflächen für die Immissionsberechnung Tabelle 4: Ergebnisse der Immissionsprognose, Immissionszusatzbelastung IZ B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 4 -
5 Abkürzungsverzeichnis AKTerm BImSchG BUF BUP DWD GIRL NHN OT Pkt. VDI Meteorologische Zeitreihe für ein Jahr Bundes-Immissionsschutzgesetz Beurteilungsfläche Beurteilungspunkt Deutscher Wetterdienst Geruchsimmissionsrichtlinie Normalhöhennull (Geodätische Höhe in Meter über Meeresspiegel) Ortsteil Punkt Verein Deutscher Ingenieure B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 5 -
6 1 Einführung 1.1 Aufgabenstellung Die Backhaus Henning GmbH betreibt gegenwärtig am Standort Zwenkau, Ortslage Rüssen-Kleinstorkwitz eine Bäckerei mit u. a. 12 Backöfen, einer Fettbackanlage, einem Restaurant und einem Backwarenverkauf. Das Backhaus wurde nach den Festlegungen des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 13 der Stadt Zwenkau (2006) errichtet, für den die zu erwartenden Geruchsimmissionsbelastungen ermittelt wurden (s. /11/). Innerhalb der nächsten Jahre plant die Firma neben zusätzlichen Park- und Spielflächen, die Errichtung folgender Objekte auf der nördlich des bestehenden Backhauses geplanten Fläche, von denen potentiell Geruchsemissionen ausgehen könnten: - Holzofenbackstube - Erlebnisbäckerei - Kaffeerösterei - Schokoladenmanufaktur - Kleinbrennerei. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür wurde der Bebauungsplan Nr. 36 Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Hennig GmbH, Stadt Zwenkau OT Rüssen-Kleistorkwitz aufgestellt, der auch die gewerbliche Fläche des Backhauses sowie zusätzliche Parkflächen mit einschließt. Das bestehende Backhaus, das noch baulich und anlagentechnisch auf den Flächen des bestehenden vorhabenbezogenen B-Plans Nr. 13 etwas erweitert werden soll, ist weiterhin als Gewerbegebiet (GE) eingestuft. Für die Fläche des B-Plans Nr. 36 wird behördlicherseits eine Geruchsimmissionsprognose gefordert, die neben den geplanten Objekten auch das bestehende Backhaus, einschließlich der noch geplanten Erweiterung prognostiziert. Auf der Grundlage von maximalen jährlichen Produktmengen und Betriebszeiten für die vorgesehenen Objekte, sollen die Geruchsemissionen nach Umsetzung der Planung abgeschätzt und die Geruchsimmissionsbelastung im Umfeld berechnet werden. In der vorliegenden Fassung wird aufgrund der Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde des LK Leipzig (Bearbeiterin: Frau Voigt) vom August 2017 die Größe der Beurteilungsfläche von 125 m x 125 m auf die gemäß GIRL kleinste mögliche Beurteilungsflächengröße von 50 m x 50 m geändert. Außerdem wurde dort für den Abluftkamin der Kaffeerösterei gefordert, die sehr hohe Geruchsstoffkonzentration von GE/m³, die nur in den letzten Minuten des ca. 30 minütigen Röstzyklusses gemessen wurde, für die gesamte Zeit des Röstens und Abkühlens anzusetzen. Deshalb ist eine Neuberechnung mit einer Verdopplung des Geruchsstoffstroms dieser Quelle vorgenommen worden B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 6 -
7 Weitere Änderungen werden nicht vorgenommen. Die genannte Stellungnahme enthält noch die Frage, warum als Ableithöhe nicht 10 m angesetzt wurde. Der Kamin der Kaffeerösterei wurde als stärkste Emissionsquelle mit einer Bauhöhe von 12 m angesetzt, um durch ausreichendes Überragen des Gebäudes eine freie Abströmung zu gewährleisten. Die übrigen Quellen wurden als konservative Annahme als Volumenquellen (Quader) mit der maximalen Gebäudehöhe angesetzt, da die Emissionen neben ggf. geplanten Abluftkaminen auch diffus über Türen und Fenster ins Freie gelangen. Außerdem wurde nach dem Grund der unterschiedlichen Modellierung der Emissionsquellen des Backhauses zwischen dem Gutachten /11/ und dem vorliegenden Gutachten gefragt. Zum Zeitpunkt der Prognose des Jahres 2006 mussten für das Backhaus Annahmen getroffen werden, obwohl die Gebäude- und Anlagenkonfiguration noch nicht konkret feststand. Bei Analyse der realisierten Ableithöhen der unterschiedlichen Abluftquellen muss jetzt konstatiert werden, dass ihr Abstand zum Flachdach nicht immer ausreicht, um in jedem Fall eine ungestörte Ableitung in den freien Luftraum zu gewährleisten, was bei den abzuleitenden Emissionen auch nicht zwingend erforderlich ist. Nur ist deshalb eine Modellierung als Punktquelle nicht sachgerecht, da eine Mitnahme der Geruchsemissionen in den Leewirbel des Gebäudes nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann. In VDI 3783 Bl. 13 wird in diesen Fällen empfohlen, derartige Quellen als senkrechte Linienquellen zwischen Geländeoberkante und Ableithöhe zu modellieren. Deshalb wurden die verschiedenen Punktquellen gruppenweise zu Volumenquellen zusammengefasst. Die so berechneten Immissionen werden bei diesem konservativen Ansatz allerdings stark überschätzt. Hinweis: Alle Änderungen gegenüber dem Gutachten vom werden blau dargestellt. 1.2 Standort und Umgebung Der Standort der Bäckerei befindet sich ca. 3 km südöstlich der Stadt Zwenkau, in der Ortslage Rüssen-Kleinstorkwitz. Die B-Planfläche wird durch folgende Nutzungen begrenzt: im Osten durch die Bundesstraße B2 und anschließend Ackerfläche im Norden durch Ackerfläche im Westen durch Ackerfläche und Grünflächen mit einem leerstehenden Wohnhaus im Süden durch die Ortslage Rüssen. Die bestehende Zufahrt zur Bundesstraße B2 und damit an das öffentliche Verkehrsnetz soll um ca. 100 m nach Norden verschoben werden. Im Südwesten reicht die geschlossene Wohnbebauung von Rüssen bis zu 120 m an das Backhaus heran B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 7 -
8 Einzelne Wohnhäuser sind im Süden nur 25 m (Schmiedeweg 2) und im Westen das z. Z. leerstehende Wohnhaus Schmiedeweg 1A ca. 65 m vom Backhaus entfernt. Für letztgenanntes Gebäude besteht Kaufabsicht durch die Backhaus Henning GmbH. Ein weiteres einzelnes Wohngrundstück befindet sich im Norden des Plangebietes (Zeitzer Straße 2) und besitzt zur Plangrenze einen Abstand von ca. 200 m. Die beiden folgenden Abbildungen zeigen den Nahbereich des B-Plangebietes im Luftbild sowie einen Kartenausschnitt mit dem gesamten Beurteilungsgebiet der Prognose. Abbildung 1: Luftbild mit Kennzeichnung des B-Plangebietes als gestrichelte Linie (Quelle: Google Earth, Image 2017 CNES/Astrium, Stand: ) B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 8 -
9 Abbildung 2: Ausschnitt der Open Steet Map mit Darstellung des Beurteilungsgebietes (Radius: 850 m) und der B-Planfläche 2 Anlagen- und Betriebsbeschreibung 2.1 Bestehende Bäckerei Gegenwärtig sind am Standort aus Sicht der Geruchsemissionen folgende Nutzungen/Anlagen vorhanden: 12 Backöfen 1 Fettbackanlage Restaurant und Verkaufsstelle mit einem Ladenbackofen und einem Holzbackofen B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz - 9 -
10 Knetmaschinen Der Arbeitsablauf zur Herstellung der Backwaren kann wie folgt zusammengefasst dargestellt werden: Auswahl und Vorbereitung der Rohstoffe (Mehl, Wasser, Hefe (bei Roggenbrot Sauerteig), Backmittel und Kochsalz; bei Feingebäck: Butter, Milch, Zucker, Marmeladen, Käse usw.) Abmischen und Führen des Teiges Kneten des Teiges Vorbereitung für den Backprozess (Ruhezeit bzw. Teigreifung) Backprozess o o In der ersten Phase des Backvorganges treten Kohlendioxid und Wasserdampf aus dem Teigling aus. Im Verlauf des Backprozesses wird der Teig in Gebäck umgewandelt, wobei folgende Ursachen für die Veränderung verantwortlich sind: - die Gerinnung der Klebereiweiße und die Verkleisterung der Stärke führen zu erhöhter Festigkeit - die Enzyme werden zerstört, Mikroorganismen abgetötet, der Wassergehalt sinkt infolge Verdampfung, das Produkt wird haltbarer - es werden zusätzliche Aromastoffe und Röstprodukte gebildet, die dem Gebäck den üblichen ureigenen Geschmack geben wesentliche Vorgänge, die hintereinander bei verschieden hohen Temperaturen ablaufen, sind die Krumenbildung bis zu einer Temperatur von ca. 100 C und die Krustenbildung im Außenbereich der Teiglinge bis zu einer Temperatur von ca. 200 C. Die Abgase der Backöfen werden über Abgaskamine ca. 2-3 m über Dach an die Atmosphäre abgegeben. Alle Öfen besitzen zur Rückgewinnung der Kondensationswärme aus dem eingesetzten Dampf sowie dem verdampften Wasser aus dem Produkt Schwadenkondensatoren. Die Fettbackanlage wird mit permanter Absaugung und Partikelfilter betrieben. Für den erforderlichen Luftaustausch im Gebäude sorgen zusätzlich 8 Hallenlüftungsanlagen sowie vier Raumlüftungsanlagen. Die Produktion läuft von So. 20:00 Uhr bis Mo. 15:00 Uhr und in diesem Rhythmus täglich bis Sa. 15:00 Uhr sowie zusätzlich am So. von :00 Uhr. Daraus ergibt sich eine wöchentliche Produktionsdauer von 119 h. Mit 52 Wochen pro Jahr folgt daraus eine maximale Emissionszeit der Öfen von h/a. Die Fettbackanlage kommt ganzjährig ca. 6 h pro Tag zum Einsatz B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
11 Insgesamt werden in der Anlage im Mittel täglich gebacken: ca Brote (ca g) ca Brötchen (ca. 50 g) und ca kg Feinback- und Konditoreiware (zu backender Anteil), davon St. Fettgebäck (ca. 40 g) = 480 kg Darüber hinaus werden ca ungebackene Brötchen und ca kg Feinbackund Konditoreiware (nicht zu backender Anteil) ausgeliefert. Geht man von einer Backzeit von ca. 19 Stunden pro Tag aus, ergeben sich somit im Mittel ca. 900 kg zu backende Fertigware pro Stunde. Außerdem befindet sich im Backhaus ein Restaurant mit Verkauf, das neben den Backund Konditoreiwaren auch diverse Speisen anbietet. Das Restaurant betreibt außer der Küche einen Holzofen für Brot sowie einen Ladenbackofen für Brötchen. Die Abluft wird an der Ostseite des Gebäudes über Dach abgeleitet. Die Öffnungszeiten sind Mo. bis Fr. von 6:00 19:00 Uhr, Sa. 6:00 18:00 und So. von 9:00 18:00 Uhr. Daraus ergibt sich eine Emissionszeit von h/a. Außerdem ist für die beiden kommenden Jahre die Neuanschaffung von drei Öfen bei teilweisem Ersatz der vorhanden geplant. Dadurch wird durch den Betreiber eine Erhöhung der mittleren täglichen Produktionsmenge von ca. 10 % prognostiziert. 2.2 Vorgesehene Anlagen/Objekte auf der Erweiterungsfläche Beim gegenwärtigen Stand der Planung sind Anordnung und Größe der auf dieser Fläche vorgesehenen Anlagen, von denen u. U. Geruchsemissionen ausgehen können, noch nicht festgelegt. Die konzipierten Objekte sollen in mehreren 2-geschossigen Gebäuden mit Giebeldach untergebracht werden. Die Grundfläche wird jeweils ca m aufweisen. Die maximale Betriebszeit ist für alle Anlagen von Mo. So. in der Zeit von 06:00 bis 20:00 Uhr vorgesehen. Daraus ergibt sich eine maximale Emissionszeit von h/a. Das gegenwärtige Konzept sieht Folgendes vor: a) Holzofenbackstube Als maximale tägliche Backmenge sind 300 Brote (je 1 kg) vorgesehen. Der Backvorgang entspricht dem in Pkt. 2.1 beschriebenen Verfahrensablauf. Lediglich die Beheizung des Ofens erfolgt statt mit Erdgas mit Buchenholz zur Erzielung einer aromatischeren Kruste. b) Erlebnisbäckerei mit gasbeheiztem Ofen B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
12 Es ist eine maximale Backmenge von 150 kgpro Tag konzipiert. Der Backvorgang entspricht dem in Pkt. 2.1 beschriebenen Verfahrensablauf. c) Kaffeerösterei Mit einer geplanten max. Jahresmenge von max kg/a, bzw. 27,4 kg/d ist die Anlage als (nicht genehmigungsbedürftige) Kleinrösterei einzustufen. Im Vergleich dazu sind Anlagen zum Rösten oder Mahlen oder Abpacken von gemahlenem Kaffee erst ab einer täglichen Verarbeitungsmenge von 500 kg/d im Sinne des BImschG als genehmigungsbedürftig nach Anhang 1 der 4. BImSchV (Nr ) einzuordnen. Bei derartigen Kleinröstereien ist allgemein der Einsatz eines erdgas- oderpropangasbeheizten Trommelrösters üblich. Der Röstvorgang dauert einschließlich der Abkühlung pro Charge ca. 30 Minuten. Bei angenommenem Einsatz eines 10 kg-rösters beträgt die tägliche Röstzeit und die möglichst schnelle Abkühlphase somit ca. 1,5 h und die Emissionszeit damit 548 h/a. Nach /8/ sind in der Abluft während des Röstens von Rohkaffee sehr hohe Geruchskonzentrationen von bis zu GE/m³ gemessen worden, wobei die höchste Konzentration nur in den allerletzten Minuten des Röstvorgangs auftritt. Dafür werden u. a. Amine und Mercaptane verantwortlich gemacht, die sich beim Röstprozess bilden. Die Gerüche werden zu Beginn des Röstvorgangs als heuartig beschrieben, der nach eigener Wahrnehmung im Nahbereich einer vergleichbaren Kleinrösterei anschließend von Geruch nach verbranntem Toastbrot abgelöst wird. Die Abluft des Rösters ist 3 m über dem First bei einer Dachneigung von mindestens 20 abzuleiten, um einen ungestörten Abtransport mit der freien Luftströmung und eine ausreichende Verdünnung der Abluft zu gewährleisten. Beim anschließenden Mahlvorgang und der Verpackung des Produkts tritt in der Raumluft der typische Geruch frischer Kaffebohnen auf, der hinsichtlich der Hedonik allgemein als angenehm empfunden wird. d) Schokoladenmanufaktur Mit einer geplanten max. Jahresmenge von kg/a, bzw. 5,5 kg/d ist die Anlage als nicht genehmigungsbedürftige Manufaktur einzustufen. Im Vergleich dazu sind Anlagen zur Herstellung von Kakaomasse aus Rohkakao erst ab einer täglichen Verarbeitungsmenge von 50 kg/d im Sinne des BImschG als genehmigungsbedürftig nach Anhang 1 der 4. BImSchV (Nr ) einzuordnen. In der Prognose wird davon ausgegangen, dass den Besuchern der gesamte mehrstufige Prozess von der rohen Kakaobohne über das Schälen, Rösten, mehrstufige Zerkleinern und Entgasen der Bohnen sowie der mehrstufigen Bearbeitung der Kakaomasse, bis zur Herstellung von diversen Schokoladenerzeugnissen gezeigt werden soll B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
13 Geruchsemissionen treten nach VDI 3893 /6/ v. a. beim Schälen, Rösten und Kühlen der Bohnen, bei der Entfernung flüchtiger Aromen aus der Kakaomasse und dem Conchieren durch Zusatz weiterer Zutaten auf. Obwohl die auftretenden Geruchsemissionen im Vergleich zum Kaffeerösten als wesentlich geringer beschrieben werden, ist die Abluft der verschieden Prozessschritte zu erfassen und ebenfalls 3 m über dem First bei einer Dachneigung von mindestens 20 abzuleiten, um einen ungestörten Abtransport mit der freien Luftströmung und eine ausreichende Verdünnung der Abluft zu gewährleisten. e) Kleinbrennerei Zum Sortiment der geplanten lebensmitteltechnischen Anlagen soll zukünftig auch eine kleine Brennerei für Obst und stärkehaltige Produkte gehören. Als Obergrenze ist eine jährliche Produktionsmenge an Alkohol von max. 500 l/a geplant. Die Verfahrensschritte lauten dabei: - Entkernen und Zerkleinern des angelieferten Obstes - Alkoholische Gärung in Gärbehältern während eines Zeitraums von bis zu 4 Wochen - Umpumpen der Maische in die beheizte Rohbrandblase, aus der der Alkohol verdampft und im Kühler kondensiert (Rohbrand, ca. 24 % Alkohol) - Nochmalige Destillation zur Erzeugung des Feinbrandes - Ggf. Verschneiden und Abfüllen. Geruchsemissionen treten v. a. beim permanenten Entweichen des CO 2 beim Gärprozess, durch die alkoholhaltige Luft bei Umfüllprozessen und beim Umgang mit der Maische auf. f) Produktherstellung E-Commerce Die Backhaus Hennig GmbH möchte mit ausgewählten Produkten (Dauergebäck, Schokolade, Kaffee, Weihnachtsgebäck) einen Internethandel betreiben. Die dabei ins Auge gefasste Menge von ca. max kg/a der geplanten Produkte sind bereits in den Mengenangaben der o. g. Objekte enthalten. Deshalb wird bei diesem Objekt auf die Bilanzierung zusätzlicher Geruchsemissionen im Weiteren verzichtet B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
14 3 Immissionsminderungsmaßnahmen Für das Backhaus können folgende Immissionsminderungsmaßnahmen für Gerüche genannt werden: - alle Abluftleitungen der Backöfen sind mit Schwadenkondensatoren ausgerüstet - die Fettbackanlage besitzt einen Partikelfilter - alle für die Geruchsemission relevanten Abluftströme werden über Dach in m Höhe abgeleitet. Als wesentliche Maßnahme zur Minimierung der Geruchsimmission der geplanten Objekte sind die beim Rösten von Kaffee sowie den Bearbeitungsschritten zur Herstellung von Kakaomasse auftretenden Abluftströme gemäß VDI 3781 Bl. 4 über ausreichend hohe Kamine über Dach abzuleiten. 4 Bestimmung der Emissionsmassenströme für die Ausbreitungsrechnung 4.1 Einführung Gerüche in Bäckereien entstehen primär durch den Backvorgang. Die vorhergehenden Arbeitsabläufe sind als ausgesprochen emissionsarm einzustufen. Durch die hohen Temperaturen in der Kruste laufen chemische Reaktionen ab, bei denen besonders zahlreiche Geschmackstoffe in erster Linie Melanoidine (Verbindungen aus Zuckern mit Aminosäuren), Furfurole, Zuckercouleur, Aldehyde und Ester gebildet werden. Bekannt sind noch über 70 weitere Stoffe, die in der Kruste entstehen können und die den Geschmack beeinflussen. Diese Aromastoffe entweichen durch die hohen Temperaturen im Backofen mit der Abluft, sie hinterlassen einen eher angenehmen Geruchseindruck. Eine ausreichend genaue, emissionstechnische Erfassung der gesamten Geruchsfreisetzung über Einzelstoffe ist somit nicht möglich. Geruchserhebungen bzw. Geruchsbegehungen im Bereich von Bäckereien und die Rückrechnung der ermittelten Immissionswerte auf die Verursacher ergeben eine spezifische, abgeschätzte Gesamtemission aus dem Ofen von Geruchseinheiten pro Kilogramm fertiger Backware, wobei dieser Wert von verschiedenen Faktoren (Produkt, Ofentemperatur, Backverfahren usw.) abhängt. Für die bestehenden und geplanten Anlagen werden Werte zur Geruchsemission aus anerkannten Literaturangaben herangezogen, da Messwerte der Anlage nicht vorliegen. Stoffdurchsätze und Emissionszeiten werden in Kap. 2 genannt B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
15 4.2 Abschätzung der Geruchsströme Bestehendes Backhaus Emissionen durch den Backvorgang In der Bäckerei kommen gegenwärtig 12 Backöfen zum Einsatz. Die Kapazität der Öfen ist abhängig vom Produkt und beträgt z.b. bei Brot 180 kg/h. Hergestellt werden durchschnittlich 900 kg Fertigware /h. Die Geruchsstoffe aus den Backöfen werden zum Teil über die Kamine abgeleitet. Ein weiterer Teil der Geruchsstoffe entweicht beim Öffnen der Ofentür und Abkühlen der Produkte in die Halle und wird vor allem über die Hallenentlüftungen über Dach ins Freie geführt. Es wird von einer hälftigen Aufteilung der Emissionen ausgegangen. Bei Ansatz einer spezifischen Geruchsstoffstrom von insgesamt GE/kg Fertigware (Maximalwert aus /8/) ergeben sich somit folgende Geruchsströme - Kamine: 800 GE/kg * 900 kg/h = 0,720 MGE/h bzw. 200 GE/s - Raumentlüftungen und bei Abtransport: 800 GE/kg * 900 kg/h = 0,720 MGE/h bzw. 200 GE/s Emissionen Fettbackgerät Weiterhin wird eine Fettbackanlage betrieben. Der Durchsatz beträgt ca. 80 kg Fertigware/Stunde. Das Gerät ist im Mittel täglich 6 Stunden im Einsatz. Die Geruchsstoffe der Fettbackanlage werden über die Absaugung mit Partikelfilter ins Freie geführt. Eine weitere Geruchsminderung erfolgt durch die Kondensation des Wasserdampfes. Für die Abschätzung wird das 6-fache des Maximalwertes aus /8/ als konservativer Ansatz verwendet: - Kamin GE/kg * 80 kg/h = 0,768 MGE/h bzw. 213 GE/s. Restaurant und Verkauf mit Küche, Ladenbackofen und Holzbackofen Das Restaurant bietet ganztags Frühstück, Mittagessen und Kaffee an. Für die tägliche Zubereitung von ca. 100 Essensportionen, das Backen von ca. 30 Broten und ca Brötchen (insgesamt 80 kg/d) werden folgende Emissionen abgeschätzt - Absauganlage: 1500 m³/h * 239 GE/m³ (Mittelwert aus /8/, Pkt 4.43) = 0,3585 MGE/h bzw. 100 GE/s - Kamin Holzback- und Ladenbackofen: 1600 GE/kg * 80 kg/12 h = 0,0107 MGE/h bzw. 3 GE/s B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
16 Diffuse Emissionen über Lagerung Fertigware und Auslieferung Für diese Emissionen wird ein Geruchsstrom von 10 % des bisher bilanzierten Gesamtstromes der Bäckerei, einschl. Fettbäckerei angenommen. Dieser wird über das gesamte Jahr angesetzt. Bei einem Gesamtstrom von 613 GE/s für die Bäckerei beträgt der anzusetzende Geruchsstrom somit 61 GE/s. Bei den Abtransporten kann durch ein Einzelfahrzeug zwar eine kurzfristige Geruchswahrnehmung im unmittelbaren Straßenbereich erfolgen, eine im Sinne der GIRL zu bewertende Geruchsimmission ist allerdings nicht gegeben (Eine Geruchsstunde liegt vor, wenn in 10 % einer Stunde, d. h. in 6 min/h eine Geruchswahrnehmung beobachtet wird). Bei der Bestimmung der anlagenbezogenen Zusatzbelastung werden daher im Weiteren die von den Transporten verursachten Geruchsemissionen nicht berücksichtigt Geplante Erweiterung des Backhauses Zur Berücksichtigung der geplantenerhöhung der Produktionsmenge um ca. 10 % werden in der Ausbreitungsrechnung, bis auf die Emissionen des Restaurants, alle Quellen der Bäckerei um 10 % gegenüber den im Pkt genannten Werten angehoben Abschätzung für die Erweiterungsfläche (B-Plangebiet) a) Für die Holzofenbackstube wird eine maximale Jahresmenge von kg/a angegeben. Zur Berücksichtigung der zusätzlich auftretenden Gerüche der Feuerung wird der für die Bäckerei verwendete maximale Emissionsfaktor aus /8/ verdoppelt: GE/kg * kg/a = 32,0 MGE/a bei h/a 1,7 GE/s. Zur Berücksichtigung von diffusen Emissionen wird dieser Wert in der Prognose auf insgesamt 10 GE/s erhöht. b) Für die Erlebnisbäckerei werden pro Tag max. 150 kg Fertigprodukt angesetzt. Mit dem max. Emissionsfaktor aus /8/ ergeben sich: GE/kg * 150 kg/d = 0,240 MGE/d mit 14 h/d 4,8 GE/s. Zur Berücksichtigung von diffusen Emissionen wird dieser Wert in der Prognose für dieses Objekt auf insgesamt 20 GE/s angehoben. c) Der maximale Jahresdurchsatz der Kaffeerösterei wird mit kg/a bzw. 27,4 kg/d angenommen. Nach /8/ sind in der Abluft während des Röstens Geruchskonzentrationen bis zu GE/m³ gemessen worden, wobei die höchste Konzentration nur in den allerletzten Minuten des Röstvorgangs auftreten. Als Abluftvolumenstrom werden für industrielle Trommelröster in /10/ 1 m³ Abluft/pro kg Rohkaffee und für die zugehörigen Kühler von 6 m³/abluft pro kg Rohkaffee angegeben. Da belastbare Herstel B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
17 lerangaben für die betrachtete Anlage nicht vorliegen, wird ein konservativ angesetzter mittlerer Abluftvolumenstrom von 60 m³/h verwendet und die oben genannte Maximalkonzentration, die nur während weniger Minuten am Ende des Röstzyklusses auftritt, für den gesamten Röst- und Kühlprozes von 548 h/a angesetzt. Kamin 60 m³/h * GE/m³ = 18 MGE/h bzw GE/s. Zur Berücksichtigung von diffusen Gerüchen im Gebäude werden für die Kaffeerösterei zusätzlich 10 GE/s als diffuse Quelle angesetzt. d) Zur Abschätzung von Geruchsströmen der geplanten Schokoladenmanufaktur kann nicht auf belastbare Literaturangaben zurückgegriffen werden. In der Ausbereitungsrechnung wird für die unter Pkt. 2.2 genannten Prozesse als konservativer Ansatz ein Geruchsstoffstrom von 500 GE/s als diffus emittierende Volumenquelle verwendet. e) Für die Abschätzung der Kleinbrennerei wird ein Emissionsfaktor aus /8/ verwendet, der die Gerüche aus Gärgasen und der alkoholhaltigen Luft bei Befüllvorgängen berücksichtigt: 0,07 MGE/l Alkohol * 500 l/a= 35 MGE/a bei 8760 h/a 1,1 GE/s. Zur Berücksichtigung weiterer diffuser Emissionen (z. B. Umgang mit der Maische) wird für das Objekt insgesamt eine Geruchsstoffstrom von 10 GE/s. angesetzt. 4.3 Zusammenfassung der Eingangsdaten für Immissionsberechnung Die Emissionen der bestehenden Bäckerei (Grundfläche: ca. 90 m x 75 m) werden zum weit überwiegenden Teil über Kamine oder Abluftschächte abgegeben, die über dem Flachdach des Backhauses münden. Die Kamine der 12 Backöfen sowie der Fettbackanlage weisen eine Bauhöhe von 2 3 m über Dach auf und besitzen eine freie senkrechte Abströmung. Die Abluftöffnungen der Hallen- und Raumluftabsaugungen befinden sich ca. 1 m über Dach und blasen horizontal aus. Das ca. 10 m hohe Hallendach des Backhauses besitzt im westlichen Teil außerdem zwei ca. 30 m x 15 m große podestartige Aufbauten, die das allgemeinen Hallenniveau von 10 m um einen Meter überragen. Demnach kann u. a. auch gem. VDI 3781E Bl. 4 /5/ eingeschätzt werden, dass kein ungestörter Abtransport mit der freien Luftströmung gegeben ist und ein Teil der geruchsbeladenen Abluft in die Rezirkulationszone des Gebäudes verfrachtet werden kann. Für diese Fälle gibt VDI 3783 Bl. 13 die Empfehlung, diese Emissionsquellen als Linienquellen von der Geländeoberkante (GOK) bis zur Austrittsöffnung zu modellieren. Deshalb wurden alle Quellen des Backhauses in Anlehnung an die VDI 3783Bl. 13 als senkrechte Linienquellen (Abluft Fettbackanlage, Abluft Küche) oder als Volumenquelle (Abluft Backöfen und Hallenabluft) modelliert. Als Grundfläche wird dabei der Gebäudeteil definiert, über dem sich alle Kamine der Backöfen und die Abluftöffnungen der Hallenentlüftungen befinden. Zur Berücksichtigung der diffusen Emissionen des Backhauses, für die B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
18 10 % der Emissionen der Backöfen und des Fettbackgerätes angesetzt wurden, ist der gesamte Gebäudekörper als Volumenquelle berücksichtigt worden. Da für die geplanten Objekte der Erweiterungsfläche keine Gebäudeanordnung vorgegeben wird, sind alle bilanzierten Emissionen der einzelnen Objekte in einer Volumenquelle mit der Grundfläche der Baugrenzen und einer Höhe von 8 m vereinigt worden. Einzige Ausnahme bildet der Abluftkamin der Kafferösterei, der ohne Berücksichtigung des Austrittsimpulses als Punktquelle mit 12 m Höhe in der Mitte der Baufläche modelliert wurde. Alle Emissionsquellen wurden konservativ als kalte Quellen angesetzt, d. h. es wurde keine thermische oder kinetische Überhöhung berücksichtigt. Eine Zusammenstellung aller relevanten Parameter der Emissionsquellen ist dem Anhang 1 und der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. ID Beschreibung Quellenart Tabelle 1: Zusammenstellung der Geruchsströme in GE/s als Eingangsdaten für die Immissionsberechnung Emissionszeit [h] Geruchsstoffstrom [GE/s] QB1 Kamine und Hallenabluft Backöfen Volumen QB2 Kamin Fettbackanlage Linie QB3 Abluftaustritt Küche und Verkauf Linie QB4 Diffuse Emissionen Backhaus Volumen QE1 Gebäude Holzbackofen, Erlebnisbäckerei, Kafferösterei, Schokoladenmanufaktur und Brennerei Volumen QE2 Kamin Kaffeerösterei Punkt QE3 Gärprozess der Kleinbrennerei und diffuse Emissionen aller Objekte der Erweiterungsfläche Volumen Die Lage der angesetzten Modellquellen ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
19 Abbildung 3: B-Planfläche mit Kennzeichnung der Geruchsimmissionsquellen B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
20 5 Grundlagen für die Immissionsberechnung 5.1 Berechnungsgrundlagen Die Berechnungen erfolgen gem. TA Luft mit dem Rechenmodell AUSTAL2000 (Version ). Zur Anwendung kam die Software AUSTALView (Version 9.1.0). Beurteilungsgebiet Das Beurteilungsgebiet nach GIRL setzt sich aus der Kreisfläche um den Emissionsschwerpunkt der Anlage, welcher dem 30-fachen der Schornsteinhöhe bzw. mindestens 600 m entspricht (vgl. Nr GIRL) und dem Einwirkungsbereich der Anlage, in dem der Immissionsbeitrag 2 % ist, zusammen. Das der Immissionsprognose zugrunde liegende Rechengebiet weist eine Größe von. 1,8 km x 2,5 km auf. Die Geruchshäufigkeit wird für ein Gebiet mit dem Radius von 850 m dargestellt. Damit wird das gesamte Beurteilungsgebiet gem. GIRL erfasst. Die Bestimmung des Rechengitters erfolgt nach den Vorgaben gem. Punkt 7 Anhang 3 TA Luft. Meteorologische Daten Analog zur Immissionsprognose des Jahres 2006 /11/ werden die meteorologischen Daten der Wetterstation des Flughafens Leipzig/Halle verwendet. Der DWD hat 2006 eine Qualifizierte Prüfung der Übertragbarkeit von Wetterdaten für den Standort in Zwenkau /12/ durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass die Daten der Station des Flughafens Leipzig/Halle für den Standort hinreichend repräsentativ sind. Als repräsentatives Jahr dieser Wetterstation wurde vom DWD in jüngerer Zeit die Jahresscheibe 2009 für den Zeitraum ausgewählt (s. Anhang 4). Die entsprechenden Meteorologiedaten sind in den Abbildungen in Anhang 3 grafisch dargestellt. Anemometerstandort Die Anemometerposition wurde so gewählt, dass eine mit der Messung der Wetterdaten vergleichbare Anströmung gewährleistet wird (freie Anströmung). Die Lage wird durch folgende Koordinaten (Gauß-Krüger Koordinaten, Streifen 3) charakterisiert (vgl. Abbildung 4): Rechtswert (x-koordinate): Hochwert (y-koordinate): Rauhigkeitslänge Die Rauhigkeitslänge ist für ein kreisförmiges Gebiet um den Schornstein festzulegen, dessen Radius das 10-fache der Bauhöhe des Schornsteins beträgt. Setzt sich dieses Gebiet aus Flächenstücken mit unterschiedlicher Bodenrauhigkeit zusammen, so ist eine B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
21 mittlere Rauhigkeitslänge durch arithmetische Mittelung mit Wichtung entsprechend dem jeweiligen Flächenanteil zu bestimmen und anschließend auf den nächstgelegenen Tabellenwert zu runden. Die Berechnung der Rauhigkeitslänge durch die Bestimmung der Landnutzungsklasse aus dem CORINE-Kataster von Deutschland ergibt einen gerundeten Wert von 0,5 m, der auch in /11/ verwendet wurde. Verdrängungshöhe Die Verdrängungshöhe ist gemäß Pkt. 8.6 Anhang 3 TA Luft als das 6-fache der Rauhigkeitslänge anzusetzen, bei dichter Bebauung als das 0,8-fache der mittleren Bebauungshöhe. Aufgrund der Charakteristik der Bebauung im Rechengebiet und in der näheren Umgebung der Anlage wird die Verdrängungshöhe als das 6-fache der Rauhigkeitslänge angesetzt. Berücksichtigung von Bebauung Einflüsse von Bebauung im Rechengebiet sind gemäß Pkt. 10 des Anhangs 3 TA Luft zu berücksichtigen. Beträgt die Schornsteinhöhe (Emissionshöhe) mehr als das 1,2-fache der Gebäudehöhen oder haben Gebäude, für die diese Bedingung nicht erfüllt ist, einen Abstand von mehr als dem 6-fachen ihrer Höhe von der Emissionsquelle, kann in der Regel folgendermaßen verfahren werden: Beträgt die Schornsteinbauhöhe mehr als das 1,7-fache der Gebäudehöhen, ist die Berücksichtigung der Bebauung durch Rauhigkeitslänge und Verdrängungshöhe ausreichend. Beträgt die Schornsteinbauhöhe weniger als das 1,7-fache der Gebäudehöhen und ist eine freie Abströmung gewährleistet, können die Einflüsse mit Hilfe eines diagnostischen Windfeldmodells für Gebäudeumströmung berücksichtigt werden. Im Umfeld der Anlage befinden sich neben dem Backhaus keine Gebäude, die gem. TA Luft zu berücksichtigen wären. Die vorhandenen und geplanten Anlagengebäude wurden als Volumenquelle modelliert. Geländeunebenheiten Unebenheiten sind gem. Anhang 3 Pkt. 11 TA Luft zu berücksichtigen, falls innerhalb des Rechengebietes Höhendifferenzen zum Emissionsort von mehr als dem 0,7-fachen der Schornsteinbauhöhe bzw. Emissionshöhe und Steigungen von mehr als 1:20 auftreten. Die Steigung ist dabei aus der Höhendifferenz über eine Strecke zu bestimmen, die dem 2-fachen der Emissionshöhe entspricht. Die Anlagenfläche liegt innerhalb der Leipziger Tieflandsbucht. Der Standort weist eine geodätische Höhe von ca. 135 m NHN auf. In Richtung Südwest fällte das Gelän B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
22 de wegen eines Tagebaurestloches innerhalb des Beurteilungsgebietes auf bis zu 120 m NHN. Aufgrund der gegebenen orografischen Situation ist eine Berücksichtigung der Geländeunebenheiten erforderlich. Die für die Verwendung eines diagnostischen mesoskaligen Windfeldmodells maximal zulässige Steilheit von 1:5 (0,2) wird im Beurteilungsgebiet nicht überschritten (vgl. Abbildung 4). Die Geländeunebenheiten werden daher mit Hilfe des diagnostischen Windfeldmodells TALdia berücksichtigt. Es werden die Geländedaten der Shuttle Radar Topography Mission (SRTM) verwendet. Abbildung 4: Geländesteigung im Beurteilungsgebiet (blau, Radius: 850 m), Anemometerstandort (blaues Dreieck) Statistische Sicherheit Gem. VDI 3783 Bl. 13 /3/ wurde die Berechnung zur Erzielung einer ausreichenden statistischen Sicherheit mit der Qualitätsstufe 1 und einem geschachtelten Rechennetz durchgeführt. Die statistische Unsicherheit der Berechnungsergebnisse ist dem Berechnungsprotokoll im Anhang 2 zu entnehmen. 5.2 Bewertungsmaßstäbe Die TA Luft /2/ enthält keine Anforderungen zur Begrenzung von Geruchsimmissionen. Die Bewertung von Geruchsimmissionen erfolgt anhand der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in der Fassung des Länderausschusses für Immissionsschutz /1/ B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
23 Eine Geruchsimmission ist nach GIRL als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung die in der folgenden Tabelle angegebenen Immissionswerte überschreitet. Bei den Immissionswerten handelt es sich um relative Häufigkeiten der Geruchsstunden. Tabelle 2: Immissionswerte für verschiedene Baugebiete gem. Nr. 3.1 der GIRL /1/ Wohn- und Mischgebiete Gewerbe-/ Industriegebiete Dorfgebiete 10 % 15 % 15 % Sonstige Gebiete, in denen sich Personen nicht nur vorübergehend aufhalten, sind entsprechend den Grundsätzen des Planungsrechts den Spalten 1 bis 3 zuzuordnen. Kleingartensiedlungen sind im Allgemeinen wie Gewerbegebiete zu beurteilen, wenn nicht die speziellen Randbedingungen des Einzelfalles entgegenstehen. Die Genehmigung soll gemäß Nr. 3.3 der GIRL auch bei Überschreitung der Immissionswerte nicht wegen der Geruchsimmissionen versagt werden, wenn der von der Anlage zu erwartende Immissionsbeitrag (anlagenbezogene Zusatzbelastung) auf keiner Beurteilungsfläche den Wert von 2 % überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung der vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht (so genannte Irrelevanzgrenze). Wesentlich ist gemäß GIRL, dass eine Geruchsimmission nur dann zu beurteilen ist, wenn diese bei der Erhebung mit hinreichender Sicherheit wahrzunehmen und zweifelsfrei ihrer Herkunft nach aus Anlagen oder Anlagengruppen erkennbar, d. h. abgrenzbar ist gegenüber Gerüchen aus dem Kraftfahrzeugverkehr, dem Hausbrandbereich, der Vegetation, landwirtschaftlichen Düngemaßnahmen oder ähnlichem. Das Auftreten von Ekel und Übelkeit auslösenden Gerüchen ist nach allgemeiner Auslegung der GIRL auch bei Unterschreitung der Geruchsimmissionswerte als erhebliche Geruchsbelästigung und schädliche Umwelteinwirkung zu werten. 5.3 Festlegung der Beurteilungsflächen Die Beurteilungsflächen sind gem. Nr der GIRL quadratische Teilflächen des Beurteilungsgebietes, deren Seitenlänge bei weitgehend homogener Geruchsbelastung i. d. R. 250 m beträgt. Eine Verkleinerung der Beurteilungsfläche soll gewählt werden, wenn außergewöhnlich ungleichmäßig verteilte Geruchsimmissionen auf Teilen von Beurteilungsflächen zu erwarten sind, so dass sie mit den Vorgaben nach Satz 1 nicht annähernd zutreffend erfasst werden können. Entsprechend ist auch eine Vergrößerung der Beurteilungsfläche zulässig, wenn innerhalb dieser Fläche eine weitgehend B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
24 homogene Geruchsstoffverteilung gewährleistet ist. Das quadratische Gitternetz ist so festzulegen, dass der Emissionsschwerpunkt in der Mitte einer Beurteilungsfläche liegt. Aufgrund der behördlichen Forderung werden Beurteilungsflächen mit einer Seitenlänge von 50 m x 50 m zur Auswertung festgelegt. Die Anforderungen der GIRL werden damit erfüllt. Die Lage der maßgeblichen Beurteilungsflächen ist der nachfolgenden Abbildung und Tabelle 3 zu entnehmen. Abbildung 5: Maßgebliche Beurteilungsflächen (50 m x 50 m) über dem Luftbild Tabelle 3: Beurteilungsflächen für die Immissionsberechnung BUF Erläuterung Immissionswert gem. GIRL [%] Entfernung zum Standort in m (Mittelpunkt der Bauflächen) WH Schmiedeweg 2 (leerstehend) WH Schmiedeweg 1A WH Lindenstraße 31A WH Zeitzer Str Lebenswelt Schule e.v. (Geschw.- Scholl-Weg 1) B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
25 5.4 Vorbelastungen Es wird eingeschätzt, dass sich innerhalb des Beurteilungsgebietes keine weiteren Anlagen mit immissionsrelevanten Geruchsstoffemission befinden. 6 Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung Die Ergebnisse der Berechnung im Nahbereich der Anlage sind für die Beurteilungsflächen von 125 m x 125 m der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen. Die Ergebnisse für das gesamte Beurteilungsgebiet sind im Anhang 1 dargestellt. Abbildung 6: Wahrnehmungshäufigkeit Geruch in % auf den Beurteilungsflächen (50 m x 50 m), anlagenbezogene Zusatzbelastung im Nahbereich der Anlage Tabelle 4: Ergebnisse der Immissionsprognose, Immissionszusatzbelastung IZ BUF Irrelevanzwert gem. GIRL Immissionswert gem. GIRL Wahrnehmungshäufigkeit Geruch in % der Jahresstunden Immissionszusatzbelastung IZ , , , , , B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
26 Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Geruchshäufigkeit vom derzeitigen und zukünftigen Anlagenbetrieb, außer für die BUF 1 und BUF 2, auf allen übrigen maßgeblichen Beurteilungsflächen den Irrelevanzwert von 2 % der Wahrnehmungshäufigkeit der Geruchsstunden gem. GIRL nicht überschreitet. Bei Einhaltung des Irrelevanzkriteriums ist gem. GIRL davon auszugehen, dass auf diesen Beurteilungsflächen die belästigende Wirkung einer ggf. vorhandenen Immissionsbelastung sich nicht relevant erhöht. Für die Beurteilungsflächen BUF 1 und BUF 2 ist zu prüfen, ob auch von anderen gewerblichen oder landwirtschaftlichen Anlagen relevante Geruchsimmissionen auf diese Wohnbebauung einwirken können. Da sich im Umkreis von 600 m um diese Flächen keine derartigen Anlagen befinden. kann auch für diese Beurteilungsfläche eine Überschreitung des für Wohngebiete geltenden Richtwertes von 10 % jährlicher Geruchshäufigkeit ausgeschlossen werden. 7 Zusammenfassende Bewertung Für die Fläche des Bebauungsplanes Nr. 36 Sondergebiet Tourismus und Gewerbe der Backhaus Henning GmbH, OT Rüssen-Kleinstorkwitz wurden die vom bestehenden sowie zukünftigen Betrieb des Backhauses sowie der geplanten Anlagen der nördlichen Erweiterungsfläche verursachten Geruchsemissionen konservativ abgeschätzt und die daraus resultierenden Immissionen über Ausbreitungsberechnungen bestimmt. Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass bis auf zwei Flächen mit Wohnbebauung, die Geruchswahrnehmung aller übrigen maßgebliche Beurteilungsflächen den Irrelevanzwert gem. GIRL nicht überschreitet, so dass dort die belästigende Wirkung einer ggf. vorhandenen Belastung durch die Anlage nicht relevant erhöht wird. Auch für die beiden Beurteilungsflächen, auf denen der Irrelevanzwert überschritten wird, kann wegen fehlender anderer relevanter Geruchsemissionen die Einhaltung des geltenden Richtwertes für Wohnbebauung der GIRL prognostiziert werden. Im Ergebnis der Immissionsprognose können somit erhebliche Belästigungen durch Geruchsemissionen und daraus resultierende Wahrnehmungshäufigkeiten durch das Backhaus sowie der auf der Planfläche in den nächsten Jahren geplanten Anlagen der Backhaus Henning GmbH ausgeschlossen werden B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
27 8 Quellenverzeichnis /1/ LAI - Länderausschuss für Immissionsschutz (2008): Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (GIRL Geruchsimmissions-Richtlinie), Fassung vom mit Ergänzung vom mit Begründungen und Auslegungshinweisen in der Fassung vom /2/ BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2002): Erste allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (TA Luft), Neufassung vom /3/ VDI - Verein Deutscher Ingenieure (2010): VDI-Richtlinie 3783, Blatt 13, Qualitätssicherung in der Immissionsprognose, Anlagenbezogener Immissionsschutz Ausbreitungsrechnung gem. TA Luft (Januar 2010) /5/ VDI - Verein Deutscher Ingenieure (2015): VDI-Richtlinie 3781, Blatt 4 (Entwurf), Umweltmeteorologie- Ableitbedingungen bei Abgasanlagen, Kleine und mittlere Feuerungsanlagen sowie andere als Feuerungsanlagen (Dezember 2015) /6/ VDI - Verein Deutscher Ingenieure (2011): VDI-Richtlinie 3893, Emissionsminderung, Anlagen zum Rösten von Kakao und zur Herstellung von Schokoladenmassen (Mai 2011) /7/ Unterlagen und Betreiberinformationen zum Bebauungsplan Nr.36 der Stadt Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz (April 2017) /8/ Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend (2009): Technische Grundlage für die Beurteilung von Einwirkungen, die beim Betrieb von Koch-, Selch-, Bratund Backanlagen auftreten können und Abhilfemaßnahmen (Technische Grundlage Gerüche ) /9/ DOOSE Otto, Verfahrenstechnik Bäckerei Gilde Fachverlag Alfeld SABO Franjo, Minderung von Gerüchen aus Gaststätten, Großküchen und der Lebensmittelherstellung, Tagungsband zum Seminar VDI-Wissensforum Gerüche in der Außenluft , St. Pölten /10/ Heiss, R. (1991): Lebensmitteltechnologie - Biochemische, chemische, mechanische und thermische Verfahren der Lebensmittelverarbeitung (Springer Verlag 1991) /11/ GICON GmbH (2006): Fachgutachten für Gerüche für die geplante Bäckerei am Standort Zwenkau, OT Rüssen-Kleinstorkwitz (Projekt-Nr. P06123 vom ) /12/ Deutscher Wetterdienst (2006): Qualifizierte Prüfung der Übertragbarkeit einer AKTerm nach TA Luft 2002 auf einen Standort in Zwenkau ( ) B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
28 Anhang 1 Quellendaten B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
29 Quellen-Parameter Source Parameters id = Quelle Nr. id = Source ID xq = X-Koordinate der Quelle xq = X-Coordinate of the Source yq = Y-Koordinate der Quelle yq = Y-Coordinate of the Source hq = Höhe der Quelle [m] hq = Source Height [m] aq = Länge in X-Richtung [m] aq = Length in X-Direction [m] bq = Länge in Y-Richtung [m] bq = Length in Y-Direction [m] cq = Länge in Z-Richtung [m] cq = Length in Z-Direction [m] wq = Drehwinkel der Quelle [Grad] wq = Source Rotation Angle [deg] vq = Abgasgeschw. der Quelle [m/s] vq = Source Discharge Velocity [m/s] dq = Durchmesser der Quelle [m] dq = Source Diameter [m] qq = Wärmestrom der Quelle [MW] qq = Source Thermal Flow [MW] sq = Zeitskala [s] sq = Timescale [s] lq = Flüssigwassergehalt des Schwadens [kg/kg] lq = Liquid water content of the plume [kg/kg] rq = Relative Feuchte des Schwadens [%] rq = Relative humidity of the plume [%] tq = Austrittstemperatur [ C] tq = Discharge Temperature [ C] ds = Beschreibung (optional, kein AUSTAL2000-Parameter) ds = Description (optional, no AUSTAL2000-parameter) id xq yq hq aq bq cq wq vq dq qq sq lq rq tq ds QB ,55 64, , Kamine und Hallenabluft Backöfen QB Kamin Fettbackanlage QB Abluftaustritt Küche und Verkauf QB ,69 77, , Diffuse Emissionen Backhaus QE ,45 90, , Gebäude Holzbackofen, Erlebnisbäckerei, Kafferösterei und Schokoladenman QE Kamin Kaffeerösterei QE ,82 131, , Kleinbrennerei und diffuse Emissionen B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
30 Anhang 2 Rechenprotokoll und Geruchszusatzbelastung im Beurteilungsgebiet B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
31 :43:20 AUSTAL2000 gestartet Ausbreitungsmodell AUSTAL2000, Version WI-x Copyright (c) Umweltbundesamt, Dessau-Roßlau, Copyright (c) Ing.-Büro Janicke, Überlingen, =============================================== Modified by Petersen+Kade Software, =============================================== Arbeitsverzeichnis: D:/PRJ_D/p160433c/erg0008 Erstellungsdatum des Programms: :06:28 Das Programm läuft auf dem Rechner "DD1UMPC01". ============================= Beginn der Eingabe ============================ > settingspath "C:\Program Files (x86)\lakes\austal View\Models\austal2000.settings" > settingspath "C:\Program Files (x86)\lakes\austal View\Models\austal2000.settings" > ti "p160433" 'Projekt-Titel > gx 'x-koordinate des Bezugspunktes > gy 'y-koordinate des Bezugspunktes > z 'Rauigkeitslänge > qs 1 'Qualitätsstufe > az "Leipzig_dwd_104690_2009_rr.akt" 'AKT-Datei > xa 'x-koordinate des Anemometers > ya 'y-koordinate des Anemometers > os +NESTING > gh "p grid" 'Gelände-Datei > xq > yq > hq > aq > bq > cq > wq > vq > dq > qq > sq > lq > rq > tq > odor??? 67?? 24 > xp > yp > hp > LIBPATH "D:/PRJ_D/p160433c/lib" ============================== Ende der Eingabe ============================= Existierende Windfeldbibliothek wird verwendet. Anzahl CPUs: 8 Die Höhe hq der Quelle 1 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 2 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 3 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 4 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 5 beträgt weniger als 10 m. Die Höhe hq der Quelle 7 beträgt weniger als 10 m. Festlegung des Rechennetzes: B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
32 dd x nx y ny nz Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 1 ist 0.11 (0.11). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 2 ist 0.11 (0.11). Die maximale Steilheit des Geländes in Netz 3 ist 0.16 (0.13). Die Zeitreihen-Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/zeitreihe.dmna" wird verwendet. Es wird die Anemometerhöhe ha=16.6 m verwendet. Die Angabe "az Leipzig_dwd_104690_2009_rr.akt" wird ignoriert. Prüfsumme AUSTAL 524c519f Prüfsumme TALDIA 6a50af80 Prüfsumme VDISP 3d55c8b9 Prüfsumme SETTINGS fdd2774f Prüfsumme SERIES 6d39fa24 ============================================================================= TMT: Auswertung der Ausbreitungsrechnung für "odor" TMT: 365 Tagesmittel (davon ungültig: 0) TMT: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-j00z01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-j00s01" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-j00z02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-j00s02" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-j00z03" ausgeschrieben. TMT: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-j00s03" ausgeschrieben. TMT: Dateien erstellt von AUSTAL2000_ WI-x. TMO: Zeitreihe an den Monitor-Punkten für "odor" TMO: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-zbpz" ausgeschrieben. TMO: Datei "D:/PRJ_D/p160433c/erg0008/odor-zbps" ausgeschrieben. ============================================================================= Auswertung der Ergebnisse: ========================== DEP: Jahresmittel der Deposition J00: Jahresmittel der Konzentration/Geruchsstundenhäufigkeit Tnn: Höchstes Tagesmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen Snn: Höchstes Stundenmittel der Konzentration mit nn Überschreitungen WARNUNG: Eine oder mehrere Quellen sind niedriger als 10 m. Die im folgenden ausgewiesenen Maximalwerte sind daher möglicherweise nicht relevant für eine Beurteilung! Maximalwert der Geruchsstundenhäufigkeit bei z=1.5 m ===================================================== ODOR J00 : 65.8 % (+/- 0.1 ) bei x= 232 m, y= -216 m (1: 29, 27) ============================================================================= Auswertung für die Beurteilungspunkte: Zusatzbelastung ====================================================== PUNKT xp yp hp ODOR J % ============================================================================= :13:14 AUSTAL2000 beendet B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
33 Abbildung 7: Wahrnehmungshäufigkeit Geruch in % auf den Beurteilungsflächen (50 m x 50 m), anlagenbezogene Zusatzbelastung im Beurteilungsgebiet (Radius 850 m) B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
34 Anhang 3 Meteorologische Daten B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
35 Abbildung: Windrichtungsverteilung der AKTerm Flughafen Leipzig/Halle B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
36 Abbildung: Häufigkeitsverteilung der Windgeschwindigkeiten und der Ausbreitungsklassen der AKTerm Flughafen Leipzig/Halle B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
37 Anhang 4 Auswahl des repräsentativen Jahres B-Plan Nr. 36 im Stadtgebiet Zwenkau OT Rüssen-Kleinstorkwitz
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