Herzlich Willkommen! Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanalgen (WEA) in Thüringen. TLUG 33/2017: Workshop
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- Hennie Adenauer
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1 Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanalgen (WEA) in Thüringen Herzlich Willkommen! TLUG 33/2017: Workshop Seebach, :00 13:30 TLUG Diese Präsentation ist als unterstützende Illustration zur Veranstaltung Nr. 33/2017 der TLUG erstellt worden und basiert auf ausgewählten Fragen der Teilnehmer. Die TLUG übernimmt keinerlei Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dargestellten Informationen. Haftungsansprüche, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, welche durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei publizistische Verwendung auch von Teilen wird um Rücksprache mit der TLUG, Ref. 31/VSW gebeten. 1
2 2
3 Was macht eine Genehmigungsentscheidung schwierig?? Wissenschaft Daten/statistische Auswertung Keine Normierung Rechtsprechung Tatbestand/Rechtsfolge Funktionsgrenzen der Rechtsprechung 3
4 Funktionsgrenzen der Rechtsprechung Bei komplexe Sachverhalten Insbesondere auch im Naturschutzrecht Rechtsfolgen im Naturschutzrecht Wenig gebundene Entscheidung Viele Ermessens-/Abwägungsentscheidung Unbestimmte Rechtsbegriffe (betrifft auch Tatbestand) Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf: die Vollständigkeit der Abarbeitung aller Belange und die Vertretbarkeit einer Auffassung (nicht auf deren inhaltliche Richtigkeit). Dies bedeutet auch einen erweiterten Spielraum für behördlichen Entscheidung. Wissenschaft Daten/statistische Auswertung Rechtsprechung Standardisierung Tatbestand/Rechtsfolge Keine Normierung Funktionsgrenzen 4
5 Anerkannter Standards Maßstäbe (BVerwG) Müssen im neutralen Kontext entwickelt werden Müssen abgestimmt sein mit Fachleuten im betroffenen Bereich und mehrheitlich vertreten werden. Wenn es anerkannte Standards gibt, sind diese anzuwenden. Dies bedeutet auch, dass Spielräume für Fachplaner und Behörden eingeengt werden. Wissenschaft Daten/statistische Auswertung Rechtsprechung Standardisierung Tatbestand/Rechtsfolge Keine Normierung Funktionsgrenzen 5
6 Arbeitshilfen Vögel Untergesetzliche Regelwerke/Standards und Dokumentationen Bund Dokumentationen BB Vögel & Windkraft Schlagopfer Methodenstandard (Südbeck) Brutvogelerfassung Helgoländer Papier Bundesweite Fachempfehlung (Hinweis ACK/UMK Beschluss) Abstimmungsprozess (BWE, BLEW, LANA) F & E Avifaunistische Methodenstandards Bundesweiter Rahmen für artspezifische Erfassungsund Bewertungsmethoden Weiterentwicklung (LAG VSW und BfN) Thüringen Erlass TMIL Vorranggebiete mit Wirkung von Eignungsgebieten Empfehlungen für Entscheidungsprozess des Plangebers Erlass TMUEN (Transformationsakt mit Bindungswirkung) Naturschutzrechtliche Vorgaben (sap) Implementierung Fachbeitrag WEA-Genehmigung Fachbeitrag WEA-Genehmigung Standards für Abstandsempfehlungen, Potenzialund Raumnutzungsanalysen Vermeidungsmaßnahme Artenschutzrechtliche Ausnahme Avifaunistischer Fachbeitrag Dichtezentren Gebietskulissen (SPA, Vogelzugkarte) 6
7 Kann ein nicht signifikant gefährdendes Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes von Populationen führen? Habitatschutz: Vertretbarkeit einer Annahme reicht nicht aus. Es müssen alle Zweifel ausgeräumt werden. D. h. der Beweis der Unbedenklichkeit eines Vorhabens muss erbracht werden (Betrachtung von Worst Case-Szenarien: z. B. 10-H-Regel ). Kumulative Effekte sind zu betrachten Populationsbezug: Natura 2000-Gebiet 7 Die Erheblichkeit ist dann gegeben, wenn einer dauerhafte negative Beeinflussung der Population anzunehmen ist.
8 Avifaunistischer Fachbeitrag zur Genehmigung von Windenergieanalgen (WEA) in Thüringen Anwendungsbereich Ersteinschätzung Abstandsempfehlungen Mäusebussard Abschaltung Mahd/Ernte Brutvogelerfassung Kartierung Habitatpotenzialanalysen (HPA) Raumnutzungsanalysen (RNA) Zug- und Rastvogelerfassung Scan-Zugrouten-Methode Zählverfahren Vermeidungsmaßnahmen Abschaltung Ablenkung Meidung von Vorhabenstandorten Artenschutzrechtliche Ausnahme TLUG Bei publizistischer Verwendung auch von Teilen wird um Angabe der Quelle und Übersendung eines Belegexemplares gebeten. Dieser Fachbeitrag wird regelmäßig geprüft und ggf. dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. TMUEN und TLUG behalten sich ausdrücklich vor, Teile dieses Fachbeitrags oder den gesamten Beitrag zu verändern, zu ergänzen oder ganz außer Kraft zu setzen. 8
9 9
10 Ausnahme: es gibt eindeutige Hinweise auf Konzentrationsräume. 10
11 Artenspektrum Abschichtung nach TLUG (2014) und LfU BB (2016) planungsrelevante Arten WEA-sensible Arten Kollisionsrisiko Meideverhalten WEA-sensible Vogelarten in Thüringen (26 Brutvogelarten) Auerhuhn Seeadler Haselhuhn Baumfalke Rohrdommel Wanderfalke Zwergdommel Kranich Graureiher Wachtelkönig Schwarzstorch Kiebitz Weißstorch Bekassine Fischadler Waldschnepfe Wespenbussard Lachmöwe Wiesenweihe Uhu Rohrweihe Sumpfohreule Rotmilan Ziegenmelker Schwarzmilan Mäusebussard Alle in Thüringen regelmäßig vorkommenden Zug- und Rastvögel sowie Wintergäste in Konzentrationsgebieten 11 Aber: WEA-sensible Abstandsempfehlung
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13 PFEIFFER & MEYBURG (2015) Empfehlung 80 Konvention 70 Telemetrie Anteil der Ortungen in % % - Regel 500 m - Schritt alle Männchen (n=9934) (n=179) (n=399) ,5 1 1,5 2 2,5 3 3,5 4 4, Entfernung vom Horst in km
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16 UIG Thüringen 16
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19 ! 19
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21 ! Wechselhorst bzw. Reviermittelpunkt zählt. 21
22 ! Wechselhorst bzw. Reviermittelpunkt zählt. 22
23 ! Wechselhorst bzw. Reviermittelpunkt zählt. 23
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25 Kombinierte Signifikanzschwelle: Abstand und Siedlungsdichte 25
26 Nichtbrüterschutz Entdeckungswahrscheinlichkeit Anwendbarkeit in Vollzugspraxis 26
27 Habitatpotenzialanalyse (Prognose zur täglichen Raumnutzung) Raumnutzungsprognose ohne systematische Datenerhebung Raumnutzung im Prüfbereich (im empfohlenen Mindestabstand) 27
28 Habitatpotenzialanalyse (LAG VSW) Raumnutzungsprognose ohne systematische Datenerhebung Raumnutzung im Prüfbereich (im empfohlenen Mindestabstand) 28
29 Habitatpotenzialanalyse (TH) Ersteinschätzung vom Schreibtisch aus Verifizierung relevanter Merkmale im Gelände (mind. 2 Begehungen) Zufallsbeobachtungen zur Raumnutzung notieren Fachgutachtlicher Einschätzung, die um so glaubhafter wird, je geringer das Konfliktpotenzial ist, je mehr Merkmale identifiziert wurden, je häufiger die Art nachgewiesen wurde (ggf. mehrere Begehungen einplanen und Gebietskenner einbeziehen). 29
30 Habitatpotenzialanalyse (TH) Ersteinschätzung vom Schreibtisch aus Verifizierung relevanter Merkmale im Gelände (mind. 2 Begehungen) Zufallsbeobachtungen zur Raumnutzung notieren Fachgutachtlicher Einschätzung, die um so glaubhafter wird, je geringer das Konfliktpotenzial ist, je mehr Merkmale identifiziert wurden, je häufiger die Art nachgewiesen wurde (ggf. mehrere Begehungen einplanen und Gebietskenner einbeziehen). 30
31 Habitatpotenzialanalyse (TH) Ersteinschätzung vom Schreibtisch aus Verifizierung relevanter Merkmale im Gelände (mind. 2 Begehungen) Zufallsbeobachtungen zur Raumnutzung notieren Fachgutachtlicher Einschätzung, die um so glaubhafter wird, je geringer das Konfliktpotenzial ist, je mehr Merkmale identifiziert wurden, je häufiger die Art nachgewiesen wurde (ggf. mehrere Begehungen einplanen und Gebietskenner einbeziehen). 31
32 Raumnutzungsanalysen (Prognose zum täglichen Raunutzungsverhalten) Voraussetzung Habitatpotenzialanalyse Systematische Erhebung und Auswertung von empirischen Daten Sichtbeobachungen Mehrjährig (In der Wissenschaft nicht anerkannt) Artenspektrum: die dämmerungs- oder nachtaktiv sind (z. B. Uhu), zur Brutzeit sehr zurückgezogen leben (z. B. Kranich), die vergleichsweise geringe Raumansprüche haben (z. B. Wiesenlimikolen), die nur selten ein auffallendes Flugverhalten zeigen (z. B. Rohrdommel), die ein sehr rasantes Flugverhalten in großen Höhen zeigen (z. B. Wanderfalke). Baumfalke Fischadler Graureiher Lachmöwe Mäusebussard Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Schwarzstorch Seeadler Weißstorch Wespenbussard Wiesenweihe Falco subbuteo Pandion haliaetus Ardea cinerea Larus ridibundus Buteo buteo Circus aeruginosus Milvus milvus Milvus migrans Ciconia nigra Haliaeetus albicilla Ciconia ciconia Pernis apivorus Circus pygargus 32
33 Bezug auf Brutpaar Bezug auf Vorhabenstandort Erkennung einzelner Individuen erforderlich Raumnutzung eines Brutpaares Klarer Bezug zu Abstandsempfehlungen/Artenschutzrecht Auswertung und Bewertung standardisiert Keine Erkennung einzelner Individuen erforderlich Raumnutzung aller Individuen (auch revierfremder Vögel). Kein unmittelbarer Bezug zu Abstandsempfehlungen/Artenschutzrecht Auswertung und Bewertung schwer nur schwer zu standardisieren 33
34 Standortsbezogene Ansatz: kann Probleme schaffen, die man aufgrund der Ersteinschätzung gar nicht hätte. 34
35 Standortsbezogene Ansatz: löst scheinbar Probleme, die aber weiterhin bestehen. 35
36 36
37 Sofern keine Rasterzelle mit erhöhten Flugaktivitäten den Vorhabenstandort überlagert, kann i. d. R. von einer Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ausgegangen werden. 37 Umkehrschluss: anhand der Flugbahnen in den Spagetti-Karten beurteilen
38 38 Bild: Carsten Rhode
39 bis
40 BN 40
41 BN und 2 BV 41
42 BN und 3 BV 42
43 BN und 7 BV 43
44 BN und 22 BV kaltes Frühjahr! 44
45 aktueller Bestand über 50 Paare Dunkelziffer Paare 45
46 10 km (314 km 2 ) (Erfurt 270 km 2 ) 46
47 47
48 48
49 49 Raster: rund Zellen
50 RNA bei Großvögeln mit weiter Raumnutzung Auf fallspezifische Konstellation des Vorhabens und der Umgebung abstimmen: HPA einbeziehen (insbesondere Landschaftsmorphologie und Habitatstruktur) In dicht geschlossenen Waldbeständen nicht möglich Beobachtungspunkte am Vorhabenstandort konzentrieren Streckenflüge müssen nicht vollständig eingesehen werden (ggf. im GIS rekonstruieren) Spektiv benutzen! 50
51 Zug- und Rastvögel Zielsetzung Konzentrationsräume prognostizieren (nicht Breitfrontzug). Datenerhebung nur erforderlich, wenn entsprechende Hinweise auf Konzentrationsräume bestehen. Vögel dann zählen, wenn sie auch da sind : Zugtage selektieren Vögel dort zählen, wo sie auch vorkommen : Rastgebiete selektieren, Landschaftsstrukturen selektieren Zugvögel Tägliche Beobachtungen richten sich saisonale Wanderbewegung in Zugrichtung Scan-Zugrouten Rastvögel Tägliche Beobachtungen richten sich nach der Tagesphänolgie unabhängig von der Zugrichtung Zählverfahren 51
52 Zug- und Rastvögel Datenerhebung Die Scan-Zugrouten-Methode auf Basis der Überlegungen von GRUNDWALD, KORN & STÜBING (unveröffentl.) gehört zu den wenigen Verfahren zur Erfassung von Zugvögeln, die sich standardisieren und über festgelegte Schwellenwerte auswerten lassen. Aus diesem Grund ist ihre Anwendung zu bevorzugen. Kleinvögel Gesonderte Zählverfahren für ausgewählte Vogelarten. Thermiksegler, Rastvögel 52
53 Ein Vorhaben führt i. d. R. zu keinen artenschutzrechtlichen Konflikten, wenn die durchschnittliche Zugfrequenz im Ankunftsbereich nicht mehr als Individuen pro Stunde beträgt, d. h. keine Zugkonzentrationsbereiche angenommen werden müssen Zugfrequenz (Ind./Std. und Ankunftsbereich) Zugaktivität < 300 unterdurchschnittlich durchschnittlich > überdurchschnittlich 53
54 Soweit in einem Untersuchungsgebiet mit Rastgewässern die durchschnittlich ermittelten Individuenzahlen bei maximal fünf Arten die dargestellten Schwellenwerte übersteigt, ist in der Regel von keinen artenschutzrechtlichen Konflikten auszugehen. In Untersuchungsgebieten, in denen sich keine Rastgewässer befinden, ist diese Annahme zutreffend, wenn bei keiner Begehung die Individuenanzahlen der angetroffenen Arten die dargestellten Schwellenwerte übersteigen. Knäkente Anas querquedula 30 Knutt Calidris canutus 1 Kolbenente Netta rufina 10 Kolkrabe Corvus corax 100 Kormoran Phalacocorax carbo 300 Kornweihe Circus cyaneus 3 Kranich Grus grus Rast: 500, Durchzug: Krickente Anas crecca
55 Vermeidungsmaßnahen (Minderungsmaßnahmen) Zielsetzung Vermeidungsmaßnahmen zielen darauf ab, die negativen Umweltwirkungen eines Vorhabens zu minimieren bzw. zu kontrollieren, d. h. der Eintritt von Verbotstatbeständen soll verhindert werden. Damit aber das Tötungs- und Verletzungsverbot des 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht unterlaufen wird, muss sichergestellt werden, dass durch die Vermeidungsmaßnahmen eine Überschreitung der Signifkanzschwelle mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann (VG Schwerin, Urt. vom , 7 A 1583/09). Es muss also sichergestellt werden, dass die mit dem Betrieb der Anlagen bestehenden Gefahren in einem Risikobereich unterhalb der Schwelle eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos (Abschnitt 2.1.1) verbleiben. Für sich allein genommen, ist dafür lediglich das Abschalten zur Brutund/oder Zugzeit geeignet. Alle anderen Maßnahmen können dies erst in Kombination in Abhängigkeit von der Stärke des artenschutzrechtlichen Konfliktpotenzials, insbesondere bei einer leichten Unterschreitung der empfohlenen Mindestabstände um maximal 250 m erreichen. 55
56 Bei Prognoseunsicherheiten über die Wirksamkeit von Maßnahmen sind ein passendes Monitoring sowie ggf. erforderliche Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen und ein Auflagevorbehalt in die Genehmigung aufzunehmen. Außerdem ist eine Schwelle zu bestimmen, ab der die Korrektur- und Vorsorgemaßnahmen durchgeführt bzw. Auflagen in die Genehmigung aufgenommen werden müssen. Abschaltung Die Abschaltung von WEA zur Brut- und/oder Zugzeit ist eine wirksame Maßnahme, um das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände zu vermeiden. Die Abschaltung zur Brutzeit beginnt mit der Revierbesetzung/Balzzeit. Sie endet, wenn Alt- und Jungvögel das Revier verlassen. Das Abschalten zur Brutzeit ist bei tagaktiven Arten grundsätzlich nur tagsüber (nach Sonnenaufgang bis nach Sonnenuntergang) erforderlich, sofern die betroffenen Horste (Brutplätze) besetzt sind. Vermeidung Für den Rotmilan wird in Anlehnung an MAMMEN et al. (2013) eine Maßnahmenfläche von mindestens 35 ha empfohlen, die in abwechselnden Teilbereichen auf einer Größe von rund zwei Hektar mindestens jeden zweiten Tag beerntet/gemäht wird. 56
57 Artenschutzrechtliche Ausnahme Ausnahmevoraussetzungen Nach 45 Abs. 7 BNatSchG können im Einzelfall für Windenergievorhaben Ausnahmen von den Verboten des 44 Abs. 1 BNatSchG zugelassen werden, über die im Rahmen des Genehmigungsverfahren zu entscheiden ist. Allerdings sind Ausnahmen nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes sehr eng gefasst bzw. restriktiv auszulegen und umzusetzen (vgl. EuGH, Urt. vom , C-118/94, Rn. 21, m.w.n.). Ausnahmevoraussetzungen (Einzelfallentscheidung unter Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens) Ausnahmegrund Alternativenprüfung Erhaltungszustand der lokalen Population 57
58 Baumfalke Graureiher Kiebitz Lachmöwe Mäusebussard Rohrweihe Rotmilan Schwarzmilan Uhu Wachtelkönig Waldschnepfe Wespenbussard Falco subbuteo Ardea cinerea Vanellus vanellus Larus ridibundus Buteo buteo Circus aeruginosus Milvus milvus Milvus migrans Bubo bubo Crex crex Scolopax rusticola Pernis apivorus 58
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