va LAG 16/1804 A18 / 1 fi). April 2014
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1 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des landes Nordrhein-Westfalen Der Minrster Minlstenum für Wirtschaft, Energie, Industne, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhem-Westfalen, DOsseidorf Vorsitzender des Unterausschusses Bergbausicherheit des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Frank Sundermann, MdL Platz des Landtags Düsseldorf LANDTAG NOROFn-iBN-WESTFALEN 16. WAHLPERiODE va LAG 16/1804 A18 / 1 fi). April 2014 Seite 1 von 1 Aktenzeichen (bel Antwort bitte angeben) VB Telefon Aktueller Stand und Grundlagen der Planungen für die langfristige Wasserhaltung in der Steinkohle Bericht der Landesregierung für die 12. Sitzung des Unterausschusses Bergbausicherheit Schreiben der Fraktion Bündnis 901 Die Grünen vom an den Vorsitzenden des Unterausschuss Bergbausicherheit Anlage: (40-fach) Sehr geehrter Herr Sundermann, die Fraktion Bündnis 901 Die Grünen hat zu dem Thema um einen schriftlichen Bericht der Landesregierung gebeten. Den beigefügten Bericht (Anlage), der mit dem Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz abgestimmt ist, bitte ich an die Mitglieder des Unterausschusses Bergbausicherheit weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Dienstsitz: Berger Allee DOsseidorf Telefon Telefax poststelle@mwelmh.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahnlimen 704, 709, 719 bis Haltestelle Roststraße
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3 Aktueller Stand und Grundlagen der Planungen für die langfristige Wasserhaltung in der Steinkohle - Bericht der Landesregierung - I. Anlass: Der subventionierte deutsche Steinkohlenbergbau wird Ende 2018 auslaufen. Die langfnstige Grubenwasserhaltung muss sorgfältig geplant werden. Zunächst ISt es Aufgabe der RAG AG, hierfür ein Konzept zu entwickeln und dem Land vorzulegen. Die Fraktion von Bündnis 90/ Die Grünen hat um Bericht der Landesregierung gebeten, der sowohl auf die verschiedenen Optionen und die dafür relevanten, angelegten Kriterien als auch auf mögliche Auswirkungen der Grubenwassereinleitung auf Gewässer an der Tagesoberfläche eingeht. 11. Aktueller Stand und Grundlagen der Planungen für die langfristige Wasserhaltung in der Steinkohle Am 7 Februar 2007 haben sich die Bundesregierung, die Landesregierungen Nordrhein-Westfalen und Saarland, die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie und die RAG Aktiengesellschaft darauf verständigt, die subventionierte Steinkohleförderung In Deutschland zum Ende des Jahres 2018 sozialverträglich zu beenden. Die Eckpunkte dieser Verständigung wurden in einer RahmenvereInbarung festgelegt. In Erfüllung dieser Rahmenvereinbarung wurde am 26. Juni 2007 die RAG Stiftung gegründet. Das Steinkohlefinanzierungsgesetz des Bundes vom stellt die Finanzierung u. a. der ab dem Zeitpunkt der Beendigung des subventionierten Stelnkohlenbergbaus weiter bestehenden Verpflichtungen der Bergbauunternehmen Sicher Die zur Zeit noch Steinkohle fördernden drei Bergwerke in Nordrheln-Westfalen werden spätestens zum Ende des Jahres 2018 stillgelegt. Zum Schutz des aktiven Stelnkohlenbergbaus müssen auf den aktiven Bergwerken und an verschiedenen Standorten Zentrale Wasserhaltungen betrieben werden. Die Wasserhaltungen erfüllen einerseits die slcherheitliche Aufgabe, die in Betneb befindlichen Bergwerke vor zulaufendem Grubenwasser zu schützen. Andererseits erfüllen Zentrale Wasserhal-
4 - 2- tungen untereinander die wasserwirtschaftliche Aufgabe, dass kein Grubenwasser an Übertrittstellen zu tieferen Wasserprovinzen unkontrolliert überläuft. Das Grubenwasser wird hierzu auf ein bestimmtes SchutznIveau bzw PumpnIveau begrenzt. Die Pumpniveaus der einzelnen Zentralwasserha!tungen fallen dem geologischen Einfallen folgend kaskadenartig vom südlichen Teil des Ruhrgebiets bis in den nördlichen Teil mit den aktiven Bergbaubereichen. Bei den Pumpniveaus gibt es daher erhebliche Unterschiede. So wird das Wasser auf der Zentralen Wasserhaltung Fnedlicher Nachbar in Bochum-Linden bei ca. 260 Meter Teufe angenommen, während die Grubenwasserannahme auf der Zentralwasserhaltung Zollverein In Essen bei ca Meter Teufe liegt. Dies korrespondiert auch In etwa mit der aktuellen GewInnungsteufe des aktiven SteInkohlenabbaus. Die Ausgestaltung der Zentralen Wasserhaltungen wurde an die schon erfolgten Bergwerksstilllegungen ständig angepasst. Seit dem Jahre 2005 sind die Stelnkohtenbergwerke Lohberg, Lippe, Walsum, Ost und West stillgelegt worden. Aufgrund dieser Bergwerksstilllegungen war zum Schutz der noch aktiven Bergwerke die Ernchtungen weiterer Zentralwasserhaltungen an den Standorten der stillgelegten Bergwerksbetnebe erforderlich, die an den Standorten Walsum, Lohberg, Fürst Leopold und Haus Aden in Betrieb genommen wurden Derzeitige Grubenwasserhaltungssituation Aktuell verfügen 12 Zentrale Wasserhaltungen über eine Betriebsplanzulassung (Hauptbetnebsplan): Einleitung in die Ruhr: ZWH Robert Müser (Bochum-Werne) ZWH Friedlicher Nachbar (Bochum-Linden) ZWH Heinrich (Essen-Überruhr) Einleitung In die Emscher' ZWH Hansa (Dortmund-Huckarde) ZWH Amalie (Essen-Altenessen) ZWH Concordia (Oberhausen) ZWH Carolinenglück (Bochum-Hamme) ZWH Zollverein (Essen-Katernberg)
5 - 3 - Einleitung in die Lippe ZWH Ost (Bergkamen) ZWH Fürst Leopold (Dorsten, Grubenwasser hat das Pumpniveau noch nicht erreicht) Einleitung In den Rhein ZWH Lohberg (Dinslaken, Grubenwasser hat das Pumpniveau noch nicht erreicht) ZWH Walsum (Duisburg, Grubenwasser hat das Pumpniveau noch nicht erreicht) Weiterhin werden auf den noch 3 in Betrieb befindlichen SteInkohlebergwerken entsprechende Haupt- und Nebenwasserhaltungen betneben: Bergwerk Prosper Hanlel (Bottrop) mit einer Einleitung In die Emscher, Bergwerk Auguste Victorla (Mari) mit einer Einleitung in die Lippe, Bergwerk Ibbenbüren Anthrazit (Ibbenbüren), mit einer Einleitung In die Ibbenbürener Aa bzw. Nebengewässer. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 73 Mio. m 3 Grubenwässer gehoben. Der Anteil der In den Zentralen Wasserhaltungen gehobenen Mengen betrug 63,4 Mio. m 3 Nähere Angaben über die Aufteilung der Mengen auf die einzelnen Standorte sind der Anlage B47 des dem Landtag vorliegenden Jahresbenchtes 2012 der Bergbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen zu entnehmen Grundlage der Planungen Die Planungen für die langfristige Wasserhaltung richten sich nach den geltenden Gesetzen und Verordnungen. Dabei sind die Auswirkungen hinsichtlich der Wasserwirtschaft sowie die Auswirkungen an der Tagesoberfläche infolge eines Grubenwasseranstiegs von Bedeutung. Bel den entsprechenden Zulassungen im Rahmen des Abschlussbetriebsplanverfahrens orientiert sich die Bergbehörde an den Ergebnissen eines von ihr beauftragten Gutachtens aus dem Jahre 2007 In Abhängigkeit von den unterschiedlichen hydrogeologischen Homogenbereichen, die Im Ruhrgebiet anzutreffen sind, und den möglichen verschiedenen Grubenwasseranstiegsszenarien
6 - 4- hat sich dieses Gutachten mit den Auswirkungen auf die unterschiedlichen Schutzgüter befasst. Es wurden entsprechende geeignete Monitoringkonzepte erarbeitet Aktueller Stand der Planungen für die langfristige Wasserhaltung Nach Stilllegung des Stelnkohlenbergbaus Ende 2018 besteht allem zum Schutz von Bergwerksbetrieben nicht mehr die sicherheitliche Notwendigkeit, Zentrale Grubenwasserhaltungen in der o. a. Anzahl zu betreiben und die Grubenwasserstände auf dem Niveau zu halten, wie es für die SteinkohlegewInnung notwendig war Die zu erwartenden technischen und wirtschaftlichen Optimierungsmaßnahmen bei den Zentralen Grubenwasserhaltungen werden eine Neuordnung der Grubenwasserprovinzen nach sich ziehen. Zu den wichtigsten Optimierungsmaßnahmen zählen: Neuordnung der ZentralwasserhaltungsprovInzen durch Stilllegung und Zusammenlegung einzelner Zentralwasserhaltungen Anheben des Pumpniveaus, Umbau von Grubenwasserhaltungen zu Brunnenbetrieben, Präpanerung neuer Wasserlösungsstrecken noch vor 2018 zur Durchleitung von Grubenwasser bis zu den Zukunftswasserhaltungen m Rheinnähe Im Kontext der politischen Entscheidungen zum Auslauf des subventionierten deutschen Stelnkohlenbergbaus und zur Bewältigung der EWIgkeitslasten des Steinkohlenbergbaus haben das Land Nordrhem-Westfalen und das Saarland mit der RAG Stiftung im Erblastenvertrag vom verschiedene Regelungen zur finanziellen Gewährleistung durch die öffentliche Hand getroffen. Dann ist im Hinblick auf die Maßnahmen der Grubenwasserhaltung festgelegt, dass die RAG-Stiftung die RAG AG veranlassen wird, unverzüglich ein Konzept mit dem Ziel der langfnstigen Optimierung der Grubenwasserhaltung zu entwickeln, dieses fortlaufend zu aktualisieren und den Ländern zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Die RAG AG ISt vom MWEIMH aktuell um Stellungnahme zum Sachstand gebeten worden. Sie hat dazu Folgendes mitgeteilt: "Im Erblastenvertrag ISt unter anderem geregelt, dass die RAG-Stiftung die RAG Aktiengesellschaft veranlasst, dem Land NRW ein Konzept mit dem Ziel der langfristigen Optimierung der Wasserhaltung vorzulegen.
7 - 5 - Dieses Konzept wird erstmalig 2014 vorgelegt und fortlaufend aktualisiert werden. Die RAG Aktiengesellschaft erarbeitet dieses Konzept derzeit und wird es demnächst der RAG-Stiftung vorlegen. Inhalt des Benchtes Ist der aktuelle Stand des Wasserhaltungskonzeptes der RAG Aktiengesellschaft, die Veränderungen des Konzeptes gegenüber dem KPMG-Gutachten von 2006 und Überlegungen zur langfnstigen Optimierung." 111. Auswirkungen auf Oberflächengewässer Welche Gewässer sind derzeit durch den Bergbau beeinflusst? In Nordrhein-Westfalen werden Grund- und Oberflächengewässer ebenso wie AbwassereInleitungen und die übertäglgen Einleitungen von Grubenwässern In die Vorfluter regelmäßig überwacht (s. a. LT-Bericht vom , Drucksache 16/1150). Derzeit werden In NRW in neun Gewässer Grubenwässer durch die Ruhrkohle AG (RAG) eingeleitet. Dies Sind der Borbecker Mühlenbach, die Emscher, die Ibbenbürener Aa, die Lippe, die Mettinger Aa, der Oelbach, die Ruhr und der Ruthenmühlenbach. Ir: den Rhein erfolgt derzeit keine Einleitung von Grubenwasser, da das PumpnIveau in den belden betreffenden zentralen Wasserhaltungen (s.o.) noch nicht erreicht 1St. Das eingeleitete Grubenwasser wird an der Einleitungsstelle In das Gewässer regelmäßig untersucht, um die Qualität zu überprüfen, die In der Einleiterlaubms festgelegten Anforderungen zu überwachen und die Gewässer vor nachteiligen Veränderungen durch die Einleitungen zu schützen. Die GrubenwassereInleitungen besitzen aus Sicht des Gewässerschutzes eine große Relevanz, Insbesondere die hohen Salz- und Metallkonzentrationen und -frachten sowie Nährstoffe wie Stickstoff spielen hierbei eine Rolle.
8 In welchen Gewässern haben die Einleitungen des Steinkohlebergbaus derzeit einen Einfluss auf die Erreichung des guten ökologischen Zustands gemäß WRRL? Stoffliche Belastungen In den Gewässereinzugsgebieten smd gemäß der Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmennchtlinie In den Jahren 2011 und 2012 bei folgenden Gewässern im erheblichen Umfang auf den Stemkohlebergbau zurückzuführen und können die Zielerreichung gemäß Wasserhaushaltsgesetz und europäischer Wasserrahmenrichtlinie ggf. in Frage stellen. Folgende Stoffe könnten an den aufgelisteten Gewässern für die Zielerreichung problematisch werden: Zink: Ems, Lippe Ammonium: Ems, Lippe ehlond: Ems, Emscher, Lippe Barium: Ems, E_mscher, Lippe, Ruhr Bor Ems Früher festgestellte Belastungen an Fossa Eugeniana / Niepkanal gehen auf die m zwischen eingestellten GrubenwassereInleitungen über Schacht Rossenray und Friedrich Heinrich zurück. Stoffliche Belastungen sind vor allem auf die (geogene) Beschaffenheit der Grubenwässer zurückzuführen. Neben dem Stemkohlenbergbau smd weitere Quellen für die Belastung der Oberflächengewässer verantwortlich (u.a. kommunale und mdustrielle Einleitungen, Landwirtschaft). Die Beeinträchtigung der Fischfauna durch das WärmeInventar der Grubenwässer Ist in der Regel als nicht signifikant zu bezeichnen. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass bei bestimmten Abflussverhältmssen das Temperaturregime vor allem In kleineren Gewässern beeinflusst wird. Beeinträchtigungen können daher Im lokalen Bereich der Grubenwassereinleitung Im Bereich der Wärmefahne auftreten Weiteres Vorgehen Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der BeWIrtschaftungsplanung gem. Wasserhaushaltsgesetz ISt es bis 2021, spätestens 2027 den guten ökologischen Zustand bzw das gute ökologische Potential In den Gewässern Nordrhein-
9 - 7 - Westfalens zu erreichen. Hierfür werden derzeit Im Rahmen der Erarbeitung der neuen BewIrtschaftungspläne für die Jahre 2016 bis 2021 die Maßnahmenprogramme aus dem ersten Bewirtschaftungsplan ( ) geprüft und aktualisiert. Die weitere Bewirtschaftungsplanung ist so auszurichten, dass die v.g. Ziele der EU WRRL erreicht werden. Im Rahmen dieser Planungen werden auch die durch Grubenwasser beeinflussten Gewässer zu betrachten sein, so dass sich hieraus In dem Prozess der Maßnahmenplanung auch (neue) Anforderungen an Grubenwassereinleitungen ergeben können.
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