1. Präambel. 2. Vertragspartner

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1 Kooperationsvereinbarung zwischen der Mercator Grundschule, dem Polizeiabschnitt 46, dem Regionalen Dienst B Regionalteam 1 des Jugendamtes Steglitz Zehlendorf und dem Schulpsychologen für Gewaltprävention/Krisenintervention für Steglitz Zehlendorf Hinweis: Alle Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in der Kooperationsvereinbarung genannt werden, gelten auch in der entsprechenden weiblichen Sprachform, auf die aus Gründen der besseren Lesbarkeit verzichtet wurde. 1. Präambel Die Kooperationsvereinbarung soll eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern etablieren. Sie ergänzt und rundet ab, was bisher erfolgreich im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern Schule, Polizei, Schulpsychologisches Beratungszentrum und Jugendamt erreicht werden konnte. Die Arbeitsgemeinschaften, die im Bereich der Präventionsarbeit im Bezirk bestehen, werden unabhängig von dieser Vereinbarung fortgesetzt. Kernpunkt ist die Bildung einer Handlungsallianz und die Schaffung von Informationskanälen zwischen allen Beteiligten, das heißt Vernetzung von Schule, Eltern und Kindern mit der Polizei, Schulpsychologie und dem Jugendamt. Durch Entwicklung und Abstimmung von Handlungskonzepten und Maßnahmen sowie unterrichtlichen Vorhaben sollen kognitive und soziale Kompetenzen der Kinder im Sinne der Gewaltprävention und das richtige Verhalten im Straßenverkehr gefördert werden. Ferner soll in Fällen auftretender Gewalt in der Schule kooperativ und zielorientiert interventiv gehandelt werden. Zur Umsetzung der Ziele treten die genannten Vertragspartner in eine verbindliche Kooperationsvereinbarung. 2. Vertragspartner Mercator-Grundschule - Polizeiabschnitt 46 - Schulpsychologe für Gewaltprävention/ Krisenintervention (G/K) für Steglitz- Zehlendorf - Regionaler Dienst B des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf

2 3. Ziele Ziel der verschiedenen Maßnahmen ist die Verminderung aggressions- und delinquenzfördernder Wahrnehmungs-, Denk- und Handlungsschemata bei den Schülern und das richtige Verhalten im Straßenverkehr als Fußgänger und Radfahrer. Hierfür wird mit den Kindern verkehrsgerechtes Verhalten" geübt, um einer Opferwerdung vorzubeugen. Angestrebt wird das Schaffen und Fördern von Rechtsbewusstsein bei Schülern, Lehrern und Eltern. Ängste, Unsicherheiten und Vorbehalte gegenüber den Kooperationspartnern sollen überdies abgebaut werden. Es soll zudem eine erhöhte Sensibilität gegenüber Gewalt erreicht werden, um potentieller Gewaltentwicklung entgegenzuwirken und sozial- emotional auffälligen sowie gefährdeten Schülern möglichst frühzeitig angemessene Unterstützung als auch Hilfen zu deren Überwindung in Bezug auf Gewalt betreffende Problematiken anzubieten. Schulleitung und Lehrer erweitern ihre Kompetenz im fachgerechten Umgang mit Notfällen, Krisen und Gewaltvorkommnissen und nehmen außerschulische Hilfe in Anspruch. Schon bestehende Netzwerke der Kooperationspartner mit den in der Region ansässigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sollen weiter ausgebaut werden. Durch die enge Zusammenarbeit der Kooperationspartner sollen Reibungsverluste im Hinblick auf optimale Verhaltensförderung und -unterstützung minimiert, Verhaltensweisen abgestimmt und bestehende Verhaltenserwartungen angeglichen werden. 4. Aufgaben und Aktivitäten 4.1 Abschnitt 46 Jede Klasse wird einmal pro Schuljahr von einem Polizeibeamten des Abschnitts 46 besucht. Die Besuche beginnen in der ersten Jahrgangsstufe mit einem Training zum Thema Sicherer Schulweg" und enden in der sechsten Jahrgangsstufe mit einer Anti Gewalt-Veranstaltung. In den Klassenstufen 2-5 erfolgen altersgerechte Unterrichtseinheiten zu den Themen: Sicherheit im Straßenverkehr, Gewaltprävention und Berufsbild Polizeibeamter. Weiterhin gestaltet der Präventionsbeauftragte gemeinsam mit einem Lehrer pro Halbjahr den Wahlunterricht verpflichtend" (WUV-Kurs) Jugendkriminalität, nein danke!" für die 5. und 6. Klassen und unterstützt den WUV-Kurs Mediation". Der Abschnitt 46 beteiligt sich an der gemeinsamen Sprechstunde mit den anderen Kooperationspartnern für Eltern, Schüler und Lehrer, die einmal monatlich in der Schule stattfindet. 2

3 Das Präventionsteam des Abschnitts 46 (Präventionsbeauftragte und Verkehrssicherheitsbeauftragter) wird sich gemeinsam mit den anderen Kooperationspartnern persönlich während einer Gesamtkonferenz vorstellen und die Kooperation gemeinsam mit dem Schulleiter auch der Schulkonferenz erläutern. Weiterhin ist die Teilnahme an Gesamtelternkonferenzen sowie an einzelnen Elternabenden geplant. Das Präventionsteam berät die Schulleitung sowohl bei Präventionsveranstaltungen und Projekten als auch in Bezug auf Schulungen für Lehrer im Rahmen der Gewaltprävention und fungiert neben dem Schulpsychologischen Beratungszentrum auch als Ansprechstelle in Fragen der Schulverweigerung und bei Gewaltvorfällen. Darüber hinaus berät der Verkehrssicherheitsberater die Schule hinsichtlich aller Fragen zur Sicherheit im Straßenverkehr. 4.2 Schulpsychologe G/K für Steglitz-Zehlendorf Bei der Meldung eines Gewaltvorfalls (entsprechend dem Rundschreiben 1 Nr. 41/2003 Hinsehen und Handeln) in Krisen und im Notfall erhält die Schule zum fachgerechten Umgang mit Opfern und Tätern und zur Aufarbeitung des Geschehens umgehend psychologische Hilfe. Das Kollegium erhält einmal im Schuljahr ein Fortbildungsangebot zu einem gemeinsam ausgewählten psychologischen Thema aus dem Arbeitsschwerpunkt Gewaltprävention/ Krisenintervention (G/K). Eine schulpsychologische Sprechstunde zur Thematisierung von Prävention im Bereich G/K für Eltern, Schüler und Lehrer findet einmal monatlich in der Schule statt. Der Schulpsychologe G/K beteiligt sich an Schulhilfekonferenzen und koordiniert sie nach Vereinbarung (Grundlage Rundschreiben Sen BJS Nr. 1/2006) 4.3 Regionaler Dienst B des Jugendamtes Steglitz-Zehlendorf Die verbindliche Zusammenarbeit im Kiez und Vernetzung verschiedener Professionen entspricht dem Konzept und der Sozialraumorientierung (SRO) und damit dem Projekt der SRO berlinweit. Das Regionalteam 1 - Lichterfelde Süd und -Ost - des Regionalen Dienstes B des Jugendamtes benennt Ansprechpartner und Vertreter (1 Verantwortlichen, 1 Vertretung), die an den regelmäßigen Kooperationstreffen teilnehmen. An der kooperativen Sprechstunde, die in der Schule für Eltern, Lehrer/innen und Schüler/innen einmal monatlich stattfindet, wird ein Mitarbeiter des regionalen Teams 1 -Lichterfelde Süd und -Ost - teilnehmen. Darüber hinaus ist der Ausbau der Familienbildung unter Einbezug der Jugendfreizeiteinrichtungen und des Erziehungsund Familienberatungszentrums ein vorrangiges Ziel des Regionalen Dienstes B. 3

4 4.4 Mercator-Grundschule Gern. 3 des Schulgesetzes für das Land Berlin sollen Kinder lernen, ein aktives soziales Handeln zu entwickeln. Weiterhin sollen sie lernen, Konflikte zu erkennen, vernünftig und gewaltfrei zu lösen, sie aber auch zu ertragen". Die Schule erarbeitet diesbezügliche Maßnahmen und arbeitet den Aspekt der Gewaltprävention und der Verkehrserziehung explizit in ihr Schulprogramm ein. Das Rundschreiben 1 Nr. 41/2003 Hinsehen und Handeln der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport nimmt hierbei eine zentrale Rolle ein. Somit meldet die Schule alle Gewaltvorfälle nach den Vorgaben des Rundschreibens und der Notfallpläne und bezieht bei der Aufarbeitung der Fälle unmittelbar außerschulische Dienste mit ein, auch den Schulpsychologen G/K. Bei sicherheitsrelevanten Themen oder bei aktuellen Vorfällen regt die Schulleitung bei Konferenzen, Elternversammlungen und Elterngesprächen die Einbeziehung der Polizei an und unterbreitet auch Vorschläge für gemeinsamen Präventionsveranstaltungen bzw. zur gemeinsamen Unterrichtsgestaltung. Einzelne Maßnahmen sollten die Schulebene (z.b. verbesserte Pausenaufsicht, Lehrerfortbildung, Besprechung von Verhaltensregeln und Maßnahmen zwischen Eltern und Lehrern, regelmäßige Thematisierung der Problemfelder, präventives und unterstützendes Verhalten in der Familie etc.), die Klassenebene (z.b. Regeln gegen störendes und aggressives Verhalten, Streitschlichtung, Rollenspiele zum sozialen Problemlösen, kooperative Lernformen, ) und die Ebene des einzelnen Schülers (z.b. ernsthafte Gespräche mit einzelnen Schülern und ihren Eltern, gezielte Unterstützung von Opfern, schulpsychologische Maßnahmen) betreffen. Im Vordergrund steht hierbei die Erstellung einer Schulordnung, die die Aspekte der Gewaltprävention besonders berücksichtigt, und die Erstellung von individuellen Klassenregeln mit den Klassenlehrern unter Einbeziehung der Schüler. Die Lehrer der Mercator-Grundschule bereiten Veranstaltungen mit Polizeibeteiligung in enger Abstimmung mit dem Präventionsteam des Abschnitts 46 vor und nach. Weiterhin führt die Schule eine Sozialraumerkundung im schulischen Umfeld und Einzugsgebiet ihrer Schülerschaft durch. Während der Dauer der Kooperationsvereinbarung nehmen die Lehrer der Mercator Grundschule mindestens an zwei Fortbildungsveranstaltungen zum Thema Gewaltprävention teil. Im Rahmen der Evaluation des Schulprogramms übernimmt die Mercator Grundschule auch die Evaluation der Kooperationsvereinbarung und stellt diese den Kooperationspartnern zur Verfügung. Die Kooperationspartner unterstützen dabei die Schule. 4

5 5. Ansprechpartner Als Ansprechpartner werden benannt: Mercator-Grundschule: Abschnitt 46: Schulpsychologe G/K für Steglitz-Zehlendorf: Michael Maempel, Schulleiter PHK'in Ulrike Wischner, Präventionsbeauftragte POK Dirk Dumdei, Verkehrssicherheitsberater Dipl.-Psych. Rosemarie Kreische, Schulpsychologin G/K Regionalteam 1 des Regionalen Dienstes B des Jugendamtes: Bernd Rauhut, Leitung des Regionalteams 1 Dietrich Kuchenbecker, stellvertr. Leitung des Regionalteams 1 Petra Linke, Dipl.-Sozialarbeiterin 6. Schlussbemerkungen Die Kooperationsvereinbarung wird von allen Partnern gemeinsam getragen und gilt vorerst für die Dauer von 2 Jahren. Sie wird fortlaufend konzeptionell überprüft, nach Bedarf optimiert und gegebenenfalls angepasst. Dazu finden vierteljährliche Treffen statt. Bei Veränderungsbedarf ist die Rückkopplung mit den jeweils vorgesetzten Führungskräften erforderlich. Sollte einer der unter Punkt 5 aufgeführten Ansprechpartner während der Dauer der Kooperationsvereinbarung nicht mehr zu Verfügung stehen, wird von dem betroffenen Kooperationspartner unmittelbar ein neuer Ansprechpartner benannt. Wenn ein Partner mit der Leistung des anderen nicht zufrieden ist, sollten Koordinierungsgespräche erfolgen. Sollten diese Gespräche nicht zur Einigung führen, kann die Vereinbarung in Schriftform einseitig gekündigt werden. In diesem Fall wird die Kooperationsvereinbarung dahingehend angepasst und bleibt zwischen den verbleibenden Kooperationspartnern weiterhin bestehen. Für den Polizeiabschnitt 46 Schulpsychologe G/K für Steglitz-Zehlendorf Für die Leitung des Regionalen Dienstes B 5

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