Strategie. Schulobst- und -gemüseprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2017

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Strategie. Schulobst- und -gemüseprogramm. Rheinland-Pfalz. 1. August Juli 2017"

Transkript

1 Strategie für ein Schulobst- und -gemüseprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Rheinland-Pfalz im Durchführungszeitraum 1. August Juli 2017

2 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung Ausgangslage und Ziele des Programms Bisherige Umsetzung des Schulobst- und gemüseprogramms Ergebnisse der Evaluierung...6 Die erneute Befragung am Ende des Schuljahres 2010/11 ergab, dass Ziele des Programms und Schlussfolgerungen aus der Evaluierung Mittelausstattung des Programms Zielgruppe Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen Teilnehmende Einrichtungen Anzahl und Anteil der mit dem Programm erreichten Kinder Produktauswahl Zugelassenes Obst- und Gemüseangebot Berücksichtigung des jahreszeitlichen Angebots und der regionalen Verfügbarkeit der Produkte Genehmigung der Produktliste durch die zuständige Gesundheitsbehörde Flankierende Maßnahmen Beteiligung interessierter Kreise Modalitäten der Verteilung und Auswahl der Lieferanten Lieferanten, Organisation der Verteilung Umfang des Angebots Zeitpunkt der Verteilung des Obst- und Gemüseangebots Berichte, Überwachung, Bewertung und Kontrolle Anforderungen an Berichte von Begünstigten Überwachung der Umsetzung des Programms Bewertungskriterien und Bereitstellung von Bewertungsformularen Kontrolle der Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms Anlagen Beihilfeantrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission Artikel 4 (1) und Anhang II a Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse Obst und Gemüse (Auszug aus VO (EU) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil IX) Bananen (Auszug aus VO (EG) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil XI) Anbauumfang ausgewählter Obst- und Gemüsearten in Rheinland-Pfalz Billigung Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse (Schreiben des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie) Poster zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm...22

3 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Einleitung Die vorliegende Strategie dient als Grundlage zur Durchführung eines Schulobst- und - gemüseprogramms gemäß Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007, Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 des Rates vom 16. Dezember 2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung bestimmter Beihilfen und Erstattungen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission vom 07. April 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Gemeinschaftsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, verarbeitetem Obst und Gemüse sowie von Bananenerzeugnisse an Kinder in schulischen Einrichtungen im Rahmen eines Schulobstprogramms. Die nachfolgende Strategie bezieht sich auf das im Schuljahr 2009/10 begonnene regionale Schulobst- und -gemüseprogramm im Land Rheinland-Pfalz. 1. Ausgangslage und Ziele des Programms 1.1. Bisherige Umsetzung des Schulobst- und gemüseprogramms An dem Schulobst- und gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz können Schulen (Grund- und Förderschulen) sowie Kindertagesstätten teilnehmen. Neben der wöchentlichen Lieferung von frischem Obst und Gemüse umfasst das Programm auch pädagogische Begleitmaßnahmen, die von den teilnehmenden Einrichtungen durchgeführt werden. Teilnahme Schulen Seit dem 01. März 2010 beteiligt sich Rheinland-Pfalz am Schulobst- und gemüseprogramm der EU. Nach einem regional begrenzten Vorlauf kann das Programm seit dem Schuljahr 2010/11 flächendeckend an allen Grund- und Förderschulen 1 in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Im laufenden Schuljahr 2015/16 beteiligen sich 920 Grundschulen und 133 Förderschulen mit rund Schülerinnen und Schülern am Programm. Über 95 % aller Schülerinnen und Schüler in den genannten Schulformen nehmen damit am Programm teil. 1 Im Schuljahr 2014/15 bestanden in Rheinland-Pfalz 969 Grundschulen und 135 Förderschulen.

4 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Die hohe Akzeptanz des Programms in den Schulen wurde unter anderem erreicht durch ein vielfältiges Angebot an Obst und Gemüse, wobei die Schulen zwischen der Lieferung von Standardprodukten 2 und Standard- plus Sonderprodukten 3 wählen können, die Anlieferung in Klassenkisten. Diese Kisten enthalten das Obst und Gemüse portioniert entsprechend der jeweiligen Anzahl der Schüler/-innen in einer Klasse mit jeweils zwei verschiedenen Produkten. Die Aufgabe der Schulen besteht darin, das angelieferte Obst/Gemüse in die Klassen zu verteilen und den Verzehr möglichst im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks sicherzustellen. Zugleich ist es Aufgabe der Schulen, das Programm durch pädagogische Begleitmaßnahmen zu flankieren. Teilnahme Kindertagesstätten Beginnend mit dem Schuljahr 2012/13 erfolgte die schrittweise Ausweitung des EU- Schulobst- und -gemüseprogramms auf Kindertagesstätten. Im laufenden Schuljahr 2015/16 nehmen rund der rund Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz an dem Programm teil. Diese Einrichtungen werden von rund Kindern besucht. Die von den Schulen abweichenden Gegebenheiten in den Kindertagesstätten, insbesondere die dort in der Regel bestehende Möglichkeit zur Lagerung und Aufbereitung der angelieferten Früchte, erlauben eine vereinfachte Organisation der Belieferung (keine festen Vorgaben hinsichtlich Lieferzeitpunkt, keine Klassen-/Gruppenkisten). Flankierende Maßnahmen Mit der 2013 gestarteten Initiative Rheinland-Pfalz isst besser ( setzt das Land Rheinland-Pfalz umfangreiche Maß-nahmen zur Förderung eines gesunden Essverhaltens bei Kindern und Jugendlichen um, die sich speziell an Schulen und Kindertagesstätten richten. Ein zentraler Akteur der Initiative ist die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Rheinland-Pfalz angesiedelt beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westerwald- Osteifel, Koordinierungsstelle der Ernährungsberatung Rheinland-Pfalz. Die Vernetzungsstelle hat Empfehlungen und Anregungen zur Ausgestaltung pädagogischer Begleitmaßnahmen für Schulen und Kindertagesstätten im Rahmen des Schulobst- und gemüseprogramms erarbeitet. Diese stehen als Download zur Verfügung ( ). 2 Standardprodukte zeichnen sich dadurch aus, dass sie keine Aufbereitung wie Waschen, Schälen oder Zerteilen erfordern. 3 Als Sonderprodukte werden die Obst- und Gemüsearten behandelt, die vor dem Verzehr eine Zubereitung (Schälen, Schneiden) oder beim Verzehr den Einsatz von Hilfsmitteln (z.b. Messer, Löffel) erfordern.

5 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Die Vernetzungsstelle unterstützt die Träger von Schulen und Kindertagesstätten sowie die Verantwortlichen und Lehrkräfte bzw. Erzieherinnen und Erzieher in den Einrichtungen bei der Umsetzung einer gesundheitsfördernden Verpflegung und bei Maßnahmen der Ernährungsbildung. Die Empfehlungen der Vernetzungsstelle beruhen auf den Qualitätsstandards für die Schulverpflegung bzw. für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und beinhalten unter anderem ein tägliches, vielseitiges Angebot an Gemüse und Obst. Staatliche Einrichtungen unterstützen durch zahlreiche Initiativen Schulen und Kindertagesstätten bei der Ausarbeitung und Umsetzung von flankierenden Maßnahmen der Ernährungsbildung. Hierzu zählen: das Coaching-Projekt für Kindertagesstätten. Dieses Projekt wird von der staatlichen Ernährungsberatung der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum anboten. Es soll Kindertagesstätten darin unterstützen, Ernährungsbildung im pädagogischen Konzept der Kita zu verankern und so eine nachhaltige Wirkung der Ernährungsbildung zu erreichen. das Projekt Qualifizierungsprozess zur Verbesserung der Mittagsverpflegung, das sich an Schulen mit Mittagsverpflegung richtet. Dieses Projekt der Vernetzungsstelle Schulverpflegung bietet Schulen in Rheinland-Pfalz eine schrittweise Umsetzungshilfe auf dem Weg zu einer optimierten Schulverpflegung. Schulen werden angeleitet und unterstützt, die Verpflegung unter anderem mit Hilfe von Speiseplanchecks zu optimieren, mit Beteiligung der Schülerinnen und Schüler die Rahmenbedingungen für die Schulverpflegung zu verbessern und schließlich ein Verpflegungskonzept zu entwickeln, welches dauerhaft im Leitbild der Schule verankert wird. das aus neun Unterrichtseinheiten bestehende Unterrichtskonzepts Das ABC der Lebensmittel Grundschüler lernen mit allen Sinnen, das von der staatlichen Ernährungsberatung für Schulen erarbeitet wurde. ( Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Durchführung des Konzepts durch die Übernahme von Honorarkosten für Ernährungsfachkräfte, die einzelne Unterrichtseinheiten des Konzepts in den Schulen durchführen, und durch die kostenlose Bereitstellung des Handordners Das ABC der Lebensmittel, der Anleitungen, Kopiervorlagen und weitere Unterrichtsmaterialien zur Durchführung aller neun Unterrichtseinheiten enthält. das Projekt Kochtage an Schulen. Diese Kochtage werden mit Unterstützung von professionellen Köchen seit Sommer 2014 organisiert. Sie dienen der Verbesserung von Kochkompetenzen im Besonderen und der Wertschätzung für Lebensmittel im Allgemeinen. die Praxisbox Ernährungsbildung und das Praxisheft Clever essen in der Kita, die von der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.v. (LZG) entwickelt wurden. Sie werden allen am Programm teilnehmenden Kindertagesstätten kostenlos zur Verfügung gestellt werden (vgl. nachstehendes Foto).

6 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Praxisbox und Praxisheft enthalten Handreichungen, Bücher, Hefte, Poster und andere Materialien sowie Hilfestellungen, mit denen die Kindertagesstätten bei der Planung und Durchführung von Maßnahmen der Ernährungsbildung unterstützt werden. Mit diesen Angeboten werden die von den Schulen und Kindertagesstätten in eigener pädagogischer Verantwortung angebotenen und ausgestalteten pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützt. Weitere Angebote sind im Aufbau bzw. befinden sich in der Einführungsphase (vgl. Abschnitt 5) Ergebnisse der Evaluierung Im Schuljahr 2010/11 und erneut im Schuljahr 2013/14 wurde das Schulobst- und gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz durch ein unabhängiges Institut 4 evaluiert. Zentrales Element der Evaluierung war eine Befragung von Schülerinnen und Schülern an 13 Grundschulen, an der rund Schülerinnen und Schülern teilgenommen haben. In die Befragung waren Schulen im ländlichen Raum sowie Stadtschulen in sozialen Brennpunkten und in Stadtteilen mit gehobenem bürgerlichem Milieu einbezogen. Die Schülerbefragung zu Beginn des Schuljahres 2010/11 (Nullmessung) ergab: Die Kenntnisse über Obst und Gemüse und die Konsumhäufigkeit sind in sozialen Brennpunkten niedriger, nicht aber deren Beliebtheit. Der Konsum von Obst und Gemüse ist generell steigerungsfähig (nur ein Drittel aller Schülerinnen und Schüler isst täglich Obst oder Gemüse). Die erneute Befragung am Ende des Schuljahres 2010/11 ergab, dass sich der berichtete Konsum allgemein leicht verbessert hatte, der Konsum bei Mädchen weiterhin höher liegt als bei Jungen, der Verzehr von Obst und Gemüse in bürgerlichem Milieu leicht und in sozialen Brennpunkten deutlich gestiegen ist. Am Ende des Schuljahres 2012/13 erhielten in denselben Schulen die Schülerinnen und Schüler der dritten Jahrgangsstufe die gleichen Fragebögen wie bei der Befragung im Schuljahr 2010/11. Nach dreijähriger Teilnahme am Schulobst- und gemüseprogramm zeigte sich bei dieser Schülergruppe: Die Kinder aus sozialen Brennpunkten gaben im Vergleich zur Nullmessung signifikant häufiger an, täglich Obst und Gemüse zu essen. Damit zeigten sich im Jahr Institut trias research an der Universität Trier, Forschung, Beratung und Entwicklung im Gesundheitsund Sozialwesen, u.a. beauftragt mit der Evaluierung der Tätigkeit der Vernetzungsstelle Schulverpflegung, Evaluierung Schuleingangsuntersuchungen.

7 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ keine signifikanten Unterschiede mehr in der Häufigkeit des Verzehrs von Obst und Gemüse je nach sozialräumlichem Kontext. Ebenso haben im Vergleich zu 2010 mehr Jungen angegeben, täglich Obst und Gemüse zu essen, so dass auch die vormals bestehenden Unterschiede in der Häufigkeit des Konsums im Vergleich zu den Mädchen verschwunden sind. Im Vergleich zu 2010 stieg die Kenntnis der verschiedenen Obst- und Gemüsearten deutlich an gaben die Kinder an, 25,9 von 33 präsentierten Arten Obst und Gemüse zu kennen. Im Jahr 2013 waren es durchschnittlich 3,3 Arten mehr. Überdurchschnittlich war dabei der Kenntniszuwachs von Jungen und Kindern in ländlichen Schulen. Die begleitende Evaluierung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms in Rheinland-Pfalz wird fortgesetzt: In den Jahren 2013 und 2014 wurde im Rahmen der Einschulungsuntersuchung im Dienstbezirk des Gesundheitsamtes Trier (Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg) eine Elternbefragung durchgeführt und auf der Basis der erhobenen Daten eine Regionale Kinder-Ernährungsstudie zur Ernährungssituation der im Schuljahr 2014/15 eingeschulten Kinder 5 erstellt. Rund 80 Prozent der Zielgruppe 6 haben an der Befragung teilgenommen. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nur bei einem Fünftel der befragten Familien ein unbedenkliches Ernährungsverhalten vorliegt (täglicher Konsum von nicht zuckerhaltigen, fettfreien/-reduzierten Getränken; täglich Obst, Gemüse und Salat; ausreichende Zufuhr tierischer Proteine; kein täglicher Konsum von zuckerhaltigen Getränken sowie zucker- und fetthaltigen Speisen). Bei rund 40 Prozent der befragten Familien sind Obst und Gemüse nicht täglicher Bestandteil der Ernährung, wobei dieser Anteil bei statusniedrigeren Familien (Messgröße Bildungsabschluss der Eltern) auf über 50 Prozent ansteigt. Mit dem Schuljahr 2013/14 wurde eine Kohortenstudie begonnen, die eine Zielgruppe von rd. 300 Kindern in 10 Grundschulen während der gesamten Grundschulzeit begleiten soll. Es handelt sich dabei um Schulen, die nach dem sozialräumlichen Kontext ihres Einzugsgebietes als Schulen in sozialen Brennpunkten, in bürgerlichen Wohngebieten oder in ländlichen Räumen unterschieden werden können. Inzwischen liegen die Ergebnisse der Befragungen unmittelbar nach der Einschulung sowie am Ende des ersten und zweiten Schuljahres vor. 7 Dabei wurde die Befragung am Ende des zweiten Schuljahres um Erhebungen zum Verzehr hochkalorischer Lebensmittel ergänzt (Eis, Schokoriegel, Chips, Hamburger, Pommes Frites, Pizza u.a.). Es zeigt 5 Prof. Hans Braun, Prof. Rüdiger Jacob, Regionale Kinder-Ernährungsstudie im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung 2013/2014 Ergebnisbericht, Trier, Zielgruppe der Befragung waren die Eltern alle Kinder, die zur Einstellungsuntersuchung vorgestellt wurden. 7 Prof. Hans Braun, Prof. Rüdiger Jacob, Befragung der Schüler des 2. Schuljahres im Rahmen der Kohortenstudie Schulobstprogramm Rheinland-Pfalz Ergebnisbericht, Trier, 2015.

8 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ sich, dass hinsichtlich der Beliebtheit von Obst und Gemüse keine Unterschiede zwischen den Schülerinnen und Schülern aus den verschiedenen sozialräumlichen Kontexten bestehen, wohl aber bezogen auf die Vielfalt der tatsächlich verzehrten Obst- und Gemüsearten. Schülerinnen und Schüler an Brennpunktschulen haben eine deutlich geringere Vielfalt an Obst- und Gemüsearten gegessen als Kinder aus Vergleichsgruppen. In allen Vergleichsgruppen zeigt sich ein relativ hoher Konsum hochkalorischer Lebensmittel, wobei dieser als täglicher Konsum bei Kindern in sozialen Brennpunkten überdurchschnittlich hoch ist. Insgesamt lässt sich auf Grundlage der bisherigen Evaluierungsergebnisse für Rheinland- Pfalz festhalten: Die Schülerinnen und Schüler kennen durch das Schulobst- und gemüseprogramm insgesamt mehr Obst und Gemüse. Die Schülerinnen und Schüler essen häufiger Obst und Gemüse. Dies gilt insbesondere für Kinder in sozialen Brennpunkten. Dort besteht aber weiterhin ein besonderer Handlungsbedarf (Verstetigung der positiven Ernährungsgewohnheiten, Ansprache der Familien). Die Aktivitäten der Ernährungsbildung in den Schulen und Kindertagesstätten sollten kontinuierlich fortgesetzt werden, um über eine nachhaltige Auseinandersetzung mit Fragen der gesunden Ernährung zu einer weiteren Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten beizutragen Ziele des Programms und Schlussfolgerungen aus der Evaluierung Ziel des rheinland-pfälzischen Schulobst- und -gemüseprogramms ist es, Kinder, die Kindertagesstätten, Grundschulen oder Förderschulen besuchen, durch ein regelmäßiges und vielseitiges Angebot an Obst und Gemüse zusätzlich zum Angebot im Rahmen der Mittagsverpflegung nachhaltig zu einem vermehrten Verzehr von Obst und Gemüse zu motivieren. Die teilnehmenden Kinder sollen durch ein möglichst vielfältiges Angebot die verschiedenen Gemüse- und Obstarten kennen und schätzen lernen. Sie sollen diese Wertschätzung auch in ihre Familien tragen. Die Kinder sollen außerdem den Umgang mit frischem Gemüse und Obst üben, damit sie das vielfältige Angebot zukünftig gut nutzen können. Dadurch soll langfristig eine Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung erreicht werden. Zugleich soll ein Anstoß zur Weiterentwicklung und Intensivierung von Maßnahmen der Ernährungsbildung in den Schulen und Kindertagesstätten gegeben werden. Als Schlussfolgerung aus den Ergebnissen der Evaluierung wurde das Programm dahingehend weiterentwickelt, dass stufenweise eine Intensivierung und Ausweitung des Programms erfolgte durch - die Einbeziehung von Kindertagesstätten und

9 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ ein verstärktes Angebot in Schulen in sog. Sozialen Brennpunkten (Erhöhung auf 2 Lieferungen/Woche). Mit dem Schuljahr 2015/16 wurde diese Form der Intensivierung auch auf Kindertagesstätten ausgedehnt, die in einem vergleichbaren sozialen Umfeld belegen sind. über die Ausschreibung der Lieferungen weiterhin eine verlässliche Versorgung aller teilnehmenden Schulen und Kindertagesstätten gewährleistet bleibt. Zugleich werden durch die Ausgestaltung der Ausschreibungsbedingungen eine Vielfalt der angebotenen Obst- und Gemüsearten sichergestellt, eine verstärkte Einbindung regionaler Obst- und Gemüseerzeuger ermöglicht und ressourcenschonende Synergieeffekte über eine gemeinsame Belieferung von Schulen und Kindertagesstätten durch den selben Lieferanten innerhalb räumlich abgegrenzter Gebiete erzielt. 2. Mittelausstattung des Programms Die vorgesehenen Mittel sollen ausschließlich für die Abgabe von Obst und Gemüse einschließlich Logistik, Kommunikation, Überwachung und Bewertung eingesetzt werden (Verordnung (EG) Nr. 288/2009, Artikel 5, Absatz 1 a)). Bei den vom Mitgliedstaat aufzubringenden Mitteln handelt es sich ausschließlich um Mittel des Landes Rheinland- Pfalz. Beiträge Dritter sind nicht vorgesehen. Beihilfefähige Kosten gem. Art. 5 der VO (EG) Nr. 288/2009 (für die Abgabe von Obst und Gemüse einschl. Logistik, Ausrüstung, Kommunikation, flankierende Maßnahmen, Überwachung und Bewertung) Insgesamt davon EU Davon Mitgliedstaat (einschl. privater Sektor) Ein Teil der vom Mitgliedstaat getragenen Mittel dient der Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit für das Schulobst- und -gemüseprogramm sowie von Kosten, die mit der Durchführung bestimmter flankierender Maßnahmen verbunden sind. Hierfür ist ein Betrag in Höhe von bis zu vorgesehen. Ein nach Art. 4 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 288/2009 der Strategie beizufügender Beihilfeantrag ist unter Abschnitt 9.1 eingestellt. 3. Zielgruppe 3.1. Zugrunde gelegte Kriterien bei der Auswahl der Zielgruppe Das Programm richtet sich an Kinder in Kindertagesstätten (ca. 2 bis 6 Jahre), Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter (ca. 6 bis 10 Jahre) sowie an ältere Schülerinnen und Schüler, soweit diese Förderschulen besuchen. Ein überdurchschnittlicher Anteil der Schülerinnen und Schüler dieser dritten Altersgruppe stammt aus einem sozialen Umfeld, in dem hinsichtlich der Ernährungsbildung und der

10 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Ernährungsgewohnheiten ein besonderer Handlungsbedarf gesehen wird (sog. Soziale Brennpunkte) Angewandte Kriterien zur Auswahl der Einrichtungen Teilnehmende Einrichtungen In Rheinland-Pfalz können Kindertagesstätten, Grundschulen einschließlich Schulkindergärten und Förderschulen, vergleichbare Bildungseinrichtungen (organisatorisch verbundene Grund- und Realschulen plus) am Programm teilnehmen. Zur Teilnahme ist eine Anmeldung erforderlich. Sie ist für alle Einrichtungen freiwillig Anzahl und Anteil der mit dem Programm erreichten Kinder In Rheinland-Pfalz besuchen rund Schülerinnen und Schüler (2014/15) Grundschulen und vergleichbaren Bildungseinrichtungen, fast Schülerinnen und Schüler (2014/15) Förderschulen und rund Kinder (2012) Kindertagesstätten. Es wird damit gerechnet, dass rund 90 % dieser Kinder an dem EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz teilnehmen werden. 4. Produktauswahl 4.1. Zugelassenes Obst- und Gemüseangebot Zugelassen sind frische Erzeugnisse des Sektors Obst und Gemüse sowie frische Bananenerzeugnisse gemäß Verordnung (EU) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil IX: Obst und Gemüse und Teil XI: Bananen (vgl. Abschnitt 9.2). Dabei kann im Rahmen der Beauftragung von Lieferanten auf Grund vorliegender Erfahrungen eine Einschränkung des Umfangs der zugelassenen Obst- und Gemüsearten erfolgen Berücksichtigung des jahreszeitlichen Angebots und der regionalen Verfügbarkeit der Produkte Bei der Auswahl der gelieferten Produkte ist das jahreszeitliche (saisonale) Angebot der Früchte zu berücksichtigen. Zur Reduzierung von Umweltbelastungen auf Grund langer Transportwege und des Einsatzes von chemisch-synthetischen Dünge- und Pflanzenschutzmitteln sollen überwiegend solche Produkte eingesetzt werden, die regional verfügbar sind oder nach den Regeln des ökologischen Landbaus erzeugt werden (Angaben zum Anbauumfang ausgewählter Obst- und Gemüsearten in Rheinland-Pfalz vgl. Abschnitt 9.3).

11 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Genehmigung der Produktliste durch die zuständige Gesundheitsbehörde Die zuständige Gesundheitsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, das rheinland-pfälzische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, hat das gemäß Abschnitt 4.1 zugelassene Obst- und Gemüseangebot nach Artikel 3 (2) der Verordnung (EG) Nr. 288/2009 genehmigt (vgl. Abschnitt 9.4). 5. Flankierende Maßnahmen Die flankierenden Maßnahmen sollen die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Schulobstund -gemüseprogramms steigern. Sie sollen die Bedeutung eines regelmäßigen Obst- und Gemüseverzehrs ganzheitlich vermitteln, das heißt in Theorie und Praxis, durch Einflussnahme auf das Verhalten und auf die Verhältnisse. Auf diese Weise soll sich das Ernährungsverhalten der Kinder langfristig verbessern. Flankierende Maßnahmen können sowohl von der Schule oder Kindestagesstätte selbst als auch in enger Abstimmung mit den Lehr- und Erziehungskräften - von externen Partnern, z. B. Landwirtschaftlichen Betrieben, Landfrauenverband, Landeszentrale für Umweltaufklärung (LZU), LZG, durchgeführt werden. Ausgehend von der vorgenannten Zielsetzung sind nachstehende drei Kategorien an flankierenden Maßnahmen vorgesehen: die Einbindung der im Rahmen des Programms gelieferten Früchte in die gemeinsame (Frühstücks-)Pause im Klassenverband der Schule bzw. in der Kindergartengruppe. Soweit möglich, sind die Kinder in die Aufbereitung der gelieferten Früchte (Schälen, Zerteilen) einzubeziehen. die Durchführung von Unterrichtseinheiten und Projekten/Projekttagen. Vorrangig sollen hierbei evaluierte Konzepte zur Gestaltung von Unterrichtseinheiten zugrunde gelegt werden. Hierzu zählen insbesondere nachstehende Unterrichtseinheiten: ABC der Lebensmittel, AID-Ernährungsführerschein, Klasse Nähere Informationen zu diesen Unterrichtseinheiten sowie zu Materialien und Vorlagen, die der Vorbereitung von Projekten/Projekttagen in Schulen und Kindertagesstätten dienen, werden den Schulen und Kindertagesstätten über das Internet bereitgestellt (vgl. Ausführungen zu Empfehlungen und Anregungen zur Ausgestaltung pädagogischer Begleitmaßnahmen in Abschnitt 1.1). der Besuch außerschulischer Lernorte. Hierzu zählen vorrangig Besuche auf landwirtschaftlichen Betrieben (Obst- oder Gemüseerzeuger). Mit Unterstützung des für die Durchführung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms in Rheinland-Pfalz federführend verantwortlichen Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wurden für die vorgenannten

12 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Kategorien spezifische Angebote entwickelt, die die Schulen und Kindertagesstätten bei der Ausgestaltung ihrer pädagogischen Begleitmaßnahmen unterstützen. Hierzu zählen beispielhaft: das Projekt Lernort Bauernhof 8, das als gemeinsame Initiative der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz mit den die rheinland-pfälzischen Ministerien für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten gestartet wurde. Die teilnehmenden Landwirte erhalten in Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen grundlegendes pädagogisches Wissen zur Vorbereitung und Durchführung von schulischen Projekten auf ihren Betrieben. das Frühstücksprojekt 5-Sterne-Power-Frühstück für Kindertagesstätten. Ziel des Projektes ist es, die besondere Bedeutung eines ausgewogenen Frühstücks für eine gesunde Ernährung hervorzuheben und dieses im Alltag der Kindertagesstätten und der Familien der Kinder zu verankern. Eltern sollen für das Thema sensibilisiert und zur Nachahmung angeregt werden. Zur Umsetzung werden den teilnehmenden Kindertagesstätten Materialien (Poster, praktische Anleitung und Anregungen zur Gestaltung des Projektes, Rezeptflyer für die Eltern) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird ein Zuschuss in Höhe von 1 Euro/Kind zur Finanzierung eines Frühstücks in der Einrichtung gezahlt. Beratungs- und Förderangebote zur Einrichtung und Entwicklung von Kinderund Schulgärten. Die LZU startete 2012 in Zusammenarbeit mit dem NABU- Rheinland-Pfalz das Projekt KinderGartenpaten 9, an dem sich sofort 40 Kitas beteiligten. Neben dem Gärtnern ging es auch um die Verwertung und die Zubereitung der Gartenprodukte mit den Kindern. In 2016 können sich Kindertagesstätten neu zur Teilnahme an dem Projekt bewerben. Ausgehend von einer regionalen Initiative hat sich das Schulgartennetzwerk Rheinland-Pfalz 10 gebildet. Koordiniert werden die Aktivitäten des Netzwerkes durch die Arbeitsgruppe Schulgarten Rheinland-Pfalz, die Lehrkräften, die einen Schulgarten betreiben, und Schulen, die einen Schulgarten planen, Unterstützung anbietet. Das Angebot reicht von der individuellen Schulgarten-Beratung über Fortbildungen und Lernwerkstätten bis zu einem Förderprogramm des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten zur Gestaltung von Gärten in Schulen und Kindertagesstätten. 8 Ergänzende Informationen: 9 Ergänzende Informationen: 10 Ergänzende Informationen:

13 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Die Schulen und Kindertagesstätten müssen sich mit der Anmeldung zur Teilnahme am Programm dazu verpflichtet, mindestens zwei konkret von ihnen benannte flankierende Maßnahmen aus den vorgenannten Kategorien durchzuführen. Empfehlungen und Anregungen zur Durchführung flankierender Maßnahmen / pädagogischer Begleitmaßnahmen werden den teilnehmenden Einrichtungen in einer Handreichung zur Verfügung gestellt. Diese Handreichung wurde im Internet veröffentlicht (vgl. Abschnitt 1.1). 6. Beteiligung interessierter Kreise Das rheinland-pfälzische Schulobst- und -gemüseprogramm wurde in einer interministeriellen Arbeitsgruppe unter Federführung des seinerzeitigen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau entwickelt. Beteiligt waren die Ressorts für Umwelt und Verbraucherschutz, für Bildung und für Gesundheit. Zur Unterstützung und Vertiefung der Ernährungsbildung durch Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer wurden bisher schon in Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern Bildungsangebote für Schülerinnen und Schüler entwickelt und umgesetzt. Landwirtschaftliche Betriebe und Verbände, Landfrauenverbände sowie Bildungs- und Beratungseinrichtungen der Landwirtschaft sind hier ebenso aktiv wie die LZU, die LZG sowie die Vernetzungsstelle Schul-/Kita-Verpflegung. Diese Partner werden auch bei der Umsetzung und Weiterentwicklung des Schulobst- und -gemüseprogramms einbezogen. 7. Modalitäten der Verteilung und Auswahl der Lieferanten 7.1. Lieferanten, Organisation der Verteilung Die Kindertagestätten und Schulen werden durch zugelassene und durch die zuständige Behörde beauftragte Lieferanten beliefert. Die zuständige staatliche Stelle ermittelt die Lieferanten im Rahmen eines offenen Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens. Diese stellen sicher, dass ein vielfältiges Angebot an Obst- und Gemüsearten im wöchentlichen Wechsel erfolgt. Eine Lieferung enthält dabei mindestens zwei Arten Obst/Gemüse Umfang des Angebots Das Programm soll auf der Grundlage dieser Strategie in den Schuljahren 2014/15 und 2015/16 grundsätzlich über den gesamten Zeitraum des Schuljahrs durchgeführt werden. Dabei sind mindestens 30 Lieferungen je Schuljahr vorgesehen. Es ist das Angebot von wöchentlich mindestens einer Portion Obst oder Gemüse je Kind oder Schülerin bzw. Schüler vorgesehen. Dabei wird im Rahmen der verfügbaren Mittel (vgl. Abschnitt 2) ein kontinuierliches Angebot über den gesamten Durchführungszeitraum des Programms angestrebt. Schulen und Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten können auf Antrag und im Rahmen der verfügbaren Mittel wöchentlich eine zusätzliche Portion Obst oder Gemüse

14 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ je Schülerin bzw. Schüler erhalten. In einer Lieferung wird je Kind eine Portion Obst oder Gemüse bereitgestellt. Eine Portion wiegt etwa 80 bis 120 g und entspricht einer Hand voll Obst oder Gemüse bei rohen, unzerkleinerten Produkten (z. B. Apfel, Birne, Kohlrabi), zwei Händen voll Obst oder Gemüse bei Beerenobst (z. B. Erdbeeren, Himbeeren, Johannisbeeren) und bei zerkleinertem Gemüse (z. B. Brokkoli, Blumenkohl, Salat) Zeitpunkt der Verteilung des Obst- und Gemüseangebots In den Schulen erfolgt die Verteilung am Vormittag, vorzugsweise im Rahmen des gemeinsamen Frühstücks im Klassenverbund. In Kindertagesstätten wird das Obst und Gemüse den Kindern in der Regel während des Frühstücks in der Gruppe oder bei Ganztagsbetreuung als Nachmittagssnack angeboten. Nach Kenntnis des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten gab es in Rheinland-Pfalz vor Einführung des EU-Schulobst- und gemüseprogramms keine staatlich getragenen Schulfruchtprogramme. Im Übrigen erfolgt - um den Mehrwert des Programms sicherzustellen - die Verteilung von Obst und Gemüse im Rahmen dieses Programms außerhalb der ggf. üblichen Speisenausgabe (z. B. Mittagessen). Dies ist u. a. Gegenstand der Vor-Ort-Kontrollen gem. Art. 13 der Verordnung (EG) Nr. 288/ Berichte, Überwachung, Bewertung und Kontrolle 8.1. Anforderungen an Berichte von Begünstigten Es werden standardisierte Formulare durch die zuständigen Behörden vorgegeben Überwachung der Umsetzung des Programms Koordinierende Stelle für die jährlich der Kommission vorzulegenden Monitoringberichte ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung Bewertungskriterien und Bereitstellung von Bewertungsformularen Gegenstand der bisherigen Evaluierung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms waren die nachstehenden Aspekte: 1. Prozessevaluation (Bewertung von Lieferprozess und Produktqualität) im Schuljahr 2010/11 und 2011/12 Erarbeitung und Programmierung eines Fragebogens Durchführung der Online-Befragung der für das Schulobst- und - gemüseprogramm verantwortlichen Lehrkräfte aller teilnehmenden Schulen Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Zwischenbericht, Abschlussbericht

15 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Ergebnisevaluation (Bewertung der Wirksamkeit des Programms) (1) Im Schuljahr 2010/11: Zweimalige Befragung von SchülerInnen der ersten, dritten und vierten Klassen in ausgewählten Schulen am Anfang (Nullmessung) und Ende des Schuljahres. Stichprobenauswahl Erarbeitung des Fragebogens Durchführung der Befragung Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Abschlussbericht (2) Im Schuljahr 2012/13: Einmalige Befragung der SchülerInnen der dritten Klasse in ausgewählten Schulen am Ende des Schuljahres. (3) Im Anschluss an das Schuljahr 2010/11 moderierte Gruppendiskussion mit Lehrern und Elternvertretern Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung Protokollierung Auswertung der Diskussionsbeiträge Einbeziehung der Ergebnisse in den Abschlussbericht (siehe (1)) (4) Im Schuljahr 2013/14: Elternbefragung (Regionale Kinder-Ernährungsstudie im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung) Stichprobenauswahl Erarbeitung des Fragebogens Durchführung der Befragung Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Abschlussbericht (5) In den Schuljahren 2013/14 ff: Durchführung einer Langzeitevaluation als Kohortenstudie (Befragung von SchülerInnen der ersten Klassen im Schuljahr 2013/14 im laufenden und den folgenden drei Schuljahren) Stichprobenauswahl Erarbeitung des Fragebogens Durchführung der Befragung Erfassung und Auswertung der Daten, Ableitung von Strategien und Handlungsempfehlungen, Abschlussbericht 8.4. Kontrolle der Durchführung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms Unter Beachtung der Vorgaben der VO (EG) Nr. 288/2009, Artikel 13, Abs. 3, hat Rheinland-Pfalz Kontrollquoten und Risikoparameter festgelegt, die den Gegebenheiten des rheinland-pfälzischen Schulobst- und -gemüseprogramms in besonderem Maße

16 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Rechnung tragen. Zur Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen wird an zwei Terminen eine Auswahlentscheidung für die Bestimmung der zu kontrollierenden Lieferanten und Einrichtungen (Schulen und Kindertagesstätten) getroffen. Die Auswahlverfahren werden mit einem Stichtag je Schulhalbjahr durchgeführt. Die Verwaltungskontrollen nach Art. 13 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 288/2009 werden erschöpfend zu 100 Prozent durchgeführt. Für die Durchführung der Vor-Ort-Kontrollen sowie der Verwaltungskontrollen werden standardisierte Prüfberichte verwendet.

17 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Anlagen 9.1. Beihilfeantrag gemäß Verordnung (EG) Nr. 288/2009 der Kommission Artikel 4 (1) und Anhang II a Mitgliedsstaat Deutschland / Rheinland-Pfalz Schuljahr 2016 / 2017 Q1 Q2 Q3 Indikative Zuweisung von Gemeinschaftsbeihilfen gemäß Artikel 4(3) und Anhang II, in EUR. Bereitschaft über die indikative Zuweisung hinaus Gemeinschaftsmittel gemäß Artikel 4(3) und Anhang II einzusetzen. Wenn Nein zu Q1, beantragte Mittelzuweisung, in EUR Wenn ja zu Q1 Höchstbetrag der zusätzlichen Zuweisung, in EUR (Zusätzlich zur Indikativen Zuweisung) Ja Q4 Beantragter Gesamtbetrag

18 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse Obst und Gemüse (Auszug aus VO (EU) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil IX) Tomaten, frisch oder gekühlt Kohlrabi Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühlt Gurken und Cornichons, frisch oder gekühlt Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühlt Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt Feigen, frisch Ananas Avocadofrüchte Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte Zitrusfrüchte, frisch Tafeltrauben, frisch Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frisch Äpfel, Birnen und Quitten, frisch Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frisch Andere Früchte, frisch Bananen (Auszug aus VO (EG) Nr. 1308/2013, Anhang I, Teil XI) Bananen, frisch, ohne Mehlbananen

19 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Anbauumfang ausgewählter Obst- und Gemüsearten in Rheinland-Pfalz Obst-/Gemüseart Fläche (ha) Baumobst (2012) Tafeläpfel Tafelbirnen 114 Süßkirschen 496 Sauerkirschen 617 Pflaumen und Zwetschgen 836 Mirabellen und Renekloden 185 Erdbeeren (2014) 660 Strauchbeerenobst insg. (2014) 263 Johannisbeeren 43 Himbeeren 22 Freilandgemüse insg. (2014) Radies Möhren und Karotten Kohlrabi 495 Quelle: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

20 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Billigung Liste der Beihilfefähigen Erzeugnisse (Schreiben des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie)

21 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/

22 EU-Schulobst- und -gemüseprogramm in Rheinland-Pfalz - Strategie für 2016/ Poster zum EU-Schulobst- und -gemüseprogramm

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2012 bis 31. Juli 2013 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm

Mehr

EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Kurzbericht Strategie -

EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz - Kurzbericht Strategie - KURZBERICHT 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Rheinland-Pfalz 2 Datum der Vorlage 30.12.2009 Eingangsdatum bei der Kommission 3 Nationales Programm Nein 4 Regionales Programm Konvergenzregion

Mehr

Saarländisches Schulobstprogramm

Saarländisches Schulobstprogramm Saarländisches Schulobstprogramm Beteiligte Partner Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr Europäische Union Ministerium für Bildung 2 Hintergrund EU (1) Die EU beabsichtigt, dem geringen Obst- und

Mehr

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW

Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Regionale Strategie Nordrhein-Westfalens für das EU-Schulobstprogramm NRW Durchführungszeitraum: 1. August 2013 bis 31. Juli 2014 1 Ausgangslage und Ziele des EU-Schulobstprogramms NRW Das EU-Schulobstprogramm

Mehr

Evaluation zur Gesundheit in der Schule

Evaluation zur Gesundheit in der Schule Evaluation zur Gesundheit in der Schule Vorbemerkung Der 5. Stern in unserem Schulprogramm heißt Wir sind eine bewegte und gesundheitsbewusste Schule und der dazugehörige Leitsatz lautet: Wir essen gesund,

Mehr

Fitmacher Obst, Gemüse und Milch. Informationen zum EU-Schulprogramm in Sachsen

Fitmacher Obst, Gemüse und Milch. Informationen zum EU-Schulprogramm in Sachsen Fitmacher Obst, Gemüse und Milch Informationen zum EU-Schulprogramm in Sachsen Was ist das EU- Schulprogramm? Die Europäische Union fördert mit dem EU-Schulprogramm die gesunde Ernährung in Bildungseinrichtungen

Mehr

Regionale Strategie. zur Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms. Bremen

Regionale Strategie. zur Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms. Bremen Regionale Strategie zur Umsetzung des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms gemäß Art. 23 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bremen im Durchführungszeitraum 01. August 2016 bis 31. Juli 2017 1. Grundlagen

Mehr

Das EU-Schulfruchtprogramm

Das EU-Schulfruchtprogramm Februar 2010 Das EU-Schulfruchtprogramm - Aktuelle Informationen zur Umsetzung in Baden-Württemberg - Umsetzung EU-weit Beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 stellt die EU eine Gemeinschaftsbeihilfe von

Mehr

Strategie. Schulobst- und gemüseprogramm. für ein. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013. im Freistaat Thüringen

Strategie. Schulobst- und gemüseprogramm. für ein. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013. im Freistaat Thüringen Strategie für ein Schulobst- und gemüseprogramm gemäß Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 im Freistaat Thüringen im Durchführungszeitraum 1. August 2014-31. Juli 2015 2 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 24.5.2016 L 135/115 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2016/795 S RATES vom 11. April 2016 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1370/2013 mit Maßnahmen zur Festsetzung

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz

Häufig gestellte Fragen zum EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz Häufig gestellte Fragen zum EU-Schulobstprogramm in Rheinland-Pfalz Die Fragen Seite 1 Stammt das Obst und Gemüse aus der Region oder wird es über weite Strecken herangebracht? 2 2 Werden Bioprodukte eingesetzt

Mehr

Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am

Sitzung des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt am Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten I Postfa ch 31 60 l 55021 Mainz Vorsitzender des Ausschusses für Europafragen und Eine Welt Herrn Andreas Hartenfels, Mdl Landtag Rheinland-Pfalz

Mehr

Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018

Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018 Liefervereinbarung für das Schuljahr 2017/2018 Der für das EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch des Landes Schleswig-Holstein zugelassene Lieferant: Name/Bezeichnung: BNRZD: Straße und Hausnummer: PLZ,

Mehr

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Bayern

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN. 1 Mitgliedstaat Deutschland Region (gegebenenfalls) Bayern BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Kurzbericht 'Strategie' Stand:23.01.2013 Kurzbericht zum Schulfruchtprogramm für Bayern für das Schuljahr 2013/2014 1 Mitgliedstaat

Mehr

Vertrag über Lieferungen von Obst und Gemüse. für das Schuljahr 20 / 20

Vertrag über Lieferungen von Obst und Gemüse. für das Schuljahr 20 / 20 Vertrag über Lieferungen von Obst und Gemüse im Rahmen des EU-Schulprogramms für das Schuljahr 20 / 20 (Muster-Liefervertrag) zwischen Name der Einrichtung Einrichtungsnummer Straße, Hausnummer, ggf. Ortsteil

Mehr

Das EU-Schulobst- und - gemüseprogramm in Deutschland. Flankierende Maßnahmen in Baden-Württemberg

Das EU-Schulobst- und - gemüseprogramm in Deutschland. Flankierende Maßnahmen in Baden-Württemberg Das EU-Schulobst- und - gemüseprogramm in Deutschland Flankierende Maßnahmen in Baden-Württemberg Poster für Schulen SEITE 2 VON 6 Poster für Kindergärten SEITE 3 VON 6 SEITE 4 VON 6 Website EU-Schulobst-

Mehr

Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm

Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Stand: Februar 2015 Merkblatt für interessierte Bio-Lieferanten am niedersächsischen EU-Schulobst- und -gemüseprogramm Einleitung Sie haben vom EU-Schulobst- und Gemüseprogramm (kurz Schulobstprogramm)

Mehr

Inhouse-Seminarangebote

Inhouse-Seminarangebote Inhouse-Seminarangebote Flexibel und exklusiv Einrichtungen können ihre Mitarbeitenden auch vor Ort in ihren eigenen Räumen professionell schulen lassen. Einrichtungen sind bei der Terminauswahl flexibel

Mehr

Gut, gesund und gerne satt

Gut, gesund und gerne satt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten BZgA-Regionalkonferenz für Bayern Gut, gesund und gerne satt Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung in der Kitaverpflegung GV im Konzept Ernährung in Bayern Gemeinschaftsverpflegung

Mehr

Das BeKi-Zertifikat für Kindertagesstätten - Ein Profil für Ihre Kita -

Das BeKi-Zertifikat für Kindertagesstätten - Ein Profil für Ihre Kita - Das BeKi-Zertifikat für Kindertagesstätten - Ein Profil für Ihre Kita - 22.01.2015 Ingeborg Weckenmann Beki Koordinatorin Zollernalbkreis Landesinitiativen Baden-Württemberg Ernährungserziehung und Ernährungsbildung

Mehr

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK

WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK WARENVERZEICHNIS FÜR DIE AUSSENHANDELSSTATISTIK Kapitel 8 Genießbare Früchte und Nüsse; Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen Ausgabe 2017 Statistisches Bundesamt II 08.01 Kapitel 8 Genießbare Früchte

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch in Schleswig-Holstein Informationsveranstaltung am 31.03.2017 15.00-17.00 Uhr IQSH / Raum 18 Frank Koschinski Hans Stäcker

Mehr

Schule isst gesund. NRW fördert gesunde Ernährung in Schulen. Diplom-Oecotrophologin Cornelia Espeter

Schule isst gesund. NRW fördert gesunde Ernährung in Schulen. Diplom-Oecotrophologin Cornelia Espeter Schule isst gesund. NRW fördert gesunde Ernährung in Schulen Diplom-Oecotrophologin Cornelia Espeter Programm Das Projekt Schule isst gesund Der Primarbereich Inhalte und aktuelle Aktivitäten Der Sekundarbereich

Mehr

SCHULOBST und -GEMÜSE

SCHULOBST und -GEMÜSE A g r a r m a r k t A u s t r i a, D r e s d n e r S t r a ß e 7 0, A - 1 2 0 0 W i e n, G B I / A b t. 3 / R e f. 1 1 K-A SCHULOBST und -GEMÜSE Vorabinformation - Schuljahr 2017/2018 Da sich durch die

Mehr

Textbausteine: Werbung mit der- Zertifizierung durch die DGE

Textbausteine: Werbung mit der- Zertifizierung durch die DGE Textbausteine Zertifizierung Stand: April 2013 Textbausteine: Werbung mit der- Zertifizierung durch die DGE DGE-Zertifizierung (Bereich Schule): Baustein 1: Unser Mittagessen hat eine DGE-Zertifizierung

Mehr

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Amtsblatt der Europäischen Union. (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 10.1.2017 L 5/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/39 R KOMMISSION vom 3. November 2016 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013

Mehr

RdErl.d. ML v / VORIS

RdErl.d. ML v / VORIS Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI) RdErl.d. ML v. 05.11.2014

Mehr

Erlebnis- und handlungsorientierte Bausteine rund ums Essen und Trinken für Schüler in Hessen

Erlebnis- und handlungsorientierte Bausteine rund ums Essen und Trinken für Schüler in Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Werkstatt Ernährung Erlebnis- und handlungsorientierte Bausteine rund ums Essen und Trinken für Schüler in Hessen 11.03.2007 Die

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/40 DER KOMMISSION

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/40 DER KOMMISSION 10.1.2017 L 5/11 LEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/40 R KOMMISSION vom 3. November 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung

Mehr

Aktenzeichen Auflage Ansprechpartner/-in Telefon/Fax S 2233 A - St 31 1/St 31 5 Nur AIS Herr Müller. Rundverfügung

Aktenzeichen Auflage Ansprechpartner/-in Telefon/Fax S 2233 A - St 31 1/St 31 5 Nur AIS Herr Müller. Rundverfügung LANDESAMT FÜR STEUERN Ferdinand-Sauerbruch-Str. 17 56073 Koblenz Landesamt für Steuern - 56064 Koblenz Finanzämter Telefon:(0261) 4932-0 Telefax:(0261) 4932-36740 Poststelle@lfst.fin-rlp.de www.lfst-rlp.de

Mehr

Gefördert durch: VERNETZUNGSSTELLE KITA- UND SCHULVERPFLEGUNG NRW

Gefördert durch: VERNETZUNGSSTELLE KITA- UND SCHULVERPFLEGUNG NRW Gefördert durch: VERNETZUNGSSTELLE KITA- UND SCHULVERPFLEGUNG NRW Gefördert durch: Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung NRW Beratung und Unterstützungsmöglichkeiten Jahresvollversammlung der JAEB

Mehr

MITTWOCHS IM MUEEF. Mitreden! Politik im Dialog. Gutes Essen für Alle Bedeutung der Kita- und Schulverpflegung. Mittwoch, 17. Mai 2017, 17.

MITTWOCHS IM MUEEF. Mitreden! Politik im Dialog. Gutes Essen für Alle Bedeutung der Kita- und Schulverpflegung. Mittwoch, 17. Mai 2017, 17. MINISTERIUM FÜR UMWELT, ENERGIE, ERNÄHRUNG UND FORSTEN MITTWOCHS IM MUEEF Gutes Essen für Alle Bedeutung der Kita- und Schulverpflegung Mitreden! Politik im Dialog Mittwoch, 17. Mai 2017, 17.00 Uhr Sehr

Mehr

Bundesweite Erhebung zur Qualität der Schulverpflegung

Bundesweite Erhebung zur Qualität der Schulverpflegung Bundesweite Erhebung zur Qualität der Schulverpflegung Allgemeine Angaben Fragebogen an die Schulträger 1. In welchem Bundesland sind Sie tätig? Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg

Mehr

Coaching-Projekt des Landes Rheinland-Pfalz Kita isst besser

Coaching-Projekt des Landes Rheinland-Pfalz Kita isst besser Coaching-Projekt des Landes Rheinland-Pfalz Kita isst besser Brigitta Poppe Referentin für Ernährung und Prävention Initiative des Landes Rheinland-Pfalz Kita isst besser Folie 1 KITA ISST BESSER Kita

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/394 18. Wahlperiode 2012-12-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerin für Bildung und Wissenschaft

Mehr

Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU

Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU 1 Die Reform des Saat- und Pflanzgutrechts der EU - Ziele und Forderungen aus niedersächsischer Sicht - Dr. Cord Stoyke Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Gliederung 2 1. Einleitung 2. Pflanzenzucht

Mehr

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen

Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von Gemüse, Obst und Gartenbauerzeugnissen (VEAGOG) Änderung vom 26. November 2003 Das Bundesamt für Landwirtschaft, gestützt auf Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung

Mehr

Das BeKi-Zertifikat für Kindertagesstätten - Ein Profil für Ihre Kita -

Das BeKi-Zertifikat für Kindertagesstätten - Ein Profil für Ihre Kita - Das BeKi-Zertifikat für Kindertagesstätten - Ein Profil für Ihre Kita - 19. März 20104 Cornelia Morgenthaler-Berndt Landkreis Rastatt Stadtkreis Baden-Baden Landesinitiativen Baden-Württemberg Ernährungserziehung

Mehr

IDEENWETTBEWERB VERHÄLTNISPRÄVENTION ANMELDEBOGEN

IDEENWETTBEWERB VERHÄLTNISPRÄVENTION ANMELDEBOGEN GESELLSCHAFT FÜR VERSICHERUNGSWISSENSCHAFT UND -GESTALTUNG E.V. Wie kann eine gesunde Gewichtsentwicklung von Heranwachsenden gefördert werden? Leider reichen Appelle und Wissen allein meist nicht aus.

Mehr

Umsetzung einer ausgewogenen Verpflegung auf Basis des DGE- Qualitätsstandard

Umsetzung einer ausgewogenen Verpflegung auf Basis des DGE- Qualitätsstandard 1 Umsetzung einer ausgewogenen Verpflegung auf Basis des DGE- Qualitätsstandard e. V. Gliederung 1. Der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Tageseinrichtungen für Kinder 2. Ergebnisse der Bertelsmann-Studie

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Schleswig-Holstein (SchulobstRL-SH)

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Schleswig-Holstein (SchulobstRL-SH) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst, Gemüse und Milch an Kinder in Schleswig-Holstein (SchulobstRL-SH) Bekanntmachung des Ministers für Energiewende, Landwirtschaft,

Mehr

Obst- und Gemüsekontrollen

Obst- und Gemüsekontrollen Regierungspräsidium Gießen Obst- und Gemüsekontrollen in Hessen Regierungspräsidium Gießen Dezernat 51.2 Schanzenfeldstraße 8 35578 Wetzlar Telefon: 0641 303-5150 Fax: +611327644502 E-Mail: silke.schiller@rpgi.hessen.de

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Staatsminister Helmut Brunner Fachtagung Kita-Verpflegung mit Urkundenverleihung zum Coachingprojekt 2011/2012: Gesundheitsförderliche

Mehr

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse:

Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse: Liste der landwirtschaftlichen Erzeugnisse, Rohstoffe sowie Nahrungsmittel mit Herkunft aus den Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Kanada, Australien und dem Königreich Norwegen, die gemäß dem

Mehr

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg Strategie für ein Schulfruchtprogramm gemäß Art. 23 Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Baden-Württemberg im Durchführungszeitraum 1. August 2014-31. Juli 2015 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele

Mehr

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg

Strategie. Schulfruchtprogramm. Baden-Württemberg Strategie für ein Schulfruchtprogramm gemäß Art. 103ga Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Baden-Württemberg im Durchführungszeitraum 1. August 2013-31. Juli 2014 - Inhaltsangabe - 1. Ausgangslage und Ziele

Mehr

Ernährungskompetenz durch exzellente Bildung. Schulverpflegung als Teil fächerübergreifender Verbraucherbildung in Ganztagsschulen

Ernährungskompetenz durch exzellente Bildung. Schulverpflegung als Teil fächerübergreifender Verbraucherbildung in Ganztagsschulen Ernährungskompetenz durch exzellente Bildung Schulverpflegung als Teil fächerübergreifender Verbraucherbildung in Ganztagsschulen Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Berlin e.v. Sabine Schulz-Greve,

Mehr

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulfruchtprogramms (Schulfruchtprogramm)

Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulfruchtprogramms (Schulfruchtprogramm) BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT UND FORSTEN Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen im Rahmen des Schulfruchtprogramms (Schulfruchtprogramm) vom 15. April 2010 Az.: M-7601.4-459

Mehr

Schulobst- und Gemüseprogramm

Schulobst- und Gemüseprogramm Schulobst- und Gemüseprogramm Für Schüler von 7 bis 10 Jahren Kapitel 2: Zubereitung Präsentationsunterlage für LehrerInnen Obst und Gemüse: Was schmeckt wie? Bevor wir uns überlegen, wie wir Obst und

Mehr

Beispiel Sudbrackschule Bielefeld

Beispiel Sudbrackschule Bielefeld Beispiel Sudbrackschule Bielefeld 1 Das Schulobstprogramm NRW Sudbrackschule Bielefeld - 368 Schülerinnen und Schüler - 27 Lehrkräfte, 1 KR, 1 SL, 1 Schulsozialarbeiterin, 31 päd. Mitarbeiter/-innen in

Mehr

in der Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern

in der Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern 28. September 2010 in der Schulverpflegung in Mecklenburg-Vorpommern Entwicklung, Erprobung und Einführung von Vital- Menüs für Schüler unter Einsatz regionaler Produkte aus Mecklenburg-Vorpommern Dr.

Mehr

Sprache macht stark! - Grundschule Projektinformationen

Sprache macht stark! - Grundschule Projektinformationen Sprache macht stark! - Grundschule Projektinformationen 1. Was sind die Ziele des Projekts Sprache macht stark! Grundschule? Sprache macht stark! Grundschule ist ein Beratungsprojekt für Grundschulen mit

Mehr

Schleswig-Holstein Der echte Norden

Schleswig-Holstein Der echte Norden Schleswig-Holstein Der echte Norden Regionaltreffen Schulen Schulprogramm am 12., 13., 20. und 21.09.2017 EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und Milch für Schleswig-Holstein EU-Schulprogramm Obst, Gemüse und

Mehr

Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen

Vernetzungsstelle Schulverpflegung Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie Landwirtschaft und Verbraucherschutz Hessisches Kultusministerium Vernetzungsstelle Hessen Vernetzungsstelle Hessen Baustein einer gesundheitsfördernden Schule

Mehr

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland

Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Ökologischer Landbau - Rechtliche Rahmenbedingungen, Umsetzung und Förderpolitik Erfahrungen aus Deutschland Moskau, 27.06.2016, Dr. Stefan Dreesmann Gesetzliche Grundlagen des Ökolandbaus in der EU Entwicklung

Mehr

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen

Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich des Landes Nordrhein-Westfalen Veranstaltung Brücken bauen am 18. April 2016 in Schwerte 2 Neuausrichtung der Sprachförderung in Nordrhein-Westfalen

Mehr

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung

Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung Evaluation Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung - Kurzfassung der Ergebnisse - 1. Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung : ein Programm für alle Regionen in Deutschland Der Ansatz von Kultur macht

Mehr

BNE: Zukunft Lernen NRW bis hierhin und noch weiter

BNE: Zukunft Lernen NRW bis hierhin und noch weiter BNE: Zukunft Lernen NRW bis hierhin und noch weiter Viktor Haase (Abteilungsleiter VIII, MKULNV NRW) 20. Umweltbildungswerkstatt 2017 am 22. Februar 2017 in Lünen Inhalte 1. Bilanz: Was wurde im vergangenen

Mehr

Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen

Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen II-4-2903.06 16.12.2003 Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen Eine ausgewogene Ernährung trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten zu vermeiden. Häufig

Mehr

Übersicht über die nationalen Strukturen auf dem Gebiet der Lückenindikationen

Übersicht über die nationalen Strukturen auf dem Gebiet der Lückenindikationen . Nationale Lückenstrukturen Übersicht über die nationalen Strukturen auf dem Gebiet der Lückenindikationen Arbeitsgruppe Lückenindikationen (AG LÜCK) am BMEL Die Arbeitsgruppe Lückenindikationen am BMEL

Mehr

Verbraucherbildung in Kindertagesstätten und Schulen

Verbraucherbildung in Kindertagesstätten und Schulen Verbraucherbildung in Kindertagesstätten und Schulen - Angebote der Verbraucherzentrale NRW Bernhard Burdick, Gruppenleiter Ernährung Landesprogramm Bildung und Gesundheit am 15. April 2010 - Verbraucherzentrale

Mehr

Werkstatt für Kita-Träger Essen und Trinken in der guten gesunden Kita

Werkstatt für Kita-Träger Essen und Trinken in der guten gesunden Kita Werkstatt für Kita-Träger Essen und Trinken in der guten gesunden Kita Thema: Externe Vergabe der Verpflegung für Kitas Schritt für Schritt nach DGE- Qualitätsstandard Ablauf Begrüßung und Vorstellung

Mehr

Evaluation des Schulobst- und -gemüseprogramms der Europäischen Union in Thüringen

Evaluation des Schulobst- und -gemüseprogramms der Europäischen Union in Thüringen Evaluation des Schulobst- und -gemüseprogramms der Europäischen Union in Thüringen im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Thüringer Ministeriums für

Mehr

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (städtisch) am

Vorlage für die Sitzung der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz (städtisch) am Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit Bremen, den 30.05.2016 Bearbeitet von: Dr. A. Hanke Tel.: 361-2719 Lfd. Nr. S-22-19 Vorlage für die Sitzung der Deputation für Gesundheit (städtisch) am 09.06.2016

Mehr

Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen Newsletter Ausgabe 1/2015

Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen Newsletter Ausgabe 1/2015 email Betreff: Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung Sachsen 08062015 17:33:11 - Newsletter, Ausgabe 1/2015 An: presse@slfgde Von: presse@slfgde Priorität: Normal Anhänge: 0 Dieser Newsletter wurde

Mehr

Erl. d. ML v /139-3

Erl. d. ML v /139-3 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder in der Freien Hansestadt Bremen und im Land Niedersachsen (SchulobstRL-HB/NI) Erl. d. ML v. 04.09.2015

Mehr

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008

Verordnung zur Schulgesundheitspflege (Schulgesundheitspflegeverordnung - SchulgespflV) Vom 20. Dezember 2008 Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: SchulgespflV Ausfertigungsdatum: 20.12.2008 Gültig ab: 01.01.2009 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Fundstelle: GVBl 2009, 10 Gliederungs- 2126-3-2-UG Nr: Verordnung zur

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 21/74 DE DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/105 DER KOMMISSION vom 27. Januar 2016 zur von Biphenyl-2-ol als alten Wirkstoff zur Verwendung in Biozidprodukten der en 1, 2, 4, 6 und 13 (Text von Bedeutung

Mehr

Unterrichtsmaterialien

Unterrichtsmaterialien Unterrichtsmaterialien Unterrichtsvorschlag Der Unterrichtsvorschlag besteht aus drei Unterrichtseinheiten. Aus mathematischer Sicht dient er der Einführung von Kreisdiagrammen (einschließlich Anwendung

Mehr

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis

Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Schulische Erziehungshilfe im Staatlichen Schulamt Gießen/Vogelsbergkreis Handreichung für die Zusammenarbeit von allgemein bildender sowie beruflicher Schule und Lehrkräften dezentraler Systeme der Erziehungshilfe

Mehr

Schulobst- und Gemüseprogramm

Schulobst- und Gemüseprogramm Schulobst- und Gemüseprogramm Für Schüler von 7 bis 10 Jahren Kapitel 1: Vielfalt Präsentationsunterlage für LehrerInnen Hallo! Wir sind Anton und Sophie! Wir bringen euch jetzt die große Welt des heimischen

Mehr

Deutscher. Obst und gemüse in Deutschland

Deutscher. Obst und gemüse in Deutschland Obst und gemüse in Deutschland Regional alleine reicht nicht aus Wer sich nur von in Deutschland erzeugtem Obst und Gemüse ernähren will, der muss auf sehr vieles verzichten. Weniger als 20 Prozent des

Mehr

Rechenschwäche und Rechenstörungen

Rechenschwäche und Rechenstörungen Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)

Mehr

SUMMA SUMMARUM: Checken Sie Ihren täglichen Kohlenhydrat- Verzehr.

SUMMA SUMMARUM: Checken Sie Ihren täglichen Kohlenhydrat- Verzehr. FRÜHSTÜCK: Mischbrot Toastbrot Knäckebrot Kaisersemmel 25g KH 12g KH 15g KH 35g KH Portionsgröße: 50g Portionsgröße: 25g Kohlenhydrate: 12g Portionsgröße: 30g Kohlenhydrate: 15g Portionsgröße: 70g Baguette

Mehr

WIR SIND FÜR SIE DA!

WIR SIND FÜR SIE DA! WIR SIND FÜR SIE DA! Wir sind für Sie da! Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland bekommen eine neue Anlaufstelle für Ernährungsfragen: Das Bundeszentrum für Ernährung (BZfE), eingerichtet vom

Mehr

Das EU-Schulobstund -gemüseprogramm Nordrhein-Westfalen. Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union.

Das EU-Schulobstund -gemüseprogramm Nordrhein-Westfalen. Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union. Das EU-Schulobstund -gemüseprogramm Nordrhein-Westfalen Mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union www.umwelt.nrw.de 02 Vorwort LiEbE LESEriN, LiEbEr LESEr, wir wollen Kinder für eine gute,

Mehr

Ananas viele Ananas. Apfel viele Äpfel. Apfelsine viele Apfelsinen. Aprikose viele Aprikosen. Aubergine viele Auberginen

Ananas viele Ananas. Apfel viele Äpfel. Apfelsine viele Apfelsinen. Aprikose viele Aprikosen. Aubergine viele Auberginen Ananas viele Ananas Die Anans ist groß und gelb. Die Schale muss ich abschneiden. Apfel viele Äpfel Ein Apfel hat viele Kerne. Apfelsine viele Apfelsinen Die Apfelsine ist größer als eine Mandarine. Aprikose

Mehr

Statistik 2015 Statistische Auswertung der Bildungsveranstaltungen des Programms Bildung trifft Entwicklung (BtE) für das Jahr 2015

Statistik 2015 Statistische Auswertung der Bildungsveranstaltungen des Programms Bildung trifft Entwicklung (BtE) für das Jahr 2015 Statistik 2015 Statistische Auswertung der Bildungsveranstaltungen des Programms Bildung trifft Entwicklung (BtE) für das Jahr 2015 Zusammengestellt von: Patrick Just und Shila Auer Veranstaltungszahl

Mehr

Bundesweite Befragung der Schulleitungen teilnehmender Schulen im Schuljahr 2008/09

Bundesweite Befragung der Schulleitungen teilnehmender Schulen im Schuljahr 2008/09 Bundesweite Befragung der Schulleitungen teilnehmender Schulen im Schuljahr 2008/09 1 Zusammenfassung Klasse2000 ist das bundesweit größte Programm zur Gesundheitsförderung, Sucht- und Gewaltvorbeugung

Mehr

Herr Holtmeier hier: Einführung eines Ausleihsystems für Schulbücher in Rheinland-Pfalz ab dem Schuljahr 2010/2011

Herr Holtmeier hier: Einführung eines Ausleihsystems für Schulbücher in Rheinland-Pfalz ab dem Schuljahr 2010/2011 An die Leiterinnen und Leiter der Hauptschulen Realschulen Realschulen plus Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-2997 Poststelle@mbwjk.rlp.de

Mehr

Merkblatt Weinwirtschaftsjahr 2016/2017

Merkblatt Weinwirtschaftsjahr 2016/2017 Merkblatt Weinwirtschaftsjahr 2016/2017 Zentrale Verbraucherinformationsmaßnahmen in Mitgliedstaaten über verantwortungsvollen Weinkonsum oder über die Unionssysteme für Ursprungsbezeichnungen und geografische

Mehr

Bewerbungsbogen Grüne Pyramide Gesundheit

Bewerbungsbogen Grüne Pyramide Gesundheit Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Lehrerinnen und Lehrer, wir haben uns bemüht, den Bewerbungsbogen so knapp wie möglich zu gestalten. Um die unterschiedlichen Voraussetzungen an Karlsruher Schulen

Mehr

FÜNF AM TAG FÜNF AM TAG 02

FÜNF AM TAG FÜNF AM TAG 02 Fünf am Tagmachen Kinder stark FÜNF AM TAG FÜNF AM TAG 02 GRUSSWORT Das ist der Daumen, der schüttelt die Pflaumen Kennen Sie den Kinderreim noch? Im Projekt Fünf am Tag machen Kinder stark der Kinderstiftung

Mehr

Länger gesund und selbstbestimmt im Alter - aber Wie?

Länger gesund und selbstbestimmt im Alter - aber Wie? Länger gesund und selbstbestimmt im Alter - aber Wie? BAGSO-Bildungsangebot für Verantwortliche in der Seniorenarbeit auf kommunaler Ebene www.in-form.de Akteure und Verantwortungsträger in den Kommunen

Mehr

Bericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung

Bericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch in der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Stadtbürgerschaft 19. Wahlperiode Drucksache 19 / 372 S (zu Drs. 19/84 S) 20. 09. 16 Bericht und Antrag des städtischen Haushalts- und Finanzausschusses zum Bürgerantrag gegen Billigfleisch

Mehr

Beschlussempfehlung und Bericht

Beschlussempfehlung und Bericht Deutscher Bundestag Drucksache 16/13419 16. Wahlperiode 17. 06. 2009 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (10. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf

Mehr

Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh

Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh Offene Ganztagsschulen in der Stadt Gütersloh Ergänzung des Ganztagskonzeptes der Hundertwasser-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt ese (Anlage B zum Antrag vom 11. April 2006) Sozialräumliche

Mehr

Das Sponsoring-Konzept der Initiative Fruchthandel. Claus Anderson Projekt-Manager Initiative Fruchthandel

Das Sponsoring-Konzept der Initiative Fruchthandel. Claus Anderson Projekt-Manager Initiative Fruchthandel Das Sponsoring-Konzept der Initiative Fruchthandel Claus Anderson Projekt-Manager Initiative Fruchthandel 2 Die Initiative Fruchthandel fördert eine gesunde Idee!» Die Initiative für gesunde und sichere

Mehr

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen

Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen Gesetzliche Rahmenbedingungen für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) durch die Krankenkassen in Deutschland Monika Hommes 25. März 2011 Dreiländertagung St. Gallen Rechtlicher Rahmen für BGF 1 Seit

Mehr

Rahmenvereinbarung. zwischen. der

Rahmenvereinbarung. zwischen. der Rahmenvereinbarung zwischen der Arbeitsgemeinschaft Natur- und Umweltbildung Landesverband Brandenburg (ANU e.v.) sowie dem Verbund Entwicklungspolitischer Nichtregierungsorganisationen Brandenburgs (VENROB

Mehr

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV)

Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV) BetrPrämDurchfV Ausfertigungsdatum: 03.12.2004 Vollzitat: "Betriebsprämiendurchführungsverordnung

Mehr

Befragung von Akteuren in der Seniorenarbeit

Befragung von Akteuren in der Seniorenarbeit Gesundheitsförderung älterer Menschen ein Thema auch für Verantwortliche in der Seniorenarbeit! Sehr geehrte Damen und Herren, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.v. (BAGSO) führt

Mehr

aktuellen Schul- und Kitaverpflegung im Kreis Höxter Ausblick regionale Kita- und Schulverpflegung für den Kreis Höxter

aktuellen Schul- und Kitaverpflegung im Kreis Höxter Ausblick regionale Kita- und Schulverpflegung für den Kreis Höxter Regional is(s)t genial Vorstellung der Umfrageergebnisse zur aktuellen Schul- und Kitaverpflegung im Kreis Höxter Ausblick regionale Kita- und Schulverpflegung für den Kreis Höxter Bürgerinitiative Lebenswertes

Mehr

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen

Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen Dokument: 06-VA-AG-01 Datum des LAV-Beschlusses: 06.11.2006 Seite 1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe... 2 4 Verfahren... 3 4.1 Erkennung und Bewertung von Fehlern... 4

Mehr

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN 30.1.2016 DE L 24/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/124 DER KOMMISSION vom 29. Januar 2016 zur von PHMB (1600; 1.8) als alten Wirkstoff zur Verwendung

Mehr

Dialog Verbraucherschutz Gesund im Schlaraffenland? Wie gefährlich sind Zucker & Co?

Dialog Verbraucherschutz Gesund im Schlaraffenland? Wie gefährlich sind Zucker & Co? Dialog Verbraucherschutz Gesund im Schlaraffenland? Wie gefährlich sind Zucker & Co? Datum: 27.02.2017 Zeit: 15:00 18:30 Ort: Konsul-Hackfeld-Haus, Birkenstr. 34, Bremen 1 Gruppendiskussionen - Ergebnisse

Mehr

Vom 6. Juli 2017 Az.:

Vom 6. Juli 2017 Az.: Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Beihilfen nach dem EU- Schulprogramm (VwV-EU-Schulprogramm) INHALTSÜBERSICHT Vom 6. Juli 2017 Az.:

Mehr

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM

LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN FÜR DEN ZEITRAUM Endgültige Fassung vom 30.6.2010 COCOF 07/0073/03-DE EURÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION Regionalpolitik LEITLINIEN FÜR DEN COCOF GROSSPROJEKTE/BEIHILFEREGELUNGEN UND AUTOMATISCHE AUFHEBUNG VON MITTELBINDUNGEN

Mehr

UMFRAGE: OBST UND GEMÜSE - MAI 2017 Tabelle 1

UMFRAGE: OBST UND GEMÜSE - MAI 2017 Tabelle 1 S T R U K T U R D E R B E F R A G T E N Tabelle 1 STRUKTUR DER BEFRAGTEN n % ------------- 500 100 Männer -------------------------------------------------- 240 48 Frauen ---------------------------------------------------

Mehr