Jahresbericht des Schulpsychologischen Dienstes in Berlin zum Schuljahr 2014/15: Zusammenfassende Ergebnisse

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Schulpsychologischer Dienst Berlin Jahresbericht des Schulpsychologischen Dienstes in Berlin zum Schuljahr 2014/15: Zusammenfassende Ergebnisse

2 Vorbemerkungen 1 Schulpsychologische Einzelfallberatung 1.1 Schulart und Schulträger 1.2 Geschlecht, besuchte Jahrgangsstufen und kultureller Hintergrund 1.3 Beratungsgrund 2 Schulpsychologische Systemberatung 2.1 Schulart 2.2 Adressaten 2.3 Leistungen im Rahmen der Systemberatung 3 Kooperation und Vernetzung 4 Gewaltprävention und Krisenintervention 5 Zusammenfassung und Ausblick

3 Vorbemerkungen Der vorliegende Jahresbericht des Schulpsychologischen Dienstes in Berlin zum Schuljahr 2014/15 dokumentiert die Inanspruchnahme des vielfältigen Beratungs- und Unterstützungsangebots der 13 Schulpsychologischen Beratungszentren durch Schülerinnen und Schüler, Eltern und das pädagogische Personal an den Schulen. Im Schuljahr 2014/15 wurden insgesamt 9743 Schülerinnen und Schüler unter Beteiligung ihrer Eltern und Lehrkräfte durch Berliner Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften im schulpsychologischen Dienst beraten und bei schulischen Fragen unterstützt (siehe Kapitel 1) Angebote des Schulpsychologischen Dienstes richteten sich an Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher sowie weiteres pädagogisches Personal und fanden in Form von Fortbildungen und Supervisionen für Lehrkräfte sowie Maßnahmen zur Schulentwicklung und Organisationsberatung statt. Diese Angebote umfassen auch die Beratung und Unterstützung in Gewalt-, Krisen- und Notfällen. In diesem Rahmen werden seit dem Schuljahr 2013/14 durch die Koordinatorinnen und Koordinatoren für schulische Prävention auch spezielle Angebote der Gesundheitsförderung,Suchtprävention, Gewaltprävention und sozialem Lernen angeboten (siehe Kapitel 2). Sowohl in der Einzelfallberatung als auch der systembezogenen Beratung kooperierten die Berliner Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Bedarfsfall mit anderen Institutionen und Partnern. Kapitel 3 widmet sich diesen Kooperationspartnern. Während die in den Kapiteln 1 bis 3 dargestellten Auswertungen auf den statistischen Angaben der Schulpsychologischen Beratungszentren beruhen, beziehen sich die Darstellungen in Kapitel 4 auf die Meldungen der Schulen über Gewaltvorfälle und Krisen an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin. Perspektiven und Schlussfolgerungen können abschließend Kapitel 5 entnommen werden. -1-

4 1 Schulpsychologische Einzelfallberatung In den Schulpsychologischen Beratungszentren erhielten im Schuljahr 2014/15 insgesamt 9743 Schülerinnen und Schüler der Berliner Schulen und deren Erziehungsberechtigte schulpsychologische Beratung bzw. Unterstützung. Dies sind ca. 2,9 % aller Berliner Schülerinnen und Schüler. 1.1 Schulart und Schulträger 1 Die Mehrheit der beratenen Schülerinnen und Schüler (86,7%) besuchten öffentliche Schulen, während 7,7% auf private Schulen gingen. 4,9% der Einzelfallberatungen richtete sich an Kinder vor dem Schuleintritt. Für 0,7% der Einzelfallberatungen liegen keine Angaben zur Schulart oder zum Schulträger vor. Die Summe der schulpsychologischen Einzelfallberatungen für Schülerinnen und Schüler der öffentlichen Schulen verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Schularten: - 57,5% der schulpsychologischen Einzelfallberatungen richtete sich an Schülerinnen und Schülern der Grundschulen 2. - In 26,6% der bearbeiteten Einzelfälle nahmen Schülerinnen und Schüler aus der Integrierten Sekundarschule (einschließlich der Gemeinschaftsschule) Beratungen in Anspruch. - 2,2% der beratenen Schülerinnen und Schüler gehörten Beruflichen Schulen an. 3-9,7% der angemeldeten Fälle kamen aus dem Gymnasium. - 4% der Schülerinnen und Schüler besuchten ein Sonderpädagogisches Förderzentrum. 1.2 Geschlecht, besuchte Jahrgangsstufe und kultureller Hintergrund Ähnlich wie in den Vorjahren, waren ca. 60% der beratenen Schülerinnen und Schüler Jungen und ca. 40% Mädchen. Wird die Verteilung der Einzelfallberatungen über die verschiedenen Jahrgangsstufen hinweg betrachtet (siehe Abbildung 1), zeigt sich, dass der Beratungsbedarf seinen Höhepunkt in der 3., 4., 5. Jahrgangsstufe (jeweils ca. 12 Prozent) sowie der 7. Klassenstufe (ca. 11%) hat und über die weiteren Schuljahre kontinuierlich abnimmt. Betrachtet man die Grund, Mittel- und Oberstufe getrennt, so stammen die meisten Einzelfälle mit ca. 63% aus der Grundstufe (Kl. 1 bis 6), ca. 30 % aus der Sekundarstufe I (Kl. 7 bis 10), ca. 2% aus der Sekundarstufe II (Kl. 11 bis 13) sowie ca. 2% aus den beruflichen Schulen (vgl. Fußnote 2). 1 Der jeweilige Anteil an der Schulart bezieht sich auf die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen. Im Bereich der Privatschulen wurde auf eine gesonderte Erfassung der Schulart verzichtet. 2 Im Schuljahr 2014/15 betrug der Anteil der GrundschülerInnen an der Gesamtschülerzahl ca. 50%. Die Nachfrage nach schulpsychologischer Einzelfallberatung liegt somit im Vergleich für die GrundschülerInnen etwas höher als in den anderen Schulformen. 3 Im Schuljahr 2014/15 wurden für die beruflichen Schulen nur die durch SchulpsychologInnen bearbeiteten Beratungsfälle erfasst. Die ausgewiesene Zahl unterschätzt daher den tatsächlichen Beratungsbedarf. -2-

5 ,9 12,5 11,7 10, ,1 9,2 8,4 6, ,0 3,3 4,2 4, ,4 0,7 0,2 1,9 Abb. 1: Häufigkeit der Einzelfallberatungen nach Jahrgangsstufen in Prozent Die zu beratenden Kinder und Jugendlichen waren größtenteils deutscher Herkunft (71,1%). Lediglich in einem Fünftel der Fälle waren die Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunft (18,6%), d.h. ein oder beide Elternteile wiesen einen anderen kulturellen bzw. sprachlichen Hintergrund als deutsch auf. Bei 9,6% der Fälle waren beide Elternteile aus unterschiedlichen Kulturkreisen. 1.3 Beratungsgrund Die häufigsten Beratungsgründe, die bei der Schulpsychologischen Einzelfallberatung im Zentrum standen, sind Abbildung 2 zu entnehmen. 4 Dabei wurden folgende Angaben erfasst: - In ca. 37% der Einzelfallberatungen ging es in der Beratung um emotionale und soziale Schwierigkeiten (z.b. Ängste, depressive Tendenzen, selbstverletzendes Verhalten, Suizidalität, sozialer Rückzug oder Auffälligkeiten im Sozialverhalten im Sinne dissozialen oder aggressiven Verhaltens). - 36% der Schülerinnen und Schüler wurden mit der Fragestellung einer Lese- Rechtschreib-Schwierigkeit und 17% vor dem Hintergrund von Rechenschwierigkeiten beraten. 4 Da häufig eine Mischsymptomatik vorliegt, waren Mehrfachnennungen möglich. Die Summe der Prozentangaben addiert sich daher auf mehr als 100 Prozent. -3-

6 - Bei 26% der Beratungen waren allgemeine Lernschwierigkeiten (z.b. Konzentrationsschwierigkeiten, Motivationsmangel, fehlende Lernstrategien und Lernorganisation, allgemeine Über- oder Unterforderung) Hauptthema der Beratung. - In 8% der Einzelfallberatungen wurden Entwicklungsverzögerungen festgestellt. - Bei 5% der vorgestellten Schülerinnen und Schüler wurde Schulangst und/oder Prüfungsangst (teilweise in Verbindung mit Schuldistanz), - bei 5% der Einzelfallberatungen psychosomatische Beschwerden (z.b. Kopf- und Bauchschmerzen, innere Anspannung) - sowie in 5% der Fälle der Verdacht auf eine psychische Erkrankung (z.b. schwere Depression, psychotisches Erleben) diagnostiziert. - Darüber hinaus standen in 3% der Beratungen besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. - Bei 2,6% der Beratungen bestand der Verdacht auf eine Traumatisierung. Abb. 2: Die häufigsten Anlässe der Einzelfallberatung in Prozent -4-

7 2 Schulpsychologische Systemberatung Im Schuljahr 2014/15 wurden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des schulpsychologischen Dienstes insgesamt 2289 Systemberatungen durchgeführt. 2.1 Schulart 5 - Der größte Anteil an Systemberatungen ergab sich mit 54% für den Grundschulbereich. - 25% der Systemberatungen richteten sich an Integrierte Sekundarschulen (einschließlich der Gemeinschaftsschulen). - 10% der Systemberatungen wurden von Sonderpädagogischen Förderzentren in Anspruch genommen. - In den Gymnasien fanden 10% der Systemberatungen statt. - Berufliche Schulen wurden in 3% der Fälle beraten, während in 9% der erfassten Fälle keine Angaben zur Schulart vorliegen. 2.2 Adressaten der Systemberatung 6 - Hauptzielgruppe der systembezogenen Arbeit waren Lehrkräfte (56) sowie Mitglieder der Schulleitungen (56% der Fälle; z.b. in Form von Beratung zu Fragen der Schulentwicklung). - Darüber hinaus richtete sich ein großer Teil der Beratungsangebote an Erzieherinnen und Erzieher (21%; z.b. als Teilnehmer an themenspezifischen Fortbildungen), Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter (24%; z.b. in Form von Beratung zu Fragen der Unterstützung schwieriger Schüler) oder schulinterne Netzwerke (11%; z.b. Krisenteams, Steuergruppen oder Fachgruppen). - Eltern waren in 22% und Schülerinnen und Schüler in 18% der Systemberatungen die Adressaten (z.b. im Rahmen von regelmäßigen Sprechstunden an der Schule). - In 3% der Fälle richtete sich die Beratung an die Schulaufsicht als übergeordneter Behörde (z.b. in Form von Beratung zu Konzepten inklusiver Beschulung). 2.3 Leistungen im Rahmen der Systemberatung 7 - In 52% der Systemberatungen beinhalteten diese individuelle Beratungsgespräche. - Auf den Bereich des Coachings und der Supervision entfielen 11 % der Systemberatungen. 5 Mehrfachnennungen möglich (z.b. im Fall schulformübergreifender Angebote). 6 Mehrfachnennungen möglich (z.b. im Fall von gemischter Teilnehmerschaft). 7 Mehrfachnennungen waren möglich (z.b. im Fall von im Angebot enthaltenen mehreren Leistungen). -5-

8 - 11% der Systemberatungen beinhalteten themenbezogene Projekte und Untersuchungen (z.b. zu den Themen besondere Begabung, Übergänge, Gewalt-, Suchtprävention, Schuldistanz). - In 12% der Systemberatungen wurden Fortbildungen (inklusive Studientage) durchgeführt. - 10% der systembezogenen Arbeit entfiel auf Sprechstunden an Schulen. - In 4% der Arbeit wurden Schulen durch Moderation und in 2% durch Mediation unterstützt. Abb. 3: Leistungen der Systemberatung in Prozent 3 Kooperation und Vernetzung In der schülerzentrierten Beratung als auch in der Systemberatung, ist die Kooperation mit anderen Institutionen und Partnern entscheidend. Im Bereich der schülerzentrierten Beratung hängen schulische Probleme häufig mit individuellen Entwicklungsrückständen und/oder familiären Problemlagen zusammen, so dass im Einzelfall ein komplexer Hilfebedarf bestehen kann, der die Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften und Institutionen erforderlich macht. Auch im Bereich der Systemberatung ist für die verschiedenen schulpsychologischen Angebote (wie Coaching, Fortbildungen etc.) eine Vernetzung mit anderen Partnern wichtig. -6-

9 - Die Zahlen belegen, dass in 80% der Fälle im Rahmen der schülerzentrierten Beratung und bei 40% der Fälle in der systembezogenen Arbeit eine Kooperation mit einer oder mehreren Institutionen stattfand. 8 - Häufigster Kooperationspartner bzw. -partnerinnen waren dabei jeweils Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des schulinternen Netzwerkes: in 49 % der Fälle der schülerzentrierten Beratungen (z.b. gemeinsame Elterngespräche mit der/dem Schulsozialarbeiter/in, Schulhilfekonferenzen) und in 21 % der Systemberatungen (z.b. Beratung einer Lehrkraft bezüglich eines schwierigen Schülers gemeinsam mit einer Sonderpädagogin). - Auch das Jugendamt war mit 44% aller schülerzentrierten Beratungen häufiger Kooperationspartner (z.b. im Rahmen der Beantragung Integrativer Lerntherapien). Im Bereich der Systemberatungen war dies bei 17% der Fall (z.b. im Rahmen der Beratung einer Lehrkraft im Falle beobachteter Kindeswohlgefährdung). - Kooperiert wurde mit freien Trägern in 26% der Fälle in der schülerzentrierten Beratung (z.b. nach Aufnahme eines Schülers in ein Schulersatzprojekt) und in 9% der Systemberatungen (z.b. im Rahmen der Beratung einer Schulleiterin zum Thema Krisen-/Notdienste für Kinder und Jugendliche). - In 23% der schülerzentrierten Beratungen (z.b. bei Empfehlung einer Psychotherapie) und 9% der systembezogenen Arbeiten (z.b. im Rahmen der Beratung eines Schulleiters bei selbstgefährdendem Verhalten eines Schülers) kooperierten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit anderen Gesundheitsdiensten und medizinischen Institutionen. 8 Mehrfachnennungen waren möglich. -7-

10 Grundschulen Schulen mit sonderpäd. Förderschwerpunkt ISS Berufliche Schulen Gymnasien Angaben in Prozent 4 Gewaltprävention und Krisenintervention In jedem Bezirk ist mindestens ein Schulpsychologe/ eine Schulpsychologin speziell für das Aufgabengebiet der Gewaltprävention und Krisenintervention an Berliner Schulen zuständig (G/K-Psychologen/innen). Die Aufgabe der G/K-Psychologen/innen ist es, die Schulen bei der Bewältigung und Aufarbeitung von Gewaltvorfällen, Notfällen und Krisen psychologisch zu unterstützen. Die G/K-Psychologen/innen bekommen alle Gewalt- und Notfälle, die von den Schulen entsprechend des Informationsschreibens Gewalt und Notfälle und der Notfallpläne für Berliner Schulen 9 gemeldet werden, zur Kenntnis. Die Schule kann mit Hilfe des zugehörigen Meldebogens zügig schulpsychologische Unterstützung anmelden. Im Schuljahr 2014/2015 meldeten die Schulen insgesamt 2475 Vorfälle. In 1345 Fällen, d.h. in ca. der Hälfte der Fälle, wurde ein sofortiger Unterstützungsbedarf durch die Schulen angemeldet. Bei Betrachtung der Absolutzahlen nach Schulart kamen aus den Grundschulen (insg Meldungen) und den integrierten Sekundarschulen (633 Fälle) die meisten Meldungen. Aus den Gymnasien sind der Schulpsychologie 67 Vorfälle, aus den beruflichen Schulen 44 Vorfälle und von den Schulen mit sonderpädagogischen Förderschwerpunkt 294 Vorfälle gemeldet worden. Abbildung 4 zeigt die prozentuale Verteilung der Meldungen auf die Schulformen Abb. 4: Meldungen nach Schulform in Prozent Bei schulischen Krisen und Notfällen, die das Gesamtsystem Schule stark destabilisieren, wie z.b. bei Amokdrohungen, sexuellen Übergriffen, Suizidäußerungen, Todesfäl

11 len von Schulangehörigen, sind die Schulen auf schulpsychologische Unterstützung und Beratung angewiesen. Auch bei Vorfällen niedriger Gefährdung nehmen die Schulen aufgrund der schwierigen Problemlagen zunehmend schulpsychologische Unterstützung, z.b. bei der Bewältigung von Gewaltsituationen wie Mobbing, Beleidigungen, Bedrohungen und Tätlichkeiten im Schulalltag, in Anspruch. Abbildung 5 zeigt die durch die Schulen am häufigsten gemeldeten Vorfälle. 1,9 1,8 9,6 2,2 15, ,2 Beleidigung/Drohung/Tätlichkeit Bedrohung Schwere körperl. Gewalt Mobbing Vandalismus Suizidäußerung und -ankündigung Sonstige Abb. 5: Häufigste Vorfälle in Prozent 10 In ca. 15% der gemeldeten Vorfälle waren Lehrkräfte Opfer von Gewalt, was in der Regel eine schulpsychologische Unterstützung erforderlich machte. Die schulpsychologische Arbeit beinhaltet die Unterstützung der Schulleitung beim Krisenmanagement, die notfallpsychologische Betreuung und Beratung von Betroffenen und Opfern, von Klassen, Schulpersonal und Eltern nach Gewalt- und Notfällen,, im Umgang mit Geschädigten und Verursachern, bei der Kooperation mit der Polizei, dem Jugendamt und anderen involvierten Institutionen. Unsicherheiten im System, ob durch Gewaltvorfälle oder krisenhafte Ereignisse hervorgebracht, bedürfen einer nachhaltigen Stabilisierung. Neben der schulpsychologischen Unterstützung im Einzelfall, unterstützen die G/K-Psychologen/innen kontinuierlich und somit nachhaltig das Gesamtsystem Schule durch Beratung, Coaching und Supervision. 10 Mehrfachnennungen waren möglich. 10 Die durch die G/K-Psychologen/innen geleisteten Einzelfall- und Systemberatungen sind Teil der allgemeinen schulpsychologischen Statistik und nicht gesondert ausgewiesen. -9-

12 Ein wichtiger Bestandteil der Systemberatung durch die G/K-Psychologen/innen ist die Unterstützung der Schulen bei der Bildung von Krisenteams. Die Krisenteammitglieder werden durch die G/K-Psychologen/innen fortgebildet und begleitet. 5 Zusammenfassung und Ausblick Auch im Schuljahr 2014/15 wurde das Beratungs- und Unterstützungsangebot des Schulpsychologischen Dienstes intensiv in Anspruch genommen. Im Bereich der schülerzentrierten Beratung wurden, so wie auch in den Vorjahren, mehr Jungen als Mädchen angemeldet, häufig aus Grundschulen. Emotionale und soziale Auffälligkeiten, allgemeine Lernschwierigkeiten oder Teilleistungsschwächen (Lese-Rechtschreib- und Rechenschwierigkeiten) waren häufiger Beratungsgrund. In rund zwei Dritteln der Fälle wurde im Sinne der Vernetzung mit anderen Partnern und Institutionen kooperiert. Häufig ist ein Einzelfall, z.b. ein Gewaltvorfall, Auslöser für weitreichendere Systemberatungen. Wie in den Jahren zuvor wurden Fortbildungen, Supervisionsund Coachingangebote, Sprechstunden an Schulen und andere Leistungen durch pädagogisches Personal an Schulen nachgefragt. Die Durchführung erfolgte in weit mehr als einem Drittel in Kooperation mit anderen Partnern und Institutionen. Schulen benötigen über die Unterstützung im Bereich der schulpsychologischen schülerzentrierten Beratung und Systemberatung hinaus zunehmend Hilfeleistungen im Feld der Gewaltprävention und Krisenintervention. Bezüglich der schulischen Meldungen ist im Vergleich zum vorherigen Schuljahr eine Steigerung zu verzeichnen. Mit dem Schuljahr 2013/14 wurde für den Bereich der schulischen Prävention ein eigenes Unterstützungssystem in die Schulpsychologie integriert, welches Themen der Gesundheitsförderung, der Suchtprävention, der Gewaltprävention und des sozialen Lernens aufgreift. Gemeinsam mit den Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention wurden und werden entsprechende Angebote für schulische Akteure bereitgestellt. Insgesamt sind 13 Lehrkräfte, je eine in jedem Schulpsychologischen Beratungszentrum, mit der Koordination schulischer Prävention beauftragt worden. Im Zuge der inklusiven Beschulung werden die Beratungs- und Unterstützungssysteme, die Schulen maßgeblich unterstützen und ihre Kooperation weiter ausbauen. Um besonders förderbedürftige Schülerinnen und Schüler, deren Eltern sowie Lehrkräfte umfassend und multiprofessionell beraten zu können, wird ab dem Schuljahr 2015/16 in jedem Bezirk ein Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum (SIBUZ) etabliert, welches die schulpsychologischen und inklusionspädagogischen Angebote unter einem Dach vereint. Die bereits bestehende enge Zusammenarbeit von Schulpsychologie und Sonderpädagogik wird damit intensiviert, systematisiert und ausgebaut. -10-

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