Teil A Aufforderung zur Angebotsabgabe (AzA) Anlage AZA 1
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- Carl Sternberg
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1 Verfahrensunterlagen für die Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Teil A (AzA) Anlage AZA 1 ERLÄUTERUNGEN ZUR ERMITTLUNG DES NIEDRIGSTEN PREISES IN /ZUGKM UND ZUM FAHRZEUGFINANZIERUNGSKONZEPT DES AT Stand:
2 Im Folgenden wird erläutert, wie die Aufgabenträger im Vergabeverfahren den günstigsten Preis unter Wahrung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes ermitteln. Die Aufgabenträger behalten sich vor, diese Erläuterungen unter Beachtung aller vergaberechtlichen Anforderungen im Laufe des Verfahrens zu präzisieren, soweit neue Erkenntnisse insbesondere aus Optimierungsvorschlägen der Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) dies erforderlich machen. Maßgeblich für die Wertung der letztverbindlichen Angebote ist allein der Preis laut Verkehrsvertrag in /Zugkm. Dieser Preis ergibt sich bei konventioneller Fahrzeugfinanzierung grundsätzlich unmittelbar aus dem Angebot. Für die Angebote, die das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR anwenden, wird dieser Preis transparent und diskriminierungsfrei ermittelt. Er setzt sich aus verschiedenen Preisbestandteilen zusammen, die entweder vom EVU verbindlich angeboten werden (Betriebspreis), von den Aufgabenträgern bekannt gegeben werden (Verwaltungs- und Risikozuschlag sowie Konditionen des Förderdarlehens) oder sich aus dem Finanzierungswettbewerb ergeben (Konditionen des Darlehensvertrages). Entscheidend ist, dass die Aufgabenträger nach Angebotsabgabe keinen Einfluss auf diese Konditionen nehmen wollen und können und dass somit eine diskriminierungsfreie Wertung sichergestellt wird. Im Einzelnen werden die Preise wie folgt ermittelt: 1 Ermittlung des Preises bei konventioneller Fahrzeugfinanzierung Für das EVU, das seine Fahrzeuge least oder selbst kauft (konventionelle Fahrzeugfinanzierung), sind bei der Erstellung des letztverbindlichen Angebotes nach dem bisherigen Vorgehen bereits alle preisrelevanten Kosten bekannt. Der wertungsrelevante Preis in /Zugkm ergibt sich dann allein aus den Anlagen im Kalkulationsschema. 2 Ermittlung des Preises für das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR Ein EVU, das das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR anbietet, kann den Preis in /Zugkm in keinem Fall selbst ermitteln und mit dem letztverbindlichen Angebot angeben. Das EVU gibt daher in seinem Angebot nur folgende Preisbestandteile an: Fahrbetriebspreis Kaufpreis der Fahrzeuge für den ZV VRR (ohne Finanzierungskosten) Der Kaufpreis für die Fahrzeuge fließt wie folgt in die Pacht und damit in den Preis /Zugkm ein: Beim Fahrzeugfinanzierungsmodell wird der Preis neben dem Betriebspreis maßgeblich durch die vom EVU an den ZV VRR zu zahlende und von den Aufgabenträgern Stand: Seite 2/7
3 anhand der Pachtformel zu ermittelnde Pacht bestimmt. Dies lässt sich bildlich wie folgt darstellen: Fahrbetriebs- Betriebspreis preis + Pacht => /Zugkm wird mit Pachtformel ermittelt Die Pacht, die sich aus den Darlehensraten für den von den Aufgabenträgern aufzunehmenden Kredit (inklusive Vorfinanzierung und Zinssicherungskosten) und einem von den Aufgabenträgern festgesetzten Zuschlag zusammensetzt, errechnet sich nach folgender transparenter Formel: Zins plus Tilgung für ein annuitätisches Darlehen von 22 Jahren Laufzeit (Annuität) plus Zuschlag. Die Höhe der Zinsen und des Forwardpreises wird anhand der freibleibenden Erstangebote der Banken wie folgt festgelegt: Vor der Abgabe der letztverbindlichen Angebote der Bieter fordert der ZV VRR zunächst freibleibende Darlehensangebote von den Banken an. Auf der Grundlage dieser nicht verbindlichen Darlehenskonditionen findet die Auswahl des besten Bankenangebotes statt. Die Konditionen dieses Bankenangebotes werden den Bietern der Verkehrsdienstleistungen mit der Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot mitgeteilt. Auf der Grundlage der dort angegebenen Konditionen können die Bieter der Verkehrsdienstleistungen feststellen, welches Finanzierungsmodell für sie das Günstigste ist. Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die letztverbindlichen Angebote der Bieter der Verkehrsdienstleistungen gewertet. Die Angebote mit VRR-Finanzierung werden unter Einbeziehung des wirtschaftlichsten Bankenangebotes gewertet. Der Bieter des wirtschaftlichsten Angebotes wird den übrigen Bietern im Wege der Vorabinformation mitgeteilt. Kurz vor der Zuschlagserteilung für die Verkehrsdienstleistungen werden die Banken aufgefordert, verbindliche Finanzierungsangebote abzugeben. Dies liegt darin begründet, dass erst mit Öffnung und Wertung der letztverbindlichen Angebote überhaupt feststeht, wie hoch der zu finanzierende Betrag ist. Denn erst zu diesem Zeitpunkt steht fest, ob für eine oder für beide Linien Fahrzeuge finanziert werden müssen. Stand: Seite 3/7
4 Ändern sich die Konditionen der verbindlichen gegenüber den freibleibenden Angeboten so erheblich, dass sich auch die Bieterrangfolge ändert, so ist ein neues Vorabinformationsschreiben zu versenden und nochmals die Wartefrist abzuwarten, bevor der Zuschlag erteilt werden darf. Zuvor sind erneut die verbindlichen Bankenkonditionen abzufragen. Kommt es in der Folge erneut zu erheblichen Veränderungen und einer weiteren Änderung der Bieterreihenfolge, so ist erneut ein Vorabinformationsschreiben zu versenden. Diese Schleife ist so lange zu wiederholen, bis die Bieterrangfolge im Vergleich zur vorherigen Abfrage gleich bleibt. Der Kaufpreis für die Fahrzeuge beeinflusst unmittelbar die Höhe der Pacht und damit auch den Preis in /Zugkm, denn je höher er ausfällt, desto höher sind Annuität und Zuschlag, die wiederum die Pachthöhe bestimmen. Die Pachtformel lässt sich bildlich wie folgt darstellen: Annuität Darlehenssumme (basierend (basierend auf auf dem dem Netto-Kaufpreis) plus plus Finanzierungskosten in in jährlich jährlich möglichst möglichst gleichen gleichen Raten Raten Verwaltungs- und + Risikozuschlag: 1,25 % = des des Fahrzeugkaufpreises (netto) (netto) pro pro Jahr Jahr Pacht Finanzierungskosten werden im Wettbewerb ermittelt wird zuvor vom Aufgabenträger festgelegt 2.1 Annuität (Darlehensrate) Vorschlag der AT Beim Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR nimmt der ZV VRR ein Darlehen auf, um den Kaufpreis zu finanzieren. Er vereinbart eine annuitätische Finanzierung mit möglichst konstanten Rückzahlungsbeträgen mit einer Zinsbindung von der Vergabeentscheidung bis zum Ende der Betriebsphase. Somit bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit weitgehend gleich. Die Annuität setzt sich aus einem Finanzierungskosten- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da mit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert Stand: Seite 4/7
5 sich der Finanzierungskostenanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt. Die Finanzierungskosten für das Darlehen werden in einem transparenten und diskriminierungsfreien Wettbewerb vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote der Verkehrsdienstleistungen im dortigen Verfahren abgefragt und das wirtschaftlichste Bankenangebot den Bietern vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote zur Information mitgeteilt. Einzelheiten werden im Laufe des Verfahrens, spätestens mit der Aufforderung zur Abgabe der letztverbindlichen Angebote festgelegt. Der ZV VRR behält sich auch vor, das beantragte Förderdarlehen in die Finanzierung einzubeziehen. 2.2 Zuschlag Neben der Annuität haben die Aufgabenträger einen gleichbleibenden Zuschlag in Höhe von 1,25 % des Fahrzeugkaufpreises pro Jahr (netto) in die Pacht einkalkuliert, die mit Ausnahme der ersten Rate jeweils zum 30. des vorangegangenen für den darauf folgenden Monat fällig ist. Dieser Zuschlag deckt die anfallenden laufenden Betriebskosten für technische Überwachungs- und Prüfaufgaben (Controlling), für Managementaufgaben, externe und interne Dienstleistungen, Steuerzahlungen und die Risikovorsorge ab. 2.3 Zeitpunkt der Berechnung des Preises Das EVU kann die Pacht und damit den Preis in /Zugkm beim Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR nicht selbst ermitteln, da ihm bei Angebotsabgabe die verbindlichen Kreditkonditionen noch nicht bekannt sind. Rechtzeitig vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote ermittelt der ZV VRR durch die freibleibenden Angebote die Darlehenskonditionen auf Basis einer Kaufpreisspanne. Die Spanne und die Darlehenskonditionen werden den EVU rechtzeitig vor Abgabe der letztverbindlichen Angebote mitgeteilt. 2.4 Berechnung eines fiktiven Preises Damit das EVU bei der Angebotserstellung gleichwohl die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeugfinanzierungsmodells des VRR im Vergleich zu konventionellen Finanzierungsmodellen beurteilen können, wird der ZV VRR die voraussichtlichen Finanzierungskosten soweit möglich zunächst unverbindlich abfragen, um den EVU möglichst marktnahe Vergleichsdaten zu nennen. Die verbindlichen Angebote werden erst kurz Stand: Seite 5/7
6 vor Zuschlagserteilung abgefragt, da die endgültige Investitionssumme erst nach Öffnung der letztverbindlichen Angebote und deren Wertung feststeht. Das EVU wird durch dieses gestufte Vorgehen in die Lage versetzt, in etwa abschätzen zu können, ob es die Fahrzeuge least, selbst kauft oder durch den ZV VRR finanzieren lassen möchte. Aus Vereinfachungsgründen wird empfohlen, zunächst mit jährlichen Annuitäten und jährlicher Pacht zu rechnen. Zwar können sich aufgrund der späteren Festlegung der Darlehenskonditionen Unterschiede zum fiktiven Preis ergeben. Eine Tendenz, welches Finanzierungsmodell das Günstigste ist, lässt sich aber gleichwohl erkennen. Selbst wenn dies noch nicht der Fall sein sollte, bleibt es dem EVU unbenommen, zur Sicherheit sowohl das konventionelle als auch das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR anzubieten. 2.5 Ermittlung des tatsächlichen Preises für das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR und Wertung der Angebote Den tatsächlichen Preis in /Zugkm können die Aufgabenträger für das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR erst kurz vor der Vergabeentscheidung ermitteln. Kurz vor der Zuschlagserteilung ermittelt der ZV VRR die verbindlichen Darlehenskonditionen. Der wertungsrelevante Preis ergibt sich sodann aus den ermittelten Darlehenskonditionen und den Angaben in den letztverbindlichen Angeboten der Bieter. Daher können die Aufgabenträger auch erst nach der Festschreibung der verbindlichen Darlehenskonditionen abschließend beurteilen, ob das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR wirtschaftlicher ist als andere angebotene konventionelle Fahrzeugfinanzierungsmodelle. Sobald die wirtschaftlichste Fahrzeugfinanzierung im Wettbewerb ermittelt worden ist, können die Aufgabenträger durch Hinzurechnung des Zuschlages auch die Höhe der Pacht für die einzelnen EVU, die das Fahrzeugfinanzierungsmodell des ZV VRR angeboten haben, das wirtschaftlichste Angebot der Bieter berechnen. Stehen die Preise in /Zugkm für die Angebote mit dem Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR fest, können die Aufgabenträger diese mit den anderen, auf konventioneller Fahrzeugfinanzierung basierenden Angeboten vergleichen und feststellen, welches Modell auf alle Modelle bezogen das Wirtschaftlichste ist. Ergibt der Vergleich aller Angebote, dass das EVU mit dem günstigsten Preis in /Zugkm das Fahrzeugfinanzierungsmodell des VRR angeboten hat, so nimmt der VRR das Kreditangebot der Bank an, die das wirtschaftlichste Finanzierungsangebot für dieses Angebot abgegeben hat. Den Zuschlag im Rahmen des Vergabeverfahrens erhält das EVU, das den - insgesamt bezogen auf alle Modelle - günstigsten Preis in /Zugkm angeboten hat. Stellt sich heraus, dass ein Angebot mit konventioneller Fahrzeugfinanzierung den günstigsten Preis in /Zugkm enthält, nehmen der Aufgabenträger kein Finanzierungsangebot einer Bank an, denn die Finanzierung wird in diesem Fall nicht benö- Stand: Seite 6/7
7 tigt. Bezuschlagt wird auch in diesem Fall das Angebot mit dem günstigsten Preis in /Zugkm. Stand: Seite 7/7
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