Kurzprotokoll Protokoll: R. Hänlein, DUH. Donnerstag, 16. Juni 2011, 18 bis 20 Uhr Moderation: Dr. Gerd Rosenkranz, DUH

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1 Netz-Event Fachdebatte zu Eckpunkten des NABEG Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) = Artikel 1 des Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze Kurzprotokoll Protokoll: R. Hänlein, DUH Donnerstag, 16. Juni 2011, 18 bis 20 Uhr Moderation: Dr. Gerd Rosenkranz, DUH Referenten und Diskutanten auf dem Podium: Dr. Peter Ahmels, Deutsche Umwelthilfe e.v. Ralf Becker, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr. Armin Steinbach, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz e.v. Bernd Kördel, BI Keine 380kV-Freileitung im Schwalm-Eder-Kreis Dr. Martin J. Ohms, Rechtsanwalt und Berater Vorhabensträger 1. Vorstellung des Gesetzesentwurfs zum Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG), Stand Dr. Armin Steinbach, BMWi Ralf Becker, BMU Mit dem aktuellen Entwurf für ein Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) werden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt: Zum einen soll der Ausbau des Strom-Übertragungsnetzes beschleunigt werden. Zum anderen soll mit dem NABEG höhere regionale Akzeptanz in den Netzausbauregionen erreicht werden. Mit dem Gesetzesentwurf wurde ein institutioneller Ansatz gewählt. Für prioritäre Netzausbauprojekte, sogenannte Stromautobahnen, sieht das NABEG eine integrierte Raumordnungsprüfung und Planfeststellung nicht auf Länder-, sondern auf Bundesebene vor. Hier wird seitens der Ministerien Potenzial zur Beschleunigung der Verfahren gesehen. Der zügige Umbau der Energieversorgung erfordere für überregional und international bedeutsame Projekte eine zentrale Planung. Beispielsweise erhöhe der Auf- und Ausbau der Offshorewindenergie den überregionalen Transportbedarf. Zentrales Element sei die Bundesfachplanung nach Art. 1, Abschnitt 2 NABEG, die den Planungsrahmen für prioritäre, zukünftige Netzausbauprojekte bieten soll. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) solle als Bundesbehörde zuständig für Raumordnung und Planfeststellungsverfahren dieser Projekte sein. Zu Beginn des Verfahrens führt die BNetzA eine Antragskonferenz für Träger öffentlicher Belange und Vereinigungen, deren Belange berührt werden, durch. Darauf folgt ein Anhörungsverfahren zur Diskussion des Trassenkorridors, der vom Antrag stellenden Übertragungsnetzbetreiber vorgeschlagen wird, sowie von Trassenalternativen. Eine enge Abstimmung zwischen BNetzA mit den Bundesländern wird

2 angestrebt. Auch das anschließende Planfeststellungsverfahren soll die BNetzA für diese Verfahren durchführen, vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates. Grundlage der Planung für die Stromautobahnen soll ein Szenariorahmen zur Netzentwicklungsplanung sein, den die Übertragungsnetzbetreiber erarbeiten und der von der Bundesnetzagentur bestätigt werden muss. Er soll jährlich durch die Bundesnetzagentur überprüft und im Internet veröffentlicht werden. Ein öffentlicher Konsultationsprozess hierzu ist vorgesehen. Auf Grundlage dieser öffentlich konsultierten Planung wird der Netzentwicklungsplan (NEP) der Bundesregierung zur Vorbereitung seiner Annahme durch den Gesetzgeber zur Verabschiedung vorgelegt. Zudem soll die Anreizregulierung so geändert werden, dass beim Bau neuer 110kV-Leitungen die Erdkabelverlegung im Vergleich zu Freileitungen bis zu einem Mehrkostenfaktor von 2,75 (bisher 1,6) die Regel wird. In der Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)-Novelle ( 12) sei u.a. die Förderung eines Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungs-(HGÜ)-Pilotprojekts mit Teilkabelabschnitten unter bestimmten Voraussetzungen vorgesehen. Höhere Akzeptanz solle u.a. durch die Möglichkeit der Kompensation für Kommunen, die von einer neuen Trassenführung betroffen sind, erreicht werden (Änderung der Stromnetzentgeltverordnung durch Art. 4 des Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze). Neue Instrumente der Partizipation für Projekte der Bundesfachplanung: Antragskonferenzen (s.o.), die jedermann offen stehen. Umfassendere Veröffentlichungspflichten von Planungsdaten ( 12f EnWG-Novelle), Kommunikation: Konzept zur Info- und Dialogoffensive, das derzeit in einer AG der BMWI-Plattform für zukunftsfähige Netze unter der Leitung der dena und der DUH erarbeitet wird Transparenz: Die Bedarfsplanung durch die verschiedenen Planungsstufen mit Öffentlichkeitsbeteiligung stelle ein nachvollziehbares und partizipatives Verfahren sicher. Hinzu komme als neues Element die Veröffentlichung der Szenarien und Netzentwicklungspläne im Internet. Bei der öffentlichen Antragskonferenz der Bundesfachplanung könne Einfluss auf die Trassenplanung genommen werden, eine Alternativenprüfung sei Teil der Neuregelung. Die strategische Umweltprüfung (SUP) sei Teil des Verfahrens bei der Bundesfachplanung, die geprüften Elemente seien dann nicht mehr Teil des Planfeststellungsverfahrens. Beim Umweltund Naturschutzrecht seien keine Abstriche geplant. 2. DUH-Stellungnahme zum NABEG-Entwurf Dr. Peter Ahmels, DUH Die Deutsche Umwelthilfe hat zur EnWG-Novelle (EnWGÄndG) und zum NABEG jeweils eine Stellungnahme abgegeben (s. Link am Ende des Dokuments) Positive Bewertung: Klare Fristen bei der Bundesfachplanung Breite Beteiligung schon bei der Antragskonferenz 110 kv: Erdkabel als Regel für neue Leitungen bis Mehrkosten Faktor 2,75 Regelung der Alternativenprüfung in 12c EnWGÄndG mit strategischer Umweltprüfung (SUP) Bereitstellung von Planungsdaten an sachverständige Dritte nach 12f EnWGÄndG Negative Bewertung: Keine Mindestabstände für neue 380kV-Freileitungen zu Wohnbebauung vorgesehen Vereinfachtes Verfahren für Neubauten in bestehenden Trassen nach Art NABEG kann zu erhöhter Belastung für Anwohner führen Zu kurze Fristen für Stellungnahmen

3 Privates Projektmanagement, problematisch wg. möglicher Interessenskonflikte Kompensationszahlungen an Kommunen werden von vielen Anwohnern kritisch gesehen Regelung zu Ersatzmaßnahmen nach Art. 3 NABEG (Änderung Bundesnaturschutzgesetz, BNatSchG) nicht akzeptabel 3. Weitere Input-Referate Input Thorben Becker, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.v. Der BUND begrüßt einige Elemente der neuen Gesetzgebung: Die Alternativenprüfung, Ansätze zu mehr Transparenz und insbesondere den Ausbau der Qualitätsplanung mit dem festen Bestandteil der SUP, die der BUND lange gefordert hat. Besonders wichtig sei die Prüfung von Trassenalternativen, die im EnWG fixiert werden müsse. Fraglich sei aber, ob das neue Instrument der Bundesfachplanung neben dem Bedarfsplan des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) tatsächlich von Vorteil sei. Im EnWG müsse der Ausbau der Erneuerbaren Energien (EE) und das Ziel der Netzintegration der EE deutlicher genannt werden, beides müsse die Grundlage für die Netzausbauplanung sein. Grundlage für die Bundesfachplanung müsse ein Zielnetz 2050 für das Energiesystem mit hohem EE-Anteil sein, das im Energiekonzept der Bundesregierung von 2010 adressiert wurde, aber leider nicht als Basis für die Bundesfachplanung in den Gesetzesvorschlägen benannt sei. Notwendig sei eine öffentliche Bedarfsplanung der Netze, die nicht alleine Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber sein solle. Problematisch sei, dass eine Pflicht zur Berücksichtigung der Verbands- und Anwohnerinteressen bei den Antragskonferenzen nicht gegeben ist, sodass es hier eine große Unbekannte gebe: Wie wird die BNetzA entscheiden? Ohne klare Zielvorgaben eines Zielnetzes 2050 fehlten der BNetzA zudem wichtige Entscheidungsgrundlagen. Input Dr. Martin J. Ohms, Rechtsanwalt und Berater Vorhabensträger Dr. Ohms vertritt mit seinem Input-Statement nicht die TenneT-Position, sondern seine eigene. Das Gesetzespaket zu Energie, das derzeit debattiert wird, sei sehr komplex. Er habe Zweifel, ob mit dem NABEG ein Weg zur beschleunigten Trassenplanung im Stromübertragungsnetz eingeschlagen werde. Beschleunigend könne aus seiner Sicht eher der Wegfall des Raumordnungsverfahrens auf Landesebene wirken. Eine Beschleunigungswirkung sehe er u.a. deshalb nicht, weil das NABEG die derzeit in Planung befindlichen EnLAG-Projekte nicht erfasst. Aus Übertragungsnetzbetreibersicht würden zusätzliche Partizipationsmöglichkeiten begrüßt, ein höheres Maß an öffentlicher Beteiligung im Verfahren wirke aber verlangsamend. Dementgegen stünden gesetzliche Netzausbauverpflichtungen der Übertragungsnetzbetreiber durch EnWG und EEG. Das NABEG biete neue Möglichkeiten der Beteiligung bei Antragskonferenzen, was voraussichtlich nicht beschleunigend wirken werde. Der Scoping- Termin zu Beginn des Planverfahrens werde durch die zusätzlichen Beteiligungsmöglichkeiten aufwändiger. Input Bernd Kördel, BI Keine 380 kv-freileitung im Schwalm-Eder-Kreis Schon im Jahr 2009 habe der Bundestag der Bundesregierung mit einem Entschließungsantrag im Mai 2009 aufgegeben, die Planverfahren für neue Hoch- und Höchstspannungsleitungen zu beschleunigen und neue Technologien zu testen. Hätte die Bundesregierung diese Verpflichtung ernst genommen, wären wir heute nicht in der Situation, hohem Handlungsdruck zu unterliegen. Grundsätzlich positiv wertete er die Einrichtung einer Bundesfachplanung. Diese müsse aber unabhängig und nicht nur durch die ÜNB geplant werden, eine staatliche Beteiligung an der Planung sei nötig. Zur Frage der Fristen: Die EnLAG-Verfahren seien durch Netzbetreiber, nicht durch Bürgerinitiativen verzögert worden. Aus Sicht der Bürgerinitiativen seien umweltverträgliche Trassen notwendig für den Transport von Erneuerbare Energien (EE)-Strom. Dafür müssten effiziente Übertragungstechnologien entwickelt werden, was allerdings nicht im Gesetz stehe.

4 Die Erdkabeltechnologie sei nicht erwähnt, dies müsse konkretisiert werden. Mehr Bürgerbeteiligung durch Veröffentlichung der Unterlagen und Beteiligung im Internet reiche nicht aus, zusätzlich sei die Diskussion vor Ort erforderlich. Abstandsregelungen der EnLAG- Erdkabelpilotprojekte müssten auch für NABEG-Strecken gelten. Ein guter Weg zur Beschleunigung des Netzausbaus sei die Einführung einer Abstandsregelung für Hoch- /Höchstspannungsfreileitungen von m Abstand zu Wohnbebauungen. Ablasszahlungen als Kompensation für betroffene Gemeinden lehne er ab. Der Ansatz einer Info- und Dialogoffensive zum Netzumbau sei gut, aber die Rückkoppelung von Bürgern zur Regierung fehle und müsse aufgenommen werden. 4. Diskussion Moderation: Es gibt vielfältige Gründe für den Widerstand gegen neue Freileitungen, wichtigster Grund ist wohl ein zu geringer Abstand zu Wohnbebauungen. Das NABEG lässt guten Willen des Gesetzgebers erkennen, aber warum wird das wichtigste Problem nicht angegangen? Und eine Frage an die Bürger- und Umweltverbändevertreter: Wer soll denn neben oder mit den Übertragungsnetzbetreibern die Planung gestalten? BMWI/BMU: Zum Netzentwicklungsplan: Die BNetzA verfügt durch ihre Erfahrung mit der Regulierung des Netzausbaus schon über Grundlagen, um Netzausbauberechnungen der ÜNB nachzuvollziehen. Die neue Zuständigkeit einer zentralen Bundesbehörde zeige zudem, dass die Netzplanung nicht mehr nur Aufgabe der Übertragungsnetzbetreiber sein solle, sondern zunehmend staatliche Aufgabe werde. Mit der BNetzA bewerte dann auch eine bundesstaatliche Behörde die Ergebnisse der Anhörungen. Richtig sei, dass im Rahmen der Bedarfsplanung kein beklagbares Instrument geschaffen worden sei, dies sei auch nicht intendiert; es bestehe aber ein Berücksichtigungsgebot. Eine Alternativenprüfung im Rahmen der Bundesfachplanung sei sehr wohl vorgesehen, so könnten bei der Antragskonferenz Trassenalternativen vorgeschlagen werden. 380 kv Erdkabel seien in der Fläche noch nicht in ausreichendem Maße technisch erprobt. Teilkabelpilotprojekte auf der 380 kv Ebene sollten auch in Verbindung mit Abstandsregelungen daher zunächst auf die EnLAG-Pilotprojekte beschränkt bleiben. 110 kv Erdkabel seien hingegen technisch erprobt, daher sehe das NABEG hierfür weitergehende Möglichkeiten der Erdverkabelung vor. Der zu erstellende Netzentwicklungsplan könne nicht nur der Netzintegration von EE dienen, aber ein wichtiger Schritt in diese Richtung sei die vorgesehene Erweiterung des 1 EnWG. Moderation: Ist denn die geplante Änderung zur Erhöhung der Transparenz der Planungsdaten im EnWG ein Fortschritt? BUND: Ja, grundsätzlich schon, aber die geplante Änderung, die die Datenfreigabe durch die BNetzA an sachverständige Dritte ermöglicht, sei nicht weitreichend genug, der BUND bleibe bei seiner Forderung nach kompletter Transparenz der Lastflussdaten. Bleibe nicht auch die Szenarienentwicklung Aufgabe der Netzbetreiber? Im EnWG fehlten zudem Anreize für die EE ergänzenden fossilen Kraftwerke. BMWI: Die Szenarienentwicklung nach NABEG werde sehr öffentlich diskutiert und biete weitreichende Beteiligungsmöglichkeiten. Ein maßgebliches Szenario werde beispielsweise ein Szenario mit sehr ambitioniertem EE-Ausbau sein, Kurz- und Mittelfristperspektive werden betrachtet. Moderation: Her Ohms, wie beschleunigt man? Ohms: Man müsste nur 1 Nr.14 Raumordnungsverordnung für die Planung von Hoch- /Höchstspannungsfreileitungen streichen. Man könne eine ernsthafte Alternativenprüfung im PFV vornehmen und dafür das ROV streichen. Damit trage man einerseits Partizipationswünschen und dem Anliegen der Beschleunigung Rechnung. BI: Das ROV Wahle-Mecklar in Hessen sei ein Beispiel dafür, dass die Bevölkerung vor Ort in die Planung mit einbezogen werden müsse. Bundesrats- oder Bundestagsbeschlüsse reichten nicht aus und könnten den intensiven Dialog vor Ort um die konkrete Trassenführung nicht

5 ersetzen. Aufbau von Planungsexpertise bei der BNetzA sei ein gangbarer Weg, jedenfalls könne die Netzplanung nicht nur Aufgabe der Netzbetreiber sein. Soll der NEP den in der dena-netzstudie-ii benannten Ausbaubedarf ersetzen oder umfassen? BMWI: Breiter Akteurskreis des dena-ii-konsortiums habe die richtige Größenordnung festgestellt. Aufgabe bei der Erstellung des NEP sei die Konkretisierung und Ausgestaltung. Moderation: Die dena-netzstudie-ii hat verschiedene Technologievarianten berechnet, insofern bestehe bei der NEP-Erstellung großer Spielraum.? Strittig: Bringt die EnLAG-Regelung für Teilkabelabschnitte 380 kv den Netzausbau voran? BI: Die Änderung von Ende 2010, aufgrund derer die Behörde Kabelabschnitte anordnen kann, war richtig. Insgesamt sei man damit aber noch nicht weit gekommen. BMWI: Tausende von Einwendungen entlang der Strecken Wahle-Mecklar und Ganderkesee- St. Hülfe ließen nicht darauf schließen, dass die Teilkabeloption die Verfahren voranbringe. Publikum:?! Wenn die BNetzA als Bundesbehörde die Bundesfachplanung übernehme, müssten hier nach Gesetzesentwurf 240 neue Mitarbeiter eingestellt werden; wie die in kurzer Zeit ausgebildet werden sollen, sei völlig unklar, eine Beschleunigungswirkung daher unwahrscheinlich.?! Es wird befürchtet, dass die BNetzA zu große Nähe zu den nicht gemeinnützig tätigen Netzbetreibern habe. Wenn Erdkabel 380 kv noch nicht Stand der Technik seien, liege dies an der Innovationsfeindlichkeit der Netzbetreiber. Gleichstrom (DC, direct current)-innovationen seien in die künftige Netzplanung mit einzubeziehen. Müsse nicht der Übertragungsnetzbedarf von dena II nach der Abschaltung von 8 Atomkraftwerken geringer sein?!? Der Ansatz des NABEG, Verfahren zu bündeln, sei vielversprechend, es bleibe abzuwarten, ob die neue Praxis der Bündelung bei der BNetzA sich bewähre. Allerdings fehle im Gesetzentwurf die Anforderung an die Netzbetreiber zur Erstellung qualitativ hochwertiger Unterlagen. Hohe Anforderungen seien an die UVP nötig, hier dürften keine Abstriche gemacht werden.! Die Techniker in den Leitzentralen badeten zurzeit die politischen Querelen um den Netzausbau aus. Die Abschaltung von AKW im Süden verschärfe das Problem der Engpässe im Übertragungsnetz noch, denn 2/3 der AKW liegen im Süden, wohingegen im Nordosten Schwerpunkt der EE/Winderzeugung und im Süden die Verbrauchsschwerpunkte liegen. Es gebe nur zwei Alternativen zur Lösung des Netzproblems: entweder den EE-Ausbau im Nordosten stoppen oder im Süden PV, Wind, Biogas ausbauen. Letzteres reiche aber nicht aus, um die Netzengpässe zu vermeiden. Vermutlich sei ein höherer Netzausbaubedarf als in den dena-netzstudien I und II prognostiziert vonnöten. Das NABEG sei ein guter erster Ansatz. Im Übrigen zeige das Beispiel Thüringen, dass 380kV Erdkabel nicht unbedingt eine gute Lösung sind, dort habe die Raumordnungs- (ROV)-Behörde aus Gründen des Natur- und Anwohnerschutzes den Teilkabelabschnitt über den Rennsteig abgelehnt. BUND: Der BUND Bundesverband werde sich bei seinen Mitgliedern und Landesverbänden in Süddeutschland für den Windenergie-Ausbau in Süddeutschland einsetzen. Denn der Aufbau von Windkapazitäten in Süddeutschland sei jetzt enorm wichtig. Es sei ein fataler Fehler, jetzt neue Leitungen zu bauen, die nicht notwendig seien. BI: Die Rolle, die die konventionelle Energiewirtschaft bei der Laufzeitverlängerung im Herbst 2010 spielte, erschwert Vertrauen in die Netzbetreiber. Die Netzbetreiber hätten vor dem Hintergrund der Laufzeitverlängerung Verzug bei der Netzausbauplanung zu verantworten. Schwierig sei auch, dass die Netzbetreiber wenig Zeit für Kommunikation mit den Bürgern hätten.! Eine aktuelle Studie von ENTSO-E und Europacable zeige, dass die Teilverkabelung 380kV Stand der Technik sei, wobei jeweils eine genaue Einzelfallbetrachtung geboten sei. Die Studie sei veröffentlicht (s. Link am Ende des Dokuments).! Verschiedene Gutachten u.a. von Greenpeace zeigen die große Bedeutung des Energiesparens als wesentliches Element von zentraler zu dezentraler Energieversorgung. Um

6 hier voran zu kommen, sei ein gesellschaftlicher Dialog notwendig. Zudem seien Speichertechnologien zu entwickeln.? Die umweltpsychologische Akzeptanzforschung habe gezeigt, dass sich Akzeptanz von Infrastrukturprojekten beschleunigend auswirke, denn Widerstand könne sehr kreativ sein. Informelle Verfahren hätten sich oft als entscheidend für höhere Akzeptanz erwiesen. Warum wurden informelle Verfahrensschritte im Gesetzesvorhaben nicht stärker verankert? BMU: Die neu eingeführten formellen Schritte im neuen Gesetz seien schon ein großer Fortschritt, darüber hinaus stünden den Vorhabensträgern weitere informelle Schritte offen. Links Die Stellungnahmen der DUH zum NABEG vom und zur EnWG-Novelle vom sind veröffentlicht unter Pressemitteilung der DUH zum NABEG vom : h=984ad9236b Studie Machbarkeit und technische Aspekte der Teilverkabelung von Höchstspannungsleitungen der Vereinigung Europäischer Übertragungsnetzbetreiber ENTSO-E und Europacable, Januar 2011:

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