Diskussion der Umsetzungsvarianten

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1 HRM2 bei den Gemeinden Diskussion der Umsetzungsvarianten St.Gallen, Departement des Innern

2 Inhalt 1. Was ist HRM2? 2. HRM2-Varianten 3. Umsetzung von HRM2 4. Diskussion in Gruppen und im Plenum Seite 2

3 HRM2 = Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die Kantone und Gemeinden 2 HRM1 Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem Jahr 1981 HRM2 Weiterentwicklung von HRM1 20 Fachempfehlung der Finanzdirektorenkonferenz aus dem Jahr 2008 Umsetzung in den Kantonen und Gemeinden Seite 3

4 Rechnungslegung: Ablegung finanzieller Rechenschaft [ ] (Duden) Nr Geschäfts- Vermö- Flüssige vorfall genswerte Mittel Bewertung Verbuchung 1 Autokauf = - Kaufpreis Mobilien / Bank 2 Autofahrt Auto steht in der Garage Auto wird verkauft Abnutzung, Verbrauch Abschr. / Mobilien Treibstoff / Bank - = Wertverlust Abschr. / Mobilien = + Verkaufspreis Bank / Mobilien Wertefluss Geldfluss Das Rechnungslegungsmodell definiert, wie Geschäftsvorfälle in der Buchhaltung abzubilden sind. Erfolgsrechnung Geldflussrechnung Seite 4

5 Die Finanzdirektorenkonferenz verabschiedete 20 Empfehlungen zur Rechnungslegung (HRM2) Nr. 01: Elemente des Rechnungsmodells für die öffentlichen Haushalte Nr. 02: Grundsätze ordnungsgemässer Rechnungslegung Nr. 03: Kontenrahmen und funktionale Gliederung Nr. 04: Erfolgsrechnung Nr. 05: Aktive und passive Rechnungsabgrenzung Nr. 06: Wertberichtigungen Nr. 07: Steuererträge Nr. 08: Spezialfinanzierungen und Vorfinanzierungen Nr. 09: Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten Nr. 10: Investitionsrechnung Nr. 11: Bilanz Nr. 12: Anlagegüter / Anlagenbuchhaltung Nr. 13: Konsolidierte Betrachtungsweise Nr. 14: Geldflussrechnung Nr. 15: Eigenkapitalnachweis Nr. 16: Anhang zur Jahresrechnung Nr. 17: Finanzpolitische Zielgrössen und Instrumente Nr. 18: Finanzkennzahlen Nr. 19: Vorgehen beim Übergang zum HRM2 Nr. 20: Musterfinanzhaushaltgesetz (MFHG) Seite 5

6 HRM2 ergänzt die bestehenden Elemente und strukturiert diese neu Seite 6

7 Inhalt 1. Was ist HRM2? 2. HRM2-Varianten 3. Umsetzung von HRM2 4. Diskussion in Gruppen und im Plenum Seite 7

8 Bisher wurde eine minimale Umsetzung von HRM2 bis 2015 geplant und kommuniziert FDK verabschiedet HRM2 mit 20 Empfehlungen, die innerhalb von 10 Jahren umgesetzt werden sollten. HRM2 lässt verschiedene Umsetzungsvarianten zu. Neues Gemeindegesetz (GG) und neue Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden (FHGV) Erste Elemente von HRM2 werden eingeführt (neuer Anhang mit Geldflussrechnung, Anlagenspiegel, Gewährleistungsspiegel, usw. sowie freiwillige Neubewertung des Finanzvermögens) Umsetzung neuer Anhang spätestens mit Rechnung 2015 RRB vom 4. Januar: Umsetzung HRM2 im Kanton auf 2015 Information am SGV-Forum (16.06) zum Thema Anlagebuchhaltung / -spiegel 2012 Kommunikation: Einführung Kontorahmen mit Rechnung Pilotgemeinden für neuen Kontorahmen: Wil und Gommiswald Seite 8

9 HRM2 kann auch anders umgesetzt werden HRM2 "light" Es werden nur die Instrumente und der Kontenrahmen eingeführt. HRM2 "original" Es werden die Instrumente und der Kontenrahmen eingeführt. Die Philosophie der finanziellen Führung bleibt wie bisher: Finanzpolitische Darstellung der Finanzlage: Hohe Aktivierungsgrenzen Tiefe Bewertung der Vermögenswerte Kurze Abschreibungsdauern und zusätzliche Abschreibungen Verstetigung der Ergebnisse und Investitionen Periodenfremde Vorfinanzierungen Der damit verbundene Philosophiewechsel wird ebenfalls vollzogen: Tatsächliche und transparente Darstellung der Finanzlage: Bewertung des Vermögens und der Verpflichtungen nach "realen" Kriterien Tiefere Aktivierungsgrenzen Nutzungsorientierte Abschreibungen Aufzeigen von finanziellen Risiken Darstellung der gesamthaften Verhältnisse eines Gemeinwesens System für den "Spezialfall" öffentlicher Sektor, das nur Experten verstehen Am privatwirtschaftlichen angeglichenes System für den öffentlichen Sektor, das breiter verstanden wird Seite 9

10 HRM2 "original" bringt zahlreiche Vorteile Vorteile von HRM2* (Version Luzern) Tatsächliche und standardisierte Darstellung der Vermögens-, Bisherige Variante "light" Alternative "original" Finanz- und Ertragslage der öffentlichen Körperschaften, verbesserte Darstellung der funktionalen Gliederung, Angleichung der Rechnungslegung an das privatwirtschaftliche Rechnungswesen sowie an internationale Rechnungslegungsnormen, () "zwei Welten" Höhere Transparenz in der Rechnungslegung und bezüglich Bilanzwahrheit sowie Bilanzklarheit, Harmonisierung der Rechnungslegung von Bund, Kantonen und Gemeinden, Einführung und Standardisierung von Instrumenten der finanziellen Führung (Ergebnisausweis, Geldflussrechnung, Eigenkapitalnachweis, Anlagebuchhaltung, Kennzahlen), Einheitliche Regeln für die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen, Rückstellungen und stillen Reserven (Anlagespiegel, Gewährleistungs- und Beteiligungsspiegel, Rückstellungsspiegel). () "zwei Welten" () "zwei Welten" Seite 10 * Quelle: Beschluss der Regierung LU vom

11 HRM2 lässt zahlreiche Optionen offen. Ein Auszug aus geplanten Umsetzungsvarianten: Vorfinanzierungen zulässig, Bedingungen, nicht zulässig Aktivierungsgrenzen Wesentlichkeit, fix definierte Grenzen, definiert nach Gemeindegrösse, keine Vorgaben Abschreibungsmethode Linear nach Nutzungsdauer, Degressiv nach Nutzungsdauer Anlagekategorien und Abschreibungssätze Fixe Sätze nach Anlagekategorien 16, 12, 10, 8 Anlagekategorien Zusätzliche Abschreibungen Nicht zulässig, zulässig, Bedingungen Übergang zu HRM2 Neubewertung Verwaltungsvermögen, Keine Neubewertung VV Seite 11

12 Finanzpolitik ist auch in HRM2 "original" möglich Finanzpolitik mit der transparenten, möglichst den Tatsachen entsprechenden Rechnung (HRM2 "original") oder in der finanzpolitisch manipulierten Rechnung (HRM2 "light")? Mit HRM2 haben wir die Möglichkeit, die beiden kontroversen Auslegungen zu kombinieren: Eine der Wirklichkeit entsprechende 1. Stufe Erfolgsrechnung: 1. Stufe: Ordentliches Ergebnis 2. Stufe: + Ausserordentliches Ergebnis 3. Stufe: Gesamtergebnis und eine 2. Stufe, die die finanzpolitischen Massnahmen ausweist (zusätzliche Abschreibungen, Vorfinanzierungen, aber auch die Effekte dieser Massnahmen, nämlich die Auflösungen der Abschreibungsund Vorfinanzierungsreserven). Seite 12

13 Solide Entscheidungsgrundlagen: ein Beispiel! HRM2 "light" HRM2 "original" Personalaufwand 10'961' '961' Sachaufwand 4'254' '254' Passivzinsen 200' ' Abschreibungen 1'389' '756' Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung Entschädigungen an Gemeinwesen 1'957' '957' Eigene Beiträge 4'097' '097' Einlagen in Sondervermögen 1'651' '651' Intern verrechneter Aufwand 658' ' Total Aufwand 25'170' '537' Steuern 12'424' '424' Vermögenserträge 2'104' '104' Entgelte 5'793' '793' Anteile und Beiträge ohne Zweckbindung 2'823' '823' Rückerstattungen von Gemeinwesen 244' ' Beiträge für eigene Rechnung 869' ' Entnahmen aus Sondervermögen 172' ' Intern verrechneter Ertrag 873' ' Total Ertrag 25'306' '306' Ordentliches Ergebnis 135' '230' Bezug Eigenkapital 1'366' Ausserordentliches Ergebnis '366' Gesamtergebnis 135' ' Seite 13

14 Inhalt 1. Was ist HRM2? 2. HRM2-Varianten 3. Umsetzung von HRM2 4. Diskussion in Gruppen und im Plenum Seite 14

15 Die Variante "original" benötigt deutlich mehr Zeit und verursacht mehr Aufwand HRM2-Umsetzung "light" auf 2016 "original" auf 2018 Für alle Gemeinden möglich Start spätestens Ende August 2013 Sollte für alle Gemeinden möglich sein Grösserer Aufwand sowohl bei den Gemeinden als auch beim Kanton Seite 15

16 Projektplanung "light" Phase/Aktivitäten Pilotbetrieb 1. Pilotbetrieb Wil und Gommisw ald / Testphase 2. Pilotbetrieb 3 politische und 2 Ortsgemeinden / Testphase Testphase Testphase Umsetzung bei den Gemeinden Kommunikation: Einführung Kontorahmen mit Rechnung 2015 Einladung: Diskussion "light 2016" oder "original 2018" Informationsveranstaltungen / Rückmeldungen an AfGe Kommunikation: Projektstand Kontaktaufnahme mit EDV-Anbieter Informationsveranstaltung für sämtliche Gemeinden Kontenplanumstellung Überführung von HRM1 auf HRM2 Anpassung Umsysteme (EDV) und Information Mitarbeitende Budget 2016 nach HRM2 Jahresrechnung 2016 nach HRM2 Einführung einer allfälligen Anlagebuchhaltung (inkl. Vorbereitung) Abschluss nach Kontenrahmen HRM2 inkl. Anhang Gesetzliche Grundlagen Informationsveranstaltungen / Aufarbeitung von Rückmeldungen Entscheid Regierung HRM2 "light" oder HRM2 "original" Ausarbeitung Gesetzliche Anpassungen (GG / FHGV) Handbuch Rechnungsw esen überarbeiten Vernehmlassung bei Gemeinden / Verbänden 1. Lesung im Kantonsrat (Juni Session 2014) 2. Lesung im Kantonsrat (September Session 2014) Fakultatives Referendum für den Gesetzesnachtrag (GG) Anpassung FHGV inkl. Vernehmlassung Überarbeitung w eiterer Handbücher (z.b. GPK, FAG-Tools) und Weisungen Seite 16

17 Projektplanung "original" Phase/Aktivitäten Pilotbetrieb 1. Pilotbetrieb Wil und Gommisw ald / Testphase 2. Pilotbetrieb 3 politische und 2 Ortsgemeinden / Testphase 3. Pilotbetrieb Neubew ertung VV und FV / Testphase Testphase Testphase Testphase Umsetzung bei den Gemeinden Kommunikation: Einführung Kontorahmen mit Rechnung 2015 Einladung: Diskussion "light 2016" oder "original 2018" Informationsveranstaltungen / Rückmeldungen an AfGe Mitgestaltung Rechnungsmodell "HRM2 Modell SG" Rückmeldungen im Rahmen der Vernehmlassung Kontaktaufnahme mit EDV-Anbieter Schulungsveranstaltung für Behörden (Exekutive) Schulungsveranstaltung für Finanzverw altungen / Kassierämter Schulungsveranstaltung für Geschäftsprüfungskommissionen Kontenplanumstellung Überführung von HRM1 auf HRM2 Anpassung Umsysteme (EDV) und Information Mitarbeitende Erfassung Detail-Budget 2016 nach HRM1 + HRM2 (freiw illig) Budget 2017 nach HRM2-Kontenplan (freiw illig) Erfassung Detail-Budget 2017 nach HRM1 + HRM2 (freiw illig) Budget 2018 nach HRM2 Jahresrechnung 2018 nach HRM2 Neubew ertung Verw altungsvermögen / Finanzvermögen (inkl. Vorbereitung) Einführung einer Anlagebuchhaltung (EDV / Ecxel usw.) Abschluss nach HRM2 Rechnungslegung inkl. Anhang Gesetzliche Grundlagen Informationsveranstaltungen / Aufarbeitung von Rückmeldungen Entscheid Regierung HRM2 "light" oder HRM2 "original" Ausarbeitung Rechnungsmodell "HRM2 Modell SG" Ausarbeitung Gesetzliche Anpassungen (GG / FHGV) Handbuch Rechnungsw esen überarbeiten 0. Lesung in der Regierung Vernehmlassung bei Gemeinden / Verbänden 1. Lesung im Kantonsrat (Juni Session 2015) 2. Lesung im Kantonsrat (September Session 2015) Fakultatives Referendum für den Gesetzesnachtrag (GG) Anpassung FHGV inkl. Vernehmlassung Überarbeitung w eiterer Handbücher (z.b. GPK, FAG-Tools) und Weisungen Seite 17

18 Kontenplanumstellung und Budgetprozess für HRM2 "light" und "original" Umstellungsaufwand in den Pilotgemeinden vertretbar Hilfsmittel vereinfachen die Umstellung Musterkontopläne Überführungstabellen (Konto HRM1 Konto HRM2) Budgetprozess: bei Ressortsystemen müssen involvierte Budgetverantwortliche rechtzeitig über Änderungen informiert sein Vorjahreszahlen werden beim ersten Budget nach HRM2 nicht dargestellt Seite 18

19 Neubewertung des Finanzvermögens beim Übergang zu HRM2 "original" Erfassung der Anlagen Bewertung der Anlagen einfach und pragmatisch (z.b. Verkehrswerte) Führen einer Neubewertungsreserve (Eigenkapital) Information an die Bürgerschaft (Restatement) Periodische Anpassung der Verkehrswerte Wertberichtigungen bei dauerhafter Wertverminderung Seite 19

20 Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang zu HRM2 "original" Erfassung der Objekte und Grundstücke Bewertung der Objekte und Grundstücke pragmatisch und praxisorientiert (z.b. Wiederherstellungskosten / Zeitwert) ohne rückwirkendes Suchen nach Anschaffungswerten Führen einer Aufwertungsreserve (Eigenkapital) Information an die Bürgerschaft (Restatement) Seite 20

21 Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang zu HRM2 "original" Pragmatischer Lösungsansatz für Neubewertungen: Beispiel Hochbauten Ein Schulhaus wurde z.b. vor 100 Jahren zu einem Preis von Fr. 50'000. gekauft. Da diese historischen Anschaffungskosten einen geringen Aussagewert haben, macht es in solchen Fällen beispielsweise Sinn, auf den Verkehrswert oder eventuell auf den Zeitwert gemäss letzter amtlicher Schätzung abzustellen. Seite 21

22 Neubewertung des Verwaltungsvermögens beim Übergang zu HRM2 "original" Pragmatischer Lösungsansatz für Neubewertungen: Beispiel Tiefbauten Bei Strassen oder der Kanalisation gibt es keine amtlichen Verkehrs- oder Zeitwerte. Als Grundlage zur Ermittlung entsprechender Werte können Netzbewertungen von Ingenieurbüros oder möglicherweise auch der heutige Wiedererstellungswert pro Laufmeter und Durchmesser herangezogen werden. Seite 22

23 Neubewertung des Finanzvermögens beim Übergang zu HRM2 "light" Das Finanzvermögen kann weiterhin (freiwillig) bis zum Verkehrswert aufgewertet werden. Das Verwaltungsvermögen kann nicht aufgewertet werden und muss weiterhin auf maximal 25 Jahre abgeschrieben werden. Rechungslegung gemäss Gemeindegesetz und Verordnung über den Gemeindehaushalt der Gemeinden werden nicht angepasst. Seite 23

24 Neubewertung Anlagebuchhaltung - Anlagespiegel Eine Anlagebuchhaltung / Anlagekartei (EDV oder Excel basierend) ist bei HRM2 "light" und HRM2 "original" sicherlich von grossem Vorteil und hilfreich, um einen Anlagespiegel abbilden zu können. Das wird die Gemeinden im Rahmen der HRM2-Umsetzung diesbezüglich unterstützen und an Schulungen über mögliche Lösungsansätze informieren. Seite 24

25 Inhalt 1. Was ist HRM2? 2. HRM2-Varianten 3. Umsetzung von HRM2 4. Diskussion in Gruppen und im Plenum Seite 25

26 Uns interessiert: Welche (technischen) Aspekte und Unterschiede der Varianten "light" und "original" sind Ihnen noch nicht ganz klar und sollten im Plenum erläutert werden? Wenn Sie HRM2 "original" in Ihrer Gemeinde einführen würden, worauf würden Sie im Projekt besonders Wert legen, welche Unterstützung würden Sie vom Kanton / Amt für Gemeinden erwarten? Seite 26

27 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit St.Gallen, Departement des Innern

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