Entwurf Stand: Vertrag. zwischen. dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Minister für Inneres und Sport,
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1 1 Entwurf Stand: Vertrag zwischen dem Land Niedersachsen, vertreten durch den Minister für Inneres und Sport, dem Landkreis Hildesheim, vertreten durch den Landrat, der Stadt Alfeld (Leine), vertreten durch den Bürgermeister, der Samtgemeinde Freden (Leine), vertreten durch den Allgemeinen Stellvertreter, und den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Freden (Leine) Everode, Freden (Leine), Landwehr und Winzenburg, jeweils vertreten durch die Bürgermeisterin/den Bürgermeister und den Gemeindedirektor, zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung der Stadt Alfeld (Leine), der Samtgemeinde Freden (Leine) und deren Mitgliedsgemeinden. Präambel Nur handlungs- und leistungsfähige Kommunen sind in der Lage, die im Rahmen ihrer Selbstverwaltung zu gestaltenden Aufgaben sachgerecht zu erfüllen. Eine Reihe von Kommunen konnte bisher trotz umfangreicher und tiefgreifender Konsolidierungsbemühungen einen Haushaltsausgleich in den vergangenen Jahren nicht herbeiführen. Dies stellt die Leistungsfähigkeit dieser Kommunen erheblich in Frage. Die Unterstützung der Kommunen auf dem Weg zu leistungs- und zukunftsfähigen Einheiten ist ein zentrales Anliegen des Landes Niedersachsen. Die demografischen Veränderungen, aber auch geografische oder infrastrukturelle Besonderheiten stellen einige Kommunen vor besondere Belastungen. Auch für eine beabsichtigte weitere Verlagerung staatlicher Aufgaben auf die Kommunen sind leistungsfähige Gebietskörperschaften erforderlich. Zur Unterstützung der Kommunen stellt das Land Niedersachsen in Solidarität mit den niedersächsischen Kommunen als zentrales Element eine finanzielle Entschuldungshilfe zur nachhaltigen Konsolidierung von kommunalen Haushalten zur Verfügung. Der Umfang und die Bedingungen für diese Hilfen sind in der Gemeinsamen Erklärung der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens und der Niedersächsischen Landesregierung zur Zukunftsfähigkeit der niedersächsischen Kommunen (Zu-
2 2 kunftsvertrag) vom 17. Dezember 2009 festgelegt. Danach können einzelne Kommunen dauerhaft von ihrer finanziellen Belastung durch Zins und Tilgung der aufgelaufenen Liquiditätskredite in Höhe von bis zu 75% freigestellt werden. Grundlage des Vertrages sind die Regelungen des Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich und des Göttingen-Gesetzes vom (LT-Drs. 16/2020). Grundlage für die Gewährung einer Entschuldungshilfe wegen einer außergewöhnlichen Lage ist der Abschluss dieses Vertrages zur Erreichung einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung zwischen der Stadt Alfeld (Leine), der Samtgemeinde Freden (Leine), dem Landkreis Hildesheim und dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport. Der Vertrag dient ausschließlich der verbindlichen Vereinbarung über den Umfang einer konkreten Entschuldungshilfe und den seitens der Kommune zu aktivierenden eigenen Konsolidierungsbeitrag zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Dabei wird mit dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport lediglich das Konsolidierungsziel vereinbart. Die Auswahl der Maßnahmen zur Erreichung des Konsolidierungszieles obliegt im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf kommunale Selbstverwaltung ausschließlich den zuständigen Organen der Kommune. Die Stadt Alfeld (Leine), die Samtgemeinde Freden (Leine) und deren Mitgliedsgemeinden stellen dabei in eigener Verantwortung sicher, dass die einzelnen Konsolidierungsmaßnahmen rechtlich und tatsächlich möglich sind und kassenwirksam werden. Vor diesem Hintergrund schließen die Stadt Alfeld (Leine), die Samtgemeinde Freden (Leine), deren Mitgliedsgemeinden Everode, Freden (Leine), Landwehr und Winzenburg, der Landkreis Hildesheim und das Land Niedersachsen folgenden Vertrag. Die Anlagen 1 bis 6 sind Bestandteil dieses Vertrages. 1 Konsolidierungsziel (1) Die Stadt Alfeld (Leine), die Samtgemeinde Freden (Leine) und deren Mitgliedsgemeinden verpflichten sich, durch eigene Konsolidierungsmaßnahmen sowie durch die Fusion am mit einer nachhaltigen und dauerhaft wirkenden Entlastung ihres Ergebnishaushaltes zu einer wesentlichen Verbesserung ihrer Leistungsfähigkeit beizutragen. Die Kommunen verpflichten sich weiter, ab dem Jahr 2020 ein ausgeglichenes Jahresergebnis des Ergebnishaushaltes (ordentliches Ergebnis) zu erreichen. Ziel in den Folgejahren ist es, darüber hinausgehende Überschüsse im Ergebnishaushalt zu erwirtschaften, um die noch bestehenden Altdefizite abzubauen sowie Überschüsse im Finanzhaushalt zu erzielen, um die noch bestehenden Liquiditätskredite zu mindern. Die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen bis zum Jahr 2024 ist als Anlage 1 beigefügt. (2) Die neugebildete Kommune strebt an, nach Ablauf des bestehenden Kindergartenvertrages zu erreichen, dass der Landkreis Hildesheim in der XVII. Wahlperiode sämtliche im Gebiet der Stadt Alfeld (Leine) entstehenden Kosten der Kinderbetreuung übernimmt. Hierdurch soll bis zum Haushaltsausgleich im Jahre 2020 das jährliche Defizit verringert werden, um schneller und stärker bei den prognostizierten positiven Haushalten Schuldenabbau betreiben zu können
3 3 2 Konsolidierungsmaßnahmen (1) Die Haushaltskonsolidierung soll insbesondere durch eine Senkung der Personalkosten bzw. durch den Abbau von Personalstellen gemäß Anlage 2 Fusionsbedingte Personalkosteneinsparungen erfolgen mit einer Haushaltsentlastung in Höhe von ,- im Jahr 2016, die auf ,-- im Jahr 2024 anwächst. (2) Die Haushaltskonsolidierung soll außerdem durch Mehrerträge und Minderaufwendungen aus sonstigen, zum Teil bereits beschlossenen Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen (Anlage 3). (3) Sofern Grundstücke und Gebäude zur Aufgabenerfüllung nicht benötigt werden, sollen diese nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten veräußert und die erzielten Erlöse zum weiteren Abbau von Liquiditätskrediten eingesetzt werden. 3 Weitere Voraussetzungen (1) Die freiwilligen Leistungen übersteigen während der Laufzeit des Vertrages das Volumen von 3,99 % der Gesamtaufwendungen einschließlich der Aufwendungen aus internen Leistungsverrechnungen nicht (Anlagen 4 und 5). Die Aufstellung der freiwilligen Leistungen dient als Grundlage für die Begrenzung dieser Leistungen in den Folgejahren. Das Überschreiten des vereinbarten Anteils der freiwilligen Leistungen und neue freiwillige Leistungen sind vorab anzuzeigen. Die freiwillige Wahrnehmung von gesetzlichen Pflichtaufgaben, die abweichend von der Zuweisung durch Gesetz oder Verordnung wahrgenommen werden (z.b. Betrieb der Kindertagesstätten), ist hiervon nicht betroffen. (2) Die Personal- und Sachaufwendungen sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden. (3) Die Einnahmeerhebung erfolgt insgesamt vollständig und in rechtlich zulässiger Höhe. Insbesondere die Einnahmen aus den Realsteuern sind durch vergleichsweise überdurchschnittliche Hebesätze auszuschöpfen. 4 Unvorhersehbare Ereignisse (1) Sollten durch spätere Entscheidungen der zuständigen kommunalen Organe Abweichungen / Veränderungen von den bei Vertragsschluss vorgesehenen Konsolidierungsmaßnahmen eintreten und dadurch das vereinbarte Konsolidierungsziel nicht erreicht werden, werden die Stadt Alfeld (Leine) und die Samtgemeinde Freden (Leine) bzw. deren Rechtsnachfolger andere Konsolidierungsmaßnahmen so rechtzeitig beschließen und umsetzen, dass der Ausfall des Konsolidierungsbeitrags zum vereinbarten Konsolidierungsziel zeitgerecht kompensiert wird. Soweit keine anderen Konsolidierungsmaßnahmen im obigen Sinne zur Verfügung stehen, verpflichten sich die Stadt Alfeld (Leine) und die Samtgemeinde Freden (Leine) bzw. deren
4 4 Rechtsnachfolger die Realsteuerhebesätze zu erhöhen, sodass nachhaltig ein Haushaltsausgleich im Zeitraum der in Anlage 1 aufgeführten Finanzeckdaten erreicht werden kann. (2) Die Pflicht zur Konsolidierung besteht nicht für unvorhergesehene Ereignisse, die außerhalb des Einwirkungsbereiches der zukünftigen Gemeinde liegen, insbesondere außergewöhnliche Tariferhöhungen, soweit sie den Durchschnitt der letzten drei Jahre übersteigen oder Einbrüche im Finanzausgleich. In diesem Fall können Verhandlungen über eine Veränderung von Konsolidierungsziel und Konsolidierungsmaßnahmen aufgenommen werden. 5 Unwirksamkeit Wird die Fusion der Stadt Alfeld (Leine), der Samtgemeinde Freden (Leine) und deren Mitgliedsgemeinden zur zukünftigen Stadt Alfeld (Leine) nicht bis zum umgesetzt, ist dieser Vertrag unwirksam. Die der Stadt Alfeld (Leine) und der Samtgemeinde Freden (Leine) geleistete Entschuldungshilfe ist zu erstatten. 6 Informationspflichten Die Stadt Alfeld (Leine) und die Samtgemeinde Freden (Leine) bzw. die fusionierte Stadt Alfeld (Leine) berichten dem Nds. Ministerium für Inneres und Sport jeweils zum 30. Juni nachgehend zum abgelaufenen Haushaltsjahr auf dem Dienstwege über den Stand der Umsetzung des Vertrages und der erreichten finanziellen Verbesserungen. Grundlage bildet der Runderlass des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport Umsetzung der Entschuldungsbzw. Fusionsverträge; Berichtswesen und Controlling; Kommunalaufsicht vom (Az.: /2). 7 Verpflichtung des Landes Niedersachsen (1) Das Land Niedersachsen verpflichtet sich in Anerkennung einer außergewöhnlichen Lage der Stadt Alfeld (Leine) und der Samtgemeinde Freden (Leine) nach Abschluss dieses Vertrages für 75 % der bis zum aufgelaufenen Liquiditätskredite eine Entschuldungshilfe in Höhe von insgesamt ,-- zu übernehmen. Davon entfällt auf die Stadt Alfeld (Leine) eine Entschuldungshilfe in Höhe von ,-- und auf die Samtgemeinde Freden (Leine) eine Entschuldungshilfe in Höhe von ,--. (2) Das Land Niedersachsen gewährt die Entschuldungshilfe zum Aufgelaufene Liquiditätskreditzinsen werden, soweit sie darauf zurückzuführen sind, dass das Land Niedersachsen die Entschuldungshilfe nicht als Einmalzahlung am leistet, vom Land Niedersachsen übernommen (Zinserstattungsanspruch). (3) Die Stadt Alfeld (Leine) und die Samtgemeinde Freden (Leine) verpflichten sich, ihre Forderungen gegenüber dem Land Niedersachsen, die sich aus diesem Vertrag ergeben, vollständig zum Nominalwert der Entschuldungshilfe an ein vom Land Niedersachsen bestimm-
5 5 tes Bankinstitut zu verkaufen und über diesen Verkauf bis spätestens Ende Dezember 2014 einen Forderungskaufvertrag mit dem Bankinstitut abzuschließen. Durch den Forderungsverkauf entstehen den Kommunen keine finanziellen Mehrbelastungen. (2) Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport wird die zukünftige Stadt Alfeld (Leine) im Rahmen seiner Möglichkeiten bei der Realisierung von (Förder-)Maßnahmen zur Anpassung der Strukturen und zur nachhaltigen Sicherung der Leistungsfähigkeit unterstützen. 8 Beteiligung des Landkreises (1) Der Landkreis Hildesheim wird die zukünftige Stadt Alfeld (Leine) in ihrem Bemühen um eine Wiederherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit konstruktiv begleiten und unterstützen. Er wird bei zukünftigen Entscheidungen auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf eine aufgabengerechte, faire und ausgewogene Verteilung der finanziellen Lasten zwischen Kreis- und Gemeindeebene richten. (2) Der Landkreis Hildesheim verpflichtet sich zur nachhaltigen Entschuldung der zukünftigen Stadt Alfeld (Leine) unter den Voraussetzungen des in der Sitzung des Kreistages am gefassten Beschlusses (Anlage 6) für einen Zeitraum von zwei Jahren nach vollzogener Fusion zur Deckung eines etwaigen Haushaltsdefizits einen jährlichen Zuschuss bis zu einem maximalen Betrag von ,-- zu gewähren, soweit keine Unwirksamkeit nach 5 eintritt. (3) Der Landkreis Hildesheim wird als Kommunalaufsichtsbehörde die Einhaltung dieser Vereinbarung überwachen und ggf. durch geeignete kommunalaufsichtliche Maßnahmen durchsetzen. 9 Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer endet bei Einhaltung der Vorschriften des 23 GemHKVO, längstens jedoch nach einem Zeitraum von 10 Jahren nach Vertragsschluss. Anlagen: 1. Tabelle Entwicklung der Finanzeckdaten Tabelle Fusionsbedingte Personalkosteneinsparungen Aufstellung sonstige Konsolidierungsmaßnahmen 4. Tabelle Freiwillige Leistungen 2014 Alfeld 5. Tabelle Freiwillige Leistungen 2014 Freden 6. Beglaubigter Auszug aus dem Protokoll über die Sitzung des Kreistages am
6 6 Alfeld (Leine), den Land Niedersachsen Landkreis Hildesheim (Innenminister Boris Pistorius) (Landrat Reiner Wegner) Stadt Alfeld (Leine) Samtgemeinde Freden (Leine) (Bürgermeister Bernd Beushausen) (Allgemeiner Stellvertreter Hans-Jürgen Hebner) Gemeinde Everode (Bürgermeister Christoph Woyciechowski) (Gemeindedirektor Hans-Jürgen Hebner) Gemeinde Freden (Leine) (Bürgermeister Rüdiger Paulat) (Gemeindedirektor Hans-Jürgen Hebner) Gemeinde Landwehr (Bürgermeisterin Ines Hoffmann) (Gemeindedirektor Hans-Jürgen Hebner) Gemeinde Winzenburg (Bürgermeister Dieter Hebner) (Gemeindedirektor Hans-Jürgen Hebner)
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