Flächennutzungsplanänderung in Dieding, Stadt Trostberg

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1 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str Planegg bei München Telefon +49(89) Telefax +49(89) Dipl.-Umweltwiss. Mirja Ansorge Telefon +49(89) Mirja.Ansorge@mbbm.com 20. Mai 2014 Flächennutzungsplanänderung in Dieding, Stadt Trostberg Gutachtliche Stellungnahme zu den möglichen Geruchseinwirkungen zweier Rinderhaltungen Bericht Nr. M114988/02 S:\M\PROJ\114\M114988\M114988_02_BER_1D.DOC : Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Stadt Trostberg Postfach Trostberg Dipl.-Umweltwiss. Mirja Ansorge Insgesamt 11 Seiten Müller-BBM GmbH HRB München USt-ldNr. DE Geschäftsführer: Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer, Dr. Edwin Schorer, Elmar Schröder, Norbert Suritsch

2 Inhaltsverzeichnis 1 Situation und Aufgabenstellung 3 2 Örtliche und meteorologische Gegebenheiten Standort Meteorologische Situation und Ausbreitungsbedingungen 4 3 Emissionsabschätzung 7 4 Immissionen Beurteilungsgrundlage Ergebnisse der Immissionsprognose 9 5 Grundlagen Mai 2014 Seite 2

3 1 Situation und Aufgabenstellung Die Stadt Trostberg führt derzeit die 4. Änderung des Flächennutzungsplans für die Bereiche Dieding und Oberfeldkirchen durch. In beiden Ortsbereichen ist die Ausweisung neuer Allgemeiner Wohngebiete vorgesehen. Im Zuge des Verfahrens (und als Grundlage für die anschließende Bebauungsplanung) sollen mögliche lufthygienische Auswirkungen (hier: mögliche erhebliche Belästigungen durch Gerüche) näher geprüft werden. In Dieding befinden sich nach Auskunft der Stadt Trostberg [4] zwei tierhaltende, landwirtschaftliche Betriebe (Rinderhalter), deren Auswirkungen bzgl. der Gerüche zu untersuchen und zu beurteilen sind. In Abstimmung mit der Stadt Trostberg sollen hierzu die Geruchsimmissionen überschlägig prognostiziert werden. Die Emissionen der beiden landwirtschaftlichen Betriebe wurden auf Basis einer am durchgeführten Ortseinsicht anhand von Betreiberangaben einschließlich einer zukünftigen Entwicklungsmöglichkeit der Betriebe ermittelt. Die Ergebnisse der überschlägigen Immissionsprognose und die Darstellung, mit welchen Immissionsbeiträgen an dem geplanten, neu auszuweisenden Wohngebiet im Sinne der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) zu rechnen ist, ist in der vorliegenden Stellungnahme dokumentiert. 20. Mai 2014 Seite 3

4 2 Örtliche und meteorologische Gegebenheiten 2.1 Standort In der nachfolgenden Abbildung 1 ist die Lage der landwirtschaftlichen Betriebe zum Plangebiet mit geplanter Ausweisung als Wohngebiet dargestellt. Dieding 4 Dieding 1 Abbildung 1. Lage der landwirtschaftlichen Betriebe und Plangebiet mit Ausweisung als Wohngebiet. 2.2 Meteorologische Situation und Ausbreitungsbedingungen Als meteorologische Datenbasis für die Immissionsprognose wurden die Daten der Station Mühldorf aus dem Jahr 2009 verwendet. In der Abbildung 2 ist die Windrichtungshäufigkeitsverteilung dargestellt. Es ist zu erkennen, dass an der Station Mühldorf das übergeordnete Windfeld mit der Verteilung der Windrichtungshäufigkeit in West-Ost-Richtung dominiert. Die Station Mühldorf spiegelt die am Standort Dieding aufgrund der Geländeorographie zu erwartenden meteorologischen Verhältnisse wider, so dass aus fachlicher Sicht die meteorologischen Daten der Station Mühldorf als repräsentativ für den Standort angesehen werden können. 20. Mai 2014 Seite 4

5 Abbildung 2. Windrichtungshäufigkeitsverteilung DWD-Station Mühldorf, 2009 [3]. Das Auftreten von Kaltluftabflüssen kann in gegliedertem Gelände grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Die Ortschaft Dieding liegt im Bereich eines nach Süden hin abfallenden Geländes. Die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen können aufgrund ihrer Oberflächenbeschaffenheit grundsätzlich als Kaltluftproduzenten dienen. Aus Norden anströmende Kaltluft wird aufgrund der vorliegenden Geländestruktur zunächst in Richtung Süden und anschließend in östliche Richtung abfließen. (vgl. Abbildung 3). 20. Mai 2014 Seite 5

6 Abbildung 3. Geländesteigung im Umgriff um die landwirtschaftlichen Betriebe und das Plangebiet in Dieding (Betriebsflächen rot umrandet; Fließrichtung der Kaltluft orange und blau). Zu Beginn einer Kaltluftsituation ist davon auszugehen, dass die von den Seitenhängen abfließende Kaltluft in Richtung Dieding gelangen kann. Im vorliegenden Fall wird diese an den Hängen abfließende Kaltluft im Talbereich von der Tallängskomponente (von West nach Ost) überlagert (vgl. blaue Markierung in Abbildung 3), die ein Abdriften der an den Talhängen abfließenden Kaltluft nach Osten und im weiteren Verlauf nach Nordosten bewirkt. Somit wird die über die beiden landwirtschaftlichen Betriebe abfließende Kaltluft kaum in das Ortsgebiet von Dieding eindringen. 20. Mai 2014 Seite 6

7 3 Emissionsabschätzung Als Ergebnis der durchgeführten Ortseinsicht am wurden folgende Tierplatzzahlen und Annahmen auf Basis der Betreiberangaben zum Betrieb der beiden Rinderhaltungen getroffen: Dieding 1 Der Betrieb Dieding 1 besteht aus zwei Stallungen, wobei in einem Stall 70 Milchkühe und in einem zweiten Stall ca. 70 weitere Tiere (Kälber und Jungvieh bis 2 Jahre) untergebracht sind. Hieraus errechnet sich eine Tiermasse von 117 GV. Unter Zugrundelegung des in der VDI 3894 Blatt 1 [1] angegebenen Geruchsemissionsfaktors von 12 GE/(s*GV) resultieren Geruchsemissionen in Höhe von 5,1 MGE/h. Auf der Hofstelle befinden sich außerdem vier Fahrsilos (Mais- und Grassilage) sowie ein Festmistlager. Da die Fahrsiloanlagen mit Breiten von etwa 8 m bzw. 7 m und Höhen von 2 m nicht dauerhaft geöffnet sind, wurde die effektive Anschnittfläche mit jeweils 19 m 2 bzw. 16 m 2 und 3 GE/m 2 *s (Maissilage) bzw. 6 GE/m 2 *s (Grassilage) angesetzt 1. Das Festmistlager emittiert auf einer Fläche von rund 77 m 2 mit 3 GE/m 2 *s. Aus diesen Annahmen resultieren Geruchsemissionen von in Summe 1,99 MGE/h für die Nebeneinrichtungen (Emissionsfaktoren auf Grundlage der VDI 3894 Bl. 1[1]). Der Betrieb plant eine Erhöhung der Tierplatzzahlen um 30 auf insgesamt etwa 170 Tiere. 1 Dieding 4 Der Betrieb Dieding 4 besteht ebenfalls aus einem Stall mit derzeit 75 Milchkühen und einem Stall für Jungvieh bis 2 Jahre (75 Tiere). Hieraus resultieren ausgehend von 136 GV und vom oben genannten Emissionsfaktor Geruchsemissionen in Höhe von 5,87 MGE/h. Der Betrieb verfügt über vier Fahrsilos (Mais- und Grassilage) mit Anschnittflächen von 13 m 2 und 16 m 2. Eine offene Güllegrube und ein Festmistlager emittieren Gerüche über eine Fläche von jeweils ca. 79 m 2. Bei der offenen Güllegrube wurde aufgrund der sich gebildeten festen Schwimmschicht eine Emissionsminderung von 50 % gegenüber dem Standardemissionsfaktor der VDI 3894 Bl. 1 angenommen. Aus diesen Angaben resultierten Geruchsemissionen in Höhe von 1,73 MGE/h 1. Der Betrieb plant in den nächsten Jahren eine Erweiterung um zusätzlich 75 Milchkühe oder 100 Mastbullen. Aufgrund der gemischten Lagerung (nur je ein Fahrsilo mit Mais- und Grassilage ist geöffnet) wird in der Ausbreitungsrechnung nur die Hälfte der Emissionen aus den Fahrsilos angesetzt. 20. Mai 2014 Seite 7

8 4 Immissionen 4.1 Beurteilungsgrundlage Zur Beurteilung des Schutzes vor erheblichen Belästigungen oder erheblichen Nachteilen durch Gerüche kann auf die Geruchs-Immissionsrichtlinie (GIRL) [2] zurückgegriffen werden. Diese ist in Bayern derzeit nicht rechtskräftig umgesetzt, wird aber mangels anderer Beurteilungsmaßstäbe regelmäßig zur Bewertung von Geruchsimmissionen herangezogen. Im Gegensatz zu Abstandsdiagrammen (vgl. TA Luft) werden in der GIRL Immissionswerte festgesetzt. Im Regelfall sind Gerüche, die nach ihrer Herkunft zweifelsfrei aus Anlagen erkennbar sind, dann als erhebliche Belästigung zu werten, wenn je nach Nutzung bestimmte Immissionswerte angegeben als relative Häufigkeiten von Geruchsimmissionen - überschritten werden. Gemäß Nr. 3.1 der Geruchsimmissions-Richtlinie sind von Anlagen herrührende Geruchsimmissionen dann als erhebliche Belästigung zu werten, wenn die Gesamtbelastung die in nachfolgender Tabelle 1 aufgeführten Immissionswerte überschreitet. Der Immissionswert der GIRL für Dorfgebiete gilt speziell für Anlagen der Nr. 7.1 der 4. BImSchV. Tabelle 1. Immissionswerte der Geruchsimmissions-Richtlinie [2]. Wohn- /Mischgebiete Gewerbe- /Industriegebiete Dorfgebiete 0,10 (10 %) 0,15 (15 %) 0,15 (15 %) Gemäß BauNVO 5 Abs. 1 dienen Dorfgebiete der Unterbringung von Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Gemäß den Vorgaben der GIRL ist bei der Zuordnung der Immissionswerte auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich Ihrer Entwicklungsmöglichkeit vorrangig Rücksicht zu nehmen. Nach [2] gelten im landwirtschaftlichen Bereich die o. g. Immissionswerte in erster Linie für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage. Bei der Anwendung der GIRL auf nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im landwirtschaftlichen Bereich ist in jedem Fall eine Einzelfallprüfung durchzuführen, da im Regelfall aufgrund der Ortsüblichkeit höhere Geruchsimmissionen hinzunehmen sind. Im Rahmen der Einzelfallprüfung sieht die GIRL im Dorfgebiet Immissionswerte von bis zu 20 % der Jahresstunden vor. Zudem soll nach Abschnitt 3.3 die Genehmigung für eine Anlage auch bei Überschreitung der Immissionswerte der GIRL nicht wegen der Geruchsimmissionen versagt werden, wenn der von der zu beurteilenden Anlage zu erwartende Immissionsbeitrag (Kenngröße der zu erwartenden Zusatzbelastung) auf keiner Beurteilungsfläche den Wert 0,02 (2 % der Jahresstunden) überschreitet. Bei Einhaltung dieses Wertes ist davon auszugehen, dass die Anlage die belästigende Wirkung einer vorhandenen Belastung nicht relevant erhöht (Irrelevanz der zu erwartenden Zusatzbelastung - Irrelevanzkriterium). Nach den Auslegungshinweisen zur Nr. 3.3 bezieht 20. Mai 2014 Seite 8

9 sich der Anlagenbegriff, für den die Prüfung der Irrelevanz durchgeführt wird, auf die Definition von genehmigungsbedürftigen Anlagen gemäß 4. BImSchV. Nach den Vorgaben der GIRL dürfen bei der Prüfung auf Einhaltung des Irrelevanzkriteriums die tierartspezifischen Gewichtungsfaktoren der GIRL nicht herangezogen werden. Wohnhäuser benachbarter Tierhaltungsanlagen sind nach den Vorgaben der GIRL nicht in die Betrachtung einzubeziehen, wenn die Betriebe die gleichen Tierarten halten. 4.2 Ergebnisse der Immissionsprognose Die Ergebnisse der Immissionsprognose sind in der nachfolgenden Abbildung 4 dargestellt. Die Geruchsimmissionen wurden mit Berücksichtigung des tierartenspezifischen Gewichtungsfaktors von 0,4 für Milchkühe mit Jungtieren bzw. Mastbullen ermittelt. Abbildung 4. Immissionskenngrößen (Geruchswahrnehmungshäufigkeit unter Berücksichtigung des tierartspezifischen Bewertungsfaktors für Milchviehhaltung von 0,4) der Zusatzbelastung durch die landwirtschaftlichen Betriebe Dieding 1 und Dieding 4 in Prozent der Jahresstunden; zu beurteilendes Plangebiet farbig, Rasterauflösung 25 m x 25 m. 20. Mai 2014 Seite 9

10 Der Abbildung kann entnommen werden, dass die Geruchswahrnehmungshäufigkeiten im Plangebiet im Bereich von 4 % der Jahresstunden im Osten bis maximal 9 % der Jahresstunden im Westen liegen. Weitere Geruchsemittenten sind nach Auskunft der Stadt Trostberg [4] nicht zu berücksichtigen bzw. nicht bekannt, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die berechneten Werte der Gesamtbelastung entsprechen. Zur Beurteilung der Geruchsimmissionen im Plangebiet wird der Geruchsimmissionswert für Wohn-/Mischgebiete von 10 % herangezogen, wobei im Übergangsbereich von Wohngebiet zum Dorfgebiet gemäß GIRL Beurteilungswerte von bis zu 15 % der Jahresstunden zulässig sind. Demnach wird der Immissionswert im Plangebiet durch den derzeitigen Bestand eingehalten. Bei der Prüfung ob der Standort grundsätzlich ein Entwicklungspotential für die Erweiterung der landwirtschaftlichen Betriebe aufweist, ist neben der geplanten Bebauung auch die bestehende Bebauung zu berücksichtigen. Bei dem Gebiet zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben und dem Plangebiet handelt es sich laut Flächennutzungsplan um ein Dorfgebiet (MD) [5]. Da das Gebiet im Übergang zum Außenbereich liegt, können hier Beurteilungswerte von % der Jahresstunden angesetzt werden. Der Abbildung 4 kann entnommen werden, dass an der nächstgelegenen bestehenden Wohnbebauung Zusatzbelastungen von mehr als 20% der Jahresstunden prognostiziert werden. Diese als ortsüblich anzusehenden Wahrnehmungshäufigkeiten überschreiten den Beurteilungswert von 20 % der Jahresstunden. Daraus kann geschlossen werden, dass die Entwicklungsfähigkeit der Betriebe aufgrund der vorhandenen Gemengelage bereits durch die bestehende Wohnbebauung limitiert wird. Aus gutachtlicher Sicht ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass sich durch das geplante Wohngebiet nachteilige Auswirkung hinsichtlich der Entwicklungsfähigkeit für die landwirtschaftlichen Betrieb ergeben. Dipl.-Umweltwiss. Mirja Ansorge 20. Mai 2014 Seite 10

11 5 Grundlagen Bei der Erstellung der Stellungnahme wurden die folgenden Unterlagen verwendet: [1] Verein Deutscher Ingenieure, Richtlinie VDI 3894 Bl. 1 (September 2011): Haltungsverfahren und Emissionen; Schweine, Rinder, Geflügel, Pferde. [2] Länderausschuss Immissionsschutz (LAI):Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen (Geruchsimmissions-Richtlinie) mit Begründung und Auslegungshinweisen, 10. September 2008 [3] Zeitreihe AKTerm der Station Mühldorf von DWD, Regionales Gutachtenbüro München. [4] der Stadt Trostberg, Bauamt, Fr. Auer, vom [5] Stadt Trostberg, Flächennutzungsplan 2020, Entwurf, Bearbeitungsstand Mai 2014 Seite 11

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